230 Christentum, Christliche Theologie
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Johanniter in Lobenfeld
(2011)
Regelmäßig im Herbst eines Jahres treffen sich die Johanniter des Bezirkes
(Subkommende) Kurpfalz im Kloster Lobenfeld zu einem Einkehrtag. Die
renovierte mehr als 800 Jahre alte Klosterkirche mit ihrem einladenden Gemeinderaum
im ehemaligen Kirchenschiff ist ein sehr geeigneter Ort für geistliches und
spirituelles Nachdenken über theologische und geistesgeschichtliche Themen sowie
über historische Stationen aus der Entwicklung des Johanniterordens.
Einen schönen alten Brauch wieder mit Leben
erfüllen. Dies war der Anspruch von Patrick
Weigert und Dominik Schaaf, die nun zusammen
mit einem großen Team schon zum zweiten Mal an
dem Fronleichnamsbrauch mitwirkten.
Nachdem Patrick Weigert die Jahre zuvor schon
durch Blumenspenden aus seinem eigenen Blu -
men laden in der Färberstraße den Fronleich nams -
brauch unterstützte, sah er mit Sorge, dass der
Brauch von Blumenteppichen und das Schmücken
der Straßen und Häuser zum Fronleichnamstag
immer weniger Unterstützer findet.
Im 12. und 13. Jahrhundert wollten viele Frauen
ihrem Glauben besonderen Ausdruck geben, und
versuchten in religiösen Gemeinschaften ihrem
Ideal Gott und dem Nächsten zu dienen, näher zu
kommen. Es handelte sich um laikale Gemeinschaften, die von sich aus als eine religiöse
Bewegung ohne feste Regeln entstanden. Durch
Initiative Jacob von Vitrys, Augustinerchorherr
und später Bischof von Akkon, wurde von Papst
Honorius III. im Jahr 1216 die mündliche Anerkennung dieser neuen Gemeinschaften erwirkt.
Die frühesten Beginensammlungen entstanden in
Flandern-Brabant und verbreiteten sich in Frank -
reich, Deutschland, besonders am Niederrhein und
in Bayern, und fast in ganz Europa. Die neuen
Gemeinschaften hatten vielfach ein Spital oder
Leprosorium in Obhut. Sonst lebten sie teils vom
Bettel, teils von Handarbeiten, aber auch im Lauf
der Zeit vom Ertrag ihres sich vergrößernden
Besitzes.
Jakob Ernst Leutwein, Pfarrer in Unterschüpf (1730-1763), überliefert in seiner spätestens 1755 abgeschlossenen „Schüpfer Kirchenhistorie“ das während einer Reise geführte Gespräch. Seinem Begleiter erzählte der Chronist, dass an der Spitze der
Geistlichkeit der 1632 erloschenen Herren von Rosenberg ein Superintendent gestanden hatte. Der Gesprächspartner kommentierte, es wäre aliquid inauditi, also völlig ausgeschlossen, dass adelige Herren einen Superintendenten hätten, ja es fehle ihnen dazu auch das Recht. In beiden Haltungen drückt sich unmissverständlich das Besondere dieser reichsritterschaftlichen Superintendentur aus – hier Leutweins Bewunderung für diese außergewöhnliche Einrichtung; dort der andere, die Existenz einer solchen Einrichtung bestreitend, damit ex negativo das Außergewöhnliche, ja Singuläre der Superintendentur in einer Adelsherrschaft betonend. Was hat es mit diesem Amt auf sich? Die Reformation bildete, wie allgemein bekannt, einen (nicht nur) religiösen Fundamentalprozess. Weit weniger ist im landläufigen Bewusstsein verankert, dass sich daran u.a. eine ganze Reihe rechtlicher Probleme anschloss.
