230 Christentum, Christliche Theologie
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Einheit des religiösen Bekenntnisses im Sinne des Grundsatzes ‚religio vinculum rei publicae‘ war im Reich der Frühen Neuzeit bekanntlich Merkmal seiner ständischen Glieder, nicht des Reiches selbst. Dieses Diktum gilt gleichermaßen für diejenigen
Obrigkeiten, denen die Reichsstandschaft nicht zukam, nämlich die Reichsritterschaft. Mit Artikel 26 war sie in den Augsburger Religionsfrieden miteinbezogen worden, was § 28 des Osnabrücker Friedensinstrumentes festschrieb. Einem evangelischen
Reichsritter, der zudem über den Patronat gebot, kam folglich unbezweifelbar das Recht zu, seine Konfession und die seiner Untertanen zu bestimmen. Im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges bildete sich dafür in der juristischen Literatur mit Ius reformandi der Terminus aus, den das Osnabrücker Friedensinstrument (IPO) erstmals reichsrechtlich rezipierte.
Hebel als Theologe
(2010)
Den Eröffnungsvortrag am 9. Juli hielt Schuldekan Dr. Uwe Hauser aus Müllheim. Er sprach über das Thema „Wir aber hielten ihn fest mit ausdauerndem Mute“. Von der Wandelbarkeit und Vielgestaltigkeit der Theologie Johann Peter Hebels. Die Ausführungen Hausers sollen im Folgendenden referiert werden. (1. Vorbemerkung) Hebel ist durch und durch Theologe (gegen Klaus Oettinger, der ihn als „Physikotheologen“ oder Paul Katz, der ihn als „rationalistischen Supranaturalisten“ qualifiziert).
Oder wisst ihr nicht, dass alle, die wir auf Christus Jesus getauft sind, die sind in seinen Tod getauft? So sind wir ja mit ihm begraben durch die Taufe in den Tod, damit, wie Christus auferweckt ist von den Toten durch die Herrlichkeit des Vaters,
auch wir in einem neuen Leben wandeln. Denn wenn wir mit ihm verbunden und ihm gleich geworden sind in seinem Tod, so werden wir ihm auch in der Auferstehung gleich sein. Wir wissen ja, dass unser alter Mensch mit ihm gekreuzigt ist, damit der
Leib der Sünde vernichtet werde, sodass wir hinfort der Sünde nicht dienen. Denn wer gestorben ist, der ist frei geworden von der Sünde. Sind wir aber mit Christus gestorben, so glauben wir, dass wir auch mit ihm leben werden (Röm 6, 3-8).
Darwin und die Theologie
(2010)
In der Antike und im Mittelalter herrschte in Europa eine nur wenig belastete Harmonie zwischen Naturwissenschaft und christlichem Glauben. Kopernikus und Darwin stehen für die zwei größten neuzeitlichen Herausforderungen an die Theologie. Darwin selbst vertrat ursprünglich die Physikotheologie der Barockzeit, die unter der Entdeckung der Evolution des Lebens zerbrach. Für seine eigene Person Agnostiker, machte er doch einen Vorschlag zu einer neuen Synthese von Christentum und Naturwissenschaft.
Klosterdämmerung
(2010)
Das Kloster Schwarzach ist Vergangenheit, schon mehr als zwei Jahrhunderte. Die Geschichte der Abtei, die rund tausend Jahre lang von Benediktinermönchen bewohnt und belebt war - in unterschiedlicher Intensität - endete definitiv am 25. April 1803. Eigentlich war es mit ihrer eigenständigen Existenz schon ein halbes Jahr früher vorbei, am 29. November 1802, mit der endgültigen Inbesitznahme durch die Markgrafschaft Baden. Und noch einmal etwa einen Monat zuvor, am 25. September 1802, hatte der zuständige badische Beamte die Abtei provisorisch in Besitz genommen und somit ihr Ende faktisch besiegelt. Wenn wir heute auf die Geschichte dieses Gotteshauses zurückblicken, dann aus dem Wissen um dieses Ende heraus, und wir könnten in Versuchung kommen, die zu ihm führenden Entwicklungen als zielgerichtet zu interpretieren. Vieles fügt sich ganz gut ins Bild, wenn man die Ereignisse der letzten Jahrzehnte vor der Säkularisation aus der Rückschau betrachtet, und mit unseren historischen Kenntnissen könnten wir geneigt sein, das Ende des Klosters als unausweichliche Folge von Vorgängen und Entscheidungen anzusehen, die vom Konvent beeinflusst worden sind. Doch solch eine teleologische Herangehensweise ist - vorsichtig ausgedrückt - heikel und dürfte zudem kaum dem heutigen Verständnis von Geschichtswissenschaft entsprechen.
Ende des 6. Jahrhunderts waren zwölf irische Mönche unter Führung Columbans auf den Kontinent gezogen, um dort das geschwächte Christentum durch die Gründung von Klöstern neu
zu beleben. Jahre später (612) trennte Gallus sich am Bodensee von seinem Meister Columban
und suchte mit Hilfe eines Landeskundigen einen Ort, an dem er als Einsiedler leben wollte.
Als er im Hochtal der Steinach zu Fall kam, sah er darin ein Zeichen, dass Gott ihm diesen Ort
bestimmt habe. Er steckte ein Kreuz aus Haselzweigen in den Boden, befestigte eine Kapsel
mit Reliquien daran und widmete sich an dem auf diese Weise geheiligten Ort dem Gebet und
Fasten. Bald sammelten sich Gleichgesinnte um ihn. So erzählt es Walahfrid, Mönch und Abt
im Kloster Reichenau (gestorben 849), gut zweihundert Jahre später. Auch in Schuttern, St. Trudpert
und andernorts liegen Jahrzehnte, wenn nicht Jahrhunderte zwischen ersten Hinweisen auf eine
Einsiedelei und schriftlichen Quellen, die eine Mönchsgemeinschaft bezeugen.
