230 Christentum, Christliche Theologie
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Dokumenttyp
Gehört zur Bibliographie
- nein (532)
Schlagworte
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- Geschichte (145)
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- Evangelische Landeskirche in Baden (47)
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Der blinde Seher Homer erzählt in der Odyssee, dass der gedankenkühne Odysseus zwanzig Jahre lang auf Irrfahrt gewesen sei. Am Ende dieser Zeit macht sich sein Sohn Telemach auf den Weg nach Sparta zu König Menelaos und bittet um Klarheit
über den Verbleib seines Vaters. Statt einer Antwort erzählt ihm König Menelaos, wie er selbst einstens in Pharos, einer Insel vor der Küste Ägyptens, festgesessen sei. Nach verzweifelten Versuchen die Insel zu verlassen habe sich die Göttin Eidothea
seiner erbarmt und habe ihm mitgeteilt, Proteus, genannt der Alte vom Meere, ihr Vater, erschiene immer zur Mittagszeit am Strand, um zwischen den Robben ein wenig zu schlafen. Menelaos und die Gefährten tarnen sich nun unter Robbenfellen
und als der Alte vom Meere aus dem Meere aufsteigt und sich zum Schlafe legen will, brechen Menelaos und seine Männer hervor. Unter ihren zupackenden Händen verwandelt sich Proteus in einen Löwen mit mächtigem Barte, in eine Schlange, einen Pardel, ein riesiges Wildschwein, zu fließendem Wasser und in einen hochaufsprießenden Baum. Doch wir hielten ihn ausdauernd fest mit standhaftem Mute bemerkt Menelaos. (Ein guter Tipp für alle Hebelleser!). Dieser Standfestigkeit hat Proteus nichts entgegenzusetzen. Er weist ihnen den Weg, wie sie sich aus ihrer aussichtlosen Lage befreien können.
Blickt man in die Literatur, so ist die Frage „War Hebel der Vater der badischen Kirchenunion“ [*] eindeutig und positiv beantwortet. Ein Beispiel (unter etlichen), wie verfahren wird, zeigt Joachim Storck, der in einem Beitrag über Hebels Stellung zur Judenemanzipation über Hebel in einem Nebensatz zu sagen weiß, dass „der später in seinem Kirchenamt auch noch die Union der beiden protestantischen Kirchen zustandebrachte.“ Blickt man nun auf den von Storck bemühten Nachweis, so muss dafür eine Äußerung W. Zentners herhalten, Hebel sei „Mitschöpfer der Kirchenunion“ gewesen.
Einheit des religiösen Bekenntnisses im Sinne des Grundsatzes ‚religio vinculum rei publicae‘ war im Reich der Frühen Neuzeit bekanntlich Merkmal seiner ständischen Glieder, nicht des Reiches selbst. Dieses Diktum gilt gleichermaßen für diejenigen
Obrigkeiten, denen die Reichsstandschaft nicht zukam, nämlich die Reichsritterschaft. Mit Artikel 26 war sie in den Augsburger Religionsfrieden miteinbezogen worden, was § 28 des Osnabrücker Friedensinstrumentes festschrieb. Einem evangelischen
Reichsritter, der zudem über den Patronat gebot, kam folglich unbezweifelbar das Recht zu, seine Konfession und die seiner Untertanen zu bestimmen. Im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges bildete sich dafür in der juristischen Literatur mit Ius reformandi der Terminus aus, den das Osnabrücker Friedensinstrument (IPO) erstmals reichsrechtlich rezipierte.
Hebel als Theologe
(2010)
Den Eröffnungsvortrag am 9. Juli hielt Schuldekan Dr. Uwe Hauser aus Müllheim. Er sprach über das Thema „Wir aber hielten ihn fest mit ausdauerndem Mute“. Von der Wandelbarkeit und Vielgestaltigkeit der Theologie Johann Peter Hebels. Die Ausführungen Hausers sollen im Folgendenden referiert werden. (1. Vorbemerkung) Hebel ist durch und durch Theologe (gegen Klaus Oettinger, der ihn als „Physikotheologen“ oder Paul Katz, der ihn als „rationalistischen Supranaturalisten“ qualifiziert).