Melanchthon 2010
(2011)
Wir sind zum wechselseitigen Gespräch geboren – so hieß das Motto für das Melanchthonjubiläum 1997, ein kraftvoller Satz aus Melanchthons Rede Über die notwendige Verbindung der Schulen mit dem Amt des Evangeliums, der es seit dem
Jubiläum zum 500. Geburtstag zu einer erstaunlichen Verbreitung gebracht hat. 1997 wurde das Motto in einer Auflage von vier Millionen auf dem Revers der Jubiläumsmünze (in Kurzform: Zum Gespräch geboren) ganz handfest unter das Volk gebracht. Auch 2010 behielt dieses Motto in Gottesdiensten, Veranstaltungen, Zeitungsartikeln, Publikationen etc. seine Aussagekraft. So begann der Rundfunkgottesdienst des Deutschlandfunks in der Konstantin-Basilika in Trier zur Eröffnung des Melanchthonjahres am Reformationstag 2010 mit einer Dialogansprache: Wir sind zum wechselseitigen Gespräch geboren. So hat Philipp Melanchthon das gesagt, immer wieder. Das war sein Lebensmotto. Dass der Wahlspruch Melanchthons nach Römer 8, 31 vielmehr lautet: Ist Gott für uns, wer mag wider uns sein, gerät zunehmend in Vergessenheit und scheint offenkundig in der zunehmend säkularisierten Welt immer weniger „anschlussfähig“ zu sein, so dass die Einladung, die Bereitschaft und die Fähigkeit zum Gespräch sich immer mehr zur Signatur Melanchthons ausprägen. 1997 entfaltete sich das Jubiläum in vier thematischen Facetten, nämlich ‚Bildung‘, ‚Ökumene‘, ‚Politik‘ und ‚Europa‘. Mit der Überschrift des Jahres 2010 Reformation und Bildung wurde der Fokus eingeengt, zugleich aber auch die Möglichkeit eröffnet, das Melanchthonjahr 2010 in die Lutherdekade zu integrieren und mit einem historischen und zugleich aktuellen Proprium zu profilieren.
Am Anfang des 20. Jahrhunderts sah sich die Evangelische Landeskirche in Baden mehrfach veranlasst, ihre Pfarreien neu zu gliedern. Filialgemeinden und selbständige Gemeinden wurden aus bestehenden Kirchspielen herausgelöst. Als tiefere Haupttriebkraft wirkte dabei das Bevölkerungswachstum. Weitere Faktoren und besondere Wirkungen konnten in dem häufig komplexen Geschehen verbunden sein. Im Folgenden soll nicht die Verselbständigung eines bisherigen Gemeindeteiles sondern das tatsächliche Ergebnis für andere Nebenorte im Mittelpunkt stehen. So ging es in der
überdehnten altbadischen Pfarrei Schopfheim nicht nur um ein stark gewachsenes benachbartes Dorf, sondern gleichzeitig um das kirchliche Schicksal entfernterer Gemeindeteile. Die entsprechende Neuordnung liegt inzwischen 100 Jahre zurück. Am 1. Januar des Jahres 2011 jährte es sich zum hundertsten Male, dass die evangelischen Gemeindemitglieder in Hausen im Wiesental und in Raitbach (einschließlich Sattelhof und Schweigmatt) zu einer Kirchengemeinde vereinigt wurden. Von Hausen aus gesehen erscheint diese Vereinigung als sehr naheliegend. Hausen und Raitbach haben eine längere gemeinsame Gemarkungsgrenze in der Talaue der Wiese. Die Geographie rät gewissermaßen zur Verbindung beider Gebiete als einer guten Möglichkeit. So dachte ich auch, als ich Ende der 70er Jahre des 20.Jahrhunderts in Hausen zugezogen war und den Namen „Kirchengemeinde Hausen-Raitbach“ als eine sichere Tatsache aufnahm.
Johann Ludwig Ewalds Leben und Wirken dürfen als vergleichsweise gut erforscht gelten. Ähnliches gilt für Carl Ullmann, wenngleich wir über zahlreiche Aspekte von dessen Œuvre noch nicht genug wissen. In vorliegendem Beitrag wird ein bislang
unbekannter Brief Ewalds an Ullmann mitgeteilt, der aufschlußreich nicht nur bezüglich seines Adressaten, sondern auch hinsichtlich seines Verfassers ist. Doch zuvor seien der Schreiber des Briefes und sein Adressat knapp vorgestellt.
