230 Christentum, Christliche Theologie
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Zahlreiche kulturkritische Veröffentlichungen befassen sich mit dem gestörten Verhältnis der Moderne zum Tod. Norbert Elias beschreibt aus zivilisationsgeschichtlicher Perspektive die Vereinsamung der Sterbenden. Schon mit fortschreitendem Alter und mit Beginn des körperlichen Verfalls sehen sich die Menschen heute an den Rand gedrängt. Der neuzeitliche Mensch, so Horst Eberhard Richter, glaubt durch Naturwissenschaft, Technik und Medizin die Natur zu beherrschen. Für die
mit der Aufklärung und der rationalen Welterklärung entstandene Allmachtsphantasie, die Richter als „Gotteskomplex" bezeichnet, ist die Vorstellung von der eigenen Endlichkeit schlechthin unerträglich. Preis dafür ist, was der Philosoph Pascal als schrecklichen Fluch der Moderne vorausgesehen hat: das einsame Sterben. Der Mensch, der mit Hilfe der Apparatemedizin am Leben gehalten wird, stirbt fern seines eigenen Lebenskreises auf der Intensivstation einer Klinik. Der Prozess der Säkularisierung hat den Tod als Übergang und Tor zu einer besseren Welt zu einem Sturz ins Nichts verwandelt. Der Tod ist nicht mehr der Abschluss und die Vollendung des Lebens, sondern bildet ein katastrophales, sinnloses Ereignis.
Andererseits schwinden die sozial tragenden Bindungen, die den Umgang mit Sterben und Tod erleichterten. Die Sterbenden bleiben oft allein, die Beisetzungen finden „im engsten Familienkreis" statt.
Wenn die Leute vom „Jakobsweg“ sprechen, denken sie zuerst
an den nordspanischen Hauptweg von den Pyrenäen über
Pamplona, Burgos und León nach Santiago de Compostela. In
Deutschland ist die Zahl der Jakobs-Pilger vor allem seit H. P.
Kerkelings Buch „Ich bin dann mal weg“ (2006) deutlich gestiegen, sie verdoppelte sich 2008 von 7000 auf 14 000 Pilger zu
Fuß, die am Ziel die begehrte Urkunde, die lateinisch geschriebene „Compostela“ erhielten. [1]
Die Zahl der veröffentlichten
Pilgerberichte ist kaum mehr überschaubar. Für fast jeden Teilabschnitt in dem riesigen europäischen Netz von Pilgerwegen
gibt es Pilgerführer. Und was noch nicht gedruckt vorliegt,
kann man im Internet erfragen. Das GPS leitet den Wanderer
perfekt an jeder Wegkreuzung. Wenn man sich also mit den
heutigen Hilfsmitteln auskennt, kann man getrost vor die
Haustür treten und loslaufen. Auch für die richtige Ausrüstung:
Schuhe, Kleidung, Proviant gibt es tausend Ratschläge. Aber
wie steht es mit den Wegen selbst?
Das vom Heimleiter Hans-Jürgen Braun dem
Alten- und Pflegeheim St. Lioba gestiftete Wegkreuz hat auf dem Parkgelände zwischen Altenheim
und Kindergarten einen neuen Standort gefunden.
Die Christusfigur hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Der Vorbesitzer des Grundstücks Vöhrenbacher Straße 16, Rudolf Engesser,
hatte wohl einen Großonkel, einen aus Villingen
stammenden Klosterbruder Agadon Münch, im
Benediktiner Kloster Rheinau bei Schaffhausen.
Die Arbeit befasst sich mit der Neuordnung der „Vereinigten Evangelisch-protestantischen Landeskirche Badens“ nach Kriegsende. Sie basiert darauf, dass sich zwischen 1933 und 1945 in Freiburg Widerstand gegen das totalitäre Regime früh organisierte, und will zeigen, wie sich der Freiburger Widerstand auf den Wieder- und Neuaufbau der badischen Landeskirche ausgewirkt hat. 1945 waren einzig der Landesbischof und zwei Oberkirchenräte noch verfassungsgemäß besetzt, Bischof D. Julius Kühlewein und die Oberkirchenräte Dr. Otto Friedrich und Gustav Rost. Um nach dem Krieg die Ordnung wiederherzustellen beschloss der Evangelische Oberkirchenrat (EOK) im Juli 1945, die Zuständigkeit des Erweiterten Oberkirchenrates (ErwOKR), die 1934 im Verlauf der Eingliederung der Landeskirche in die Reichskirche an den EOK übertragen worden waren, wieder herzustellen. Verfassungsgemäß musste der ErwOKR dafür zunächst mit Hilfe der Landessynode neu gebildet werden. Da nach 1934 jedoch keine verfassungsgemäße Landessynode mehr bestand, wurde dem Landesbischof die Ernennung aller sechs (zuvor waren es vier) Mitglieder des ErwOKR übertragen.
