230 Christentum, Christliche Theologie
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Dokumenttyp
Gehört zur Bibliographie
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Die heutige evangelische Friedenskirche in Kehl ist ursprünglich aJs Simultankirche für die evangelische und die katholische Kirchengemeinde
gebaut worden. 1847 fand die Grundsteinlegung statt, 1851 konnte der erste Gottesdienst in dem neu erbauten Gotteshaus gehalten werden. Im Juli
200 l wurde sein 150-jähriges Jubiläum gefeiert.
Die Geschichte dieser Kirche beginnt allerdings schon vor mehr als 200
Jahren und steht in engem Zusammenhang mit der Kehler Stadtgeschichte
und der Geschichte Badens. Das entscheidende Ereignis, das den Bau der
Simultankirche notwendig machte, war die Beschießung der Kehler Zitadelle durch französische Artillerie im September 1793, bei der auch die
Kirchen der Katholiken und Protestanten zerstört wurden.
Inzwischen, seit 1914, hat die katholische Kirchengemeinde ein eigenes
Gotteshaus, die Kirche St. Johannes Nepomuk, und die ehemalige Simultankirche im Zentrum der Stadt, die heutige Friedenskirche, befindet sich
im Besitz der evangelischen Gemeinde. Wie kam es nun zu der Einrichtung des Simultaneums in Kehl und welches waren die Gründe für seine
Auflösung? Vor welchem geschichtlichen Hintergrund spielte sich diese
Phase der Kehler Stadt- und Kirchengeschichte ab?
Wer [...] an den großen Bekenntnissynoden [...] teilgenommen hat, wird niemals wieder den tiefen Eindruck dieser Tage vergessen. Vor allem nicht den der Synode von Barmen [...]. Die klare, ja, freudige Entschlossenheit der Versammelten [… !]
Und die große öffentliche Schlusskundgebung im Freien: Wie da das Kirchenvolk zu Zehntausenden zusammenströmte aus dem ganzen bergisch-märkischen Lande! Mit der Bahn, auf Fahrrädern, mit Omnibussen, Bauernwagen, Fahrzeugen jeder nur denkbaren Art. Bergleute, Bauern, Bürger, Industriearbeiter, Gebildete und Ungebildete – alles vereint im Drang des Bekennens und im offenen, lauten Gebet um die Freiheit des Glaubens. So schildert der Freiburger Historiker Gerhard Ritter im Rückblick jene erste Bekenntnissynode, die vom 29. bis 31. Mai 1934 in der Evangelischen Kirche von Barmen-Gemarke (Wuppertal) stattgefunden hat. Ein wenig klingt es wie „Kirchentag“, und man wundert sich auch nach 80 Jahren noch: Was muss das für ein Ereignis gewesen sein? Dieser Frage werden wir in drei Schritten nachgehen. Im Anschluss an die Bewertung der Synode durch Gerhard Ritter informieren wir uns zunächst über die badische Barmen-Delegation. Wir befassen uns mit dem Auslöser der Barmer Theologischen Erklärung, den kirchenpolitischen Zielen der sog. Glaubensbewegung Deutsche Christen und mit ihrem politisch-theologischen Hintergrund. Schwerpunkte bilden
dabei die Propagierung des „Arierparagraphen“, die Sportpalastveranstaltung und die wichtigsten jener Maßnahmen, die auf die sog. Gleichschaltung der Evangelischen Kirche zielten.
... nous n’avons autre refuge qu’a sa providence – wir haben keine andere Zuflucht als in Gottes Vorsehung. Mit diesem Satz fasste Calvin einmal in einer Predigt (über 1 Tim 3,3–5) seinen Glauben und seine Hoffnung, ja seine theologische Weisheit insgesamt zusammen. Schlaglichtartig wird dadurch Calvins Lebensschicksal und die Eigenart seiner Reformation im Vergleich zu anderen Gestaltwerdungen der Reformation deutlich. Dieser Satz spricht einem Menschen aus tiefstem Herzen, der seit seinem 25. Lebensjahr ein Flüchtling war, anfangs selbst um seines Glaubens willen verfolgt wurde und über Jahre hinweg fast täglich Nachrichten von den verfolgten Brüdern und Schwestern in der französischen Heimat erhält. Calvins Reformation nimmt Gestalt an im Kontext von Verfolgung und Exil. Das ist ein erster Hinweis auf die Eigenart der Reformation Calvins
im Rahmen der europäischen Reformationsgeschichte.
