230 Christentum, Christliche Theologie
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- Vortrag (1)
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- Waibstadt (1)
- Waldo, Abt 〈740-814〉 (1)
- Wallfahrtskirche Lautenbach 〈Ortenaukreis〉 (1)
- Walzbachtal-Jöhlingen (1)
- Weber, Max 〈1864-1920〉 (1)
- Wecker, Roswitha 〈1935-〉 (1)
- Weihnachtslied (1)
- Weingarten 〈Baden〉 (1)
- Welfen, Adelsgeschlecht, Deutschland 〈ab 8. Jht.〉 (1)
- Wessenberg, Ignaz Heinrich von 〈1774-1860〉 (1)
- Wichern, Johann Hinrich 〈1808-1881〉 (1)
- Willensfreiheit (1)
- Wimpfeling, Jakob 〈1450-1528〉 (1)
- Wittenberg (1)
- Worms (1)
- Wort Gottes (1)
- Wurth, Klaus 〈1861-1948〉 (1)
- Wust, Balthasar Christoph, der Ältere 〈1630-1708〉 (1)
- Württembergische Evangelische Landeskirche (1)
- Zeller, Christian Heinrich 〈1779-1860〉 (1)
- Zimmerer (1)
- Zisterzienser (1)
- Zisterzienserkloster Schönau (1)
- Zittau (1)
- Zürich (1)
- Ökumenische Theologie (1)
- Übersetzung (1)
Johann Ludwig Ewalds Leben und Wirken dürfen als vergleichsweise gut erforscht gelten. Ähnliches gilt für Carl Ullmann, wenngleich wir über zahlreiche Aspekte von dessen Œuvre noch nicht genug wissen. In vorliegendem Beitrag wird ein bislang
unbekannter Brief Ewalds an Ullmann mitgeteilt, der aufschlußreich nicht nur bezüglich seines Adressaten, sondern auch hinsichtlich seines Verfassers ist. Doch zuvor seien der Schreiber des Briefes und sein Adressat knapp vorgestellt.
Mit dem 15. April 2011 besteht das Gesetzes- und Verordnungsblatt der Evangelischen Landeskirche in Baden seit genau 150 Jahren. Das Gründungsdatum, der 15. April 1861, beruht nicht auf einem Zufall. Es geht zurück auf die staatskirchenrechtlichen Veränderungen im Großherzogtum Baden im Jahr 1860, die eine deutliche und in die Gegenwart weisende Zäsur in der badischen Kirchengeschichte markieren. Nicht erst das Jahr 1919 mit der Weimarer Reichsverfassung, sondern bereits das Jahr 1860 brachte nämlich die „grundsätzliche Beendigung des Staatskirchentums“ im damaligen Großherzogtum Baden. Entsprechende Forderungen waren in Baden zwar schon 1848/49 erhoben worden. Wirklichkeit wurde die Beendigung des Staatskirchentums mit dem badischen Gesetz vom 9. Oktober 1860 die rechtliche Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine im Staate betreffend, kurz Kirchengesetz oder Korporationengesetz genannt. Es garantierte den Kirchen grundsätzlich die Selbstbestimmung.
Es liegt in der Natur einer religiösen Gemeinschaft, daß sie nicht blos von Behörden regiert werden will, sondern daß sie durch das Zusammenwirken aller ihrer religiös belebten Glieder auch ihre äußern Ordnungen geregelt haben will, und daß sie darnach strebt, alle ihre Mitglieder auch zu religiös belebten zu machen, und sie als solche ansehen und behandeln zu dürfen. Daß die reine Konsistorialverfassung auf die Dauer für die Kirche nicht ausreicht, liegt eben so sehr in dem Wesen einer religiösen Gemeinschaft, als es durch die geschichtlichen Ereignisse herbeigeführt wurde. Diese für die damalige Zeit bemerkenswerten Sätze finden sich in der Begründung zum Entwurf des Evangelischen Oberkirchenrates für eine neue Kirchenverfassung, der vor seiner Vorlage an die Generalsynode am 15. April 1861 sämtlichen Pfarrämtern und Kirchengemeinderäten in Baden zur Kenntnisnahme und zur Stellungnahme zugeleitet worden ist. Die darin erwähnten geschichtlichen Ereignisse nehmen Bezug auf das zähe Ringen um eine Reform der Kirchenverfassung von 1821, das in den Revolutionsjahren von 1848/49 einen seiner Höhepunkte erreicht hatte. Das damals gegen den beträchtlichen Widerstand konservativer Kreise von den liberalen Kräften verfolgte Anliegen, die Kirche aus den Fesseln des Staatskirchentums zu befreien und eine Volkskirche zu etablieren, in der die Kirchenglieder maßgeblich an der Leitung der Kirche beteiligt sein sollten, konnte sich nicht durchsetzen.
