230 Christentum, Christliche Theologie
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Vor 600 Jahren tagte das Konzil von Konstanz, genauer vom 5. November 1414 bis zum 22. April
1418. Die freie Reichsstadt Konstanz hatte sich als Konzilsort gegen Alternativen wie Straßburg
oder Basel durchgesetzt und wurde für dreieinhalb Jahre Schauplatz eines „Weltereignisses des
Mittelalters“. Anlässlich dieses Jubiläums wurde die Stadt Konstanz 2014 als Ort für die Große
Landesausstellung Baden-Württemberg ausgewählt. Doch nicht nur das: Die Stadt stellte ein umfangreiches Programm zusammen und widmete sich seitdem bis einschließlich 2018 mit größtem
Aufwand und Einsatz nicht nur dem historischen Gedenken, sondern mehr noch assoziativen
Verbindungslinien zu heutigen Fragestellungen und Problemen.
Das Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland verzeichnet unter dem Stichwort Überlingen die Leopold-Sophien-Bibliothek. Ihr Grundstock ist die 1832 erfolgte Stiftung des Stadtpfarrers und Dekans Franz Sales Wocheler (1778–1848). Durch sie wurde die im Jahr 1553 erstmals erwähnte reichsstädtische Ratsbibliothek mit ungefähr 10.000 Bänden aus seiner Privatbibliothek vermehrt. Wie vielerorts, war auch in der Stadt am Bodensee die Ratsbibliothek teils aus der alten Pfarrkirchenbibliothek hervorgegangen.
Das Thema – Bekenntnis und Bekenntnisrecht – wirkt spröde. Darum beginne ich anekdotisch: Immer wieder einmal kommt aus Stuttgart die Zumutung – und sie kommt immer nur aus Stuttgart: Die beiden Evangelischen Landeskirchen im Bundesland Baden-Württemberg sollten fusionieren. Schließlich „lebten wir im 21. Jahrhundert“ – und was die üblichen Parolen so sind. Dazu hat der frühere Landesbischof Ulrich Fischer einmal bemerkt: Die Fusion mit den Schwaben wird kommen, aber erst am Jüngsten Tag – und auch dann erst am Abend! Eine weniger launige Antwort auf die besagte Zumutung wurde schon im Sommer 1945 gegeben – nach dem Ende der Nazi-Herrschaft und des „Kirchenkampfes“:
Am 1. August 1945 kamen in Freiburg im Breisgau ca. 30 Pfarrer und Laien zur so genannten Oberländer Synodalen Tagung der Badischen Bekenntnisgemeinschaft zusammen, darunter aus Karlsruhe auch die beiden Oberkirchenräte der Rumpf-Kirchenleitung, Dr. iur. Otto Friedrich und Gustav Rost.
Am 23. Mai 1958 wurde von der Landessynode die Grundordnung der evangelischen Landeskirche in Baden beschlossen, die mit zahlreichen Veränderungen durch insgesamt 16 Novellierungen größeren und kleineren Ausmaßes Bestand hatte, bis sie im Jahre 2007 völlig neu gefasst worden ist. Zunächst musste es nach dem Zusammenbruch des „Dritten Reiches“ darum gehen, handlungsfähige kirchenleitende Organe zu bilden. Dabei erwies sich die Tatsache als vorteilhaft, dass „das Amt des Landesbischofs und der Oberkirchenrat ordnungsgemäß besetzt waren“. Es fehlte aber die 1934 aufgelöste Landessynode. Seitdem waren außerdem die Befugnisse des erst im Juni 1933 geschaffenen erweiterten Evangelischen Oberkirchenrats auf den Evangelischen Oberkirchenrat übertragen worden.
Im Jubiläumsjahr 500 Jahre Reformation geht die Baden-Badener Ausstellung eigene Wege. Während sonst das Geschehen des 16. Jahrhunderts, beginnend mit Luthers Thesenanschlag 1517, der Bedeutung der Reformation in unserer Zeit gegenüber gestellt wird, werden hier die 500 Jahre in einer einzelnen Stadt insgesamt in den Blick genommen. Es war eine »Reformation mit Hindernissen«, weil auf die reformatorische Bewegung eine Rekatholisierung folgte, die Markgrafschaft Baden-Baden lange rein katholisch geprägt war und erst seit 1832 eine evangelische Gemeinde in der Kurstadt existiert, die bis heute als Minderheit besteht.