230 Christentum, Christliche Theologie
Filtern
Erscheinungsjahr
- 2015 (43)
- 2011 (32)
- 2013 (28)
- 2018 (27)
- 2017 (26)
- 2012 (22)
- 2016 (22)
- 2020 (22)
- 2009 (21)
- 2019 (21)
- 2003 (19)
- 2005 (15)
- 2007 (15)
- 2010 (14)
- 2000 (13)
- 2008 (12)
- 2021 (12)
- 2004 (10)
- 2006 (9)
- 2002 (8)
- 2014 (7)
- 2001 (5)
- 1999 (4)
- 1919 (2)
- 1931 (2)
- 1956 (2)
- 1960 (2)
- 1961 (2)
- 1965 (2)
- 1967 (2)
- 1970 (2)
- 1971 (2)
- 1973 (2)
- 1975 (2)
- 1978 (2)
- 1980 (2)
- 1984 (2)
- 1988 (2)
- 1991 (2)
- 1865 (1)
- 1866 (1)
- 1868 (1)
- 1869 (1)
- 1870 (1)
- 1871 (1)
- 1873 (1)
- 1874 (1)
- 1875 (1)
- 1876 (1)
- 1877 (1)
- 1878 (1)
- 1880 (1)
- 1881 (1)
- 1882 (1)
- 1883 (1)
- 1885 (1)
- 1886 (1)
- 1887 (1)
- 1889 (1)
- 1890 (1)
- 1892 (1)
- 1893 (1)
- 1895 (1)
- 1896 (1)
- 1898 (1)
- 1899 (1)
- 1900 (1)
- 1901 (1)
- 1902 (1)
- 1903 (1)
- 1904 (1)
- 1905 (1)
- 1906 (1)
- 1907 (1)
- 1908 (1)
- 1909 (1)
- 1910 (1)
- 1911 (1)
- 1912 (1)
- 1913 (1)
- 1914 (1)
- 1915 (1)
- 1916 (1)
- 1917 (1)
- 1920 (1)
- 1921 (1)
- 1922 (1)
- 1923 (1)
- 1924 (1)
- 1925 (1)
- 1926 (1)
- 1927 (1)
- 1928 (1)
- 1930 (1)
- 1932 (1)
- 1933 (1)
- 1934 (1)
- 1935 (1)
- 1936 (1)
- 1937 (1)
- 1938 (1)
- 1940 (1)
- 1941 (1)
- 1949 (1)
- 1951 (1)
- 1952 (1)
- 1953 (1)
- 1954 (1)
- 1955 (1)
- 1958 (1)
- 1964 (1)
- 1969 (1)
- 1972 (1)
- 1974 (1)
- 1976 (1)
- 1977 (1)
- 1981 (1)
- 1982 (1)
- 1983 (1)
- 1985 (1)
- 1986 (1)
- 1989 (1)
- 1990 (1)
- 1992 (1)
- 1993 (1)
- 1994 (1)
- 1995 (1)
- 1996 (1)
- 1997 (1)
- 1998 (1)
- 2022 (1)
- 2023 (1)
Dokumenttyp
Gehört zur Bibliographie
- nein (532)
Schlagworte
- Kirchengeschichte (164)
- Katholische Kirche. Erzdiözese Freiburg (146)
- Geschichte (145)
- Zeitschrift (140)
- Evangelische Landeskirche in Baden (47)
- Baden (37)
- Biografie (30)
- Karlsruhe (30)
- Evangelische Kirche (28)
- Reformation (24)
Im Jahre 1834 meldete ein Anonymus in der liberalen „Allgemeinen Kirchenzeitung“ aus Baden I. Kirchenverfassung betreffend. Die evangelisch-protestantische Kirche im Großherzogthume Baden hat durch die Union vom Jahre 1821 unstreitig mehrere bedeutende Vorzüge in ihrer Organisation erhalten. Das Luthertum hat […] in der Kirchenverfassung mehr Monarchisches, Dogmatisches, Stabiles, die reformirte Kirche, besonders nach Zwingli, ist als mehr republikanisch,
dem Praktischen und Fortschreiten durch subjective Vervollkommnung geneigter zu charakterisiren. Die badische Unionsurkunde hat aus den beiderlei Eigenthümlichkeiten, mit Vermeidung der hierodespotischen Tendenz des Calvinismus, vieles Gute vereinigt, und besonders der Kirche, als einer vom Staate beschützten und daher inspicirten, aber sich doch selbst nach ihren inneren Zwecken regulirenden Gesellschaft, ihre statuarische Autonomie durch repräsentative liberale, aber auch gegen Uebertreibungen bewahrte Institutionen gesichert. Eine kurze Analyse dieses Textes aus der Feder eines zweifellos freisinnigen Korrespondenten mag in das Thema einführen. Das Luthertum – so der Anonymus – vertrat ein monarchisches, man kann wohl interpretieren: tendenziell hierarchisches Prinzip, das freilich Stabilität verbürgte. Das Reformiertentum war zweifach vertreten, zunächst durch die historisch-städtisch, d. h. kommunalistische Prägung der Zürcher Reformation Zwinglis (der Korrespondent sprach von Republik!), in der er das liberale Prinzip glücklich wieder fand: nämlich praktisches Fortschreiten in subjektiver Vervollkommnung; also ein Moment der Dynamik. Schlecht kam freilich der Calvinismus weg. Mit der Apostrophierung als „Priesterherrschaft“ (Hierodespotie) war er erledigt.
