230 Christentum, Christliche Theologie
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Ein historischer Schritt
(2009)
Als die Synode der Evangelischen Landeskirche in Baden am 3. Mai 1984 eine Erklärung zum Thema „Christen und Juden“ abgab, geschah dies nicht ohne intensive Vorarbeit vor allem durch den Studienkreis „Kirche und Israel“. Im öffentlichen
Bewusstsein tritt sie oft hinter der vier Jahre älteren Erklärung der Rheinischen Kirche zurück. Umso erfreulicher ist es, dass der 2007 verstorbene Baseler jüdische Gelehrte Prof. Ernst Ludwig Ehrlich bereits 1984 in einem Vortrag auf dem Münchener Katholikentag anerkennend darauf hinwies.
Markgraf Bernhard I. von Baden (* um 1364, † 5. Mai 1431) gilt im Rahmen der Geschichte
Badens als besonders erfolgreicher Territorialpolitiker und man hat ihn als „den eigentlichen
Begründer des badischen Territorialstaats“ bezeichnet. In jedem Fall betrieb er zweifellos nach
innen und außen tatkräftig den Ausbau und die Konsolidierung der markgräflich-badischen Herrschaft. Nach einer Phase wiederholter Erbteilungen, die vor allem die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts prägten und die mit einem zeitweiligen Verlust ihres Fürstenrangs einhergingen, erlangten die Markgrafen von Baden erst unter Bernhard I. wieder fürstliches Niveau. Eine wichtige
Voraussetzung dafür war sicher die Vereinigung aller markgräflich-badischen Besitzungen und
Herrschaftsrechte in der Hand Markgraf Bernhards, die er nach dem Tod seines jüngeren Bruders
Rudolf VII. im Jahr 1391 erreichte.
Mit der Kirchenunion von 1821 wurden im Großherzogtum Baden die zuvor eigenständige reformierte Kirche, deren Hauptgebiet in der vormaligen Kurpfalz lag, und die lutherische Kirche, deren meiste Kirchenglieder in Altbaden lebten, zu einer neuen protestantisch-evangelischen Kirche vereinigt. Auf der Unionssynode gelang es, alle wichtigen Entschlüsse zu treffen, die für eine Vereinigung der Konfessionen notwendig waren. Eine Frage blieb allerdings offen: Die Entscheidung über den neuen, gemeinsamen Katechismus der unierten Kirche, da der von Friedrich Wilhelm Hitzig erarbeitete Entwurf zwar diskutiert, in der vorgelegten Form aber abgelehnt worden war. In der Zeit nach der Unionssynode entstand außerdem ein weiterer Katechismus: Der Prälat Johann Peter Hebel, der ein enger Freund Hitzigs war und als Revisor für dessen Katechismusentwurf wirkte, schrieb ebenfalls ein Unterrichtsbuch für die unierte Kirche. Im vorliegenden Artikel sollen die Katechismen von Hitzig und Hebel daraufhin verglichen werden, welche Kirchenlehre in ihnen entfaltet wird. Welche Schwerpunkte setzen beide Katechismen bei der Behandlung ekklesiologischer Themen? Und welche pädagogischen Ziele verfolgten die Autoren mit ihren Werken? Dafür sollen zunächst die beiden Katechismen getrennt auf die in ihnen vermittelte Ekklesiologie untersucht werden. Anschließend sollen die beiden Werke miteinander verglichen und
schließlich ein zusammenfassendes Fazit gezogen werden.
Der im Schwarzwald geborene Erwin Mülhaupt (1905‒1996) hat von seinen mehr als 90 Lebensjahren, von kurzen vorübergehenden Arbeitsaufträgen vorher und nachher abgesehen, nur zehn Jahre, und zwar von 1933 bis 1943, als Pfarrer in einer Gemeinde verbracht: als Pfarrer des Kirchspiels Haag im Kirchenbezirk Neckargemünd mit den drei Filialen Schönbrunn, Moosbrunn und Allemühl und mit drei Kirchen. Mehr als doppelt so lange, nämlich 21 Jahre, von 1949 bis 1970, war Mülhaupt Professor für Kirchengeschichte an der Kirchlichen Hochschule Wuppertal. Es liegen drei verschieden lange autobiographische Texte von ihm vor: ein kurzer von 1949, verfasst zum Dienstantritt in Wuppertal; ein langer von 1975 als Rückblick auf 50 Jahre theologische Existenz; und ein aus Anlass der Diamantenen Hochzeit geschriebener von 1993.
