230 Christentum, Christliche Theologie
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Dokumenttyp
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Im Archiv der früheren freien Reichsstadt Lindau am Bodensee findet sich eine sehr umfängliche handschriftlich abgefasste Chronik sämtlicher aus Lindau stammenden bzw. dort wirkenden Theologen, verfasst von dem dort von 1720 bis 1749 wirkenden evangelisch-lutherischen Pfarrer Magister Bonaventura Riesch (1696–1749): Lindauische Prediger: und Schul:Historie, von der heilsamen Reformation an bis auf gegenwärtige Zeiten, aus glaubwürdigen Urkunden zusammen getragen, und nebst Vier besonderen Anhängen den Liebhabern der vatterländischen Geschichten mitgetheilet von M. Bonaventura Riesch, Evangelischen Prediger hieselbst, A. C. 1739. Riesch war selbst aus Lindau gebürtig. Schon von daher ist sein Interesse am Thema der aus der Reichsstadt stammenden und der hier wirkenden Geistlichen zu verstehen.
Am 10.12.1696 in Lindau geboren, durchlief er die Schulen seiner Vaterstadt und immatrikulierte sich am 13.4.1713 in Jena, wo er Theologie, Philosophie und orientalische Sprachen studierte und am 13.12.1714 die Magisterprüfung in Philosophie ablegte. 1717 war er wieder in Lindau zurück und war kurzzeitig Hauslehrer in Lyon, am 24.11.1718 immatrikulierte er sich in Straßburg. 1719 wurde er Hauslehrer in Durlach und übernahm das Amt eines Hofpredigers und Beichtvaters der Markgräfin Auguste Maria von Baden-Durlach in Augustenburg. 1720 kehrte er als Rektor und Pfarrer nach Lindau zurück, 1724 übernahm er zusätzlich das Amt des Bibliothekars an der Reichsstädtischen Bibliothek und des Hospitalpfarrers. Wie damals üblich, stieg er 1728 zum dritten, 1738 zum zweiten und 1740 zum ersten Stadtpfarrer auf. Im gleichen Jahr wurde er Senior des Predigerministeriums und Visitator der Lateinschule. Gleichzeitig war er im Ehegericht und im Amt des Büchercensors tätig. Er wurde bekannt als Unterstützer der Salzburger Emigranten und als Vertreter der Franckeschen
Mission. Am 18.3.1749 verstarb er in Lindau. Er war auch sonst als Autor tätig.
Mit der Veröffentlichung seiner 95 Thesen hatte Martin Luther 1517 einen bemerkenswerten Beitrag zur weiteren Entwicklung der Reformation geleistet. Dies war EKD-weit Anlass für die Proklamation einer von 2008 bis 2017 währenden Dekade mit Jahresthemen, die jeweils einem besonderen Aspekt der Reformation gewidmet waren. Sie gipfelte im Jubiläumsjahr 2017 mit seinen vielfältigen Angeboten auf Ebene der EKD und ihrer Gliedkirchen, vielfach im Zusammenwirken mit staatlichen und anderen öffentlichen Einrichtungen. Die Gestaltung des Reformationsgedenkens in Baden war mit über 8.000 eigenen Projekten und Veranstaltungen eingebunden in diesen Kontext. Dennoch hatte sie unverkennbar ein ganz eigenes Profil. So war sie zum Beispiel vergleichsweise sehr viel weniger „lutherlastig“ als es dem allgemeinen EKD-Trend entsprach. Das spiegelte sich unter anderem darin wider, dass in den offziellen landeskirchlichen Verlautbarungen vornehmlich von „Reformationsdekade“, „Reformationsjubiläum“ oder „Reformationsgedenken“ die Rede war und nicht von „Lutherdekade“ oder „Lutherjubiläum“. Weitere besondere Charakteristika waren die ausgeprägte Basisorientierung des badischen Reformationsgedenkens, sein Interesse an der Beschäftigung mit Kerninhalten des Evangeliums und seine vielfältigen ökumenischen Akzentuierungen.