Am 5. November 2014 verstarb der von 1970 bis 1997 an der Universität Mainz wirkende em. Universitätsprofessor für Kirchen- und Dogmengeschichte Gustav Adolf Benrath. Auch wenn er seinen langjährigen Wirkungsort jenseits des Rheins
fand, blieb er doch seiner badischen Heimat immer eng verbunden. Am 7. Dezember 1931 als Sohn eines badischen Pfarrers in Heidelberg geboren, wuchs er in einer Familie auf, in der seit Generationen wissenschaftliche Theologie getrieben wurde.
So waren beide Großväter Theologieprofessoren. Benrath studierte nach dem Besuch des humanistischen Gymnasiums in Heidelberg ebendort sowie in Wien Theologie und schlug früh die wissenschaftliche Laufbahn ein. In der unter der Anleitung Heinrich Bornkamms entstandenen und 1959 von der Theologischen Fakultät der Universität Heidelberg angenommenen Promotionsschrift analysierte er die „Reformierte Kirchengeschichtsschreibung an der Universität Heidelberg im 16. und 17. Jahrhundert“.
Im Wintersemester 1984/85 war im Vorlesungsverzeichnis der Theologischen Fakultät folgende Lehrveranstaltung angekündigt: „Dr. Scheible, Interim und Adiaphoron. Zur politischen Verantwortung des Theologen“. Ich nahm teil und habe bis heute Bilder der Sitzungen im Übungsraum in der Karlstr. 16 im Kopf. In diesem kirchengeschichtlichen Hauptseminar habe ich den Unterschied zwischen dem Augsburger und dem Leipziger Interim gelernt und vieles mehr. Ich sage das mit ausdrücklicher Dankbarkeit: Ich hatte das Glück, von Heinz Scheible in die erste tiefere Beschäftigung mit Melanchthon geführt zu werden. Und bis heute hat mein Melanchthon-Studium ja nicht aufgehört. Schon der Titel der Lehrveranstaltung zeigte die besondere Qualität der Lehre Herrn Scheibles: „Interim und Adiaphoron. Zur politischen Verantwortung des Theologen“. Den Theologiestudierenden sollte die erhebliche gegenwärtige Relevanz der Auseinandersetzungen um das Augsburger bzw. Leipziger Interim deutlich werden. Und das geschah keineswegs unter Vernachlässigung eingehender Quellenarbeit. Ich habe noch einmal in den alten Seminarunterlagen nachgesehen. Das sind nicht nur zahlreiche Kopien von Melanchthon-Briefen aus dem Corpus Reformatorum, sondern auch Kopien von Drucken aus dem 16. Jahrhundert, alles
intensiv bearbeitet, mit Bemerkungen und Buntstift-Unterstreichungen. Nach meiner Erinnerung habe ich in diesem kirchengeschichtlichen Hauptseminar zum ersten Mal überhaupt mit Kopien von Originaldrucken aus dem 16. Jahrhundert gearbeitet.
Anlässlich des Reformationsjubiläums zeigen Badische Landesbibliothek und Evangelische Landeskirche die gemeinsame Ausstellung, die zugleich Auftaktveranstaltung der Feierlichkeiten zu diesem Thema in Karlsruhe ist. Sie illustriert anhand von Exponaten aus den reichen Beständen beider Institutionen die bedeutende Rolle des Buchdrucks bei der Verbreitung des reformatorischen Gedankenguts. Wesentliche Themen und Anliegen der Zeit von der Vorreformation bis zu den Nachwirkungen der Reformation im protestantischen und katholischen Bereich werden anschaulich aufbereitet und in ihrem jeweiligen Kontext vorgestellt.
