230 Christentum, Christliche Theologie
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Dokumenttyp
Gehört zur Bibliographie
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Schlagworte
- Kirchengeschichte (164)
- Katholische Kirche. Erzdiözese Freiburg (146)
- Geschichte (145)
- Zeitschrift (140)
- Evangelische Landeskirche in Baden (47)
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Der Reformator im Bild
(2015)
Vor dem Hintergrund des 500. Geburtstages Lucas Cranachs d. J. hat die EKD für das Jahr 2015 der Lutherdekade das Thema „Reformation – Bild und Bibel“ gewählt. Tatsächlich ist das Werk dieses Malers, anders als dasjenige seines Vaters Lucas Cranachs d. Ä., bisher noch nicht Gegenstand systematischer kunsthistorischer Forschungen gewesen. Aus Anlass des Jubiläums widmen sich Ausstellungen, begleitende Veröffentlichungen und Symposien dem Œuvre des Künstlers. Porträts bilden neben zahlreichen Epitaphgemälden den thematischen Schwerpunkt seines Schaffens. Er vervielfältigte weiterhin die sogenannten authentischen, weil nach unmittelbarer Anschauung angefertigten Tafelbildnisse Luthers, Melanchthons und anderer Wittenberger Reformatoren, die bereits zu Lebzeiten des Vaters in Serienproduktion gegangen waren, und entwickelte neue marktgängige Formate. Diese Bildnisse gaben der Reformation ein Gesicht. Im Rahmen des Ausstellungs-Projektes „Reformatoren im Bildnis“, das ab Februar 2014 mit einer Laufzeit von drei Jahren an der Europäischen Melanchthon-Akademie Bretten angesiedelt ist, werden von der Verfasserin Bildnisse von der Hand dieses und anderer Künstler auf visuelle Strategien hin untersucht, die sich in der bildlichen Inszenierung der Reformatoren entfalten. Denn diese werden stets – auch in den sogenannten authentischen Porträts, die dem heutigen Betrachter eine mimetische Abschilderung nahelegen – in einer bestimmten Absicht ins Bild gesetzt, die als Reformationspropaganda bezeichnen werden kann. An dieser Stelle kann nicht ausführlich auf die Theorie des Bildnisses im 16. Jahrhundert eingegangen werden, doch sei so viel erwähnt: Die Konterfeis der Protagonisten der Reformation sind ausgestattet mit bildrhetorischem Überzeugungspotential. Das Bild sucht den Betrachter mit bildeigenen Mitteln nicht nur von der lebendigen Präsenz der Dargestellten im Bild zu überzeugen, sondern zugleich auch von der Sache, die diese vertreten, und zwar mithilfe einer angewandten Rhetorik, die seit der Antike zu Findung von Argumenten für eine überzeugende Darstellung diente.
Tagebücher „dienen der Niederschrift von Alltagsbegebenheiten und Erfahrungen, Empfindungen und Gedanken etc., die mit der Person des Tagebuchführenden in einem […] Zusammenhang stehen.“ Die Aufzeichnungen folgen einem chronologischen Fortgang, auch wenn nicht notwendiger Weise Kalenderdaten angegeben werden. Die einzelnen Eintragungen erfolgen i.d.R. schubweise und lassen sich daher deutlich voneinander unterscheiden. Typisch für Tagebücher ist ihre „offene Form“, d.h. sie sind prinzipiell nicht abgeschlossen oder können jederzeit wieder aufleben. Ein Bezug einer Eintragung zu früheren Eintragungen muss nicht bestehen. Die aktuellen und konkreten Aufzeichnungen werden oft durch Reflexionen über die beschriebenen Ereignisse ergänzt. Tagebücher weisen typischerweise einen unsystematischen oder fragmentarischen Charakter auf. Doch können durch nachträgliche Überarbeitungen im Zuge einer Reinschrift für eine Öffentlichkeit Bearbeitungen erfolgen, die den ursprünglichen Inhalt erheblich verändern können, wenn etwa späteres Wissen in Urteile und die Darstellung von Zusammenhängen einfließt. Im Folgenden sollen zwei Tagebücher vorgestellt werden, die von Frauen verfasst wurden, die beide in einem – wenn auch sehr unterschiedlichen – Bezug zur Evangelischen Landeskirche in Baden standen. Diese Tagebücher drängen gewissermaßen die Frage auf, welche Relevanz die Tagebucheintragungen für das Verständnis der Rolle von Frauen in der Landeskirche haben. Das erste Tagebuch stammt von der Karlsruher Künstlerin Clara Faisst und umfasst die Jahre des Ersten Weltkrieges. Das zweite Tagebuch verfasste Gertrud Hammann in der Zeit ihres Aufenthaltes in Gurs im Jahre 1940. Beide Tagebücher befinden sich in den Beständen des Landeskirchlichen Archivs.