Im Jahr 719, drei Generationen nach dem Tod des Gallus (vor 650?), wurde der Alemanne
Otmar Abt in St. Gallen. Zu seiner Zeit entwickelte sich die ehemalige Einsiedelei zu einem
bedeutenden Kloster, einem in sich abgeschlossener Ort mit Kirche, Wohn- und Wirtschaftsgebäuden. Der heilige Gallus - heute würde man sagen das Kloster St. Gallen - erhielt zahlreiche, schriftlich bestätigte Schenkungen, vor allem im seinerzeitigen Bistum Konstanz und
damit auch im Breisgau. Im Namen des Klosters und im Gebet der Mönche lebte der einsame
Gottsucher weiter.
Der Pfarrer der Johannisgemeinde Weinheim, Karl Achtnich (1890 bis 1969), stand, wie viele Gemeindepfarrer, während des Zweiten Weltkriegs mit vielen ehemaligen Konfirmanden und Jugendkreismitgliedern, die als Soldaten im Krieg waren, in brieflicher Verbindung. Die Gemeindejugend, die „Sonnenjugend“, die „Sonnenmädchen“ (so genannt, weil die Gemeindejugend sich im Gemeindehaus „Zur Sonne“ traf) pflegten den Soldaten zu Weihnachten Päckchen ihrer Gemeinde zu schicken. Aus heutiger Sicht ist manches von dem Geschriebenen unbegreiflich. Nicht nur die Sicherheit, auf dem richtigen Weg zu sein, nicht nur das klare Feindbild, nicht nur das selbstverständliche Gott-mit-uns; was Vaterlandspflicht und Soldatenethos damals bedeutet haben, verstehen wir heute nicht mehr. Gerade deshalb sind die Dokumente wichtig, weil sie helfen, die geistigen Gefangenschaften jener Zeit zu ahnen und wach zu sein für Verführbarkeit und unbewusste Gefangenschaften auch heute. Zugleich sind sie bewegende Zeugnisse persönlicher Frömmigkeit.
Im Jahre 1834 meldete ein Anonymus in der liberalen „Allgemeinen Kirchenzeitung“ aus Baden I. Kirchenverfassung betreffend. Die evangelisch-protestantische Kirche im Großherzogthume Baden hat durch die Union vom Jahre 1821 unstreitig mehrere bedeutende Vorzüge in ihrer Organisation erhalten. Das Luthertum hat […] in der Kirchenverfassung mehr Monarchisches, Dogmatisches, Stabiles, die reformirte Kirche, besonders nach Zwingli, ist als mehr republikanisch,
dem Praktischen und Fortschreiten durch subjective Vervollkommnung geneigter zu charakterisiren. Die badische Unionsurkunde hat aus den beiderlei Eigenthümlichkeiten, mit Vermeidung der hierodespotischen Tendenz des Calvinismus, vieles Gute vereinigt, und besonders der Kirche, als einer vom Staate beschützten und daher inspicirten, aber sich doch selbst nach ihren inneren Zwecken regulirenden Gesellschaft, ihre statuarische Autonomie durch repräsentative liberale, aber auch gegen Uebertreibungen bewahrte Institutionen gesichert. Eine kurze Analyse dieses Textes aus der Feder eines zweifellos freisinnigen Korrespondenten mag in das Thema einführen. Das Luthertum – so der Anonymus – vertrat ein monarchisches, man kann wohl interpretieren: tendenziell hierarchisches Prinzip, das freilich Stabilität verbürgte. Das Reformiertentum war zweifach vertreten, zunächst durch die historisch-städtisch, d. h. kommunalistische Prägung der Zürcher Reformation Zwinglis (der Korrespondent sprach von Republik!), in der er das liberale Prinzip glücklich wieder fand: nämlich praktisches Fortschreiten in subjektiver Vervollkommnung; also ein Moment der Dynamik. Schlecht kam freilich der Calvinismus weg. Mit der Apostrophierung als „Priesterherrschaft“ (Hierodespotie) war er erledigt.
Ein lateinischer Text aus der Frühzeit des Klosters Weingarten wurde bislang als
»kurze Skizze der Klostergeschichte« oder als »Gründungsgeschichte Weingartens« deklariert. Von historischer Seite ist er kaum beachtet worden, vor allem wohl, da seine
Entstehungszeit schwer zu bestimmen ist und da er zudem im Württembergischen Urkundenbuch erst spät und an versteckter Stelle ediert wurde. Er verdient aber schon allein deswegen besondere Aufmerksamkeit, da es sich um einen der ältesten Texte zur
Geschichte der Welfen handelt.
Im vorliegenden Beitrag soll der Text durch Abdruck aus der ältesten Handschrift
und durch Übersetzung zugänglicher gemacht werden. Dabei wird vor allem auch seine
Intention untersucht: Handelt es sich tatsächlich um einen historischen oder nicht viel
mehr um einen juristischen Text? Jedoch wird, in Anlehnung an W. Krallert, der Titel
»Darstellung der älteren Klostergeschichte« beibehalten, um keine Verwirrung durch einen neuen Titel zu stiften. Außerdem sind Fragen nach der Funktion des Textes für das
damalige Kloster und nach seiner Relevanz für die Welfengeschichte zu beantworten.