230 Christentum, Christliche Theologie
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Ich möchte im Folgenden drei ausgewählte Ergebnisse meines Buches „Möge Gott unserer Kirche helfen!“ Theologiepolitik, ,Kirchenkampf’ und Auseinandersetzung mit dem NS-Regime: Die Evang. Landeskirche Badens, 1933–45 (Stuttgart 2015)
zur Diskussion stellen: Erstens, die Intaktheitsthese, zweitens die Neubewertung der Wiederausgliederung der Landeskirche aus der Reichskirche, drittens die Bedeutung der Stärke des aus der kirchlich-positiven Vereinigung hervorgegangenen Bekenntnismilieus im Kirchenkampf vor und nach Einrichtung der Finanzabteilung 1938. Lassen Sie mich wie schon in meinem Vortrag aus Anlass der Buchvorstellung in der Christuskirche am 18. Oktober letzten Jahres nochmals ausdrücklich zweierlei feststellen: Zum einen etwas zur Motivation. Ich habe mit der Studie keinerlei geschichts- oder erinnerungspolitische Agenda verfolgt, vielmehr ein rein zeitgeschichtliches Interesse. Es handelt sich um Ergebnisse eines DFG-Projekts, das der Kollege Jochen-Christoph Kaiser, Fachbereich Ev. Theologie/Kirchengeschichte der Philipps-
Universität Marburg, und ich als Neuzeit- und Allgemeinhistoriker der Universität Karlsruhe im sogenannten KIT eingeworben und durchgeführt haben. Um hier kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Unser Anliegen und Interesse ist es, die kritische Aneignung der NS-Geschichte zu befördern, und zwar durch eine Differenzierung der Bewertung an einem konkreten Beispiel. Dies wird für die Glaubwürdigkeit zeitgeschichtlicher Vermittlung immer wichtiger, weil wir Zeithistoriker mit einiger Sorge beobachten, dass mit wachsendem Abstand zur NS-Zeit eine oft kenntnisarme, rein moralische Ex-post-Betrachtung einem kontextualisierenden Verständnis des nationalsozialistischen Zivilisationsbruchs vor allem bei Jüngeren zunehmend im Weg steht, die darauf mit Indifferenz und Ablehnung reagieren. Der Historiker ist weder ein anklagender Staatsanwalt noch ein verteidigender Advokat oder gar spruchfällender Richter, sondern ein rückwärts gewandter Prophet vorletzter Dinge, der versucht, Menschen in ihrer Zeit zu verstehen.
Wallfahrtswege
(2016)
Dem Wallfahrtswesen, und nicht nur dem christlichen, liegt
der Glaube zugrunde, dass Gnade an bestimmte Orte gebunden
und nur an ihnen zu gewinnen sei; an Orte, an denen Wunder
geschahen und die sich selber einem Wunder verdankten (oder
über besonders wirksame Reliquien verfügten). Und der Glaube,
dass man diese Gnade nur dadurch gewann, dass man einen
weiten oder wenigstens schweren, beschwerlichen Weg auf sich
nahm.
Durch Vermittlung von OKR i.R. Gerhard Vicktor konnte der Landeskirchlichen Bibliothek durch Dr. Klaus Hommel aus Heidelberg eine wertvolle Bibelausgabe als Geschenk übergeben werden, nämlich eine Bibel des Frankfurter Verlegers Balthasar Christoph Wust (des Älteren) aus dem Jahre 1665. Nach Angaben des Titelblattes handelt es sich aber um eine Wittenberger Bibelausgabe, denn ihr wurde ein Vorwort von 1660 vorangestellt, das die Wittenberger Theologen für eine in Wittenberg im Oktavformat 1661 gedruckte Bibelausgabe verfasst hatten. Woher kam diese Verbindung des Frankfurter Verlegers nach Wittenberg? Balthasar Christoph Wust wurde 1630 als Sohn des Wittenberger Buchhändlers Christian Wust geboren. 1554 heiratete er die Tochter des Frankfurter Buchdruckers Kaspar Rödel; 1656 übernahm er dessen Druckerei. Um seinen Betrieb vor dem Konkurs zu retten, ging er 1668 eine Verlagsgemeinschaft mit Johann David Zunner ein. 1680 beschäftigte er immerhin 24 Setzer und Drucker, stand aber 1684 abermals vor einem Bankrott. Wust starb im Jahre 1704.