Im Staatsarchiv Freiburg findet sich ein bisher in der Forschung eher wenig beachteter Aktenbestand „Entnazifizierung evangelischer Pfarrer 1945-49“. Das Freiburger Staatsarchiv verwaltet als Teil des Landesarchivs Baden-Württemberg vor allem Bestände der Ministerien und Behörden des 1952 erloschenen Landes (Süd-) Baden sowie Verwaltungsunterlagen staatlicher Behörden im Bereich Süd-Baden seit 1806, des weiteren wichtige Dokumente aus der französischen Besatzungszeit. Zudem enthält das Staatsarchiv auch den – teilweise lückenhaften – Bestand sämtlicher Entnazifizierungsakten aus dem südbadischen Teil der französischen Besatzungszone. Die Entnazifizierungsakten von stärker NS-belasteten Personen, die deswegen interniert wurden, befinden sich im Archiv des französischen Außenministeriums „Centre des archives diplomatiques“ in La Courneuve bei Paris. Einen ersten Überblick zur Kirchenpolitik der französischen Besatzungsmacht lieferte Jörg Thierfelder bereits 1989. Zu diesem Zeitpunkt gab es zu diesem Thema noch überhaupt keine Publikation. Dabei wies Thierfelder darauf hin, dass die Franzosen im Gegensatz zu US-Amerikanern und Briten keine eigenständige Planung für die Kirchenpolitik in ihrer Besatzungszone hatten. Die Zeitspanne zwischen der Konferenz von Jalta im Februar 1945, auf der Frankreich eine eigene Besatzungszone zugesprochen worden war, und dem Einmarsch der französischen Armee nach Südwestdeutschland ab Ende März 1945 war hierzu viel zu kurz gewesen. Insgesamt stellte Thierfelder eine ausgesprochen freundliche Behandlung der beiden Kirchen durch die französische Besatzungsmacht fest, die sich positiv von der allgemeinen Behandlung der deutschen Zivilbevölkerung abhob. Für den Bereich der württembergischen Landeskirche gab es so gut wie keine Berichte über Hausdurchsuchungen von
Gottesdiensträumen oder Pfarrhäusern und von Beschlagnahmungen.
Wer, meine sehr verehrten Damen und Herrn, durch ein Kaleidoskop blickt, erblickt viele Bilder, genauer: ein Bild in vielfach gebrochenen Formen, freilich so, dass sich daraus eben ein Anblick von vielen, schönen und bunten Formen erschließt. Und eben dies ist mein Anliegen: Ihnen im gesprochenen Wort ein paar wenige historische Bilder vor Augen zu malen. Ob sich daraus ein Bild ergibt? Ich weiß es nicht. Aber der Bezugspunkt ist klar. Es ist der evangelische Gottesdienst in der Schlosskapelle bzw. -kirche und dessen 150. Jubiläum.