Viele Fragen tun sich auf, sobald man auf diese Überschrift stößt: „Lieder badischer Liedermacher im 20. Jahrhundert“
– Welche Art von Liedern fällt unter diese Rubrik? – Wer ist Badener? Wer nicht? – Was ist ein Liedermacher? – Wer alles gehört zum 20. Jahrhundert? Welche Art Lied? – Da es sich ja hier um eine Tagung zu Gesangbuch und Kirchenlied handelt, erübrigt sich wohl meine erste Frage. Kirchenlieder sind gemeint. Gemeindelieder sind gemeint. Lieder sind gemeint, die in einem Gesangbuch stehen oder stehen könnten. Wer ist Badener? – Ob ein Mensch in Baden geboren ist oder seine Wirkungsstätte hat, ob er in Baden seinen Ruhestand verbracht hat oder gestorben ist – hier möchte ich gern großzügig sein. Ich selbst bin in Westfalen geboren und aufgewachsen, trotzdem fühle ich mich seit langem in der Kurpfalz zu Hause und bin also auch – irgendwie – Badener. Was ist ein Liedermacher? – Wer fällt Ihnen da ein? Zunächst doch wohl eher die
Sänger von Protestsongs, die mit der Gitarre auf der Kleinkunstbühne ihre Lieder vortragen. Reinhard Mey, Wolf Biermann, Hans Dieter Hüsch, Hannes Wader, Konstantin Wecker u.s.w. Obwohl „Über den Wolken“ von Reinhard Mey bei Trauungen
von Flugbegleitern sicher gut passen würde, wüsste ich nicht, dass ein Lied dieser Sänger schon im Gesangbuch gelandet wäre. Natürlich gibt es auch kirchliche Protestsongs und kirchliche Wanderbarden mit Gitarre. Bei meinen Ausführungen möchte ich mich aber beschränken auf Menschen, deren Dichtungen oder deren Weisen Eingang ins Gesangbuch gefunden haben.
2011 sind es genau 90 Jahre her, dass auf evangelischer Seite die Erforschung der badischen Kirchengeschichte durch regelmäßige Publikationen begann, nämlich mit Johannes Bauers Dokumentensammlung über die badische Union von 1821, publiziert zum Unions-Jubiläum 1921 in der nur kurzlebigen Reihe „Veröffentlichungen der evangelischen kirchenhistorischen Kommission in Baden“. Ab 1928 gab es dann mit den „Veröffentlichungen des Vereins für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden“ eine Reihe, die es bis zur Einstellung 2009 auf stattliche 64
Bände gebracht hat, die ein einmaliges und unerlässliches Fundament für die kirchenhistorische Erforschung der Badischen Landeskirche darstellen. Seit 2007 steht nun auch das „Jahrbuch für Badische Kirchen- und Religionsgeschichte“ der lokal- und regionalgeschichtlichen Aufarbeitung unserer Landeskirche zur Verfügung. Obwohl das Erzbistum Freiburg sogar ein paar Jahre jünger ist als die Badische Landeskirche – die Gründung der Erzdiözese aufgrund der Bulle „Provida solersque“
erfolgte zwar ebenfalls 1821, doch „funktionierte“ das Bistum erst mit der Einsetzung des Bischof 1827 – wurde bereits viel früher als auf evangelischer Seite, nämlich schon 1864 ein „Kirchengeschichtlicher Verein für das Erzbistum Freiburg“ gegründet, der seit 1865 das „Freiburger Diözesan-Archiv“ herausgibt, eine der ältesten kirchenhistorischen Zeitschriften Deutschlands.
Meine sehr verehrten Damen, meine sehr verehrten Herren,
liebe Gengenbacher Bürgerinnen und Bürger.
