230 Christentum, Christliche Theologie
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Dokumenttyp
Gehört zur Bibliographie
- nein (534)
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Der Bestand D. Hermann Maas hat einen Umfang von 1,90 lfd. Metern und eine Laufzeit von 1861 bis 2011 mit 210 Verzeichnungseinheiten. Er setzt sich wie folgt zusammen: 1. Aus dem eigentlichen Nachlass in Gestalt von Handakten und Originaldokumenten, einer umfangreichen Sammlung von Gegenständen, von denen sich einige als
Ausstellungsexponate zurzeit im Adolf-Schmitthenner-Haus in Heidelberg befiden und einer umfangreichen Bibliothek, die in der Landeskirchlichen Bibliothek in Karlsruhe untergebracht ist. 2. Ferner zählt zum Bestand das Archiv der Hermann-Maas-Stiftung mit Studienzentrum und Gedenkstätte sowie 3. die Sammlung von Unterlagen von Schuldekan i. R. Albrecht Lohrbächer, welche am 18. November 2010 dem Landeskirchlichen Archiv übergeben worden ist und
einen Umfang von ca. 0,30 lfd. Metern hat. 4. Am 30. April 2014 folgte der Zugang der Verwaltung der Hermann-Maas-Stiftung vom Evangelischen Dekanat Heidelberg. Auf Initiative von Walter E. Norton (London) wurde im Jahr 1988 zum Gedenken an Prälat D. Hermann Maas die Hermann-Maas-Stiftung ins Leben gerufen und ein „Archiv“ angelegt, das wesentlich von Pfarrer i. R. Werner Keller aufgebaut und betreut worden ist und in den Räumen des Adolf-Schmitthenner-Hauses in Heidelberg untergebracht war. Während den Renovierungsarbeiten wurde das Archiv in das Hermann-Maas-Haus nach Heidelberg-Kirchheim ausgelagert.
Der Bestand Abt. 150.014 Karl Heinrich Mann (1912–1982) ist kein Nachlass im eigentlichen Sinne, sondern eher eine Sammlung historischer Unterlagen über Heidelberg und insbesondere die Providenzkirche, an der Mann von 1959 bis 1978 tätig war. Der Nachlass mit einem Umfang von 0,2 lfd. Metern, 18 Verzeichnungseinheiten und einer Laufzeit von 1645 bis 1981, ist zu einem unbekannten Zeitpunkt vor dem Jahr 1999 in das Landeskirchliche Archiv übernommen worden. Er beinhaltet 16 Handakten von Pfarrer Heinrich Mann mit Leichenpredigten bedeutender Persönlichkeiten in der Pfarrei und der Gemeinde. Karl Heinrich Mann wurde am 4. September 1912 in Leipzig geboren. Nach dem Schulbesuch in Leipzig studierte er von 1932–1937 Theologie in Leipzig und Marburg und legte nach bestandener I. Theologischer Prüfung und Vikariat in Sebnitz mit Besuch des Prediger-Kollegs St. Pauli in Leipzig im Mai 1939 vor dem Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenamt in Sachsen das II. Theologische Examen ab. Seine erste Pfarrstelle war an der Heil- und Pflegeanstalt Untergöltzsch. Von Mai 1939 bis August 1945 diente er in der Wehrmacht, nahm am Polen- und Westfeldzug teil und kam anschließend in Kriegsgefangenschaft in Kreuznach und Attichy (Frankreich).
