230 Christentum, Christliche Theologie
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Gehört zur Bibliographie
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Es war der Widerspruch gegen den prachtliebenden Geist der Cluniazenser, der 1098 den burgundischen Edlen Robert von Molesme dazu trieb, auf dem Weg der Suche nach Gott das Kloster Citeaux in abgelegener Gegend zu gründen, um fern vom Getriebe und den Gefährdungen der Welt die Ordensregel des Heiligen Benedikt wieder ganz und gar ernst zu nehmen.
Nicht Gold und Silber, nicht kostbarer Prunk sollten Zeugnis ablegen von Gott, sondern Armut, Demut, Gehorsam und innere Einkehr.
Das Kloster Zoffingen in der Bückengasse in Konstanz ist das „einzige Kloster am Bodensee, das seit dem Mittelalter ununterbrochen ,arbeitet‘“. „Hier wurde die Kontinuität des Mönchtums weder durch die Reformation noch durch die Revolution gebrochen“ (A. Borst). Als einziges der Konstanzer Klöster hat es die Reformen Kaiser Josephs II. und die
Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts überlebt.
Die Geschichte ist schon mehrmals erzählt worden, und sie soll, wenn überhaupt, hier nur in aller Kürze nacherzählt werden; nämlich die Geschichte von dem spanischen Priester Joseph von Calasanza und von denen, die sich im Jahre 1597 in Rom mit ihm zusammentaten, um arme Kinder zu unterrichten; und von dieser rasch wachsenden, sich auch rasch ausbreitenden Gemeinschaft, die 1617 zu einer Kongregation, 1621 zu einem Orden erhoben wurde – dem „Ordo Clericorum Regularium
Pauperum Matris Dei Scholarum Piarum“.
Äußerlich unscheinbar – und dennoch eine Rarität! Die Rede ist von dem handschriftlichen Text eines kleinen Singspiels, das unter dem Titel „Die erklärte Einigkeit“ wenige Wochen vor der Säkularisierung der Benediktinerabtei St. Peter auf dem Schwarzwald 1806 verfasst wurde und unmittelbar die Stimmung des Konventes in den letzten Tagen vor seiner drohenden
Auflösung ausdrückt. Mit seiner Pflege der Schulkomödie stand St. Peter in einer Tradition, die in den jesuitischen und den benediktinischen Ordensgemeinschaften geschaffen wurde und dort im 18. Jahrhundert allgemein verbreitet war. Jedoch dürfte es in der Geschichte des benediktinischen Schultheaters ohne Beispiel sein, dass noch zu einem so späten Zeitpunkt,
als die meisten süddeutschen Klöster bereits aufgehoben waren, ein Singspiel entstanden ist und dazu noch die Säkularisierung des eigenen Stifts zum Thema hat.
Immer wieder wird von Freiburgern und von auswärtigen Besuchern danach gefragt, wer denn
der Stadtpatron von Freiburg sei: der Ritter Georg der Bischof Larnbert oder der Martyrer
Alexander? Zuweilen schließen sich die Fragen an, we1cher Alexander unter den vielen Heiligen dieses Namens gemeint sei oder ob „Unsere Liebe Frau" auch als offizielle Schutzpatronin der Stadt angesehen werden müsse und nicht lediglich als Patronin des Freiburger Münsters. Außerdem möchte man gern wissen, wann und auf welche Weise diese Heiligen zu
Schutzpatronen der Stadt erhoben worden sind, ob es in Freiburg Reliquien von ihnen gibt und
wo heute noch Darstellungen der Stadtpatrone zu sehen sind.
Auf diese Fragen überzeugende Antworten zu geben, fällt nicht leicht, weil seit der Erhebung der Freiburger Stadtpatrone einige Jahrhunderte vergangen sind und es nur wenige zuverlässige Quellen gibt, aber auch weil bisher lediglich Teilaspekte dieses komplexen Themenkreises untersucht worden sind. Der Freiburger Mediävist Klaus Graf warnt als Kenner
der Materie: ,,Wer sich mit solchen Stadt- und Ortspatronen befa[ss]t, betritt eine terra incognita."