Zum 250. Geburtstag des alemannischen Dichters, Kalenderautors und Kirchenmannes Johann Peter Hebel (1760-1826) ist beabsichtigt, der Öffentlichkeit rechtzeitig zu den Feierlichkeiten im Jahre 2010 erstmals Hebels Predigten und Predigtvorbereitungen in einer wissenschaftlichen Textausgabe im Rahmen der historisch-kritischen Hebel-Edition zugänglich
zu machen. Hebels als Manuskript überlieferte Predigtvorbereitungen sind (abgesehen von wenigen Auszügen) bislang nicht ediert worden. Wer Hebels Predigten lesen will, ist noch heute auf die erste Werkausgabe angewiesen, die in den Jahren 1832-1834 in Karlsruhe erschienen ist.
Johann Ludwig Ewalds Leben und Wirken dürfen als vergleichsweise gut erforscht gelten. Ähnliches gilt für Carl Ullmann, wenngleich wir über zahlreiche Aspekte von dessen Œuvre noch nicht genug wissen. In vorliegendem Beitrag wird ein bislang
unbekannter Brief Ewalds an Ullmann mitgeteilt, der aufschlußreich nicht nur bezüglich seines Adressaten, sondern auch hinsichtlich seines Verfassers ist. Doch zuvor seien der Schreiber des Briefes und sein Adressat knapp vorgestellt.
Proteste gegen Protestanten
(2018)
Mit dem 31. Oktober 2017, der einmalig in ganz Deutschland ein Feiertag war, ist ein besonderes Jahr zu Ende gegangen. Zahlreiche Veranstaltungen erinnerten daran, dass vor 500 Jahren in Wittenberg eine Kirchenreformation angestoßen wurde, als Martin Luther 95 Thesen an die Tür der Schlosskirche schlug. Reformationsjahr oder Lutherjahr – es hat gewaltig „geluthert“, und kaum jemand konnte sich den vielfältigen, zuweilen auch originellen Gedenkformen entziehen. Schon in früheren Jahrhunderten wurde der Reformation mit großen Gottesdiensten und Umzügen gedacht. Luther als Person kollektiver Erinnerung war im 16., 17. und frühen 18. Jahrhundert der Reformator der Kirche, der das Evangelium wiederentdeckt und den Gottesdienst gereinigt hatte. Seit dem 18. Jahrhundert sah man in ihm den Aufklärer, dem man Gewissensfreiheit und Bildung verdankte. Daneben schob sich im Verlauf des 19. und frühen 20. Jahrhunderts der „deutsche“ Luther als Inbegriff der Deutschen, der alle ihre guten und auch schlechten Wesenszüge repräsentierte – bis ihn die „Deutschen Christen“ für den Nationalsozialismus reklamierten.
Fluchtweg und Fluchthelfer
(2017)
Eine Flucht ist ein eiliges, manchmal unerlaubtes oder heimliches Verlassen eines Ortes, das Ausbrechen aus einer Gefangenschaft oder ein plötzlicher Rückzug, ein Davonlaufen vor Feinden,
Katastrophen oder Ähnlichem. Alle diese Aspekte scheinen sich auch bei der sogenannten Flucht
Papst Johannes XXIII. vom Konstanzer Konzil im März 1415 zu vereinigen und führten für seinen Fluchthelfer Friedrich in ein politisches Desaster ungeahnten Ausmaßes.
Bleibt noch vorauszuschicken, dass es aus historischer Perspektive zwei Päpste mit dem
Namen Johannes und derselben Ordnungszahl gab. Als Angelo Giuseppe Roncalli nach seiner
Papstwahl 1958 den Namen Johannes XXIII. wählte, machte dies den offiziellen Standpunkt
des Papsttums deutlich, dass es vor ihm keinen anderen legitimen Papst dieses Namens gegeben
habe. Dennoch ist die historische Persönlichkeit Johannes XXIII. auf dem Konstanzer Konzil
1415–1418 nicht zu leugnen. Baldassare Cossa wurde auf dem Konzil von Pisa 1409 zum Papst
gewählt und amtierte bis zu seiner Absetzung am 31. Mai 1415 in Konstanz als Papst Johannes XXIII. Neben ihm agierten aber noch zwei weitere Männer als Päpste, die sich allesamt
gegenseitig den Anspruch auf den Stuhl Petris streitig machten. Genau dieses ungeheure Kirchenschisma war die Ausgangslage für das Konstanzer Konzil, das versuchte, eine für die christliche
Welt unerträgliche Situation neu zu ordnen.
