230 Christentum, Christliche Theologie
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In ganz Europa erfuhr die bruderschaftliche Bewegung ab dem 13., besonders
aber im 14. und 15. Jahrhundert einen Aufschwung. Straßburg stellte keinen
Sonderfall dar – die Zahl der Bruderschaften, gleich welcher Natur, wuchs stetig.
Den ersten Nachweis für eine Handwerksbruderschaft in Straßburg stellt eine
Urkunde über die Bruderschaft der Kürschnergesellen aus dem Jahr 1404 dar.
Danach sind im 15. und 16. Jahrhundert mindestens 25 weitere Handwerksbruderschaften
in der Stadt entstanden – unter ihnen die Bruderschaft der Zimmerleute.
Sie wurde am 29. November 1508 vom Stadtrat zugelassen und gründete
sich am Großen Spital, wo sie einen St. Anna-Altar in der St. Erhardskapelle bauen ließ.
Die Zittauer Fastentücher
(2009)
Zittau sollte für Gäste unter anderem der Ausgangspunkt für die Reise auf der „Via Sacra“ sein, da es zwei Zeugnisse sakraler Kunst bietet, die einzigartig sind: die beiden Fastenstücher.
Mit dem Großen Fastentuch aus dem Jahre 1472 und dem Kleinen Fastentuch von 1573 besitzt die Stadt Schätze von europäischer Bedeutung. Fachleute betrachten das Große Fastentuch neben dem Teppich von Bayeux als eines der eindrucksvollsten Textilwerke der europäischen Überlieferung.
Das Kleine Fastentuch steht dem großen Tuch in seinem kulturgeschichtlichen Rang nicht nach, ist es doch ein Kunstwerk, das in seiner Gestaltung einmalig in Deutschland ist. Der liturgische Gebrauch von Fasten- oder Hungertüchern in der christlichen Kirche des westlichen Abendlandes war im Mittelalter üblich und weit verbreitet.
Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 war ein außerordentliches Interesse des Staates an den Kirchenbüchern entstanden. Deren Auswertung hatte das fatale Ziel, die „Rassezugehörigkeit der Volksgenossen“ über Abstammungsnachweise festzustellen, damit „sich die Volksgemeinschaft im nationalsozialistischen Staat konstituieren konnte.“ Kein Vierteljahr nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde am 7. April 1933 das so genannte Berufsbeamtengesetz erlassen, das von den Staatsbediensteten den Nachweis der „arischen“ Herkunft verlangte. Mit
diesem Gesetz wurde es ermöglicht, jüdische und politische unliebsame Beamte in den Ruhestand zu versetzen oder zu entlassen. In den Folgejahren wurden zahlreiche Durchführungsbestimmungen erlassen, die auch Richter, Lehrer, Hochschullehrer und Notare als Beamte im Sinne dieses Gesetzes benannten und schließlich auch Angestellte und Arbeiter des Öffentlichen Dienstes, aber auch der Reichsbank und Reichsbahn einbezogen. Der Nachweis der „arischen“ Herkunft wurde durch beglaubigte Abschriften christlicher Taufen und Trauungen von Eltern und Großeltern aus den Kirchenbüchern erbracht und in einem „Ahnenpass“ eingetragen (s. Abb. 1 bis 3). War ein solcher Nachweis nicht zu erbringen oder belegte der Kirchenbuchauszug Informationen über die Taufe eines Juden, so war die „Nichtdeutschblütigkeit“ ermittelt. Die
„Rassezugehörigkeit“ wurde also durch die Konfession der Vorfahren nachgewiesen – ausschlaggebend war demnach nicht, ob es sich um „bekennende“ Juden handelt, sondern ob sich unter den Vorfahren auch Konvertiten befinden.
Am 5. November 2014 verstarb der von 1970 bis 1997 an der Universität Mainz wirkende em. Universitätsprofessor für Kirchen- und Dogmengeschichte Gustav Adolf Benrath. Auch wenn er seinen langjährigen Wirkungsort jenseits des Rheins
fand, blieb er doch seiner badischen Heimat immer eng verbunden. Am 7. Dezember 1931 als Sohn eines badischen Pfarrers in Heidelberg geboren, wuchs er in einer Familie auf, in der seit Generationen wissenschaftliche Theologie getrieben wurde.