Ich freue mich, immer wieder in Gengenbach zu sein, und heute
ganz besonders, da mir der Festvortrag zum 100-jährigen Bestehen des Historischen Vereins angetragen wurde. Diesem Wunsch
bin ich gerne nachgekommen.
Gengenbach, meine Bürger und Bürgerinnen, ist ein Juwel,
und dieses Juwel sollten Sie pflegen. Sie haben die glückliche Situation, dass die Geschichte Ihnen etwas geschenkt hat, was vielen Städten nicht vergönnt ist. Und Sie sollten daran denken,
auch mit dem Eingriff in die Bausubstanz behutsam umzugehen.
Sie sollten sich vielleicht darüber Gedanken machen, dass eigentlich das Ziel erreicht ist, und dass weitere Eingriffe nur noch schaden können. Halten Sie Ihr Juwel in Ehren. Es ist Ihr Kapital, es
ist das Kapital der Stadt.
Um das Jahr 1190 begann man in Straßburg damit, die bereits
bestehende Bischofskirche als erweiterten Bau im spätromanischen Stil zu gestalten. Die Erneuerung erfasste zunächst das
Nord-, dann das Süd-Querhaus, wo sich um 1225 allmählich
unter dem Einfluss von aus Frankreich kommenden Meistern
frühgotische Formen durchsetzten. Um 1245 wurde der Bau des
Langhauses im neuen, gotischen Stil unternommen. Das bestehende Langhaus des Vorgängerbaus riss man ab. 1275 war dieser
Bauteil vollendet. Am 2. Februar 1276 wurden die Fundamente
gesetzt, am 25. Mai 1277 der Grundstein zur Westfront des Straßburger Münsters. Erwin von Steinbach begann im Auftrag des
Bischofs Konrad III. von Lichtenberg mit dem Bau der Fassade.
Nach Erwins Tod am 17. Januar 1318 übernahm dessen Sohn
Johannes die Fortführung der Arbeiten. Die Fassade sollte zwei
Türme erhalten, wie die französischen Vorbilder in Paris und
Reims. 1365 war sie bis zur Höhe der heutigen Plattform auf 66
Meter empor gewachsen. Dann erfolgte durch Meister Michael
von Freiburg 1383-88 der Bau eines Glockengeschosses zwischen
den beiden Türmen, sodass der heutige hohe, querriegelartige
Fassadenblock entstand. 1399 begann unter der Leitung von Ulrich Ensinger der Bau der achteckigen Freigeschosse des nördlichen Turms, auf die der Kölner Architekt Johannes Hültz 1429 bis
1439 den durchbrochenen Turmhelm aufsetzte. So wuchs das
Straßburger Münster zu einer Höhe von 142 m.
Der Nachlass von Otto Raupp kam als einer der ältesten in das Landeskirchliche Archiv und ist wahrscheinlich um 1960 hier deponiert worden. Der Bestand umfasst 92 VE mit einer Laufzeit von ca. 1886 bis 1944 und einen Umfang von ca. 0,30 lfde. Metern. Otto Heinrich Raupp wurde am 25. Mai 1867 als Sohn des Pfarrerehepaares Adolf Raupp und Elisabeth, geb. Mayer in Schwörstadt-Dossenbach im Kirchenbezirk Schopfheim geboren. Er studierte in Jena und Heidelberg Evangelische Theologie und wurde 1888 unter die Kandidaten der Evangelischen Landeskirche aufgenommen. Nach bestandener theologischer Vorprüfung im Jahr 1888 und abgelegter theologischer Hauptprüfung im Jahre 1889 folgte das Vikariat in Eberbach (1889), Berwangen (1890), Müllheim (1891), Freiburg (1892) und Mannheim (1894). 1898 wurde er Pfarrverwalter in Auggen und am 8. Januar 1899 in sein Amt als Pfarrer der Gemeinde Mundingen eingeführt. 1907 folgte die Wahl zum Dekan des Kirchenbezirkes Emmendingen. Ab dem 1. November 1919 war Otto Raupp Pfarrer in Denzlingen und seit 1919 weitere 6 Jahre Dekan der Diözese Emmendingen. 1909–1920 war Otto Raupp Mitglied der Generalsynode. Am 11. November 1927 erfolgte in Anerkennung der langjährigen Tätigkeit im geistlichen Amt und als Dekan des Kirchenbezirks Emmendingen die Ernennung zum Kirchenrat. 1925 wurde Otto Raupp nochmals für weitere 6 Jahre zum Dekan des Kirchenbezirkes Emmendingen bestätigt. Am 1. August 1938 wurde Otto Raupp in den Ruhestand versetzt, er verstarb am 2. November 1945 in Freiburg (im Breisgau).
