230 Christentum, Christliche Theologie
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Zwischen der Durchsetzung der Reformation unter Ottheinrich 1556 und der Veröffentlichung des Heidelberger Katechismus 1563 liegt für die Kurpfalz ein etwa siebenjähriges Ringen um die konfessionelle Identität des neuen evangelischen Kirchwesens. Das Land wandelt sich in dieser Zeit von einer Schaubühne der großen innerreformatorischen Lehrstreitigkeiten zu einem eigenständigen Akteur im konfessionspolitischen Kräftespiel der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Besonders
fassbar wird diese Wandlung anhand einer Momentaufnahme aus dem Sommer 1560. Zeitzeugenberichte verschaffen zuerst einen Eindruck von den Protagonisten und Frontstellungen dieser Zeit. Das entstandene Bild soll dann zweitens in den Kontext
der politischen und der kirchlichen Entwicklungen in der Kurpfalz seit 1556 eingebunden werden. Drittens wird nach der Bedeutung der Momentaufnahme für den Weg zum Heidelberger Katechismus zu Fragen sein.
Alemannische Legendare (l.)
(1973)
Bis heute finden sich in vielen katholischen Haushalten, auch dort, wo wenig
gelesen wird, jene Bücher, die in der Reihenfolge des Kalenders die Legenden
der Heiligen enthalten. Jene Folianten, von denen der Erzähler in dem Roman
„Halbzeit" des Wasserburger Schriftstellers Martin Walser schreibt: ,,Meine
Mutter saß steif vor der großen Legende, ihrem einzigen Buch, in dem sie
seit eh und je las ... in jener Haltung eben, in der jemand, der nicht viel liest,
vor einem Buch sitzt, und dazu noch vor einem solchen in Schweinsleder
gebundenen Heiligenbuch ... Sie wollte an jedem Tag ihre Begegnung mit
dem Heiligen haben, der wirklich an diesem Tag dran war."
Ich möchte im Folgenden drei ausgewählte Ergebnisse meines Buches „Möge Gott unserer Kirche helfen!“ Theologiepolitik, ,Kirchenkampf’ und Auseinandersetzung mit dem NS-Regime: Die Evang. Landeskirche Badens, 1933–45 (Stuttgart 2015)
zur Diskussion stellen: Erstens, die Intaktheitsthese, zweitens die Neubewertung der Wiederausgliederung der Landeskirche aus der Reichskirche, drittens die Bedeutung der Stärke des aus der kirchlich-positiven Vereinigung hervorgegangenen Bekenntnismilieus im Kirchenkampf vor und nach Einrichtung der Finanzabteilung 1938. Lassen Sie mich wie schon in meinem Vortrag aus Anlass der Buchvorstellung in der Christuskirche am 18. Oktober letzten Jahres nochmals ausdrücklich zweierlei feststellen: Zum einen etwas zur Motivation. Ich habe mit der Studie keinerlei geschichts- oder erinnerungspolitische Agenda verfolgt, vielmehr ein rein zeitgeschichtliches Interesse. Es handelt sich um Ergebnisse eines DFG-Projekts, das der Kollege Jochen-Christoph Kaiser, Fachbereich Ev. Theologie/Kirchengeschichte der Philipps-
Universität Marburg, und ich als Neuzeit- und Allgemeinhistoriker der Universität Karlsruhe im sogenannten KIT eingeworben und durchgeführt haben. Um hier kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Unser Anliegen und Interesse ist es, die kritische Aneignung der NS-Geschichte zu befördern, und zwar durch eine Differenzierung der Bewertung an einem konkreten Beispiel. Dies wird für die Glaubwürdigkeit zeitgeschichtlicher Vermittlung immer wichtiger, weil wir Zeithistoriker mit einiger Sorge beobachten, dass mit wachsendem Abstand zur NS-Zeit eine oft kenntnisarme, rein moralische Ex-post-Betrachtung einem kontextualisierenden Verständnis des nationalsozialistischen Zivilisationsbruchs vor allem bei Jüngeren zunehmend im Weg steht, die darauf mit Indifferenz und Ablehnung reagieren. Der Historiker ist weder ein anklagender Staatsanwalt noch ein verteidigender Advokat oder gar spruchfällender Richter, sondern ein rückwärts gewandter Prophet vorletzter Dinge, der versucht, Menschen in ihrer Zeit zu verstehen.