Das Konstanzer Konzil ist ein Glied in der Kette spätmittelalterlicher Reformkonzilien, die von der Idee beseelt waren, dass kirchenpolitische Probleme, die die
Christenheit im Allgemeinen betreffen, auch nur durch die Allgemeinheit gelöst werden können. [1] Die Praxis fand man in Spätantike und Frühmittelalter vorgemacht; [2]
die
entsprechende Theorie hatten Papstkritiker wie Marsilius von Padua (gest. 1342/43) und
Wilhelm von Ockham (gest. 1347) in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts entworfen. [3]
Zwar wurden die beiden Gelehrten wegen ihrer Streitschriften von Papst Johannes XXII.
(1316–1334) als Ketzer verurteilt, trotzdem stießen ihre Ideen auf eine breite Resonanz. [4]
In die Tat umgesetzt wurden die Konzilspläne aber erst Jahrzehnte später, zunächst im
norditalienischen Pisa, wenig später in Konstanz. [5]
»Ich bin zwischen die Zeiten gefallen«, so schildert der schwäbische Literat Hermann Kurz (1813-1873) seine Situation zwischen Revolution und Realismus.[1] Und
so könnte man auch die Umstände beschreiben, in denen die evangelischen Hofprediger zur Zeit Herzog Eberhard Ludwigs - zuerst in Stuttgart, dann später in
Ludwigsburg- ihren Dienst taten: zwischen dem Gebot Gottes und den Gesetzen
des Gebieters, zwischen Thron und Altar, Kirche und Staat, zwischen dem
Lebensgefühl des Barock und der Lebenseinstellung des Protestantismus, zwischen Leben und Tod in der Hof- und Gruftkirche, zwischen der alten Residenz
Stuttgart und der neuen Residenz Ludwigsburg.
Zu 300 Jahren Ludwigsburger Stadtgeschichte gehören auch die Geschichten ihrer Kirchen. Konfessionen und Religionen gestalten das Leben in einer Stadt wesentlich mit, da Kultus und Kultur zusammenwirken. Dass sie als Kirchen hier gleich zu
Beginn im Plural genannt werden, ist zwar aus heutiger Sicht selbstverständlich, keineswegs jedoch aus den Anfängen der Ludwigsburger Geschichte. Als Schloss und Stadt Ludwigsburg heranwuchsen, war das Herzogtum Württemberg ein evangelisches Gemeinwesen lutherischer Prägung. Dies hatte die Reformation seit 1534 so entwickelt und wurde in der Großen Württembergischen Kirchenordnung von 1559 und dem Landtagsabschied von 1565 festgeschrieben, gültig als das Grundgesetz des evangelischen Württemberg bis zum Königreich 1806 und prägend weit darüber hinaus. So hatten seit der Reformation alle Landesbeamten in sämtlichen Dienstbereichen die so genannte Konkordienformel, die in Tübingen entstandene Bekenntniseinigung der Lutheraner, bei Dienstantritt zu unterzeichnen. Eine Trennung von Staat und Kirche gab es nicht, Bürgergemeinde und Kirchengemeinde waren eines, die Kirchenleitung eine herzogliche Behörde und der Herzog das Oberhaupt seiner Landeskirche, die damit die Form einer Staatskirche besaß. Dazu kam, dass Württemberg seit dem Tübinger Vertrag von 1514 eine ständische Verfassung hatte, was den Vertretern der Landstände, zu denen die Ehrbarkeit, die Städte und die Vorsteher der großen Klöster gehörten, eine große Machtstellung in der Landespolitik einräumte. Auch nach der Reformation waren unter den insgesamt 83 Mitgliedern des württembergischen Landtags 14 evangelische Prälaten als Leiter der Klosterschulen. Somit hatte die Landeskirche auf diesem Weg starken Einfluss auf die Landespolitik, notfalls auch gegen den Herzog, obwohl dieser Kirchenoberhaupt war! Ob diese Machtposition dem Auftrag der Kirche Jesu Christi, die das Evangelium frei und unabhängig auszurichten hat, dienlich war, steht noch einmal auf einem anderen Blatt.