Der Lied-Regionalteil des Evangelischen Gesangbuchs 1993 für Baden – Elsass und Lothringen – Pfalz
(2009)
In den „Grundsätzen für die Erarbeitung eines künftigen Gesangbuches“ von 1980, die als ein erster Schritt den beteiligten Kirchen mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt worden waren, heißt es im achten Abschnitt unter Punkt 1: Das künftige
Gesangbuch im deutschen Sprachgebiet sollte – wie bisher – einen gemeinsamen Stammteil und daneben regionale Teile aufweisen und von Beiheften begleitet werden. Nach den Ausführungen zum Punkt 2 (gemeinsamer Stammteil) liest man in
Punkt 3: Regionale Gesangbuchteile sollen Lieder berücksichtigen, die nur in bestimmten Teilen des deutschen Sprachgebiets lebendig sind. Desgleichen Lieder, die einer bestimmten, nicht allgemein verbreiteten Frömmigkeitstradition entsprechen. Die regionalen Teile sollen kleiner sein als der Stammteil. Auch wäre zu begrüßen, wenn benachbarte oder überregional zusammengeschlossene Landeskirchen zu gemeinsamen Regionalteilen kommen könnten (z.B. die acht Gliedkirchen in der DDR). Auf diese Weise könnte die Zahl der Regionalteile im deutschen Sprachgebiet verringert werden. Die entwickelten Gesichtspunkte für den Charakter des neuen Gesangbuches sollen nicht nur für den Stammteil sondern auch für die Regionalteile gelten.
Im Jahr 1967 erschien das von dem früh verstorbenen Historiker und Archivar Dr.
Alfons Schäfer (1930-1975 ) bearbeitete und von der Stadt Bretten anlässlich ihrer
1200-Jahrfeier als erster Band ihrer Stadtgeschichtlichen Veröffentlichungen herausgegebene
Brettener Quellenbuch. Dieses bildete die Grundlage für die von ihm,
seit 1973 Direktor des Generallandesarchivs Karlsruhe, verfasste, zehn Jahre später
als zweiter Band derselben Reihe veröffentlichten und von seinem Nachfolger Dr.
Hansmartin Schwarzmaier im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft für geschichtliche
Landeskunde am Oberrhein parallel als vierter Band der Oberrheinischen Studien
herausgegebenen Brettener Stadtgeschichte. Deren Drucklegung erlebte ihr Verfasser
selbst leider nicht mehr. Nun sind die in seinem Quellenwerk zusammengetragenen
schriftlichen Zeugnisse zur Vergangenheit des einstigen Kraichgauvorortes
mit seinem Gaugrafensitz im so genannten „Burgwäldle" um eine 1152 vom
Wormser Bischof Konrad von Steinach (reg. 1150-1171) in Bretten - ,,zu Brettheim"
- ausgestellte Urkunde für das 1142 von dessen Amtsvorgänger Buggo von
Ahorn (reg. 1116-1149) gegründete Kloster Schönau im Odenwald zu ergänzen.
Unsere Nachforschungen über den Klerus der Diözese Straßburg beschäftigen uns seit mehr als dreißig Jahren und belaufen sich auf mehr als 5000 Seiten. Wir konnten nicht noch
dazu die Geschichte aller Pfarreien diesseits und jenseits des
Rheines bewältigen. So muss sich der Leser mit den mehr oder
weniger kompletten Biographien der Priester begnügen.
Schon im Jahr 1289 besaß die Abtei Gengenbach das Patronatsrecht (jus patronatus) „in ecclesia vallis Norderahe“. Im Jahr
1666 erscheint der Abt von Gengenbach immer noch als Kollator und Zehntherr, „Patronus coeli est S. Udalricus“. Pfarrer 1423
erstmals erwähnt, schreibt Krieger in seinem Wörterbuch [1]
. Wir
hatten das Glück, noch zwei ältere aufzuspüren.