Sebastian Franck (1499–1542)
(2012)
In einer 1545, etwa drei Jahre nach Sebastian Francks Tod, publizierten Vorrede zu einem Ehetraktat des Hamburger Pastors Johann Freder beteuerte Luther, er habe bey leben Sebastiani Francken nichts wollen wider jhn schreiben (S. 171). Denn ich solch bösen Menschen zu hoch veracht und allzeit gedacht, sein schreiben würde nichts gelten bei allen vernunfftigen, sonderlich bey Christen leuten, und von sich selbst in kurtz untergehen, wie ein Fluch eines zornigen bösen Menschen. Im Folgenden malt Luther sein Feindporträt weiter bildkräftig aus. Franck, das böse lesterlich maul (S. 172) wird mit einer unfletigen Saw (ebd.) verglichen, und Luther fühlt sich bei ihm erinnert (S. 174) an die schendlichen fliegen, die bei uns zu weilen in der natürlichen noth auff dem heimlichen gemach wollen in den hindern kriechen, und in derselben Rosen
und feinen Blumen sich weiden und jr honig saugen, Und darnach herfur fliegen, wenn sie den russel und fusse daselbst besuddelt haben, wollen sie uns im angesicht, auff der nasen, auff den augen, backen, maul, an dem ehrlichsten Ort sitzen, als kemen sie aus einem wolriechenden lustgarten oder einer Apoteken.
Wenige Monate bevor Schwester Eva Maria die
Leitung des Klosters St. Ursula in Villingen an die
neue Superiorin Schwester Roswitha abgeben hat (siehe
auch den Bericht „Im Kloster ist auch Gegenwart
Geschichte“ in diesem Heft) verfasste sie zusammen
mit Heinrich Schidelko einen Bericht, in dem sie ihre
Lebenserinnerungen aufzeichnete. Anmerkung der
Redaktion: Wir sind dankbar, diesen Bericht im vorliegenden
Jahresheft „Villingen im Wandel der Zeit“
veröffentlichen zu dürfen.
Da ich nun ein fortgeschrittenes Lebensalter
erreicht habe, möchte ich aus meinem Leben und
dem des Klosters St. Ursula erzählen. Meine
Lebenserinnerungen sind im Jahr 2011 von Herrn
Schidelko bei mehreren Treffen im Kloster aufgezeichnet
und von mir anschließend gegengelesen
worden. Sie geben meine persönlichen Erinnerungen und mein Wissen über die Geschichte des
Klosters wieder.
Meine sehr verehrten Damen, meine sehr verehrten Herren,
liebe Gengenbacher Bürgerinnen und Bürger.
Ich freue mich, immer wieder in Gengenbach zu sein, und heute
ganz besonders, da mir der Festvortrag zum 100-jährigen Bestehen des Historischen Vereins angetragen wurde. Diesem Wunsch
bin ich gerne nachgekommen.
Gengenbach, meine Bürger und Bürgerinnen, ist ein Juwel,
und dieses Juwel sollten Sie pflegen. Sie haben die glückliche Situation, dass die Geschichte Ihnen etwas geschenkt hat, was vielen Städten nicht vergönnt ist. Und Sie sollten daran denken,
auch mit dem Eingriff in die Bausubstanz behutsam umzugehen.
Sie sollten sich vielleicht darüber Gedanken machen, dass eigentlich das Ziel erreicht ist, und dass weitere Eingriffe nur noch schaden können. Halten Sie Ihr Juwel in Ehren. Es ist Ihr Kapital, es
ist das Kapital der Stadt.
Trotz der Abgeschiedenheit des Tales Harmersbach sind auch hier die Auswirkungen der Reformation zu spüren gewesen.
Wegen der dürftigen Quellenlage, unter anderem verursacht durch den großen Stadtbrand in der benachbarten Reichsstadt
Zell a. H. 1543, und wegen der Vernichtung zahlreicher Unterlagen in Stadt und Tal durch Feuer, das marodierende Soldaten
1643 während des Dreißigjährigen Krieges gelegt hatten, kann man die Versuche religiöser Umbrüche nur ansatzweise rekonstruieren.
