230 Christentum, Christliche Theologie
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Dokumenttyp
Gehört zur Bibliographie
- nein (534)
Schlagworte
- Kirchengeschichte (164)
- Katholische Kirche. Erzdiözese Freiburg (146)
- Geschichte (145)
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- Evangelische Landeskirche in Baden (47)
- Baden (37)
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- Reformation (24)
Im Jahr 1523 versammelten sich etwa 3 000 Menschen unter der Kanzel des
Straßburger Münsterpfarrers Mathis Zell, der im Sinne Luthers predigte. Am 1.
Dezember desselben Jahres erließ der Magistrat ein Mandat, in dem er befahl,
daß auf allen Kanzeln nur das heilige Evangelium und die Lehre Gottes gepredigt
und alles, was zum Unfrieden diene, vermieden werden solle. Nur die Lehre
Gottes sollte verkündet werden und was die Liebe zu Gott und dem Nächsten
förderte. Einige Jahre später, im Januar des Jahres 1529, versammelte der Magistrat
300 Schöffen, d.h. die Vertreter der Zünfte und ließ abstimmen, ob die
letzten Messen, die in Straßburg noch gefeiert wurden, eingestellt werden sollten
und zu welchem Zeitpunkt. Eine Zweidrittelmehrheit sprach sich für die sofortige
Einstellung aus. Damit war Straßburg eine evangelische Stadt geworden.
Katholisches in Karlsruhe
(2015)
Am Anfang stand ein Akt der Toleranz. Schon in seinem Privilegienbrief vom 24. September 1715, im ersten Paragraphen, versprach Markgraf Karl Wilhelm von Baden-Durlach (1679–1738) allen neu Zugezogenen, »die einer der im Heiligen Römischen Reich verbreiteten Religionen angehören«, in seiner neuen Hauptstadt Karlsruhe Aufnahme und Förderung »in ihrem Handel und Wandel«. Die von dem lutherischen Landesherrn den Angehörigen anderer christlicher Bekenntnisse, Reformierten und Katholiken, aber auch jüdischen Neubürgern gewährte Religionsfreiheit hatte bekanntlich durchaus auch pragmatisch-politische Gründe, galt es doch, der neuen Stadt wie dem ganzen, stark entvölkerten Land möglichst zahlreiche neue Einwohner zuzuführen.
Mennoniten im Kraichgau
(2018)
Am 22. April 2017 fand auf Einladung des Mennonitischen Geschichtsvereins und des Heimatvereins Kraichgau die Tagung "Schweizer Brüder in fremder Heimat -Mennoniten im Kraichgau" im Sinsheimer Gemeindehaus statt. Die mit etwa einhundert Personen, die auch aus den USA angereist waren, gut besuchte Veranstaltung stand unter der wissenschaftlichen Leitung von Dr. Astrid von Schlachta und Diether Götz Lichdi sowie der organisatorischen Leitung von Hartmut Glück. Die Tagung spannte den Bogen von der Lokalgeschichte zur allgemeinen Geschichte, von den Herkunftsgesellschaften in der Schweiz über die Einwanderung in den Kraichgau im 17. Jahrhundert und die Weiterwanderungen in Süddeutschland und den USA, bis zu den inneren Konflikten der Einwanderer und deren politischen
Anpassungsbemühungen im Dritten Reich.
Der Kraichgau war wie die linksrheinische Pfalz bis zum 30-jährigen Kriege fast ganz täuferfrei geworden. Die Verfolgung hatte in den Ländern des Kurfürsten und des Speyerer Bischofs nach 1529 mit Hinrichtungen begonnen und war mit Austreibungen weitergeführt worden. Ein Großteil der damaligen Kraichgauer Täufer folgte den hutterischen Missionaren und wanderte nach Mähren und in die Slowakei aus. Der dreißigjährige Krieg hatte den Kraichgau fast entvölkert und dabei auch die vielen kleinen Herrschaften nicht verschont. Nur etwa 20-30% der ursprünglichen Bevölkerung hatten überlebt.
Sich mit den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts zu beschäftigen bedeutet, eine „Geschichte, die noch qualmt“, zu betrachten, wie die Historikerin Barbara Tuchman einmal den Gegenstand der jüngsten Zeitgeschichte metaphorisch umschrieben hat.
Folgt man der klassischen Definition von Hans Rothfels, so umfasst die Zeitgeschichte jene Jahrzehnte, die von einer noch lebenden Generation von Zeitzeugen bewusst miterlebt und mitgestaltet worden ist. Danach sind wohl die meisten hier Anwesenden Zeitzeugen der Kirchengeschichte der 1990er Jahre. Die kirchliche Zeitgeschichte unterscheidet sich von der übrigen Kirchengeschichtsforschung u. a. durch den Zugriff auf eine besondere Quellengattung: die Auskünfte der Zeitzeugen. Durch Interviews können Detailinformationen, atmosphärische und biographische Hintergründe sowie zeitgenössische Deutungsmuster ermittelt werden. Die Kommunikation zwischen Zeitzeugen und Historikern bietet
viele Chancen, sofern die strukturell unterschiedlichen Rollen der beiden akzeptiert werden. Der Zeitzeuge gibt innerhalb seines partikularen Erfahrungshorizonts seine subjektive Wahrnehmung von zeitgeschichtlichen Ereignissen wieder. Während der Zeitzeuge Geschichte erinnert, will der Historiker sie erforschen. Gebunden an wissenschaftliche Standards und kontrolliert von einer Fachöffentlichkeit analysiert er auf einer breiten Quellenbasis multiperspektivisch historische Ereignisse, Strukturen und Prozesse. Die neunziger Jahre sind bislang von der kirchlichen Zeitgeschichtsforschung allenfalls gestreift worden. Grund hierfür ist die zumeist 30jährige Sperrfrist für kirchliche und staatliche Akten, die für diesen Zeitraum noch nicht abgelaufen ist. Dennoch lassen sich anhand publizierter Quellen erste geschichtswissenschaftliche Streifzüge durch dieses Jahrzehnt unternehmen.
Beschäftigt man sich mit Gerhard Ritter und dem deutschen Widerstand gegen den Nationalsozialismus, so werden zwei Sachverhalte schnell deutlich: Zum einen war Ritter einer der wenigen deutschen Historiker, die sich am Widerstand gegen das
nationalsozialistische Gewaltregime beteiligten, und zum anderen war er einer der ersten deutschen Historiker, die nach Kriegsende über den Widerstand publizierten. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit beiden Facetten des Themas und arbeitet dabei vor allem das konservative sowie das christliche Moment in Ritters Denken und Handeln heraus.
Über Jahrhunderte hat das Kloster Lobenfeld nicht nur optisch das Bild des gleichnamigen Dorfes bestimmt. Doch war das im 15. Jahrhundert reformierte Benediktinerkloster Bursfelder Convention nicht nur Hort der Frömmigkeit und geistigen
Zurückgezogenheit, der weltlichen Abgeschiedenheit, schlichtweg des Strebens nach christlicher Vollkommenheit, sondern auch gleichzeitig zutiefst weltlich verwurzelt. Hatte das Kloster doch hoheitliche und grundherrliche Rechte über seine
Untertanen, also über Menschen. Und es verfügte über recht ansehnlichen Grundbesitz. Es besaß neben einzelnen Gütern und verschiedenartigen Formen von Gefällen die Kompetenz, Pfarrer einzusetzen, sowie hoheitliche Rechte über einzelne Dörfer. Die Verwaltung dieses Besitzes oblag einem Bediensteten des Klosters, einem Verwalter und Steuereinnehmer, dem sog. Schaffner. Im Gegensatz zu anderen Klöstern gab es anscheinend für Lobenfeld nicht den sonst üblichen Klostervogt.
