230 Christentum, Christliche Theologie
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Das Dominikanerinnenkloster St. Nikolaus in Undis, einst in der südlichen Vorstadt Krutenau in Straßburg gelegen, ist ein heute fast unbekannter Ort, an den nur noch der Name eines schönen, baumbestandenen Platzes erinnert. Kennern von mittelalterlichen Handschriften allerdings ist zumindest der Name geläufig, da aus dem Kloster eine reiche Produktion von Predigthandschriften hervorgegangen ist, die sich zum großen Teil in der Berliner Staatsbibliothek befinden. Auf Grund einer eingehenden Lektüre dieser Handschriften konnte Francis Rapp über die Spiritualität und die religiösen Praktiken der Klosterfrauen im 15. und 16. Jahrhundert berichten und Thomas Lentes veröffentlichte das Geschenkbuch der Dominikanerinnen aus den Jahren 1578 bis 1592.
In dem bedeutenden Werk Exordium magnum Cisterciense, das um 1220 abgeschlossen wurde, beschrieb sein Verfasser, der Eberbacher Abt Konrad, Anfänge und Entwicklungslinien des Zisterzienserordens von der Gründung des Klosters Cîteaux im Jahre 1098 bis zu den ersten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts. Das Exordium ist in sechs Bücher eingeteilt, wobei die ersten vier und die letzten zwei eine unterschiedliche Anordnung aufweisen. Im Prolog geht Abt Konrad zunächst auf den Inhalt seines umfangreichen Werkes ein: Er möchte den Beginn der ruhmvollen Geschichte seines Ordens aufzeigen, welcher „im Himmel Freude bereitet und auf Erden das Heil wachsen lässt“ (quae gaudia caelis parturit et terris parat incrementa salutis). Er will in seinen Darlegungen die ruhmvollen Taten der Väter beschreiben, die Cîteaux bewegten, auch von dem Eifer der Mönche in Clairvaux berichten, damit den Lesern seines Werkes eine spannende Lektüre geboten werde.
Bern von der Reichenau, der dem berühmten Bodenseekloster vier Jahrzehnte lang – von 1008 bis 1048 – als Abt vorstand, ist der mediävistischen Forschung als einflussreicher Musiktheoretiker, Liturgiker und Verfasser kulturhistorisch bedeutsamer Briefe bekannt. Sehr viel weniger Aufmerksamkeit hat hingegen Berns sprachlich wie inhaltlich äußerst reizvolles Predigtwerk auf sich gezogen. Die 16 sermones befassen sich zum größten Teil mit der Mutter Gottes – das Reichenauer Münster hat Marienpatrozinium –, dem heiligen Markus – Reliquien des Apostels kamen im Jahr 830 auf die Reichenau – und den Feiertagen im Kreis des Kirchenjahres (Weihnachten, Epiphanias, Gründonnerstag, Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten); zwei Predigten – der sermo de S. Matthia apostolo und der sermo de dedicatione ecclesiae – lassen sich keiner der drei Gruppen zuordnen. Handschriftlich überliefert sind nur elf dieser Predigten (Werknr. 44–54); von den übrigen sermones (Werknr. 55–61) sind lediglich einzelne Exzerpte im elften Band der von den Magdeburger Zenturiatoren um Matthias Flacius Illyricus verfassten Historia ecclesiastica erhalten.
Immer wieder wird von Freiburgern und von auswärtigen Besuchern danach gefragt, wer denn
der Stadtpatron von Freiburg sei: der Ritter Georg der Bischof Larnbert oder der Martyrer
Alexander? Zuweilen schließen sich die Fragen an, we1cher Alexander unter den vielen Heiligen dieses Namens gemeint sei oder ob „Unsere Liebe Frau" auch als offizielle Schutzpatronin der Stadt angesehen werden müsse und nicht lediglich als Patronin des Freiburger Münsters. Außerdem möchte man gern wissen, wann und auf welche Weise diese Heiligen zu
Schutzpatronen der Stadt erhoben worden sind, ob es in Freiburg Reliquien von ihnen gibt und
wo heute noch Darstellungen der Stadtpatrone zu sehen sind.