Ein lateinischer Text aus der Frühzeit des Klosters Weingarten wurde bislang als
»kurze Skizze der Klostergeschichte« oder als »Gründungsgeschichte Weingartens« deklariert. Von historischer Seite ist er kaum beachtet worden, vor allem wohl, da seine
Entstehungszeit schwer zu bestimmen ist und da er zudem im Württembergischen Urkundenbuch erst spät und an versteckter Stelle ediert wurde. Er verdient aber schon allein deswegen besondere Aufmerksamkeit, da es sich um einen der ältesten Texte zur
Geschichte der Welfen handelt.
Im vorliegenden Beitrag soll der Text durch Abdruck aus der ältesten Handschrift
und durch Übersetzung zugänglicher gemacht werden. Dabei wird vor allem auch seine
Intention untersucht: Handelt es sich tatsächlich um einen historischen oder nicht viel
mehr um einen juristischen Text? Jedoch wird, in Anlehnung an W. Krallert, der Titel
»Darstellung der älteren Klostergeschichte« beibehalten, um keine Verwirrung durch einen neuen Titel zu stiften. Außerdem sind Fragen nach der Funktion des Textes für das
damalige Kloster und nach seiner Relevanz für die Welfengeschichte zu beantworten.
Zeugnis und Zeichen
(2011)
Wie gut, dass sich gleich um die Ecke ein Steinbruch fand, in dem man die Steine brach, die man in dem stillen Waldtal unweit der Hochburg brauchte; denn dort hatte - im Jahre 1161, also vor nunmehr 850 Jahren - Abt Hesso von Frienisberg bei Bern mit zunächst zwölf Mönchen ein Kloster gegründet. Sie nannten es »Porta Coeli«, Himmelspforte, oder auch Tennenbach nach dem Bach, der zwischen den Tannen verlief.
Fordern manche Kirchenhistoriker im Kontext der Europäisierung und Globalisierung eine Kirchengeschichtsdarstellung als
Christentumsgeschichte, die die großen Zusammenhänge bedenkt und darstellt, so erinnern andere daran, dass räumliche und konfessionelle Begrenzungen, also Darstellungen im territorialen und nationalen Rahmen oder konfessionsgeschichtliche Untersuchungen ebenso wie biographische Einzeldarstellungen weiterhin sinnvoll bleiben. Möglicherweise werden in enger gefassten Darstellungen zwar nicht alle großen Zusammenhänge benannt werden können. Für diesen Preis erwirbt man aber eine anders nicht mögliche Tiefenschärfe. Enger gefasste Untersuchungen sind dann besonders wertvoll, wenn gute Gründe für die Annahme vorliegen, dass es sich um zentrale, repräsentative oder exemplarische „Gegenstände“ handelt, selbst wenn uns hier auch Extraordinäres begegnet. Für die badische Kirchengeschichte etwa ist mit guten Gründen anzunehmen, dass sich die frühere Residenz Durlach für eine solche Forschung als lohnend erweisen könnte. Eine Durlacher Kirchengeschichte könnte ein Spiegel für die badische Kirchengeschichte sein. Es wäre gewiss ein lohnendes Unternehmen, einmal ein solches Unternehmen nicht nur auf Grund der Literatur, sondern nochmals neu mit den Akten und Dokumenten der Gemeinde, der Landeskirche und des Generallandesarchivs zu schreiben.