Diese Funktion lag beim Pfalzgrafen als Schutzherrn. Vermutlich bestellte er (bei Bedarf?) einen adligen Pfleger und Verweser, wie etwa 1482 Albrecht von Venningen, der damals das Dorf Eschelbronn besaß.
Trotz der Abgeschiedenheit des Tales Harmersbach sind auch hier die Auswirkungen der Reformation zu spüren gewesen.
Wegen der dürftigen Quellenlage, unter anderem verursacht durch den großen Stadtbrand in der benachbarten Reichsstadt
Zell a. H. 1543, und wegen der Vernichtung zahlreicher Unterlagen in Stadt und Tal durch Feuer, das marodierende Soldaten
1643 während des Dreißigjährigen Krieges gelegt hatten, kann man die Versuche religiöser Umbrüche nur ansatzweise rekonstruieren.
Meine sehr verehrten Damen, meine sehr verehrten Herren,
liebe Gengenbacher Bürgerinnen und Bürger.
Ich freue mich, immer wieder in Gengenbach zu sein, und heute
ganz besonders, da mir der Festvortrag zum 100-jährigen Bestehen des Historischen Vereins angetragen wurde. Diesem Wunsch
bin ich gerne nachgekommen.
Gengenbach, meine Bürger und Bürgerinnen, ist ein Juwel,
und dieses Juwel sollten Sie pflegen. Sie haben die glückliche Situation, dass die Geschichte Ihnen etwas geschenkt hat, was vielen Städten nicht vergönnt ist. Und Sie sollten daran denken,
auch mit dem Eingriff in die Bausubstanz behutsam umzugehen.
Sie sollten sich vielleicht darüber Gedanken machen, dass eigentlich das Ziel erreicht ist, und dass weitere Eingriffe nur noch schaden können. Halten Sie Ihr Juwel in Ehren. Es ist Ihr Kapital, es
ist das Kapital der Stadt.
Wenige Monate bevor Schwester Eva Maria die
Leitung des Klosters St. Ursula in Villingen an die
neue Superiorin Schwester Roswitha abgeben hat (siehe
auch den Bericht „Im Kloster ist auch Gegenwart
Geschichte“ in diesem Heft) verfasste sie zusammen
mit Heinrich Schidelko einen Bericht, in dem sie ihre
Lebenserinnerungen aufzeichnete. Anmerkung der
Redaktion: Wir sind dankbar, diesen Bericht im vorliegenden
Jahresheft „Villingen im Wandel der Zeit“
veröffentlichen zu dürfen.
Da ich nun ein fortgeschrittenes Lebensalter
erreicht habe, möchte ich aus meinem Leben und
dem des Klosters St. Ursula erzählen. Meine
Lebenserinnerungen sind im Jahr 2011 von Herrn
Schidelko bei mehreren Treffen im Kloster aufgezeichnet
und von mir anschließend gegengelesen
worden. Sie geben meine persönlichen Erinnerungen und mein Wissen über die Geschichte des
Klosters wieder.
Sebastian Franck (1499–1542)
(2012)
In einer 1545, etwa drei Jahre nach Sebastian Francks Tod, publizierten Vorrede zu einem Ehetraktat des Hamburger Pastors Johann Freder beteuerte Luther, er habe bey leben Sebastiani Francken nichts wollen wider jhn schreiben (S. 171). Denn ich solch bösen Menschen zu hoch veracht und allzeit gedacht, sein schreiben würde nichts gelten bei allen vernunfftigen, sonderlich bey Christen leuten, und von sich selbst in kurtz untergehen, wie ein Fluch eines zornigen bösen Menschen. Im Folgenden malt Luther sein Feindporträt weiter bildkräftig aus. Franck, das böse lesterlich maul (S. 172) wird mit einer unfletigen Saw (ebd.) verglichen, und Luther fühlt sich bei ihm erinnert (S. 174) an die schendlichen fliegen, die bei uns zu weilen in der natürlichen noth auff dem heimlichen gemach wollen in den hindern kriechen, und in derselben Rosen
und feinen Blumen sich weiden und jr honig saugen, Und darnach herfur fliegen, wenn sie den russel und fusse daselbst besuddelt haben, wollen sie uns im angesicht, auff der nasen, auff den augen, backen, maul, an dem ehrlichsten Ort sitzen, als kemen sie aus einem wolriechenden lustgarten oder einer Apoteken.
Ich möchte im Folgenden drei ausgewählte Ergebnisse meines Buches „Möge Gott unserer Kirche helfen!“ Theologiepolitik, ,Kirchenkampf’ und Auseinandersetzung mit dem NS-Regime: Die Evang. Landeskirche Badens, 1933–45 (Stuttgart 2015)
zur Diskussion stellen: Erstens, die Intaktheitsthese, zweitens die Neubewertung der Wiederausgliederung der Landeskirche aus der Reichskirche, drittens die Bedeutung der Stärke des aus der kirchlich-positiven Vereinigung hervorgegangenen Bekenntnismilieus im Kirchenkampf vor und nach Einrichtung der Finanzabteilung 1938. Lassen Sie mich wie schon in meinem Vortrag aus Anlass der Buchvorstellung in der Christuskirche am 18. Oktober letzten Jahres nochmals ausdrücklich zweierlei feststellen: Zum einen etwas zur Motivation. Ich habe mit der Studie keinerlei geschichts- oder erinnerungspolitische Agenda verfolgt, vielmehr ein rein zeitgeschichtliches Interesse. Es handelt sich um Ergebnisse eines DFG-Projekts, das der Kollege Jochen-Christoph Kaiser, Fachbereich Ev. Theologie/Kirchengeschichte der Philipps-
Universität Marburg, und ich als Neuzeit- und Allgemeinhistoriker der Universität Karlsruhe im sogenannten KIT eingeworben und durchgeführt haben. Um hier kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Unser Anliegen und Interesse ist es, die kritische Aneignung der NS-Geschichte zu befördern, und zwar durch eine Differenzierung der Bewertung an einem konkreten Beispiel. Dies wird für die Glaubwürdigkeit zeitgeschichtlicher Vermittlung immer wichtiger, weil wir Zeithistoriker mit einiger Sorge beobachten, dass mit wachsendem Abstand zur NS-Zeit eine oft kenntnisarme, rein moralische Ex-post-Betrachtung einem kontextualisierenden Verständnis des nationalsozialistischen Zivilisationsbruchs vor allem bei Jüngeren zunehmend im Weg steht, die darauf mit Indifferenz und Ablehnung reagieren. Der Historiker ist weder ein anklagender Staatsanwalt noch ein verteidigender Advokat oder gar spruchfällender Richter, sondern ein rückwärts gewandter Prophet vorletzter Dinge, der versucht, Menschen in ihrer Zeit zu verstehen.
Alemannische Legendare (l.)
(1973)
Bis heute finden sich in vielen katholischen Haushalten, auch dort, wo wenig
gelesen wird, jene Bücher, die in der Reihenfolge des Kalenders die Legenden
der Heiligen enthalten. Jene Folianten, von denen der Erzähler in dem Roman
„Halbzeit" des Wasserburger Schriftstellers Martin Walser schreibt: ,,Meine
Mutter saß steif vor der großen Legende, ihrem einzigen Buch, in dem sie
seit eh und je las ... in jener Haltung eben, in der jemand, der nicht viel liest,
vor einem Buch sitzt, und dazu noch vor einem solchen in Schweinsleder
gebundenen Heiligenbuch ... Sie wollte an jedem Tag ihre Begegnung mit
dem Heiligen haben, der wirklich an diesem Tag dran war."
