230 Christentum, Christliche Theologie
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Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (532) (entfernen)
Gehört zur Bibliographie
- nein (532) (entfernen)
Schlagworte
- Kirchengeschichte (164)
- Katholische Kirche. Erzdiözese Freiburg (146)
- Geschichte (145)
- Zeitschrift (140)
- Evangelische Landeskirche in Baden (47)
- Baden (37)
- Biografie (30)
- Karlsruhe (30)
- Evangelische Kirche (28)
- Reformation (24)
Den Organisatoren der Tagung war es ein wichtiges Anliegen, die Teilnehmenden auch mit Quellen zu unterschiedlichen Themen aus dem Umfeld des Ersten Weltkrieges zu konfrontieren. Angeboten wurden Workshops zur Seelsorge (Gesine v. Kloeden), zu Predigten (Gottfried Gerner-Wolfhard), Frauen im Krieg (Sabine Liebig), Chronistik (Johannes Ehmann) und Autobiografisches (Gerhard Schwinge). Kurzbeschreibungen der Inhalte und Ergebnisse einiger dieser Arbeitsgruppen sollen einen Eindruck von der intensiven Arbeitsatmosphäre der Tagung vermitteln.
Trotz des zeitlichen Abstandes von 100 Jahren ist die Geschichte der badischen Landeskirche während des Ersten Weltkrieges noch ein weithin unerforschtes Gebiet. Allein die Darstellungen von Udo Wennemuth zu Mannheim und jüngst zu Karlsruhe, Gerhard Schwinges in alten richtungspolitischen Mustern verhafteter Aufsatz zu badischen Pfarrern im Krieg und ein Ausstellungskatalog bilden die Ausnahme. Ich werde daher im Folgenden Vieles eher als Anregung für weitere Forschungen
denn als fertiges Ergebnis vorstellen und mich nach einigen Informationen zur Situation der Landeskirche im Jahr 1914 mit den Folgen des Krieges für die Institution Landeskirche befassen und dann einen Blick auf die Ebene der Gemeinden richten.
Einzig bedingt durch die Forschungslage werden hier die Städte und nicht die Dörfer in den Blick geraten.
Verbum Dei manet in aeternum
(2015)
Predigt und theologische Lehre ereignen sich nicht im luftleeren Raum. Sie sind Deutung und Orientierung konkreten Ergehens im Licht des Wortes Gottes. Wenn Sie heute freundlicherweise der Einladung zu einem Gespräch zum Thema Wort Gottes, Kirche und Konfession im Licht der Barmer Theologischen Erklärung gefolgt sind, wissend, dass dieses Gespräch durch mein mit dem 1. November 2008 wirksam gewordenes Ausscheiden aus dem aktiven Kirchendienst veranlasst ist, so möchte ich einstimmungsweise jetzt zunächst bedeuten, dass ich im Folgenden keinen abgerundeten theologischen Vortrag anbieten werde. Ich möchte vielmehr versuchen, das, was Predigt und Lehre, Gemeindeleben und kirchliches Handeln in dieser Zeit, die ich gelegentlich mitverantwortlich begleiten durfte, manchmal subkutan und eher
verborgen, manchmal aber auch ganz offenkundig geprägt hat, gewissermaßen atmosphärisch spürbar zu machen.
Gespräch heißt auf lateinisch sermo. „Sermo“, so hat der für meine Arbeit und mein Selbstverständnis als Pfarrer wichtigste Lehrer, der Heidelberger Dogmatiker Peter Brunner, an bestimmter Stelle ausgeführt, „bedeutet eigentlich ein ruhiges,
gelassenes Gespräch über einen bestimmten Gegenstand, auch eine einfache Rede im Gesprächston.“ Also möchte ich Ihnen heute einen Sermon halten, eine Ansprache und einfache Rede im Gesprächston, eine Nachdenklichkeit über die Farbe der Zeit.
Seit den Arbeiten von Wilhelm Pressel und Heinrich Missalla auf deutscher Seite, und von Laurent Gambarotto auf französischer Seite, ist die Predigt des Ersten Weltkrieges nicht mehr Objekt einer gründlichen Untersuchung gewesen. Dies gilt auch für Elsass-Lothringen, auch wenn ich diesem Thema einige begrenzte Aufsätze gewidmet habe. So behandelt das Standardwerk von Jean-Noël und Francis Grandhomme, Les Alsaciens-Lorrains dans la Grande Guerre (Straßburg 2013) nicht die Predigt. Diese Lücke ist umso bedauerlicher als die Bibliothèque Nationale Universitaire von Straßburg ca. 60 gedruckte Predigten des Ersten Weltkrieges besitzt, darunter 40, die vor kurzem dank des Programms „Europeana“ digitalisiert worden sind. Diese Predigten – sowie manche andere, die man an der „Médiathèque protestante“ (Thomasstift) finden kann – sind von Pressel nicht berücksichtigt worden. Diese Predigten sind vorwiegend deutsche Predigten, was sich aus zwei Gründen leicht erklären lässt: erstens war die deutsche Sprache schon vor 1870 die religiöse Sprache der meisten Protestanten in Elsass-Lothringen, auch wenn in einigen Gemeinden – z.B. bei den Reformierten in Mulhouse (Mühlhausen) – die französische Sprache immer gepflegt wurde; zweitens durfte man mit Beginn des Krieges die französische Sprache in der Öffentlichkeit nicht mehr gebrauchen; aus diesem Grund wurde der Pfarrer Karl-Theodor Gerold, Kollege von Albert Schweitzer, der sein Vikar war, seines Amtes in Straßburg-Sankt-Nikolaus enthoben. Auch der Präsident der lutherischen Kirche, der Altdeutsche Friedrich Curtius, legte – vergebens – dagegen bei den Behörden Protest ein.
Reformation und Politik
(2015)
Kirchenhistorische Zugänge oder Einführungen werden oft als hilfreich empfunden, da sie die theologischen oder politischen Fragen, die erörtert werden sollen, in ihren geschichtlichen Zusammenhang einordnen. Und dann freut sich der Kirchenhistoriker. Es kann sich aber auch ganz anders verhalten: Dann, wenn historisch zunächst ein Rahmen zu beschreiten und zu beschreiben ist, der uns zeigt, wie weit wir heute von den Problemen anderer, früherer Zeiten entfernt sind. Wenn wir also auf Luthers Spuren ein Problem verfolgen wollen und als erstes erkennen, dass diese Spuren bald 500 Jahre alt sind.
Es gibt dann drei Möglichkeiten: Die erste: Wir verneigen uns tief vor Luther und seinen Anschauungen und übertragen diese direkt in unsere Zeit – und stellen dann mit Verwunderung fest, dass niemand heutzutage solches noch für aktuell ansieht. Die zweite Möglichkeit: Wir verneigen uns vielleicht noch tiefer vor Luther und seinen Anschauungen, um dann selbst festzustellen, dass diese zwar interessant seien, aber für die Gegenwart wohl doch keinerlei Bedeutung haben. Und die dritte Möglichkeit (die ich diese favorisiere) ist die: Luther aus seiner Geschichte und Wirkung verstehen; und dann prüfen, ob seine Kriterien politischen Handelns für uns einen inneren Anspruch auf Geltung erheben dürfen oder gar müssen.
Die finanziellen Leistungen des Staates an die Kirchen stehen immer wieder in der Kritik der Öffentlichkeit, weil die Ursachen und Voraussetzungen für die Zuweisung sog. Staatsleistungen an die Kirchen häufig nicht bekannt sind. Zu unterscheiden sind dabei einerseits „Staatsleistungen“, die der Staat der Kirche für bestimmte vertraglich vereinbarte Leistungen zugesteht, die andernfalls vom Staat erbracht werden müssten, die aber die Kirchen übernommen haben, etwa im Bereich der Schulen, der Diakonie etc. Andererseits beziehen sich „Staatsleistungen“ auf Ansprüche der Kirchen, die sich aufgrund der Inkamerierung oder Säkularisation von Kirchengut seit der Reformation ergeben haben, die also gewissermaßen als Entschädigungsleistung für vom Staat entfremdetes Kirchengut zu verstehen sind. Über diese historisch begründeten Staatsleistungen kursieren in der evangelischen Kirche auch in Fachkreisen zum Teil unrichtige Vorstellungen, so etwa wenn diese Leistungen einseitig aus der „Säkularisation“ der Jahre 1802/03 hergeleitet werden, die die evangelische Kirche vermögensrechtlich nur in geringem Maße betraf. Für die evangelischen Kirchen muss man hierbei vielmehr vor allem auf die Säkularisationen der Reformationszeit zurückblicken und auch die „verdeckten“ Säkularisationen durch politische Entscheidungen in der Mitte des 19. Jahrhunderts mit berücksichtigen.
Wie behält man den Überblick über das kirchliche Recht? Woher weiß man verlässlich, welche Normen gelten und welche nicht mehr anzuwenden sind? Heute suchen wir schnelle Antwort auf diese Fragen per Mausklick auf www.kirchenrechtbaden.de. Dort wird sogar das außer Kraft getretene Kirchenrecht archiviert. Rechtssammlungen – ob in digitaler oder in gedruckter Form – sind also das Mittel der Wahl. Sie ergänzen das amtliche Bekanntmachungsorgan, das Gesetzes- und Verordnungsblatt der Landeskirche (GVBl.). Rechtssammlungen zum kirchlichen Recht unserer Landeskirche (vor und nach der Union von 1821) gibt es bereits seit dem frühen 19. Jahrhundert. Nach einer
Darstellung des badisch-lutherischen Kirchenrechts durch P. L. Roman von 1806, unternahm es Jakob Heinrich Rieger, evangelischer Pfarrer zu Willstätt, eine „Sammlung von Gesetzen und Verordnungen über das evangelisch-protestantische Kirchen-, Schul-, Ehe- und Armenwesen im Großherzogthume Baden von 1806-1835“ herauszugeben. Riegers Werk „schließt sich an Roman’s oben erwähnte Schrift der Zeit nach an. Inhaltlich ging Rieger anders vor. Er gab die Normen im Wortlaut wieder, während Roman das Kirchenrecht seiner Zeit unter Angabe von Quellen darstellte, also quasi ein Lehrbuch verfasste. Im Bemühen um Aktualität seiner Sammlung ließ ihr Rieger weitere Bände folgen. So entstanden bis 1863 insgesamt zehn Bände, zuletzt herausgegeben von K. L. Schmidt.
„Zu Unrecht Vergessene“ heißt eine Buchreihe. Zu ihnen gehört auch Karl Hagner. Er wäre in diesem Jahr 100 Jahre alt geworden. Wäre er nicht 32jährig am Kriegsende gefallen, wäre er vielleicht ein „badischer Dichterpfarrer“ geworden.
Hagner gehörte in den Dreißigerjahren des letzten Jahrhunderts zu den jungen evangelischen Dichtern im Umfeld des Eckart-Kreises und des Furche-Verlags, auf die hoffnungsvolle Erwartungen gerichtet waren. Schon als Student schrieb er einen Roman und veröffentlichte Gedichte. Seine Begabungen wurden jäh abgebrochen durch die Katastrophe des Zweiten Weltkriegs. Diese Skizze soll mithelfen, dass er nicht vergessen bleibt. Als Kindergottesdienstkind habe ich ihn erlebt, als er 1937 als Vikar an die Weinheimer Stadtkirche kam. Ich mochte ihn sehr und freute mich, wenn er Kindergottesdienst hielt. Einmal in der Woche kam er zum Mittagessen zu uns. Hager war Hagner, mit einer randlosen Brille – und sehr zugewandt.
Er stammte aus einer bäuerlichen Familie im Kraichgau, studierte Theologie, wurde Vikar, Soldat, Offizier. Kurz vor Kriegsende, im März 1945 fiel er. Hagner hatte nicht lange vor seinem Tod noch geheiratet. Anfang der Neunzigerjahre entdeckte
ich, dass seine Witwe in Langensteinbach lebt.
Am 5. Dezember 2012 ist hier in Spöck des 150. Todestages Aloys Henhöfers gedacht worden. Und heute, am Sonntag und zweiten Advent vor 150 Jahren, ist der Pfarrer und Theologe der Erweckung von seiner Gemeinde zu Grabe getragen worden. Wer war dieser Aloys Henhöfer? Evangelischer Pfarrer und vormals katholischer Priester, wissen die einen. Ein gläubiger Mensch, ein Erweckter oder „Pietist“, wie es damals hieß, wissen die andern. Und wieder andere wissen von dem volksnahen Mann zu erzählen, der Groß und Klein, Hoch und Einfach ins Gewissen reden konnte. In der Tat ist Henhöfer ein Mann gewesen, von dem man Beeindruckendes erzählen konnte, wahre Geschichten und auch Legenden, jedenfalls Geschichten, in denen man nicht nur erfuhr, wie sich seine Lebensgeschichte zugetragen hat, sondern auch, wie
ein Mensch seine persönliche Geschichte in die Führungen Gottes einzeichnen konnte. Wer war Aloys Henhöfer? Die Überschrift dieses Vortrages will es schon zum Ausdruck bringen: Mutiger Bekenner und Prediger des lauteren Evangeliums. Mutig also war er und hat gelernt, seinen Glauben auf das Bekenntnis des Augsburger Reichstags von 1530 zu beziehen und zur Geltung zu bringen. Ein begnadeter Prediger war er, der Scharen von Auswärtigen zu seinen Gottesdiensten zog. Und schließlich war er ein Lehrer des Evangeliums, sicherlich in dem ihn prägenden Verständnis aus der ihm widerfahrenen Erweckung. Zum väterlichen Lehrer wurde er an seinen Vikaren, die die Frömmigkeit der Erweckung zu einer Bewegung innerhalb der Landeskirche werden ließ, die bis heute spürbar ist in der Diakonie bzw. Inneren Mission, dem AB-Verein oder auch einfach in der Prägung der Gemeinden in der Hardt, im mittelbadischen Ried oder auch im Kraichgau.
Kirchlicherseits war die „Neue Ära“ (1860-1871) von zwei Dynamiken gekennzeichnet: 1) dem Willen des Staates, das Staatskirchentum abzubauen – dem entsprach das Kirchengesetz vom 9. Oktober 1860; 2) dem Willen der Kirche, den neu gewonnenen Spielraum mittels der badischen Kirchenverfassung (KV) vom 5. September 1861 zu nutzen und zu gestalten. Die Rechte der Gemeinde wurden gestärkt, eine engere Verbindung zum gesamtdeutschen Protestantismus gesucht; das landesherrliche Kirchenregiment blieb gleichwohl erhalten. Gemischte Angelegenheiten (res mixtae) blieben die Vermögensverhältnisse der Kirchen und die Schule. Gerade die Schulfrage hatte sich in den 50er-Jahren in Auseinandersetzungen mit der Erzdiözese Freiburg als außerordentlich konfliktträchtig erwiesen. Schon um diesen Konfliktherd (aus liberaler Sicht und Staatsraison) einzudämmen zielte die staatliche Kirchenpolitik der „Neuen Ära“ auf eine relative Entflechtung von Staat und Kirche, die in der Schulpolitik auf die Emanzipation der staatlichen Schule (als Simultanschule) von der Konfessionsschule hinauslief. Die Frage aber der politischen und pädagogischen Verantwortung des Schulwesens durch den Staat musste auch den Katechismusunterricht betreffen, der sich ja primär im RU und nicht im KU vollzog. Der Katechismus wurde zum Politikum.
Der evangelische Theologe Richard Rothe ist am 28. Januar 1799 in Posen geboren worden und am 20. August 1867 hier in Heidelberg verstorben. Rothe hat in Heidelberg und Berlin studiert und wirkte seit 1823 als Gesandtschaftsprediger an der
preußischen Botschaft in Rom, was ihn in bleibende Verbindung zum preußischen Botschafter Karl Josias Bunsen (1791-1860) brachte. Nach kurzer Lehrtätigkeit in Heidelberg 1827 folgte er einem Ruf an das von dem erweckten Theologen Heinrich Heubner (1780-1853) geleitete Wittenberger Predigerseminar, wo Rothe seine prägende – zu seinem späteren Liberalismus durchaus spannungsvolle – mystisch-wundergläubige Frömmigkeit entwickelte. Am 27. April 1837 wurde er nach Heidelberg berufen, zum ordentlichen Professor und zum Direktor des hiesigen Predigerseminars. 1849-1854 wirkte er in Bonn, um nach seiner Rückberufung (1853) nach Heidelberg von 1854 bis zu seinem Tode 1867 als Universitätsprofessor und Universitätsprediger zu fungieren. 1861 ist er zum außerordentlichen Mitglied des Oberkirchenrats ernannt worden, das auch in der Generalsynode der Landeskirche eine erhebliche Rolle spielte; seit 1863 war er Mitglied der Ersten Kammer, also des Oberhauses des badischen Parlaments. Somit stand Rothe seit 1861 auf dem Gipfel seines Einflusses, zugleich aber im Schatten der Trauer um seine Frau Luisa, geb. von Brück, einer chronisch kränkelnden und depressiven Frau, die er 1823 geheiratet hatte. Friedrich Nippold (1838-1918), ein beinahe schon postumer Verehrer und dann Biograph Rothes, berichtet, Rothe habe seine Frau „mit einer geradezu unvergleichlichen Hingabe gepflegt“. Die Ehe blieb kinderlos. Rothe wohnte in der heutigen Friedrich Ebert-Anlage, woran noch heute eine Tafel am Haus erinnert.