Am 5. November 2014 verstarb der von 1970 bis 1997 an der Universität Mainz wirkende em. Universitätsprofessor für Kirchen- und Dogmengeschichte Gustav Adolf Benrath. Auch wenn er seinen langjährigen Wirkungsort jenseits des Rheins
fand, blieb er doch seiner badischen Heimat immer eng verbunden. Am 7. Dezember 1931 als Sohn eines badischen Pfarrers in Heidelberg geboren, wuchs er in einer Familie auf, in der seit Generationen wissenschaftliche Theologie getrieben wurde.
So waren beide Großväter Theologieprofessoren. Benrath studierte nach dem Besuch des humanistischen Gymnasiums in Heidelberg ebendort sowie in Wien Theologie und schlug früh die wissenschaftliche Laufbahn ein. In der unter der Anleitung Heinrich Bornkamms entstandenen und 1959 von der Theologischen Fakultät der Universität Heidelberg angenommenen Promotionsschrift analysierte er die „Reformierte Kirchengeschichtsschreibung an der Universität Heidelberg im 16. und 17. Jahrhundert“.
Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 war ein außerordentliches Interesse des Staates an den Kirchenbüchern entstanden. Deren Auswertung hatte das fatale Ziel, die „Rassezugehörigkeit der Volksgenossen“ über Abstammungsnachweise festzustellen, damit „sich die Volksgemeinschaft im nationalsozialistischen Staat konstituieren konnte.“ Kein Vierteljahr nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde am 7. April 1933 das so genannte Berufsbeamtengesetz erlassen, das von den Staatsbediensteten den Nachweis der „arischen“ Herkunft verlangte. Mit
diesem Gesetz wurde es ermöglicht, jüdische und politische unliebsame Beamte in den Ruhestand zu versetzen oder zu entlassen. In den Folgejahren wurden zahlreiche Durchführungsbestimmungen erlassen, die auch Richter, Lehrer, Hochschullehrer und Notare als Beamte im Sinne dieses Gesetzes benannten und schließlich auch Angestellte und Arbeiter des Öffentlichen Dienstes, aber auch der Reichsbank und Reichsbahn einbezogen. Der Nachweis der „arischen“ Herkunft wurde durch beglaubigte Abschriften christlicher Taufen und Trauungen von Eltern und Großeltern aus den Kirchenbüchern erbracht und in einem „Ahnenpass“ eingetragen (s. Abb. 1 bis 3). War ein solcher Nachweis nicht zu erbringen oder belegte der Kirchenbuchauszug Informationen über die Taufe eines Juden, so war die „Nichtdeutschblütigkeit“ ermittelt. Die
„Rassezugehörigkeit“ wurde also durch die Konfession der Vorfahren nachgewiesen – ausschlaggebend war demnach nicht, ob es sich um „bekennende“ Juden handelt, sondern ob sich unter den Vorfahren auch Konvertiten befinden.
Die Zittauer Fastentücher
(2009)
Zittau sollte für Gäste unter anderem der Ausgangspunkt für die Reise auf der „Via Sacra“ sein, da es zwei Zeugnisse sakraler Kunst bietet, die einzigartig sind: die beiden Fastenstücher.
Mit dem Großen Fastentuch aus dem Jahre 1472 und dem Kleinen Fastentuch von 1573 besitzt die Stadt Schätze von europäischer Bedeutung. Fachleute betrachten das Große Fastentuch neben dem Teppich von Bayeux als eines der eindrucksvollsten Textilwerke der europäischen Überlieferung.
Das Kleine Fastentuch steht dem großen Tuch in seinem kulturgeschichtlichen Rang nicht nach, ist es doch ein Kunstwerk, das in seiner Gestaltung einmalig in Deutschland ist. Der liturgische Gebrauch von Fasten- oder Hungertüchern in der christlichen Kirche des westlichen Abendlandes war im Mittelalter üblich und weit verbreitet.