Domkapitelsprotokolle des 16. Jahrhunderts sind keine aufregende Lektüre. Es handelt sich um dicke Folianten mit vielen Sitzungseinträgen, in denen der Protokollant schematisch den Ablauf der Sitzungen festhielt. Im Fall der Speyerer Domkapitelsprotokolle ist das nicht anders: Gleichförmige Einträge, Wiederholung des Immergleichen, trockene Aktensprache beherrschen die Protokolle.
Umso überraschender ist der zweite Blick auf dieses Quellenmaterial, das bei sorgfältiger Analyse Einblick gibt in die frühen konfessionellen Pastoralstrategien des Speyerer Domkapitels. Wenn im Folgenden also die Speyerer Domkapitelsprotokolle auf die Formung eines konfessionellen Raumes, eines erneuerten Seelsorgekonzepts für den Dom und einer professionellen Domgeistlichkeit in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts untersucht werden, so ist dieser Beitrag
zugleich als Werbung für eine äußerst aufschlussreiche, nur auf den ersten Blick spröde Quellengattung zu verstehen.
Phänomen und Begriff der Vermittlungstheologie sind Teil der Kirchen- und Theologiegeschichte des 19. Jahrhunderts. Schon klassisch ist die Charakterisierung Emanuel Hirschs: „Die vornehmsten Verkörperungen des allgemeinen Typus dieser Theologie sind der Schleiermacher befreundet gewesene Carl Immanuel Nitzsch […], wohl der angesehenste Theologe und Kirchenmann der altpreußischen Union im zweiten Drittel des Jahrhunderts, und dann Karl Ullmann […], der angesehenste süddeutsche Theologe. Nitzsch‘ […] ‚System der christlichen Lehre‘ (1829, 1851) ist die beliebteste Dogmatik ihres Menschenalters. Ullmanns Schriften ‚Die Sündlosigkeit Jesu (1828, 1863) und ‚Das Wesen des Christenthums‘ (1845, 1865) gehören zu den meist gelesenen theologischen Büchern jener Jahre.“ Fasst man das Anliegen der genannten Werke zusammen, so konkretisiert sich, was mit den die Theologie prägenden Vermittlungen gemeint ist: Es geht um die Vermittlungen des konfessionellen Erbes innerhalb des Protestantismus, von Luthertum und Reformiertentum. Darin steckt die Nähe der Vermittlungstheologie zur systematischen Begründung und Ausgestaltung der Union. Es geht aber auch um die Vermittlung der Subjektivität des religiösen Bewusstseins im Gefühl mit der Objektivität der Lehre im Begriff, also um nichts Geringeres als die Vermittlung von Schleiermacher und Hegel. Es geht weiter um die Vermittlung von Wissenschaft und Glaube in der Theologie selbst und (sich daraus entwickelnd) um die Vermittlung von Glaube und Kultur, wie sie den Liberalismus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts prägte. Carl Ullmann steht selbst und persönlich für die schmerzhafte Ablösung der neuen liberalen „Vermittlungen“ von der alten Vermittlungstheologie.
Norm und Praxis der religiösen Lebensform in Waldkirch bis zur Aufhebung der Frauengemeinschaft 1431
(2016)
In Waldkirch im Elztal gründeten Burchard I. und seine Frau Reginlind vermutlich zwischen 918 und 926 das Kloster St. Margarethen und setzten dort ihre Tochter Gisela als Äbtissin ein. Außer der Äbtissin Gisela wurde aber offenbar kein Mitglied der Familie in Waldkirch bestattet. Die Herzogsfamilie förderte in Schwaben die Männerklöster Einsiedeln, Reichenau und Hohentwiel sehr viel mehr als ihre Gründung Waldkirch oder andere Frauenkonvente wie Zürich oder Säckingen. Ein Hauskloster oder Grabkloster im klassischen Sinne wurde daher in Waldkirch nicht etabliert. Burchard II. von Schwaben und seine Frau
Hadwig tradierten das Kloster angesichts ihrer Kinderlosigkeit an Otto III., einen Verwandten Hadwigs. Dieser wurde ein Nutzungsrecht auf Lebenszweit zugesichert. Nach dem Tod der Herzogin erhob Otto III. 994 die burchadingische Gründung durch königliche Privilegierung in den Status eines Reichsklosters. Die Vorsteherin wurde zur Reichsäbtissin und das Kloster erfreute sich reger ottonischer Förderung und wurde in die Memoriapflege für die ottonische Familie eingebunden. Die Äbtissin des Klosters Waldkirch wurde noch 1275 zusammen mit den Vorsteherinnen von Zürich und Säckingen im Liber decimationis, einem Verzeichnis der Konstanzer Diözese über Abgaben für den päpstlichen Stuhl, als abbatissa regalis geführt.