Zwischen der Durchsetzung der Reformation unter Ottheinrich 1556 und der Veröffentlichung des Heidelberger Katechismus 1563 liegt für die Kurpfalz ein etwa siebenjähriges Ringen um die konfessionelle Identität des neuen evangelischen Kirchwesens. Das Land wandelt sich in dieser Zeit von einer Schaubühne der großen innerreformatorischen Lehrstreitigkeiten zu einem eigenständigen Akteur im konfessionspolitischen Kräftespiel der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Besonders
fassbar wird diese Wandlung anhand einer Momentaufnahme aus dem Sommer 1560. Zeitzeugenberichte verschaffen zuerst einen Eindruck von den Protagonisten und Frontstellungen dieser Zeit. Das entstandene Bild soll dann zweitens in den Kontext
der politischen und der kirchlichen Entwicklungen in der Kurpfalz seit 1556 eingebunden werden. Drittens wird nach der Bedeutung der Momentaufnahme für den Weg zum Heidelberger Katechismus zu Fragen sein.
Zwei Jahre vor dem berühmt gewordenen Kirchentag in Wittenberg erschien 1846 in den Fliegenden Blättern aus dem Rauhen Hause zu Horn bei Hamburg ein Artikel über die Innere Mission in Baden, in dem – wahrscheinlich – Johann Hinrich Wichern schrieb: Baden steht zwischen Württemberg, den Cantonen Basel und Zürich und dem Elsaß eigenthümlich isolirt da, in Beziehung auf die freie Association zu praktisch christlichen Zwecken in unmittelbarster Nähe. Während in den genannten, Baden umgebenden, Ländern Vereine und Anstalten christlicher Liebe aller Art blühen und zunehmen, kommt aus Baden uns kaum eine Kunde von verwandten Unternehmungen zu. Diese Klage über mangelnden missionarischen und diakonischen Einsatz dürfte kaum mit dem Hinweis auf Wicherns defizitäre Kenntnisse zu entkräften sein, galt er doch als überaus gut informierter Fachmann, wie die in der genannten Zeitschrift abgedruckte Auflistung badischer Werke der Inneren Mission zeigt. Die badischen Entwicklungen der Inneren Mission und der „Diakonie“ verfolgte Wichern spätestens seit den frühen 1830er Jahren. Seit dieser Zeit pflegte er auch direkte Kontakte zu Badenern.
Bei einem Überblicksbeitrag wie diesem wird schmerzlich bewusst, dass es bislang keine Gesamtdarstellung des Themas gibt. Dabei ist die Landeskirche reich an Beispielen aus allen Zeiten. An dieser Stelle können nur mit einigen Fallstudien Leitgedanken des Kirchenbaus der letzten beiden Jahrhunderte dargestellt werden.
Ein lateinischer Text aus der Frühzeit des Klosters Weingarten wurde bislang als
»kurze Skizze der Klostergeschichte« oder als »Gründungsgeschichte Weingartens« deklariert. Von historischer Seite ist er kaum beachtet worden, vor allem wohl, da seine
Entstehungszeit schwer zu bestimmen ist und da er zudem im Württembergischen Urkundenbuch erst spät und an versteckter Stelle ediert wurde. Er verdient aber schon allein deswegen besondere Aufmerksamkeit, da es sich um einen der ältesten Texte zur
Geschichte der Welfen handelt.
Im vorliegenden Beitrag soll der Text durch Abdruck aus der ältesten Handschrift
und durch Übersetzung zugänglicher gemacht werden. Dabei wird vor allem auch seine
Intention untersucht: Handelt es sich tatsächlich um einen historischen oder nicht viel
mehr um einen juristischen Text? Jedoch wird, in Anlehnung an W. Krallert, der Titel
»Darstellung der älteren Klostergeschichte« beibehalten, um keine Verwirrung durch einen neuen Titel zu stiften. Außerdem sind Fragen nach der Funktion des Textes für das
damalige Kloster und nach seiner Relevanz für die Welfengeschichte zu beantworten.
Obgleich wenig von ihr bekannt ist, gehört Heilika von Finstingen, Gemahlin des Geroldseckers Walther I. zu den wichtigsten Menschen der Lahrer Geschichte: denn die heutige evangelische Stiftskirche sowie das städtische Alten- und Pflegeheim
Spital verdanken ihre Existenz im Grunde dem letzten Willen dieser Frau, der uns durch eine am 30. November 1259 in Straßburg ausgestellte Urkunde überliefert ist. In dieser heißt es, dass die Verstorbene zu ihrem eigenen und ihrer Familie Seelenheil die Gründung einer Pflegeeinrichtung für zwölf Arme erbeten habe. Als Walter von Geroldseck diese testamentarische Verfügung seiner Gattin Heilika in die Tat umsetzte, indem er die Armenpflege durch Augustinerchorherren aus dem elsässischen Obersteigen verrichten ließ, legte er das historische und geistige Fundament für die institutionelle Sicherung der christlichen Caritas im Lahrer Raum. In dieser Zeit war an die spätere Bedeutung der Stiftskirche und des Spitals freilich noch nicht zu denken. Beide Einrichtungen, welche das Leben der Stadt Lahr über Jahrhunderte hinweg „für Seelenheil und Bürgerwohl“ maßgeblich prägten, sind aber über lange und geschwungene historische Pfade hinweg aus der klösterlichen Niederlassung der Augustinermönche am Gestade der Schutter hervorgegangen, weshalb sie in diesem Jahr ihr gemeinsames 750-jähriges Jubiläum mit einem bunten und umfangreichen Festprogramm mit über neunzig Veranstaltungen unterschiedlichster Art feiern.
Die beiden landesgeschichtlichen Institute in Freiburg und die Katholische Akademie der Erzdiözese veranstalteten im Jahr 1993 Gedenkfeiern zum 900-jährigen Bestehen der Abtei St. Peter auf dem Schwarzwald. Die bei dieser Gelegenheit gehaltenen Vorträge wurden veröffentlicht. Das Jubiläum bezog sich auf die Gründung des Klosters durch Herzog Bertold II. im Jahr 1093 in unmittelbarer
Nähe seines Herrschaftssitzes, der Burg Zähringen bei Freiburg im
Breisgau. 220 Jahre früher feierte dagegen die Abtei selbst bereits im August und Oktober 1773 ihr 700-jähriges Bestehen. Der damalige Abt Philipp Jakob Steyrer verfasste aus diesem Anlass eine Chronik St. Peters, die er mit einer Genealogie seiner Stifter und einem Bericht über die Gründung im Jahr 1073 durch
Herzog Bertold I. in dem nahe seines Herrschaftssitzes auf der Limburg gelegenen Weilheim unter Teck eröffnete. Scheint hier eine in St. Peter gepflegte alte Klostertradition auf, wie Sönke Lorenz meinte? Diese Frage wurde bei den Jubiläumsfeiern im Jahr 1993 nicht thematisiert. Ihr soll im folgenden anhand der Quellen nachgegangen werden.
Die Zittauer Fastentücher
(2009)
Zittau sollte für Gäste unter anderem der Ausgangspunkt für die Reise auf der „Via Sacra“ sein, da es zwei Zeugnisse sakraler Kunst bietet, die einzigartig sind: die beiden Fastenstücher.