Oder wisst ihr nicht, dass alle, die wir auf Christus Jesus getauft sind, die sind in seinen Tod getauft? So sind wir ja mit ihm begraben durch die Taufe in den Tod, damit, wie Christus auferweckt ist von den Toten durch die Herrlichkeit des Vaters,
auch wir in einem neuen Leben wandeln. Denn wenn wir mit ihm verbunden und ihm gleich geworden sind in seinem Tod, so werden wir ihm auch in der Auferstehung gleich sein. Wir wissen ja, dass unser alter Mensch mit ihm gekreuzigt ist, damit der
Leib der Sünde vernichtet werde, sodass wir hinfort der Sünde nicht dienen. Denn wer gestorben ist, der ist frei geworden von der Sünde. Sind wir aber mit Christus gestorben, so glauben wir, dass wir auch mit ihm leben werden (Röm 6, 3-8).
Darwin und die Theologie
(2010)
In der Antike und im Mittelalter herrschte in Europa eine nur wenig belastete Harmonie zwischen Naturwissenschaft und christlichem Glauben. Kopernikus und Darwin stehen für die zwei größten neuzeitlichen Herausforderungen an die Theologie. Darwin selbst vertrat ursprünglich die Physikotheologie der Barockzeit, die unter der Entdeckung der Evolution des Lebens zerbrach. Für seine eigene Person Agnostiker, machte er doch einen Vorschlag zu einer neuen Synthese von Christentum und Naturwissenschaft.
Klosterdämmerung
(2010)
Das Kloster Schwarzach ist Vergangenheit, schon mehr als zwei Jahrhunderte. Die Geschichte der Abtei, die rund tausend Jahre lang von Benediktinermönchen bewohnt und belebt war - in unterschiedlicher Intensität - endete definitiv am 25. April 1803. Eigentlich war es mit ihrer eigenständigen Existenz schon ein halbes Jahr früher vorbei, am 29. November 1802, mit der endgültigen Inbesitznahme durch die Markgrafschaft Baden. Und noch einmal etwa einen Monat zuvor, am 25. September 1802, hatte der zuständige badische Beamte die Abtei provisorisch in Besitz genommen und somit ihr Ende faktisch besiegelt. Wenn wir heute auf die Geschichte dieses Gotteshauses zurückblicken, dann aus dem Wissen um dieses Ende heraus, und wir könnten in Versuchung kommen, die zu ihm führenden Entwicklungen als zielgerichtet zu interpretieren. Vieles fügt sich ganz gut ins Bild, wenn man die Ereignisse der letzten Jahrzehnte vor der Säkularisation aus der Rückschau betrachtet, und mit unseren historischen Kenntnissen könnten wir geneigt sein, das Ende des Klosters als unausweichliche Folge von Vorgängen und Entscheidungen anzusehen, die vom Konvent beeinflusst worden sind. Doch solch eine teleologische Herangehensweise ist - vorsichtig ausgedrückt - heikel und dürfte zudem kaum dem heutigen Verständnis von Geschichtswissenschaft entsprechen.
Ende des 6. Jahrhunderts waren zwölf irische Mönche unter Führung Columbans auf den Kontinent gezogen, um dort das geschwächte Christentum durch die Gründung von Klöstern neu
zu beleben. Jahre später (612) trennte Gallus sich am Bodensee von seinem Meister Columban
und suchte mit Hilfe eines Landeskundigen einen Ort, an dem er als Einsiedler leben wollte.
