230 Christentum, Christliche Theologie
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Wie behält man den Überblick über das kirchliche Recht? Woher weiß man verlässlich, welche Normen gelten und welche nicht mehr anzuwenden sind? Heute suchen wir schnelle Antwort auf diese Fragen per Mausklick auf www.kirchenrechtbaden.de. Dort wird sogar das außer Kraft getretene Kirchenrecht archiviert. Rechtssammlungen – ob in digitaler oder in gedruckter Form – sind also das Mittel der Wahl. Sie ergänzen das amtliche Bekanntmachungsorgan, das Gesetzes- und Verordnungsblatt der Landeskirche (GVBl.). Rechtssammlungen zum kirchlichen Recht unserer Landeskirche (vor und nach der Union von 1821) gibt es bereits seit dem frühen 19. Jahrhundert. Nach einer
Darstellung des badisch-lutherischen Kirchenrechts durch P. L. Roman von 1806, unternahm es Jakob Heinrich Rieger, evangelischer Pfarrer zu Willstätt, eine „Sammlung von Gesetzen und Verordnungen über das evangelisch-protestantische Kirchen-, Schul-, Ehe- und Armenwesen im Großherzogthume Baden von 1806-1835“ herauszugeben. Riegers Werk „schließt sich an Roman’s oben erwähnte Schrift der Zeit nach an. Inhaltlich ging Rieger anders vor. Er gab die Normen im Wortlaut wieder, während Roman das Kirchenrecht seiner Zeit unter Angabe von Quellen darstellte, also quasi ein Lehrbuch verfasste. Im Bemühen um Aktualität seiner Sammlung ließ ihr Rieger weitere Bände folgen. So entstanden bis 1863 insgesamt zehn Bände, zuletzt herausgegeben von K. L. Schmidt.
Als vor etwa einhundertfünfzig Jahren in Baden eine ganze Reihe von evangelischen Kirchengemeinden mit den jeweiligen bürgerlichen Gemeinden Verträge über die Kostenträgerschaft des Organisten- und des Messnerdienstes schloss, entstand ein Vertragstypus, dessen Hintergründe und Zielrichtung heute weitgehend in Vergessenheit geraten sind. Dies ist nicht nur aus Gründen der Rechtsklarheit misslich, zumal die Verträge grundsätzlich noch heute in Geltung stehen, sondern auch aus kirchenhistorischen Gründen: An diesen Verträgen kann die Entwicklung in der organisatorischen Trennung von Staat und Kirche quasi im Mikrokosmos nachvollzogen werden, und zwar an der Schnittstelle von Schule, kirchlicher und bürgerlicher Gemeinde. Außerdem kann an diesen Verträgen der Übergang von der Naturalwirtschaft zur
Finanzwirtschaft im 19. Jahrhundert abgelesen werden.
Mit dem 15. April 2011 besteht das Gesetzes- und Verordnungsblatt der Evangelischen Landeskirche in Baden seit genau 150 Jahren. Das Gründungsdatum, der 15. April 1861, beruht nicht auf einem Zufall. Es geht zurück auf die staatskirchenrechtlichen Veränderungen im Großherzogtum Baden im Jahr 1860, die eine deutliche und in die Gegenwart weisende Zäsur in der badischen Kirchengeschichte markieren. Nicht erst das Jahr 1919 mit der Weimarer Reichsverfassung, sondern bereits das Jahr 1860 brachte nämlich die „grundsätzliche Beendigung des Staatskirchentums“ im damaligen Großherzogtum Baden. Entsprechende Forderungen waren in Baden zwar schon 1848/49 erhoben worden. Wirklichkeit wurde die Beendigung des Staatskirchentums mit dem badischen Gesetz vom 9. Oktober 1860 die rechtliche Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine im Staate betreffend, kurz Kirchengesetz oder Korporationengesetz genannt. Es garantierte den Kirchen grundsätzlich die Selbstbestimmung.
Ein Grundlagenvertrag zwischen Kirche und Staat ist, wenn nicht ein Jahrhundertwerk, so doch ein Meilenstein in der Beziehungsgestaltung zwischen beiden Institutionen. Aufgrund ihrer Kultushoheit sind es grundsätzlich die Bundesländer, die mit den auf ihrem Gebiet liegenden Kirchen Verträge abschließen. Sie gelten als Staatsverträge, auch wenn sie sich selbst nicht
so nennen, sondern Kirchenvertrag oder Staatskirchenvertrag. Der baden-württembergische Vertrag von 2007 spiegelt das gewachsene Staat-Kirche-Verhältnis wider. Die Vorgeschichte dieses Vertrags führt zu den Anfängen der badischen Landeskirche zurück. Der Inhalt des Vertrags gestaltet die Gegenwart und weist in die Zukunft.