Die erste protestantische Generalsynode im Großherzogtum Baden fand 15 Jahre nach dessen Etablierung statt. Sie tagte vom 2. bis zum 26. Juli 1821 in Karlsruhe unter der Präsidentschaft des Staatsministers Carl Christian Freiherr von Berckheim, der in Lörrach ein Schüler des jungen Theologen Johann Peter Hebel gewesen war. Großherzog Ludwig (I.) hatte sie einberufen lassen mit dem erklärten Ziel, die beiden – im neuen Großherzogtum vorfindlichen – sogenannten protestantischen Religionsparteien – die „lutherische“ und die „reformierte“: jene mit ihren Schwerpunkten vor allem im markgräflichen Alt-Baden(-Durlach), in den Ritterschaften des Kraichgaus und in der Grafschaft Wertheim; diese mit ihrem Schwerpunkt in der Kurpfalz – zu vereinigen zu einer „Union“: zu einer „Vereinigten evangelisch-protestantischen Kirche im Großherzogtum Baden“. Deshalb sprechen wir von der „Unionssynode 1821“. Diese Generalsynode hatte sich viel vorgenommen – und sie hat viel erreicht; sehr viel – in gut drei Wochen. Was sie vor allem erreicht hat, war eben die „Union“ als solche: die wirkliche Vereinigung der beiden evangelischen Kirchen im Land, und das nicht zuletzt in einer Frage, über die alle Menschen zu allen Zeiten gerne streiten: übers Geld!
Nachdem die deutsche Zeitgeschichtsschreibung sich lange vor allem an den beiden deutschen Diktaturen abgearbeitet hatte, stößt seit einigen Jahren auch die ‚alte Bundesrepublik‘ auf ein wachsendes historiographisches Interesse. Die bis in die jüngste
Vergangenheit angebotenen Deutungen der westdeutschen Geschichte als Erfolgs-, Ankunfts- oder Wundererzählungen beschränken sich jedoch meist auf die Phänomene des Wandels, indem sie beispielsweise die wirtschaftliche Entwicklung oder die Institutionengeschichte in den Blick nehmen. Der Aufbau einer Staats- und Gesellschaftsordnung ist aber nicht nur eine Frage verfassungsrechtlicher Grundlegung und institutioneller Erneuerung, sondern umfasst auch den Bereich des politischen Bewusstseins. Die kulturell-ideelle Prägung bleibt in der bisher eingenommenen Perspektive jedoch oft unhinterfragt. Hierbei geht es auch um die Frage, wer dem sich konstituierenden Gemeinwesen ‚Bundesrepublik‘ eine intellektuell begründete Richtung gab.
Zwischen der Durchsetzung der Reformation unter Ottheinrich 1556 und der Veröffentlichung des Heidelberger Katechismus 1563 liegt für die Kurpfalz ein etwa siebenjähriges Ringen um die konfessionelle Identität des neuen evangelischen Kirchwesens. Das Land wandelt sich in dieser Zeit von einer Schaubühne der großen innerreformatorischen Lehrstreitigkeiten zu einem eigenständigen Akteur im konfessionspolitischen Kräftespiel der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Besonders
fassbar wird diese Wandlung anhand einer Momentaufnahme aus dem Sommer 1560. Zeitzeugenberichte verschaffen zuerst einen Eindruck von den Protagonisten und Frontstellungen dieser Zeit. Das entstandene Bild soll dann zweitens in den Kontext
der politischen und der kirchlichen Entwicklungen in der Kurpfalz seit 1556 eingebunden werden. Drittens wird nach der Bedeutung der Momentaufnahme für den Weg zum Heidelberger Katechismus zu Fragen sein.
Der Nachlass des Prälaten Hans Bornhäuser fand, nachdem bereits 2008 kleinere Teile eines „Nachlasses Bornhäuser“ durch den verstorbenen Prälat i.R. Gerd Schmoll übergeben worden waren, im Februar 2013 mit der Übernahme des Hauptnachlasses von der Witwe Ilse Bornhäuser in Freiburg seinen Weg in das Landeskirchliche Archiv Karlsruhe.
Der Bestand beinhaltet 283 Verzeichnungseinheiten mit einem Umfang von insgesamt 1,9lfden. Metern und
einer Laufzeit von 1900 bis 1987. Er umfasst Dokumente aus dem beruflichen wie aus dem persönlichen Leben.
Hans Bornhäuser entstammte einer religiös geprägten Familie: Am 21. Februar 1908 wurde er als erstes Kind des Pfarrers
Wilhelm Bornhäuser und dessen Frau Helene geb. Gonser in Uiffingen bei Boxberg geboren. 1910 wurde der Vater an die Stiftsanstalten in Freiburg versetzt, wo Hans Bornhäuser seine Kindheit und Jugend verbrachte. 1926 nahm er das
Studium der Theologie, Philosophie und Geschichte an der Universität Marburg auf, wo sein Onkel Karl Bornhäuser als Theologieprofessor wirkte. Während seiner Studienzeit verbrachte Hans Bornhäuser einige Semester an der Theologischen Schule in Bethel und an der Universität Erlangen.
Das Ius patronatus in Händen evangelischer Reichsritter, auf welches sie nach dem Augsburger Religionsfrieden ihre Kirchenherrschaft gründeten, ist eine altbekannte Erscheinung. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist aber die Tatsache, dass gelegentlich vom Ius episcopale oder den Iura episcopalia gesprochen wird. Damit stellt sich die Frage nach dem Inhalt dieses Begriffs. Wird er als Synonym für Patronat gebraucht? Drückt sich darin der Stolz auf die erlangte Kirchenhoheit aus? Oder ist er tatsächlich als Rechtsterminus zu verstehen? Am Beispiel eines Mikrokosmos, der Ganerbschaft Schüpf, wird eine Antwort auf diese Fragen versucht.
In den vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts, vor allem in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts, verstärkten sich die Spannungen in Theologie, Kirche und Gesellschaft. Überall war Unruhe zu spüren. Kirche und Gesellschaft befanden sich in einem fast fiebrig zu nennenden Zustand. Wie die geistlich-theologische und kirchenpolitische Großwetterlage beschaffen war, fand in den Diözesansynoden, heute würden wir sagen: in den Bezirkssynoden des Jahres 1846 ihren Niederschlag. Auf fast allen Synoden wurde das Verlangen nach Veränderung und Ausbau der Kirchenverfassung laut. Das Motto lautete: Mehr Beteiligung der Gemeinde, der Diözesansynoden und der Generalsynode in Leitung und Gestaltung der Kirche! Vor allem die Diözesen in den ehemals kurpfälzisch-reformierten Landesteilen taten sich mit deutlichen Forderungen hervor.
Ein weiteres wichtiges Thema war die Zuordnung von Schrift und Bekenntnis. Zwölf der siebenundzwanzig Synoden beschäftigten sich damit, und die, die sich damit befassten, lehnten allesamt eine stärkere Verpflichtung auf die Bekenntnisse mehr oder weniger entschieden ab. Dem Evangelischen Oberkirchenrat wurde dabei vorgeworfen, dass er in den Verlautbarungen und Erlassen der letzten Zeit die Bekenntnisbindung zu sehr betont habe.
Michael Sattler (1490-1527)
(2013)
Das Urteil, das im Prozess gegen den ehemaligen Mönch und Täuferführer Michael Sattler am 17. Mai 1527 in der vorderösterreichischen Amtsstadt Rottenburg am Neckar – gleichzeitig Sitz der Grafen von Hohenberg – gefällt wurde, übertraf an Grausamkeit alles Vorstellbare und erfüllte selbst die Zeitgenossen allgemein mit Abscheu und Entsetzen. Der Angeklagte sollte dem hencker an die handt [ge]geben werden, der soll ihn auf den [Markt]platz fuehren, und ihm allda zuerst die zungen abschneiden, danach uff ayn wagen schmiden, im allda zwaymal mit einer eyßnen glueende zangen auß seynem leib reissen. Nachmals, biß man [ihn] auff die malstat bringt, noch fünf griff [mit der Zange] wie vor[her] […] geben. Danach seyn leyb wie ayn ertzketzer zu pulver verprennen. Am 20. Mai 1527 wurde das Urteil vollstreckt. Noch auf der Hinrichtungsstätte habe Sattler Got für seine verfolger gebetten und erklärt, die warhayt bezeugen und mit meinem blut versigeln zu wollen, so der Augenzeugenbericht. Mit Sattler starben neun Männer und zehn Frauen, die mit ihm gemeinsam aufgegriffen worden waren und sich wie er geweigert hatten, den widertauff [zu] widerruff[en]. Unter ihnen war
auch Sattlers Ehefrau Margarete. Einem der Gefangenen, Veit Feringer, welcher auß furcht zum ersten ganntz und gar abgefallen war und widerrieff, sich auch begeben hat, alles zu glauben, was seyn oberkayt wollt, wurde ohne weitere Misshandlungen der Kopf abgeschlagen. Eine der verurteilten Frauen erhielt einen Hinrichtungsaufschub, bis sie ihr ungeborenes Kind entbunden hatte. Die übrigen Gefangenen wurden lebendig verbrannt, die Frauen im Neckar ertränkt.
Liebe Festgemeinde! Das hätte sich die Gründergeneration nicht träumen lassen. Nach 150 Jahren gibt es die Wartburg immer noch. Anders als damals, als sie als Akademisch-Theologischer Verein Heidelberg gegründet wurde. Aber allemal noch so lebendig, dass Sie heute froh und unübersehbar feiern können. Und dabei nicht nur zurück, sondern sicher
auch nach vorne schauen. Natürlich geht bei einem runden Jubiläum – und 150 Jahre sind ein stolzes rundes
Jubiläum – der Blick zunächst einmal zurück. Der Vergangenheit verdanken wir die Gegenwart. Wie kompliziert und undurchschaubar sie sich uns oft auch darstellt. Der Vergangenheit, der Gründung vor 150 Jahren, verdankt sich auch Ihre Verbindung. Aber die Erinnerung, auch die beim Feiern, darf nie nureine einseitig rückwärtsgewandte sein. Sie dient allemal auch der Zukunftsfähigkeit. Sie muss ihr dienen. Schließlich wollen Sie in 25 oder gar in 50 Jahren wieder ein Jubiläum feiern. Doch dann, da bin ich mir ganz sicher, allemal wieder unter neuen Vorzeichen. Tempora mutantur, et nos in illis. Die Zeiten ändern sich. Und wir uns mit ihnen. Warum schaut der Festprediger gleich so sehr nach vorne und in die Zukunft, wo
es heute doch darum geht, den 15. Juni 1863 zu feiern. Ganz einfach. Das liegt an jenem Bibel-Vers, den ich der heutigen Festpredigt wunschgemäß zugrunde lege. Jener Vers zugleich, den sich Ihre Gründungsmitglieder als Wahlspruch ausgesucht
haben.
Der „Familiennachlass Schmitthenner“ ist der überarbeitete und erweiterte Bestand „Abt. 150.028. Nachlässe von Schmitthenner, Adolf (1854-1907) und Schmitthenner, Karl Ludwig Wilhelm (1858-1932)“, der im Jahrbuch für badische Kirchen- und Religionsgeschichte vorgestellt wurde. Der neue Bestand mit ca. 5 laufenden Metern und 670 Verzeichnungseinheiten hat eine Laufzeit von ca. 1738-2011. Neben den schriftlichen Archivalien gehören zum Nachlass auch Bilder, Fotos und Alben, welche dem Bestand entnommen und der Bilder- und Fotosammlung des Landeskirchlichen Archives (Abt. 08.154.) zugeführt wurden. Die Bücher des Nachlasses wurden geschlossen in den Bestand der
Landeskirchlichen Bibliothek aufgenommen. Elf Ölgemälde wurden in die Grafik- und Gemäldesammlung des Landeskirchlichen Archives (Abt. 08.153.) überführt. Zum Familiennachlass Schmitthenner gehören ferner ein Familienbecher (VZE Nr. 667) und weitere Gegenstände, die als Realien unter VZE Nr. 665 erschlossen sind, z. B.: Lederetui, Brille, Brosche, Druckklischees, Haare von allen den lieben Meinigen (VZE Nr. 107), Wandteller, eine Medaille und ein Abdruck des Petschafts mit dem Schmitthenner-Wappen.
Der Bestand Abt. 064. enthält die Handakten der langjährigen Vorsitzenden der Liturgischen Kommission der Evangelischen Landeskirche in Baden, Frieder Schulz und Heinrich Riehm. Frieder Schulz, geboren am 19. Juli 1912 in Bruchsal und verstorben am 25. Dez. 2005 in Heidelberg, war 23 Jahre lang, von 1955 bis 1978, Direktor des Peterstifts, des Predigerseminars der badischen Landeskirche in Heidelberg und seit 1956 Mitglied der Liturgischen Kommission der Evangelischen Landeskirche in Baden. Die „Handakten Frieder Schulz“ kamen im Februar 1999 als dienstliche
Akten aus der Tätigkeit als Landeskirchlicher Beauftragter für liturgische Ausbildung, Forschung und Praxis sowie seiner Mitarbeit im Rahmen der Liturgischen Kommission der Landeskirche in das Archiv. Heinrich Riehm, geboren am 22. Aug.
1927 in Haßmersheim und im Ruhestand seit 1. Sept. 1992, war 1965 zur Übernahme einer Professur an der Akademie für Musik und darstellende Kunst in Graz für ein Jahr beurlaubt. Bis Ende 1995 hatte er den Vorsitz der Liturgischen Kommission der Evangelischen Landeskirche in Baden. Der vorliegende Bestand „Liturgische Kommission“ dokumentiert durch Protokolle und dazugehörige Unterlagen die umfangreiche und gründliche Arbeit, welche in der badischen Landeskirche und darüber hinaus von Heinrich Riehm und Frieder Schulz vor allem in liturgischer, aber auch in kirchenmusikalischer Hinsicht geleistet worden ist. Unter ihrer Regie entstanden Gottesdienstordnungen, Agenden und Gesangbücher in Zusammenarbeit mit der EKD, weiteren protestantischen Kirchen in Europa und der Ökumene. Im Petersstift waren sie im Fach Liturgik für die liturgische Ausbildung badischer Theologen verantwortlich.
150 Jahre nach Henhöfers Tod stellt sich die Frage, welches war denn seine Wirkung und inwiefern ist er als einer der Lehrer unserer Kirche – ein Doktor, wie er von den Heidelberger Theologen genannt wurde – noch aktuell. Wir tun dies nicht ohne die gebotene Zurückhaltung, wohl wissend, dass uns nur ein begrenztes und vorläufiges Urteil zusteht. Meine innere Nähe zu ihm gestehe ich gerne. Henhöfer gehört für mich zu den theologischen Vätern und Lehrern, von denen unsere Landeskirche nicht allzu viele aufzuweisen hat. Aber ich möchte ihm kein Denkmal errichten und ihn auch nicht verklären. Denkmäler sind doch gleichsam Versteinerungen und verklärende Heiligenbilder, sie entsprechen nicht dem reformatorischen Verständnis jener Lehrer und Zeugen der Wahrheit, zu denen wir Henhöfer rechnen dürfen. Ein lebendiges, ehrendes und ehrliches Gedenken wird die Grenzen achten, die ihm und uns gesetzt waren und sind, einem jeden in seiner Zeit und Welt. Das Wort des Paulus vom Maß des Glaubens (Röm 12,3), das von Melanchthon so oft zitiert wurde, gilt und darum überschreibe ich meinen dritten Abschnitt Henhöfer in seinen Grenzen. Nach dieser Klärung und Eingrenzung möchte ich ihn zum Schluss unter uns neu ins Gespräch bringen, das ist sozusagen das Vermächtnis. Eine Thesenreihe soll diesen Versuch einer Aktualisierung zusammenfassen und zur Diskussion stellen.
Der Hurrapatriotismus des Kaiserreichs und die fast einhellige Kriegsbegeisterung, anfängliche Siegesmeldungen von der Front, bald aber Nachrichten von Verwundeten und Gefallenen versetzten die Pfarrer in den Heimatgemeinden vom August 1914 an unter einen besonderen Erwartungsdruck ihrer Gemeindeglieder. Die Kriegsbegeisterung im Volk musste aufgenommen werden; bei den meisten Predigern geschah es aus Überzeugung. Andererseits galt es zu ermutigen und zu trösten, eine Deutung des Geschehens und Weisung zu bieten. Die Predigten waren somit meistens weniger Text- als Thema- oder Mottopredigten. Die älteren Pfarrer an der „Heimatfront“ wurden, trotz immer wieder neuer Mobilmachungsaktionen, entweder als unabkömmlich eingestuft oder neben ihrem eigentlichen Gemeindedienst als Garnison- oder Lazarettpfarrer eingesetzt. Ihre Kriegspredigten und Kriegsandachten ließen sie oft drucken, damit sie auch ihren Gemeindegliedern im Felde zugesandt werden konnten oder um mit dem Erlös des Druckschriftenverkaufs Hilfsmaßnahmen zu unterstützen.