Mit dem Großen Fastentuch aus dem Jahre 1472 und dem Kleinen Fastentuch von 1573 besitzt die Stadt Schätze von europäischer Bedeutung. Fachleute betrachten das Große Fastentuch neben dem Teppich von Bayeux als eines der eindrucksvollsten Textilwerke der europäischen Überlieferung.
Das Kleine Fastentuch steht dem großen Tuch in seinem kulturgeschichtlichen Rang nicht nach, ist es doch ein Kunstwerk, das in seiner Gestaltung einmalig in Deutschland ist. Der liturgische Gebrauch von Fasten- oder Hungertüchern in der christlichen Kirche des westlichen Abendlandes war im Mittelalter üblich und weit verbreitet.
Markgraf Bernhard I. von Baden (* um 1364, † 5. Mai 1431) gilt im Rahmen der Geschichte
Badens als besonders erfolgreicher Territorialpolitiker und man hat ihn als „den eigentlichen
Begründer des badischen Territorialstaats“ bezeichnet. In jedem Fall betrieb er zweifellos nach
innen und außen tatkräftig den Ausbau und die Konsolidierung der markgräflich-badischen Herrschaft. Nach einer Phase wiederholter Erbteilungen, die vor allem die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts prägten und die mit einem zeitweiligen Verlust ihres Fürstenrangs einhergingen, erlangten die Markgrafen von Baden erst unter Bernhard I. wieder fürstliches Niveau. Eine wichtige
Voraussetzung dafür war sicher die Vereinigung aller markgräflich-badischen Besitzungen und
Herrschaftsrechte in der Hand Markgraf Bernhards, die er nach dem Tod seines jüngeren Bruders
Rudolf VII. im Jahr 1391 erreichte.
Das Dreikönigsingen in Haslach im Kinzigtal, sein überliefertes Liedgut und dessen Verbreitung
(2008)
Als „Sternsingen" bezeichnet man allgemein jenen Umgang, der zwischen dem 1. Januar und dem 6. Januar eines jeden Jahres von drei als Kaspar, Melchior und Balthasar verkleideten Burschen (in neuerer Zeit finden sich auch schon Mädchen darunter) durchgeführt wird. Dabei trägt diese Gruppe einen Stern mit sich. Der Sternsingerbrauch - so Prof. Dietz-Rüdiger Moser (München) in seinem Buch „Bräuche und Feste durch das ganze Jahr" (Verlag Herder/Freiburg) - kam erst in nachmittelalterlicher Zeit im Umkreis von Bischofszentren und Stiften auf, wo er zunächst von Kloster- und Chorschülern ausgeübt wurde. Allgemein aber soll sich das Sternsingen erst nach 1560, also nach dem Tridentinum verbreitet haben. Die Liedtexte für das Sternsingen kamen zwischen 1560/65 auf den Markt zunächst in Nürnberg, Regensburg und Straubing und zwar immer auf Flugschriften.
Die Gründung der Stadt Ludwigsburg führte alsbald auch zu Spuren einer katholischen Gemeinde in einem Land, dessen Verfassung die protestantische Kirche zur Staatskirche erklärte und den Herzog zum Inhaber der obersten weltlichen und kirchlichen Gewalt (summus episcopus) dieser Kirche. Toleranz zu Andersgläubigen musste deshalb zu innerpolitischen Auseinandersetzungen mit den verfassungsrechtlichen Organen des Staates und den innerkirchlichen Strömungen im Land führen, wobei vor allem dem Pietismus, der seit dem Dekret von 1743 Heimatrecht in der württembergischen Kirche erhalten hatte, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden musste. Als Herzog Eberhard Ludwig 1699 gegen den Widerstand des Konsistoriums, einer herzoglichen Behörde von Geistlichen und weltlichen Mitgliedern, aus Frankreich vertriebene Waldenser im Klosteramt Maulbronn ansiedeln ließ und der Aufnahme französischer Protestanten reformierter Konfession (Hugenotten) zustimmte, schien die konfessionelle Uniformität des Landes durchbrochen, wodurch im Land Ängste entstanden.
Mit dem Tod des Herzogs Friedrich Eugen am 22. Dezember 1797 endete die Zeit der katholischen Herzöge in Württemberg. Diesem war es 1753 gelungen, in das königlich-preußische Haus einzuheiraten. Der Preis zu solch vornehmer Verbindung war allerdings die Zusage, die Kinder evangelisch erziehen zu lassen. Als Herzog Friedrich, ältester Sohn von Friedrich Eugen und Friederike Sophie Dorothea geb. Prinzessin von Brandenburg-Schwedt, Ende 1797 die Herrschaft in Württemberg übernahm, musste daher auch die Frage der Ausübung des katholischen Glaubens an den Hofgemeinden zu Stuttgart und Ludwigsburg neu geordnet werden.
Der gewählte Zeitraum zwischen 1636 und 1868 ist von zwei unterschiedlichen Vorgängen bestimmt. Die Darstellung setzt ein mit dem frühesten Nachweis der Einwanderung einzelner Täufer von 1636 an in den Kraichgau, die – wie etwa Vertreter
der Familie Landis – aus dem Züricher Oberland stammten. Mit ihrer Abwanderung entzogen sie sich den seit 1612 einsetzenden Bekehrungsversuchen und der restriktiven Gesetzgebung des Züricher Stadtrates und anderer Schweizer Stadtstaaten. Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges folgten ihnen mehrere Hundert Glaubensangehörige aus der Schweiz und auch aus dem Elsass, um sich in Regionen am nördlichen Oberrhein niederzulassen. Zu diesen Gebieten gehörten neben dem Kraichgau solche in Rheinhessen und in der Pfalz, während erst zu Beginn des 18. Jahrhunderts auch in der Markgrafschaft Baden-Durlach täuferische Emigranten aufgenommen wurden. Dabei waren die Motive des Wanderverhaltens unterschiedlich gelagert, denn die Emigranten unterschieden sich hinsichtlich Alter, sozialer Herkunft und Vermögen stark voneinander.
„Zehn Meere durchqueren“
(2009)
Das Zitat im Titel meines Vortrages stammt von Calvin aus einem Brief an den englischen Bischof Thomas Cranmer. Dieser hatte Calvin eine Art protestantisches Konzil vorgeschlagen, um alle unerledigten Kontroverspunkte innerhalb der protestantischen Denominationen zu schlichten. Calvin antwortete Cranmer im Jahr 1552 mit eben jenem Brief, den ich in Auszügen zu Beginn vorlesen möchte: Wäre es doch nur zu erreichen, daß an einem bestimmten Ort gelehrte, ernste
Männer aus den wichtigsten Kirchen zusammenträten, die einzelnen Artikel des Glaubens fleißig besprächen und den Nachkommen die sichere Schriftlehre über alles Gemeinsame hinterließen! Aber es gehört zu den Hauptübelständen unserer Zeit, daß die einzelnen Kirchen so auseinandergerissen sind, daß kaum die Zusammengehörigkeit als Menschen unter uns gilt, geschweige denn die heilige Gemeinschaft der Glieder Christi, die zwar alle mit dem Munde bekennen, aber nur wenige in der Tat aufrichtig pflegen [...]. So kommt es, daß der Leib der Kirche mit zerstreuten Gliedern verkümmert daliegt. Ich persönlich wollte mich’s nicht verdrießen lassen, wenn man mich braucht, zehn Meere, wenn’s sein muß, zu durchqueren. Wenn es sich auch nur darum handelte, England allein zu helfen, so wäre das für mich schon ein genügend ausreichender Grund. Jetzt aber, da es sich handelt um eine ernstliche und ehrlich nach der Heiligen Schrift abgefaßte Einheitsformel aller Gelehrten, in der die entlegensten Kirchen sich zusammenfinden sollen, hielte ich`s nicht für recht, irgendeiner Arbeit oder Mühe auszuweichen [...]. Die Schwierigkeit des Unternehmens, die du wohl auch empfindest, zwingt mich nun zu tun, was ich anfänglich nicht tun wollte, nämlich dich nicht allein zu mahnen, sondern geradezu zu beschwören, fortzufahren, bis Du etwas erreicht hast, wenn auch nicht alles nach Wunsch gerät. Leb wohl, hochberühmter und von Herzen verehrter Bischof! [...] Genf, Ende April 1552.
