230 Christentum, Christliche Theologie
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Das Konstanzer Konzil ist ein Glied in der Kette spätmittelalterlicher Reformkonzilien, die von der Idee beseelt waren, dass kirchenpolitische Probleme, die die
Christenheit im Allgemeinen betreffen, auch nur durch die Allgemeinheit gelöst werden können. [1] Die Praxis fand man in Spätantike und Frühmittelalter vorgemacht; [2]
die
entsprechende Theorie hatten Papstkritiker wie Marsilius von Padua (gest. 1342/43) und
Wilhelm von Ockham (gest. 1347) in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts entworfen. [3]
Zwar wurden die beiden Gelehrten wegen ihrer Streitschriften von Papst Johannes XXII.
(1316–1334) als Ketzer verurteilt, trotzdem stießen ihre Ideen auf eine breite Resonanz. [4]
In die Tat umgesetzt wurden die Konzilspläne aber erst Jahrzehnte später, zunächst im
norditalienischen Pisa, wenig später in Konstanz. [5]
Eligius, auch Eulogius genannt, zählte einst zu den populärsten Kirchenheiligen,
dessen Verehrung sich nicht nur in zahlreichen Patrozinien und ikonographischen Darstellungen, sondern auch in einem reichen religiösen Volksbrauchtum niedergeschlagen
hat. Der Schwerpunkt seiner Verehrung befindet sich in Nordfrankreich und Belgien,
doch von hier aus breitete sich sein Kult über ganz Europa aus. Auch im deutschen Südwesten und im Bodenseegebiet sind zahlreiche Spuren der Eligiusverehrung überliefert.
Wer war der Heilige, wie hat sich seine Verehrung verbreitet? Welche Kultzeugnisse hat er im Bistum Konstanz hinterlassen und wie erklärt sich, dass Eligius im Unterschied zu vielen unbekannt gebliebenen fränkischen Heiligen so populär geworden ist?
Ratperts Casus sancti Galli wurden bis heute dreimal ediert: 1606 von Melchior Goldast, 1829 von Ildefons von Arx für die Scriptores-Reihe der Monumenta und 1872, nur dreiunddreißig Jahre später, nochmals von Gerold Meyer von Knonau in der sanktgallischen Reihe der MVG. Obwohl später keine neuen Textzeugen aufgetaucht waren, nahmen die MGH noch unter ihrem Präsidenten Friedrich Baethgen in den frühen fünfziger Jahren die St. Galler Klosterchronistik, deren Beginn Ratperts Text markiert, erneut in ihr Editionsprogramm auf. Die weniger infolge ihrer zahlreichen Verlesungen und Druckfehler, als aufgrund der Vermischung von Kommentar und Apparat als ungenügend empfundene Edition im Scriptores-Band II, die auch nach 1872 bis heute - da leichter greifbar als die MVG - von vielen Gelehrten herangezogen wurde und wird, war dabei nur ein Motiv für diesen Entscheid. Ein gewisses Unbehagen gegenüber der Sichtweise der St. Galler Frühgeschichte, wie sie in den ausgedehnten historischen Kommentaren und Exkursen Meyers von Knonau zum Ausdruck kam, hatte sich nämlich schon in den Arbeiten von Caro und Ganahl angemeldet und verdichtete sich in den Forschungen der Nachkriegszeit zur offenen Kritik. Meyer von Knonau, der seinen Text, um eine Bemerkung des früheren Stiftsbibliothekars von St. Gallen, Johannes Duft, aufzugreifen, »überkritisch kommentiert« hatte, investierte seine editorische Energie in den Nachweis, dass Ratpert in den ersten 15 Kapiteln seiner Casus überhaupt nicht zu trauen sei, dass hier vielmehr eine Tendenzschrift vorliege, deren Absicht sei, den ursprünglichen Status St. Gallens als konstanzisches Eigenkloster zu leugnen und im Sinne der sanktgallischen Hagiographie eine frühe Eigenständigkeit und die Privilegierung durch Karl Martell und Pippin zu konstruieren.