Als er im Hochtal der Steinach zu Fall kam, sah er darin ein Zeichen, dass Gott ihm diesen Ort
bestimmt habe. Er steckte ein Kreuz aus Haselzweigen in den Boden, befestigte eine Kapsel
mit Reliquien daran und widmete sich an dem auf diese Weise geheiligten Ort dem Gebet und
Fasten. Bald sammelten sich Gleichgesinnte um ihn. So erzählt es Walahfrid, Mönch und Abt
im Kloster Reichenau (gestorben 849), gut zweihundert Jahre später. Auch in Schuttern, St. Trudpert
und andernorts liegen Jahrzehnte, wenn nicht Jahrhunderte zwischen ersten Hinweisen auf eine
Einsiedelei und schriftlichen Quellen, die eine Mönchsgemeinschaft bezeugen.
Im Jahr 719, drei Generationen nach dem Tod des Gallus (vor 650?), wurde der Alemanne
Otmar Abt in St. Gallen. Zu seiner Zeit entwickelte sich die ehemalige Einsiedelei zu einem
bedeutenden Kloster, einem in sich abgeschlossener Ort mit Kirche, Wohn- und Wirtschaftsgebäuden. Der heilige Gallus - heute würde man sagen das Kloster St. Gallen - erhielt zahlreiche, schriftlich bestätigte Schenkungen, vor allem im seinerzeitigen Bistum Konstanz und
damit auch im Breisgau. Im Namen des Klosters und im Gebet der Mönche lebte der einsame
Gottsucher weiter.
Der Pfarrer der Johannisgemeinde Weinheim, Karl Achtnich (1890 bis 1969), stand, wie viele Gemeindepfarrer, während des Zweiten Weltkriegs mit vielen ehemaligen Konfirmanden und Jugendkreismitgliedern, die als Soldaten im Krieg waren, in brieflicher Verbindung. Die Gemeindejugend, die „Sonnenjugend“, die „Sonnenmädchen“ (so genannt, weil die Gemeindejugend sich im Gemeindehaus „Zur Sonne“ traf) pflegten den Soldaten zu Weihnachten Päckchen ihrer Gemeinde zu schicken. Aus heutiger Sicht ist manches von dem Geschriebenen unbegreiflich. Nicht nur die Sicherheit, auf dem richtigen Weg zu sein, nicht nur das klare Feindbild, nicht nur das selbstverständliche Gott-mit-uns; was Vaterlandspflicht und Soldatenethos damals bedeutet haben, verstehen wir heute nicht mehr. Gerade deshalb sind die Dokumente wichtig, weil sie helfen, die geistigen Gefangenschaften jener Zeit zu ahnen und wach zu sein für Verführbarkeit und unbewusste Gefangenschaften auch heute. Zugleich sind sie bewegende Zeugnisse persönlicher Frömmigkeit.
Im Jahre 1834 meldete ein Anonymus in der liberalen „Allgemeinen Kirchenzeitung“ aus Baden I. Kirchenverfassung betreffend. Die evangelisch-protestantische Kirche im Großherzogthume Baden hat durch die Union vom Jahre 1821 unstreitig mehrere bedeutende Vorzüge in ihrer Organisation erhalten. Das Luthertum hat […] in der Kirchenverfassung mehr Monarchisches, Dogmatisches, Stabiles, die reformirte Kirche, besonders nach Zwingli, ist als mehr republikanisch,
dem Praktischen und Fortschreiten durch subjective Vervollkommnung geneigter zu charakterisiren. Die badische Unionsurkunde hat aus den beiderlei Eigenthümlichkeiten, mit Vermeidung der hierodespotischen Tendenz des Calvinismus, vieles Gute vereinigt, und besonders der Kirche, als einer vom Staate beschützten und daher inspicirten, aber sich doch selbst nach ihren inneren Zwecken regulirenden Gesellschaft, ihre statuarische Autonomie durch repräsentative liberale, aber auch gegen Uebertreibungen bewahrte Institutionen gesichert. Eine kurze Analyse dieses Textes aus der Feder eines zweifellos freisinnigen Korrespondenten mag in das Thema einführen. Das Luthertum – so der Anonymus – vertrat ein monarchisches, man kann wohl interpretieren: tendenziell hierarchisches Prinzip, das freilich Stabilität verbürgte. Das Reformiertentum war zweifach vertreten, zunächst durch die historisch-städtisch, d. h. kommunalistische Prägung der Zürcher Reformation Zwinglis (der Korrespondent sprach von Republik!), in der er das liberale Prinzip glücklich wieder fand: nämlich praktisches Fortschreiten in subjektiver Vervollkommnung; also ein Moment der Dynamik. Schlecht kam freilich der Calvinismus weg. Mit der Apostrophierung als „Priesterherrschaft“ (Hierodespotie) war er erledigt.