Mission (Glaubensbotschaft) ist das Werk der Ausbreitung der christlichen Kirche
als des Reiches Gottes unter den Richtschriften durch die Missionare.
Im Laufe des 19. Jahrhunderts gründeten zahlreiche Initiativen in ganz
Deutschland protestantische Missionsvereine. Der Arbeit der Missionare in den
Missionsgebieten widmet sich die deutsche Kolonialgeschichtsschreibung, die
sich mit dem Einfluss der Missionare auf die kolonisierten Einheimischen beschäftigt.
Dagegen sind die Tätigkeiten der protestantischen Missionsvereine in
den deutschen Heimatgemeinden und deren Wirkung auf die deutsche Bevölkerung
weitestgehend unerforscht. Der vorliegende Aufsatz stellt einen Versuch
dar, diese Lücke mit einer Regionalstudie zu Südbaden zu füllen.
Norm und Praxis der religiösen Lebensform in Waldkirch bis zur Aufhebung der Frauengemeinschaft 1431
(2016)
In Waldkirch im Elztal gründeten Burchard I. und seine Frau Reginlind vermutlich zwischen 918 und 926 das Kloster St. Margarethen und setzten dort ihre Tochter Gisela als Äbtissin ein. Außer der Äbtissin Gisela wurde aber offenbar kein Mitglied der Familie in Waldkirch bestattet. Die Herzogsfamilie förderte in Schwaben die Männerklöster Einsiedeln, Reichenau und Hohentwiel sehr viel mehr als ihre Gründung Waldkirch oder andere Frauenkonvente wie Zürich oder Säckingen. Ein Hauskloster oder Grabkloster im klassischen Sinne wurde daher in Waldkirch nicht etabliert. Burchard II. von Schwaben und seine Frau
Hadwig tradierten das Kloster angesichts ihrer Kinderlosigkeit an Otto III., einen Verwandten Hadwigs. Dieser wurde ein Nutzungsrecht auf Lebenszweit zugesichert. Nach dem Tod der Herzogin erhob Otto III. 994 die burchadingische Gründung durch königliche Privilegierung in den Status eines Reichsklosters. Die Vorsteherin wurde zur Reichsäbtissin und das Kloster erfreute sich reger ottonischer Förderung und wurde in die Memoriapflege für die ottonische Familie eingebunden. Die Äbtissin des Klosters Waldkirch wurde noch 1275 zusammen mit den Vorsteherinnen von Zürich und Säckingen im Liber decimationis, einem Verzeichnis der Konstanzer Diözese über Abgaben für den päpstlichen Stuhl, als abbatissa regalis geführt.
Man kennt sich nicht mehr aus in unserm Vaterland". Mit diesen Worten resümierte bei der Übernahme des fürstbischöflichen Meersburg in das markgräfliche Baden ein badischer Kommissar die umwälzenden Veränderungen durch die immensen Gebietszugewinne, die seit 1802 in die Tat umgesetzt wurden. Aufklärerische Utopien und territoriale Verluste an Frankreich waren der Auslöser für die staatliche Umstrukturierung des deutschen Südwestens. Herrschaftliche Wechsel ereigneten sich in kurzen Zeitabständen. Im Breisgau regierte von 1801 an sogar der oberitalienische Herzog von
Modena, der für seine verlorengegangenen Besitzungen entschädigt worden war. Was durch die Einführung der Reformation 1534/35 im württembergischen und badischen Territorium und in der Kurpfalz gelang - die Auflösung und Eingliederung zahlreicher Klosteranlagen - fand am Anfang des 19. Jahrhunderts in weit umfangreicherem Maße statt. Mächtige und reiche Klöster mussten schließen, ihr Vermögen wurde eingezogen und neue Nutzer zogen in die nach dem Auszug der ehemaligen Bewohner leerstehenden Gebäude ein. Kirchengut wurde vereinnahmt, sortiert und verteilt oder zu purem Geldwert „versilbert". Der Aufbruch in eine neue Ordnung zog sich über mehrere Jahrzehnte hinweg.
Im April 1999 trat bei Bauarbeiten in der Mannheimer Kreuzkirche unter dem Altar der Grundstein von 1933 ans Tageslicht. In der in ihm verborgenen Kassette befanden sich neben den üblichen Grundsteinbeigaben eine von den damaligen Vertretern der Kirchengemeinde verfaßte Urkunde mit einem den Nationalsozialismus verherrlichenden Text. Er war am 17.10.1933 in den Grundstein eingelegt worden. Der Bezirk Mannheim der Badischen Heimat ließ die örtliche Presse von dem Fund wissen. Unter der Überschrift „Erinnerungen an ,unselige Tage‘“ berichtete der Mannheimer Morgen am 24.4.99 über den Fund.
Die Osterbräuche - ich verstehe diese zeitlich vom Karsamstagabend bis Ostermontag - sind m. E. geprägt und überlagert von Aussagen des christlichen Glaubens - vor allem des Neuen Testaments-, aus dem Aberglauben, der sich Wirkungen durch angewendete Medien verspricht, und dem Volksglauben, der sich müht, die Aussagen des Glaubens verstehbar und
erlebbar zu machen. Gerade Ostern war ein Fest im doppelten Sinne - ein Fest des Frühlings in der Natur und ein Fest der Auferstehung Christi, d. h. ein christliches Fest. Beide Pole dieses Festes spiegeln sich im Beschluss des Konzils von Nicaea aus dem Jahre 325 n. Chr., das als Ostertermin den ersten Sonntag nach der Frühlings-Tag- und Nachtgleiche bestimmte.
Wenn wir Fest sagen, so sollten wir uns bewusst machen, dass das Osterfest ursprünglich nur eine Nacht von Karsamstag bis Ostersonntag umfasste. Seit dem 4. Jahrhundert war die Festlichkeit ein „triduum paschale" und dauerte vom Gründonnerstag bis Ostersonntag. Im Mittelalter schließlich wurde das Osterfest zur Osterwoche ausgeweitet, 1650 verkürzt bis Dienstag und im 18. Jahrhundert endlich nur noch auf den Montag und Sonntag zurückgedreht. In dieser Abhandlung möchte ich mich auf den Osterbrauch vom Karsamstag bis Ostermontag beschränken. Eigenes Erleben im südwestdeutschen Raum und heutige Übung mögen dabei auch eine Rolle gespielt haben.
Wallfahrten im Ortenaukreis
(2008)
Das deutsche Wort „Pilger" stammt vom kirchenlateinischen Wort „Pelegrinus". Dieses bezeichnet eine Person, die aus religiösen Gründen in die Fremde geht, also eine Wallfahrt in einen Wallfahrtsort macht. Anlässe zu einer Wallfahrt können sein: - eine sich selbst auferlegte Buße, - das Bemühen, einen Sündenablass zu erhalten, - die Erfüllung eines Gelübdes, - die Hoffnung auf eine Gebetserhörung, - Heilung einer Krankheit, - eine religiöse Vertiefung und/oder eine Danksagung.