Am 22. Juni 1950 wurde im Redtenbacher-Hörsaal im Maschinengebäude der Technischen Hochschule Karlsruhe die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Karlsruhe ins Leben gerufen. Die Gründung der Karlsruher Gesellschaft ist eingebunden in die Reihe der seit 1948 stattfindenden Gründungen solcher Gesellschaften in ganz Deutschland.
Bezeichnender Weise war die Initiative zur Gründung einer Karlsruher Gesellschaft gar nicht von Karlsruhe selbst ausgegangen, sondern die Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit Stuttgart hatte zu der Versammlung eingeladen, die das erklärte Ziel hatte, auch in Karlsruhe eine solche Gesellschaft ins Leben zu rufen. Obgleich die Einladung erst wenige Tage vorher, am 17. Juni 1950, versandt worden war, kamen 58 Personen zur Gründungsversammlung. Das legt zumindest nahe, dass man in Karlsruhe von der Stuttgarter Initiative nicht überrascht wurde. So gab es bereits Kontakte interessierter Karlsruher zur Stuttgarter Gesellschaft und deren Aktivitäten. Die Zündung verursacht hatte der Besuch des Präsidenten des 1928 gegründeten (Inter)National Council of Christian and Jews, Dr. Everett R. Clinchy (1897-1986) am 17. Mai 1950 in Karlsruhe, wo er vor geladenen Gästen über die Ziele und Aufgaben einer christlich-jüdischen Wiederannäherung sprach.
Einen gesonderten Bestand zum Ersten Weltkrieg gibt es im Landeskirchlichen Archiv ebenso wenig wie zum Zweiten Weltkrieg, wenn man von den Sammlungen der Feldpostbriefe absieht. In der Regel befinden sich Unterlagen zum Ersten Weltkrieg in entsprechenden Serien der Generalakten, aber auch in Personalakten und diversen Sammlungen.
Im Frühjahr 2013 konnte die Landeskirchliche Bibliothek die Gesangbuchsammlung von Udo Eisenbeiß (1936-2013) aus Offenburg übernehmen. Der gebürtige Straßburger Eisenbeiß war Verwaltungsleiter und stellvertretender Direktor des Paul-Gerhardt-Werkes in Offenburg und leidenschaftlicher Kirchenmusiker. Zugleich war er auch ein passionierter Sammler u.a. von Gesangbüchern, deren Bestand er noch kurz vor seinem Tode der Gesangbuchsammlung der Landeskirchlichen Bibliothek
antrug. Die Gesangbücher wurden als „Sammlung Eisenbeiß“ in die Gesangbuchsammlung integriert. Das Zugangsbuch verzeichnet, nachdem Dubletten ausgeschieden worden waren, 310 Einträge.
Die drei Protagonisten dieser Tagung sind im Abstand jeweils eines halben Jahrhunderts geboren: Friedrich Reiser 1401, Jakob Wimpfeling 1450, Sebastian Franck 1499. Wimpfeling ist Reiser und wohl auch Franck nie begegnet, aber Wimpfeling
wusste von Reiser, und Franck wusste von Wimpfeling. Als Reiser 1458 in Straßburg als rückfälliger Ketzer verbrannt wurde, besuchte der junge Wimpfeling die Lateinschule seiner Heimatstadt Schlettstadt. Erst vierzig Jahre später interessierte ihn jene Ketzerverbrennung aus einem nicht bekannten Grunde sehr. Sein Freund Geiler von Kaysersberg stellte 1497 in Straßburg Nachforschungen über „diesen Friedrich“ an und übermittelte das Ergebnis nach Speyer, wo Wimpfeling damals als Domprediger wirkte. Vier Jahre später machte Wimpfeling, der inzwischen in Straßburg lebte, von den Informationen Geilers Gebrauch im zweiten Buch seiner Schrift „Germania“, mit der er beim Rat der Stadt dafür warb, dass dieser zum Wohle Straßburgs ein Gymnasium für die 15- bis 20jährigen als Ausbildungsstätte für die künftige Führungsschicht einrichten möge. Diese sollte einmal mit derselben Weisheit regieren, die der Stra?burger Rat schon in früheren Zeiten bewiesen habe. Wimpfelings Aufzählung vorbildlicher Maßnahmen schockierte damals nicht, sie entsprach vielmehr gängiger Regierungslehre.
Datiert vom Tag der Apostel Philipp und Jakob, dem 1. Mai des Jahres 1393 stiftete der zu jener Zeit schon betagte Mainzer Erzbischof und Kurfürst Konrad von Weinsberg zur Rettung seines und seiner Vorfahren Seelenheils bei Burg Guttenberg über dem Neckar eine Kapelle zur Ehren Gottes und des heiligen Bekenners und Bischofs Eucharius. Da Guttenberg und das dabei gelegene Dorf (Neckar-) Mühlbach Filial der Pfarrei Heinsheim waren, hatte der Stifter es nicht versäumt, vorab das Einverständnis der zuständigen Kirchenoberen einzuholen, des Dekans und Stiftskapitels von Wimpfen im Tal, der patronorum seu collatorum necnon pastoris prefate parrochialis ecclesie, der Patrone, Leiheherren und Pfarrherren zu Heinsheim. Patronus, collator und pastor ecclesie parrochialis – drei Zentralbegriffe der älteren Kirchenverfassung. In die neue Kapelle stiftete Konrad von Weinsberg ein beneficium perpetuum, das heißt eine Pfründe für einen täglich dort zelebrierenden Kaplan, und dotierte diese mit einem in der unmittelbaren Nachbarschaft der Kapelle noch zu errichtenden Haus sowie mit näher bezeichneten Pfründgütern und -einkünften in umliegenden Dörfern. Außerdem verordnete er dem jeweiligen Kaplan einen Platz am Tisch des Guttenberger Burggesindes und traf detaillierte Verfügungen bezüglich der Pflichten und Rechte der künftigen Pfründinhaber. Die Verleihung der Kaplaneipfründe sollte – wie üblich – für alle Zeiten dem jeweils Erstgeborenen und ältesten Agnaten des Hauses Weinsberg zustehen, dem verus heres proximior et senior masculus. Indes ging das Haus Weinsberg bereits in der nächsten Generation in Konkurs und starb wiederum eine Generation später im Mannesstamm aus. Burg Guttenberg gelangte 1449 samt der dazugehörigen Herrschaft und dem Recht zur Verleihung der Kaplaneipfründe in den Besitz der Kraichgauer Ritteradelsfamilie von Gemmingen.
Vor einigen Monaten rief Gustav Löffler bei mir an. Es war ihm zur Kenntnis gekommen, dass ich mich schon seit etwa 1994/95 mit Gertrud Herrmann beschäftigt habe. Ihr Leben bewegt mich bis heute. Ich habe darum mehrfach über sie geschrieben und für meine Arbeiten Einsicht genommen in einschlägigen Archiven. Eigentlich wäre dazu die Genehmigung von Rechtsnachfolgern nötig gewesen. Ich habe zehn Jahre nach solchen gesucht; auch noch weiterhin, als das sogenannte „Lexikon“ bereits erschienen war. Aber irgendwann habe ich meine Suche, die sich bis nach USA erstreckt hatte, doch aufgegeben. Da erhielt ich 2008 überraschend Kontakt zu Gertrud Herrmanns Neffen, Harald Herrmann. Ihn hatte sie zu ihrem Erben eingesetzt, er war ihr Rechtsnachfolger. Zum Glück war er auch im Nachhinein einverstanden mit meinen Recherchen. Es besteht noch immer loser Kontakt mit ihm. – Und letztes Jahr berichtete mir Gustav Löffler, dass die Familien Löffler und Herrmann familiäre Bindungen haben!
Die kirchenpolitische Neuorientierung unter Friedrich III. (1515; reg. 1559–1576), deren Gipfel die Einführung des Catechismus Oder Christliche(n) Vnderrricht(s) / wie der in Kirchen vnd Schulen der Churfürstlichen Pfaltz getrieben wird bildet, wurzelte bereits in den reformatorischen Maßnahmen Kurfürst Ottheinrichs von der Pfalz (1556–1559). Es war dem Kurfürsten nicht gelungen, mittels der lutherischen Kirchenordnung von 1556 die religiöse Lage zu befrieden, was auch durch eine unglückliche Berufungspolitik verursacht war. Bereits unter Ottheinrich wurden – in eher reformiertem Geiste – die Bilder in den Kirchen zurückgedrängt. Hauptstreitpunkt der Heidelberger Theologen war freilich die Lehre vom Abendmahl, die zum handgreiflich ausgetragenen Streit zwischen Wilhelm Klebitz und Tilman Heshus und schließlich zur Entlassung beider führte. Ottheinrichs Nachfolger Friedrich III. erhoffte weitere Klärung durch ein Gutachten Melanchthons, dass dieser wenige Wochen vor seinem Tode im November 1559 erstattet hat und das Friedrich noch 1560 drucken ließ. Melanchthon war sich über die kirchenpolitische Brisanz durchaus im Klaren, wenn er sagte: Es ist nicht schwer, aber gefährlich, darauf eine Antwort zu
geben.
Im Jahre 1913 – also noch zu Zeiten der formalen Geltung des landesherrlichen Kirchenregiments in Baden – definierte die RGG (in erster Aufl.) den Begriff „als ein(en) wenig glücklich(en) Ausdruck für die Sonderstellung, die in den deutschen ev. Landeskirchen der Landesherr als Kirchenglied einnimmt. Als Summepiscopus (= Erster oder Oberbischof) ist der Landesherr Träger des *Kirchenregiments […]; über die Ableitung dieses Rechtes vgl. *Episcopalismus […], *Territorialismus, *Kollegialismus. Ueber die Bedeutung und den Wert dieser Stellung des Landesherrn vgl. *Landesherrliches Kirchenregiment […]“ Damit sind bereits zwei Erkenntnisse gewonnen: erstens geht es um die kirchenverfassungsmäßige Sonderstellung des Fürsten in der evangelischen Kirche; und zweitens ist der diese bezeichnende Begriff als „wenig glücklich“. Zwar verrät der
Verfasser (Förster) nicht, warum die Begrifflichkeit ihn unglücklich stimmt, aber vielleicht nahmen wir eben schon beim Hören an seinem Unglück Anteil, wenn wir den ganzen Verweiskatalog auf die staatskirchenrechtlichen Begriffe zur Kenntnis
nahmen, die manchen unter uns im Laufe des zweiten theologischen Examens zum ersten und vielfach auch letzten Mal im Fach Kirchenrecht vor Augen getreten sind. Wie war das noch mit Episkopalismus, Territorialismus und Kollegialismus?
Nun möchte ich Ihnen sogleich diese Sorge nehmen, dass wir in diesem Kurzvortrag den Begriffskatalog abarbeiten könnten. Dazu fehlt uns die Zeit und es soll ja um die badischen Verhältnisse gehen. Zugleich muss uns klar sein, dass Begriff und
Wesen des Summepiskopates nicht isoliert zu entwickeln sind, sondern historische Voraussetzungen und Niederschläge kennen, die anhand ausgewählter Stationen der badischen Kirchengeschichte beschrieben werden sollen.
Sebastian Franck (1499–1542)
(2012)
In einer 1545, etwa drei Jahre nach Sebastian Francks Tod, publizierten Vorrede zu einem Ehetraktat des Hamburger Pastors Johann Freder beteuerte Luther, er habe bey leben Sebastiani Francken nichts wollen wider jhn schreiben (S. 171). Denn ich solch bösen Menschen zu hoch veracht und allzeit gedacht, sein schreiben würde nichts gelten bei allen vernunfftigen, sonderlich bey Christen leuten, und von sich selbst in kurtz untergehen, wie ein Fluch eines zornigen bösen Menschen. Im Folgenden malt Luther sein Feindporträt weiter bildkräftig aus. Franck, das böse lesterlich maul (S. 172) wird mit einer unfletigen Saw (ebd.) verglichen, und Luther fühlt sich bei ihm erinnert (S. 174) an die schendlichen fliegen, die bei uns zu weilen in der natürlichen noth auff dem heimlichen gemach wollen in den hindern kriechen, und in derselben Rosen
und feinen Blumen sich weiden und jr honig saugen, Und darnach herfur fliegen, wenn sie den russel und fusse daselbst besuddelt haben, wollen sie uns im angesicht, auff der nasen, auff den augen, backen, maul, an dem ehrlichsten Ort sitzen, als kemen sie aus einem wolriechenden lustgarten oder einer Apoteken.
In jüngster Zeit wurden die Nachlässe der badischen Pfarrer Ernst Lehmann (1861–1948) und seines Sohnes Kurt Lehmann (1892–1963) sowie der mit ihnen verwandten Karlsruher Komponistin, Pianistin und Dichterin Clara Faisst (1872–1948) im Landeskirchlichen Archiv Karlsruhe erschlossen und damit für eine zielgerichtete Recherche nutzbar gemacht. Dabei weisen diese drei Nachlässe eine bemerkenswerte Geschichte auf, die nun im Landeskirchlichen Archiv Karlsruhe ihren Abschluss
gefunden hat. Als Luise (Liesel) Lehmann, die zweite Frau von Kurt Lehmann, im Jahre 1996 hochbetagt aus ihrer Wohnung in M 1,1 in Mannheim in ein Seniorenstift umziehen musste, konnte sie nur Weniges mitnehmen. Wertvolle Bände aus der Bibliothek Kurt Lehmanns wurden verschenkt, der größte Teil der Bibliothek konnte jedoch als „Ernst und Kurt Lehmann-Gedenkbibliothek“ von Pfarrer Dr. Johannes Ehmann gesichert und erschlossen werden und in der Konkordienkirche einen neuen Standort erhalten. Splitter aus der Bibliothek Kurt Lehmanns, vor allem Kleinschrifttum zum Kirchenkampf, gelangten auch in die Landeskirchliche Bibliothek in Karlsruhe. Einer sehr viel größeren Gefährdung war hingegen das persönliche Schriftgut aus dem Besitz von Kurt Lehmann ausgesetzt, vor allem Korrespondenzen, Manuskripte und Fotos, die für die Vernichtung frei gegeben waren. Der weitaus größte Anteil dieser Unterlagen konnte glücklicherweise durch Dr. Udo Wennemuth, der seinerzeit mit der Fertigstellung seiner Geschichte der evangelischen Kirche in Mannheim beschäftigt war und auch in Kontakt zu Liesel Lehmann stand, gerettet und zunächst im Kirchengemeindeamt Mannheim in einem völlig ungeordneten Zustand gelagert werden. Als Wennemuth im Mai 1999 die Leitung des Landeskirchlichen Archivs
übernahm, wurde der Bestand als Nachlass Ernst und Kurt Lehmann in das Landeskirchliche Archiv nach Karlsruhe übergeben.
Allgemein gilt Dietrich Bonhoeffer als Entdecker der Mündigkeit. Er hat diesen Gedanken in seiner Tegeler Haft in Briefen an seinen Freund Eberhard Bethge entwickelt. In einem Brief vom 8. Juni 1944 setzt er sich mit der Art auseinander, wie die
Kirchen auf die mündig gewordene, selbstsichere Welt reagieren. Zunächst hatte er auf die etwa seit dem 13. Jahrhundert beginnende Bewegung in der Richtung auf die menschliche Autonomie verwiesen und die Attacke der Apologetik auf die Mündigkeit der Welt u.a. als unvornehm bezeichnet, weil hier ein Ausnützen der Schwäche eines Menschen zu ihm fremden, von ihm nicht frei bejahten Zwecken versucht wird. In Auseinandersetzung mit den theologischen Hauptrichtungen des 20. Jahrhunderts fordert er eine Interpretation der „mythologischen“ Begriffe, die nicht die Religion als Bedingung des Glaubens voraussetzt. Bonhoeffer war sich des Fragmentarischen dieser Gedanken bewusst. Er wurde beim Schreiben seiner Briefe im Tegeler Gefängnis mehrfach unterbrochen. Damit ist diese Aufgabe den nachfolgenden Generationen aufgetragen; denn das Wahre, das er erkannt hat, muss weitergedacht, wahrscheinlich nie zu Ende, aber immer wieder von neuem durchdacht werden. In einem Brief vom 30. Juni 1944 setzt er sich mit dieser Frage, insbesondere mit der Art auseinander, wie die Kirche in den Menschen Sündenbewusstsein zu erzeugen versuche, um ihnen die Heilsbedeutung Jesu deutlich zu machen.