In diesem Sinn äußert sich auch Hans-Jürgen Becker, Ordinarius für Europäische Rechtsgeschichte und Kirchenrecht in Regensburg; er stellt fest, dass die Bedeutung des Stadtpatrons
für die deutschen Städte bisher nur unzureichend erforscht ist und dass es sich bei diesem
Thema „um einen Grenzbereich zwischen Philologie, Lokalhistorie, Kunstgeschichte, Religionsgeschichte und nicht zuletzt Rechtsgeschichte handelt".
Der Johanniterorden
(2007)
Gründung und Anfänge
Vergleichsweise dicht ist die Überlieferung zur
Gründung des Johanniterhauses Villingen. Es lässt
sich glaubhaft belegen, dass Graf Heinrich I. von
Fürstenberg am 2. September 1253 „das ritterliche
Haus zu Villingen“ stiftete. Sicher gingen dem
Vorbereitungen voran, die sich über ein gutes
Jahrzehnt erstreckt haben können. 1257 befreite
die Villinger Bürgerschaft dann im Einverständnis
mit Graf Heinrich von Fürstenberg als Stadtherrn
das Johanniterhaus von allen Lasten und Dienstbarkeiten sowie von jeglicher Wehr- und Schutzpflicht. Außerdem wollten die Villinger Rechtssachen der Kommende vor ihrem Stadtgericht
immer bevorzugt behandeln. Noch im gleichen
Jahr gab Graf Heinrich seine Zustimmung, dass
jedermann bei den Villinger Johannitern eintreten
und ihnen seinen Besitz übereignen könne.
Als im Sommer des Jahres 2005 die heutige Tagung vorbesprochen wurde, da wussten wir noch nicht, dass das Thema dieses Vortrags — „Das Priesterseminar als Nachfolger der Benediktinerabtei“ — auch bald der Geschichte angehören würde, dass die letzte Seite in diesem Kapitel unseres Hauses bereits aufgeschlagen ist und dass bald ein neues Kapitel beginnen wird. Mit dem 31. August — also in gut sechs Wochen — schließt das Priesterseminar in St. Peter offiziell seine Pforten und wird mit dem Collegium Borromaeum in Freiburg vereinigt. Damit geht eine 164-jährige Tradition zu Ende. Um den damit verbundenen verschiedenen Facetten Rechnung zu tragen, soll in vier Schritten vorgegangen werden. Zunächst möchte ich aus der Perspektive des Regens etwas über das Priesterseminar in St. Peter und seine Aufgabe sagen. Ich möchte Sie gleichsam mit hinein nehmen in die Aufgabe, die ein Priesterseminar im Allgemeinen und das Flair, das dieses Seminar im Besonderen auszeichnet. In einem zweiten Schritt wird aufgezeigt, wie die alte Benediktinerabtei St. Peter, die ab 1806 entweder als Militärlazarett diente oder mit Ausnahme der Pfarrerwohnung einfach leer stand, 15 Jahre nach der Bistumsgründung anno 1842 zum Priesterseminar wurde und damit einem drohenden Abriss entging. In einem dritten Schritt wird beispielhaft auf zwei markante politische Ereignisse der vergangenen 164 Jahre eingegangen und danach gefragt, wie es dem Priesterseminar in diesen Phasen ergangen ist. Abschließend möchte ich kurz auf die jetzt anstehende Verlegung des Priesterseminars nach Freiburg eingehen.
Die Gründung der Stadt Ludwigsburg führte alsbald auch zu Spuren einer katholischen Gemeinde in einem Land, dessen Verfassung die protestantische Kirche zur Staatskirche erklärte und den Herzog zum Inhaber der obersten weltlichen und kirchlichen Gewalt (summus episcopus) dieser Kirche. Toleranz zu Andersgläubigen musste deshalb zu innerpolitischen Auseinandersetzungen mit den verfassungsrechtlichen Organen des Staates und den innerkirchlichen Strömungen im Land führen, wobei vor allem dem Pietismus, der seit dem Dekret von 1743 Heimatrecht in der württembergischen Kirche erhalten hatte, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden musste. Als Herzog Eberhard Ludwig 1699 gegen den Widerstand des Konsistoriums, einer herzoglichen Behörde von Geistlichen und weltlichen Mitgliedern, aus Frankreich vertriebene Waldenser im Klosteramt Maulbronn ansiedeln ließ und der Aufnahme französischer Protestanten reformierter Konfession (Hugenotten) zustimmte, schien die konfessionelle Uniformität des Landes durchbrochen, wodurch im Land Ängste entstanden.
