230 Christentum, Christliche Theologie
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»… und ruht in Gottes Hand«
(2021)
Die Union der lutherischen und reformierten Kirche in Baden ist von der Geschichte des entstehenden Großherzogtums nicht zu trennen. Möglich wurde die Union durch die Auflösung des konfessionellen Kirchentums. Sinnvoll wurde sie als Bündelung der protestantischen Kräfte in einer mehrheitlich katholischen Bevölkerung und zur Konsolidierung der als Staatsanstalt begriffenen Kirche. In kirchlicher Sicht ging es um zwei Errungenschaften: die Bildung einer vereinigten Kirche aus dem Geist der freien Schriftforschung und einer für die Kirchengemeinschaft tragfähigen konsensualen Lehre im Abendmahl. Nicht vollendet war die Union für die, denen zur freien Kirche auch die Freiheit einer selbständigen Kirche gehörte, die in der verfassungsmäßigen Gestalt der Generalsynode als Repräsentativorgan zur Geltung kommen sollte. Darin liegt die geschichtliche Dynamik der der Unionskirche im 19. Jahrhundert.
Ein Grundlagenvertrag zwischen Kirche und Staat ist, wenn nicht ein Jahrhundertwerk, so doch ein Meilenstein in der Beziehungsgestaltung zwischen beiden Institutionen. Aufgrund ihrer Kultushoheit sind es grundsätzlich die Bundesländer, die mit den auf ihrem Gebiet liegenden Kirchen Verträge abschließen. Sie gelten als Staatsverträge, auch wenn sie sich selbst nicht
so nennen, sondern Kirchenvertrag oder Staatskirchenvertrag. Der baden-württembergische Vertrag von 2007 spiegelt das gewachsene Staat-Kirche-Verhältnis wider. Die Vorgeschichte dieses Vertrags führt zu den Anfängen der badischen Landeskirche zurück. Der Inhalt des Vertrags gestaltet die Gegenwart und weist in die Zukunft.
Am 17. Mai 1945, wenige Tage nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht (08.05.1945), forderte Erzbischof Gröber die Pfarrseelsorger der Erzdiözese auf, Ereignisse in der Pfarrei vor, während und nach der Besetzung sowie etwaige Schäden an kirchlichen Gebäuden zu schildern und über die allgemeine Lage zu berichten. Mit den Stichworten „Plünderungen, Vergewaltigungen, andere Schwierigkeiten“ war den in die Pflicht Genommenen große Freiheit eingeräumt; sogar zu einem Tabuthema durften, sollten sie sich äußern! Das Erzbischöfliche Ordinariat hat die Anordnung mehrfach wiederholt. Bis Ende 1947 sind mehr als tausend Berichte eingegangen, viele schon im Sommer 1945. Das ist bemerkenswert, weil der Briefverkehr nur langsam wieder in Gang kam – wegen kriegsbedingter Zerstörungen und Anordnungen der Besatzungsmächte (der Nordteil der Erzdiözese gehörte zur amerikanischen, der Südteil mit Hohenzollern zur französischen Besatzungszone). Man war erfinderisch bei der Übermittlung von Nachrichten.
Just im Jahr des 200sten Unionsjubiläums blicken die jüdischen Gemeinden hierzulande auf 1700 Jahre Präsenz nördlich der Alpen, beginnend im Köln des vierten Jahrhunderts. Eine zeitliche Koinzidenz, die neu nach der Beziehung der Kirche zum Judentum fragen lässt. Auch die badische Union hat sich in mühsamen Schritten erst befreien müssen von den alten überkommenen Mustern der Judenfeindschaft. Tiefgreifende Neuaufbrüche im christlich-jüdischen Verhältnis liegen in den 1980er Jahren. Es hat wohl die Spanne der 40 Jahre nach der Schoa gebraucht, bis es zu substanziell wirklich neuen Überzeugungen kam: Das wegweisende Synodalwort der badischen Landeskirche 1984 formulierte die nicht mehr zu hintergehende Einsicht in die Treue Gottes zu seinem Volk, die unverbrüchlich ist und in das Selbstverständnis
auch der christlichen Kirche eingezeichnet bleibt. Wurde in der christlichen Tradition die Kirche weithin als Nachfolgerin und Erbin eines abgetanen Judentums verstanden, so begegnet heute die Kirche – auch die badische – den jüdisch glaubenden Menschen als Partnerinnen und Partner unter dem weiten Bogen der Beziehung zu dem einen Gott.