Fides Heidelbergensis
(2015)
Ob Luther tatsächlich die 95 Ablassthesen an der Schlosskirche zu Wittenberg angeschlagen hat, wie Melanchthon 1546 in seiner Historia Lutheri beschreibt, oder ob man aus der Tatsache, dass Luther diese Thesen auch an Erzbischof Albrecht von
Mainz und Magdeburg als für Wittenberg zuständigen Ortsbischof gesandt hat, schließen kann, der „Thesenanschlag“ sei eine spätere Legendenbildung, kann hier auf sich beruhen bleiben. Ich würde aus der Aufforderung an diejenigen, die nicht
anwesend sein und mündlich mit uns debattieren können, dieses in Abwesenheit schriftlich zu tun, schließen, dass Luther von Anfang an zweigleisig fuhr, um eine möglichst breite Diskussionslage zu schaffen; denn die Angelegenheit war ihm offensichtlich so wichtig, dass er um der Kirche willen, amore et studio elucidande veritatis, die strittigen Fragen nicht auf sich beruhen lassen konnte, sie aber auch nicht im Alleingang beantworten wollte.
In 2Mose 20,8 heißt es: Gedenke des Sabbattages, dass du ihn heiligest. Unter Kaiser Konstantin löste der Sonntag den Sabbat als arbeitsfreien Ruhetag ab (321 n.Chr.). Im Mittelalter galt der sonntägliche Gottesdienst als Kirchengebot. Heute ist der Sonntag verfassungsmäßig geschützt. Die einschlägige Bestimmung lautet: Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt. Es handelt sich um Art. 139 der Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919, der sog. Weimarer Reichsverfassung. Diese Vorschrift ist gemäß Art. 140 GG – neben anderen Artikeln der Weimarer Reichsverfassung, den sog. Weimarern Kirchenartikeln – Teil des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland geworden. Sowohl der Gedanke der Sabbatruhe, der Unterbrechung der Arbeit, als auch derjenige des Gottesdienstes wird aufgenommen, auch wenn nicht von „Gottesdienst“, sondern von „seelischer Erhebung“ die Rede ist. Bei der Einbringung hob der Berichterstatter, der Abgeordnete Mausbach von der Zentrumspartei, hervor, die Vorschrift schütze die öffentliche Sitte und die christliche Tradition und Religionsausübung. Die großen geschichtlichen Bestandteile der Kultusausübung enthielten aber auch wertvolle Freiheitsrechte für die Einzelnen, und gerade diese Seite der Sonntagsruhe, die Schonung der Freiheit und der sozialen Gleichwertigkeit aller Klassen, sei darin angesprochen.
Den Organisatoren der Tagung war es ein wichtiges Anliegen, die Teilnehmenden auch mit Quellen zu unterschiedlichen Themen aus dem Umfeld des Ersten Weltkrieges zu konfrontieren. Angeboten wurden Workshops zur Seelsorge (Gesine v. Kloeden), zu Predigten (Gottfried Gerner-Wolfhard), Frauen im Krieg (Sabine Liebig), Chronistik (Johannes Ehmann) und Autobiografisches (Gerhard Schwinge). Kurzbeschreibungen der Inhalte und Ergebnisse einiger dieser Arbeitsgruppen sollen einen Eindruck von der intensiven Arbeitsatmosphäre der Tagung vermitteln.
Trotz des zeitlichen Abstandes von 100 Jahren ist die Geschichte der badischen Landeskirche während des Ersten Weltkrieges noch ein weithin unerforschtes Gebiet. Allein die Darstellungen von Udo Wennemuth zu Mannheim und jüngst zu Karlsruhe, Gerhard Schwinges in alten richtungspolitischen Mustern verhafteter Aufsatz zu badischen Pfarrern im Krieg und ein Ausstellungskatalog bilden die Ausnahme. Ich werde daher im Folgenden Vieles eher als Anregung für weitere Forschungen
denn als fertiges Ergebnis vorstellen und mich nach einigen Informationen zur Situation der Landeskirche im Jahr 1914 mit den Folgen des Krieges für die Institution Landeskirche befassen und dann einen Blick auf die Ebene der Gemeinden richten.