Vor 200 Jahren war das Schwarzwaldkloster St. Blasien für einige Tage württembergisch. Am 18. Januar 1806 stürmten Soldaten aus dem Württembergischen in das damals recht abgelegene Albtal, es waren 80 Grenadiere und dreißig Mann zu Pferd. Angeführt wurden die Militärs von einem Hauptmann. Die Soldaten öffneten die Klosterpforte, traten in die Räume
der Mönche und erklärten dem Abt, dass nunmehr das gesamte Anwesen der sanktblasianischen Benediktiner den Württembergern gehöre. Damit diese Übernahme dann auch nach außen dokumentiert war, brachten die Soldaten umgehend das Wappen des württembergischen Königs an der Eingang des Klosters an. Fast zur gleichen Zeit marschierten
württembergische Truppen nach Berau und belagerten dort das zu St. Blasien gehörende Frauenkloster.
Der „Große Dingrodel" von St. Peter auf dem Schwarzwald ist aus heutiger Sicht eine der wichtigsten
Quellen zur Erforschung mittelalterlicher Rechtsgrundlagen am Oberrhein. Hans-Otto
Mühleisen gesteht dem Dingrodel überregionale Bedeutung zu, da er „eines der vollständigsten
Bauernrechte de späten Mittelalters" sei.*1 Die Einleitung sowie der Schlussabsatz des
"Großen Dingrodels" enthalten wichtige Auskünfte über die Verfahrensweise bei der Entstehung
des Weistums sowie über das Verhältnis zwischen Klosterherrschaft und bäuerlicher
Genossenschaft. Diesen Themen soll in diesem Aufsatz nachgegangen werden. Neue Forschungserkenntnisse,
insbesondere zum angeblichen Entstehungsdatum 1456, werden vorgestellt.
Während mehr als tausend Jahren hatte das Benediktinerkloster an der Steinach
weite Gebiete in der heutigen Ostschweiz und nördlich von Rhein und Bodensee maßgeblich geprägt. Seine Aufhebung, die am 8. Mai 1805 im Großen Rat des zwei Jahre zuvor
neu gegründeten Kantons St. Gallen nur äußerst knappe Zustimmung fand, bedeutete
deshalb einen entscheidenden staatspolitischen, religiösen und kulturellen Bruch mit
einer wechselvollen und reichen Vergangenheit, die zurück reichte bis zur Grundlegung
der Abtei im Jahr 612 durch den irischen Wandermönch Gallus. Vor allem im frühen Mittelalter verfügte das Kloster über zahlreiche Besitzungen im süddeutschen Raum, die es
jedoch im Lauf der Jahrhunderte zugunsten eines geschlossenen, einfacher zu verwaltenden Territoriums in der engeren Region mehrheitlich wieder abstieß. In der Neuzeit
verblieben der Abtei vergleichsweise wenige Herrschaften nördlich des Rheins, darunter Ebringen und Norsingen im Breisgau und Neu-Ravensburg im Allgäu. Während der
revolutionären Wirbelstürme und Umstrukturierungen Ende des 18. Jahrhunderts und
bis zu ihrem Verlust 1803 dienten die exterritorialen Besitzungen dem Fürstabt als willkommener, dem helvetischen Zugriff entzogener Rückhalt im Reich. Die Verflochtenheit
des Gallusklosters mit der Bodenseeregion (und weit darüber hinaus) zeigt sich jedoch
nicht nur in seinen Rechts- und Vermögensausläufern, sondern auch in seiner geistig-geistlichen Ausstrahlung, wie sie sich etwa aus den Konventslisten ablesen lässt. Diese
verzeichnen die Herkunft zahlreicher St. Galler Mönche aus dem süddeutschen Raum
und aus Österreich. Von den 74 Patres und Fratres des letzten Konventes, um den es
im Folgenden gehen soll, stammten vier aus dem heutigen Baden-Württemberg, drei
aus Bayern, zwei aus dem Vorarlberg und einer aus Tirol. Wie das ihrer helvetischen
Mitbrüder nahm auch ihr Schicksal mit der knappen Annahme der Liquidationsvorlage
am 8. Mai 1805 eine heftige Wendung.