Der monotone Rhythmus der Tage im Kalenderjahr wird gegliedert und mit Spannung geschmückt durch die aus der Bibel stammende Siebentagewoche, durch die Jahreszeiten, die Lebensalter, durch die Wetterlage, durch familiäre Ereignisse, politische Gedenktage und schließlich durch das Kirchenjahr mit seinen Festen und Gedenktagen sowie durch das zugehörige Brauchtum.
Heinrich Eberhard Gottlob Paulus, rationalistischer Bibelexeget und Theologe, der in Heidelberg den Vortrag zum Reformationsjubiläum am 31.10.1817 zu M. Luthers „Heidelberger Disputation“ (26.4.1518) hielt, zeichnete in sein Verständnis von „Denkgläubigkeit“ Luthers Disputationsthesen und sein Bild von Luther und der Reformation ein.
Nach (1.) einem Überblick über Paulus’ Leben und Werk, wird (2.) sein Säkularvortrag „Auch zu Heidelberg war Doktor Martin Luther“ dargestellt mit (2.1.) dem Blick auf Luthers „Heidelberger Disputation“ und (2.2.) Paulus’ Bild von Luther und
der Reformation. Es folgt (3.) eine Einordnung in den geistesgeschichtlichen Zusammenhang und eine kritische Wertung von Paulus’ denkgläubiger Interpretation von Luthers reformatorischem Rechtfertigungsglauben.
Flirting with the forbidden?
(2020)
In an oft-quoted section of his Apology, written in 1125 at the request of his friend William of St Thierry, Bernard of Clairvaux mounts a strenous attack on Cluniae excesses in food, clothing, and buildings, ridiculing his rival order's large churches and their sumptuous paintings that catch the worshipper's eye and, as Bernard laments, dry up his devotion. Fiant haec ad honorem Dei - 'You might say', Bernard concedes, if only as a rhetorical gesture, 'these things are all to the honour of God; nevertheless, just as the pagan poet Persius inquired of his fellow pagans, I as a monk ask my fellow monks: "Tell me, oh pontiffs (as he said), what is gold doing in the sanctuary?" I say (folowwing the meaning, not the meter): "Tell me, poor men, if you really are poor: what is gold doing in the sanctuary?" - in sancto quid facit aurum?'
Das Interesse am Liberalismus als einem historischen, kulturellen und ideologischen Phänomen hat im letzten Jahrzehnt deutlich zugenommen. Der Liberalismus weckte zwar stets breite Aufmerksamkeit, doch der Schwerpunkt der historischen Forschung lag bislang auf der nationalen Politik und besonders auf konstitutionellen Themen. Seit einigen Jahren übt die Kulturgeschichte im Kontext der neuen historiographischen Schule eine neue Faszination aus. So erscheinen etwa Debatten über das Verhältnis zwischen Staat und Religion oder zwischen Mann und Frau in völlig neuem Licht, sobald man die Beziehung zwischen Liberalismus und Religion bzw. zwischen dem Liberalismus und dem Verhältnis der Geschlechter in ihrer vollen Komplexität begreift. Entsprechend sind auch neue Ideen über den Liberalismus als Massenbewegung gefragt.
Bald nach der durch die Französische Revolution und die napoleonischen Kriege ausgelösten politischen „Flurbereinigung" in Mitteleuropa, die in Deutschland mit Säkularisation und Mediatisierung das Ende der Kleinstaaterei und der Geistlichen Territorien brachte und im Wiener Kongress ihren Abschluss fand, kam es auch zu einer grundlegenden kirchlichen Neugliederung. Diese ging vom Gedanken des Staatskirchentums aus und hatte unter anderem das Ziel, die kirchlichen Verwaltungsstrukturen in Übereinstimmung mit den staatlichen zu bringen. Da die Errichtung, Neuumschreibung und Aufhebung von Bistümern in der römisch-katholischen Kirche gemäß Kirchenrecht Sache der höchsten kirchlichen Autorität ist, verständigten sich die Regierungen der neuen Staatsgebilde in der Folgezeit mit dem Heiligen Stuhl über die Anpassung oder Neugründung von Bistümern. Für das heutige Baden-Württemberg waren die „Frankfurter Verhandlungen" ab 1818 relevant, die zur Errichtung der Oberrheinischen oder Freiburger Kirchenprovinz durch die päpstliche Bulle „Provida solersque" vom 16. August 1821 und somit auch zur Gründung des Erzbistums Freiburg und des Bistums Rottenburg führten.