Ein paar Vorbemerkungen will ich vorausschicken, Vorbemerkungen, die ins rechte Licht rücken sollen, was ich anschließend als Bemerkungen vortragen möchte. Zum einen möchte ich denen danken, die in den vorangegangenen Präsentationen
verdrängtes und vergessenes Leben wieder ins Gedächtnis gerückt haben. Das war schon ein wesentliches Element unseres Seminars gewesen, und das ist wieder deutlich vor Augen getreten. Es sind Opferprofile entstanden, was uns auf den weiteren Problemkreis der Opfer- bzw. Täterorientierung in unserer Gesellschaft hinweist. Es ging im Seminar um Menschen, die man gewaltsam zu Tode gebracht hat; nicht um die Frage von Schuld der Täter, auch nicht um die Frage des Widerstandes oder um eine historische Einordnung der weltanschaulichen Hintergründe der Eugenik bis zur Tötung geistig beeinträchtigter Menschen, als deren Initial wir die sog. Aktion T 4 kennenlernen mussten. All das kann und will ich hier gar nicht nachliefern. Was ich aber versuchen will, ist eine vielleicht weiterführende Wahrnehmungen zu schildern, die ihrerseits auch nur als Randbemerkungen gelten können. Anlass bieten mir dazu die wirklich guten Seminarhausarbeiten, insbesondere von Frau Kreß, Herrn Kraul, Frau Möller und Frau Wittmann, die mir Gelegenheit geben, ein paar Sachverhalte in Erinnerung zu rufen, die auch territorialgeschichtlich von Bedeutung sind.
Proteste gegen Protestanten
(2018)
Mit dem 31. Oktober 2017, der einmalig in ganz Deutschland ein Feiertag war, ist ein besonderes Jahr zu Ende gegangen. Zahlreiche Veranstaltungen erinnerten daran, dass vor 500 Jahren in Wittenberg eine Kirchenreformation angestoßen wurde, als Martin Luther 95 Thesen an die Tür der Schlosskirche schlug. Reformationsjahr oder Lutherjahr – es hat gewaltig „geluthert“, und kaum jemand konnte sich den vielfältigen, zuweilen auch originellen Gedenkformen entziehen. Schon in früheren Jahrhunderten wurde der Reformation mit großen Gottesdiensten und Umzügen gedacht. Luther als Person kollektiver Erinnerung war im 16., 17. und frühen 18. Jahrhundert der Reformator der Kirche, der das Evangelium wiederentdeckt und den Gottesdienst gereinigt hatte. Seit dem 18. Jahrhundert sah man in ihm den Aufklärer, dem man Gewissensfreiheit und Bildung verdankte. Daneben schob sich im Verlauf des 19. und frühen 20. Jahrhunderts der „deutsche“ Luther als Inbegriff der Deutschen, der alle ihre guten und auch schlechten Wesenszüge repräsentierte – bis ihn die „Deutschen Christen“ für den Nationalsozialismus reklamierten.
Sich mit den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts zu beschäftigen bedeutet, eine „Geschichte, die noch qualmt“, zu betrachten, wie die Historikerin Barbara Tuchman einmal den Gegenstand der jüngsten Zeitgeschichte metaphorisch umschrieben hat.
Folgt man der klassischen Definition von Hans Rothfels, so umfasst die Zeitgeschichte jene Jahrzehnte, die von einer noch lebenden Generation von Zeitzeugen bewusst miterlebt und mitgestaltet worden ist. Danach sind wohl die meisten hier Anwesenden Zeitzeugen der Kirchengeschichte der 1990er Jahre. Die kirchliche Zeitgeschichte unterscheidet sich von der übrigen Kirchengeschichtsforschung u. a. durch den Zugriff auf eine besondere Quellengattung: die Auskünfte der Zeitzeugen. Durch Interviews können Detailinformationen, atmosphärische und biographische Hintergründe sowie zeitgenössische Deutungsmuster ermittelt werden. Die Kommunikation zwischen Zeitzeugen und Historikern bietet
viele Chancen, sofern die strukturell unterschiedlichen Rollen der beiden akzeptiert werden. Der Zeitzeuge gibt innerhalb seines partikularen Erfahrungshorizonts seine subjektive Wahrnehmung von zeitgeschichtlichen Ereignissen wieder. Während der Zeitzeuge Geschichte erinnert, will der Historiker sie erforschen. Gebunden an wissenschaftliche Standards und kontrolliert von einer Fachöffentlichkeit analysiert er auf einer breiten Quellenbasis multiperspektivisch historische Ereignisse, Strukturen und Prozesse. Die neunziger Jahre sind bislang von der kirchlichen Zeitgeschichtsforschung allenfalls gestreift worden. Grund hierfür ist die zumeist 30jährige Sperrfrist für kirchliche und staatliche Akten, die für diesen Zeitraum noch nicht abgelaufen ist. Dennoch lassen sich anhand publizierter Quellen erste geschichtswissenschaftliche Streifzüge durch dieses Jahrzehnt unternehmen.