Kirchlicherseits war die „Neue Ära“ (1860-1871) von zwei Dynamiken gekennzeichnet: 1) dem Willen des Staates, das Staatskirchentum abzubauen – dem entsprach das Kirchengesetz vom 9. Oktober 1860; 2) dem Willen der Kirche, den neu gewonnenen Spielraum mittels der badischen Kirchenverfassung (KV) vom 5. September 1861 zu nutzen und zu gestalten. Die Rechte der Gemeinde wurden gestärkt, eine engere Verbindung zum gesamtdeutschen Protestantismus gesucht; das landesherrliche Kirchenregiment blieb gleichwohl erhalten. Gemischte Angelegenheiten (res mixtae) blieben die Vermögensverhältnisse der Kirchen und die Schule. Gerade die Schulfrage hatte sich in den 50er-Jahren in Auseinandersetzungen mit der Erzdiözese Freiburg als außerordentlich konfliktträchtig erwiesen. Schon um diesen Konfliktherd (aus liberaler Sicht und Staatsraison) einzudämmen zielte die staatliche Kirchenpolitik der „Neuen Ära“ auf eine relative Entflechtung von Staat und Kirche, die in der Schulpolitik auf die Emanzipation der staatlichen Schule (als Simultanschule) von der Konfessionsschule hinauslief. Die Frage aber der politischen und pädagogischen Verantwortung des Schulwesens durch den Staat musste auch den Katechismusunterricht betreffen, der sich ja primär im RU und nicht im KU vollzog. Der Katechismus wurde zum Politikum.
Im Franziskanermuseum wird ein Teppich gezeigt,
der sich deutlich von den beiden ebenfalls dort
gezeigten Prachtteppichen mit der Krönung Mariens bzw. der Verklärung auf dem Berge Tabor
unterscheidet: der sog. Weihnachtsteppich (Abb.1).
Alle drei Teppiche dienten der gleichen Funktion – es sind Antependien[1] – und zeigen die für
diese Art Teppiche häufig anzutreffende Dreiteilung der Fläche mit zwei Heiligen, die das Hauptsujet rahmen, doch wirkt der „Weihnachtsteppich“
wesentlich bescheidener. Nicht nur hat er kleinere
Ausmaße, ist vorwiegend im schlichten Klosterstich gestickt statt wie jene gewirkt, gedämpft farbig statt leuchtend bunt, sondern auch in der Thematik stellt er einen Gegensatz dar. Eingerahmt
vom Hl. Franziskus und dem Hl. Ludwig von Toulouse, einem Bischof königlichen Geblüts, der die
Krone ausschlug, um Franziskaner zu werden, zeigt
der Teppich Christi Geburt im Stall mit der Anbetung der armen, schlichten Hirten, nicht der Könige in all ihrem Prunk.
Die Geschichte der Gründung des Klosters Mariental in Steinheim an der Murr ist
schon mehrfach thematisiert worden. Zu der von Berthold von Blankenstein und
seiner Gattin Elisabeth durchgeführten frommen Stiftung sind gleich mehrere
urkundliche Zeugnisse überliefert und doch wurde in der Literatur eine »eigentliche Gründungsurkunde« vermisst. In der Tat ist in einem Teil der einschlägigen
Dokumente von der geplanten, in anderen von der bereits vollzogenen Klostergründung die Rede. Gewissermaßen an der Schnittstelle zwischen beiden Gruppen steht jene, heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart aufbewahrte Urkunde, in der
die Stifter Berthold und Elisabeth von Blankenstein eine Reihe von Verfügungen
bezüglich ihrer Stiftung treffen. Einerseits wird in dem Stück eine bereits gegründete Kirche der Nonnen (ecclesiam sanctimonialium, quam ... fundavimus) erwähnt, andererseits wird deutlich, dass Kloster und Klausur noch nicht eingerichtet sind. Bestimmungen hinsichtlich der Klostervogtei, einem im Wortsinn grundlegenden Element der Klosterverfassung, sind ebenfalls hier zu finden. Dies lässt
vermuten, dass unsere undatierte Urkunde zwischen der von Bischof Heinrich
von Speyer am 31. Dezember 1254 ausgestellten Genehmigung für die Klostergründung und Klosterausstattung5 und der am 18. November 1255 vom Propst
von Beutelsbach auf Weisung des Papstes vollzogenen Inkorporation der Steinheimer Pfarrkirche mit allem Zubehör in das Kloster Mariental einzuordnen ist. Da
die Forschung heute bei Gründungsvorgängen allgemein von einem »gestreckten
Verlauf« ausgeht, dürfen wir das von Berthold und Elisabeth von Blankenstein
ausgestellte Dokument, in dem sich der Stifterwille manifestiert, durchaus als
»Gründungsurkunde« des Klosters Mariemal in Steinheim betrachten. Bemerkenswert ist, dass eine Bestimmung der Klostergründer mindestens drei Jahrhunderte überdauert hat: In der 1577 von der württembergischen Klosterhofmeisterei
aufgenommenen Beschreibung der Baulichkeiten im Klosterbezirk findet sich eine
Vorschrift hinsichtlich der Benutzung der Klostermühle in genau der Form, wie
sie 1255 festgelegt wurde.