Die Arbeit befasst sich mit der Neuordnung der „Vereinigten Evangelisch-protestantischen Landeskirche Badens“ nach Kriegsende. Sie basiert darauf, dass sich zwischen 1933 und 1945 in Freiburg Widerstand gegen das totalitäre Regime früh organisierte, und will zeigen, wie sich der Freiburger Widerstand auf den Wieder- und Neuaufbau der badischen Landeskirche ausgewirkt hat. 1945 waren einzig der Landesbischof und zwei Oberkirchenräte noch verfassungsgemäß besetzt, Bischof D. Julius Kühlewein und die Oberkirchenräte Dr. Otto Friedrich und Gustav Rost. Um nach dem Krieg die Ordnung wiederherzustellen beschloss der Evangelische Oberkirchenrat (EOK) im Juli 1945, die Zuständigkeit des Erweiterten Oberkirchenrates (ErwOKR), die 1934 im Verlauf der Eingliederung der Landeskirche in die Reichskirche an den EOK übertragen worden waren, wieder herzustellen. Verfassungsgemäß musste der ErwOKR dafür zunächst mit Hilfe der Landessynode neu gebildet werden. Da nach 1934 jedoch keine verfassungsgemäße Landessynode mehr bestand, wurde dem Landesbischof die Ernennung aller sechs (zuvor waren es vier) Mitglieder des ErwOKR übertragen.
Musik im Kloster Wittichen
(2020)
Das ehemalige Klarissinnenkloster Wittichen ist eine Gründung der seligen Luitgard, die um 1290 im Schenkenzeller Tal
geboren wurde. 1302 fand sie Aufnahme im Kloster der Tertiarinnen in Oberwolfach. 1324 gründete sie mit zwei Ordenschwestern das Kloster Wittichen; 1325 folgten weitere 34 Schwestern von Oberwolfach. Im Laufe der Jahrhunderte
kam das Kloster durch Schenkungen zu einem gewissen Reichtum. Auch Frauen aus gehobenen Schichten, die oft eine musikalische Ausbildung hatten, traten ein. So wird Musik auch in diesem Kloster eine Rolle gespielt haben.
Im „Grundkurs Theologie“, einer Bildungsinitiative der badischen Landeskirche, wurde ich von einer Kirchengemeinderätin aus Heinsheim a. N. auf einen Katechismus aufmerksam gemacht, von dessen Existenz man wisse, der aber seit Jahren (vielleicht sogar Jahrzehnten) verschollen sei. In einer im „Grundkurs“ vorgelegten kleinen Gemeindegeschichte wurde das zum Katechismus Einschlägige (teilweise) aus Kirchenbüchern und Ortschroniken zusammengetragen, darunter auch der Titel
des besagten Katechismus: Kinderlehr oder: Katechistische Unterweisung für die in dem Hochadligen Flecken Heinsheim sich befindende Jugend. Ein Ergebnis dieser Forschungen war freilich auch der zu vermutende Verlust eines Unikats – schmerzlich
aus gleich mehreren Gründen: So schien von Interesse, als wie originell im Gesamtspektrum der südwestdeutschen katechetischen Tradition ein für den topographischen Mikrokosmos eines reichsritterschaftlichen Dorfes geschaffener Katechismus einzuschätzen sei.
Wenn das praktisch-theologische Seminar der Universität am 25. Januar 1838 durch Erlass der Staatsregierung ins Leben gerufen wurde, dann ist zu bedenken, dass diese Gründung zunächst einzuzeichnen ist in die Geschichte der praxisorientierten Seminargründungen an der (nach 1803) neuorganisierten Universität Heidelberg im sich selbst (neu) organisierenden und konstituierenden badischen Staat nach 1803 bzw. 1806. Zu erwähnen ist insbesondere die Gründung des Philologisch-Pädagogischen Seminars 1807, das der Etablierung des Lehrerberufs dienen sollte. Wesentlich waren hier (neben denen Friedrich Creuzers) die Impulse des Theologen Friedrich Heinrich Christian Schwarz. Die berufliche und akademische Differenzierung führte zwar bereits 1811 zur Aufspaltung des philologischen und pädagogisch-katechetischen Bereichs (letzteres unter Schwarz), aber auch zum Entschluss des (damals zuständigen) Innenministeriums, dass auch ein „theologisch-homiletisches“ Seminar eingerichtet werden solle.