Auf diese Fragen überzeugende Antworten zu geben, fällt nicht leicht, weil seit der Erhebung der Freiburger Stadtpatrone einige Jahrhunderte vergangen sind und es nur wenige zuverlässige Quellen gibt, aber auch weil bisher lediglich Teilaspekte dieses komplexen Themenkreises untersucht worden sind. Der Freiburger Mediävist Klaus Graf warnt als Kenner
der Materie: ,,Wer sich mit solchen Stadt- und Ortspatronen befa[ss]t, betritt eine terra incognita."
In diesem Sinn äußert sich auch Hans-Jürgen Becker, Ordinarius für Europäische Rechtsgeschichte und Kirchenrecht in Regensburg; er stellt fest, dass die Bedeutung des Stadtpatrons
für die deutschen Städte bisher nur unzureichend erforscht ist und dass es sich bei diesem
Thema „um einen Grenzbereich zwischen Philologie, Lokalhistorie, Kunstgeschichte, Religionsgeschichte und nicht zuletzt Rechtsgeschichte handelt".
Die Antoniter im Breisgau
(2008)
Über die Freiburger Antoniterniederlassung und ihre Entwicklung ist kaum etwas bekannt.
Und Vieles, was bisher zu den Antonitern in Freiburg geschrieben wurde, entpuppt sich bei
einer gründlicheren Beschäftigung mit dem sehr verstreut liegenden Quellenmaterial als nicht
haltbar. Zumindest für zwei bedeutsame Relikte, die ich in unserer Region erhalten haben und
den Antonitern zugeschrieben werden soll im Folgenden der Versuch unternommen werden,
ihre wirkliche Herkunft zu klären: Für die Figurengruppe des Holzschnitzers Hans Wydyz in
der Pfarrkirche St. Josef in Obersimonswald und für die Nimburger Bergkirche.
Das Großherzoglich-badische provisorische Regierungs-und Kammerprotokoll vom 6. Juni 1807 hielt folgenden Sachverhalt fest: ,, ... dass nach der Verordnung des höchstseligen Kaisers Joseph alle überflüssigen Kapellen in Breisgau und Ortenau aufgehoben und ihr Vermögen zum Religionsfond gezogen werden, daher die Zahl, Besonderheit und Vermögensstand aller
überflüssigen Kapellen zu erheben und bei jeder die Bemerkung beizufügen sei, zu was für einen Gebrauch die Gebäude derselben bestimmt werden könnten."
Nachdem die Markgrafschaft Baden nach dem 30-jährigen Krieg im Jahre 1648 Grenzland zu Frankreich geworden war, begann für die rechtsrheinische Bevölkerung eine Jahrzehnte dauernde schwere Leidenszeit. Die Expansionspolitik Ludwig XIV. von Frankreich löste eine Folge von zerstörerischen Kriegszügen aus. Nach dem Eroberungskrieg gegen Holland von 1672 bis 1679 und dem Bau der großen Festung Fort Louis gegenüber von Stollhofen ab 1687 wurde unser Gebiet jahrzehntelang mit Versorgungsforderungen und brutalen Plünderungen ausgehungert. Unsere Vorfahren waren in diesen Notzeiten hilflos und ohnmächtig. In solchen Tagen und Stunden, in denen der Mensch eines Trostes und des Glaubens an eine bessere Welt, an das Jenseits und an eine ausgleichende Gerechtigkeit bedarf, hält ihn allein die Hoffnung und der religiöse Glaube aufrecht. Es verwundert daher nicht, dass die damalige Kapelle in der Ortsmitte von Neuweier, gestiftet im Jahr 1329, ein vielbesuchter und trostspendender Ort geworden war.
