230 Christentum, Christliche Theologie
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Brauchtum wurde von der „klassischen" Volkskunde traditionell im ahistorischen Zyklus von Jahres- und Lebenskreis angesiedelt. Die sozialen Kontexte und die historischen Bedingungen gerieten dabei aus dem Blickfeld. Bräuche wurden als Gemeinschaftshandeln verstanden, das vorgeblich in einer überzeitlichen Tradition steht. Dabei haben auch Brauchtumsformen einen kulturhistorisch benennbaren Ausgangspunkt und erfüllen innerhalb eines historisch beschreibbaren Zusammenhangs ihre spezifische Funktion. Das gilt auch für religiöses Brauchtum. Exemplarisch kann das am Beispiel der Nußbacher Wendelinuswallfahrt in den 1950er-Jahren gezeigt werden. Die Wallfahrt zum Vieh- und Bauernheiligen Wendelin kann im Kirchspiel Nußbach bis in das Jahr 1591 zurückverfolgt werden. Sie erreichte nach der Mitte des 18. Jahrhunderts ihren ersten Höhepunkt, als 1756 der Vorarlberger Barockbaumeister Johann Elmenreich die neue, spätbarocke Wallfahrtskapelle errichtet hatte. Um die Wallfahrt entstand ein reiches Brauchtum. Seit 1716 zogen Prozessionen hinter Kreuz und Fahnen von Nußbach hinauf auf den „heiligen Berg" des Renchtals. Im Zusammenhang mit Viehseuchen gelobten Nachbargemeinden wie Ebersweier, Urloffen und Appenweier eine jährliche Gemeindewallfahrt, nachdem sie von Viehseuchen verschont geblieben waren. Zur Wallfahrt gehörte oft ein stundenlanger Fußmarsch der Pilger, die teilweise von weit her aus den entlegenen Tälern des Schwarzwaldes kamen. Sie versuchten durch ein Wachsopfer die Fürbitte des Heiligen zu erlangen. Im 19. Jahrhundert boten Händler, die sogar aus Walldürn kamen, Devotionalien wie Versehgarnituren, Rosenkränze, geweihte Kerzen, Kreuze usw. an. Die Wallfahrt zum hl. Wendelin markierte den Abschluss des bäuerlichen Arbeitsjahres und wurde mit dem Dank für die gesegnete Ernte verbunden.
Fluchtweg und Fluchthelfer
(2017)
Eine Flucht ist ein eiliges, manchmal unerlaubtes oder heimliches Verlassen eines Ortes, das Ausbrechen aus einer Gefangenschaft oder ein plötzlicher Rückzug, ein Davonlaufen vor Feinden,
Katastrophen oder Ähnlichem. Alle diese Aspekte scheinen sich auch bei der sogenannten Flucht
Papst Johannes XXIII. vom Konstanzer Konzil im März 1415 zu vereinigen und führten für seinen Fluchthelfer Friedrich in ein politisches Desaster ungeahnten Ausmaßes.
Bleibt noch vorauszuschicken, dass es aus historischer Perspektive zwei Päpste mit dem
Namen Johannes und derselben Ordnungszahl gab. Als Angelo Giuseppe Roncalli nach seiner
Papstwahl 1958 den Namen Johannes XXIII. wählte, machte dies den offiziellen Standpunkt
des Papsttums deutlich, dass es vor ihm keinen anderen legitimen Papst dieses Namens gegeben
habe. Dennoch ist die historische Persönlichkeit Johannes XXIII. auf dem Konstanzer Konzil
1415–1418 nicht zu leugnen. Baldassare Cossa wurde auf dem Konzil von Pisa 1409 zum Papst
gewählt und amtierte bis zu seiner Absetzung am 31. Mai 1415 in Konstanz als Papst Johannes XXIII. Neben ihm agierten aber noch zwei weitere Männer als Päpste, die sich allesamt
gegenseitig den Anspruch auf den Stuhl Petris streitig machten. Genau dieses ungeheure Kirchenschisma war die Ausgangslage für das Konstanzer Konzil, das versuchte, eine für die christliche
Welt unerträgliche Situation neu zu ordnen.
Was Pfarrer Kurt Müller und der Geschichts- und Heimatverein Villingen (GHV) 1994 anregten, ist zu einer echten und lebendigen Tradition
geworden: Die Fußwallfahrt auf den Dreifaltigkeitsberg bei Spaichingen, die jeweils am Montag
nach dem Dreifaltigkeitssonntag stattfindet.
Die Villinger pilgern bereits seit 1764, als eine
schwere Viehseuche im Land herrschte, zum
Heiligtum auf dem 983 Meter hohen Spaichinger Hausberg. In den letzen Jahrzehnten wohl hauptsächlich per Auto, Bus oder Fahrrad. Nur Einzelne
machten sich zu Fuß auf den über 30 Kilometer
langen Gewaltmarsch, den die Vorfahren vor 248 Jahren zum ersten Mal auf sich nahmen, um aus
Dankbarkeit für die Hilfe während der Viehseuche
ein Votivbild zu stiften. Sie legten das Gelübde ab,
jedes Jahr hierher zu kommen.
Fides Heidelbergensis
(2015)
Ob Luther tatsächlich die 95 Ablassthesen an der Schlosskirche zu Wittenberg angeschlagen hat, wie Melanchthon 1546 in seiner Historia Lutheri beschreibt, oder ob man aus der Tatsache, dass Luther diese Thesen auch an Erzbischof Albrecht von
Mainz und Magdeburg als für Wittenberg zuständigen Ortsbischof gesandt hat, schließen kann, der „Thesenanschlag“ sei eine spätere Legendenbildung, kann hier auf sich beruhen bleiben. Ich würde aus der Aufforderung an diejenigen, die nicht
anwesend sein und mündlich mit uns debattieren können, dieses in Abwesenheit schriftlich zu tun, schließen, dass Luther von Anfang an zweigleisig fuhr, um eine möglichst breite Diskussionslage zu schaffen; denn die Angelegenheit war ihm offensichtlich so wichtig, dass er um der Kirche willen, amore et studio elucidande veritatis, die strittigen Fragen nicht auf sich beruhen lassen konnte, sie aber auch nicht im Alleingang beantworten wollte.