Im Jahr 2021 feiert die Evangelische Landeskirche in Baden nicht nur das Jubiläum ihrer Union, sondern auch 50 Jahre rechtlicher Gleichstellung im Pfarramt. Denn am 27. April 1971 wurde mit einem simplen, heute fast banal erscheinendem Satz Geschichte geschrieben: Pfarrer im Sinne der Grundordnung ist auch die Pfarrerin. Damit beendete die Landessynode 55 Jahre rechtlich legitimierter Diskriminierung von Theologinnen in der Evangelischen Landeskirche in Baden. Ein langer und steiniger Weg von der erstmaligen Zulassung einer Frau zu den theologischen Examina im Jahr 1916 bis zur ersten offiziellen badischen Gemeindepfarrerin im Dezember 1971. Der vorliegende Beitrag erläutert zunächst die grundlegenden Voraussetzungen zur Entstehung eines Theologinnenamtes, bevor die ersten Entwicklungsschritte dieses Amtes in Baden in Anlehnung an die Biographien von drei frühen badischen Theologinnen in den Blick genommen werden. Die Diskussion zwischen Landesbischof Julius Bender und Doris Faulhaber als Vertreterin des badischen Theologinnenkonvents im Zuge der Neuordnung der Landeskirche nach dem Zweiten Weltkrieg wird in einem eigenen Abschnitt vertiefend betrachtet. Im weiteren Verlauf werden
die wichtigsten gesetzlichen Regelungen bis 1971 vorgestellt.
Bereits im September 1945, nur rund vier Monate nach Kriegsende, erschien das Gesetzes- und Verordnungsblatt (GVBL.) der Badischen Landeskirche wieder – die erste Ausgabe vom 13. September 1945 umfasste lediglich drei Seiten: einziger Inhalt war der erste Brief des badischen Landesbischofs Julius Kühlewein an alle evangelischen Gemeinden, den er schon am 26. Juni 1945 verfasst hatte. Die letzte Ausgabe des Gesetzes und Verordnungsblattes vor dem Kriegsende war am 11. November 1944 in Karlsruhe veröffentlicht worden. Nach den schweren Bombenangriffen auf Karlsruhe am 27. September und am 4. Dezember 1944, bei denen auch das Dienstgebäude des Oberkirchenrates in der Blumenstraße schwer beschädigt worden war, konnte das Gesetzesblatt nicht mehr hergestellt werden. Das Gesetzes- und Verordnungsblatt gehörte zu den ersten Publikationen, die die US-Amerikaner in ihrer Besatzungszone genehmigten. Auf der letzten Seite trug das GVBl. in den ersten Nachkriegsjahren den Lizenzvermerk der US-Besatzungsbehörde Mit Genehmigung der Publications Control 7.8.45 beziehungsweise später Mit Genehmigung der Publications Control Nr. 4785. Die ersten Ausgaben des Gesetzes- und Verordnungsblattes der Evangelischen Landeskirche in Baden sind ein beeindruckendes atmosphärisches Zeugnis über die Sorgen und Nöte jener ersten Nachkriegsjahre.
Berichte aus den Kirchenbezirken sind für die kirchliche Zeitgeschichtsforschung auch in Baden von großer Bedeutung, geben sie doch oft ein sehr ausführliches, durchaus selbstkritisches und beinahe flächendeckendes Bild der Landeskirche in
einer bestimmten Epoche ab. Der hier vorliegende Bescheid des Oberkirchenrates vom Juli 1982 behandelt die Hauptberichte der Bezirkssynoden, die 1981 zum Thema „Amtshandlungen der Kirche als Herausforderung zu missionarischem Handeln“ getagt hatten. Es ist der erste Bescheid in der Ära von Landesbischof Klaus Engelhardt (1980–1998) und gleichzeitig für lange Zeit der letzte Bescheid des Oberkirchenrates auf die Berichte aus den Bezirkssynoden. Das nächste Mal gab es einen solchen Bescheid erst wieder 1995 zum Sonderthema der Synoden „‚… Als Mann und als Frau‘ – in Kirche und Gesellschaft“. Bis 1963 waren diese Bescheide und die Themen der Bezirkssynoden allgemein-kirchlich gehalten, später gab es dann spezifische Fragestellungen. Aufgrund der Thematik bieten die Berichte von 1981 ein interessantes Bild der volkskirchlichen Situation in Baden zu Beginn der 1980er, das zwischen scheinbarer Stabilität („Beim Sterben ist die Welt noch in Ordnung“) und deutlichen
Krisensymptomen oszillierte.