Der markante Bau des St. Paulusheims mit seiner Natursteinfassade aus Muschelkalk, dem Gestein des Kraichgaus, gehört zu den Gebäuden Bruchsals, deren Silhouette das Stadtbild nach Osten hin prägen. Würde über den Dachgiebeln nicht ein kleiner Turm mit einem Doppel-Kreuz aufragen, wüsste ein Fremder allerdings wohl schwerlich, was sich hinter diesen zunächst grau und fast hart wirkenden Mauern verbirgt. Aber wer ein wenig näher kommt und genauer hinschaut, stellt mit Erstaunen fest, wie lebendig, abwechslungsreich die Farben und auch die Formen der Steine sind: Grau, weiß, ocker, gelb, klein, groß, scharfkantig, abgerundet - jeder anders - bilden sie die schützende Fassade des Bauwerks, das beinahe mittelalterlich wirkt. Doch der Schein trügt, der Bau ist keineswegs alt, und was diese Mauern beherbergen, ist ein Gymnasium mit über 700 höchst lebendigen Schülerinnen und Schülern, ein „Kloster" gleichzeitig - obwohl keiner der Patres sich als Angehöriger eines Klosters im althergebrachten Sinne bezeichnen würde -, ein Bildungszentrum und ein Seniorenheim, eine bunte Vielfalt und doch eine Einheit: das St. Paulusheim.
Die Eichelspitze ist eine markante Erhöhung des Kaiserstuhlmassivs, die sich zwischen Eichstetten und Vogtsburg auf eine Höhe von 520 m ü. NN erhebt. Viele kennen diesen Berg, oder sind zumindest schon auf dem Weg vom Vogelsangpass zur St. Katharinenkapelle an ihm vorbeigewandert. Besuchern des Gipfelplateaus fällt der Mauerrest auf, der unvermittelt in einer Lichtung steht. Genau dort sollte ein Aussichtsturm erstellt werden, damit Wanderer die schöne Aussicht über den Kaiserstuhl und die Freiburger Bucht genießen können. Bei der Erstellung eines provisorischen Turms kam es zu Planierungen, bei denen umfangreiches Fundmaterial zutage gefördert wurde. Diese wurde von einem ehrenamtlichen Mitarbeiter des Landesdenkmalamtes Baden-Württemberg geborgen und an die Denkmalpflege weitergeleitet. Bei der Beschäftigung mit den Lesefunden gelang es eine historische Einordnung vorzunehmen. Mit Hilfe weiterer topographischer Beobachtungen und historischer Recherche kann eine Mönchsgemeinschaft des spätmittelalterlichen Breisgaus belegt und beschrieben werden, von der im Folgenden berichtet wird. Als erster wies Adolf Poinsignon auf das verschollene Klösterlein ,,St Peter auf dem Kaiserstuhl" der Paulinereremiten hin, mehr als 100 Jahre später werden nun seine damals im Schau-ins-Land veröffentlichten Beobachtungen ergänzt.
Liturgy has often served as a source for studying the identities of medieval religious
communities through examining local saints and special chants or ceremonies. This article
deepens such approaches by considering the practice of liturgical coordination, which
required each convent to reconcile the obligations imposed upon it by the order to
which it belonged, the diocese in which it lay, and the personal networks of its sisters.
The shifting dates of the Easter cycle created a wide variety of possible calendrical conflicts
and necessitated that each convent’s liturgical practice be organized anew every year.
Focusing on German-language liturgical manuals from Observant Dominican convents,
this article introduces these sources and examines the various obligations, authorities,
and sources of advice that Dominican sisters coordinated when planning each year’s
liturgy. It then turns to the concrete example of a major calendrical conflict on May 1,
1519, which illustrates how convents negotiated their networked obligations and defended
their decisions. Supplementing traditional sources such as chronicles and charters,
liturgical administrative documents reveal how each convent’s liturgical identity was
both iterative and networked and how the tensions between these features opened up
spaces for assertive decision-making.