Der Nachlass von Otto Raupp kam als einer der ältesten in das Landeskirchliche Archiv und ist wahrscheinlich um 1960 hier deponiert worden. Der Bestand umfasst 92 VE mit einer Laufzeit von ca. 1886 bis 1944 und einen Umfang von ca. 0,30 lfde. Metern. Otto Heinrich Raupp wurde am 25. Mai 1867 als Sohn des Pfarrerehepaares Adolf Raupp und Elisabeth, geb. Mayer in Schwörstadt-Dossenbach im Kirchenbezirk Schopfheim geboren. Er studierte in Jena und Heidelberg Evangelische Theologie und wurde 1888 unter die Kandidaten der Evangelischen Landeskirche aufgenommen. Nach bestandener theologischer Vorprüfung im Jahr 1888 und abgelegter theologischer Hauptprüfung im Jahre 1889 folgte das Vikariat in Eberbach (1889), Berwangen (1890), Müllheim (1891), Freiburg (1892) und Mannheim (1894). 1898 wurde er Pfarrverwalter in Auggen und am 8. Januar 1899 in sein Amt als Pfarrer der Gemeinde Mundingen eingeführt. 1907 folgte die Wahl zum Dekan des Kirchenbezirkes Emmendingen. Ab dem 1. November 1919 war Otto Raupp Pfarrer in Denzlingen und seit 1919 weitere 6 Jahre Dekan der Diözese Emmendingen. 1909–1920 war Otto Raupp Mitglied der Generalsynode. Am 11. November 1927 erfolgte in Anerkennung der langjährigen Tätigkeit im geistlichen Amt und als Dekan des Kirchenbezirks Emmendingen die Ernennung zum Kirchenrat. 1925 wurde Otto Raupp nochmals für weitere 6 Jahre zum Dekan des Kirchenbezirkes Emmendingen bestätigt. Am 1. August 1938 wurde Otto Raupp in den Ruhestand versetzt, er verstarb am 2. November 1945 in Freiburg (im Breisgau).
Im Wintersemester 1984/85 war im Vorlesungsverzeichnis der Theologischen Fakultät folgende Lehrveranstaltung angekündigt: „Dr. Scheible, Interim und Adiaphoron. Zur politischen Verantwortung des Theologen“. Ich nahm teil und habe bis heute Bilder der Sitzungen im Übungsraum in der Karlstr. 16 im Kopf. In diesem kirchengeschichtlichen Hauptseminar habe ich den Unterschied zwischen dem Augsburger und dem Leipziger Interim gelernt und vieles mehr. Ich sage das mit ausdrücklicher Dankbarkeit: Ich hatte das Glück, von Heinz Scheible in die erste tiefere Beschäftigung mit Melanchthon geführt zu werden. Und bis heute hat mein Melanchthon-Studium ja nicht aufgehört. Schon der Titel der Lehrveranstaltung zeigte die besondere Qualität der Lehre Herrn Scheibles: „Interim und Adiaphoron. Zur politischen Verantwortung des Theologen“. Den Theologiestudierenden sollte die erhebliche gegenwärtige Relevanz der Auseinandersetzungen um das Augsburger bzw. Leipziger Interim deutlich werden. Und das geschah keineswegs unter Vernachlässigung eingehender Quellenarbeit. Ich habe noch einmal in den alten Seminarunterlagen nachgesehen. Das sind nicht nur zahlreiche Kopien von Melanchthon-Briefen aus dem Corpus Reformatorum, sondern auch Kopien von Drucken aus dem 16. Jahrhundert, alles
intensiv bearbeitet, mit Bemerkungen und Buntstift-Unterstreichungen. Nach meiner Erinnerung habe ich in diesem kirchengeschichtlichen Hauptseminar zum ersten Mal überhaupt mit Kopien von Originaldrucken aus dem 16. Jahrhundert gearbeitet.
Die Schriften des Straßburger Reformators Martin Bucer zur Kindertaufe, insbesondere seine ausführliche Schrift Quid de baptismate infantium iuxta scripturas Dei sentiendum von 1533, haben ihm den Ruf eines „unparalleled master of a theology of infant baptism“ eingebracht. Dieser zu Recht verliehene Titel steht allerdings in einem krassen Missverhältnis zur Resonanz seiner Kindertaufschriften in der Sekundärliteratur zur Geschichte der Reformation. Die letzte ausführliche Besprechung seiner hier übersetzten Hauptschrift zur Kindertaufe stammt aus dem Jahr 1884. Dies mag unter anderem daran liegen, dass bisher keine kritische Edition, geschweige denn eine deutsche Übersetzung von Bucers Schrift Quid de baptismate vorliegt. Dem versucht die hier veröffentlichte Übersetzung abzuhelfen. Diese Schrift über die Kindertaufe ist als offener Brief an den Münsteraner Täuferführer Bernhard Rothmann gerichtet und erschien kurz vor der militärischen Zuspitzung der Lage in Münster Anfang 1534.
Wenn man unter einem Katechismus ein Unterrichtsbuch zur Vermittlung und zur Erklärung des Glaubens versteht,
so hat das Katechismuslied die Aufgabe, die Auslegung des Katechismus zu vertiefen, „dem Ausbreiten von Gottes Wort [zu] dienen [...], das den Glauben schafft“ und „der Jugend die Grundlagen und Hauptzeugnisse des Glaubens ins Herz [zu] singen.“ Das Katechismuslied hat also im Prinzip eine außerliturgische Funktion im Bereich des Unterrichts und der Mission. Dem entsprechend war der Ort des Katechismusliedes in der lutherischen Kirche der Sonntag-Nachmittags-Gottesdienst, oft auch als „Sonntagsschule“ bezeichnet, in dem der Katechismus und seine Erklärung im Mittelpunkt standen. Damit wird ein wichtiger Unterschied zwischen Lutherischem und Heidelberger Katechismus deutlich, denn in letzterem geht es weniger um „Lehre“ als um „Bekenntnis“, oder anders ausgedrückt: Der Heidelberger ist ein Instrument, um den Glauben zu bilden und zu formen. Das Singen eines Katechismusliedes ist dann – wie bei allen Kirchenliedern – Ausdruck des Glaubens, hier freilich eines reflektierten und verinnerlichten Glaubens, der zum Bekenntnis befähigt.
Die badischen Hofprediger haben sich nicht in das Bewusstsein einer interessierten kirchengeschichtlichen Öffentlichkeit eingeprägt als Träger eines Amtes, dessen Funktion sich einem heutigen Betrachter nicht sofort erschließt. Dabei war das Amt des Hofpredigers eines der vornehmsten unter den Theologen der Markgrafschaft und des Großherzogtums Baden, das von einer Anzahl hoch bedeutender Persönlichkeiten ausgeübt wurde, die, wenn auch eher in einem anderen Zusammenhang, einen hohen Bekanntheitsgrad über die Residenz hinaus erlangt haben. Ich erinnere nur an den
Prälaten Karl Wilhelm Doll oder den Prälaten und Kirchenpräsidenten Albert Helbing. Die Beschäftigung mit den Hofpredigern erschien wohl lange Zeit nicht opportun zu sein. Doch der Boom der Residenzen- und Elitenforschung in den letzten Jahren hat selbstverständlich auch die Hofprediger wieder in den Blick der Forschung gerückt. In einer Projektbeschreibung der Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel „Obrigkeitskritik und Fürstenberatung. Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568–1714“ heißt es: „Protestantische Hofprediger der Frühen Neuzeit
agierten in einem Schnittfeld zwischen höfischer Seelsorge, gelehrten theologischen Diskursen, institutioneller Herrschaftsgestaltung, Politikberatung und persönlichem Glauben. Sie bildeten zweifellos eine besonders einflussreiche Gruppe im Spektrum frühneuzeitlicher Eliten, deren nähere Erforschung das Verständnis für die politische
Kultur, die Ausbildung der modernen Staatlichkeit und die Entwicklung von Kirche und Theologie zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert vertieft.“
Archiv und Bibliothek dürfen sich über wertvolle Neuzugänge freuen, von denen einige hier kurz angezeigt sein sollen: Seltener Lutherdruck Ein brieff / D.Mart.Luth. / Von seinem / Buch der Winckel / messen, an einen / guten freund. / Wittenberg / M. D. XXXIIII, Die bei Hans Lufft zu Wittenberg im Jahre 1534 gedruckte Lutherschrift wurde der Landeskirchlichen Bibliothek von der Evang. Kapellengemeinde in Heidelberg überlassen. Wie der Druck in das Pfarramt der Gemeinde kam, ist unbekannt. Ein alter Bibliotheksstempel verweist auf die Herkunft aus einer aufgelösten Hochschulbibliothek (Bibl. Acad. Land.) hin. Das vorliegende Exemplar gehört zur zweiten von Lufft in Wittenberg 1534 publizierten und völlig neu gesetzten Ausgabe der gleichen Schrift. Das Impressum enthält den Druckfehler „Gedruck zu Wittenberg“; dieser Fehler wurde in einem Nachdruck aus dem gleichen Jahr korrigiert. Die bei Josef Benzing / Helmut Claus, Lutherbibliographie. Verzeichnis der gedruckten Schriften Martin Luthers bis zu dessen Tod, Bd. II, Baden-Baden
1994 unter der Nummer 3093, Variante B1 verzeichnete Druck ist identisch mit der Ausgabe VD16 L 4178. Der SWB
weist derzeit nur die Ausgaben VD16 L 4177 (Wittenberg 1534) und nach VD16 L 4176 (Nürnberg 1534) nach.
Der Bayerische Verbundkatalog differenziert bei der Ausgabe B (Benzing 3093) leider nicht zwischen den beiden
Varianten, so dass unklar ist, ob unsere Ausgabe dort erfasst ist.
Jakob Ernst Leutwein, Pfarrer in Unterschüpf (1730-1763), überliefert in seiner spätestens 1755 abgeschlossenen „Schüpfer Kirchenhistorie“ das während einer Reise geführte Gespräch. Seinem Begleiter erzählte der Chronist, dass an der Spitze der
Geistlichkeit der 1632 erloschenen Herren von Rosenberg ein Superintendent gestanden hatte. Der Gesprächspartner kommentierte, es wäre aliquid inauditi, also völlig ausgeschlossen, dass adelige Herren einen Superintendenten hätten, ja es fehle ihnen dazu auch das Recht. In beiden Haltungen drückt sich unmissverständlich das Besondere dieser reichsritterschaftlichen Superintendentur aus – hier Leutweins Bewunderung für diese außergewöhnliche Einrichtung; dort der andere, die Existenz einer solchen Einrichtung bestreitend, damit ex negativo das Außergewöhnliche, ja Singuläre der Superintendentur in einer Adelsherrschaft betonend. Was hat es mit diesem Amt auf sich? Die Reformation bildete, wie allgemein bekannt, einen (nicht nur) religiösen Fundamentalprozess. Weit weniger ist im landläufigen Bewusstsein verankert, dass sich daran u.a. eine ganze Reihe rechtlicher Probleme anschloss.
Melanchthon 2010
(2011)
Wir sind zum wechselseitigen Gespräch geboren – so hieß das Motto für das Melanchthonjubiläum 1997, ein kraftvoller Satz aus Melanchthons Rede Über die notwendige Verbindung der Schulen mit dem Amt des Evangeliums, der es seit dem
Jubiläum zum 500. Geburtstag zu einer erstaunlichen Verbreitung gebracht hat. 1997 wurde das Motto in einer Auflage von vier Millionen auf dem Revers der Jubiläumsmünze (in Kurzform: Zum Gespräch geboren) ganz handfest unter das Volk gebracht. Auch 2010 behielt dieses Motto in Gottesdiensten, Veranstaltungen, Zeitungsartikeln, Publikationen etc. seine Aussagekraft. So begann der Rundfunkgottesdienst des Deutschlandfunks in der Konstantin-Basilika in Trier zur Eröffnung des Melanchthonjahres am Reformationstag 2010 mit einer Dialogansprache: Wir sind zum wechselseitigen Gespräch geboren. So hat Philipp Melanchthon das gesagt, immer wieder. Das war sein Lebensmotto. Dass der Wahlspruch Melanchthons nach Römer 8, 31 vielmehr lautet: Ist Gott für uns, wer mag wider uns sein, gerät zunehmend in Vergessenheit und scheint offenkundig in der zunehmend säkularisierten Welt immer weniger „anschlussfähig“ zu sein, so dass die Einladung, die Bereitschaft und die Fähigkeit zum Gespräch sich immer mehr zur Signatur Melanchthons ausprägen. 1997 entfaltete sich das Jubiläum in vier thematischen Facetten, nämlich ‚Bildung‘, ‚Ökumene‘, ‚Politik‘ und ‚Europa‘. Mit der Überschrift des Jahres 2010 Reformation und Bildung wurde der Fokus eingeengt, zugleich aber auch die Möglichkeit eröffnet, das Melanchthonjahr 2010 in die Lutherdekade zu integrieren und mit einem historischen und zugleich aktuellen Proprium zu profilieren.
Am Anfang des 20. Jahrhunderts sah sich die Evangelische Landeskirche in Baden mehrfach veranlasst, ihre Pfarreien neu zu gliedern. Filialgemeinden und selbständige Gemeinden wurden aus bestehenden Kirchspielen herausgelöst. Als tiefere Haupttriebkraft wirkte dabei das Bevölkerungswachstum. Weitere Faktoren und besondere Wirkungen konnten in dem häufig komplexen Geschehen verbunden sein. Im Folgenden soll nicht die Verselbständigung eines bisherigen Gemeindeteiles sondern das tatsächliche Ergebnis für andere Nebenorte im Mittelpunkt stehen. So ging es in der
überdehnten altbadischen Pfarrei Schopfheim nicht nur um ein stark gewachsenes benachbartes Dorf, sondern gleichzeitig um das kirchliche Schicksal entfernterer Gemeindeteile. Die entsprechende Neuordnung liegt inzwischen 100 Jahre zurück. Am 1. Januar des Jahres 2011 jährte es sich zum hundertsten Male, dass die evangelischen Gemeindemitglieder in Hausen im Wiesental und in Raitbach (einschließlich Sattelhof und Schweigmatt) zu einer Kirchengemeinde vereinigt wurden. Von Hausen aus gesehen erscheint diese Vereinigung als sehr naheliegend. Hausen und Raitbach haben eine längere gemeinsame Gemarkungsgrenze in der Talaue der Wiese. Die Geographie rät gewissermaßen zur Verbindung beider Gebiete als einer guten Möglichkeit. So dachte ich auch, als ich Ende der 70er Jahre des 20.Jahrhunderts in Hausen zugezogen war und den Namen „Kirchengemeinde Hausen-Raitbach“ als eine sichere Tatsache aufnahm.
Der Professor der Staatswirtschaft Dr. med. (Straßburg 1772) und Dr. phil. h.c. (Heidelberg 1786) Johann Heinrich Jung-Stilling (1740–1817) hat sich immer wieder zu geistigen, politischen und sozialen Entwicklungen seiner Zeit geäußert, schon als
Professor in Kaiserslautern (1778–1784) und in Marburg (1787–1803), besonders aber seitdem er von 1794 an und seit 1803 nur noch mehr und mehr ein vielgelesener, zuerst in Heidelberg, dann seit 1806 in Karlsruhe lebender Erbauungsschriftsteller der Erweckung wurde. 1814 schrieb er selbst rückblickend von seiner Vergleichung der Zeitgeschichte. Mit der Frage nach Jung-Stillings Verhältnis zur Aufklärung und insbesondere zum Revolutionsgeist seiner Zeit hat sich eine beachtliche Zahl von Forschern befasst. Dennoch wurden von diesen nicht alle infrage kommenden Quellen in ausreichender Weise berücksichtigt.
Johann Ludwig Ewalds Leben und Wirken dürfen als vergleichsweise gut erforscht gelten. Ähnliches gilt für Carl Ullmann, wenngleich wir über zahlreiche Aspekte von dessen Œuvre noch nicht genug wissen. In vorliegendem Beitrag wird ein bislang
unbekannter Brief Ewalds an Ullmann mitgeteilt, der aufschlußreich nicht nur bezüglich seines Adressaten, sondern auch hinsichtlich seines Verfassers ist. Doch zuvor seien der Schreiber des Briefes und sein Adressat knapp vorgestellt.
Fordern manche Kirchenhistoriker im Kontext der Europäisierung und Globalisierung eine Kirchengeschichtsdarstellung als
Christentumsgeschichte, die die großen Zusammenhänge bedenkt und darstellt, so erinnern andere daran, dass räumliche und konfessionelle Begrenzungen, also Darstellungen im territorialen und nationalen Rahmen oder konfessionsgeschichtliche Untersuchungen ebenso wie biographische Einzeldarstellungen weiterhin sinnvoll bleiben. Möglicherweise werden in enger gefassten Darstellungen zwar nicht alle großen Zusammenhänge benannt werden können. Für diesen Preis erwirbt man aber eine anders nicht mögliche Tiefenschärfe. Enger gefasste Untersuchungen sind dann besonders wertvoll, wenn gute Gründe für die Annahme vorliegen, dass es sich um zentrale, repräsentative oder exemplarische „Gegenstände“ handelt, selbst wenn uns hier auch Extraordinäres begegnet. Für die badische Kirchengeschichte etwa ist mit guten Gründen anzunehmen, dass sich die frühere Residenz Durlach für eine solche Forschung als lohnend erweisen könnte. Eine Durlacher Kirchengeschichte könnte ein Spiegel für die badische Kirchengeschichte sein. Es wäre gewiss ein lohnendes Unternehmen, einmal ein solches Unternehmen nicht nur auf Grund der Literatur, sondern nochmals neu mit den Akten und Dokumenten der Gemeinde, der Landeskirche und des Generallandesarchivs zu schreiben.