Es bedarf eines zweiten Blickes. Auf den ersten scheint das 1868 in Worms enthüllte Reformationsdenkmal Ernst Rietschels nämlich den Vorgaben nationaler, wenn nicht sogar nationalistischer Lutherinszenierungen punktgenau zu entsprechen. Die überragende Figur des Reformators legt durch ihre wuchtig-massive, auf Ernsthaftigkeit und Unerschütterlichkeit, auf Unbeugsamkeit und ‚siegesdeutsche‘ Zukunftsgewissheit abstellende Formgebung entsprechende Zuschreibungen nahe. Das gilt ebenfalls für ihre frontale Einrahmung durch die ‚in Erz gegossenen‘, mit blanken Schwertern gewappneten Abbilder der weltlichen Schirmherren des Reformationshelden, den Kurfürsten Friedrich der Weise und den Landgrafen Philipp von Hessen. Die ‚Einheit von Thron und Altar‘ findet in dieser personellen Reihung einen vom nationalliberalen Zeitgeist bereits kulturkämpferisch unterlegten, wehrhaften Ausdruck.
Der im Schwarzwald geborene Erwin Mülhaupt (1905‒1996) hat von seinen mehr als 90 Lebensjahren, von kurzen vorübergehenden Arbeitsaufträgen vorher und nachher abgesehen, nur zehn Jahre, und zwar von 1933 bis 1943, als Pfarrer in einer Gemeinde verbracht: als Pfarrer des Kirchspiels Haag im Kirchenbezirk Neckargemünd mit den drei Filialen Schönbrunn, Moosbrunn und Allemühl und mit drei Kirchen. Mehr als doppelt so lange, nämlich 21 Jahre, von 1949 bis 1970, war Mülhaupt Professor für Kirchengeschichte an der Kirchlichen Hochschule Wuppertal. Es liegen drei verschieden lange autobiographische Texte von ihm vor: ein kurzer von 1949, verfasst zum Dienstantritt in Wuppertal; ein langer von 1975 als Rückblick auf 50 Jahre theologische Existenz; und ein aus Anlass der Diamantenen Hochzeit geschriebener von 1993.
Am 10. Oktober 1661 (nach altem Kalender) starb Johann Balthas(ar) Fleiner, den der Historiograph des Schüpfergrundes Jakob Ernst Leutwein (1684–1763) in seiner 1761 beendeten Schüpfer Kirchengeschichte den zwölften Kaplan und siebten Pfarrer nannte. Auf den ersten Blick mag der Tod des Geistlichen in einem der „vielherrigen Dörfer“ Frankens keine besondere Aufmerksamkeit seitens der Geschichtsforschung beanspruchen, doch angesichts der herrschaftlichen Struktur ist diese Bewertung zu überprüfen. Der Schüpfergrund mit dem Hauptort Unterschüpf war Ganerbschaft und zugleich Beispiel für die „gestufte Aristokratie“ im alten Reich: Die Dienheim zu Angeltürn und die Ega sowie Stetten zu Kocherstetten waren der fränkischen Reichsritterschaft Ort Odenwald immatrikuliert, während die Hatzfeldt zwar gräfichen Standes waren, doch nicht dem fränkischen Reichsgrafenkollegium angehörten. Die konfessionelle Zugehörigkeit – Ega und Stetten zu Kocherstetten der Confessio Augustana, Dienheim zu Angeltürn und Hatzfeldt der Alten Kirche zugehörig – schuf darüber hinaus eine Situation, die Auseinandersetzungen um Macht und Status geradezu unausweichlich machte.