Die evangelische Stadtkirche in Karlsruhe wurde im Zweiten Weltkrieg bei einem Bombenangriff stark zerstört und musste nach Kriegsende wieder aufgebaut werden. Auch ihr Geläut wurde neu konzipiert, und es wurden neue Glocken gegossen. Jedes Mal, wenn diese Glocken läuten, erinnern sie auch an Wilhelm Rumpf (1900–1964), der von 1934 bis 1964 Orgel- und Glockensachverständiger der badischen Landeskirche war. Mit der Schlagtonmelodie as – c' – es' – f' – as' vermachte Wilhelm Rumpf der evangelischen Stadtkirche den Anfang des kirchentonalen ‚Te deum laudamus’. Nach dem Krieg arbeitete er landesweit am Aufbau der zerstörten Geläute und Orgeln. In Karlsruhe hatte Rumpf von 1917 bis 1920 das Lehrerseminar besucht und zunächst als Volksschullehrer seine Karriere begonnen. Neben seiner Tätigkeit als Musiklehrer am Fichtegymnasium war er seit 1930 Organist an der Christuskirche, 1932 übernahm er den Bachverein, den er über dreißig Jahre lang leitete. Im Jahr 1933 wurde er zum Kirchenmusikdirektor ernannt. Er wechselte als Organist an die Stadtkirche und wirkte, als diese im Zweiten Weltkrieg zerstört wurde, vorübergehend bis 1959 auch an der Markuskirche.
Die Evangelische Landekirche in Baden hat seit 1821 den Bekenntnistand einer sog. Bekenntnisunion. Vor allem von lutherischer Seite hat es seit jeher starke Vorbehalte gegen die Unionsbildungen gegeben. Bereits im 19. Jahrhundert hat das zur Separation der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden von der Landeskirche geführt. Aber auch innerhalb der Landeskirche gab es heftige Auseinandersetzungen über das Verhältnis von Lehr- und Kircheneinheit in der Union und die Frage, welche Bedeutung der Anerkennung bestimmter Bekenntnisschriften in der Kirchenverfassung theologisch und rechtlich zukommt. Dieser Streit wurde zuletzt mit Vehemenz im Zusammenhang mit der Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in öffentlicher Synodaldebatte ausgetragen. In der Diskussion
über den Vorspruch zur neuen Grundordnung der Landeskirche von 1958 war vor allem der Wortlaut von Abs. 4 hoch kontrovers, der damals in der heute noch gültigen Fassung wie folgt festgelegt worden ist: Sie anerkennt, gebunden an die Unionsurkunde von 1821 und ihre gesetzliche Erläuterung von 1855, namentlich und ausdrücklich das Augsburger Bekenntnis als das gemeinsame Grundbekenntnis der Kirchen der Reformation, sowie den kleinen Katechismus Luthers und den Heidelberger Katechismus nebeneinander, abgesehen von denjenigen Katechismusstücken, die zur Sakramentsauffassung der Unionsurkunde in Widerspruch stehen.
Der Johanniterorden
(2007)
Gründung und Anfänge
Vergleichsweise dicht ist die Überlieferung zur
Gründung des Johanniterhauses Villingen. Es lässt
sich glaubhaft belegen, dass Graf Heinrich I. von
Fürstenberg am 2. September 1253 „das ritterliche
Haus zu Villingen“ stiftete. Sicher gingen dem
Vorbereitungen voran, die sich über ein gutes
Jahrzehnt erstreckt haben können. 1257 befreite
die Villinger Bürgerschaft dann im Einverständnis
mit Graf Heinrich von Fürstenberg als Stadtherrn
das Johanniterhaus von allen Lasten und Dienstbarkeiten sowie von jeglicher Wehr- und Schutzpflicht. Außerdem wollten die Villinger Rechtssachen der Kommende vor ihrem Stadtgericht
immer bevorzugt behandeln. Noch im gleichen
Jahr gab Graf Heinrich seine Zustimmung, dass
jedermann bei den Villinger Johannitern eintreten
und ihnen seinen Besitz übereignen könne.
Eligius, auch Eulogius genannt, zählte einst zu den populärsten Kirchenheiligen,
dessen Verehrung sich nicht nur in zahlreichen Patrozinien und ikonographischen Darstellungen, sondern auch in einem reichen religiösen Volksbrauchtum niedergeschlagen
hat. Der Schwerpunkt seiner Verehrung befindet sich in Nordfrankreich und Belgien,
doch von hier aus breitete sich sein Kult über ganz Europa aus. Auch im deutschen Südwesten und im Bodenseegebiet sind zahlreiche Spuren der Eligiusverehrung überliefert.