Mit dem 15. April 2011 besteht das Gesetzes- und Verordnungsblatt der Evangelischen Landeskirche in Baden seit genau 150 Jahren. Das Gründungsdatum, der 15. April 1861, beruht nicht auf einem Zufall. Es geht zurück auf die staatskirchenrechtlichen Veränderungen im Großherzogtum Baden im Jahr 1860, die eine deutliche und in die Gegenwart weisende Zäsur in der badischen Kirchengeschichte markieren. Nicht erst das Jahr 1919 mit der Weimarer Reichsverfassung, sondern bereits das Jahr 1860 brachte nämlich die „grundsätzliche Beendigung des Staatskirchentums“ im damaligen Großherzogtum Baden. Entsprechende Forderungen waren in Baden zwar schon 1848/49 erhoben worden. Wirklichkeit wurde die Beendigung des Staatskirchentums mit dem badischen Gesetz vom 9. Oktober 1860 die rechtliche Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine im Staate betreffend, kurz Kirchengesetz oder Korporationengesetz genannt. Es garantierte den Kirchen grundsätzlich die Selbstbestimmung.
Es liegt in der Natur einer religiösen Gemeinschaft, daß sie nicht blos von Behörden regiert werden will, sondern daß sie durch das Zusammenwirken aller ihrer religiös belebten Glieder auch ihre äußern Ordnungen geregelt haben will, und daß sie darnach strebt, alle ihre Mitglieder auch zu religiös belebten zu machen, und sie als solche ansehen und behandeln zu dürfen. Daß die reine Konsistorialverfassung auf die Dauer für die Kirche nicht ausreicht, liegt eben so sehr in dem Wesen einer religiösen Gemeinschaft, als es durch die geschichtlichen Ereignisse herbeigeführt wurde. Diese für die damalige Zeit bemerkenswerten Sätze finden sich in der Begründung zum Entwurf des Evangelischen Oberkirchenrates für eine neue Kirchenverfassung, der vor seiner Vorlage an die Generalsynode am 15. April 1861 sämtlichen Pfarrämtern und Kirchengemeinderäten in Baden zur Kenntnisnahme und zur Stellungnahme zugeleitet worden ist. Die darin erwähnten geschichtlichen Ereignisse nehmen Bezug auf das zähe Ringen um eine Reform der Kirchenverfassung von 1821, das in den Revolutionsjahren von 1848/49 einen seiner Höhepunkte erreicht hatte. Das damals gegen den beträchtlichen Widerstand konservativer Kreise von den liberalen Kräften verfolgte Anliegen, die Kirche aus den Fesseln des Staatskirchentums zu befreien und eine Volkskirche zu etablieren, in der die Kirchenglieder maßgeblich an der Leitung der Kirche beteiligt sein sollten, konnte sich nicht durchsetzen.
Viele Fragen tun sich auf, sobald man auf diese Überschrift stößt: „Lieder badischer Liedermacher im 20. Jahrhundert“
– Welche Art von Liedern fällt unter diese Rubrik? – Wer ist Badener? Wer nicht? – Was ist ein Liedermacher? – Wer alles gehört zum 20. Jahrhundert? Welche Art Lied? – Da es sich ja hier um eine Tagung zu Gesangbuch und Kirchenlied handelt, erübrigt sich wohl meine erste Frage. Kirchenlieder sind gemeint. Gemeindelieder sind gemeint. Lieder sind gemeint, die in einem Gesangbuch stehen oder stehen könnten. Wer ist Badener? – Ob ein Mensch in Baden geboren ist oder seine Wirkungsstätte hat, ob er in Baden seinen Ruhestand verbracht hat oder gestorben ist – hier möchte ich gern großzügig sein. Ich selbst bin in Westfalen geboren und aufgewachsen, trotzdem fühle ich mich seit langem in der Kurpfalz zu Hause und bin also auch – irgendwie – Badener. Was ist ein Liedermacher? – Wer fällt Ihnen da ein? Zunächst doch wohl eher die
Sänger von Protestsongs, die mit der Gitarre auf der Kleinkunstbühne ihre Lieder vortragen. Reinhard Mey, Wolf Biermann, Hans Dieter Hüsch, Hannes Wader, Konstantin Wecker u.s.w. Obwohl „Über den Wolken“ von Reinhard Mey bei Trauungen
von Flugbegleitern sicher gut passen würde, wüsste ich nicht, dass ein Lied dieser Sänger schon im Gesangbuch gelandet wäre. Natürlich gibt es auch kirchliche Protestsongs und kirchliche Wanderbarden mit Gitarre. Bei meinen Ausführungen möchte ich mich aber beschränken auf Menschen, deren Dichtungen oder deren Weisen Eingang ins Gesangbuch gefunden haben.