230 Christentum, Christliche Theologie
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Die Gründung der Stadt Ludwigsburg führte alsbald auch zu Spuren einer katholischen Gemeinde in einem Land, dessen Verfassung die protestantische Kirche zur Staatskirche erklärte und den Herzog zum Inhaber der obersten weltlichen und kirchlichen Gewalt (summus episcopus) dieser Kirche. Toleranz zu Andersgläubigen musste deshalb zu innerpolitischen Auseinandersetzungen mit den verfassungsrechtlichen Organen des Staates und den innerkirchlichen Strömungen im Land führen, wobei vor allem dem Pietismus, der seit dem Dekret von 1743 Heimatrecht in der württembergischen Kirche erhalten hatte, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden musste. Als Herzog Eberhard Ludwig 1699 gegen den Widerstand des Konsistoriums, einer herzoglichen Behörde von Geistlichen und weltlichen Mitgliedern, aus Frankreich vertriebene Waldenser im Klosteramt Maulbronn ansiedeln ließ und der Aufnahme französischer Protestanten reformierter Konfession (Hugenotten) zustimmte, schien die konfessionelle Uniformität des Landes durchbrochen, wodurch im Land Ängste entstanden.
Mit dem Tod des Herzogs Friedrich Eugen am 22. Dezember 1797 endete die Zeit der katholischen Herzöge in Württemberg. Diesem war es 1753 gelungen, in das königlich-preußische Haus einzuheiraten. Der Preis zu solch vornehmer Verbindung war allerdings die Zusage, die Kinder evangelisch erziehen zu lassen. Als Herzog Friedrich, ältester Sohn von Friedrich Eugen und Friederike Sophie Dorothea geb. Prinzessin von Brandenburg-Schwedt, Ende 1797 die Herrschaft in Württemberg übernahm, musste daher auch die Frage der Ausübung des katholischen Glaubens an den Hofgemeinden zu Stuttgart und Ludwigsburg neu geordnet werden.
Zu 300 Jahren Ludwigsburger Stadtgeschichte gehören auch die Geschichten ihrer Kirchen. Konfessionen und Religionen gestalten das Leben in einer Stadt wesentlich mit, da Kultus und Kultur zusammenwirken. Dass sie als Kirchen hier gleich zu
Beginn im Plural genannt werden, ist zwar aus heutiger Sicht selbstverständlich, keineswegs jedoch aus den Anfängen der Ludwigsburger Geschichte. Als Schloss und Stadt Ludwigsburg heranwuchsen, war das Herzogtum Württemberg ein evangelisches Gemeinwesen lutherischer Prägung. Dies hatte die Reformation seit 1534 so entwickelt und wurde in der Großen Württembergischen Kirchenordnung von 1559 und dem Landtagsabschied von 1565 festgeschrieben, gültig als das Grundgesetz des evangelischen Württemberg bis zum Königreich 1806 und prägend weit darüber hinaus. So hatten seit der Reformation alle Landesbeamten in sämtlichen Dienstbereichen die so genannte Konkordienformel, die in Tübingen entstandene Bekenntniseinigung der Lutheraner, bei Dienstantritt zu unterzeichnen. Eine Trennung von Staat und Kirche gab es nicht, Bürgergemeinde und Kirchengemeinde waren eines, die Kirchenleitung eine herzogliche Behörde und der Herzog das Oberhaupt seiner Landeskirche, die damit die Form einer Staatskirche besaß. Dazu kam, dass Württemberg seit dem Tübinger Vertrag von 1514 eine ständische Verfassung hatte, was den Vertretern der Landstände, zu denen die Ehrbarkeit, die Städte und die Vorsteher der großen Klöster gehörten, eine große Machtstellung in der Landespolitik einräumte. Auch nach der Reformation waren unter den insgesamt 83 Mitgliedern des württembergischen Landtags 14 evangelische Prälaten als Leiter der Klosterschulen. Somit hatte die Landeskirche auf diesem Weg starken Einfluss auf die Landespolitik, notfalls auch gegen den Herzog, obwohl dieser Kirchenoberhaupt war! Ob diese Machtposition dem Auftrag der Kirche Jesu Christi, die das Evangelium frei und unabhängig auszurichten hat, dienlich war, steht noch einmal auf einem anderen Blatt.
Seit dem späten 17. Jahrhundert verbreitete sich die neue Frömmigkeitsbewegung
des Pietismus in den protestantischen Territorien des Deutschen Reiches. Dazu
parallel lief eine radikale Strömung, die von der Überzeugung getragen war,
dass wahres Christentum nur außerhalb der verfassten Kirche möglich sei. Diese
Richtung wird in der historischen Forschung unter dem Begriff »radikaler
Pietismus« gefasst, während man im Herzogtum Württemberg allgemein vom
Separatismus sprach. Im Rahmen dieses Aufsatzes soll der radikale Pietismus
unter einer verengten Perspektive dargestellt werden, nämlich mit der Fokussierung auf Ludwigsburg und seine Umgebung. Obwohl es sich von der personellen
Stärke der Bewegung her gesehen nie um mehr als eine Randerscheinung handelte,
hat der radikale Pietismus in der württembergischen Kirchen- und Geistesgeschichte
tiefe Spuren hinterlassen. Die im Zentrum des Landes gelegene zeitweilige Residenzstadt Ludwigsburg konnte davon ebensowenig unberührt bleiben wie das
Umland.