Ziel einer so verstandenen Wallfahrt ist: ein als heilig betrachteter Ort, beispielsweise eine biblische Stätte, ein Ort einer Erscheinung oder ein Gnadenbild in einer Wallfahrtskirche. An diesen Orten gilt es zu beten, zu bitten und zu danken, um Gnade und Ablass zu erhalten, zumindest tagsüber jederzeit. Diese Sätze zum Thema Wallfahrt sind einem Beitrag im „Konradsblatt" der Wochenzeitung des Erzbistums Freiburg entnommen, in dem im Frühjahr 2007 über die Offenburger Ausstellung „Auf Gottes Pfaden" berichtet wurde.
Die heiligen drei König mit ihrigem Stern,
die kommen gegangen, ihr Frauen und Herrn. Der Stern gab ihnen den Schein. Ein neues Reich geht uns herein. [Mit diesem oder einem ähnlich lautenden Lied zogen und ziehen Sternsinger oder Dreikönigsänger, früher ausschließlich in katholischen Gegenden, in der Zeit zwischen Neujahr und Dreikönigstag von Haus zu Haus, um ,,milde Gaben" einzusammeln. Schon die Abwandlung des vorigen Sterndreherliedes in folgenden Text bemerkt etwas süffisant, aber sicher realistisch, warum sie im 16. und 17. Jahrhundert auch „aktenkundig" geworden sind: ,,Die heiligen Drei König mit ihrigem Stern, die essen und trinken und zahlen nicht gern!" Bereits 1566 wurden die Verse gedruckt und Rüdesheimer Kinder haben den Text 1601 gesungen.
In politischen Debatten bis zur Gegenwart war und ist es wohlfeil, mit unverkennbar negativer Konnotation vor „Weimarer Verhältnissen“ zu warnen – mit Blick auf die gesellschaftlichen, ökonomischen und sozialen Konflikte der Jahre von 1918 bis 1933 und das Scheitern daran, im Rahmen der Institutionen des seinerzeitigen demokratischen Staates dafür sich als dauerhaft tragfähig erweisende Lösungen zu erarbeiten: Aufstände, Putschversuche, wachsende Stimmenanteile für die extremen Parteien auf beiden Flügeln des politischen Spektrums, Weltwirtschaftskrise, Massenarbeitslosigkeit und Präsidialregierungen sind Schlagworte, die zur Illustrierung dieser Warnung herangezogen werden und die dann auch in viele Details hinein entfaltet werden können. Und in der Kirchengeschichtsschreibung ist es weithin gängig, den Mainstream des Denkens und das daraus resultierende Handeln in den evangelischen Landeskirchen während der Jahre der Weimarer Republik pauschal mit dem Schlagwort vom „Nationalprotestantismus“ zu charakterisieren – was im Ergebnis dann nicht selten auf eine Art Diskreditierung in genere hinausläuft, als seien diese Jahre letztlich nur als ein „Durchgangsstadium“ hin zum Nationalsozialismus und zu dessen Untiefen und Abgründen zu begreifen und als gelte das wie für die damalige Gesellschaft insgesamt auch, vielleicht sogar gerade für den Protestantismus in Deutschland.
St. Ursula in Villingen
(2018)
Am 15. Juli 2015 beging St.Ursula einen denkwürdigen Tag. Nach fast 800 Jahren Klostergeschichte am Bickentor fand eine feierliche Verabschiedung der letzten Ursulinenschwestern statt. Die letzte Superiorin, die damals 80-jährige Sr. M. Roswitha Wecker, begab sich mit dem letzten Klostergeistlichen, ihrem Cousin und Redemptoristenpater Hermann Fuchs, in eine Wohngemeinschaft im Seniorenheim St. Lioba. Kirchenrechtlich wurde sie zusammen mit Sr. M. Siegrun Schachtner vom Ursulinenkonvent Brig im Schweizer Wallis aufgenommen, der mit dem Villinger Ursulinenkloster in der Föderation der
Ursulinen nach der Regel von Anne de Xainctonge verbunden war. Sr. Siegrun verlegte auch ihren Lebensmittelpunkt nach Brig, obwohl sie in Villingen aufgewachsen war und noch enge verwandtschaftliche Bindungen hierher hat.
Bacchanalien hinter Klostermauern? Zugegeben: Das klingt reißerisch, aber es gab sie wirklich
im 18. Jahrhundert, die fastnächtlichen Bacchanalien in den Klöstern (Abb. 1). Freilich waren
sie in der Regel nicht so skandalös, wie der heutige Gebrauch des Begriffs ,Bacchanal' vermuten
lässt, der - von den tumultuarisch wilden Bacchusfeiern zu Ehren des römischen Weingottes
übernommen - ein wüstes Trinkgelage bezeichnet. Aber sie brachen immerhin so sehr aus dem
mönchischen Alltag aus, dass Philipp Jakob Steyrer, von 1749 bis 1795 Abt in St. Peter, sich
in seinem Tagebuch von Jahr zu Jahr mehr über die Störung der Klosterordnung an Fastnacht
erregte und sich ein Konflikt zwischen ihm und seinen fastnachtsfreudigen Patres anbahnte.
Durch Abt Steyrers Diarium, das Tagebuch seines Nachfolgers Ignatius Speckle (reg. 1795-
1806) und die Tagebücher der St. Märgener Äbte Andreas Dilger (reg. 1713-1736), Petrus Glunk
(reg. 1736-1766) und Michael Fritz (reg. 1766-1781) lässt sich gut veranschaulichen, wie damals
in den Klöstern die als ,Bacchanalien' bezeichneten Fastnachtsfeiern begangen wurden. Dabei
kommen ernste und zum Teil auch kuriose Interna aus dem Klosterleben ans Licht, zudem spiegeln sich in den Veränderungen der Klosterfastnacht im 18. Jahrhundert die äußeren Geschicke
der Abtei St. Peter wider. Zugespitzt könnte man sagen: Auch an der Speisekarte der Bacchanalien lässt sich die Geschichte der Abtei von ihrer Blütezeit bis zur Säkularisation ablesen.
Äußerlich unscheinbar – und dennoch eine Rarität! Die Rede ist von dem handschriftlichen Text eines kleinen Singspiels, das unter dem Titel „Die erklärte Einigkeit“ wenige Wochen vor der Säkularisierung der Benediktinerabtei St. Peter auf dem Schwarzwald 1806 verfasst wurde und unmittelbar die Stimmung des Konventes in den letzten Tagen vor seiner drohenden
Auflösung ausdrückt. Mit seiner Pflege der Schulkomödie stand St. Peter in einer Tradition, die in den jesuitischen und den benediktinischen Ordensgemeinschaften geschaffen wurde und dort im 18. Jahrhundert allgemein verbreitet war. Jedoch dürfte es in der Geschichte des benediktinischen Schultheaters ohne Beispiel sein, dass noch zu einem so späten Zeitpunkt,
als die meisten süddeutschen Klöster bereits aufgehoben waren, ein Singspiel entstanden ist und dazu noch die Säkularisierung des eigenen Stifts zum Thema hat.
Liturgy has often served as a source for studying the identities of medieval religious
communities through examining local saints and special chants or ceremonies. This article
deepens such approaches by considering the practice of liturgical coordination, which
required each convent to reconcile the obligations imposed upon it by the order to
which it belonged, the diocese in which it lay, and the personal networks of its sisters.
The shifting dates of the Easter cycle created a wide variety of possible calendrical conflicts
and necessitated that each convent’s liturgical practice be organized anew every year.