Am 23. Dezember 1572 wurde Johannes Sylvanus vor dem Heidelberger Rathaus enthauptet. Begründet wurde seine Hinrichtung mit seiner Hinwendung zum Antitrinitarismus, die sich in einem – leider nicht überlieferten – antitrinitarischen Bekenntnismanuskript zeigte. Aufgrund vorheriger Vorkommnisse in Heidelberg und der Reformationsgeschichte der Kurpfalz ist es sinnvoll, die Hinrichtung des Sylvanus einer genaueren Betrachtung zu unterziehen. Hierbei ist einerseits die reichsrechtliche Stellung der Kurpfalz, die aufgrund ihres Bekenntnisses „das erste deutsche evangelisch-reformierte Territorium“ war, bedeutsam. Andererseits ist das Schicksal Sylvans für eine kirchenpolitische Frage der Reformationszeit bedeutsam, nämlich die Frage der Ordnung der Kirche und der Reinhaltung der Gemeinde, der sogenannten Kirchenzucht. Daher sollen in diesem Aufsatz die Vorgänge um die Hinrichtung des Sylvanus unter reichs- und religionspolitischen Gesichtspunkten betrachtet werden. Es wird aufgezeigt, dass die Motive für die Hinrichtung des Sylvanus nicht nur in
seiner Häresie des antitrinitarischen Bekenntnisses zu finden sind, sondern ein Cluster verschiedener Interessen diverser Personen beziehungsweise unterschiedlicher Personengruppen zu Grunde liegt. Der Fokus dieses Aufsatzes wird dabei auf die Vorgänge um die Kirchenzucht gerichtet. Die ebenfalls bedeutsame Entwicklung der Reformation in der Kurpfalz wird nur schlaglichtartig beleuchtet. Der Sprachgebrauch bei Beschreibungen von Lehrmeinungen, besonders bis zur Ausbildung offensichtlicher Glaubensgruppen, orientiert sich an der jeweiligen Belegliteratur, so dass der attributive Gebrauch der Begriffe nicht definitorisch gesichert ist.
In keinem Territorium des Heiligen Römischen Reiches waren Politik und Religion derart eng miteinander verknüpft wie in der Kurpfalz, und kein anderes Territorium litt bis zum Ende des Alten Reiches in ähnlichem Maße unter Konfessionskonflikten wie die Kurpfalz. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Religion und Politik wie zwischen den verschiedenen Konfessionen prägte den Alltag der Menschen in der Region, formte auch Mentalitäten, bestimmte die Erfahrung der Lebenswirklichkeit und ihrer Auswirkungen. Ein Gradmesser der Empfindungen einer Zeit und ihrer
Reaktionen auf die Zumutungen der Gegenwart können auch Gesangbücher und Kirchenlieder sein, zumal in Krisen- und Konfliktsituationen. Gesangbuch und Kirchenlied werden damit zur historischen Quelle. Für die Fragestellung des Historikers
ist das Gesangbuch daher zunächst einmal Ausgangspunkt eines weiter gehenden Erkenntnisinteresses, so etwa beim Blick auf die konfessionellen oder politischen Verhältnisse einer Zeit und einer Region. Voraussetzungen und Auswirkungen der konfessionellen Spannungen und ihr Niederschlag bzw. ihre Transformation im Gesangbuch der Kurpfalz im Zeitalter der
Aufklärung sollen im Folgenden näher untersucht werden. Den zeitlichen Rahmen – und damit die Pole – markieren der Konflikt um die Heiliggeistkirche in Heidelberg 1718/20 und die Union der Reformierten und Lutheraner, nunmehr im Großherzogtum Baden, im Jahre 1821.
Die Gesangbuchsammlung der Landeskirchlichen Bibliothek in Karlsruhe ist mit ihren inzwischen ca. 4.900 Exemplaren eine der großen Sammlungen in Deutschland, so dass es angebracht erscheint, sie näher vorzustellen und ihre Besonderheiten zu
beschreiben. Möglich wird dies u. a. dadurch, dass die Sammlung vergleichsweise gut erschlossen ist, zum einen, weil die „echten“ Gesangbücher in der Bibliographie der deutschsprachigen Gesangbücher der Universität Mainz erfasst sind (und werden), zum anderen da die Katalogisierung im Südwestdeutschen Bibliotheksverbund zügig voranschreitet. Der der Sammlung zugrunde gelegte Gesangbuchbegriff ist nicht eng zu fassen. So enthält die Sammlung neben den „echten“ Gesangbüchern für den gottesdienstlichen Gebrauch auch Schulgesangbücher, Gesang- und Liederbücher für kirchliche
Gruppen und für spezielle Funktionen, Choral- und Melodienbücher sowie geistliche Liederhefte. In geringem Umfang befinden sich in der Sammlung auch weltliche Gesang- und Liederbücher. Andererseits sind nicht nur Choralbücher oder geistliche Liedersammlungen auch anderen Abteilungen des Bibliotheksbestandes zugeordnet. Die Karlsruher Gesangbuchsammlung ist eine überregional angelegte Sammlung, die natürlich bestrebt ist, die „badischen“ (bezogen auf das heutige Gebiet der badischen Landeskirche) Gesangbücher möglichst vollständig zu erfassen, die übrigen „Gesangbuchlandschaften“ aber auch in einer repräsentativen Auswahl widerzuspiegeln. Auch wenn wir es mit einer Sammlung einer evangelischen Bibliothek zu tun haben, ist der Sammelauftrag nicht konfessionell begrenzt, sondern berücksichtigt prinzipiell alle Konfessionen und auch andere Religionen. Auch unter geografischer, politischer und kultureller Perspektive überschreitet die Sammlung Grenzen, so dass nicht nur deutschsprachige Gesangbücher in ihr enthalten sind, sondern prinzipiell Gesangbücher aus allen Sprachen und Kulturen in ihr aufgenommen sein sollen.
1821 fanden sich die Reformierte und die Lutherische Kirche im Großherzogtum Baden zu einer Kirchenunion zusammen. Infolge der Gleichberechtigung von Confessio Augustana, Luthers Kleinem Katechismus und Heidelberger Katechismus
spricht man von der einzigen Bekenntnisunion in Deutschland. Erst fünfzehn Jahre später, 1836, wurden ein neues Gesangbuch und eine neue Agende eingeführt; da kommen Fragen auf: Wie konnte man unter diesen Voraussetzungen Gottesdienst feiern? – Oder blieb doch alles beim Alten? – Warum kam es nicht früher zu einer einheitlichen Regelung des Gottesdienstes? – War man sich doch nicht so einig, wie es schien? – Hatten sich zwar ausgeklügelte Formulierungen gefunden – der Passus zur Abendmahlsfrage in der Unionsurkunde ist wirklich genial – und schaffte man es dann nicht, die Theorie in die Praxis umzusetzen? Noch heute kann man in der Badischen Landeskirche erleben, dass Menschen, sogar aus der Pfarrerschaft, aufgrund ihrer konfessionell geprägten Herkunft – so begründeten sie es zumindest – nicht an einem Gottesdienst teilnehmen zu können glauben! Es war ein Gottesdienst, in dem Psalmen nach Art der klassischen Psalmodie gesungen wurden. Das sei lutherisch; wer aus der reformierten Tradition komme, könne an solch einem Gottesdienst nicht teilnehmen. – Sollten die Konfessionsunterschiede nach mehr als 180 Jahren immer noch nicht überwunden sein? Sollte das
konfessionelle Erbe immer noch von einer Teilnahme am Gottesdienst abhalten? Was war, was ist das für eine unierte Kirche, fragte ich mich. Dass Mentalitäten hartnäckig sein können, ist mir bewusst. Aber: Hätte es unter solchen Voraussetzungen, wie eben im Beispiel geschildert, überhaupt zu einer Union kommen können? Oder gab es seitdem Gegenbewegungen, die sich nicht auf konfessionelle Unterschiede vor der Union, sondern auf „andere“ Einflüsse zurückführen lassen?
Es liegt in der Natur einer religiösen Gemeinschaft, daß sie nicht blos von Behörden regiert werden will, sondern daß sie durch das Zusammenwirken aller ihrer religiös belebten Glieder auch ihre äußern Ordnungen geregelt haben will, und daß sie darnach strebt, alle ihre Mitglieder auch zu religiös belebten zu machen, und sie als solche ansehen und behandeln zu dürfen. Daß die reine Konsistorialverfassung auf die Dauer für die Kirche nicht ausreicht, liegt eben so sehr in dem Wesen einer religiösen Gemeinschaft, als es durch die geschichtlichen Ereignisse herbeigeführt wurde. Diese für die damalige Zeit bemerkenswerten Sätze finden sich in der Begründung zum Entwurf des Evangelischen Oberkirchenrates für eine neue Kirchenverfassung, der vor seiner Vorlage an die Generalsynode am 15. April 1861 sämtlichen Pfarrämtern und Kirchengemeinderäten in Baden zur Kenntnisnahme und zur Stellungnahme zugeleitet worden ist. Die darin erwähnten geschichtlichen Ereignisse nehmen Bezug auf das zähe Ringen um eine Reform der Kirchenverfassung von 1821, das in den Revolutionsjahren von 1848/49 einen seiner Höhepunkte erreicht hatte. Das damals gegen den beträchtlichen Widerstand konservativer Kreise von den liberalen Kräften verfolgte Anliegen, die Kirche aus den Fesseln des Staatskirchentums zu befreien und eine Volkskirche zu etablieren, in der die Kirchenglieder maßgeblich an der Leitung der Kirche beteiligt sein sollten, konnte sich nicht durchsetzen.
Singet dem Herrn – aber was?
(2011)
Auf dem Papier, oder vielmehr auf dem Pergament, existiert das Erzbistum Freiburg seit nunmehr rund 190 Jahren, in der Praxis sind es gut sechs Jahre weniger. Es ist also nach kirchengeschichtlichen Maßstäben noch recht jung, ganz gleich, welches Datum man als seinen „Geburtstag“ ansieht: Die Bulle „Provida solersque“ von Papst Pius VII., mit der es kirchenrechtlich konstituiert wurde, ist auf den 16. August 1821 datiert, die Weihe und Inthronisation des ersten Erzbischofs Bernhard Boll fand am 21. Oktober 1827 statt. In der Zeit zwischen der, wenn man so will, „Zeugung“ und
der realen „Geburt“ des badisch-hohenzollerischen katholischen Landesbistums fanden langwierige und teils sehr kontroverse Verhandlungen statt, in denen grundsätzliche Festlegungen juristischer, finanzieller und personeller Natur getroffen wurden, die hier freilich allesamt nicht näher thematisiert werden können. Trotzdem – und vielleicht auch deswegen – kam auf die neue Bistumsleitung eine Fülle von Aufgaben zu. Das Erzbistum Freiburg war zunächst ein sehr heterogenes Konglomerat einzelner Teile, die sich in der wirtschaftlichen und sozialen Struktur, in ihrer Geschichte und
in den Erscheinungsformen kirchlichen Lebens und religiöser Praxis deutlich voneinander unterschieden. Den größten Anteil bilden die ehemals konstanzischen Gebiete im Süden und Osten, die entschieden geprägt waren durch die reformerischen Aktivitäten des letzten Generalvikars und Bistumsverwesers Ignaz Heinrich von Wessenberg, eines „aufgeklärten“ Theologen par excellence.
Der gesamte Nachlass von D. Karl Ludwig Bender umfasst eine Laufzeit von 1818 bis 1966 und hat einen Umfang von 0,75 lfde. Meter mit 106 Verzeichnungseinheiten (künftig: VE). Er besteht aus insgesamt vier Teilnachlässen von Prof. D. Carl Ullmann (1796-1865), Pfarrer Hugo Ullmann (1827-1916), Oberkirchenrat D. Karl Ludwig Bender (1881-1961) und einem unbekannten Autor. Der Teilnachlass von Prof. D. Carl Ullmann betrifft die VE 1-38, 40-43, 47-55, 57-80, 82 und 84-99 und nimmt mit 91 VE den größten Teil des Gesamtnachlasses ein; er umfasst einen Zeitraum von ca. 1818 – 1858, also aus seiner Zeit des Studiums der Philosophie in Heidelberg bis wenige Jahre vor seinem Tod. Die Hinterlassenschaft von Pfarrer Hugo Ullmann umfasst lediglich eine einzige Einheit (VE 81) und stammt aus dem Jahre 1848, als er nach bestandenem theologischem Examen im Jahr 1849 unter die Pfarrkandidaten aufgenommen wurde. Der Nachlass von Oberkirchenrat D. Karl Ludwig Bender beinhaltet Dokumente aus den Jahren 1929 bis 1935 und umfasst neun Einheiten: die VE 56, 83 und 100-106, wobei VE 103 nicht belegt ist. Hinter den VE 39 und 44-46 verbirgt sich ein unbekannter Autor aus den Jahren
1854-1874.
Der vorliegende „Bestand Bauer“ ist kein Privat-Nachlass, sondern eine Sammlung kirchenamtlicher Dokumente, welche der Geheime Kirchenrat Prof. Dr. Johannes Bauer aus offiziellen Aktenbeständen gesammelt hatte. Mit einen Umfang von etwa
0,5 lfde. Metern mit 34 Verzeichnungseinheiten (künftig: VE) erstreckt er sich über einen Zeitraum von 1683 bis 1882.
Bemerkenswert ist dabei, dass die Dokumente dieser Sammlung im Blick auf ihre Herkunft unterschiedlichen Verwaltungsbereichen bzw. Institutionen zuzuordnen sind: 1. Dekanat Boxberg 2. Dekanat Sinsheim mit Korrespondenz in Sachen Leininger Kirchenrat (vgl. VE 19) 3. Dekanat Mosbach 4. Dekanat Neckargemünd 5. Kurpfälzisch-reformierter Kirchenrat Heidelberg 6. Evangelischer Oberkirchenrat Karlsruhe 7. Ministerium des Innern, Evangelische Kirchensektion
In den verschiedenen Korrespondenzen findet sich Schriftverkehr mit dem Fürstlich Leiningschen reformierten Kirchenrat (vgl. VE 19), den südlich gelegenen Dekanaten Emmendingen, Mahlberg, Lahr, Kork, Bischofsheim und Hornberg (VE 27/5ae), den Inspektionen des ehemals linksrheinischen Gebietes der Kurpfalz, Neustadt an der Weinstraße (vgl. VE 17 und 23) und der nördlich gelegenen Inspektionen in Wertheim (VE 29) und Mildenberg (VE 15), den Dekanaten Adelsheim, Bischofsheim, Bretten, Gochsheim, Heidelberg, Mannheim, Oberheidelberg und Unterheidelberg (VE 26) sowie den Großherzögen von Baden (VE 6/9/26 u. 27) und den Kurfürsten von der Pfalz (VE 23).
Der Pfarrer der Johannisgemeinde Weinheim, Karl Achtnich (1890 bis 1969), stand, wie viele Gemeindepfarrer, während des Zweiten Weltkriegs mit vielen ehemaligen Konfirmanden und Jugendkreismitgliedern, die als Soldaten im Krieg waren, in brieflicher Verbindung. Die Gemeindejugend, die „Sonnenjugend“, die „Sonnenmädchen“ (so genannt, weil die Gemeindejugend sich im Gemeindehaus „Zur Sonne“ traf) pflegten den Soldaten zu Weihnachten Päckchen ihrer Gemeinde zu schicken. Aus heutiger Sicht ist manches von dem Geschriebenen unbegreiflich. Nicht nur die Sicherheit, auf dem richtigen Weg zu sein, nicht nur das klare Feindbild, nicht nur das selbstverständliche Gott-mit-uns; was Vaterlandspflicht und Soldatenethos damals bedeutet haben, verstehen wir heute nicht mehr. Gerade deshalb sind die Dokumente wichtig, weil sie helfen, die geistigen Gefangenschaften jener Zeit zu ahnen und wach zu sein für Verführbarkeit und unbewusste Gefangenschaften auch heute. Zugleich sind sie bewegende Zeugnisse persönlicher Frömmigkeit.
2011 sind es genau 90 Jahre her, dass auf evangelischer Seite die Erforschung der badischen Kirchengeschichte durch regelmäßige Publikationen begann, nämlich mit Johannes Bauers Dokumentensammlung über die badische Union von 1821, publiziert zum Unions-Jubiläum 1921 in der nur kurzlebigen Reihe „Veröffentlichungen der evangelischen kirchenhistorischen Kommission in Baden“. Ab 1928 gab es dann mit den „Veröffentlichungen des Vereins für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden“ eine Reihe, die es bis zur Einstellung 2009 auf stattliche 64
Bände gebracht hat, die ein einmaliges und unerlässliches Fundament für die kirchenhistorische Erforschung der Badischen Landeskirche darstellen. Seit 2007 steht nun auch das „Jahrbuch für Badische Kirchen- und Religionsgeschichte“ der lokal- und regionalgeschichtlichen Aufarbeitung unserer Landeskirche zur Verfügung. Obwohl das Erzbistum Freiburg sogar ein paar Jahre jünger ist als die Badische Landeskirche – die Gründung der Erzdiözese aufgrund der Bulle „Provida solersque“
erfolgte zwar ebenfalls 1821, doch „funktionierte“ das Bistum erst mit der Einsetzung des Bischof 1827 – wurde bereits viel früher als auf evangelischer Seite, nämlich schon 1864 ein „Kirchengeschichtlicher Verein für das Erzbistum Freiburg“ gegründet, der seit 1865 das „Freiburger Diözesan-Archiv“ herausgibt, eine der ältesten kirchenhistorischen Zeitschriften Deutschlands.