So waren beide Großväter Theologieprofessoren. Benrath studierte nach dem Besuch des humanistischen Gymnasiums in Heidelberg ebendort sowie in Wien Theologie und schlug früh die wissenschaftliche Laufbahn ein. In der unter der Anleitung Heinrich Bornkamms entstandenen und 1959 von der Theologischen Fakultät der Universität Heidelberg angenommenen Promotionsschrift analysierte er die „Reformierte Kirchengeschichtsschreibung an der Universität Heidelberg im 16. und 17. Jahrhundert“.
Der im Schwarzwald geborene Erwin Mülhaupt (1905‒1996) hat von seinen mehr als 90 Lebensjahren, von kurzen vorübergehenden Arbeitsaufträgen vorher und nachher abgesehen, nur zehn Jahre, und zwar von 1933 bis 1943, als Pfarrer in einer Gemeinde verbracht: als Pfarrer des Kirchspiels Haag im Kirchenbezirk Neckargemünd mit den drei Filialen Schönbrunn, Moosbrunn und Allemühl und mit drei Kirchen. Mehr als doppelt so lange, nämlich 21 Jahre, von 1949 bis 1970, war Mülhaupt Professor für Kirchengeschichte an der Kirchlichen Hochschule Wuppertal. Es liegen drei verschieden lange autobiographische Texte von ihm vor: ein kurzer von 1949, verfasst zum Dienstantritt in Wuppertal; ein langer von 1975 als Rückblick auf 50 Jahre theologische Existenz; und ein aus Anlass der Diamantenen Hochzeit geschriebener von 1993.
Mit der Kirchenunion von 1821 wurden im Großherzogtum Baden die zuvor eigenständige reformierte Kirche, deren Hauptgebiet in der vormaligen Kurpfalz lag, und die lutherische Kirche, deren meiste Kirchenglieder in Altbaden lebten, zu einer neuen protestantisch-evangelischen Kirche vereinigt. Auf der Unionssynode gelang es, alle wichtigen Entschlüsse zu treffen, die für eine Vereinigung der Konfessionen notwendig waren. Eine Frage blieb allerdings offen: Die Entscheidung über den neuen, gemeinsamen Katechismus der unierten Kirche, da der von Friedrich Wilhelm Hitzig erarbeitete Entwurf zwar diskutiert, in der vorgelegten Form aber abgelehnt worden war. In der Zeit nach der Unionssynode entstand außerdem ein weiterer Katechismus: Der Prälat Johann Peter Hebel, der ein enger Freund Hitzigs war und als Revisor für dessen Katechismusentwurf wirkte, schrieb ebenfalls ein Unterrichtsbuch für die unierte Kirche. Im vorliegenden Artikel sollen die Katechismen von Hitzig und Hebel daraufhin verglichen werden, welche Kirchenlehre in ihnen entfaltet wird. Welche Schwerpunkte setzen beide Katechismen bei der Behandlung ekklesiologischer Themen? Und welche pädagogischen Ziele verfolgten die Autoren mit ihren Werken? Dafür sollen zunächst die beiden Katechismen getrennt auf die in ihnen vermittelte Ekklesiologie untersucht werden. Anschließend sollen die beiden Werke miteinander verglichen und
schließlich ein zusammenfassendes Fazit gezogen werden.
Markgraf Bernhard I. von Baden (* um 1364, † 5. Mai 1431) gilt im Rahmen der Geschichte
Badens als besonders erfolgreicher Territorialpolitiker und man hat ihn als „den eigentlichen
Begründer des badischen Territorialstaats“ bezeichnet. In jedem Fall betrieb er zweifellos nach
innen und außen tatkräftig den Ausbau und die Konsolidierung der markgräflich-badischen Herrschaft. Nach einer Phase wiederholter Erbteilungen, die vor allem die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts prägten und die mit einem zeitweiligen Verlust ihres Fürstenrangs einhergingen, erlangten die Markgrafen von Baden erst unter Bernhard I. wieder fürstliches Niveau. Eine wichtige
Voraussetzung dafür war sicher die Vereinigung aller markgräflich-badischen Besitzungen und
Herrschaftsrechte in der Hand Markgraf Bernhards, die er nach dem Tod seines jüngeren Bruders
Rudolf VII. im Jahr 1391 erreichte.