1987 hat der Europarat den spanischen »Camino« zur ersten europäischen Kulturstrasse erklärt. Seither haben Jakobswege und Santiagopilgerfahrten eine Renaissance
erlebt. Nachfolgende Ausführungen mit Schwerpunkt auf den südlichen Bodenseeraum
sind als Zwischenresultat einer m ehrjährigen Spurensuche zu verstehen, die der Reaktivierung des von Rorschach nach Rapperswil führenden »Pilgerwegs« voranging
und nach folgte. Wie andere Jakobswege ist auch diese Wanderroute vom Kompromiss
zwischen historischer Wahrheit und attraktiver Linienführung geprägt. Einerseits sind etliche Abschnitte durch Befunde als alte Verkehrswege ausgewiesen, anderseits sind
manche Teilstrecken an neuzeitliche Verkehrsachsen oder Güterstrassen gebunden. Zudem galt es, unter Erzielung einer möglichst stringenten Wegführung eine breite Palette
von kulturgeschichtlichen Wegbegleitern wie Kirchen, Kapellen, Brücken und Wegkreuze einzubeziehen. Der Blick a u f die regionalen Quellen und darin enthaltene Angaben
zu Routenwahl und Reisewegen erhellt, dass der südlich des Bodensees verlaufende
»Jakobsweg« weitgehend historisch dokumentierten Streckenabschnitten folgt.
Musik im Kloster Wittichen
(2020)
Das ehemalige Klarissinnenkloster Wittichen ist eine Gründung der seligen Luitgard, die um 1290 im Schenkenzeller Tal
geboren wurde. 1302 fand sie Aufnahme im Kloster der Tertiarinnen in Oberwolfach. 1324 gründete sie mit zwei Ordenschwestern das Kloster Wittichen; 1325 folgten weitere 34 Schwestern von Oberwolfach. Im Laufe der Jahrhunderte
kam das Kloster durch Schenkungen zu einem gewissen Reichtum. Auch Frauen aus gehobenen Schichten, die oft eine musikalische Ausbildung hatten, traten ein. So wird Musik auch in diesem Kloster eine Rolle gespielt haben.
Dr. (rerum politicarum) Gustav Bannholzer, geb. am 17.2.1886 in Zell im Wiesental. Zum Priester geweiht am 2.7.1912. Er war
ab 1926 Pfarrverweser, ab 1929 Pfarrer in Schutterwald. Fast zwingend ließ er sich gerne mit „Herr Doktor“ anreden. Am 1. Dezember 1933 musste er wegen Streitereien mit dem Stiftungsrat, dem Bürgermeister, dem Gemeinderat und großen Teilen der Bevölkerung Schutterwald verlassen. Hauptgrund war hauptsächlich die unsichere Finanzierung des von ihm initiierten Gemeindehauses „St. Jakobus“.
Stollhofen gehörte zu den Mutterpfarreien wie Steinbach, Sasbach und Scherzheim. Steine aus dem Fundament der 1632 zerstörten Pfarrkirche von Stollhofen (St. Cyriak) zeigen in die Zeit um 800. Noch in der Zeit der Gründung der Benediktinerabtei Arnulfsau bzw. Schwarzach, dürfte die Mutterpfarrei entstanden sein. Die Kirche stand im heutigen Friedhof und war mit einer Wehrmauer umgeben. Nach den Urkunden der Baupflichten war sie eine sog. Chorturmkirche. Nur eine Grabplatte aus dem Jahre 1348 ist von der Kirche erhalten geblieben. 1154 erscheint der erste schriftliche Hinweis von dem Herrenhof mit Kirche in Stollhofen. Sehr früh 1218 wurde die Michaelskapelle in Schwarzach genannt, die zur Pfarrei Stollhofen gehörte. 1250 wurde sie dem Kloster Schwarzach zugeschlagen und diente dann lange Zeit als Pfarrkirche und später als Friedhofskirche für Schwarzach.
Im Codex 453 der Stiftsbibliothek St. Gallen findet sich auf p. 14, auf der in zwei
Spalten Listen von St. Galler Äbten sowie von Stiften und Klöstern aufgeführt sind, die
mit St. Gallen verbrüdert waren, am oberen Rand folgender zusätzlicher Eintrag:
Anno domini MCCXXV, V Nonis Mail, dominus R. episcopus Curiensis et abbas noster dedica uit ecclesiam S. Leonardi. Item eodem anno ecclesiam de herisou;e, capellam leprosorum, duas criptas
monasterii dedicavit.