Focusing on German-language liturgical manuals from Observant Dominican convents,
this article introduces these sources and examines the various obligations, authorities,
and sources of advice that Dominican sisters coordinated when planning each year’s
liturgy. It then turns to the concrete example of a major calendrical conflict on May 1,
1519, which illustrates how convents negotiated their networked obligations and defended
their decisions. Supplementing traditional sources such as chronicles and charters,
liturgical administrative documents reveal how each convent’s liturgical identity was
both iterative and networked and how the tensions between these features opened up
spaces for assertive decision-making.
Die Eichelspitze ist eine markante Erhöhung des Kaiserstuhlmassivs, die sich zwischen Eichstetten und Vogtsburg auf eine Höhe von 520 m ü. NN erhebt. Viele kennen diesen Berg, oder sind zumindest schon auf dem Weg vom Vogelsangpass zur St. Katharinenkapelle an ihm vorbeigewandert. Besuchern des Gipfelplateaus fällt der Mauerrest auf, der unvermittelt in einer Lichtung steht. Genau dort sollte ein Aussichtsturm erstellt werden, damit Wanderer die schöne Aussicht über den Kaiserstuhl und die Freiburger Bucht genießen können. Bei der Erstellung eines provisorischen Turms kam es zu Planierungen, bei denen umfangreiches Fundmaterial zutage gefördert wurde. Diese wurde von einem ehrenamtlichen Mitarbeiter des Landesdenkmalamtes Baden-Württemberg geborgen und an die Denkmalpflege weitergeleitet. Bei der Beschäftigung mit den Lesefunden gelang es eine historische Einordnung vorzunehmen. Mit Hilfe weiterer topographischer Beobachtungen und historischer Recherche kann eine Mönchsgemeinschaft des spätmittelalterlichen Breisgaus belegt und beschrieben werden, von der im Folgenden berichtet wird. Als erster wies Adolf Poinsignon auf das verschollene Klösterlein ,,St Peter auf dem Kaiserstuhl" der Paulinereremiten hin, mehr als 100 Jahre später werden nun seine damals im Schau-ins-Land veröffentlichten Beobachtungen ergänzt.
Der markante Bau des St. Paulusheims mit seiner Natursteinfassade aus Muschelkalk, dem Gestein des Kraichgaus, gehört zu den Gebäuden Bruchsals, deren Silhouette das Stadtbild nach Osten hin prägen. Würde über den Dachgiebeln nicht ein kleiner Turm mit einem Doppel-Kreuz aufragen, wüsste ein Fremder allerdings wohl schwerlich, was sich hinter diesen zunächst grau und fast hart wirkenden Mauern verbirgt. Aber wer ein wenig näher kommt und genauer hinschaut, stellt mit Erstaunen fest, wie lebendig, abwechslungsreich die Farben und auch die Formen der Steine sind: Grau, weiß, ocker, gelb, klein, groß, scharfkantig, abgerundet - jeder anders - bilden sie die schützende Fassade des Bauwerks, das beinahe mittelalterlich wirkt. Doch der Schein trügt, der Bau ist keineswegs alt, und was diese Mauern beherbergen, ist ein Gymnasium mit über 700 höchst lebendigen Schülerinnen und Schülern, ein „Kloster" gleichzeitig - obwohl keiner der Patres sich als Angehöriger eines Klosters im althergebrachten Sinne bezeichnen würde -, ein Bildungszentrum und ein Seniorenheim, eine bunte Vielfalt und doch eine Einheit: das St. Paulusheim.
Wie behält man den Überblick über das kirchliche Recht? Woher weiß man verlässlich, welche Normen gelten und welche nicht mehr anzuwenden sind? Heute suchen wir schnelle Antwort auf diese Fragen per Mausklick auf www.kirchenrechtbaden.de. Dort wird sogar das außer Kraft getretene Kirchenrecht archiviert. Rechtssammlungen – ob in digitaler oder in gedruckter Form – sind also das Mittel der Wahl. Sie ergänzen das amtliche Bekanntmachungsorgan, das Gesetzes- und Verordnungsblatt der Landeskirche (GVBl.). Rechtssammlungen zum kirchlichen Recht unserer Landeskirche (vor und nach der Union von 1821) gibt es bereits seit dem frühen 19. Jahrhundert. Nach einer
Darstellung des badisch-lutherischen Kirchenrechts durch P. L. Roman von 1806, unternahm es Jakob Heinrich Rieger, evangelischer Pfarrer zu Willstätt, eine „Sammlung von Gesetzen und Verordnungen über das evangelisch-protestantische Kirchen-, Schul-, Ehe- und Armenwesen im Großherzogthume Baden von 1806-1835“ herauszugeben. Riegers Werk „schließt sich an Roman’s oben erwähnte Schrift der Zeit nach an. Inhaltlich ging Rieger anders vor. Er gab die Normen im Wortlaut wieder, während Roman das Kirchenrecht seiner Zeit unter Angabe von Quellen darstellte, also quasi ein Lehrbuch verfasste. Im Bemühen um Aktualität seiner Sammlung ließ ihr Rieger weitere Bände folgen. So entstanden bis 1863 insgesamt zehn Bände, zuletzt herausgegeben von K. L. Schmidt.
Als vor etwa einhundertfünfzig Jahren in Baden eine ganze Reihe von evangelischen Kirchengemeinden mit den jeweiligen bürgerlichen Gemeinden Verträge über die Kostenträgerschaft des Organisten- und des Messnerdienstes schloss, entstand ein Vertragstypus, dessen Hintergründe und Zielrichtung heute weitgehend in Vergessenheit geraten sind. Dies ist nicht nur aus Gründen der Rechtsklarheit misslich, zumal die Verträge grundsätzlich noch heute in Geltung stehen, sondern auch aus kirchenhistorischen Gründen: An diesen Verträgen kann die Entwicklung in der organisatorischen Trennung von Staat und Kirche quasi im Mikrokosmos nachvollzogen werden, und zwar an der Schnittstelle von Schule, kirchlicher und bürgerlicher Gemeinde. Außerdem kann an diesen Verträgen der Übergang von der Naturalwirtschaft zur
Finanzwirtschaft im 19. Jahrhundert abgelesen werden.
Mit dem 15. April 2011 besteht das Gesetzes- und Verordnungsblatt der Evangelischen Landeskirche in Baden seit genau 150 Jahren. Das Gründungsdatum, der 15. April 1861, beruht nicht auf einem Zufall. Es geht zurück auf die staatskirchenrechtlichen Veränderungen im Großherzogtum Baden im Jahr 1860, die eine deutliche und in die Gegenwart weisende Zäsur in der badischen Kirchengeschichte markieren. Nicht erst das Jahr 1919 mit der Weimarer Reichsverfassung, sondern bereits das Jahr 1860 brachte nämlich die „grundsätzliche Beendigung des Staatskirchentums“ im damaligen Großherzogtum Baden. Entsprechende Forderungen waren in Baden zwar schon 1848/49 erhoben worden. Wirklichkeit wurde die Beendigung des Staatskirchentums mit dem badischen Gesetz vom 9. Oktober 1860 die rechtliche Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine im Staate betreffend, kurz Kirchengesetz oder Korporationengesetz genannt. Es garantierte den Kirchen grundsätzlich die Selbstbestimmung.