Ende 1719 wurde Höltzlin, weiterhin Oberhofprediger und in Karlsruhe wohnen bleibend, erster Stadtpfarrer in Pforzheim, der zu der Zeit größten Stadt der Markgrafschaft und ehemaligen Residenzstadt, und zugleich Superintendent, 1720 dann
Spezialsuperintendent einer großen um Karlsruhe herum gelegenen Region, von Langensteinbach bis Staffort. In der Historia vitae von Anfang 17224 findet sich nichts von dem, was ihn im Herbst 1721 betraf: seine Anhörung am 17. Oktober 1721 (eine amicale Unterredung) zur Frage der Polygamie des Landesherrn, also zu Höltzlins Verhalten angesichts des ausschweifenden „Lebenswandels“ des Markgrafens. Erst im Februar 1722 folgte dann seine Entlassung aus den Pflichten des Oberhofpredigers, obwohl bereits am 18. Dezember eine Dienstveränderung mit unserm bißherigen OberHofPrediger Laurentio Hölzlin (sic) auf das Spezialat Auggen besoldungsmäßig geregelt worden war.
„Omnia ad maiorem Dei Gloriam“ (Alles zur größeren Ehre
Gottes), so lautet der Leitspruch der Jesuiten, die bis zur Aufhebung ihres Ordens (1773) in der Markgrafschaft Baden wirkten.
Ihre Missionstätigkeit in der Niederlassung Ottersweier, von wo
aus sie auch die umliegenden Orte und darunter auch Bühl
betreuten, ist nun in dem zweibändigen von der Stadt Rastatt
in Auftrag gegebenen und von Hans Heid herausgegebenen
Werk „Die Jesuiten in der Markgrafschaft Baden (1570–1773)
Heidelberg 2015“ ausführlich dargestellt.
Gebete stets griffbereit
(2016)
Ende des Jahres 2015 erwarb die Badische Landesbibliothek eine herausragende Kostbarkeit: das handschriftliche
Gebetbuch der Katharina Roeder von
Rodeck. Die badische Benediktinerin hat
das kleinformatige Gebetbuch im Jahr
1540 eigenhändig und für den persönlichen Gebrauch niedergeschrieben. Seine spektakuläre Besonderheit besteht
darin, dass es als Beutelbuch erhalten
geblieben ist.
Beutelbücher sind in der mittelalterlichen
Malerei sehr häufig abgebildet, haben
sich im Original jedoch äußerst selten
erhalten. Insgesamt sind nur 23 mittelalterliche Beutelbücher bekannt. Aus dem
16. Jahrhundert existieren noch einige
Nachfahren dieses Einbandtyps. Eines
von ihnen ist das Gebetbuch der Katharina Roeder von Rodeck, gebunden in
Kalbsleder auf Buchenholz mit drei Bünden und einfacher diagonaler Streicheisenlinierung auf den Buchdeckeln. Sehr
wahrscheinlich wurde der Einband im
17. Jahrhundert erneuert. Deutliche Spuren von Handschweiß zeigen, dass das
Gebetbuch intensiv benutzt wurde.
Die Handschrift im Kleinstformat von 98
x 76 mm umfasst 206 Blätter aus Papier.
Auf jeder Seite hat sie zwischen 13 und
16 Zeilen untergebracht. Der Buchblock
wurde deutlich am Rand beschnitten,
der Schnitt blau eingefärbt.