Ein lateinischer Text aus der Frühzeit des Klosters Weingarten wurde bislang als
»kurze Skizze der Klostergeschichte« oder als »Gründungsgeschichte Weingartens« deklariert. Von historischer Seite ist er kaum beachtet worden, vor allem wohl, da seine
Entstehungszeit schwer zu bestimmen ist und da er zudem im Württembergischen Urkundenbuch erst spät und an versteckter Stelle ediert wurde. Er verdient aber schon allein deswegen besondere Aufmerksamkeit, da es sich um einen der ältesten Texte zur
Geschichte der Welfen handelt.
Im vorliegenden Beitrag soll der Text durch Abdruck aus der ältesten Handschrift
und durch Übersetzung zugänglicher gemacht werden. Dabei wird vor allem auch seine
Intention untersucht: Handelt es sich tatsächlich um einen historischen oder nicht viel
mehr um einen juristischen Text? Jedoch wird, in Anlehnung an W. Krallert, der Titel
»Darstellung der älteren Klostergeschichte« beibehalten, um keine Verwirrung durch einen neuen Titel zu stiften. Außerdem sind Fragen nach der Funktion des Textes für das
damalige Kloster und nach seiner Relevanz für die Welfengeschichte zu beantworten.
Zeugnis und Zeichen
(2011)
Wie gut, dass sich gleich um die Ecke ein Steinbruch fand, in dem man die Steine brach, die man in dem stillen Waldtal unweit der Hochburg brauchte; denn dort hatte - im Jahre 1161, also vor nunmehr 850 Jahren - Abt Hesso von Frienisberg bei Bern mit zunächst zwölf Mönchen ein Kloster gegründet. Sie nannten es »Porta Coeli«, Himmelspforte, oder auch Tennenbach nach dem Bach, der zwischen den Tannen verlief.
Fordern manche Kirchenhistoriker im Kontext der Europäisierung und Globalisierung eine Kirchengeschichtsdarstellung als
Christentumsgeschichte, die die großen Zusammenhänge bedenkt und darstellt, so erinnern andere daran, dass räumliche und konfessionelle Begrenzungen, also Darstellungen im territorialen und nationalen Rahmen oder konfessionsgeschichtliche Untersuchungen ebenso wie biographische Einzeldarstellungen weiterhin sinnvoll bleiben. Möglicherweise werden in enger gefassten Darstellungen zwar nicht alle großen Zusammenhänge benannt werden können. Für diesen Preis erwirbt man aber eine anders nicht mögliche Tiefenschärfe. Enger gefasste Untersuchungen sind dann besonders wertvoll, wenn gute Gründe für die Annahme vorliegen, dass es sich um zentrale, repräsentative oder exemplarische „Gegenstände“ handelt, selbst wenn uns hier auch Extraordinäres begegnet. Für die badische Kirchengeschichte etwa ist mit guten Gründen anzunehmen, dass sich die frühere Residenz Durlach für eine solche Forschung als lohnend erweisen könnte. Eine Durlacher Kirchengeschichte könnte ein Spiegel für die badische Kirchengeschichte sein. Es wäre gewiss ein lohnendes Unternehmen, einmal ein solches Unternehmen nicht nur auf Grund der Literatur, sondern nochmals neu mit den Akten und Dokumenten der Gemeinde, der Landeskirche und des Generallandesarchivs zu schreiben.