Viele Fragen tun sich auf, sobald man auf diese Überschrift stößt: „Lieder badischer Liedermacher im 20. Jahrhundert“
– Welche Art von Liedern fällt unter diese Rubrik? – Wer ist Badener? Wer nicht? – Was ist ein Liedermacher? – Wer alles gehört zum 20. Jahrhundert? Welche Art Lied? – Da es sich ja hier um eine Tagung zu Gesangbuch und Kirchenlied handelt, erübrigt sich wohl meine erste Frage. Kirchenlieder sind gemeint. Gemeindelieder sind gemeint. Lieder sind gemeint, die in einem Gesangbuch stehen oder stehen könnten. Wer ist Badener? – Ob ein Mensch in Baden geboren ist oder seine Wirkungsstätte hat, ob er in Baden seinen Ruhestand verbracht hat oder gestorben ist – hier möchte ich gern großzügig sein. Ich selbst bin in Westfalen geboren und aufgewachsen, trotzdem fühle ich mich seit langem in der Kurpfalz zu Hause und bin also auch – irgendwie – Badener. Was ist ein Liedermacher? – Wer fällt Ihnen da ein? Zunächst doch wohl eher die
Sänger von Protestsongs, die mit der Gitarre auf der Kleinkunstbühne ihre Lieder vortragen. Reinhard Mey, Wolf Biermann, Hans Dieter Hüsch, Hannes Wader, Konstantin Wecker u.s.w. Obwohl „Über den Wolken“ von Reinhard Mey bei Trauungen
von Flugbegleitern sicher gut passen würde, wüsste ich nicht, dass ein Lied dieser Sänger schon im Gesangbuch gelandet wäre. Natürlich gibt es auch kirchliche Protestsongs und kirchliche Wanderbarden mit Gitarre. Bei meinen Ausführungen möchte ich mich aber beschränken auf Menschen, deren Dichtungen oder deren Weisen Eingang ins Gesangbuch gefunden haben.
Im Jahre 1834 meldete ein Anonymus in der liberalen „Allgemeinen Kirchenzeitung“ aus Baden I. Kirchenverfassung betreffend. Die evangelisch-protestantische Kirche im Großherzogthume Baden hat durch die Union vom Jahre 1821 unstreitig mehrere bedeutende Vorzüge in ihrer Organisation erhalten. Das Luthertum hat […] in der Kirchenverfassung mehr Monarchisches, Dogmatisches, Stabiles, die reformirte Kirche, besonders nach Zwingli, ist als mehr republikanisch,
dem Praktischen und Fortschreiten durch subjective Vervollkommnung geneigter zu charakterisiren. Die badische Unionsurkunde hat aus den beiderlei Eigenthümlichkeiten, mit Vermeidung der hierodespotischen Tendenz des Calvinismus, vieles Gute vereinigt, und besonders der Kirche, als einer vom Staate beschützten und daher inspicirten, aber sich doch selbst nach ihren inneren Zwecken regulirenden Gesellschaft, ihre statuarische Autonomie durch repräsentative liberale, aber auch gegen Uebertreibungen bewahrte Institutionen gesichert. Eine kurze Analyse dieses Textes aus der Feder eines zweifellos freisinnigen Korrespondenten mag in das Thema einführen. Das Luthertum – so der Anonymus – vertrat ein monarchisches, man kann wohl interpretieren: tendenziell hierarchisches Prinzip, das freilich Stabilität verbürgte. Das Reformiertentum war zweifach vertreten, zunächst durch die historisch-städtisch, d. h. kommunalistische Prägung der Zürcher Reformation Zwinglis (der Korrespondent sprach von Republik!), in der er das liberale Prinzip glücklich wieder fand: nämlich praktisches Fortschreiten in subjektiver Vervollkommnung; also ein Moment der Dynamik. Schlecht kam freilich der Calvinismus weg. Mit der Apostrophierung als „Priesterherrschaft“ (Hierodespotie) war er erledigt.
Mit dem 15. April 2011 besteht das Gesetzes- und Verordnungsblatt der Evangelischen Landeskirche in Baden seit genau 150 Jahren. Das Gründungsdatum, der 15. April 1861, beruht nicht auf einem Zufall. Es geht zurück auf die staatskirchenrechtlichen Veränderungen im Großherzogtum Baden im Jahr 1860, die eine deutliche und in die Gegenwart weisende Zäsur in der badischen Kirchengeschichte markieren. Nicht erst das Jahr 1919 mit der Weimarer Reichsverfassung, sondern bereits das Jahr 1860 brachte nämlich die „grundsätzliche Beendigung des Staatskirchentums“ im damaligen Großherzogtum Baden. Entsprechende Forderungen waren in Baden zwar schon 1848/49 erhoben worden. Wirklichkeit wurde die Beendigung des Staatskirchentums mit dem badischen Gesetz vom 9. Oktober 1860 die rechtliche Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine im Staate betreffend, kurz Kirchengesetz oder Korporationengesetz genannt. Es garantierte den Kirchen grundsätzlich die Selbstbestimmung.
Gibt es ein liberales Erbe?
(2010)
Gibt es ein liberales Erbe? Um diese Frage zu beantworten, müssen wir uns zunächst darüber verständigen, was wir unter dem liberalen Erbe verstehen wollen. Drei Punkte will ich einleitend nennen: Zum liberalen Erbe gehört 1. eine evangelische Kirche, die ein weites Herz hat. Sie übt keinen Bekenntnis- und Glaubenszwang aus. Sie lässt den Glauben eine innerliche Angelegenheit des einzelnen Menschen sein. Sie wertet die formelle Kirchenmitgliedschaft, die nur anlässlich der Kasualien den Kontakt zur Gemeinde sucht, nicht ab. Sie unterstützt den Gemeindegedanken, will, dass sich die Kirche von unten her bildet, durch das lebendige Engagement ihrer Mitglieder.
Der blinde Seher Homer erzählt in der Odyssee, dass der gedankenkühne Odysseus zwanzig Jahre lang auf Irrfahrt gewesen sei. Am Ende dieser Zeit macht sich sein Sohn Telemach auf den Weg nach Sparta zu König Menelaos und bittet um Klarheit
über den Verbleib seines Vaters. Statt einer Antwort erzählt ihm König Menelaos, wie er selbst einstens in Pharos, einer Insel vor der Küste Ägyptens, festgesessen sei. Nach verzweifelten Versuchen die Insel zu verlassen habe sich die Göttin Eidothea
seiner erbarmt und habe ihm mitgeteilt, Proteus, genannt der Alte vom Meere, ihr Vater, erschiene immer zur Mittagszeit am Strand, um zwischen den Robben ein wenig zu schlafen. Menelaos und die Gefährten tarnen sich nun unter Robbenfellen
und als der Alte vom Meere aus dem Meere aufsteigt und sich zum Schlafe legen will, brechen Menelaos und seine Männer hervor. Unter ihren zupackenden Händen verwandelt sich Proteus in einen Löwen mit mächtigem Barte, in eine Schlange, einen Pardel, ein riesiges Wildschwein, zu fließendem Wasser und in einen hochaufsprießenden Baum. Doch wir hielten ihn ausdauernd fest mit standhaftem Mute bemerkt Menelaos. (Ein guter Tipp für alle Hebelleser!). Dieser Standfestigkeit hat Proteus nichts entgegenzusetzen. Er weist ihnen den Weg, wie sie sich aus ihrer aussichtlosen Lage befreien können.
Blickt man in die Literatur, so ist die Frage „War Hebel der Vater der badischen Kirchenunion“ [*] eindeutig und positiv beantwortet. Ein Beispiel (unter etlichen), wie verfahren wird, zeigt Joachim Storck, der in einem Beitrag über Hebels Stellung zur Judenemanzipation über Hebel in einem Nebensatz zu sagen weiß, dass „der später in seinem Kirchenamt auch noch die Union der beiden protestantischen Kirchen zustandebrachte.“ Blickt man nun auf den von Storck bemühten Nachweis, so muss dafür eine Äußerung W. Zentners herhalten, Hebel sei „Mitschöpfer der Kirchenunion“ gewesen.
Hebel als Theologe
(2010)
Den Eröffnungsvortrag am 9. Juli hielt Schuldekan Dr. Uwe Hauser aus Müllheim. Er sprach über das Thema „Wir aber hielten ihn fest mit ausdauerndem Mute“. Von der Wandelbarkeit und Vielgestaltigkeit der Theologie Johann Peter Hebels. Die Ausführungen Hausers sollen im Folgendenden referiert werden. (1. Vorbemerkung) Hebel ist durch und durch Theologe (gegen Klaus Oettinger, der ihn als „Physikotheologen“ oder Paul Katz, der ihn als „rationalistischen Supranaturalisten“ qualifiziert).
Einheit des religiösen Bekenntnisses im Sinne des Grundsatzes ‚religio vinculum rei publicae‘ war im Reich der Frühen Neuzeit bekanntlich Merkmal seiner ständischen Glieder, nicht des Reiches selbst. Dieses Diktum gilt gleichermaßen für diejenigen
Obrigkeiten, denen die Reichsstandschaft nicht zukam, nämlich die Reichsritterschaft. Mit Artikel 26 war sie in den Augsburger Religionsfrieden miteinbezogen worden, was § 28 des Osnabrücker Friedensinstrumentes festschrieb. Einem evangelischen
Reichsritter, der zudem über den Patronat gebot, kam folglich unbezweifelbar das Recht zu, seine Konfession und die seiner Untertanen zu bestimmen. Im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges bildete sich dafür in der juristischen Literatur mit Ius reformandi der Terminus aus, den das Osnabrücker Friedensinstrument (IPO) erstmals reichsrechtlich rezipierte.
Oder wisst ihr nicht, dass alle, die wir auf Christus Jesus getauft sind, die sind in seinen Tod getauft? So sind wir ja mit ihm begraben durch die Taufe in den Tod, damit, wie Christus auferweckt ist von den Toten durch die Herrlichkeit des Vaters,
auch wir in einem neuen Leben wandeln. Denn wenn wir mit ihm verbunden und ihm gleich geworden sind in seinem Tod, so werden wir ihm auch in der Auferstehung gleich sein. Wir wissen ja, dass unser alter Mensch mit ihm gekreuzigt ist, damit der
Leib der Sünde vernichtet werde, sodass wir hinfort der Sünde nicht dienen. Denn wer gestorben ist, der ist frei geworden von der Sünde. Sind wir aber mit Christus gestorben, so glauben wir, dass wir auch mit ihm leben werden (Röm 6, 3-8).
Obgleich wenig von ihr bekannt ist, gehört Heilika von Finstingen, Gemahlin des Geroldseckers Walther I. zu den wichtigsten Menschen der Lahrer Geschichte: denn die heutige evangelische Stiftskirche sowie das städtische Alten- und Pflegeheim
Spital verdanken ihre Existenz im Grunde dem letzten Willen dieser Frau, der uns durch eine am 30. November 1259 in Straßburg ausgestellte Urkunde überliefert ist. In dieser heißt es, dass die Verstorbene zu ihrem eigenen und ihrer Familie Seelenheil die Gründung einer Pflegeeinrichtung für zwölf Arme erbeten habe. Als Walter von Geroldseck diese testamentarische Verfügung seiner Gattin Heilika in die Tat umsetzte, indem er die Armenpflege durch Augustinerchorherren aus dem elsässischen Obersteigen verrichten ließ, legte er das historische und geistige Fundament für die institutionelle Sicherung der christlichen Caritas im Lahrer Raum. In dieser Zeit war an die spätere Bedeutung der Stiftskirche und des Spitals freilich noch nicht zu denken. Beide Einrichtungen, welche das Leben der Stadt Lahr über Jahrhunderte hinweg „für Seelenheil und Bürgerwohl“ maßgeblich prägten, sind aber über lange und geschwungene historische Pfade hinweg aus der klösterlichen Niederlassung der Augustinermönche am Gestade der Schutter hervorgegangen, weshalb sie in diesem Jahr ihr gemeinsames 750-jähriges Jubiläum mit einem bunten und umfangreichen Festprogramm mit über neunzig Veranstaltungen unterschiedlichster Art feiern.
Zwei Jahre vor dem berühmt gewordenen Kirchentag in Wittenberg erschien 1846 in den Fliegenden Blättern aus dem Rauhen Hause zu Horn bei Hamburg ein Artikel über die Innere Mission in Baden, in dem – wahrscheinlich – Johann Hinrich Wichern schrieb: Baden steht zwischen Württemberg, den Cantonen Basel und Zürich und dem Elsaß eigenthümlich isolirt da, in Beziehung auf die freie Association zu praktisch christlichen Zwecken in unmittelbarster Nähe. Während in den genannten, Baden umgebenden, Ländern Vereine und Anstalten christlicher Liebe aller Art blühen und zunehmen, kommt aus Baden uns kaum eine Kunde von verwandten Unternehmungen zu. Diese Klage über mangelnden missionarischen und diakonischen Einsatz dürfte kaum mit dem Hinweis auf Wicherns defizitäre Kenntnisse zu entkräften sein, galt er doch als überaus gut informierter Fachmann, wie die in der genannten Zeitschrift abgedruckte Auflistung badischer Werke der Inneren Mission zeigt. Die badischen Entwicklungen der Inneren Mission und der „Diakonie“ verfolgte Wichern spätestens seit den frühen 1830er Jahren. Seit dieser Zeit pflegte er auch direkte Kontakte zu Badenern.
Der Lied-Regionalteil des Evangelischen Gesangbuchs 1993 für Baden – Elsass und Lothringen – Pfalz
(2009)
In den „Grundsätzen für die Erarbeitung eines künftigen Gesangbuches“ von 1980, die als ein erster Schritt den beteiligten Kirchen mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt worden waren, heißt es im achten Abschnitt unter Punkt 1: Das künftige
Gesangbuch im deutschen Sprachgebiet sollte – wie bisher – einen gemeinsamen Stammteil und daneben regionale Teile aufweisen und von Beiheften begleitet werden. Nach den Ausführungen zum Punkt 2 (gemeinsamer Stammteil) liest man in
Punkt 3: Regionale Gesangbuchteile sollen Lieder berücksichtigen, die nur in bestimmten Teilen des deutschen Sprachgebiets lebendig sind. Desgleichen Lieder, die einer bestimmten, nicht allgemein verbreiteten Frömmigkeitstradition entsprechen. Die regionalen Teile sollen kleiner sein als der Stammteil. Auch wäre zu begrüßen, wenn benachbarte oder überregional zusammengeschlossene Landeskirchen zu gemeinsamen Regionalteilen kommen könnten (z.B. die acht Gliedkirchen in der DDR). Auf diese Weise könnte die Zahl der Regionalteile im deutschen Sprachgebiet verringert werden. Die entwickelten Gesichtspunkte für den Charakter des neuen Gesangbuches sollen nicht nur für den Stammteil sondern auch für die Regionalteile gelten.
Calvinismus und Politik
(2009)
Wenn man nach dem Einfluss des Calvinismus auf die weltlichen Verhältnisse der Neuzeit und der Moderne fragt, steht dabei im Vordergrund meistens das Interesse für den Einfluss des Calvinismus auf die Wirtschaft. Der Grund ist leicht einzusehen. Wir haben in dem berühmten Aufsatz von Max Weber aus den Jahren 1904 und 1905 „Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus“ ein Deutungsmodell, das bis heute fasziniert und dem man sich auch kaum entziehen kann. Dass der Calvinismus Einfluss auf die politische Entwicklung in der Neuzeit gehabt hat, dürfte zwar allgemeine Meinung sein, jedoch fehlt eine Deutung von entsprechend systematisch-methodischer Prägnanz. Es wird in diesem Zusammenhang zwar auf verschiedene Gesichtspunkte hingewiesen, insbesondere dass die calvinistische Gemeindeverfassung eine Keimzelle für die Entwicklung zur Demokratie gewesen sei und dass das von Calvin begründete Widerstandsrecht seinen Einfluss auf die politischen Umwälzungen gehabt habe, aber es fehlt doch ein stringenter Zusammenhang mit Calvins Theologie, wie ihn Max Weber seiner These zugrunde legt. Es müsste also zunächst
einmal im Rahmen des großen Lehrgebäudes von Calvin der Ort genau ermittelt werden, von dem aus die Einwirkung des Calvinismus auf die politischen Verhältnisse ihren Ausgang genommen hat oder haben könnte. Wenn wir also zum Thema
„Calvinismus und Politik“ sprechen, so soll die Herausarbeitung dieses Ortes zunächst unser vorrangiges Interesse sein.
... nous n’avons autre refuge qu’a sa providence – wir haben keine andere Zuflucht als in Gottes Vorsehung. Mit diesem Satz fasste Calvin einmal in einer Predigt (über 1 Tim 3,3–5) seinen Glauben und seine Hoffnung, ja seine theologische Weisheit insgesamt zusammen. Schlaglichtartig wird dadurch Calvins Lebensschicksal und die Eigenart seiner Reformation im Vergleich zu anderen Gestaltwerdungen der Reformation deutlich. Dieser Satz spricht einem Menschen aus tiefstem Herzen, der seit seinem 25. Lebensjahr ein Flüchtling war, anfangs selbst um seines Glaubens willen verfolgt wurde und über Jahre hinweg fast täglich Nachrichten von den verfolgten Brüdern und Schwestern in der französischen Heimat erhält. Calvins Reformation nimmt Gestalt an im Kontext von Verfolgung und Exil. Das ist ein erster Hinweis auf die Eigenart der Reformation Calvins
im Rahmen der europäischen Reformationsgeschichte.