Bacchanalien hinter Klostermauern? Zugegeben: Das klingt reißerisch, aber es gab sie wirklich
im 18. Jahrhundert, die fastnächtlichen Bacchanalien in den Klöstern (Abb. 1). Freilich waren
sie in der Regel nicht so skandalös, wie der heutige Gebrauch des Begriffs ,Bacchanal' vermuten
lässt, der - von den tumultuarisch wilden Bacchusfeiern zu Ehren des römischen Weingottes
übernommen - ein wüstes Trinkgelage bezeichnet. Aber sie brachen immerhin so sehr aus dem
mönchischen Alltag aus, dass Philipp Jakob Steyrer, von 1749 bis 1795 Abt in St. Peter, sich
in seinem Tagebuch von Jahr zu Jahr mehr über die Störung der Klosterordnung an Fastnacht
erregte und sich ein Konflikt zwischen ihm und seinen fastnachtsfreudigen Patres anbahnte.
Durch Abt Steyrers Diarium, das Tagebuch seines Nachfolgers Ignatius Speckle (reg. 1795-
1806) und die Tagebücher der St. Märgener Äbte Andreas Dilger (reg. 1713-1736), Petrus Glunk
(reg. 1736-1766) und Michael Fritz (reg. 1766-1781) lässt sich gut veranschaulichen, wie damals
in den Klöstern die als ,Bacchanalien' bezeichneten Fastnachtsfeiern begangen wurden. Dabei
kommen ernste und zum Teil auch kuriose Interna aus dem Klosterleben ans Licht, zudem spiegeln sich in den Veränderungen der Klosterfastnacht im 18. Jahrhundert die äußeren Geschicke
der Abtei St. Peter wider. Zugespitzt könnte man sagen: Auch an der Speisekarte der Bacchanalien lässt sich die Geschichte der Abtei von ihrer Blütezeit bis zur Säkularisation ablesen.
Äußerlich unscheinbar – und dennoch eine Rarität! Die Rede ist von dem handschriftlichen Text eines kleinen Singspiels, das unter dem Titel „Die erklärte Einigkeit“ wenige Wochen vor der Säkularisierung der Benediktinerabtei St. Peter auf dem Schwarzwald 1806 verfasst wurde und unmittelbar die Stimmung des Konventes in den letzten Tagen vor seiner drohenden
Auflösung ausdrückt. Mit seiner Pflege der Schulkomödie stand St. Peter in einer Tradition, die in den jesuitischen und den benediktinischen Ordensgemeinschaften geschaffen wurde und dort im 18. Jahrhundert allgemein verbreitet war. Jedoch dürfte es in der Geschichte des benediktinischen Schultheaters ohne Beispiel sein, dass noch zu einem so späten Zeitpunkt,
als die meisten süddeutschen Klöster bereits aufgehoben waren, ein Singspiel entstanden ist und dazu noch die Säkularisierung des eigenen Stifts zum Thema hat.
St. Ursula in Villingen
(2018)
Am 15. Juli 2015 beging St.Ursula einen denkwürdigen Tag. Nach fast 800 Jahren Klostergeschichte am Bickentor fand eine feierliche Verabschiedung der letzten Ursulinenschwestern statt. Die letzte Superiorin, die damals 80-jährige Sr. M. Roswitha Wecker, begab sich mit dem letzten Klostergeistlichen, ihrem Cousin und Redemptoristenpater Hermann Fuchs, in eine Wohngemeinschaft im Seniorenheim St. Lioba. Kirchenrechtlich wurde sie zusammen mit Sr. M. Siegrun Schachtner vom Ursulinenkonvent Brig im Schweizer Wallis aufgenommen, der mit dem Villinger Ursulinenkloster in der Föderation der
Ursulinen nach der Regel von Anne de Xainctonge verbunden war. Sr. Siegrun verlegte auch ihren Lebensmittelpunkt nach Brig, obwohl sie in Villingen aufgewachsen war und noch enge verwandtschaftliche Bindungen hierher hat.