Einzig bedingt durch die Forschungslage werden hier die Städte und nicht die Dörfer in den Blick geraten.
Verbum Dei manet in aeternum
(2015)
Predigt und theologische Lehre ereignen sich nicht im luftleeren Raum. Sie sind Deutung und Orientierung konkreten Ergehens im Licht des Wortes Gottes. Wenn Sie heute freundlicherweise der Einladung zu einem Gespräch zum Thema Wort Gottes, Kirche und Konfession im Licht der Barmer Theologischen Erklärung gefolgt sind, wissend, dass dieses Gespräch durch mein mit dem 1. November 2008 wirksam gewordenes Ausscheiden aus dem aktiven Kirchendienst veranlasst ist, so möchte ich einstimmungsweise jetzt zunächst bedeuten, dass ich im Folgenden keinen abgerundeten theologischen Vortrag anbieten werde. Ich möchte vielmehr versuchen, das, was Predigt und Lehre, Gemeindeleben und kirchliches Handeln in dieser Zeit, die ich gelegentlich mitverantwortlich begleiten durfte, manchmal subkutan und eher
verborgen, manchmal aber auch ganz offenkundig geprägt hat, gewissermaßen atmosphärisch spürbar zu machen.
Gespräch heißt auf lateinisch sermo. „Sermo“, so hat der für meine Arbeit und mein Selbstverständnis als Pfarrer wichtigste Lehrer, der Heidelberger Dogmatiker Peter Brunner, an bestimmter Stelle ausgeführt, „bedeutet eigentlich ein ruhiges,
gelassenes Gespräch über einen bestimmten Gegenstand, auch eine einfache Rede im Gesprächston.“ Also möchte ich Ihnen heute einen Sermon halten, eine Ansprache und einfache Rede im Gesprächston, eine Nachdenklichkeit über die Farbe der Zeit.
Seit den Arbeiten von Wilhelm Pressel und Heinrich Missalla auf deutscher Seite, und von Laurent Gambarotto auf französischer Seite, ist die Predigt des Ersten Weltkrieges nicht mehr Objekt einer gründlichen Untersuchung gewesen. Dies gilt auch für Elsass-Lothringen, auch wenn ich diesem Thema einige begrenzte Aufsätze gewidmet habe. So behandelt das Standardwerk von Jean-Noël und Francis Grandhomme, Les Alsaciens-Lorrains dans la Grande Guerre (Straßburg 2013) nicht die Predigt. Diese Lücke ist umso bedauerlicher als die Bibliothèque Nationale Universitaire von Straßburg ca. 60 gedruckte Predigten des Ersten Weltkrieges besitzt, darunter 40, die vor kurzem dank des Programms „Europeana“ digitalisiert worden sind. Diese Predigten – sowie manche andere, die man an der „Médiathèque protestante“ (Thomasstift) finden kann – sind von Pressel nicht berücksichtigt worden. Diese Predigten sind vorwiegend deutsche Predigten, was sich aus zwei Gründen leicht erklären lässt: erstens war die deutsche Sprache schon vor 1870 die religiöse Sprache der meisten Protestanten in Elsass-Lothringen, auch wenn in einigen Gemeinden – z.B. bei den Reformierten in Mulhouse (Mühlhausen) – die französische Sprache immer gepflegt wurde; zweitens durfte man mit Beginn des Krieges die französische Sprache in der Öffentlichkeit nicht mehr gebrauchen; aus diesem Grund wurde der Pfarrer Karl-Theodor Gerold, Kollege von Albert Schweitzer, der sein Vikar war, seines Amtes in Straßburg-Sankt-Nikolaus enthoben. Auch der Präsident der lutherischen Kirche, der Altdeutsche Friedrich Curtius, legte – vergebens – dagegen bei den Behörden Protest ein.