Reformation des Lebens
(2009)
Im Verlauf des Calvin-Jubiläumsjahres 2009 ist ein vor wenigen Jahren noch unabsehbar hohes Interesse an Johannes Calvin gewachsen. Dabei tritt deutlich zutage, dass sich eine Vielzahl der von Calvin angesprochenen theologischen Themen auf
ihre Wirkung für die Moderne und auf ihre Bedeutung für die kirchliche und gesellschaftliche Gegenwart befragen lassen. Das war 1909 durchaus anders: Beim 400. Calvinjubiläum wurde Calvin zu einem nicht geringen Teil für Propagandazwecke in Anspruch genommen. In Deutschland feierten die Reformierten Calvin in Analogie zum Lutherjubiläum 1883 auch deshalb, um sich der Bedeutung der eigenen Konfession zu versichern. Ähnliches lässt sich für die Schweiz sagen: Die sich über acht Julitage erstreckende zentrale Calvinfeier in Genf mit Vorträgen, Grußworten, Gottesdiensten, Ausflügen und Festumzug hinterließ einen zwiespältigen Eindruck, der im Elberfelder Reformierten Wochenblatt folgendermaßen wiedergegeben wurde: Das Festprogramm war derart reichhaltig, dass man es als eine Erleichterung empfand, dass infolge der ungünstigen Witterung nicht alle Teile zur Ausführung gelangen konnten. Im Jahr 2009 dominieren überwiegend historische und theologische Motive, um sich Calvin zu nähern und von ihm aus u.a. die Fragen nach dem Leben und der Lebensgestaltung zu reflektieren.
„Zehn Meere durchqueren“
(2009)
Das Zitat im Titel meines Vortrages stammt von Calvin aus einem Brief an den englischen Bischof Thomas Cranmer. Dieser hatte Calvin eine Art protestantisches Konzil vorgeschlagen, um alle unerledigten Kontroverspunkte innerhalb der protestantischen Denominationen zu schlichten. Calvin antwortete Cranmer im Jahr 1552 mit eben jenem Brief, den ich in Auszügen zu Beginn vorlesen möchte: Wäre es doch nur zu erreichen, daß an einem bestimmten Ort gelehrte, ernste
Männer aus den wichtigsten Kirchen zusammenträten, die einzelnen Artikel des Glaubens fleißig besprächen und den Nachkommen die sichere Schriftlehre über alles Gemeinsame hinterließen! Aber es gehört zu den Hauptübelständen unserer Zeit, daß die einzelnen Kirchen so auseinandergerissen sind, daß kaum die Zusammengehörigkeit als Menschen unter uns gilt, geschweige denn die heilige Gemeinschaft der Glieder Christi, die zwar alle mit dem Munde bekennen, aber nur wenige in der Tat aufrichtig pflegen [...]. So kommt es, daß der Leib der Kirche mit zerstreuten Gliedern verkümmert daliegt. Ich persönlich wollte mich’s nicht verdrießen lassen, wenn man mich braucht, zehn Meere, wenn’s sein muß, zu durchqueren. Wenn es sich auch nur darum handelte, England allein zu helfen, so wäre das für mich schon ein genügend ausreichender Grund. Jetzt aber, da es sich handelt um eine ernstliche und ehrlich nach der Heiligen Schrift abgefaßte Einheitsformel aller Gelehrten, in der die entlegensten Kirchen sich zusammenfinden sollen, hielte ich`s nicht für recht, irgendeiner Arbeit oder Mühe auszuweichen [...]. Die Schwierigkeit des Unternehmens, die du wohl auch empfindest, zwingt mich nun zu tun, was ich anfänglich nicht tun wollte, nämlich dich nicht allein zu mahnen, sondern geradezu zu beschwören, fortzufahren, bis Du etwas erreicht hast, wenn auch nicht alles nach Wunsch gerät. Leb wohl, hochberühmter und von Herzen verehrter Bischof! [...] Genf, Ende April 1552.
Ein historischer Schritt
(2009)
Als die Synode der Evangelischen Landeskirche in Baden am 3. Mai 1984 eine Erklärung zum Thema „Christen und Juden“ abgab, geschah dies nicht ohne intensive Vorarbeit vor allem durch den Studienkreis „Kirche und Israel“. Im öffentlichen
Bewusstsein tritt sie oft hinter der vier Jahre älteren Erklärung der Rheinischen Kirche zurück. Umso erfreulicher ist es, dass der 2007 verstorbene Baseler jüdische Gelehrte Prof. Ernst Ludwig Ehrlich bereits 1984 in einem Vortrag auf dem Münchener Katholikentag anerkennend darauf hinwies.
Formal sind die lutherische und die reformierte Traditionslinie des Protestantismus in der unierten Evangelischen Landeskirche in Baden gleichrangig. Gerne und oft wird auf Martin Luther rekurriert. Kommt aber Johannes Calvin ins Spiel, neigt man rasch zur Distanzierung oder verbittet sich eine Identifizierung. Als jüngst im Calvin-Jahr 2009 die Pfarrstelle der einzigen Johannes-Calvin-Gemeinde in Deutschland, die in Mannheim-Friedrichsfeld besteht, ausgeschrieben wurde, sah man sich offenbar veranlasst, Missverständnissen vorzubeugen: [D]er Name [weist] nur [!] auf die Gründung des Ortes durch vertriebene Hugenotten im Jahre 1683 hin und bedeutet keine besondere, reformierte Prägung. Eine entsprechende Erklärung war bislang noch in keiner Ausschreibung der zahlreichen Luthergemeinden in badischen Landen zu lesen gewesen. „Luther“ steht also für das gemeine evangelische Kirchentum, „Calvin“ für eine Sonderform, so scheint doch gefolgert werden zu können. Das
„reformierte Erbe“ wird aktuell wenig dokumentiert; so finden sich im Schlagwortregister der Homepage der badischen Landeskirche wohl die Aufrufe „lutherische Kirche“ und „unierte Kirche“, nicht jedoch „reformierte Kirche“.
Seit 1819 war Johann Peter Hebel (1760–1826) als erster Prälat der sich formierenden unierten Landeskirche des Großherzogtums Baden nicht nur deren Vertreter in der Ersten Kammer der Ständevertretung, sondern faktisch auch ihr ranghöchster Geistlicher. In dieser Funktion stand es in seinem Aufgabenbereich, zu Fragen des gottesdienstlichen Lebens, der Lehre und des christlichen Unterrichts Stellung zu nehmen. Dies hat er u. a. in zwei Gutachten getan, in denen er sich über die Einführung einer neuen Biblischen Geschichte und die Einführung eines neuen Gesangbuches äußerte.
Strukturveränderungen begegnen uns in allen Landeskirchen, von den überall zu registrierenden Zusammenlegungen von Kirchengemeinden oder Pfarrstellen auf der untersten Ebene bis hin zu Fusionen auf der Ebene der Landeskirchen selbst. Vielfältige Strukturveränderungen sind auch in der badischen Landeskirche in den letzten Jahren zu konstatieren. Jede dieser Strukturveränderungen impliziert in der Folge auch mannigfache Anforderungen an das Landeskirchliches Archiv. Das Landeskirchliche Archiv hat sich mit diesen Fragen zu befassen, weil es zum einen eine zentrale Zuständigkeit in Fragen der Archivaufsicht und der Archivpflege in den Gemeinden und Bezirken wahrnimmt, zum anderen weil es im Rahmen der Bezirksvisitationen mit der Prüfung der Verwaltungen der Mittelinstanzen, also der Dekanate, der bezirklichen Bildungsarbeit und der Verwaltungsämter beauftragt ist. Archivpflege und Verwaltungsprüfungen verschaffen dem Archiv genaue Kenntnis der jeweiligen Strukturen und der damit verbundenen Probleme, die ihm die Entwicklung von Lösungsstrategien und deren Umsetzung (wenn auch leider nicht immer zeitnah) ermöglichen.
Beschäftigt man sich mit Gerhard Ritter und dem deutschen Widerstand gegen den Nationalsozialismus, so werden zwei Sachverhalte schnell deutlich: Zum einen war Ritter einer der wenigen deutschen Historiker, die sich am Widerstand gegen das
nationalsozialistische Gewaltregime beteiligten, und zum anderen war er einer der ersten deutschen Historiker, die nach Kriegsende über den Widerstand publizierten. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit beiden Facetten des Themas und arbeitet dabei vor allem das konservative sowie das christliche Moment in Ritters Denken und Handeln heraus.
Zum 1. Januar 2008 ist eine Neufassung der Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden in Kraft getreten. Sie tritt an die Stelle der Grundordnung vom 23. Mai 1958, die fast 50. Jahre gegolten hat, wenn auch mit zahlreichen Veränderungen durch insgesamt 16 Novellierungen größeren und kleineren Ausmaßes. Das Jubiläum und das Inkrafttreten der Neufassung gibt Anlass, einen Blick zurückzuwerfen auf die Entstehungsgeschichte der Grundordnung und die wesentlichen Entwicklungen des kirchlichen Verfassungsrechts in Baden nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges.
Am 24. Juni 1832 wurde in der Spitalkirche in der Stadt Baden der erste Gottesdienst der neugegründeten evangelischen Kirchengemeinde mit ihrem ersten Pfarrer Christoph Schmezer gefeiert. Im Folgenden soll jedoch die Vorgeschichte der evangelischen Kirchengemeinde in den Blick kommen. Ich beginne darum gut 300 Jahre vor der Gemeindegründung, im 16. Jahrhundert, weil ich den oft zu hörenden Satz: „Vor dem 19. Jahrhundert war Baden rein katholisch“ so nicht stehen lassen möchte. Wer sich mit der Vorgeschichte der evangelischen Gemeinde in Baden differenzierter beschäftigt, erfährt nämlich, dass es acht Mal einen Konfessionswechel in der Stadt gegeben hat.
Dietrich Bonhoeffer gilt als der wohl bedeutendste Märtyrer der evangelischen Kirche. In unzähligen Veranstaltungen wurde am 4. Februar 2006, dem 100. Geburtstag, weltweit seiner gedacht. Es wurde daran erinnert, wie er die nationalsozialistische
Herrschaft von Anfang an kompromisslos ablehnte; schon 1933 hatte er klar erkannt: Wer Hitler wählt, wählt den Krieg. Es wurde erinnert, wie er sich – gegen die lutherische Tradition, in der er stand – zu einer theologischen Ethik des politischen Widerstandes durchgekämpft hat und wie er mit seiner ganzen Lebensführung für diese Überzeugung eingetreten ist bis hin zur letzten Konsequenz der Hinrichtung. Damit steht er für das andere Deutschland, für den mutigen Protest gegen staatliche Willkür, ideologischen Rassenwahn und Kriegstreiberei.
Im Oktober 1807 wurde in Karlsruhe der Evangelische Oberkirchenrat als neue Behörde installiert. In ihr wurden die bisher bestehenden Kollegien des evangelisch-lutherischen Kirchenrats in Karlsruhe und des reformierten Kirchenrats-Kollegiums in Heidelberg, die damit beide aufgelöst wurden, in einer einheitlichen Verwaltung zusammengefasst. Wir haben es hier mit einem ersten Schritt zu einer „Union“ der beiden Konfessionen zu tun, wenn sie auch verordnet und zunächst nur auf die Verwaltung bezogen war. Die Vorgeschichte dieser „Verwaltungs-Union“ reicht knapp fünf Jahre zurück. Im Vorgriff auf den Reichsdeputationshauptschluss hatte die Markgrafschaft Baden im November 1802 unter anderem von Teilen des rechtsrheinischen Gebiets der Kurpfalz Besitz ergriffen. Damit hatte sie – nach dem Anfall der katholischen Markgrafschaft Baden-Baden 1771 – ein zusätzliches konfessionspolitisches Problem „geerbt“, denn die Kurpfalz war stark reformiert geprägt, während die alte Markgrafschaft Baden-Durlach ein lutherisches Territorium (mit einigen wenigen Waldensergemeinden) gewesen war. Diese Situation verschärfte sich 1806 mit dem Anfall weiterer Gebiete, darunter Teile des Herzogtums Leiningen, in dem es ebenfalls einen starken reformierten (ehemals kurpfälzischen) Bevölkerungsanteil gab.
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird gegenwärtig von demokratischen Parteien gestellt, die sich als christlich oder sozial oder als beides bezeichnen. Die christlichen Parteien vertreten programmatisch ein christliches Menschenbild, das
sie den anderen absprechen, aber dennoch von ihnen einfordern, sogar von Nichtchristen, die Bürger der BRD sein oder werden wollen. Was diese programmatische Forderung inhaltlich bedeutet, wird zumeist nicht erläutert, sondern als bekannt vorausgesetzt.
Eine Stadt auf dem Berge
(2007)
Die Brüdergemeine Königsfeld, das war von Anfang an sowohl ein Unikum als auch ein Anachronismus. Ein Unikum, weil es das nirgendwo sonst in Deutschland im 19. Jahrhundert gab: eine aus religiösen Motiven gegründete Ansiedlung! Der christliche Charakter Königsfelds lässt sich schon an seinem Grundriss ablesen: Nicht ein Schloss bildet den Fluchtpunkt des Ortes, auf den die Straßen zulaufen, wie z.B. in Karlsruhe oder Mannheim, sondern ein unbebauter Platz liegt im Zentrum, der heutige Zinzendorfplatz. Damit wollten die Väter und Mütter Königsfelds zum Ausdruck bringen, dass eine unsichtbare Mitte ihr Leben prägte, nämlich der auferstandene Jesus Christus. Ihm hatten sich die Gründer Königsfelds im Leben und Sterben als
Herrn und Bruder anvertraut. Untereinander verstanden sie sich als Geschwister. Noch sinnenfälliger kam der Bezug des alltäglichen Lebens auf Jesus Christus zum Ausdruck, solange im Zentrum des Platzes der Ortsbrunnen stand, aus dessen Röhren frisches Schwarzwaldwasser floss. Alle Wirkungen Königsfelds nach außen sollten ihren Ursprung in den Lebenskräften haben, die seinen Bewohnern von ihrem auferstandenen Herrn zuflossen.
Platzverweis
(2021)
Was lag in diesen tristen Corona-Wochen für den Baaremer näher, als bei den
herrschenden sommerlichen Temperaturen nach den Störchen Ausschau zu
halten. Wo doch die Zahl erfolgreich bebrüteter Storchennester von Jahr zu Jahr
weiter zunimmt – was für ein erfreuliches, was für ein tröstliches Signal in den
Zeiten des weltweiten Artenschwunds wie der verordneten Isolation! Per Rad
also los, so viel lassen die Pandemie-Beschränkungen ja noch zu: Erst der Stillen
Musel und der vierspurigen Bundesstraße entlang, wo neuerdings hoch oben auf
den Gittermasten der Überlandleitungen Storchennester mitsamt Belegschaft zu
entdecken sind, sieben an der Zahl, als ob da nicht auch für Störche Lebensgefahr drohte zwischen all den Drähten und Isolatoren. Dann nichts wie ab durch
die Dörfer auf dem Donauradweg nach Pfohren, wo sich sogar in der Phase
schlimmster Bestandeseinbrüche noch ein Storchenpaar hatte behaupten können
und wo eigens ein Storchenbrunnen deren Standortstreue gewidmet ist. Weiter
die Donau abwärts nach Neudingen, wo dank ausgeprägter Storchenliebe der
Dorfbewohner und eines engagierten Storchenbeauftragten ein besonders
lebhafter Zuzug registriert werden konnte: Sieben Nester, verteilt auf Giebel,
Leitungsmasten und Baumkronen, dürften es auch hier inzwischen sein, eines
bilderbuchgerecht auf dem Dach des Gasthauses Zum Storchen, ein weiteres
nebenan auf der Sonne.
Am 21. Oktober des Jahres 1827 wurde der erste Erzbischof der neu gegründeten Diözese Freiburg geweiht und inthronisiert. Damit kam ein langer Entstehungsprozess zum Abschluss. Warum aber, so wird man fragen, musste denn vor 175 Jahren ein neues Bistum in einem Gebiet geschaffen werden, wo seit tausend Jahren und mehr die kirchliche Organisation klar geregelt war, wo es uralte Bistümer, Dekanate, Pfarreien gab? Und wie hat man sich die Gründung eines neuen Bistums vorzustellen? Konkreter gefragt: Wie verlief die Gründungsgeschichte? Diesen Fragen soll im 1. Teil nachgegangen werden. Im 2. Teil betrachten wir die Entwicklung de? Bistums unter den Aspekten: Wo lagen die Wendepunkte, welche Triebkräfte haben die Entwicklung vorangebracht? Wie wurde sie in eine bestimmte Richtung getrieben und wie sind die Verhältnisse hervorgebracht worden, in denen wir leben? Welche Kräfte haben sich in den Spannungen zwischen der ,,Vorwärts-" und der „Rückwärtsbewegung", zwischen Fortschritt und Verteidigung also,
durchsetzen können - und warum? Im 3. Teil geht es um die Gegenwart: In welchen Verhältnissen, in welcher Kirche leben die Katholiken des Erzbistums Freiburg heute, als „Geliebte Erzdiözesanen", wie Erzbischof Gröber die Hörerinnen und Hörer seiner Predigten zu begrüßen pflegte?