In politischen Debatten bis zur Gegenwart war und ist es wohlfeil, mit unverkennbar negativer Konnotation vor „Weimarer Verhältnissen“ zu warnen – mit Blick auf die gesellschaftlichen, ökonomischen und sozialen Konflikte der Jahre von 1918 bis 1933 und das Scheitern daran, im Rahmen der Institutionen des seinerzeitigen demokratischen Staates dafür sich als dauerhaft tragfähig erweisende Lösungen zu erarbeiten: Aufstände, Putschversuche, wachsende Stimmenanteile für die extremen Parteien auf beiden Flügeln des politischen Spektrums, Weltwirtschaftskrise, Massenarbeitslosigkeit und Präsidialregierungen sind Schlagworte, die zur Illustrierung dieser Warnung herangezogen werden und die dann auch in viele Details hinein entfaltet werden können. Und in der Kirchengeschichtsschreibung ist es weithin gängig, den Mainstream des Denkens und das daraus resultierende Handeln in den evangelischen Landeskirchen während der Jahre der Weimarer Republik pauschal mit dem Schlagwort vom „Nationalprotestantismus“ zu charakterisieren – was im Ergebnis dann nicht selten auf eine Art Diskreditierung in genere hinausläuft, als seien diese Jahre letztlich nur als ein „Durchgangsstadium“ hin zum Nationalsozialismus und zu dessen Untiefen und Abgründen zu begreifen und als gelte das wie für die damalige Gesellschaft insgesamt auch, vielleicht sogar gerade für den Protestantismus in Deutschland.
Die heiligen drei König mit ihrigem Stern,
die kommen gegangen, ihr Frauen und Herrn. Der Stern gab ihnen den Schein. Ein neues Reich geht uns herein. [Mit diesem oder einem ähnlich lautenden Lied zogen und ziehen Sternsinger oder Dreikönigsänger, früher ausschließlich in katholischen Gegenden, in der Zeit zwischen Neujahr und Dreikönigstag von Haus zu Haus, um ,,milde Gaben" einzusammeln. Schon die Abwandlung des vorigen Sterndreherliedes in folgenden Text bemerkt etwas süffisant, aber sicher realistisch, warum sie im 16. und 17. Jahrhundert auch „aktenkundig" geworden sind: ,,Die heiligen Drei König mit ihrigem Stern, die essen und trinken und zahlen nicht gern!" Bereits 1566 wurden die Verse gedruckt und Rüdesheimer Kinder haben den Text 1601 gesungen.
Die Osterbräuche - ich verstehe diese zeitlich vom Karsamstagabend bis Ostermontag - sind m. E. geprägt und überlagert von Aussagen des christlichen Glaubens - vor allem des Neuen Testaments-, aus dem Aberglauben, der sich Wirkungen durch angewendete Medien verspricht, und dem Volksglauben, der sich müht, die Aussagen des Glaubens verstehbar und
erlebbar zu machen. Gerade Ostern war ein Fest im doppelten Sinne - ein Fest des Frühlings in der Natur und ein Fest der Auferstehung Christi, d. h. ein christliches Fest. Beide Pole dieses Festes spiegeln sich im Beschluss des Konzils von Nicaea aus dem Jahre 325 n. Chr., das als Ostertermin den ersten Sonntag nach der Frühlings-Tag- und Nachtgleiche bestimmte.
Wenn wir Fest sagen, so sollten wir uns bewusst machen, dass das Osterfest ursprünglich nur eine Nacht von Karsamstag bis Ostersonntag umfasste. Seit dem 4. Jahrhundert war die Festlichkeit ein „triduum paschale" und dauerte vom Gründonnerstag bis Ostersonntag. Im Mittelalter schließlich wurde das Osterfest zur Osterwoche ausgeweitet, 1650 verkürzt bis Dienstag und im 18. Jahrhundert endlich nur noch auf den Montag und Sonntag zurückgedreht. In dieser Abhandlung möchte ich mich auf den Osterbrauch vom Karsamstag bis Ostermontag beschränken. Eigenes Erleben im südwestdeutschen Raum und heutige Übung mögen dabei auch eine Rolle gespielt haben.
Wallfahrten im Ortenaukreis
(2008)
Das deutsche Wort „Pilger" stammt vom kirchenlateinischen Wort „Pelegrinus". Dieses bezeichnet eine Person, die aus religiösen Gründen in die Fremde geht, also eine Wallfahrt in einen Wallfahrtsort macht. Anlässe zu einer Wallfahrt können sein: - eine sich selbst auferlegte Buße, - das Bemühen, einen Sündenablass zu erhalten, - die Erfüllung eines Gelübdes, - die Hoffnung auf eine Gebetserhörung, - Heilung einer Krankheit, - eine religiöse Vertiefung und/oder eine Danksagung.