Wer war der Heilige, wie hat sich seine Verehrung verbreitet? Welche Kultzeugnisse hat er im Bistum Konstanz hinterlassen und wie erklärt sich, dass Eligius im Unterschied zu vielen unbekannt gebliebenen fränkischen Heiligen so populär geworden ist?
Die kirchenpolitische Neuorientierung unter Friedrich III. (1515; reg. 1559–1576), deren Gipfel die Einführung des Catechismus Oder Christliche(n) Vnderrricht(s) / wie der in Kirchen vnd Schulen der Churfürstlichen Pfaltz getrieben wird bildet, wurzelte bereits in den reformatorischen Maßnahmen Kurfürst Ottheinrichs von der Pfalz (1556–1559). Es war dem Kurfürsten nicht gelungen, mittels der lutherischen Kirchenordnung von 1556 die religiöse Lage zu befrieden, was auch durch eine unglückliche Berufungspolitik verursacht war. Bereits unter Ottheinrich wurden – in eher reformiertem Geiste – die Bilder in den Kirchen zurückgedrängt. Hauptstreitpunkt der Heidelberger Theologen war freilich die Lehre vom Abendmahl, die zum handgreiflich ausgetragenen Streit zwischen Wilhelm Klebitz und Tilman Heshus und schließlich zur Entlassung beider führte. Ottheinrichs Nachfolger Friedrich III. erhoffte weitere Klärung durch ein Gutachten Melanchthons, dass dieser wenige Wochen vor seinem Tode im November 1559 erstattet hat und das Friedrich noch 1560 drucken ließ. Melanchthon war sich über die kirchenpolitische Brisanz durchaus im Klaren, wenn er sagte: Es ist nicht schwer, aber gefährlich, darauf eine Antwort zu
geben.
Wer die äusseren Zeremonien nicht auf das Sorgfältigste verrichtet, und zwar „mit seel und leyb..., der kan oder wil nit, Gott seinem Herrn, wie er schuldig, recht Christlich im gaistlichen Stand, der zuer vollkommenhait geordnet ist, dienen“. Die Befolgung des Kirchenjahres in Liturgie, frommem Brauchtum und entsprechenden asketischen Übungen gilt nicht nur dem allgemeinen Gedächtnis der Heilstaten Jesu Christi, sondern mehr noch der indi- viduellen Sicherung der Gottesbeziehung. Mit diesen persönlichen Gedanken leitet der Freiburger Theologieprofessor Jodocus Lorichius seine deutsche Übersetzung „Ordnung Täglicher Caeremonien und gebräuchen Cistertzer Ordens“ ein, die er den Zisterzienserinnen in „Güntersthal bey Freiburg“ widmet. Deren einzige Handschrift mit über 320 Quartblättern (1582/83) befindet sich in der Stiftsbibliothek zu St. Gallen.
Der „Familiennachlass Schmitthenner“ ist der überarbeitete und erweiterte Bestand „Abt. 150.028. Nachlässe von Schmitthenner, Adolf (1854-1907) und Schmitthenner, Karl Ludwig Wilhelm (1858-1932)“, der im Jahrbuch für badische Kirchen- und Religionsgeschichte vorgestellt wurde. Der neue Bestand mit ca. 5 laufenden Metern und 670 Verzeichnungseinheiten hat eine Laufzeit von ca. 1738-2011. Neben den schriftlichen Archivalien gehören zum Nachlass auch Bilder, Fotos und Alben, welche dem Bestand entnommen und der Bilder- und Fotosammlung des Landeskirchlichen Archives (Abt. 08.154.) zugeführt wurden. Die Bücher des Nachlasses wurden geschlossen in den Bestand der
Landeskirchlichen Bibliothek aufgenommen. Elf Ölgemälde wurden in die Grafik- und Gemäldesammlung des Landeskirchlichen Archives (Abt. 08.153.) überführt. Zum Familiennachlass Schmitthenner gehören ferner ein Familienbecher (VZE Nr. 667) und weitere Gegenstände, die als Realien unter VZE Nr. 665 erschlossen sind, z. B.: Lederetui, Brille, Brosche, Druckklischees, Haare von allen den lieben Meinigen (VZE Nr. 107), Wandteller, eine Medaille und ein Abdruck des Petschafts mit dem Schmitthenner-Wappen.