Die Mutterpfarrei Stollhofen
(2005)
In der Zeit der Christianisierung, etwa um 600 n. Chr. entstanden die ersten Urpfarreien in unserer Gegend. Karl Reinfried beschrieb folgende Theorie der Aufteilung der Ur- oder Mutterpfarreien. Eine der Urpfarreien war Steinbach mit den heutigen Gemeinden Sinzheim, Steinbach, Bühl (nördlich von der Bühlot) und reichte bis an den Rhein, einschließlich auch Hügelsheim und Stollhofen bis an den Schwarzbach. Südlich davon schloss sich dann die Pfarrei Sasbach an, die sich ebenfalls, laut Reinfried, bis an den Rhein erstreckte. Nicht ganz einzusehen ist diese großflächige Aufteilung, da die sog.
Rheinstraße in der Hauptverkehrsachse zwischen Straßburg und Ladenburg bzw. am verkehrsgünstig gelegenen Rheinstrom lag und sicher zu einem bevorzugten Siedlungsgebiet gehörte. Warum sollten sich die Orte, die sich am Gebirgsrand damals etwas weiter vom Verkehr weg befanden, schneller entwickeln? Vermutlich hatten sich diese Urpfarreien gleichzeitig entwickelt und stellten sich um das Jahr 1000 etwa wie folgt dar. Steinbach mit Sinzheim bis nördlich Bühlot, Sasbach mit Ottersweier südlich der Bühlot bis Achern. Iffezheim mit Sandweier, Stollhofen mit Hügelheim, Söllingen, Schiftung und nördliches Schwarzach. Seherzheim mit Ulm und südliches Schwarzach. Zugleich scheinen sich die sog. Waldgenossenschaften gebildet zu haben. So umfasste die Pfarrei Stollhofen zugleich die Bannwaldgenossenschaft und die Pfarrei Seherzheim den sog. Fünfheimburgerwald.
Heute kaum mehr bekannt, und noch viel weniger beachtet, ist die Tatsache, dass unsere Evangelische Landeskirche in Baden erst im Jahr 1821 in ihrer heutigen Form, unter dem Namen „Vereinigte, Evangelisch-Protestantische Landeskirche in Baden" entstand, und welche kirchenrechtlichen bzw. theologischen Hintergründe und Parallelen diese bis heute in
Deutschland, ja eigentlich weltweit fast einzigartig gebliebene (Konsens-) Union hat. Die Unionsbestrebungen der Evangelischen Kirchen, wie sie in Deutschland zu Anfang des 19. Jahrhunderts auf breiter Basis entstand, müssen von der Union im Sinne des römisch-katholischen Kirchenrechts, wie dies im „Codex Iuris Canonici" seine Grundlage findet, unterschieden werden.
Wer die großen Marien-Wallfahrts-Orte im deutschsprachigen Raum - etwa Altötting in Bayern oder Mariazell in Österreich - besucht, ist sicher auch beeindruckt von den vielen Votiv-Tafeln, den Votiv-Gaben und den schriftlichen Bekenntnissen über erhaltene Hilfe in jeder Not. Deshalb ist es erstaunlich, dass man in der bedeutenden Wallfahrtskirche zu Lautenbach vergeblich nach solchen Beweisen der Volksfrömmigkeit sucht. Aber dies war nicht immer so. Im Archiv der Pfarrei Lautenbach befindet sich ein Manuskript, welches uns wertvolle Aufschlüsse liefert. Pater Adalbert Hardt, von 1740 bis zu
seinem Tode am 28. Dezember 1754 Rektor der Wallfahrtskapelle Unserer Lieben Frau zu Lautenbach, hat in seinem Werk „Kurzer doch gründlicher Bericht von der alten und berühmten Wallfahrth zu Maria in Lautenbach, so eine kleine stundt oberhalb Oberkirch im Breysgau gelegen, und denen Regulierten Chorherren Praemonstratenser Ordens in dem löblichen Gotteshaus Allerheiligen gehörig ist" im 17. Kapitel eine Vielzahl von „miraculosen Begebenheiten" überliefert. Er beschreibt darin zahlreiche Votiv-Tafeln und Votiv-Gaben und übermittelt uns die umfangreichen ursprünglichen Texte. Durch diese Fleißarbeit ist es möglich, das Einzugsgebiet der Lautenbacher Wallfahrt und die ganze Bandbreite der unterschiedlichsten Anliegen der Pilger kennen zu lernen.