Im Jahre 1913 – also noch zu Zeiten der formalen Geltung des landesherrlichen Kirchenregiments in Baden – definierte die RGG (in erster Aufl.) den Begriff „als ein(en) wenig glücklich(en) Ausdruck für die Sonderstellung, die in den deutschen ev. Landeskirchen der Landesherr als Kirchenglied einnimmt. Als Summepiscopus (= Erster oder Oberbischof) ist der Landesherr Träger des *Kirchenregiments […]; über die Ableitung dieses Rechtes vgl. *Episcopalismus […], *Territorialismus, *Kollegialismus. Ueber die Bedeutung und den Wert dieser Stellung des Landesherrn vgl. *Landesherrliches Kirchenregiment […]“ Damit sind bereits zwei Erkenntnisse gewonnen: erstens geht es um die kirchenverfassungsmäßige Sonderstellung des Fürsten in der evangelischen Kirche; und zweitens ist der diese bezeichnende Begriff als „wenig glücklich“. Zwar verrät der
Verfasser (Förster) nicht, warum die Begrifflichkeit ihn unglücklich stimmt, aber vielleicht nahmen wir eben schon beim Hören an seinem Unglück Anteil, wenn wir den ganzen Verweiskatalog auf die staatskirchenrechtlichen Begriffe zur Kenntnis
nahmen, die manchen unter uns im Laufe des zweiten theologischen Examens zum ersten und vielfach auch letzten Mal im Fach Kirchenrecht vor Augen getreten sind. Wie war das noch mit Episkopalismus, Territorialismus und Kollegialismus?
Nun möchte ich Ihnen sogleich diese Sorge nehmen, dass wir in diesem Kurzvortrag den Begriffskatalog abarbeiten könnten. Dazu fehlt uns die Zeit und es soll ja um die badischen Verhältnisse gehen. Zugleich muss uns klar sein, dass Begriff und
Wesen des Summepiskopates nicht isoliert zu entwickeln sind, sondern historische Voraussetzungen und Niederschläge kennen, die anhand ausgewählter Stationen der badischen Kirchengeschichte beschrieben werden sollen.
Im Wintersemester 1984/85 war im Vorlesungsverzeichnis der Theologischen Fakultät folgende Lehrveranstaltung angekündigt: „Dr. Scheible, Interim und Adiaphoron. Zur politischen Verantwortung des Theologen“. Ich nahm teil und habe bis heute Bilder der Sitzungen im Übungsraum in der Karlstr. 16 im Kopf. In diesem kirchengeschichtlichen Hauptseminar habe ich den Unterschied zwischen dem Augsburger und dem Leipziger Interim gelernt und vieles mehr. Ich sage das mit ausdrücklicher Dankbarkeit: Ich hatte das Glück, von Heinz Scheible in die erste tiefere Beschäftigung mit Melanchthon geführt zu werden. Und bis heute hat mein Melanchthon-Studium ja nicht aufgehört. Schon der Titel der Lehrveranstaltung zeigte die besondere Qualität der Lehre Herrn Scheibles: „Interim und Adiaphoron. Zur politischen Verantwortung des Theologen“. Den Theologiestudierenden sollte die erhebliche gegenwärtige Relevanz der Auseinandersetzungen um das Augsburger bzw. Leipziger Interim deutlich werden. Und das geschah keineswegs unter Vernachlässigung eingehender Quellenarbeit. Ich habe noch einmal in den alten Seminarunterlagen nachgesehen. Das sind nicht nur zahlreiche Kopien von Melanchthon-Briefen aus dem Corpus Reformatorum, sondern auch Kopien von Drucken aus dem 16. Jahrhundert, alles
intensiv bearbeitet, mit Bemerkungen und Buntstift-Unterstreichungen. Nach meiner Erinnerung habe ich in diesem kirchengeschichtlichen Hauptseminar zum ersten Mal überhaupt mit Kopien von Originaldrucken aus dem 16. Jahrhundert gearbeitet.
