230 Christentum, Christliche Theologie
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Der „Große Dingrodel" von St. Peter auf dem Schwarzwald ist aus heutiger Sicht eine der wichtigsten
Quellen zur Erforschung mittelalterlicher Rechtsgrundlagen am Oberrhein. Hans-Otto
Mühleisen gesteht dem Dingrodel überregionale Bedeutung zu, da er „eines der vollständigsten
Bauernrechte de späten Mittelalters" sei.*1 Die Einleitung sowie der Schlussabsatz des
"Großen Dingrodels" enthalten wichtige Auskünfte über die Verfahrensweise bei der Entstehung
des Weistums sowie über das Verhältnis zwischen Klosterherrschaft und bäuerlicher
Genossenschaft. Diesen Themen soll in diesem Aufsatz nachgegangen werden. Neue Forschungserkenntnisse,
insbesondere zum angeblichen Entstehungsdatum 1456, werden vorgestellt.
Während mehr als tausend Jahren hatte das Benediktinerkloster an der Steinach
weite Gebiete in der heutigen Ostschweiz und nördlich von Rhein und Bodensee maßgeblich geprägt. Seine Aufhebung, die am 8. Mai 1805 im Großen Rat des zwei Jahre zuvor
neu gegründeten Kantons St. Gallen nur äußerst knappe Zustimmung fand, bedeutete
deshalb einen entscheidenden staatspolitischen, religiösen und kulturellen Bruch mit
einer wechselvollen und reichen Vergangenheit, die zurück reichte bis zur Grundlegung
der Abtei im Jahr 612 durch den irischen Wandermönch Gallus. Vor allem im frühen Mittelalter verfügte das Kloster über zahlreiche Besitzungen im süddeutschen Raum, die es
jedoch im Lauf der Jahrhunderte zugunsten eines geschlossenen, einfacher zu verwaltenden Territoriums in der engeren Region mehrheitlich wieder abstieß. In der Neuzeit
verblieben der Abtei vergleichsweise wenige Herrschaften nördlich des Rheins, darunter Ebringen und Norsingen im Breisgau und Neu-Ravensburg im Allgäu. Während der
revolutionären Wirbelstürme und Umstrukturierungen Ende des 18. Jahrhunderts und
bis zu ihrem Verlust 1803 dienten die exterritorialen Besitzungen dem Fürstabt als willkommener, dem helvetischen Zugriff entzogener Rückhalt im Reich. Die Verflochtenheit
des Gallusklosters mit der Bodenseeregion (und weit darüber hinaus) zeigt sich jedoch
nicht nur in seinen Rechts- und Vermögensausläufern, sondern auch in seiner geistig-geistlichen Ausstrahlung, wie sie sich etwa aus den Konventslisten ablesen lässt. Diese
verzeichnen die Herkunft zahlreicher St. Galler Mönche aus dem süddeutschen Raum
und aus Österreich. Von den 74 Patres und Fratres des letzten Konventes, um den es
im Folgenden gehen soll, stammten vier aus dem heutigen Baden-Württemberg, drei
aus Bayern, zwei aus dem Vorarlberg und einer aus Tirol. Wie das ihrer helvetischen
Mitbrüder nahm auch ihr Schicksal mit der knappen Annahme der Liquidationsvorlage
am 8. Mai 1805 eine heftige Wendung.
Österreich war klösterreich, sagt ein altes Witzwort. Aber klösterreich, an Klöstern reich, war auch Deutschland, auch Baden, ja, auch die Ortenau - noch im Jahre 1800. Da gab es etwa die Benediktiner in Schwarzach, Schuttern, Gengenbach und Ettenheimmünster; die Benediktinerinnen in Frauenalb; die Zisterzienserinnen in Lichtenthal; die Prämonstratenser in
Allerheiligen; die Sepulcrinerinnen in Baden-Baden; die Franziskaner bei Baden-Baden, in Rastatt, Seelbach und Offenburg; die Kapuziner in Baden-Baden, Offenburg, Oppenau, Oberkirch und Mahlberg; die Augustinerinnen in Rastatt und Ottersweier; die Piaristen in Rastatt ... Und nur zehn Jahre später, 1810, waren alle diese Klöster untergegangen, aufgehoben, aufgelöst (oder doch, wenn auch nur in wenigen Fällen, in weltliche Institute umgewandelt worden). Es gab in diesem Lande keine Orden mehr, auf lange Zeit nicht mehr.
Seit knapp 275 Jahren wird in der Pfarrei Heilig Kreuz in Steinach am ersten Sonntag im August eines jeden Jahres mit einem feierlich umrahmten Gottesdienst am Vormittag in der Heilig-Kreuz-Kirche der Erzbruderschaft ,,Maria Trost" gedacht.
Diese Erzbruderschaft in Steinach wurde am 10. Juni 1731 von dem damaligen Pfarrer Johannes Michael Lang, einem eifrigen Seelsorger und Marienverehrer, der ab März 1726 bis Oktober 1749 Geistlicher in Steinach war und 1759 in Pfohren bei Donaueschingen starb, ins Leben gerufen. Sie stand unter dem Schutz der hl. Monika, des hl. Nikolaus von
Tolentino und des hl. Augustinus. Als Erkennungszeichen und als Zeichen der Verehrung trugen die Mitglieder der Bruderschaft bei Versammlungen, Prozessionen und Gottesdiensten einen schwarzen Ledergürtel.