Ziel einer so verstandenen Wallfahrt ist: ein als heilig betrachteter Ort, beispielsweise eine biblische Stätte, ein Ort einer Erscheinung oder ein Gnadenbild in einer Wallfahrtskirche. An diesen Orten gilt es zu beten, zu bitten und zu danken, um Gnade und Ablass zu erhalten, zumindest tagsüber jederzeit. Diese Sätze zum Thema Wallfahrt sind einem Beitrag im „Konradsblatt" der Wochenzeitung des Erzbistums Freiburg entnommen, in dem im Frühjahr 2007 über die Offenburger Ausstellung „Auf Gottes Pfaden" berichtet wurde.
Im April 1999 trat bei Bauarbeiten in der Mannheimer Kreuzkirche unter dem Altar der Grundstein von 1933 ans Tageslicht. In der in ihm verborgenen Kassette befanden sich neben den üblichen Grundsteinbeigaben eine von den damaligen Vertretern der Kirchengemeinde verfaßte Urkunde mit einem den Nationalsozialismus verherrlichenden Text. Er war am 17.10.1933 in den Grundstein eingelegt worden. Der Bezirk Mannheim der Badischen Heimat ließ die örtliche Presse von dem Fund wissen. Unter der Überschrift „Erinnerungen an ,unselige Tage‘“ berichtete der Mannheimer Morgen am 24.4.99 über den Fund.
Man kennt sich nicht mehr aus in unserm Vaterland". Mit diesen Worten resümierte bei der Übernahme des fürstbischöflichen Meersburg in das markgräfliche Baden ein badischer Kommissar die umwälzenden Veränderungen durch die immensen Gebietszugewinne, die seit 1802 in die Tat umgesetzt wurden. Aufklärerische Utopien und territoriale Verluste an Frankreich waren der Auslöser für die staatliche Umstrukturierung des deutschen Südwestens. Herrschaftliche Wechsel ereigneten sich in kurzen Zeitabständen. Im Breisgau regierte von 1801 an sogar der oberitalienische Herzog von
Modena, der für seine verlorengegangenen Besitzungen entschädigt worden war. Was durch die Einführung der Reformation 1534/35 im württembergischen und badischen Territorium und in der Kurpfalz gelang - die Auflösung und Eingliederung zahlreicher Klosteranlagen - fand am Anfang des 19. Jahrhunderts in weit umfangreicherem Maße statt. Mächtige und reiche Klöster mussten schließen, ihr Vermögen wurde eingezogen und neue Nutzer zogen in die nach dem Auszug der ehemaligen Bewohner leerstehenden Gebäude ein. Kirchengut wurde vereinnahmt, sortiert und verteilt oder zu purem Geldwert „versilbert". Der Aufbruch in eine neue Ordnung zog sich über mehrere Jahrzehnte hinweg.
Norm und Praxis der religiösen Lebensform in Waldkirch bis zur Aufhebung der Frauengemeinschaft 1431
(2016)
In Waldkirch im Elztal gründeten Burchard I. und seine Frau Reginlind vermutlich zwischen 918 und 926 das Kloster St. Margarethen und setzten dort ihre Tochter Gisela als Äbtissin ein. Außer der Äbtissin Gisela wurde aber offenbar kein Mitglied der Familie in Waldkirch bestattet. Die Herzogsfamilie förderte in Schwaben die Männerklöster Einsiedeln, Reichenau und Hohentwiel sehr viel mehr als ihre Gründung Waldkirch oder andere Frauenkonvente wie Zürich oder Säckingen. Ein Hauskloster oder Grabkloster im klassischen Sinne wurde daher in Waldkirch nicht etabliert. Burchard II. von Schwaben und seine Frau
Hadwig tradierten das Kloster angesichts ihrer Kinderlosigkeit an Otto III., einen Verwandten Hadwigs. Dieser wurde ein Nutzungsrecht auf Lebenszweit zugesichert. Nach dem Tod der Herzogin erhob Otto III. 994 die burchadingische Gründung durch königliche Privilegierung in den Status eines Reichsklosters. Die Vorsteherin wurde zur Reichsäbtissin und das Kloster erfreute sich reger ottonischer Förderung und wurde in die Memoriapflege für die ottonische Familie eingebunden. Die Äbtissin des Klosters Waldkirch wurde noch 1275 zusammen mit den Vorsteherinnen von Zürich und Säckingen im Liber decimationis, einem Verzeichnis der Konstanzer Diözese über Abgaben für den päpstlichen Stuhl, als abbatissa regalis geführt.