In jüngster Zeit wurden die Nachlässe der badischen Pfarrer Ernst Lehmann (1861–1948) und seines Sohnes Kurt Lehmann (1892–1963) sowie der mit ihnen verwandten Karlsruher Komponistin, Pianistin und Dichterin Clara Faisst (1872–1948) im Landeskirchlichen Archiv Karlsruhe erschlossen und damit für eine zielgerichtete Recherche nutzbar gemacht. Dabei weisen diese drei Nachlässe eine bemerkenswerte Geschichte auf, die nun im Landeskirchlichen Archiv Karlsruhe ihren Abschluss
gefunden hat. Als Luise (Liesel) Lehmann, die zweite Frau von Kurt Lehmann, im Jahre 1996 hochbetagt aus ihrer Wohnung in M 1,1 in Mannheim in ein Seniorenstift umziehen musste, konnte sie nur Weniges mitnehmen. Wertvolle Bände aus der Bibliothek Kurt Lehmanns wurden verschenkt, der größte Teil der Bibliothek konnte jedoch als „Ernst und Kurt Lehmann-Gedenkbibliothek“ von Pfarrer Dr. Johannes Ehmann gesichert und erschlossen werden und in der Konkordienkirche einen neuen Standort erhalten. Splitter aus der Bibliothek Kurt Lehmanns, vor allem Kleinschrifttum zum Kirchenkampf, gelangten auch in die Landeskirchliche Bibliothek in Karlsruhe. Einer sehr viel größeren Gefährdung war hingegen das persönliche Schriftgut aus dem Besitz von Kurt Lehmann ausgesetzt, vor allem Korrespondenzen, Manuskripte und Fotos, die für die Vernichtung frei gegeben waren. Der weitaus größte Anteil dieser Unterlagen konnte glücklicherweise durch Dr. Udo Wennemuth, der seinerzeit mit der Fertigstellung seiner Geschichte der evangelischen Kirche in Mannheim beschäftigt war und auch in Kontakt zu Liesel Lehmann stand, gerettet und zunächst im Kirchengemeindeamt Mannheim in einem völlig ungeordneten Zustand gelagert werden. Als Wennemuth im Mai 1999 die Leitung des Landeskirchlichen Archivs
übernahm, wurde der Bestand als Nachlass Ernst und Kurt Lehmann in das Landeskirchliche Archiv nach Karlsruhe übergeben.
Einern Eintrag im Tagebuch von Abt Ignaz Speckle, dem Erbauer der Kirche in Gremmelsbach, verdankt die Nachwelt allein die Kenntnis davon, dass dieser Kirche zwei Heilige als Patrone, Joseph und Ferdinand, mit auf den Weg durch die
Zeiten gegeben wurden. Genau genommen wüssten wir nicht einmal, dass im Grundstein ein umfangreicher lateinischer
Text ruht, der teilweise die Umstände in der Vogtei zur Zeit des Kirchenbaues wiedergibt. Wir wären der Meinung, Joseph sei von Anfang an der einzige Patron gewesen, wegen seiner Nähe zu Jesus, obwohl er im Neuen Testament im Hintergrund
bleibt, einer der am höchsten verehrten Heiligen - hätten wir nicht die Angabe Speckles „titulo SS (Sanctorum) Josephi et
Ferdinandi". So wäre zu erwarten, dass in den von 1819/20 an bis Mitte des 20. Jahrhunderts lückenlos erhaltenen Verkündbüchern am Fest des heiligen Ferdinand (30. Mai) ein Festgottesdienst angesagt wird. Weit gefehlt! Alljährlich wird das Patrozinium der Kirche am Josephstag (19. März) gefeiert, nicht ein einziges Mal findet sich die Erwähnung Ferdinands.