Über Jahrhunderte hat das Kloster Lobenfeld nicht nur optisch das Bild des gleichnamigen Dorfes bestimmt. Doch war das im 15. Jahrhundert reformierte Benediktinerkloster Bursfelder Convention nicht nur Hort der Frömmigkeit und geistigen
Zurückgezogenheit, der weltlichen Abgeschiedenheit, schlichtweg des Strebens nach christlicher Vollkommenheit, sondern auch gleichzeitig zutiefst weltlich verwurzelt. Hatte das Kloster doch hoheitliche und grundherrliche Rechte über seine
Untertanen, also über Menschen. Und es verfügte über recht ansehnlichen Grundbesitz. Es besaß neben einzelnen Gütern und verschiedenartigen Formen von Gefällen die Kompetenz, Pfarrer einzusetzen, sowie hoheitliche Rechte über einzelne Dörfer. Die Verwaltung dieses Besitzes oblag einem Bediensteten des Klosters, einem Verwalter und Steuereinnehmer, dem sog. Schaffner. Im Gegensatz zu anderen Klöstern gab es anscheinend für Lobenfeld nicht den sonst üblichen Klostervogt.
Diese Funktion lag beim Pfalzgrafen als Schutzherrn. Vermutlich bestellte er (bei Bedarf?) einen adligen Pfleger und Verweser, wie etwa 1482 Albrecht von Venningen, der damals das Dorf Eschelbronn besaß.
Sich mit den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts zu beschäftigen bedeutet, eine „Geschichte, die noch qualmt“, zu betrachten, wie die Historikerin Barbara Tuchman einmal den Gegenstand der jüngsten Zeitgeschichte metaphorisch umschrieben hat.
Folgt man der klassischen Definition von Hans Rothfels, so umfasst die Zeitgeschichte jene Jahrzehnte, die von einer noch lebenden Generation von Zeitzeugen bewusst miterlebt und mitgestaltet worden ist. Danach sind wohl die meisten hier Anwesenden Zeitzeugen der Kirchengeschichte der 1990er Jahre. Die kirchliche Zeitgeschichte unterscheidet sich von der übrigen Kirchengeschichtsforschung u. a. durch den Zugriff auf eine besondere Quellengattung: die Auskünfte der Zeitzeugen. Durch Interviews können Detailinformationen, atmosphärische und biographische Hintergründe sowie zeitgenössische Deutungsmuster ermittelt werden. Die Kommunikation zwischen Zeitzeugen und Historikern bietet
viele Chancen, sofern die strukturell unterschiedlichen Rollen der beiden akzeptiert werden. Der Zeitzeuge gibt innerhalb seines partikularen Erfahrungshorizonts seine subjektive Wahrnehmung von zeitgeschichtlichen Ereignissen wieder. Während der Zeitzeuge Geschichte erinnert, will der Historiker sie erforschen. Gebunden an wissenschaftliche Standards und kontrolliert von einer Fachöffentlichkeit analysiert er auf einer breiten Quellenbasis multiperspektivisch historische Ereignisse, Strukturen und Prozesse. Die neunziger Jahre sind bislang von der kirchlichen Zeitgeschichtsforschung allenfalls gestreift worden. Grund hierfür ist die zumeist 30jährige Sperrfrist für kirchliche und staatliche Akten, die für diesen Zeitraum noch nicht abgelaufen ist. Dennoch lassen sich anhand publizierter Quellen erste geschichtswissenschaftliche Streifzüge durch dieses Jahrzehnt unternehmen.
Beschäftigt man sich mit Gerhard Ritter und dem deutschen Widerstand gegen den Nationalsozialismus, so werden zwei Sachverhalte schnell deutlich: Zum einen war Ritter einer der wenigen deutschen Historiker, die sich am Widerstand gegen das
nationalsozialistische Gewaltregime beteiligten, und zum anderen war er einer der ersten deutschen Historiker, die nach Kriegsende über den Widerstand publizierten. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit beiden Facetten des Themas und arbeitet dabei vor allem das konservative sowie das christliche Moment in Ritters Denken und Handeln heraus.