Die evangelische Stadtkirche in Karlsruhe wurde im Zweiten Weltkrieg bei einem Bombenangriff stark zerstört und musste nach Kriegsende wieder aufgebaut werden. Auch ihr Geläut wurde neu konzipiert, und es wurden neue Glocken gegossen. Jedes Mal, wenn diese Glocken läuten, erinnern sie auch an Wilhelm Rumpf (1900–1964), der von 1934 bis 1964 Orgel- und Glockensachverständiger der badischen Landeskirche war. Mit der Schlagtonmelodie as – c' – es' – f' – as' vermachte Wilhelm Rumpf der evangelischen Stadtkirche den Anfang des kirchentonalen ‚Te deum laudamus’. Nach dem Krieg arbeitete er landesweit am Aufbau der zerstörten Geläute und Orgeln. In Karlsruhe hatte Rumpf von 1917 bis 1920 das Lehrerseminar besucht und zunächst als Volksschullehrer seine Karriere begonnen. Neben seiner Tätigkeit als Musiklehrer am Fichtegymnasium war er seit 1930 Organist an der Christuskirche, 1932 übernahm er den Bachverein, den er über dreißig Jahre lang leitete. Im Jahr 1933 wurde er zum Kirchenmusikdirektor ernannt. Er wechselte als Organist an die Stadtkirche und wirkte, als diese im Zweiten Weltkrieg zerstört wurde, vorübergehend bis 1959 auch an der Markuskirche.
Der Bestand Abt. 150.014 Karl Heinrich Mann (1912–1982) ist kein Nachlass im eigentlichen Sinne, sondern eher eine Sammlung historischer Unterlagen über Heidelberg und insbesondere die Providenzkirche, an der Mann von 1959 bis 1978 tätig war. Der Nachlass mit einem Umfang von 0,2 lfd. Metern, 18 Verzeichnungseinheiten und einer Laufzeit von 1645 bis 1981, ist zu einem unbekannten Zeitpunkt vor dem Jahr 1999 in das Landeskirchliche Archiv übernommen worden. Er beinhaltet 16 Handakten von Pfarrer Heinrich Mann mit Leichenpredigten bedeutender Persönlichkeiten in der Pfarrei und der Gemeinde. Karl Heinrich Mann wurde am 4. September 1912 in Leipzig geboren. Nach dem Schulbesuch in Leipzig studierte er von 1932–1937 Theologie in Leipzig und Marburg und legte nach bestandener I. Theologischer Prüfung und Vikariat in Sebnitz mit Besuch des Prediger-Kollegs St. Pauli in Leipzig im Mai 1939 vor dem Evangelisch-Lutherischen Landeskirchenamt in Sachsen das II. Theologische Examen ab. Seine erste Pfarrstelle war an der Heil- und Pflegeanstalt Untergöltzsch. Von Mai 1939 bis August 1945 diente er in der Wehrmacht, nahm am Polen- und Westfeldzug teil und kam anschließend in Kriegsgefangenschaft in Kreuznach und Attichy (Frankreich).
Am 23. Mai 1958 wurde von der Landessynode die Grundordnung der evangelischen Landeskirche in Baden beschlossen, die mit zahlreichen Veränderungen durch insgesamt 16 Novellierungen größeren und kleineren Ausmaßes Bestand hatte, bis sie im Jahre 2007 völlig neu gefasst worden ist. Zunächst musste es nach dem Zusammenbruch des „Dritten Reiches“ darum gehen, handlungsfähige kirchenleitende Organe zu bilden. Dabei erwies sich die Tatsache als vorteilhaft, dass „das Amt des Landesbischofs und der Oberkirchenrat ordnungsgemäß besetzt waren“. Es fehlte aber die 1934 aufgelöste Landessynode. Seitdem waren außerdem die Befugnisse des erst im Juni 1933 geschaffenen erweiterten Evangelischen Oberkirchenrats auf den Evangelischen Oberkirchenrat übertragen worden.
Wer heute Veranstaltungen an einer evangelisch theologischen Fakultät besucht, wird mit großer Wahrscheinlichkeit viele Frauen antreffen. Immer wieder heißt es, das Pfarramt „verweibliche“. Was heute als Alltag an den theologischen Fakultäten und in unseren Kirchengemeinden betrachtet werden kann, war lange Zeit nicht nur außergewöhnlich, sondern gänzlich unmöglich. Bereits seit mehr als 100 Jahren können zwar Frauen in Deutschland Theologie studieren, aber es ist nicht einmal 50 Jahre her, dass Männer und Frauen in unserer badischen Landeskirche gleichberechtigt als Pfarrerinnen und Pfarrer arbeiten können. Und doch nahm vor 100 Jahren, im August 1917, die erste badische Theologin, Elsbeth Oberbeck, ihren Dienst in der Heidelberger Heiliggeistgemeinde auf.