Als Bern von der Reichenau am 7. Juni 1048 – 40 Jahre nach Beginn seines Abbatiats – verstarb, hinterließ er ein beeindruckendes literarisches Erbe. Zu diesem zählen neben einem wirkmächtigen Tonar, einer kulturhistorisch bedeutsamen Briefsammlung und einer vielgelesenen Biographie des heiligen Ulrich von Augsburg auch mindestens 16 sprachlich wie inhaltlich äußerst reizvolle Predigten. Diese befassen sich zum größten Teil mit der Mutter Gottes – das Reichenauer Münster hat Marienpatrozinium –, den Feiertagen im Kreis des Kirchenjahres und dem Evangelisten Markus, dessen Reliquien im Jahr 830 auf die Reichenau kamen. Zwei Predigten – der sermo de S. Matthia apostolo und der sermo de dedicatione ecclesiae – lassen sich keiner der drei Gruppen zuordnen. Handschriftlich überliefert sind nur elf dieser Predigten; von den übrigen
sermones – darunter der sermo (III) de S. Marco – sind lediglich einzelne Exzerpte im elften Band der von den Magdeburger Zenturiatoren um Matthias Flacius Illyricus verfassten Historia ecclesiastica erhalten.
Der „Große Dingrodel" von St. Peter auf dem Schwarzwald ist aus heutiger Sicht eine der wichtigsten
Quellen zur Erforschung mittelalterlicher Rechtsgrundlagen am Oberrhein. Hans-Otto
Mühleisen gesteht dem Dingrodel überregionale Bedeutung zu, da er „eines der vollständigsten
Bauernrechte de späten Mittelalters" sei.*1 Die Einleitung sowie der Schlussabsatz des
"Großen Dingrodels" enthalten wichtige Auskünfte über die Verfahrensweise bei der Entstehung
des Weistums sowie über das Verhältnis zwischen Klosterherrschaft und bäuerlicher
Genossenschaft. Diesen Themen soll in diesem Aufsatz nachgegangen werden. Neue Forschungserkenntnisse,
insbesondere zum angeblichen Entstehungsdatum 1456, werden vorgestellt.
Nachdem die deutsche Zeitgeschichtsschreibung sich lange vor allem an den beiden deutschen Diktaturen abgearbeitet hatte, stößt seit einigen Jahren auch die ‚alte Bundesrepublik‘ auf ein wachsendes historiographisches Interesse. Die bis in die jüngste
Vergangenheit angebotenen Deutungen der westdeutschen Geschichte als Erfolgs-, Ankunfts- oder Wundererzählungen beschränken sich jedoch meist auf die Phänomene des Wandels, indem sie beispielsweise die wirtschaftliche Entwicklung oder die Institutionengeschichte in den Blick nehmen. Der Aufbau einer Staats- und Gesellschaftsordnung ist aber nicht nur eine Frage verfassungsrechtlicher Grundlegung und institutioneller Erneuerung, sondern umfasst auch den Bereich des politischen Bewusstseins. Die kulturell-ideelle Prägung bleibt in der bisher eingenommenen Perspektive jedoch oft unhinterfragt. Hierbei geht es auch um die Frage, wer dem sich konstituierenden Gemeinwesen ‚Bundesrepublik‘ eine intellektuell begründete Richtung gab.
Das Benediktinerkloster St. Georgen im
Schwarzwald ist nicht nach der Auswanderung von
Abt und Mönchen im Gefolge der Reformation
untergegangen. Vielmehr wichen die Mönche, die
der römischen Kirche die Treue hielten, ins vorderösterreichische
Villingen aus, wo sie schließlich
Fuß fassten und für rund 250 Jahre unter dem
alten Namen ihres Klosters unter bedeutenden
Äbten die Geschichte der Stadt mit gestalteten.