Am östlichen Ortsrand des Dorfes Neudingen,
dort, wo in einem ansehnlichen Park heute nur
noch die Gruftkirche der Familie zu Fürstenberg,
ein Bauwerk aus dem 19. Jh., die Aufmerksamkeit
auf sich zieht, stand mehr als 525 Jahre lang ein
Frauenkloster von Bedeutung. Seine Geschichte
lässt sich entsprechend der Ordenszugehörigkeit
der Klosterfrauen in zwei zeitliche Abschnitte
unterteilen: Zwischen 1274 und etwa 1565 lebten
und wirkten hier Dominikanerinnen, danach – formal ab 1584 – bis zur Säkularisation des Gotteshauses im Jahre 1802/03 beherbergte das Kloster
Nonnen, die dem Zisterzienserorden angehörten.
Dieses Kloster, von dem heute kaum mehr ein
Stein übrig ist, war in seiner Zeit ein kirchlichmonastischer Mittelpunkt auf der Baar. Dass dieses
Kloster Auf Hof, später auch Maria Hof genannt,
zur traditionellen Begräbnisstätte der Familie
Fürstenberg wurde und als Folge davon zu deren
Hauskloster aufstieg, das allerdings wurde weitgehend, wenn auch ungewollt, mit verursacht durch
die Stadt Villingen und ihre selbstbewusste
Bürgerschaft.
Die folgenden Notizen waren als Anhang zu unserer Studie „Der
Pfarrklerus der Ortenau. Die drei rechtsrheinischen Ruralkapitel
des ehemaligen Bistums Straßburg", welche vor einigen Jahren
erschienen ist, [1] gedacht. Sie wurden aber davon getrennt, da sie
den Pfarrklerus wenig betrafen. Es handelt sich hier besonders
um Abteien und Klöster und deren Insassen, aber auch um Laien
aus der Ortenau und auch anderen Orten, wie Freiburg.
Zum besseren Verständnis des Sachverhaltes, wiederholen wir
hier einen Teil der schon benutzten Einführung: Diejenigen
Akten, die den rechtsrheinischen Teil der ehemaligen Diözese
Straßburg betreffen, wurden zum großen Teil nach 18 70 vom
Straßburger Bezirksarchiv (Archives Departementales du Bas-Rhin) dem Landesarchiv von Karlsruhe übergeben. Andere konnten nicht zerteilt werden und verblieben in Straßburg. In diesen
Gesamtakten, etwa in den Registern der Offizialität, ersetzt am
19.04.1613 durch den Geistlichen Rat (Conseil Ecclesiastique),
später durch das Consistoire (ab 17.09.1681), war vieles über
Baden, besonders aber über die Ortenau zu finden, das wir erfasst
haben.
Der Professor der Staatswirtschaft Dr. med. (Straßburg 1772) und Dr. phil. h.c. (Heidelberg 1786) Johann Heinrich Jung-Stilling (1740–1817) hat sich immer wieder zu geistigen, politischen und sozialen Entwicklungen seiner Zeit geäußert, schon als
Professor in Kaiserslautern (1778–1784) und in Marburg (1787–1803), besonders aber seitdem er von 1794 an und seit 1803 nur noch mehr und mehr ein vielgelesener, zuerst in Heidelberg, dann seit 1806 in Karlsruhe lebender Erbauungsschriftsteller der Erweckung wurde. 1814 schrieb er selbst rückblickend von seiner Vergleichung der Zeitgeschichte. Mit der Frage nach Jung-Stillings Verhältnis zur Aufklärung und insbesondere zum Revolutionsgeist seiner Zeit hat sich eine beachtliche Zahl von Forschern befasst. Dennoch wurden von diesen nicht alle infrage kommenden Quellen in ausreichender Weise berücksichtigt.
Singet dem Herrn – aber was?