Einleitung
Seit Jahrhunderten feiern die Staufener Bürgerinnen und Bürger am 26. Juli – bzw. an dem darauf folgenden Sonntag – das Annafest. Seit den 50er und 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts besuchen Staufener, die in anderen Orten wohnen, aus diesem Anlass oft mals ihr Heimatstädtchen. Heutzutage kommen zahlreiche Touristen und Menschen aus vielen Nachbarorten Ende Juli nach Staufen, um das bekannte Volksfest mitzufeiern.
Die Dörfer im Ried nehmen innerhalb der zersplitterten reichsritterschaftlichen Gebiete am Oberrhein eine Sonderstellung ein. Sie waren über zweihundert Jahre lang, vom späten Mittelalter bis nach dem Dreißigjährigen Krieg, unter der Herrschaft der Freien Reichsstadt Straßburg, gehörten zum Straßburger Landgebiet als „überrheinische Dörfer" wie die Amtsbezeichnung lautete. Doch die Beziehungen zu Straßburg, diesfalls zum Bistum Straßburg, sind weit älter. Um 1300 war Nonnenweier ein Kondominat, an dem das Bistum einen Anteil hatte, das Heilige Römische Reich Deutscher Nation einen anderen. Bei allem Wechsel der Besitzverhältnisse und Anrechte - die Herren von Windeck und die von Geroldseck erwarben Rechte - setzten doch die Bischöfe von Straßburg ihre Ansprüche durch, bis 1401 das Bistum seinen Anteil an Nonnenweier an die mächtiger gewordene Freie Reichsstadt Straßburg verpfändete. Von da an waren die Dörfer Teil der „Landpflegerei" unter der Herrschaft des Magistrats Straßburgs. Erst 1663 sah sich der Magistrat, durch die Verschuldung der Stadt im Dreißigjährigen Krieg, genötigt, die Dörfer rechts des Rheins zu verkaufen. Einer der militärischen Führer der protestantischen Partei im Dreißigjährigen Krieg, Johann Christoph von der Grün, Oberst und früher Adjudant Bernhards von Weimar, kaufte alle Rechte an Nomnenweier, Niederhausen, Allmannsweier und Wittenweier für 24.000 Reichsgulden.
Oder wisst ihr nicht, dass alle, die wir auf Christus Jesus getauft sind, die sind in seinen Tod getauft? So sind wir ja mit ihm begraben durch die Taufe in den Tod, damit, wie Christus auferweckt ist von den Toten durch die Herrlichkeit des Vaters,
auch wir in einem neuen Leben wandeln. Denn wenn wir mit ihm verbunden und ihm gleich geworden sind in seinem Tod, so werden wir ihm auch in der Auferstehung gleich sein. Wir wissen ja, dass unser alter Mensch mit ihm gekreuzigt ist, damit der
Leib der Sünde vernichtet werde, sodass wir hinfort der Sünde nicht dienen. Denn wer gestorben ist, der ist frei geworden von der Sünde. Sind wir aber mit Christus gestorben, so glauben wir, dass wir auch mit ihm leben werden (Röm 6, 3-8).
Liebe Festgemeinde! Das hätte sich die Gründergeneration nicht träumen lassen. Nach 150 Jahren gibt es die Wartburg immer noch. Anders als damals, als sie als Akademisch-Theologischer Verein Heidelberg gegründet wurde. Aber allemal noch so lebendig, dass Sie heute froh und unübersehbar feiern können. Und dabei nicht nur zurück, sondern sicher
auch nach vorne schauen. Natürlich geht bei einem runden Jubiläum – und 150 Jahre sind ein stolzes rundes
Jubiläum – der Blick zunächst einmal zurück. Der Vergangenheit verdanken wir die Gegenwart. Wie kompliziert und undurchschaubar sie sich uns oft auch darstellt. Der Vergangenheit, der Gründung vor 150 Jahren, verdankt sich auch Ihre Verbindung. Aber die Erinnerung, auch die beim Feiern, darf nie nureine einseitig rückwärtsgewandte sein. Sie dient allemal auch der Zukunftsfähigkeit. Sie muss ihr dienen. Schließlich wollen Sie in 25 oder gar in 50 Jahren wieder ein Jubiläum feiern. Doch dann, da bin ich mir ganz sicher, allemal wieder unter neuen Vorzeichen. Tempora mutantur, et nos in illis. Die Zeiten ändern sich. Und wir uns mit ihnen. Warum schaut der Festprediger gleich so sehr nach vorne und in die Zukunft, wo
es heute doch darum geht, den 15. Juni 1863 zu feiern. Ganz einfach. Das liegt an jenem Bibel-Vers, den ich der heutigen Festpredigt wunschgemäß zugrunde lege. Jener Vers zugleich, den sich Ihre Gründungsmitglieder als Wahlspruch ausgesucht
haben.