Ein historischer Schritt
(2009)
Als die Synode der Evangelischen Landeskirche in Baden am 3. Mai 1984 eine Erklärung zum Thema „Christen und Juden“ abgab, geschah dies nicht ohne intensive Vorarbeit vor allem durch den Studienkreis „Kirche und Israel“. Im öffentlichen
Bewusstsein tritt sie oft hinter der vier Jahre älteren Erklärung der Rheinischen Kirche zurück. Umso erfreulicher ist es, dass der 2007 verstorbene Baseler jüdische Gelehrte Prof. Ernst Ludwig Ehrlich bereits 1984 in einem Vortrag auf dem Münchener Katholikentag anerkennend darauf hinwies.
Als vor drei Jahren die für genealogische Recherchen einschlägigen Findmittel, die Bestände 155. Filme, Kirchenbücher; 045.02, Familienbücher sowie Badische evangelische Ortssippenbücher als PDF-Dokumente auf der Website des Landeskirchlichen Archivs (www.archiv.ekiba.de) veröffentlicht wurden, erwies sich diese Onlinestellung schnell als eine für potentielle Archivbenutzer äußerst nützliche Arbeitshilfe für den häuslichen Schreibtisch: Diese Findmittel beantworten dem genealogisch Recherchierenden etliche Fragen nach der Überlieferung, dem Standort, der Laufzeit usf. der von ihm gesuchten Quellen bzw. Literatur. Einzige Voraussetzung dafür ist ein Internetzugang. Auch den Mitarbeitenden des Archivs erbrachte die Erstellung dieser Findbücher eine immense Erleichterung der täglichen Arbeit. Gleiches sollte nun auch für die bisher in Papier- bzw. Karteikartenform vorliegenden Findmittel der beiden wichtigsten Bestände des Landeskirchlichen Archivs, der Spezial- und Generalakten, umgesetzt werden. Im Frühsommer 2013 wurde ein bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für eine solche Retrokonvertierungsmaßnahme gestellter Antrag bewilligt und mit der Eingabe der Daten in die Archivsoftware AUGIAS begonnen. In diesem Zusammenhang wurden offensichtliche Fehler der alten Repertorien bereinigt (z. B. Doppel- und Fehlsignaturen; fragwürdige Aktentitel und Laufzeiten), eine Fehlbestandsliste angelegt, Akten aus dem Zwischenarchiv und der Registratur übernommen sowie eine Neuordnung der Aktenzeichen nach dem derzeit gültigen Aktenplan vorgenommen.
Bern von der Reichenau, der dem berühmten Bodenseekloster vier Jahrzehnte lang – von 1008 bis 1048 – als Abt vorstand, ist der mediävistischen Forschung als einflussreicher Musiktheoretiker, Liturgiker und Verfasser kulturhistorisch bedeutsamer Briefe bekannt. Sehr viel weniger Aufmerksamkeit hat hingegen Berns sprachlich wie inhaltlich äußerst reizvolles Predigtwerk auf sich gezogen. Die 16 sermones befassen sich zum größten Teil mit der Mutter Gottes – das Reichenauer Münster hat Marienpatrozinium –, dem heiligen Markus – Reliquien des Apostels kamen im Jahr 830 auf die Reichenau – und den Feiertagen im Kreis des Kirchenjahres (Weihnachten, Epiphanias, Gründonnerstag, Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten); zwei Predigten – der sermo de S. Matthia apostolo und der sermo de dedicatione ecclesiae – lassen sich keiner der drei Gruppen zuordnen. Handschriftlich überliefert sind nur elf dieser Predigten (Werknr. 44–54); von den übrigen sermones (Werknr. 55–61) sind lediglich einzelne Exzerpte im elften Band der von den Magdeburger Zenturiatoren um Matthias Flacius Illyricus verfassten Historia ecclesiastica erhalten.