Der Kraichgau war wie die linksrheinische Pfalz bis zum 30-jährigen Kriege fast ganz täuferfrei geworden. Die Verfolgung hatte in den Ländern des Kurfürsten und des Speyerer Bischofs nach 1529 mit Hinrichtungen begonnen und war mit Austreibungen weitergeführt worden. Ein Großteil der damaligen Kraichgauer Täufer folgte den hutterischen Missionaren und wanderte nach Mähren und in die Slowakei aus. Der dreißigjährige Krieg hatte den Kraichgau fast entvölkert und dabei auch die vielen kleinen Herrschaften nicht verschont. Nur etwa 20-30% der ursprünglichen Bevölkerung hatten überlebt.
Mennoniten im Kraichgau
(2018)
Am 22. April 2017 fand auf Einladung des Mennonitischen Geschichtsvereins und des Heimatvereins Kraichgau die Tagung "Schweizer Brüder in fremder Heimat -Mennoniten im Kraichgau" im Sinsheimer Gemeindehaus statt. Die mit etwa einhundert Personen, die auch aus den USA angereist waren, gut besuchte Veranstaltung stand unter der wissenschaftlichen Leitung von Dr. Astrid von Schlachta und Diether Götz Lichdi sowie der organisatorischen Leitung von Hartmut Glück. Die Tagung spannte den Bogen von der Lokalgeschichte zur allgemeinen Geschichte, von den Herkunftsgesellschaften in der Schweiz über die Einwanderung in den Kraichgau im 17. Jahrhundert und die Weiterwanderungen in Süddeutschland und den USA, bis zu den inneren Konflikten der Einwanderer und deren politischen
Anpassungsbemühungen im Dritten Reich.
Katholisches in Karlsruhe
(2015)
Am Anfang stand ein Akt der Toleranz. Schon in seinem Privilegienbrief vom 24. September 1715, im ersten Paragraphen, versprach Markgraf Karl Wilhelm von Baden-Durlach (1679–1738) allen neu Zugezogenen, »die einer der im Heiligen Römischen Reich verbreiteten Religionen angehören«, in seiner neuen Hauptstadt Karlsruhe Aufnahme und Förderung »in ihrem Handel und Wandel«. Die von dem lutherischen Landesherrn den Angehörigen anderer christlicher Bekenntnisse, Reformierten und Katholiken, aber auch jüdischen Neubürgern gewährte Religionsfreiheit hatte bekanntlich durchaus auch pragmatisch-politische Gründe, galt es doch, der neuen Stadt wie dem ganzen, stark entvölkerten Land möglichst zahlreiche neue Einwohner zuzuführen.
Im Jahr 1523 versammelten sich etwa 3 000 Menschen unter der Kanzel des
Straßburger Münsterpfarrers Mathis Zell, der im Sinne Luthers predigte. Am 1.
Dezember desselben Jahres erließ der Magistrat ein Mandat, in dem er befahl,
daß auf allen Kanzeln nur das heilige Evangelium und die Lehre Gottes gepredigt
und alles, was zum Unfrieden diene, vermieden werden solle. Nur die Lehre
Gottes sollte verkündet werden und was die Liebe zu Gott und dem Nächsten
förderte. Einige Jahre später, im Januar des Jahres 1529, versammelte der Magistrat
300 Schöffen, d.h. die Vertreter der Zünfte und ließ abstimmen, ob die
letzten Messen, die in Straßburg noch gefeiert wurden, eingestellt werden sollten
und zu welchem Zeitpunkt. Eine Zweidrittelmehrheit sprach sich für die sofortige
Einstellung aus. Damit war Straßburg eine evangelische Stadt geworden.
900 Jahre Sankt Märgen
(2018)
Die Gemeinde Sankt Märgen beging das Gründungsjubiläum des bis 1806 am Ort bestehenden Klosters mit einer historischen Ausstellung. Das genaue Gründungsdatum ist nicht bekannt, doch es war um das Jahr 1118, dass Bruno, der Propst des Straßburger Domkapitels, im Schwarzwald ein Kloster gründete, das er der Gottesmutter Maria weihte.