Reformation und Politik
(2015)
Kirchenhistorische Zugänge oder Einführungen werden oft als hilfreich empfunden, da sie die theologischen oder politischen Fragen, die erörtert werden sollen, in ihren geschichtlichen Zusammenhang einordnen. Und dann freut sich der Kirchenhistoriker. Es kann sich aber auch ganz anders verhalten: Dann, wenn historisch zunächst ein Rahmen zu beschreiten und zu beschreiben ist, der uns zeigt, wie weit wir heute von den Problemen anderer, früherer Zeiten entfernt sind. Wenn wir also auf Luthers Spuren ein Problem verfolgen wollen und als erstes erkennen, dass diese Spuren bald 500 Jahre alt sind.
Es gibt dann drei Möglichkeiten: Die erste: Wir verneigen uns tief vor Luther und seinen Anschauungen und übertragen diese direkt in unsere Zeit – und stellen dann mit Verwunderung fest, dass niemand heutzutage solches noch für aktuell ansieht. Die zweite Möglichkeit: Wir verneigen uns vielleicht noch tiefer vor Luther und seinen Anschauungen, um dann selbst festzustellen, dass diese zwar interessant seien, aber für die Gegenwart wohl doch keinerlei Bedeutung haben. Und die dritte Möglichkeit (die ich diese favorisiere) ist die: Luther aus seiner Geschichte und Wirkung verstehen; und dann prüfen, ob seine Kriterien politischen Handelns für uns einen inneren Anspruch auf Geltung erheben dürfen oder gar müssen.
Die finanziellen Leistungen des Staates an die Kirchen stehen immer wieder in der Kritik der Öffentlichkeit, weil die Ursachen und Voraussetzungen für die Zuweisung sog. Staatsleistungen an die Kirchen häufig nicht bekannt sind. Zu unterscheiden sind dabei einerseits „Staatsleistungen“, die der Staat der Kirche für bestimmte vertraglich vereinbarte Leistungen zugesteht, die andernfalls vom Staat erbracht werden müssten, die aber die Kirchen übernommen haben, etwa im Bereich der Schulen, der Diakonie etc. Andererseits beziehen sich „Staatsleistungen“ auf Ansprüche der Kirchen, die sich aufgrund der Inkamerierung oder Säkularisation von Kirchengut seit der Reformation ergeben haben, die also gewissermaßen als Entschädigungsleistung für vom Staat entfremdetes Kirchengut zu verstehen sind. Über diese historisch begründeten Staatsleistungen kursieren in der evangelischen Kirche auch in Fachkreisen zum Teil unrichtige Vorstellungen, so etwa wenn diese Leistungen einseitig aus der „Säkularisation“ der Jahre 1802/03 hergeleitet werden, die die evangelische Kirche vermögensrechtlich nur in geringem Maße betraf. Für die evangelischen Kirchen muss man hierbei vielmehr vor allem auf die Säkularisationen der Reformationszeit zurückblicken und auch die „verdeckten“ Säkularisationen durch politische Entscheidungen in der Mitte des 19. Jahrhunderts mit berücksichtigen.
Wie behält man den Überblick über das kirchliche Recht? Woher weiß man verlässlich, welche Normen gelten und welche nicht mehr anzuwenden sind? Heute suchen wir schnelle Antwort auf diese Fragen per Mausklick auf www.kirchenrechtbaden.de. Dort wird sogar das außer Kraft getretene Kirchenrecht archiviert. Rechtssammlungen – ob in digitaler oder in gedruckter Form – sind also das Mittel der Wahl. Sie ergänzen das amtliche Bekanntmachungsorgan, das Gesetzes- und Verordnungsblatt der Landeskirche (GVBl.). Rechtssammlungen zum kirchlichen Recht unserer Landeskirche (vor und nach der Union von 1821) gibt es bereits seit dem frühen 19. Jahrhundert. Nach einer
Darstellung des badisch-lutherischen Kirchenrechts durch P. L. Roman von 1806, unternahm es Jakob Heinrich Rieger, evangelischer Pfarrer zu Willstätt, eine „Sammlung von Gesetzen und Verordnungen über das evangelisch-protestantische Kirchen-, Schul-, Ehe- und Armenwesen im Großherzogthume Baden von 1806-1835“ herauszugeben. Riegers Werk „schließt sich an Roman’s oben erwähnte Schrift der Zeit nach an. Inhaltlich ging Rieger anders vor. Er gab die Normen im Wortlaut wieder, während Roman das Kirchenrecht seiner Zeit unter Angabe von Quellen darstellte, also quasi ein Lehrbuch verfasste. Im Bemühen um Aktualität seiner Sammlung ließ ihr Rieger weitere Bände folgen. So entstanden bis 1863 insgesamt zehn Bände, zuletzt herausgegeben von K. L. Schmidt.