Österreich war klösterreich, sagt ein altes Witzwort. Aber klösterreich, an Klöstern reich, war auch Deutschland, auch Baden, ja, auch die Ortenau - noch im Jahre 1800. Da gab es etwa die Benediktiner in Schwarzach, Schuttern, Gengenbach und Ettenheimmünster; die Benediktinerinnen in Frauenalb; die Zisterzienserinnen in Lichtenthal; die Prämonstratenser in
Allerheiligen; die Sepulcrinerinnen in Baden-Baden; die Franziskaner bei Baden-Baden, in Rastatt, Seelbach und Offenburg; die Kapuziner in Baden-Baden, Offenburg, Oppenau, Oberkirch und Mahlberg; die Augustinerinnen in Rastatt und Ottersweier; die Piaristen in Rastatt ... Und nur zehn Jahre später, 1810, waren alle diese Klöster untergegangen, aufgehoben, aufgelöst (oder doch, wenn auch nur in wenigen Fällen, in weltliche Institute umgewandelt worden). Es gab in diesem Lande keine Orden mehr, auf lange Zeit nicht mehr.
Seit knapp 275 Jahren wird in der Pfarrei Heilig Kreuz in Steinach am ersten Sonntag im August eines jeden Jahres mit einem feierlich umrahmten Gottesdienst am Vormittag in der Heilig-Kreuz-Kirche der Erzbruderschaft ,,Maria Trost" gedacht.
Diese Erzbruderschaft in Steinach wurde am 10. Juni 1731 von dem damaligen Pfarrer Johannes Michael Lang, einem eifrigen Seelsorger und Marienverehrer, der ab März 1726 bis Oktober 1749 Geistlicher in Steinach war und 1759 in Pfohren bei Donaueschingen starb, ins Leben gerufen. Sie stand unter dem Schutz der hl. Monika, des hl. Nikolaus von
Tolentino und des hl. Augustinus. Als Erkennungszeichen und als Zeichen der Verehrung trugen die Mitglieder der Bruderschaft bei Versammlungen, Prozessionen und Gottesdiensten einen schwarzen Ledergürtel.
Im Codex 453 der Stiftsbibliothek St. Gallen findet sich auf p. 14, auf der in zwei
Spalten Listen von St. Galler Äbten sowie von Stiften und Klöstern aufgeführt sind, die
mit St. Gallen verbrüdert waren, am oberen Rand folgender zusätzlicher Eintrag:
Anno domini MCCXXV, V Nonis Mail, dominus R. episcopus Curiensis et abbas noster dedica uit ecclesiam S. Leonardi. Item eodem anno ecclesiam de herisou;e, capellam leprosorum, duas criptas
monasterii dedicavit.
Beim besagten Codex 453 handelt es sich um das so genannte jüngere Kapiteloffiziumsbuch, die Nachfolgehandschrift von Cod.Sang. 915. Das im 12. Jahrhundert
angelegte, 241 Seiten starke Werk war das wichtigste Buch für den Ablauf des mönchischen Alltags, weshalb dort alle Informationen, die für das Kloster von Bedeutung
waren, eingetragen worden sind: Verzeichnisse von Bischöfen, Äbten anderer Klöster
und verbrüderten Gemeinschaften (S. 2-18), Lesungen (S. 19-73), die Benediktsregel
(S. 73-125), ein Martyrologium (S. 125-204), ein Hilfsmittel zur Zeitrechnung (S. 205-211), St. Galler Annalen, d.h. eine nach Jahren geordnete Ereignisliste (S. 211-234) sowie
ein Einkünfteverzeichnis mit der Kopie zweier Urkunden (S. 236-241). Bis ins 15. Jahrhundertwurde der Codex mit verschiedenen Vermerken laufend ergänzt.