Der Osnabrücker Kirchenhistoriker Martin H. Jung behandelt 2014 in seinem inzwischen zu einem Standardwerk avancierten Studienbuch „Kirchengeschichte“ auch die Bedeutung von Kirchengeschichte in der Region: „Geschichte hat immer regionale und lokale Bezüge […] häufig kann die große Geschichte gerade an der Lokal- und Regionalgeschichte anschaulich werden. […] Unsere unmittelbare Umgebung ist wie ein aufgeschlagenes Religionsbuch oder ein geöffnetes Archiv.“ Zur „unmittelbaren Umgebung“ von Menschen, die in unserer Landeskirche tätig sind, gehören häufig die Pfarrämter und Dekanate mit ihren teilweise ausführlichen Archiven. In vielen Pfarrämtern findet sich neben der Sammlung der Verhandlungen der Badischen Landessynode meist auch das Gesetzes- und Verordnungsblatt. Beide
Publikationen sind also gut greifbar und bilden über die Jahrzehnte hinweg einen interessanten Schatz zur regionalen Kirchengeschichte Badens.
Unser Gesamtthema ist so vielschichtig, dass es sinnvoll erschien, die einzelnen Aspekte der Bekenntnisfrage unter unterschiedlichen Perspektiven abzuhandeln. Zwei Aspekte sind mir wichtig: Ich möchte meinen Beitrag verstehen allein als historische und theologiegeschichtliche Erinnerungsarbeit zweier Jahrhunderte. Vieles davon ist bekannt, manches vielleicht nicht; ein Mehrwert wird also am ehesten darin bestehen, die Bekenntnisfrage im Zusammenhang dargestellt wahrzunehmen. Dass diese in ständiger Wechselwirkung zur Geschichte einerseits und zur Frage der Bekenntnisverpflichtung, also der Rechtsfrage, andererseits steht, muss auch hier vorausgeschickt werden. Ich beschränke mich aber auf die Übersicht und versuche dabei, alle Wertungen zu unterdrücken.
Als vor etwa einhundertfünfzig Jahren in Baden eine ganze Reihe von evangelischen Kirchengemeinden mit den jeweiligen bürgerlichen Gemeinden Verträge über die Kostenträgerschaft des Organisten- und des Messnerdienstes schloss, entstand ein Vertragstypus, dessen Hintergründe und Zielrichtung heute weitgehend in Vergessenheit geraten sind. Dies ist nicht nur aus Gründen der Rechtsklarheit misslich, zumal die Verträge grundsätzlich noch heute in Geltung stehen, sondern auch aus kirchenhistorischen Gründen: An diesen Verträgen kann die Entwicklung in der organisatorischen Trennung von Staat und Kirche quasi im Mikrokosmos nachvollzogen werden, und zwar an der Schnittstelle von Schule, kirchlicher und bürgerlicher Gemeinde. Außerdem kann an diesen Verträgen der Übergang von der Naturalwirtschaft zur
Finanzwirtschaft im 19. Jahrhundert abgelesen werden.
Nur wenige Monate, nachdem Martin Luther am 31. Oktober 1517 seine 95 Thesen – geradezu legendär – an die Türen der Schlosskirche zu Wittenberg geheftet und damit seine Kritik an der Praxis des Ablasshandels zum Ausdruck gebracht hatte, begab sich der gelehrte Augustinermönch auf eine anstrengende Reise. Zu Fuß machte er sich am 9. April 1518 auf den über 500 Kilometer weiten Weg, der ihn von Wittenberg über Leipzig, Coburg und Würzburg nach Heidelberg führen sollte. In Würzburg bezog er für zwei Nächte im dortigen Augustinerkloster Quartier und wurde von dem ihm
wohlgesinnten Bischof Lorenz von Bibra empfangen, ehe er am 19. April 1518 im Wagen seiner Ordensbrüder die Reise fortsetzte. Die weitere Strecke folgte der alten Geleitstraße, die durch das Tauber- und Umpfertal nach Boxberg zog, um dann auf der Wasserscheide zwischen Kirnau und Kessach, südlich vorbei an Osterburken, Adelsheim zu erreichen. Von dort ging es durch den Waidachswald und über Oberschefflenz auf dem alten Höhenweg unmittelbar nach Mosbach.