Im Codex 453 der Stiftsbibliothek St. Gallen findet sich auf p. 14, auf der in zwei
Spalten Listen von St. Galler Äbten sowie von Stiften und Klöstern aufgeführt sind, die
mit St. Gallen verbrüdert waren, am oberen Rand folgender zusätzlicher Eintrag:
Anno domini MCCXXV, V Nonis Mail, dominus R. episcopus Curiensis et abbas noster dedica uit ecclesiam S. Leonardi. Item eodem anno ecclesiam de herisou;e, capellam leprosorum, duas criptas
monasterii dedicavit.
Beim besagten Codex 453 handelt es sich um das so genannte jüngere Kapiteloffiziumsbuch, die Nachfolgehandschrift von Cod.Sang. 915. Das im 12. Jahrhundert
angelegte, 241 Seiten starke Werk war das wichtigste Buch für den Ablauf des mönchischen Alltags, weshalb dort alle Informationen, die für das Kloster von Bedeutung
waren, eingetragen worden sind: Verzeichnisse von Bischöfen, Äbten anderer Klöster
und verbrüderten Gemeinschaften (S. 2-18), Lesungen (S. 19-73), die Benediktsregel
(S. 73-125), ein Martyrologium (S. 125-204), ein Hilfsmittel zur Zeitrechnung (S. 205-211), St. Galler Annalen, d.h. eine nach Jahren geordnete Ereignisliste (S. 211-234) sowie
ein Einkünfteverzeichnis mit der Kopie zweier Urkunden (S. 236-241). Bis ins 15. Jahrhundertwurde der Codex mit verschiedenen Vermerken laufend ergänzt.
Nachdem die Markgrafschaft Baden nach dem 30-jährigen Krieg im Jahre 1648 Grenzland zu Frankreich geworden war, begann für die rechtsrheinische Bevölkerung eine Jahrzehnte dauernde schwere Leidenszeit. Die Expansionspolitik Ludwig XIV. von Frankreich löste eine Folge von zerstörerischen Kriegszügen aus. Nach dem Eroberungskrieg gegen Holland von 1672 bis 1679 und dem Bau der großen Festung Fort Louis gegenüber von Stollhofen ab 1687 wurde unser Gebiet jahrzehntelang mit Versorgungsforderungen und brutalen Plünderungen ausgehungert. Unsere Vorfahren waren in diesen Notzeiten hilflos und ohnmächtig. In solchen Tagen und Stunden, in denen der Mensch eines Trostes und des Glaubens an eine bessere Welt, an das Jenseits und an eine ausgleichende Gerechtigkeit bedarf, hält ihn allein die Hoffnung und der religiöse Glaube aufrecht. Es verwundert daher nicht, dass die damalige Kapelle in der Ortsmitte von Neuweier, gestiftet im Jahr 1329, ein vielbesuchter und trostspendender Ort geworden war.
Die Dörfer im Ried nehmen innerhalb der zersplitterten reichsritterschaftlichen Gebiete am Oberrhein eine Sonderstellung ein. Sie waren über zweihundert Jahre lang, vom späten Mittelalter bis nach dem Dreißigjährigen Krieg, unter der Herrschaft der Freien Reichsstadt Straßburg, gehörten zum Straßburger Landgebiet als „überrheinische Dörfer" wie die Amtsbezeichnung lautete. Doch die Beziehungen zu Straßburg, diesfalls zum Bistum Straßburg, sind weit älter. Um 1300 war Nonnenweier ein Kondominat, an dem das Bistum einen Anteil hatte, das Heilige Römische Reich Deutscher Nation einen anderen. Bei allem Wechsel der Besitzverhältnisse und Anrechte - die Herren von Windeck und die von Geroldseck erwarben Rechte - setzten doch die Bischöfe von Straßburg ihre Ansprüche durch, bis 1401 das Bistum seinen Anteil an Nonnenweier an die mächtiger gewordene Freie Reichsstadt Straßburg verpfändete. Von da an waren die Dörfer Teil der „Landpflegerei" unter der Herrschaft des Magistrats Straßburgs. Erst 1663 sah sich der Magistrat, durch die Verschuldung der Stadt im Dreißigjährigen Krieg, genötigt, die Dörfer rechts des Rheins zu verkaufen. Einer der militärischen Führer der protestantischen Partei im Dreißigjährigen Krieg, Johann Christoph von der Grün, Oberst und früher Adjudant Bernhards von Weimar, kaufte alle Rechte an Nomnenweier, Niederhausen, Allmannsweier und Wittenweier für 24.000 Reichsgulden.
Das Kreuz ist das „Siegeszeichen des heilbringenden Leides“. In ihm ist das Heilswerk Christi zusammengefasst. Es ist ein Zeichen der Heilsgegenwart. An einem Haus angebracht wird es für dieses zu einem Weihezeichen, d. h. einem Zeichen des
Segens. Deshalb verbindet sich mit ihm unter anderem auch der Glaube an seine schützende Kraft und als ein Zeichen der Entsühnung (= Befreiung von Sünde und Schuld.) Es wird zu den Leidenswerkzeugen gerechnet.
Das Großherzoglich-badische provisorische Regierungs-und Kammerprotokoll vom 6. Juni 1807 hielt folgenden Sachverhalt fest: ,, ... dass nach der Verordnung des höchstseligen Kaisers Joseph alle überflüssigen Kapellen in Breisgau und Ortenau aufgehoben und ihr Vermögen zum Religionsfond gezogen werden, daher die Zahl, Besonderheit und Vermögensstand aller
überflüssigen Kapellen zu erheben und bei jeder die Bemerkung beizufügen sei, zu was für einen Gebrauch die Gebäude derselben bestimmt werden könnten."