Die Abtei Schuttern
(2004)
Im Jahr 1972 kam in der ehemaligen Benediktinerabteikirche Schuttem, im Zuge von archäologischen Sondagen, einer der aufsehenerregendsten Befunde in der Ortenau zu Tage. Es handelte sich um die Bruchstücke eines Mosaikmedaillons, das deutlich auf karolingisch-ottonische Vorbilder zurückgriff. Den damaligen wissenschaftlichen Betreuern der archäologischen Untersuchung, dem Oberkonservator Herrn Dr. Peter Schmidt-Thome und dem vor Ort tätigen Wissenschaftler, dem Architekten Herrn Karl List, wurde sehr bald klar, dass die bis dahin als Legende geltende frühchristliche Gründung der Abteikirche einen Kern an Wahrheit enthielt. Folgerichtig entschied man sich für die Ausdehnung der archäologischen
Untersuchung auf den gesamten Kirchenraum und auf einige Bereiche außerhalb. Mehrere Grabungskampagnen wurden durchgeführt und 1975 abgeschlossen. Die Autorin beschäftigt sich im Rahmen einer Dissertation mit der Auswertung der Grabungsbefunde. Der vorläufige Stand der Arbeit wird im folgenden Text vorgestellt.
Das Interesse am Liberalismus als einem historischen, kulturellen und ideologischen Phänomen hat im letzten Jahrzehnt deutlich zugenommen. Der Liberalismus weckte zwar stets breite Aufmerksamkeit, doch der Schwerpunkt der historischen Forschung lag bislang auf der nationalen Politik und besonders auf konstitutionellen Themen. Seit einigen Jahren übt die Kulturgeschichte im Kontext der neuen historiographischen Schule eine neue Faszination aus. So erscheinen etwa Debatten über das Verhältnis zwischen Staat und Religion oder zwischen Mann und Frau in völlig neuem Licht, sobald man die Beziehung zwischen Liberalismus und Religion bzw. zwischen dem Liberalismus und dem Verhältnis der Geschlechter in ihrer vollen Komplexität begreift. Entsprechend sind auch neue Ideen über den Liberalismus als Massenbewegung gefragt.
Am 22. Juni 1950 wurde im Redtenbacher-Hörsaal im Maschinengebäude der Technischen Hochschule Karlsruhe die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Karlsruhe ins Leben gerufen. Die Gründung der Karlsruher Gesellschaft ist eingebunden in die Reihe der seit 1948 stattfindenden Gründungen solcher Gesellschaften in ganz Deutschland.
Bezeichnender Weise war die Initiative zur Gründung einer Karlsruher Gesellschaft gar nicht von Karlsruhe selbst ausgegangen, sondern die Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit Stuttgart hatte zu der Versammlung eingeladen, die das erklärte Ziel hatte, auch in Karlsruhe eine solche Gesellschaft ins Leben zu rufen. Obgleich die Einladung erst wenige Tage vorher, am 17. Juni 1950, versandt worden war, kamen 58 Personen zur Gründungsversammlung. Das legt zumindest nahe, dass man in Karlsruhe von der Stuttgarter Initiative nicht überrascht wurde. So gab es bereits Kontakte interessierter Karlsruher zur Stuttgarter Gesellschaft und deren Aktivitäten. Die Zündung verursacht hatte der Besuch des Präsidenten des 1928 gegründeten (Inter)National Council of Christian and Jews, Dr. Everett R. Clinchy (1897-1986) am 17. Mai 1950 in Karlsruhe, wo er vor geladenen Gästen über die Ziele und Aufgaben einer christlich-jüdischen Wiederannäherung sprach.