Datiert vom Tag der Apostel Philipp und Jakob, dem 1. Mai des Jahres 1393 stiftete der zu jener Zeit schon betagte Mainzer Erzbischof und Kurfürst Konrad von Weinsberg zur Rettung seines und seiner Vorfahren Seelenheils bei Burg Guttenberg über dem Neckar eine Kapelle zur Ehren Gottes und des heiligen Bekenners und Bischofs Eucharius. Da Guttenberg und das dabei gelegene Dorf (Neckar-) Mühlbach Filial der Pfarrei Heinsheim waren, hatte der Stifter es nicht versäumt, vorab das Einverständnis der zuständigen Kirchenoberen einzuholen, des Dekans und Stiftskapitels von Wimpfen im Tal, der patronorum seu collatorum necnon pastoris prefate parrochialis ecclesie, der Patrone, Leiheherren und Pfarrherren zu Heinsheim. Patronus, collator und pastor ecclesie parrochialis – drei Zentralbegriffe der älteren Kirchenverfassung. In die neue Kapelle stiftete Konrad von Weinsberg ein beneficium perpetuum, das heißt eine Pfründe für einen täglich dort zelebrierenden Kaplan, und dotierte diese mit einem in der unmittelbaren Nachbarschaft der Kapelle noch zu errichtenden Haus sowie mit näher bezeichneten Pfründgütern und -einkünften in umliegenden Dörfern. Außerdem verordnete er dem jeweiligen Kaplan einen Platz am Tisch des Guttenberger Burggesindes und traf detaillierte Verfügungen bezüglich der Pflichten und Rechte der künftigen Pfründinhaber. Die Verleihung der Kaplaneipfründe sollte – wie üblich – für alle Zeiten dem jeweils Erstgeborenen und ältesten Agnaten des Hauses Weinsberg zustehen, dem verus heres proximior et senior masculus. Indes ging das Haus Weinsberg bereits in der nächsten Generation in Konkurs und starb wiederum eine Generation später im Mannesstamm aus. Burg Guttenberg gelangte 1449 samt der dazugehörigen Herrschaft und dem Recht zur Verleihung der Kaplaneipfründe in den Besitz der Kraichgauer Ritteradelsfamilie von Gemmingen.
Sebastian Franck (1499–1542)
(2012)
In einer 1545, etwa drei Jahre nach Sebastian Francks Tod, publizierten Vorrede zu einem Ehetraktat des Hamburger Pastors Johann Freder beteuerte Luther, er habe bey leben Sebastiani Francken nichts wollen wider jhn schreiben (S. 171). Denn ich solch bösen Menschen zu hoch veracht und allzeit gedacht, sein schreiben würde nichts gelten bei allen vernunfftigen, sonderlich bey Christen leuten, und von sich selbst in kurtz untergehen, wie ein Fluch eines zornigen bösen Menschen. Im Folgenden malt Luther sein Feindporträt weiter bildkräftig aus. Franck, das böse lesterlich maul (S. 172) wird mit einer unfletigen Saw (ebd.) verglichen, und Luther fühlt sich bei ihm erinnert (S. 174) an die schendlichen fliegen, die bei uns zu weilen in der natürlichen noth auff dem heimlichen gemach wollen in den hindern kriechen, und in derselben Rosen
und feinen Blumen sich weiden und jr honig saugen, Und darnach herfur fliegen, wenn sie den russel und fusse daselbst besuddelt haben, wollen sie uns im angesicht, auff der nasen, auff den augen, backen, maul, an dem ehrlichsten Ort sitzen, als kemen sie aus einem wolriechenden lustgarten oder einer Apoteken.