In ganz Europa erfuhr die bruderschaftliche Bewegung ab dem 13., besonders
aber im 14. und 15. Jahrhundert einen Aufschwung. Straßburg stellte keinen
Sonderfall dar – die Zahl der Bruderschaften, gleich welcher Natur, wuchs stetig.
Den ersten Nachweis für eine Handwerksbruderschaft in Straßburg stellt eine
Urkunde über die Bruderschaft der Kürschnergesellen aus dem Jahr 1404 dar.
Danach sind im 15. und 16. Jahrhundert mindestens 25 weitere Handwerksbruderschaften
in der Stadt entstanden – unter ihnen die Bruderschaft der Zimmerleute.
Sie wurde am 29. November 1508 vom Stadtrat zugelassen und gründete
sich am Großen Spital, wo sie einen St. Anna-Altar in der St. Erhardskapelle bauen ließ.
Die Welt im Kabinettschrank
(2015)
„Wenn je eine religiöse Korporation der Menschheit
wohltätig war, so gehört in deren erste Reihe
das Benediktinerstift zu Villingen”, urteilten
die Gründer der Städtischen Altertümersammlung
Jahrzehnte nach Aufhebung des ehemaligen
Klosters St. Georgen. Dort seien „ohne Interesse,
ohne Lohn, nur zum Wohle der Jugend Schätze
der Wissenschaft” gesammelt worden. Getreu
der Losung Initium sapientiae timor domini sei
bei aller Wissenschaftlichkeit jedoch Religiosität
„das Grundprinzip” geblieben, „darauf das ganze
Lehrsystem der Georgier gebaut war”. Schätze der
Wissenschaft gab es bei den Benediktinern nicht
nur im übertragenen, geistigen Sinn. Seit dem
18. Jahrhundert bestand im Kloster eine
wissenschaftliche Schausammlung mit zahlreichen
Exponaten, die vom zweihändigen Schwert bis zur
physikalischen Apparatur reichten. Die Einrichtung
eines Museums im geistlichen Umfeld eines
Klosters mag zunächst überraschen, doch reihen
sich die Villinger Benediktiner mit ihrer Sammelleidenschaft
in eine lange und ganz Europa umfassende
Entwicklung.
Ratperts Casus sancti Galli wurden bis heute dreimal ediert: 1606 von Melchior Goldast, 1829 von Ildefons von Arx für die Scriptores-Reihe der Monumenta und 1872, nur dreiunddreißig Jahre später, nochmals von Gerold Meyer von Knonau in der sanktgallischen Reihe der MVG. Obwohl später keine neuen Textzeugen aufgetaucht waren, nahmen die MGH noch unter ihrem Präsidenten Friedrich Baethgen in den frühen fünfziger Jahren die St. Galler Klosterchronistik, deren Beginn Ratperts Text markiert, erneut in ihr Editionsprogramm auf. Die weniger infolge ihrer zahlreichen Verlesungen und Druckfehler, als aufgrund der Vermischung von Kommentar und Apparat als ungenügend empfundene Edition im Scriptores-Band II, die auch nach 1872 bis heute - da leichter greifbar als die MVG - von vielen Gelehrten herangezogen wurde und wird, war dabei nur ein Motiv für diesen Entscheid. Ein gewisses Unbehagen gegenüber der Sichtweise der St. Galler Frühgeschichte, wie sie in den ausgedehnten historischen Kommentaren und Exkursen Meyers von Knonau zum Ausdruck kam, hatte sich nämlich schon in den Arbeiten von Caro und Ganahl angemeldet und verdichtete sich in den Forschungen der Nachkriegszeit zur offenen Kritik. Meyer von Knonau, der seinen Text, um eine Bemerkung des früheren Stiftsbibliothekars von St. Gallen, Johannes Duft, aufzugreifen, »überkritisch kommentiert« hatte, investierte seine editorische Energie in den Nachweis, dass Ratpert in den ersten 15 Kapiteln seiner Casus überhaupt nicht zu trauen sei, dass hier vielmehr eine Tendenzschrift vorliege, deren Absicht sei, den ursprünglichen Status St. Gallens als konstanzisches Eigenkloster zu leugnen und im Sinne der sanktgallischen Hagiographie eine frühe Eigenständigkeit und die Privilegierung durch Karl Martell und Pippin zu konstruieren.