Alte Klöster - neue Herren
(2003)
Mit Großen Landesausstellungen versucht das junge Bundesland Baden-Württemberg von Zeit zu Zeit, sich seiner historischen Wurzeln zu versichern. So wird mit der Ausstellung ,,Alte Klöster - neue Herren" Säkularisation im deutschen Südwesten eine Reihe landesgeschichtlicher Themen fortgesetzt, die 1977 mit der „Staufer-Schau" begann, mit Ausstellungen über die Alamannen, das badisch-württembergische Vorderösterreich bis hin zum ,,Mittelalter am Oberrhein" fortgesetzt wurde. Zu erwähnen sind auch die Ausstellungen zu ,,Baden-Württemberg im Zeitalter Napoleon" aus Anlass des 125jährigen Jubiläums des Württembergischen Landesmuseums und die Landesausstellung „1848/49: Revolution der
deutschen Demokraten in Baden". Die Landesausstellungen widmen sich aber nicht nur landesgeschichtlichen Themen, sondern sind über das Historische hinaus gedacht als Festigung des „Image Baden-Württemberg als Kulturland" und als Identifikationsangebot für die Bürger mit dem Land. Das Thema der Säkularisierung bietet sich insofern für eine
Landesausstellung an, da sie Bedingung war für die Schaffung der Mittelstaaten Baden und Württemberg als „wohlarrondierte Territorialstaaten" im Sinne und Interesse Napoleons. Erhielt doch „Württemberg das Vierfache seiner tatsächlichen Verluste, Baden das Siebenfache".
Durch eine Resolution des Großherzogs von Baden vom 10. Oktober 1806 wurde das Kloster St. Blasien für aufgehoben erklärt, und am 28. Oktober erhielt dann der Abt die offizielle Mitteilung. Schon am 5. November kam Staatssekretär Baron Joseph Albrecht von Ittner, ehemals Kanzler der Malteser in Heitersheim, in das Kloster im Albtal, um den Abt zu eröffnen,
dass die Klostergemeinschaft nunmehr nicht mehr bestehe und das Vermögen der Mönche dem Staat gehöre. Damit war die ruhmreiche Geschichte des Benediktinerklosters St. Blasien beendet.
Seit 1981 öffnet sich Schloss Bruchsal erstmals wieder im Hauptgeschoss für eine große Sonderausstellung. Zu sehen gibt es eine Vielfalt von Zeitzeugen, anhand derer bekannte und unbekannte Seiten der Säkularisation aufgeschlagen werden. Wer die prächtigen, lehrreichen und faszinierenden Stücke betrachtet, staunt, woher sie überall zusammengetragen wurden. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg veranstalten zusammen mit der Stadt Bruchsal die facettenreiche Präsentation beeindruckender Objekte, vor allem aus dem badischen, aber auch ausgewählte Beispiele aus dem württembergischen Gebiet. Der Blick auf die Säkularisationsjahre 1802-1806 - 200 Jahre danach - führt uns in eine spannende Phase der Geschichte des heutigen Baden-Württemberg. Eine der größten Umbruchzeiten, die es in der europäischen Geschichte gegeben hat, war in Gang. Der Name Napoleon steht für diese Zeit. Er hat die neue Ordnung eingeführt, zunächst in Frankreich, dann in ganz Mitteleuropa. Besitzungen und Rechtstitel der Klöster und geistlichen Herrschaften wurden in weltlichen Besitz umgewandelt. Neue Territorialgebilde entstanden. Schloss Bruchsal, als vorherige Residenz der Fürstbischöfe von Speyer war selbst ein Schauplatz der Säkularisation. Durch die Auflösung des kleinen eigenständigen geistlichen Staates verlor es seine zentrale Rolle als Hauptstadt.
Am 25. Februar 1803 verabschiedete ein Ausschuß des Reichstags zu Regensburg, eine sogenannte Reichsdeputation, einen Beschluß, der die Auflagen von vorangegangenen internationalen Friedensverträgen in Reichsrecht umsetzen sollte. Die Folge war eine völlige Umgestaltung des Alten Reiches. Obwohl auch weltliche Reichsstände betroffen waren, nämlich die rechtsrheinische Kurpfalz und die allermeisten Reichsstädte, ist mit dem Reichsdeputationshauptschluß in der historischen
Erinnerung vor allem der Begriff der Säkularisation verbunden. In der Tat stellte die große Säkularisation von 1802/03 für den Süden Deutschlands gewiß das einschneidendste und folgenreichste Ereignis des allgemeinen Umbruchs jener Jahre dar. Man könnte sogar sagen, sie habe das, was am Alten Reich nach den Erschütterungen der Reformation und des Dreißigjährigen Krieges noch mittelalterlich geblieben war, endgültig und noch dazu radikal beseitigt. Obwohl sie beileibe kein Einzelfall in der europäischen Geschichte war, blieb es ihr vorbehalten, als die Säkularisation schlechthin ins öffentliche Bewußtsein einzugehen. Dabei ist das Urteil über sie je nach weltanschaulicher Orientierung oder konfessioneller Gebundenheit durchaus gespalten; denn der Horizont an historischen Erklärungsmöglichkeiten der jetzt Lebenden reicht noch in jene Zeit zurück. Um die gravierenden Wirkungen verstehen und besser in den Gesamtzusammenhang einordnen zu
können, fragt man am besten nach den Ursachen der Verläufe, die zur Säkularisation geführt haben, wobei aber auch die individuelle Verantwortung der damals politisch Handelnden nicht ausgeblendet werden sollte.
Man kennt sich nicht mehr aus in unserm Vaterland". Mit diesen Worten resümierte bei der Übernahme des fürstbischöflichen Meersburg in das markgräfliche Baden ein badischer Kommissar die umwälzenden Veränderungen durch die immensen Gebietszugewinne, die seit 1802 in die Tat umgesetzt wurden. Aufklärerische Utopien und territoriale Verluste an Frankreich waren der Auslöser für die staatliche Umstrukturierung des deutschen Südwestens. Herrschaftliche Wechsel ereigneten sich in kurzen Zeitabständen. Im Breisgau regierte von 1801 an sogar der oberitalienische Herzog von
Modena, der für seine verlorengegangenen Besitzungen entschädigt worden war. Was durch die Einführung der Reformation 1534/35 im württembergischen und badischen Territorium und in der Kurpfalz gelang - die Auflösung und Eingliederung zahlreicher Klosteranlagen - fand am Anfang des 19. Jahrhunderts in weit umfangreicherem Maße statt. Mächtige und reiche Klöster mussten schließen, ihr Vermögen wurde eingezogen und neue Nutzer zogen in die nach dem Auszug der ehemaligen Bewohner leerstehenden Gebäude ein. Kirchengut wurde vereinnahmt, sortiert und verteilt oder zu purem Geldwert „versilbert". Der Aufbruch in eine neue Ordnung zog sich über mehrere Jahrzehnte hinweg.
Die badische Markgrafschaft war einer der großen Gewinner, begünstigt von der politischen Konstellation vor 200 Jahren, der mit der Ausbeute aus Säkularisation und Mediatisierung in der Folge der Französischen Revolution zu einem 900 000 Einwohner zählenden Territorium (also verfünffacht) von 14 000 qkm (bislang knapp 4000) anwuchs und sich als Kurfürstentum feiern lassen durfte, ab 1806 gar als Großherzogtum anerkannt wurde. Die mit der „großen Revolution" und mit dem „Phänomen Napoleon" verbundenen Auseinandersetzungen führten in ganz Europa zu dramatischen Umwälzungen, Einschnitten, Neuordnungen - alles in der Regie Frankreichs und auf Kosten des „Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation", dessen Oberhaupt letztlich, auf ein Ultimatum Napoleons, des neuen Kaisers, hin, am 6. August 1806 die römisch-deutsche Kaiserwürde niederlegte und damit das Ende des ,,Reichs" dokumentierte.
So steht es in goldenen gotischen Lettern am Giebel des Melanchthonhauses in Bretten, hoch über den Fenstern des Obergeschosses: Gott zu Ehren. Melanchthon zum Gedächtnis. Errichtet von der evangelischen Christenheit. In der Tat hatten zahllose evangelische Christen, nicht nur aus Deutschland, hier vor allem aus Berlin und Preußen und aus Württemberg, sondern ebenso aus der weltweiten Christenheit, hier vor Skandinavien, die erheblichen Mittel zur Vollendung des Bauwerks während seiner sechsjährigen Bauzeit aufgebracht. Damit legten sie sowohl ein Bekenntnis zu Melanchthon als auch zur gesamten, insbesondere zur lutherischen Reformation ab.
Das ehemalige Benediktinerkloster St. Trudpert südlich Freiburg, eingerahmt im Münstertal von Belchen und Schauinsland,
zählt sicher zu den großen Schwarzwaldklöstern und kann in einer Reihe mit St. Peter und St. Blasien genannt werden. Die legendäre, rätselhafte Gründung der Einsiedelei des ,,lroschotten" (oder „fränkischen Adligen"?) Trudpert wird meistens ins 7. Jahrhundert datiert (erfolgte doch wohl mindestens ein Jahrhundert später); aber sicher gab es ab 1020 eine gut funktionierende Mönchsgemeinde, die nach den Regeln des Benedikt lebte, bis zur Säkularisation, die im Breisgau erst, nachdem er badisch geworden war, von der großherzoglichen Karlsruher Regierung am 20. Januar 1806 „nachgeholt" wurde.
Zu Beginn des 16. Jahrhunderts wurde das Schwarzwälder Benediktinerkloster St. Blasien mehrfach von aufständischen Bauern angegriffen. Die um ihr Recht und um Freiheit kämpfenden Männer haben die Gebäude der Mönche in Brand gesetzt, das wertvolle Mobiliar und ein Teil der Sammlungen, wie die Bibliothek, zerstört. Auch wütete zu jener Zeit im Schwarzwald die Pest, viele Menschen dieser Region sind an dieser ansteckenden Krankheit gestorben. Unter den Opfern waren einige Klosterangehörige. In dieser schweren Zeit hat das Konvent den bisherigen Großkeller Pater Caspar Müller zum Klostervorsteher gewählt und dem noch jungen Angehörigen der Gemeinschaft ein große Verantwortung auferlegt.
Das Konstanzer Konzil ist ein Glied in der Kette spätmittelalterlicher Reformkonzilien, die von der Idee beseelt waren, dass kirchenpolitische Probleme, die die
Christenheit im Allgemeinen betreffen, auch nur durch die Allgemeinheit gelöst werden können. [1] Die Praxis fand man in Spätantike und Frühmittelalter vorgemacht; [2]
die
entsprechende Theorie hatten Papstkritiker wie Marsilius von Padua (gest. 1342/43) und
Wilhelm von Ockham (gest. 1347) in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts entworfen. [3]
Zwar wurden die beiden Gelehrten wegen ihrer Streitschriften von Papst Johannes XXII.
(1316–1334) als Ketzer verurteilt, trotzdem stießen ihre Ideen auf eine breite Resonanz. [4]
In die Tat umgesetzt wurden die Konzilspläne aber erst Jahrzehnte später, zunächst im
norditalienischen Pisa, wenig später in Konstanz. [5]
Eligius, auch Eulogius genannt, zählte einst zu den populärsten Kirchenheiligen,
dessen Verehrung sich nicht nur in zahlreichen Patrozinien und ikonographischen Darstellungen, sondern auch in einem reichen religiösen Volksbrauchtum niedergeschlagen
hat. Der Schwerpunkt seiner Verehrung befindet sich in Nordfrankreich und Belgien,
doch von hier aus breitete sich sein Kult über ganz Europa aus. Auch im deutschen Südwesten und im Bodenseegebiet sind zahlreiche Spuren der Eligiusverehrung überliefert.
Wer war der Heilige, wie hat sich seine Verehrung verbreitet? Welche Kultzeugnisse hat er im Bistum Konstanz hinterlassen und wie erklärt sich, dass Eligius im Unterschied zu vielen unbekannt gebliebenen fränkischen Heiligen so populär geworden ist?
Ratperts Casus sancti Galli wurden bis heute dreimal ediert: 1606 von Melchior Goldast, 1829 von Ildefons von Arx für die Scriptores-Reihe der Monumenta und 1872, nur dreiunddreißig Jahre später, nochmals von Gerold Meyer von Knonau in der sanktgallischen Reihe der MVG. Obwohl später keine neuen Textzeugen aufgetaucht waren, nahmen die MGH noch unter ihrem Präsidenten Friedrich Baethgen in den frühen fünfziger Jahren die St. Galler Klosterchronistik, deren Beginn Ratperts Text markiert, erneut in ihr Editionsprogramm auf. Die weniger infolge ihrer zahlreichen Verlesungen und Druckfehler, als aufgrund der Vermischung von Kommentar und Apparat als ungenügend empfundene Edition im Scriptores-Band II, die auch nach 1872 bis heute - da leichter greifbar als die MVG - von vielen Gelehrten herangezogen wurde und wird, war dabei nur ein Motiv für diesen Entscheid. Ein gewisses Unbehagen gegenüber der Sichtweise der St. Galler Frühgeschichte, wie sie in den ausgedehnten historischen Kommentaren und Exkursen Meyers von Knonau zum Ausdruck kam, hatte sich nämlich schon in den Arbeiten von Caro und Ganahl angemeldet und verdichtete sich in den Forschungen der Nachkriegszeit zur offenen Kritik. Meyer von Knonau, der seinen Text, um eine Bemerkung des früheren Stiftsbibliothekars von St. Gallen, Johannes Duft, aufzugreifen, »überkritisch kommentiert« hatte, investierte seine editorische Energie in den Nachweis, dass Ratpert in den ersten 15 Kapiteln seiner Casus überhaupt nicht zu trauen sei, dass hier vielmehr eine Tendenzschrift vorliege, deren Absicht sei, den ursprünglichen Status St. Gallens als konstanzisches Eigenkloster zu leugnen und im Sinne der sanktgallischen Hagiographie eine frühe Eigenständigkeit und die Privilegierung durch Karl Martell und Pippin zu konstruieren.
1987 hat der Europarat den spanischen »Camino« zur ersten europäischen Kulturstrasse erklärt. Seither haben Jakobswege und Santiagopilgerfahrten eine Renaissance
erlebt. Nachfolgende Ausführungen mit Schwerpunkt auf den südlichen Bodenseeraum
sind als Zwischenresultat einer m ehrjährigen Spurensuche zu verstehen, die der Reaktivierung des von Rorschach nach Rapperswil führenden »Pilgerwegs« voranging
und nach folgte. Wie andere Jakobswege ist auch diese Wanderroute vom Kompromiss
zwischen historischer Wahrheit und attraktiver Linienführung geprägt. Einerseits sind etliche Abschnitte durch Befunde als alte Verkehrswege ausgewiesen, anderseits sind
manche Teilstrecken an neuzeitliche Verkehrsachsen oder Güterstrassen gebunden. Zudem galt es, unter Erzielung einer möglichst stringenten Wegführung eine breite Palette
von kulturgeschichtlichen Wegbegleitern wie Kirchen, Kapellen, Brücken und Wegkreuze einzubeziehen. Der Blick a u f die regionalen Quellen und darin enthaltene Angaben
zu Routenwahl und Reisewegen erhellt, dass der südlich des Bodensees verlaufende
»Jakobsweg« weitgehend historisch dokumentierten Streckenabschnitten folgt.
Musik im Kloster Wittichen
(2020)
Das ehemalige Klarissinnenkloster Wittichen ist eine Gründung der seligen Luitgard, die um 1290 im Schenkenzeller Tal
geboren wurde. 1302 fand sie Aufnahme im Kloster der Tertiarinnen in Oberwolfach. 1324 gründete sie mit zwei Ordenschwestern das Kloster Wittichen; 1325 folgten weitere 34 Schwestern von Oberwolfach. Im Laufe der Jahrhunderte
kam das Kloster durch Schenkungen zu einem gewissen Reichtum. Auch Frauen aus gehobenen Schichten, die oft eine musikalische Ausbildung hatten, traten ein. So wird Musik auch in diesem Kloster eine Rolle gespielt haben.
Dr. (rerum politicarum) Gustav Bannholzer, geb. am 17.2.1886 in Zell im Wiesental. Zum Priester geweiht am 2.7.1912. Er war
ab 1926 Pfarrverweser, ab 1929 Pfarrer in Schutterwald. Fast zwingend ließ er sich gerne mit „Herr Doktor“ anreden. Am 1. Dezember 1933 musste er wegen Streitereien mit dem Stiftungsrat, dem Bürgermeister, dem Gemeinderat und großen Teilen der Bevölkerung Schutterwald verlassen. Hauptgrund war hauptsächlich die unsichere Finanzierung des von ihm initiierten Gemeindehauses „St. Jakobus“.