„Zu Unrecht Vergessene“ heißt eine Buchreihe. Zu ihnen gehört auch Karl Hagner. Er wäre in diesem Jahr 100 Jahre alt geworden. Wäre er nicht 32jährig am Kriegsende gefallen, wäre er vielleicht ein „badischer Dichterpfarrer“ geworden.
Hagner gehörte in den Dreißigerjahren des letzten Jahrhunderts zu den jungen evangelischen Dichtern im Umfeld des Eckart-Kreises und des Furche-Verlags, auf die hoffnungsvolle Erwartungen gerichtet waren. Schon als Student schrieb er einen Roman und veröffentlichte Gedichte. Seine Begabungen wurden jäh abgebrochen durch die Katastrophe des Zweiten Weltkriegs. Diese Skizze soll mithelfen, dass er nicht vergessen bleibt. Als Kindergottesdienstkind habe ich ihn erlebt, als er 1937 als Vikar an die Weinheimer Stadtkirche kam. Ich mochte ihn sehr und freute mich, wenn er Kindergottesdienst hielt. Einmal in der Woche kam er zum Mittagessen zu uns. Hager war Hagner, mit einer randlosen Brille – und sehr zugewandt.
Er stammte aus einer bäuerlichen Familie im Kraichgau, studierte Theologie, wurde Vikar, Soldat, Offizier. Kurz vor Kriegsende, im März 1945 fiel er. Hagner hatte nicht lange vor seinem Tod noch geheiratet. Anfang der Neunzigerjahre entdeckte
ich, dass seine Witwe in Langensteinbach lebt.
Am 5. Dezember 2012 ist hier in Spöck des 150. Todestages Aloys Henhöfers gedacht worden. Und heute, am Sonntag und zweiten Advent vor 150 Jahren, ist der Pfarrer und Theologe der Erweckung von seiner Gemeinde zu Grabe getragen worden. Wer war dieser Aloys Henhöfer? Evangelischer Pfarrer und vormals katholischer Priester, wissen die einen. Ein gläubiger Mensch, ein Erweckter oder „Pietist“, wie es damals hieß, wissen die andern. Und wieder andere wissen von dem volksnahen Mann zu erzählen, der Groß und Klein, Hoch und Einfach ins Gewissen reden konnte. In der Tat ist Henhöfer ein Mann gewesen, von dem man Beeindruckendes erzählen konnte, wahre Geschichten und auch Legenden, jedenfalls Geschichten, in denen man nicht nur erfuhr, wie sich seine Lebensgeschichte zugetragen hat, sondern auch, wie
ein Mensch seine persönliche Geschichte in die Führungen Gottes einzeichnen konnte. Wer war Aloys Henhöfer? Die Überschrift dieses Vortrages will es schon zum Ausdruck bringen: Mutiger Bekenner und Prediger des lauteren Evangeliums. Mutig also war er und hat gelernt, seinen Glauben auf das Bekenntnis des Augsburger Reichstags von 1530 zu beziehen und zur Geltung zu bringen. Ein begnadeter Prediger war er, der Scharen von Auswärtigen zu seinen Gottesdiensten zog. Und schließlich war er ein Lehrer des Evangeliums, sicherlich in dem ihn prägenden Verständnis aus der ihm widerfahrenen Erweckung. Zum väterlichen Lehrer wurde er an seinen Vikaren, die die Frömmigkeit der Erweckung zu einer Bewegung innerhalb der Landeskirche werden ließ, die bis heute spürbar ist in der Diakonie bzw. Inneren Mission, dem AB-Verein oder auch einfach in der Prägung der Gemeinden in der Hardt, im mittelbadischen Ried oder auch im Kraichgau.