Symbol und Konfession
(2017)
Symbol und Konfession. Es legt sich nahe, den Wörtern auf den Grund zu gehen – ad fontes. Die Maxime der Humanisten ist kein Mythologem auf Vergangenheit. Sie zielt auf Gegenwart. Sie nimmt das Gegebene als Gewordenes wahr. Wer es unternimmt, das Gegebene auf seine Quellen zu befragen, hat ihm das Prädikat der Unhinterfragbarkeit schon entzogen. Die Reformation hat hinterfragt: den Zustand der Kirche, die herrschende Lehre, die kirchliche Hierarchie, die gegebenen Machtverhältnisse. Das nahm vor 500 Jahren seinen Anfang. Ad fontes.
Das Thema – Bekenntnis und Bekenntnisrecht – wirkt spröde. Darum beginne ich anekdotisch: Immer wieder einmal kommt aus Stuttgart die Zumutung – und sie kommt immer nur aus Stuttgart: Die beiden Evangelischen Landeskirchen im Bundesland Baden-Württemberg sollten fusionieren. Schließlich „lebten wir im 21. Jahrhundert“ – und was die üblichen Parolen so sind. Dazu hat der frühere Landesbischof Ulrich Fischer einmal bemerkt: Die Fusion mit den Schwaben wird kommen, aber erst am Jüngsten Tag – und auch dann erst am Abend! Eine weniger launige Antwort auf die besagte Zumutung wurde schon im Sommer 1945 gegeben – nach dem Ende der Nazi-Herrschaft und des „Kirchenkampfes“:
Am 1. August 1945 kamen in Freiburg im Breisgau ca. 30 Pfarrer und Laien zur so genannten Oberländer Synodalen Tagung der Badischen Bekenntnisgemeinschaft zusammen, darunter aus Karlsruhe auch die beiden Oberkirchenräte der Rumpf-Kirchenleitung, Dr. iur. Otto Friedrich und Gustav Rost.
„Zu ihrem Gedächtnis“
(2017)
„Hilde Bitz gekannt zu haben, ist ein Privileg und bleibend Grund zur Dankbarkeit.“ So formulierte es Prälat Traugott Schächtele bei der Beerdigung der Mannheimer Pfarrerin am 1. August 2017 und sprach damit der großen Trauergemeinde aus der Seele. Ähnlich werden es wohl die Theologinnen und die Kirchenhistoriker/innen
empfinden. Nach Maria Heinsius (1893–1979) war sie die Kirchenhistorikerin, die sich mit Frauengeschichte in der badischen Kirchengeschichte befasst hat. Dabei konzentrierte sie sich im Wesentlichen auf die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts, näherhin auf die Geschichte der frühen evangelischen Theologinnen.
Durch Vermittlung von OKR i.R. Gerhard Vicktor konnte der Landeskirchlichen Bibliothek durch Dr. Klaus Hommel aus Heidelberg eine wertvolle Bibelausgabe als Geschenk übergeben werden, nämlich eine Bibel des Frankfurter Verlegers Balthasar Christoph Wust (des Älteren) aus dem Jahre 1665. Nach Angaben des Titelblattes handelt es sich aber um eine Wittenberger Bibelausgabe, denn ihr wurde ein Vorwort von 1660 vorangestellt, das die Wittenberger Theologen für eine in Wittenberg im Oktavformat 1661 gedruckte Bibelausgabe verfasst hatten. Woher kam diese Verbindung des Frankfurter Verlegers nach Wittenberg? Balthasar Christoph Wust wurde 1630 als Sohn des Wittenberger Buchhändlers Christian Wust geboren. 1554 heiratete er die Tochter des Frankfurter Buchdruckers Kaspar Rödel; 1656 übernahm er dessen Druckerei. Um seinen Betrieb vor dem Konkurs zu retten, ging er 1668 eine Verlagsgemeinschaft mit Johann David Zunner ein. 1680 beschäftigte er immerhin 24 Setzer und Drucker, stand aber 1684 abermals vor einem Bankrott. Wust starb im Jahre 1704.