In 2Mose 20,8 heißt es: Gedenke des Sabbattages, dass du ihn heiligest. Unter Kaiser Konstantin löste der Sonntag den Sabbat als arbeitsfreien Ruhetag ab (321 n.Chr.). Im Mittelalter galt der sonntägliche Gottesdienst als Kirchengebot. Heute ist der Sonntag verfassungsmäßig geschützt. Die einschlägige Bestimmung lautet: Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt. Es handelt sich um Art. 139 der Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919, der sog. Weimarer Reichsverfassung. Diese Vorschrift ist gemäß Art. 140 GG – neben anderen Artikeln der Weimarer Reichsverfassung, den sog. Weimarern Kirchenartikeln – Teil des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland geworden. Sowohl der Gedanke der Sabbatruhe, der Unterbrechung der Arbeit, als auch derjenige des Gottesdienstes wird aufgenommen, auch wenn nicht von „Gottesdienst“, sondern von „seelischer Erhebung“ die Rede ist. Bei der Einbringung hob der Berichterstatter, der Abgeordnete Mausbach von der Zentrumspartei, hervor, die Vorschrift schütze die öffentliche Sitte und die christliche Tradition und Religionsausübung. Die großen geschichtlichen Bestandteile der Kultusausübung enthielten aber auch wertvolle Freiheitsrechte für die Einzelnen, und gerade diese Seite der Sonntagsruhe, die Schonung der Freiheit und der sozialen Gleichwertigkeit aller Klassen, sei darin angesprochen.
Als vor drei Jahren die für genealogische Recherchen einschlägigen Findmittel, die Bestände 155. Filme, Kirchenbücher; 045.02, Familienbücher sowie Badische evangelische Ortssippenbücher als PDF-Dokumente auf der Website des Landeskirchlichen Archivs (www.archiv.ekiba.de) veröffentlicht wurden, erwies sich diese Onlinestellung schnell als eine für potentielle Archivbenutzer äußerst nützliche Arbeitshilfe für den häuslichen Schreibtisch: Diese Findmittel beantworten dem genealogisch Recherchierenden etliche Fragen nach der Überlieferung, dem Standort, der Laufzeit usf. der von ihm gesuchten Quellen bzw. Literatur. Einzige Voraussetzung dafür ist ein Internetzugang. Auch den Mitarbeitenden des Archivs erbrachte die Erstellung dieser Findbücher eine immense Erleichterung der täglichen Arbeit. Gleiches sollte nun auch für die bisher in Papier- bzw. Karteikartenform vorliegenden Findmittel der beiden wichtigsten Bestände des Landeskirchlichen Archivs, der Spezial- und Generalakten, umgesetzt werden. Im Frühsommer 2013 wurde ein bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für eine solche Retrokonvertierungsmaßnahme gestellter Antrag bewilligt und mit der Eingabe der Daten in die Archivsoftware AUGIAS begonnen. In diesem Zusammenhang wurden offensichtliche Fehler der alten Repertorien bereinigt (z. B. Doppel- und Fehlsignaturen; fragwürdige Aktentitel und Laufzeiten), eine Fehlbestandsliste angelegt, Akten aus dem Zwischenarchiv und der Registratur übernommen sowie eine Neuordnung der Aktenzeichen nach dem derzeit gültigen Aktenplan vorgenommen.
Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 war ein außerordentliches Interesse des Staates an den Kirchenbüchern entstanden. Deren Auswertung hatte das fatale Ziel, die „Rassezugehörigkeit der Volksgenossen“ über Abstammungsnachweise festzustellen, damit „sich die Volksgemeinschaft im nationalsozialistischen Staat konstituieren konnte.“ Kein Vierteljahr nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde am 7. April 1933 das so genannte Berufsbeamtengesetz erlassen, das von den Staatsbediensteten den Nachweis der „arischen“ Herkunft verlangte. Mit
diesem Gesetz wurde es ermöglicht, jüdische und politische unliebsame Beamte in den Ruhestand zu versetzen oder zu entlassen. In den Folgejahren wurden zahlreiche Durchführungsbestimmungen erlassen, die auch Richter, Lehrer, Hochschullehrer und Notare als Beamte im Sinne dieses Gesetzes benannten und schließlich auch Angestellte und Arbeiter des Öffentlichen Dienstes, aber auch der Reichsbank und Reichsbahn einbezogen. Der Nachweis der „arischen“ Herkunft wurde durch beglaubigte Abschriften christlicher Taufen und Trauungen von Eltern und Großeltern aus den Kirchenbüchern erbracht und in einem „Ahnenpass“ eingetragen (s. Abb. 1 bis 3). War ein solcher Nachweis nicht zu erbringen oder belegte der Kirchenbuchauszug Informationen über die Taufe eines Juden, so war die „Nichtdeutschblütigkeit“ ermittelt. Die
„Rassezugehörigkeit“ wurde also durch die Konfession der Vorfahren nachgewiesen – ausschlaggebend war demnach nicht, ob es sich um „bekennende“ Juden handelt, sondern ob sich unter den Vorfahren auch Konvertiten befinden.