Beim besagten Codex 453 handelt es sich um das so genannte jüngere Kapiteloffiziumsbuch, die Nachfolgehandschrift von Cod.Sang. 915. Das im 12. Jahrhundert
angelegte, 241 Seiten starke Werk war das wichtigste Buch für den Ablauf des mönchischen Alltags, weshalb dort alle Informationen, die für das Kloster von Bedeutung
waren, eingetragen worden sind: Verzeichnisse von Bischöfen, Äbten anderer Klöster
und verbrüderten Gemeinschaften (S. 2-18), Lesungen (S. 19-73), die Benediktsregel
(S. 73-125), ein Martyrologium (S. 125-204), ein Hilfsmittel zur Zeitrechnung (S. 205-211), St. Galler Annalen, d.h. eine nach Jahren geordnete Ereignisliste (S. 211-234) sowie
ein Einkünfteverzeichnis mit der Kopie zweier Urkunden (S. 236-241). Bis ins 15. Jahrhundertwurde der Codex mit verschiedenen Vermerken laufend ergänzt.
Während mehr als tausend Jahren hatte das Benediktinerkloster an der Steinach
weite Gebiete in der heutigen Ostschweiz und nördlich von Rhein und Bodensee maßgeblich geprägt. Seine Aufhebung, die am 8. Mai 1805 im Großen Rat des zwei Jahre zuvor
neu gegründeten Kantons St. Gallen nur äußerst knappe Zustimmung fand, bedeutete
deshalb einen entscheidenden staatspolitischen, religiösen und kulturellen Bruch mit
einer wechselvollen und reichen Vergangenheit, die zurück reichte bis zur Grundlegung
der Abtei im Jahr 612 durch den irischen Wandermönch Gallus. Vor allem im frühen Mittelalter verfügte das Kloster über zahlreiche Besitzungen im süddeutschen Raum, die es
jedoch im Lauf der Jahrhunderte zugunsten eines geschlossenen, einfacher zu verwaltenden Territoriums in der engeren Region mehrheitlich wieder abstieß. In der Neuzeit
verblieben der Abtei vergleichsweise wenige Herrschaften nördlich des Rheins, darunter Ebringen und Norsingen im Breisgau und Neu-Ravensburg im Allgäu. Während der
revolutionären Wirbelstürme und Umstrukturierungen Ende des 18. Jahrhunderts und
bis zu ihrem Verlust 1803 dienten die exterritorialen Besitzungen dem Fürstabt als willkommener, dem helvetischen Zugriff entzogener Rückhalt im Reich. Die Verflochtenheit
des Gallusklosters mit der Bodenseeregion (und weit darüber hinaus) zeigt sich jedoch
nicht nur in seinen Rechts- und Vermögensausläufern, sondern auch in seiner geistig-geistlichen Ausstrahlung, wie sie sich etwa aus den Konventslisten ablesen lässt. Diese
verzeichnen die Herkunft zahlreicher St. Galler Mönche aus dem süddeutschen Raum
und aus Österreich. Von den 74 Patres und Fratres des letzten Konventes, um den es
im Folgenden gehen soll, stammten vier aus dem heutigen Baden-Württemberg, drei
aus Bayern, zwei aus dem Vorarlberg und einer aus Tirol. Wie das ihrer helvetischen
Mitbrüder nahm auch ihr Schicksal mit der knappen Annahme der Liquidationsvorlage
am 8. Mai 1805 eine heftige Wendung.
„Die Gegensätze der grossen Revolution, der Widerspruch zwischen der theoretischen Freiheitsphrase und der praktischen
Gewissenstyrannei spiegelte sich in den Geschicken des Strassburgers Priesterseminars während jener unruhigen Zeiten mit
drastischer Deutlichkeit wider. Die praktische Folge war, dass die treugläubigen Professoren und Seminaristen in der Verbannung ein kümmerliches Dasein fristen musssten.“ Das Problem entstand, als am 21. Januar 1791 der Vorstand des Seminars, mit Ausnahme Franz Anton Brendels, Professor des Kirchenrechts, den Eid zur Zivilkonstitution des Klerus
verweigerte. Nachdem Brendel, aus Lohr am Main (Unterfranken) gebürtig, am 6. März im Münster zum konstitutionellen
Bischof gewählt worden war, wurde er am selben Tag von Regens Hirn und den Seminaristen nicht als Bischof anerkannt. Bald hernach mussten sie selbstverständlich dem konstitutionellen Seminar den Platz räumen.