Ein Grundlagenvertrag zwischen Kirche und Staat ist, wenn nicht ein Jahrhundertwerk, so doch ein Meilenstein in der Beziehungsgestaltung zwischen beiden Institutionen. Aufgrund ihrer Kultushoheit sind es grundsätzlich die Bundesländer, die mit den auf ihrem Gebiet liegenden Kirchen Verträge abschließen. Sie gelten als Staatsverträge, auch wenn sie sich selbst nicht
so nennen, sondern Kirchenvertrag oder Staatskirchenvertrag. Der baden-württembergische Vertrag von 2007 spiegelt das gewachsene Staat-Kirche-Verhältnis wider. Die Vorgeschichte dieses Vertrags führt zu den Anfängen der badischen Landeskirche zurück. Der Inhalt des Vertrags gestaltet die Gegenwart und weist in die Zukunft.
Das Kreuz ist das „Siegeszeichen des heilbringenden Leides“. In ihm ist das Heilswerk Christi zusammengefasst. Es ist ein Zeichen der Heilsgegenwart. An einem Haus angebracht wird es für dieses zu einem Weihezeichen, d. h. einem Zeichen des
Segens. Deshalb verbindet sich mit ihm unter anderem auch der Glaube an seine schützende Kraft und als ein Zeichen der Entsühnung (= Befreiung von Sünde und Schuld.) Es wird zu den Leidenswerkzeugen gerechnet.
St. Agatha von Villingen
(2007)
Es ist das heutige Haus der Familie des Elektromeisters Hubert Dörflinger und seiner Frau Luzia
in der Brunnenstraße 21. An der Giebelseite zur
Zinsergasse befindet sich eine in die Wand eingelassene vergitterte Nische. In ihr steht eine sorgfältig
geschnitzte und farblich gefasste Frauenskulptur
mit ihrer bis zu den Füßen wallenden Kleidung: die
heilige Agathe.
Beginnen wir mit ein paar Beispielen:
– Ein katholischer Theologieprofessor (J. B. Hirscher) setzte sich mit dem Verhältnis von Kirchlichkeit und allgemeinem Christentum
auseinander und entwarf ein Programm für die Einheit der Christen, begründet auf eine neue Hinwendung zur Hl. Schrift .
– Vielerorts weihten der katholische und der evangelische Stadtpfarrer gemeinsam den neuen (simultanen) Friedhof im Ort ein. Dabei wurde von beiden Geistlichen über die Gemeinsamkeiten zwischen Katholiken und Protestanten gepredigt.
- ...
Dies sind alles authentisch bezeugte Fälle. Georg May hat viele in seiner Dissertation exakt belegt. Doch sie stammen nicht aus unserer
Zeit, sondern aus den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts. Erstaunlich also, was man aus der Geschichte erfahren und lernen kann.
Zu lernen ist dabei nicht nur, was gewesen ist, sondern auch, was möglich ist – oder was nicht. Der folgende Überblick skizziert nun die Entwicklung entlang dem historischen Zeitverlauf.
Am 21. Oktober des Jahres 1827 wurde der erste Erzbischof der neu gegründeten Diözese Freiburg geweiht und inthronisiert. Damit kam ein langer Entstehungsprozess zum Abschluss. Warum aber, so wird man fragen, musste denn vor 175 Jahren ein neues Bistum in einem Gebiet geschaffen werden, wo seit tausend Jahren und mehr die kirchliche Organisation klar geregelt war, wo es uralte Bistümer, Dekanate, Pfarreien gab? Und wie hat man sich die Gründung eines neuen Bistums vorzustellen? Konkreter gefragt: Wie verlief die Gründungsgeschichte? Diesen Fragen soll im 1. Teil nachgegangen werden. Im 2. Teil betrachten wir die Entwicklung de? Bistums unter den Aspekten: Wo lagen die Wendepunkte, welche Triebkräfte haben die Entwicklung vorangebracht? Wie wurde sie in eine bestimmte Richtung getrieben und wie sind die Verhältnisse hervorgebracht worden, in denen wir leben? Welche Kräfte haben sich in den Spannungen zwischen der ,,Vorwärts-" und der „Rückwärtsbewegung", zwischen Fortschritt und Verteidigung also,
durchsetzen können - und warum? Im 3. Teil geht es um die Gegenwart: In welchen Verhältnissen, in welcher Kirche leben die Katholiken des Erzbistums Freiburg heute, als „Geliebte Erzdiözesanen", wie Erzbischof Gröber die Hörerinnen und Hörer seiner Predigten zu begrüßen pflegte?
Wer die großen Marien-Wallfahrts-Orte im deutschsprachigen Raum - etwa Altötting in Bayern oder Mariazell in Österreich - besucht, ist sicher auch beeindruckt von den vielen Votiv-Tafeln, den Votiv-Gaben und den schriftlichen Bekenntnissen über erhaltene Hilfe in jeder Not. Deshalb ist es erstaunlich, dass man in der bedeutenden Wallfahrtskirche zu Lautenbach vergeblich nach solchen Beweisen der Volksfrömmigkeit sucht. Aber dies war nicht immer so. Im Archiv der Pfarrei Lautenbach befindet sich ein Manuskript, welches uns wertvolle Aufschlüsse liefert. Pater Adalbert Hardt, von 1740 bis zu
seinem Tode am 28. Dezember 1754 Rektor der Wallfahrtskapelle Unserer Lieben Frau zu Lautenbach, hat in seinem Werk „Kurzer doch gründlicher Bericht von der alten und berühmten Wallfahrth zu Maria in Lautenbach, so eine kleine stundt oberhalb Oberkirch im Breysgau gelegen, und denen Regulierten Chorherren Praemonstratenser Ordens in dem löblichen Gotteshaus Allerheiligen gehörig ist" im 17. Kapitel eine Vielzahl von „miraculosen Begebenheiten" überliefert. Er beschreibt darin zahlreiche Votiv-Tafeln und Votiv-Gaben und übermittelt uns die umfangreichen ursprünglichen Texte. Durch diese Fleißarbeit ist es möglich, das Einzugsgebiet der Lautenbacher Wallfahrt und die ganze Bandbreite der unterschiedlichsten Anliegen der Pilger kennen zu lernen.
Zahlreiche kulturkritische Veröffentlichungen befassen sich mit dem gestörten Verhältnis der Moderne zum Tod. Norbert Elias beschreibt aus zivilisationsgeschichtlicher Perspektive die Vereinsamung der Sterbenden. Schon mit fortschreitendem Alter und mit Beginn des körperlichen Verfalls sehen sich die Menschen heute an den Rand gedrängt. Der neuzeitliche Mensch, so Horst Eberhard Richter, glaubt durch Naturwissenschaft, Technik und Medizin die Natur zu beherrschen. Für die
mit der Aufklärung und der rationalen Welterklärung entstandene Allmachtsphantasie, die Richter als „Gotteskomplex" bezeichnet, ist die Vorstellung von der eigenen Endlichkeit schlechthin unerträglich. Preis dafür ist, was der Philosoph Pascal als schrecklichen Fluch der Moderne vorausgesehen hat: das einsame Sterben. Der Mensch, der mit Hilfe der Apparatemedizin am Leben gehalten wird, stirbt fern seines eigenen Lebenskreises auf der Intensivstation einer Klinik. Der Prozess der Säkularisierung hat den Tod als Übergang und Tor zu einer besseren Welt zu einem Sturz ins Nichts verwandelt. Der Tod ist nicht mehr der Abschluss und die Vollendung des Lebens, sondern bildet ein katastrophales, sinnloses Ereignis.
Andererseits schwinden die sozial tragenden Bindungen, die den Umgang mit Sterben und Tod erleichterten. Die Sterbenden bleiben oft allein, die Beisetzungen finden „im engsten Familienkreis" statt.