Freiburg ist die Hauptstadt der Caritas in Deutschland. Gleich vier Caritasverbände haben hier ihren Sitz: Der Deutsche Caritasverband mit der Katholischen Hochschule in der Karlstraße. Der Caritasverband Freiburg – Stadt in der Herrenstraße mit seinen über die ganze Stadt verstreuten Einrichtungen. Der Caritasverband für den Landkreis Breisgau – Hochschwarzwald und der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg (Diözesan-Caritasverband) haben ihren Sitz im Weihbischof-Gnädinger-Haus am Ortseingang von Lehen. Monsignore Bernhard Appel war von 1992 bis 1997 Stellvertreter des Diözesan-Caritasdirektors und von 1997 bis 2017 Diözesan-Caritasdirektor. Er lebt im Ruhestand in Freiburg-Littenweiler. In diesem Beitrag soll von der Arbeit des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg in den zurückliegenden 30 Jahren berichtet werden. Dazu will ich zuerst die Arbeit der badischen Caritas in die Geschichte der katholischen Kirche und Entwicklungen in der Erzdiözese Freiburg einordnen und sodann einige Arbeitsfelder und Entwicklungen beschreiben.
Das Leben und Arbeiten im Kloster unterscheidet sich in vielen Bereichen vom Leben eines Berufstätigen mit Familie oder als
Single. Im Kloster gibt es keine getrennten Bereiche, d. h. wir sind Lebensgemeinschaft und Arbeitsgemeinschaft in einem. Diese Lebensform ist eine große Bereicherung aber auch eine Herausforderung, da wir denselben Menschen beim Beten und beim Essen, bei der Arbeit und in der Freizeit begegnen. Die meisten Menschen kennen ja die Trennung von Privat- und Berufsleben.
Am 18. März 1533 unterhielt man sich im Hause Luther über ein den Zeitgenossen offenbar allgemein bekanntes, wenngleich in mancherlei Hinsicht erkennbar rätselhaftes Phänomen. Folgt man der späteren Stilisierung des Tischgesprächs, war zunächst Philipp Melanchthon darauf zu sprechen gekommen: „Der Veitstanz ist nur eine teuflische Besessenheit.“ Martin Luther antwortete: „Das Gespinst nimmt immer mehr ab.“ Und Melanchthon stimmte ihm zu: „Der Satan verlegt sich schon auf eine neue Art von Täuschung“. Letzterer stammte bekanntlich aus Bretten, er konnte den sogenannten „Veitstanz“ daher aus seiner weiteren Heimat kennen. Im Sommer 1518, wenige Monate, nachdem Luther mit seiner Kritik an der kirchlichen Heilsvermittlung an die gelehrte Öffentlichkeit getreten war, hatten in Straßburg (und vereinzelt auch in Basel) Hunderte wochenlang auf den Straßen und Plätzen der Stadt getanzt. In Wittenberg wusste man davon nur vom Hörensagen. Immerhin aber sollte dies dazu genügen, dass gerade die Publizistik der Reformationszeit jenen merkwürdigen Begriff zu einem feststehenden Topos der deutschen Sprache hat werden lassen. Als vorgeblich historisches Beispiel für massenpsychologische Suggestionen aller Art, für die ekstatische Auflösung der gesellschaftlichen Ordnung,
kennt darum auch der heutige Sprachgebrauch noch den „Veitstanz“, der irgendwo ausbricht bzw. den irgendjemand aufführt. Das Gespräch unter den Reformatoren zeigt nun, dass dieser Sanct veits tantz zu ihrer Zeit durchaus Breitenwirkung hatte. Und offensichtlich blieb er lange ein diskussionswürdiges Problem.
Als Bern von der Reichenau am 7. Juni 1048 – 40 Jahre nach Beginn seines Abbatiats – verstarb, hinterließ er ein beeindruckendes literarisches Erbe. Zu diesem zählen neben einem wirkmächtigen Tonar, einer kulturhistorisch bedeutsamen Briefsammlung und einer vielgelesenen Biographie des heiligen Ulrich von Augsburg auch mindestens 16 sprachlich wie inhaltlich äußerst reizvolle Predigten. Diese befassen sich zum größten Teil mit der Mutter Gottes – das Reichenauer Münster hat Marienpatrozinium –, den Feiertagen im Kreis des Kirchenjahres und dem Evangelisten Markus, dessen Reliquien im Jahr 830 auf die Reichenau kamen. Zwei Predigten – der sermo de S. Matthia apostolo und der sermo de dedicatione ecclesiae – lassen sich keiner der drei Gruppen zuordnen. Handschriftlich überliefert sind nur elf dieser Predigten; von den übrigen
sermones – darunter der sermo (III) de S. Marco – sind lediglich einzelne Exzerpte im elften Band der von den Magdeburger Zenturiatoren um Matthias Flacius Illyricus verfassten Historia ecclesiastica erhalten.