Am östlichen Ortsrand des Dorfes Neudingen,
dort, wo in einem ansehnlichen Park heute nur
noch die Gruftkirche der Familie zu Fürstenberg,
ein Bauwerk aus dem 19. Jh., die Aufmerksamkeit
auf sich zieht, stand mehr als 525 Jahre lang ein
Frauenkloster von Bedeutung. Seine Geschichte
lässt sich entsprechend der Ordenszugehörigkeit
der Klosterfrauen in zwei zeitliche Abschnitte
unterteilen: Zwischen 1274 und etwa 1565 lebten
und wirkten hier Dominikanerinnen, danach – formal ab 1584 – bis zur Säkularisation des Gotteshauses im Jahre 1802/03 beherbergte das Kloster
Nonnen, die dem Zisterzienserorden angehörten.
Dieses Kloster, von dem heute kaum mehr ein
Stein übrig ist, war in seiner Zeit ein kirchlichmonastischer Mittelpunkt auf der Baar. Dass dieses
Kloster Auf Hof, später auch Maria Hof genannt,
zur traditionellen Begräbnisstätte der Familie
Fürstenberg wurde und als Folge davon zu deren
Hauskloster aufstieg, das allerdings wurde weitgehend, wenn auch ungewollt, mit verursacht durch
die Stadt Villingen und ihre selbstbewusste
Bürgerschaft.
Die folgenden Notizen waren als Anhang zu unserer Studie „Der
Pfarrklerus der Ortenau. Die drei rechtsrheinischen Ruralkapitel
des ehemaligen Bistums Straßburg", welche vor einigen Jahren
erschienen ist, [1] gedacht. Sie wurden aber davon getrennt, da sie
den Pfarrklerus wenig betrafen. Es handelt sich hier besonders
um Abteien und Klöster und deren Insassen, aber auch um Laien
aus der Ortenau und auch anderen Orten, wie Freiburg.
Zum besseren Verständnis des Sachverhaltes, wiederholen wir
hier einen Teil der schon benutzten Einführung: Diejenigen
Akten, die den rechtsrheinischen Teil der ehemaligen Diözese
Straßburg betreffen, wurden zum großen Teil nach 18 70 vom
Straßburger Bezirksarchiv (Archives Departementales du Bas-Rhin) dem Landesarchiv von Karlsruhe übergeben. Andere konnten nicht zerteilt werden und verblieben in Straßburg. In diesen
Gesamtakten, etwa in den Registern der Offizialität, ersetzt am
19.04.1613 durch den Geistlichen Rat (Conseil Ecclesiastique),
später durch das Consistoire (ab 17.09.1681), war vieles über
Baden, besonders aber über die Ortenau zu finden, das wir erfasst
haben.
Der Professor der Staatswirtschaft Dr. med. (Straßburg 1772) und Dr. phil. h.c. (Heidelberg 1786) Johann Heinrich Jung-Stilling (1740–1817) hat sich immer wieder zu geistigen, politischen und sozialen Entwicklungen seiner Zeit geäußert, schon als
Professor in Kaiserslautern (1778–1784) und in Marburg (1787–1803), besonders aber seitdem er von 1794 an und seit 1803 nur noch mehr und mehr ein vielgelesener, zuerst in Heidelberg, dann seit 1806 in Karlsruhe lebender Erbauungsschriftsteller der Erweckung wurde. 1814 schrieb er selbst rückblickend von seiner Vergleichung der Zeitgeschichte. Mit der Frage nach Jung-Stillings Verhältnis zur Aufklärung und insbesondere zum Revolutionsgeist seiner Zeit hat sich eine beachtliche Zahl von Forschern befasst. Dennoch wurden von diesen nicht alle infrage kommenden Quellen in ausreichender Weise berücksichtigt.