Kirchlicherseits war die „Neue Ära“ (1860-1871) von zwei Dynamiken gekennzeichnet: 1) dem Willen des Staates, das Staatskirchentum abzubauen – dem entsprach das Kirchengesetz vom 9. Oktober 1860; 2) dem Willen der Kirche, den neu gewonnenen Spielraum mittels der badischen Kirchenverfassung (KV) vom 5. September 1861 zu nutzen und zu gestalten. Die Rechte der Gemeinde wurden gestärkt, eine engere Verbindung zum gesamtdeutschen Protestantismus gesucht; das landesherrliche Kirchenregiment blieb gleichwohl erhalten. Gemischte Angelegenheiten (res mixtae) blieben die Vermögensverhältnisse der Kirchen und die Schule. Gerade die Schulfrage hatte sich in den 50er-Jahren in Auseinandersetzungen mit der Erzdiözese Freiburg als außerordentlich konfliktträchtig erwiesen. Schon um diesen Konfliktherd (aus liberaler Sicht und Staatsraison) einzudämmen zielte die staatliche Kirchenpolitik der „Neuen Ära“ auf eine relative Entflechtung von Staat und Kirche, die in der Schulpolitik auf die Emanzipation der staatlichen Schule (als Simultanschule) von der Konfessionsschule hinauslief. Die Frage aber der politischen und pädagogischen Verantwortung des Schulwesens durch den Staat musste auch den Katechismusunterricht betreffen, der sich ja primär im RU und nicht im KU vollzog. Der Katechismus wurde zum Politikum.
Der evangelische Theologe Richard Rothe ist am 28. Januar 1799 in Posen geboren worden und am 20. August 1867 hier in Heidelberg verstorben. Rothe hat in Heidelberg und Berlin studiert und wirkte seit 1823 als Gesandtschaftsprediger an der
preußischen Botschaft in Rom, was ihn in bleibende Verbindung zum preußischen Botschafter Karl Josias Bunsen (1791-1860) brachte. Nach kurzer Lehrtätigkeit in Heidelberg 1827 folgte er einem Ruf an das von dem erweckten Theologen Heinrich Heubner (1780-1853) geleitete Wittenberger Predigerseminar, wo Rothe seine prägende – zu seinem späteren Liberalismus durchaus spannungsvolle – mystisch-wundergläubige Frömmigkeit entwickelte. Am 27. April 1837 wurde er nach Heidelberg berufen, zum ordentlichen Professor und zum Direktor des hiesigen Predigerseminars. 1849-1854 wirkte er in Bonn, um nach seiner Rückberufung (1853) nach Heidelberg von 1854 bis zu seinem Tode 1867 als Universitätsprofessor und Universitätsprediger zu fungieren. 1861 ist er zum außerordentlichen Mitglied des Oberkirchenrats ernannt worden, das auch in der Generalsynode der Landeskirche eine erhebliche Rolle spielte; seit 1863 war er Mitglied der Ersten Kammer, also des Oberhauses des badischen Parlaments. Somit stand Rothe seit 1861 auf dem Gipfel seines Einflusses, zugleich aber im Schatten der Trauer um seine Frau Luisa, geb. von Brück, einer chronisch kränkelnden und depressiven Frau, die er 1823 geheiratet hatte. Friedrich Nippold (1838-1918), ein beinahe schon postumer Verehrer und dann Biograph Rothes, berichtet, Rothe habe seine Frau „mit einer geradezu unvergleichlichen Hingabe gepflegt“. Die Ehe blieb kinderlos. Rothe wohnte in der heutigen Friedrich Ebert-Anlage, woran noch heute eine Tafel am Haus erinnert.