(2011)
Auf dem Papier, oder vielmehr auf dem Pergament, existiert das Erzbistum Freiburg seit nunmehr rund 190 Jahren, in der Praxis sind es gut sechs Jahre weniger. Es ist also nach kirchengeschichtlichen Maßstäben noch recht jung, ganz gleich, welches Datum man als seinen „Geburtstag“ ansieht: Die Bulle „Provida solersque“ von Papst Pius VII., mit der es kirchenrechtlich konstituiert wurde, ist auf den 16. August 1821 datiert, die Weihe und Inthronisation des ersten Erzbischofs Bernhard Boll fand am 21. Oktober 1827 statt. In der Zeit zwischen der, wenn man so will, „Zeugung“ und
der realen „Geburt“ des badisch-hohenzollerischen katholischen Landesbistums fanden langwierige und teils sehr kontroverse Verhandlungen statt, in denen grundsätzliche Festlegungen juristischer, finanzieller und personeller Natur getroffen wurden, die hier freilich allesamt nicht näher thematisiert werden können. Trotzdem – und vielleicht auch deswegen – kam auf die neue Bistumsleitung eine Fülle von Aufgaben zu. Das Erzbistum Freiburg war zunächst ein sehr heterogenes Konglomerat einzelner Teile, die sich in der wirtschaftlichen und sozialen Struktur, in ihrer Geschichte und
in den Erscheinungsformen kirchlichen Lebens und religiöser Praxis deutlich voneinander unterschieden. Den größten Anteil bilden die ehemals konstanzischen Gebiete im Süden und Osten, die entschieden geprägt waren durch die reformerischen Aktivitäten des letzten Generalvikars und Bistumsverwesers Ignaz Heinrich von Wessenberg, eines „aufgeklärten“ Theologen par excellence.
1821 fanden sich die Reformierte und die Lutherische Kirche im Großherzogtum Baden zu einer Kirchenunion zusammen. Infolge der Gleichberechtigung von Confessio Augustana, Luthers Kleinem Katechismus und Heidelberger Katechismus
spricht man von der einzigen Bekenntnisunion in Deutschland. Erst fünfzehn Jahre später, 1836, wurden ein neues Gesangbuch und eine neue Agende eingeführt; da kommen Fragen auf: Wie konnte man unter diesen Voraussetzungen Gottesdienst feiern? – Oder blieb doch alles beim Alten? – Warum kam es nicht früher zu einer einheitlichen Regelung des Gottesdienstes? – War man sich doch nicht so einig, wie es schien? – Hatten sich zwar ausgeklügelte Formulierungen gefunden – der Passus zur Abendmahlsfrage in der Unionsurkunde ist wirklich genial – und schaffte man es dann nicht, die Theorie in die Praxis umzusetzen? Noch heute kann man in der Badischen Landeskirche erleben, dass Menschen, sogar aus der Pfarrerschaft, aufgrund ihrer konfessionell geprägten Herkunft – so begründeten sie es zumindest – nicht an einem Gottesdienst teilnehmen zu können glauben! Es war ein Gottesdienst, in dem Psalmen nach Art der klassischen Psalmodie gesungen wurden. Das sei lutherisch; wer aus der reformierten Tradition komme, könne an solch einem Gottesdienst nicht teilnehmen. – Sollten die Konfessionsunterschiede nach mehr als 180 Jahren immer noch nicht überwunden sein? Sollte das
konfessionelle Erbe immer noch von einer Teilnahme am Gottesdienst abhalten? Was war, was ist das für eine unierte Kirche, fragte ich mich. Dass Mentalitäten hartnäckig sein können, ist mir bewusst. Aber: Hätte es unter solchen Voraussetzungen, wie eben im Beispiel geschildert, überhaupt zu einer Union kommen können? Oder gab es seitdem Gegenbewegungen, die sich nicht auf konfessionelle Unterschiede vor der Union, sondern auf „andere“ Einflüsse zurückführen lassen?