In jüngster Zeit wurden die Nachlässe der badischen Pfarrer Ernst Lehmann (1861–1948) und seines Sohnes Kurt Lehmann (1892–1963) sowie der mit ihnen verwandten Karlsruher Komponistin, Pianistin und Dichterin Clara Faisst (1872–1948) im Landeskirchlichen Archiv Karlsruhe erschlossen und damit für eine zielgerichtete Recherche nutzbar gemacht. Dabei weisen diese drei Nachlässe eine bemerkenswerte Geschichte auf, die nun im Landeskirchlichen Archiv Karlsruhe ihren Abschluss
gefunden hat. Als Luise (Liesel) Lehmann, die zweite Frau von Kurt Lehmann, im Jahre 1996 hochbetagt aus ihrer Wohnung in M 1,1 in Mannheim in ein Seniorenstift umziehen musste, konnte sie nur Weniges mitnehmen. Wertvolle Bände aus der Bibliothek Kurt Lehmanns wurden verschenkt, der größte Teil der Bibliothek konnte jedoch als „Ernst und Kurt Lehmann-Gedenkbibliothek“ von Pfarrer Dr. Johannes Ehmann gesichert und erschlossen werden und in der Konkordienkirche einen neuen Standort erhalten. Splitter aus der Bibliothek Kurt Lehmanns, vor allem Kleinschrifttum zum Kirchenkampf, gelangten auch in die Landeskirchliche Bibliothek in Karlsruhe. Einer sehr viel größeren Gefährdung war hingegen das persönliche Schriftgut aus dem Besitz von Kurt Lehmann ausgesetzt, vor allem Korrespondenzen, Manuskripte und Fotos, die für die Vernichtung frei gegeben waren. Der weitaus größte Anteil dieser Unterlagen konnte glücklicherweise durch Dr. Udo Wennemuth, der seinerzeit mit der Fertigstellung seiner Geschichte der evangelischen Kirche in Mannheim beschäftigt war und auch in Kontakt zu Liesel Lehmann stand, gerettet und zunächst im Kirchengemeindeamt Mannheim in einem völlig ungeordneten Zustand gelagert werden. Als Wennemuth im Mai 1999 die Leitung des Landeskirchlichen Archivs
übernahm, wurde der Bestand als Nachlass Ernst und Kurt Lehmann in das Landeskirchliche Archiv nach Karlsruhe übergeben.
Fides Heidelbergensis
(2015)
Ob Luther tatsächlich die 95 Ablassthesen an der Schlosskirche zu Wittenberg angeschlagen hat, wie Melanchthon 1546 in seiner Historia Lutheri beschreibt, oder ob man aus der Tatsache, dass Luther diese Thesen auch an Erzbischof Albrecht von
Mainz und Magdeburg als für Wittenberg zuständigen Ortsbischof gesandt hat, schließen kann, der „Thesenanschlag“ sei eine spätere Legendenbildung, kann hier auf sich beruhen bleiben. Ich würde aus der Aufforderung an diejenigen, die nicht
anwesend sein und mündlich mit uns debattieren können, dieses in Abwesenheit schriftlich zu tun, schließen, dass Luther von Anfang an zweigleisig fuhr, um eine möglichst breite Diskussionslage zu schaffen; denn die Angelegenheit war ihm offensichtlich so wichtig, dass er um der Kirche willen, amore et studio elucidande veritatis, die strittigen Fragen nicht auf sich beruhen lassen konnte, sie aber auch nicht im Alleingang beantworten wollte.