Erinnert sei an die beiden Äbte Michael Gaisser
(1595 – 1606) und Georg Gaisser (1627 – 1655),
die in der politischen Geschichte der Stadt eine
Rolle spielten, und an den Beitrag des Benediktinerklosters
seit 1536/37 zum Stadtbild. Gotik und
Renaissance prägten das Klostergebäude. Erhalten
ist die ehemalige Prunktüre des Konventsaals
(heute im Rathaus) und der Wappenstein des Abts
Michael Gaisser (im Franziskanermuseum).
Nachdem die Markgrafschaft Baden nach dem 30-jährigen Krieg im Jahre 1648 Grenzland zu Frankreich geworden war, begann für die rechtsrheinische Bevölkerung eine Jahrzehnte dauernde schwere Leidenszeit. Die Expansionspolitik Ludwig XIV. von Frankreich löste eine Folge von zerstörerischen Kriegszügen aus. Nach dem Eroberungskrieg gegen Holland von 1672 bis 1679 und dem Bau der großen Festung Fort Louis gegenüber von Stollhofen ab 1687 wurde unser Gebiet jahrzehntelang mit Versorgungsforderungen und brutalen Plünderungen ausgehungert. Unsere Vorfahren waren in diesen Notzeiten hilflos und ohnmächtig. In solchen Tagen und Stunden, in denen der Mensch eines Trostes und des Glaubens an eine bessere Welt, an das Jenseits und an eine ausgleichende Gerechtigkeit bedarf, hält ihn allein die Hoffnung und der religiöse Glaube aufrecht. Es verwundert daher nicht, dass die damalige Kapelle in der Ortsmitte von Neuweier, gestiftet im Jahr 1329, ein vielbesuchter und trostspendender Ort geworden war.
Die Geschichte ist schon mehrmals erzählt worden, und sie soll, wenn überhaupt, hier nur in aller Kürze nacherzählt werden; nämlich die Geschichte von dem spanischen Priester Joseph von Calasanza und von denen, die sich im Jahre 1597 in Rom mit ihm zusammentaten, um arme Kinder zu unterrichten; und von dieser rasch wachsenden, sich auch rasch ausbreitenden Gemeinschaft, die 1617 zu einer Kongregation, 1621 zu einem Orden erhoben wurde – dem „Ordo Clericorum Regularium
Pauperum Matris Dei Scholarum Piarum“.
Die Eichelspitze ist eine markante Erhöhung des Kaiserstuhlmassivs, die sich zwischen Eichstetten und Vogtsburg auf eine Höhe von 520 m ü. NN erhebt. Viele kennen diesen Berg, oder sind zumindest schon auf dem Weg vom Vogelsangpass zur St. Katharinenkapelle an ihm vorbeigewandert. Besuchern des Gipfelplateaus fällt der Mauerrest auf, der unvermittelt in einer Lichtung steht. Genau dort sollte ein Aussichtsturm erstellt werden, damit Wanderer die schöne Aussicht über den Kaiserstuhl und die Freiburger Bucht genießen können. Bei der Erstellung eines provisorischen Turms kam es zu Planierungen, bei denen umfangreiches Fundmaterial zutage gefördert wurde. Diese wurde von einem ehrenamtlichen Mitarbeiter des Landesdenkmalamtes Baden-Württemberg geborgen und an die Denkmalpflege weitergeleitet. Bei der Beschäftigung mit den Lesefunden gelang es eine historische Einordnung vorzunehmen. Mit Hilfe weiterer topographischer Beobachtungen und historischer Recherche kann eine Mönchsgemeinschaft des spätmittelalterlichen Breisgaus belegt und beschrieben werden, von der im Folgenden berichtet wird. Als erster wies Adolf Poinsignon auf das verschollene Klösterlein ,,St Peter auf dem Kaiserstuhl" der Paulinereremiten hin, mehr als 100 Jahre später werden nun seine damals im Schau-ins-Land veröffentlichten Beobachtungen ergänzt.