Die badischen Hofprediger haben sich nicht in das Bewusstsein einer interessierten kirchengeschichtlichen Öffentlichkeit eingeprägt als Träger eines Amtes, dessen Funktion sich einem heutigen Betrachter nicht sofort erschließt. Dabei war das Amt des Hofpredigers eines der vornehmsten unter den Theologen der Markgrafschaft und des Großherzogtums Baden, das von einer Anzahl hoch bedeutender Persönlichkeiten ausgeübt wurde, die, wenn auch eher in einem anderen Zusammenhang, einen hohen Bekanntheitsgrad über die Residenz hinaus erlangt haben. Ich erinnere nur an den
Prälaten Karl Wilhelm Doll oder den Prälaten und Kirchenpräsidenten Albert Helbing. Die Beschäftigung mit den Hofpredigern erschien wohl lange Zeit nicht opportun zu sein. Doch der Boom der Residenzen- und Elitenforschung in den letzten Jahren hat selbstverständlich auch die Hofprediger wieder in den Blick der Forschung gerückt. In einer Projektbeschreibung der Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel „Obrigkeitskritik und Fürstenberatung. Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568–1714“ heißt es: „Protestantische Hofprediger der Frühen Neuzeit
agierten in einem Schnittfeld zwischen höfischer Seelsorge, gelehrten theologischen Diskursen, institutioneller Herrschaftsgestaltung, Politikberatung und persönlichem Glauben. Sie bildeten zweifellos eine besonders einflussreiche Gruppe im Spektrum frühneuzeitlicher Eliten, deren nähere Erforschung das Verständnis für die politische
Kultur, die Ausbildung der modernen Staatlichkeit und die Entwicklung von Kirche und Theologie zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert vertieft.“
Vor einigen Monaten rief Gustav Löffler bei mir an. Es war ihm zur Kenntnis gekommen, dass ich mich schon seit etwa 1994/95 mit Gertrud Herrmann beschäftigt habe. Ihr Leben bewegt mich bis heute. Ich habe darum mehrfach über sie geschrieben und für meine Arbeiten Einsicht genommen in einschlägigen Archiven. Eigentlich wäre dazu die Genehmigung von Rechtsnachfolgern nötig gewesen. Ich habe zehn Jahre nach solchen gesucht; auch noch weiterhin, als das sogenannte „Lexikon“ bereits erschienen war. Aber irgendwann habe ich meine Suche, die sich bis nach USA erstreckt hatte, doch aufgegeben. Da erhielt ich 2008 überraschend Kontakt zu Gertrud Herrmanns Neffen, Harald Herrmann. Ihn hatte sie zu ihrem Erben eingesetzt, er war ihr Rechtsnachfolger. Zum Glück war er auch im Nachhinein einverstanden mit meinen Recherchen. Es besteht noch immer loser Kontakt mit ihm. – Und letztes Jahr berichtete mir Gustav Löffler, dass die Familien Löffler und Herrmann familiäre Bindungen haben!
Die Feier der religiösen Feste ist in der Regel im Verlauf des Kirchenjahrs im jährlichen Rhythmus innerhalb der Kirchen erlebbar. Der öffentliche Raum, die Straßen und Plätze der Dörfer und Städte sind der Schauplatz des Fronleichnamsfestes in seiner unübersehbaren Gestalt der Fronleichnamsprozession.
Das war mindestens 1200 Jahre in der Kirchengeschichte nicht so. Am Anfang des 13. Jahrhunderts pflegten religiöse Frauenkreise in Brabant, Flandern und in der Wallonie besondere neue Formen der eucharistischen Frömmigkeit. Juliana von Lüttich, gestorben 1258, schaute in einer Vision die helle Mondscheibe mit einem dunklen Fleck am Rand. Die Deutung, die ihr dafür eingegeben wurde, war: Der Kirche fehlt ein Fest zur
besonderen Verehrung der Eucharistie: Ein solches Fest ordnete Bischof Robert von Lüttich 1246 für seine Diözese an
Die kirchenpolitische Neuorientierung unter Friedrich III. (1515; reg. 1559–1576), deren Gipfel die Einführung des Catechismus Oder Christliche(n) Vnderrricht(s) / wie der in Kirchen vnd Schulen der Churfürstlichen Pfaltz getrieben wird bildet, wurzelte bereits in den reformatorischen Maßnahmen Kurfürst Ottheinrichs von der Pfalz (1556–1559). Es war dem Kurfürsten nicht gelungen, mittels der lutherischen Kirchenordnung von 1556 die religiöse Lage zu befrieden, was auch durch eine unglückliche Berufungspolitik verursacht war. Bereits unter Ottheinrich wurden – in eher reformiertem Geiste – die Bilder in den Kirchen zurückgedrängt. Hauptstreitpunkt der Heidelberger Theologen war freilich die Lehre vom Abendmahl, die zum handgreiflich ausgetragenen Streit zwischen Wilhelm Klebitz und Tilman Heshus und schließlich zur Entlassung beider führte. Ottheinrichs Nachfolger Friedrich III. erhoffte weitere Klärung durch ein Gutachten Melanchthons, dass dieser wenige Wochen vor seinem Tode im November 1559 erstattet hat und das Friedrich noch 1560 drucken ließ. Melanchthon war sich über die kirchenpolitische Brisanz durchaus im Klaren, wenn er sagte: Es ist nicht schwer, aber gefährlich, darauf eine Antwort zu
geben.