Die erste protestantische Generalsynode im Großherzogtum Baden fand 15 Jahre nach dessen Etablierung statt. Sie tagte vom 2. bis zum 26. Juli 1821 in Karlsruhe unter der Präsidentschaft des Staatsministers Carl Christian Freiherr von Berckheim, der in Lörrach ein Schüler des jungen Theologen Johann Peter Hebel gewesen war. Großherzog Ludwig (I.) hatte sie einberufen lassen mit dem erklärten Ziel, die beiden – im neuen Großherzogtum vorfindlichen – sogenannten protestantischen Religionsparteien – die „lutherische“ und die „reformierte“: jene mit ihren Schwerpunkten vor allem im markgräflichen Alt-Baden(-Durlach), in den Ritterschaften des Kraichgaus und in der Grafschaft Wertheim; diese mit ihrem Schwerpunkt in der Kurpfalz – zu vereinigen zu einer „Union“: zu einer „Vereinigten evangelisch-protestantischen Kirche im Großherzogtum Baden“. Deshalb sprechen wir von der „Unionssynode 1821“. Diese Generalsynode hatte sich viel vorgenommen – und sie hat viel erreicht; sehr viel – in gut drei Wochen. Was sie vor allem erreicht hat, war eben die „Union“ als solche: die wirkliche Vereinigung der beiden evangelischen Kirchen im Land, und das nicht zuletzt in einer Frage, über die alle Menschen zu allen Zeiten gerne streiten: übers Geld!
Nachdem die deutsche Zeitgeschichtsschreibung sich lange vor allem an den beiden deutschen Diktaturen abgearbeitet hatte, stößt seit einigen Jahren auch die ‚alte Bundesrepublik‘ auf ein wachsendes historiographisches Interesse. Die bis in die jüngste
Vergangenheit angebotenen Deutungen der westdeutschen Geschichte als Erfolgs-, Ankunfts- oder Wundererzählungen beschränken sich jedoch meist auf die Phänomene des Wandels, indem sie beispielsweise die wirtschaftliche Entwicklung oder die Institutionengeschichte in den Blick nehmen. Der Aufbau einer Staats- und Gesellschaftsordnung ist aber nicht nur eine Frage verfassungsrechtlicher Grundlegung und institutioneller Erneuerung, sondern umfasst auch den Bereich des politischen Bewusstseins. Die kulturell-ideelle Prägung bleibt in der bisher eingenommenen Perspektive jedoch oft unhinterfragt. Hierbei geht es auch um die Frage, wer dem sich konstituierenden Gemeinwesen ‚Bundesrepublik‘ eine intellektuell begründete Richtung gab.
Zwischen der Durchsetzung der Reformation unter Ottheinrich 1556 und der Veröffentlichung des Heidelberger Katechismus 1563 liegt für die Kurpfalz ein etwa siebenjähriges Ringen um die konfessionelle Identität des neuen evangelischen Kirchwesens. Das Land wandelt sich in dieser Zeit von einer Schaubühne der großen innerreformatorischen Lehrstreitigkeiten zu einem eigenständigen Akteur im konfessionspolitischen Kräftespiel der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Besonders
fassbar wird diese Wandlung anhand einer Momentaufnahme aus dem Sommer 1560. Zeitzeugenberichte verschaffen zuerst einen Eindruck von den Protagonisten und Frontstellungen dieser Zeit. Das entstandene Bild soll dann zweitens in den Kontext
der politischen und der kirchlichen Entwicklungen in der Kurpfalz seit 1556 eingebunden werden. Drittens wird nach der Bedeutung der Momentaufnahme für den Weg zum Heidelberger Katechismus zu Fragen sein.