Nachdem die Markgrafschaft Baden nach dem 30-jährigen Krieg im Jahre 1648 Grenzland zu Frankreich geworden war, begann für die rechtsrheinische Bevölkerung eine Jahrzehnte dauernde schwere Leidenszeit. Die Expansionspolitik Ludwig XIV. von Frankreich löste eine Folge von zerstörerischen Kriegszügen aus. Nach dem Eroberungskrieg gegen Holland von 1672 bis 1679 und dem Bau der großen Festung Fort Louis gegenüber von Stollhofen ab 1687 wurde unser Gebiet jahrzehntelang mit Versorgungsforderungen und brutalen Plünderungen ausgehungert. Unsere Vorfahren waren in diesen Notzeiten hilflos und ohnmächtig. In solchen Tagen und Stunden, in denen der Mensch eines Trostes und des Glaubens an eine bessere Welt, an das Jenseits und an eine ausgleichende Gerechtigkeit bedarf, hält ihn allein die Hoffnung und der religiöse Glaube aufrecht. Es verwundert daher nicht, dass die damalige Kapelle in der Ortsmitte von Neuweier, gestiftet im Jahr 1329, ein vielbesuchter und trostspendender Ort geworden war.
Die Dörfer im Ried nehmen innerhalb der zersplitterten reichsritterschaftlichen Gebiete am Oberrhein eine Sonderstellung ein. Sie waren über zweihundert Jahre lang, vom späten Mittelalter bis nach dem Dreißigjährigen Krieg, unter der Herrschaft der Freien Reichsstadt Straßburg, gehörten zum Straßburger Landgebiet als „überrheinische Dörfer" wie die Amtsbezeichnung lautete. Doch die Beziehungen zu Straßburg, diesfalls zum Bistum Straßburg, sind weit älter. Um 1300 war Nonnenweier ein Kondominat, an dem das Bistum einen Anteil hatte, das Heilige Römische Reich Deutscher Nation einen anderen. Bei allem Wechsel der Besitzverhältnisse und Anrechte - die Herren von Windeck und die von Geroldseck erwarben Rechte - setzten doch die Bischöfe von Straßburg ihre Ansprüche durch, bis 1401 das Bistum seinen Anteil an Nonnenweier an die mächtiger gewordene Freie Reichsstadt Straßburg verpfändete. Von da an waren die Dörfer Teil der „Landpflegerei" unter der Herrschaft des Magistrats Straßburgs. Erst 1663 sah sich der Magistrat, durch die Verschuldung der Stadt im Dreißigjährigen Krieg, genötigt, die Dörfer rechts des Rheins zu verkaufen. Einer der militärischen Führer der protestantischen Partei im Dreißigjährigen Krieg, Johann Christoph von der Grün, Oberst und früher Adjudant Bernhards von Weimar, kaufte alle Rechte an Nomnenweier, Niederhausen, Allmannsweier und Wittenweier für 24.000 Reichsgulden.
Das Kreuz ist das „Siegeszeichen des heilbringenden Leides“. In ihm ist das Heilswerk Christi zusammengefasst. Es ist ein Zeichen der Heilsgegenwart. An einem Haus angebracht wird es für dieses zu einem Weihezeichen, d. h. einem Zeichen des
Segens. Deshalb verbindet sich mit ihm unter anderem auch der Glaube an seine schützende Kraft und als ein Zeichen der Entsühnung (= Befreiung von Sünde und Schuld.) Es wird zu den Leidenswerkzeugen gerechnet.
Das Großherzoglich-badische provisorische Regierungs-und Kammerprotokoll vom 6. Juni 1807 hielt folgenden Sachverhalt fest: ,, ... dass nach der Verordnung des höchstseligen Kaisers Joseph alle überflüssigen Kapellen in Breisgau und Ortenau aufgehoben und ihr Vermögen zum Religionsfond gezogen werden, daher die Zahl, Besonderheit und Vermögensstand aller
überflüssigen Kapellen zu erheben und bei jeder die Bemerkung beizufügen sei, zu was für einen Gebrauch die Gebäude derselben bestimmt werden könnten."