Singet dem Herrn – aber was?
(2011)
Auf dem Papier, oder vielmehr auf dem Pergament, existiert das Erzbistum Freiburg seit nunmehr rund 190 Jahren, in der Praxis sind es gut sechs Jahre weniger. Es ist also nach kirchengeschichtlichen Maßstäben noch recht jung, ganz gleich, welches Datum man als seinen „Geburtstag“ ansieht: Die Bulle „Provida solersque“ von Papst Pius VII., mit der es kirchenrechtlich konstituiert wurde, ist auf den 16. August 1821 datiert, die Weihe und Inthronisation des ersten Erzbischofs Bernhard Boll fand am 21. Oktober 1827 statt. In der Zeit zwischen der, wenn man so will, „Zeugung“ und
der realen „Geburt“ des badisch-hohenzollerischen katholischen Landesbistums fanden langwierige und teils sehr kontroverse Verhandlungen statt, in denen grundsätzliche Festlegungen juristischer, finanzieller und personeller Natur getroffen wurden, die hier freilich allesamt nicht näher thematisiert werden können. Trotzdem – und vielleicht auch deswegen – kam auf die neue Bistumsleitung eine Fülle von Aufgaben zu. Das Erzbistum Freiburg war zunächst ein sehr heterogenes Konglomerat einzelner Teile, die sich in der wirtschaftlichen und sozialen Struktur, in ihrer Geschichte und
in den Erscheinungsformen kirchlichen Lebens und religiöser Praxis deutlich voneinander unterschieden. Den größten Anteil bilden die ehemals konstanzischen Gebiete im Süden und Osten, die entschieden geprägt waren durch die reformerischen Aktivitäten des letzten Generalvikars und Bistumsverwesers Ignaz Heinrich von Wessenberg, eines „aufgeklärten“ Theologen par excellence.
1821 fanden sich die Reformierte und die Lutherische Kirche im Großherzogtum Baden zu einer Kirchenunion zusammen. Infolge der Gleichberechtigung von Confessio Augustana, Luthers Kleinem Katechismus und Heidelberger Katechismus
spricht man von der einzigen Bekenntnisunion in Deutschland. Erst fünfzehn Jahre später, 1836, wurden ein neues Gesangbuch und eine neue Agende eingeführt; da kommen Fragen auf: Wie konnte man unter diesen Voraussetzungen Gottesdienst feiern? – Oder blieb doch alles beim Alten? – Warum kam es nicht früher zu einer einheitlichen Regelung des Gottesdienstes? – War man sich doch nicht so einig, wie es schien? – Hatten sich zwar ausgeklügelte Formulierungen gefunden – der Passus zur Abendmahlsfrage in der Unionsurkunde ist wirklich genial – und schaffte man es dann nicht, die Theorie in die Praxis umzusetzen? Noch heute kann man in der Badischen Landeskirche erleben, dass Menschen, sogar aus der Pfarrerschaft, aufgrund ihrer konfessionell geprägten Herkunft – so begründeten sie es zumindest – nicht an einem Gottesdienst teilnehmen zu können glauben! Es war ein Gottesdienst, in dem Psalmen nach Art der klassischen Psalmodie gesungen wurden. Das sei lutherisch; wer aus der reformierten Tradition komme, könne an solch einem Gottesdienst nicht teilnehmen. – Sollten die Konfessionsunterschiede nach mehr als 180 Jahren immer noch nicht überwunden sein? Sollte das
konfessionelle Erbe immer noch von einer Teilnahme am Gottesdienst abhalten? Was war, was ist das für eine unierte Kirche, fragte ich mich. Dass Mentalitäten hartnäckig sein können, ist mir bewusst. Aber: Hätte es unter solchen Voraussetzungen, wie eben im Beispiel geschildert, überhaupt zu einer Union kommen können? Oder gab es seitdem Gegenbewegungen, die sich nicht auf konfessionelle Unterschiede vor der Union, sondern auf „andere“ Einflüsse zurückführen lassen?