Der offizielle Hurrapatriotismus des Kaiserreichs und die fast einhellige Kriegsbegeisterung im städtischen Bildungsbürgertum, anfängliche Siegesmeldungen von der Front, bald aber auch Nachrichten von vielen Verwundeten und Gefallenen versetzten die Pfarrer in den Heimatgemeinden bereits vom August 1914 an unter einen besonderen Erwartungsdruck ihrer Gemeindeglieder. Die Kriegsstimmung musste aufgenommen werden; bei den meisten Predigern geschah es bis zuletzt mit überzeugtem Nationalismus. Andererseits galt es, Verantwortungsträger zu ermutigen und Leidtragende zu trösten sowie eine Deutung des Geschehens und Weisung zu geben. Die Predigten waren somit meist weniger Bibeltextauslegungen als Thema- oder Mottopredigten, eben „Zeitpredigten“ (Ernst Lehmann). Die älteren Pfarrer an der „Heimatfront“ wurden, trotz immer wieder neuer Mobilmachungsaktionen, durchweg als unabkömmlich eingestuft, jedoch neben ihrem eigentlichen Gemeindedienst als Garnison- oder Lazarettpfarrer eingesetzt. Ihre Kriegspredigten und Kriegsandachten ließen sie oft drucken, damit sie auch ihren Gemeindegliedern im Felde zugesandt werden konnten oder um mit dem Verkaufserlös Hilfsmaßnahmen zu unterstützen.
Über Leben und Wirken Johann Laurentius Höltzlins ist bisher wenig bekannt, obwohl die Zahl der mit seinem Namen verbundenen und erhaltenen, gleichwohl noch
weitgehend unbeachteten Druckschriften nicht klein ist.
Geplant sind drei Teilaufsätze, aufgeteilt anhand dieses Schrifttums, in welchen Leben und Wirken Höltzlins in
geschichtlicher Folge näher dargestellt werden.
Dabei wird die bisher meist ganz in den Vordergrund gerückte Frage, wie sich
Höltzlin als Oberhofprediger und Beichtvater Karl Wilhelms zu den erotischen
Eskapaden des Landesherrn und Karlsruher Stadtgründers verhalten hat und ob er
wegen seiner angeblichen Stellungnahme zur Bigamie des Fürsten vom Hof entfernt
wurde, nur gestreift.
Neuanfang nach 1945?
(2019)
In der deutschen Nachkriegsgeschichte spielte immer wieder die Frage eine Rolle: Wie konnte es dazu kommen, dass ehemalige überzeugte Nationalsozialisten nach dem Kriegsende 1945 in Politik und Regierung bald ihre Tätigkeit in herausgehobener Position fortsetzen konnten? Zwei der bekanntesten Beispiele waren Hans Globke und Hans Filbinger. Globke, Jurist und hoher Regierungsbeamter im Dritten Reich, war unter Bundeskanzler Adenauer ein einflussreicher Politiker; bei der Entnazifizierung 1947 aufgrund unwahrer persönlicher Angaben als „unbelastet“ eingestuft, wurden seine – auch judenfeindlichen ‒ Verstrickungen in das NS-Regime erst spät, zu spät, öffentlich bekannt. Filbinger, als NSDAP-Mitglied vielfach aktiver Marinerichter im Dritten Reich, einschließlich der Verhängung von politischen Todesurteilen, war nach 1945 dann CDU-Politiker und baden-württembergischer Ministerpräsident, der erst 1978 zurücktreten musste, als seine Vergangenheit bekannt geworden war („Filbinger-Affäre“). Zwei andere Beispiele: Das „Rosenberg-Projekt“ des Bundesjustizministeriums untersuchte personelle und sachliche Kontinuitäten nach der NS-Zeit. Daran schließt sich jetzt eine institutseigene Studie „Die Bundesanwaltschaft und die NS-Zeit“ an.