Mission (Glaubensbotschaft) ist das Werk der Ausbreitung der christlichen Kirche
als des Reiches Gottes unter den Richtschriften durch die Missionare.
Im Laufe des 19. Jahrhunderts gründeten zahlreiche Initiativen in ganz
Deutschland protestantische Missionsvereine. Der Arbeit der Missionare in den
Missionsgebieten widmet sich die deutsche Kolonialgeschichtsschreibung, die
sich mit dem Einfluss der Missionare auf die kolonisierten Einheimischen beschäftigt.
Dagegen sind die Tätigkeiten der protestantischen Missionsvereine in
den deutschen Heimatgemeinden und deren Wirkung auf die deutsche Bevölkerung
weitestgehend unerforscht. Der vorliegende Aufsatz stellt einen Versuch
dar, diese Lücke mit einer Regionalstudie zu Südbaden zu füllen.
„Zehn Meere durchqueren“
(2009)
Das Zitat im Titel meines Vortrages stammt von Calvin aus einem Brief an den englischen Bischof Thomas Cranmer. Dieser hatte Calvin eine Art protestantisches Konzil vorgeschlagen, um alle unerledigten Kontroverspunkte innerhalb der protestantischen Denominationen zu schlichten. Calvin antwortete Cranmer im Jahr 1552 mit eben jenem Brief, den ich in Auszügen zu Beginn vorlesen möchte: Wäre es doch nur zu erreichen, daß an einem bestimmten Ort gelehrte, ernste
Männer aus den wichtigsten Kirchen zusammenträten, die einzelnen Artikel des Glaubens fleißig besprächen und den Nachkommen die sichere Schriftlehre über alles Gemeinsame hinterließen! Aber es gehört zu den Hauptübelständen unserer Zeit, daß die einzelnen Kirchen so auseinandergerissen sind, daß kaum die Zusammengehörigkeit als Menschen unter uns gilt, geschweige denn die heilige Gemeinschaft der Glieder Christi, die zwar alle mit dem Munde bekennen, aber nur wenige in der Tat aufrichtig pflegen [...]. So kommt es, daß der Leib der Kirche mit zerstreuten Gliedern verkümmert daliegt. Ich persönlich wollte mich’s nicht verdrießen lassen, wenn man mich braucht, zehn Meere, wenn’s sein muß, zu durchqueren. Wenn es sich auch nur darum handelte, England allein zu helfen, so wäre das für mich schon ein genügend ausreichender Grund. Jetzt aber, da es sich handelt um eine ernstliche und ehrlich nach der Heiligen Schrift abgefaßte Einheitsformel aller Gelehrten, in der die entlegensten Kirchen sich zusammenfinden sollen, hielte ich`s nicht für recht, irgendeiner Arbeit oder Mühe auszuweichen [...]. Die Schwierigkeit des Unternehmens, die du wohl auch empfindest, zwingt mich nun zu tun, was ich anfänglich nicht tun wollte, nämlich dich nicht allein zu mahnen, sondern geradezu zu beschwören, fortzufahren, bis Du etwas erreicht hast, wenn auch nicht alles nach Wunsch gerät. Leb wohl, hochberühmter und von Herzen verehrter Bischof! [...] Genf, Ende April 1552.
Der gewählte Zeitraum zwischen 1636 und 1868 ist von zwei unterschiedlichen Vorgängen bestimmt. Die Darstellung setzt ein mit dem frühesten Nachweis der Einwanderung einzelner Täufer von 1636 an in den Kraichgau, die – wie etwa Vertreter
der Familie Landis – aus dem Züricher Oberland stammten. Mit ihrer Abwanderung entzogen sie sich den seit 1612 einsetzenden Bekehrungsversuchen und der restriktiven Gesetzgebung des Züricher Stadtrates und anderer Schweizer Stadtstaaten. Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges folgten ihnen mehrere Hundert Glaubensangehörige aus der Schweiz und auch aus dem Elsass, um sich in Regionen am nördlichen Oberrhein niederzulassen. Zu diesen Gebieten gehörten neben dem Kraichgau solche in Rheinhessen und in der Pfalz, während erst zu Beginn des 18. Jahrhunderts auch in der Markgrafschaft Baden-Durlach täuferische Emigranten aufgenommen wurden. Dabei waren die Motive des Wanderverhaltens unterschiedlich gelagert, denn die Emigranten unterschieden sich hinsichtlich Alter, sozialer Herkunft und Vermögen stark voneinander.