230 Christentum, Christliche Theologie
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Die Geschichte der evangelischen Kirche in der Weimarer Republik wird häufgi unter dem Blickwinkel der kirchenpolitischen Auseinandersetzungen wahrgenommen, in denen konservativen Kräfte sich zunehmend durchsetzten und liberale und sozialistische Pfarrer wie Hermann Maas oder Erwin Eckert in das Fadenkreuz der Kirchenleitung gerieten und mit disziplinarischen Maßnahmen gemaßregelt wurden. In der konservativ-nationalistischen Grundhaltung des Großteils der Pfarrerschaft sehen viele Forscher eine Ursache für ihre Anfälligkeit für Gedankengut, wie es von völkischen Gruppen und den Nationalsozialisten vertreten wurde. Schon 1932 traten die der NS-Ideologie oder eher -Propaganda nahe stehenden evangelische Christen mit einer eigenen Kirchenpartei auf, die 1933 in die „Glaubensgemeinschaft Deutsche Christen“ mündete. Doch die Geschichte der evangelischen Kirche in der Weimarer Zeit ist keineswegs eindimensional. Den rückwärtsgewandten Tendenzen und Träumen eines nationalen und völkischen Christentums und einer neu erwachenden umfassenden Volkskirche sowie der Trauer über die verlorene Monarchie stand ein verstärktes soziales Engagement der Kirche gegenüber, auch eine Öffnung für andere, bisher weitgehend marginalisierte Gruppen wie die Frauen und die Arbeiterbewegung.
Die finanziellen Leistungen des Staates an die Kirchen stehen immer wieder in der Kritik der Öffentlichkeit, weil die Ursachen und Voraussetzungen für die Zuweisung sog. Staatsleistungen an die Kirchen häufig nicht bekannt sind. Zu unterscheiden sind dabei einerseits „Staatsleistungen“, die der Staat der Kirche für bestimmte vertraglich vereinbarte Leistungen zugesteht, die andernfalls vom Staat erbracht werden müssten, die aber die Kirchen übernommen haben, etwa im Bereich der Schulen, der Diakonie etc. Andererseits beziehen sich „Staatsleistungen“ auf Ansprüche der Kirchen, die sich aufgrund der Inkamerierung oder Säkularisation von Kirchengut seit der Reformation ergeben haben, die also gewissermaßen als Entschädigungsleistung für vom Staat entfremdetes Kirchengut zu verstehen sind. Über diese historisch begründeten Staatsleistungen kursieren in der evangelischen Kirche auch in Fachkreisen zum Teil unrichtige Vorstellungen, so etwa wenn diese Leistungen einseitig aus der „Säkularisation“ der Jahre 1802/03 hergeleitet werden, die die evangelische Kirche vermögensrechtlich nur in geringem Maße betraf. Für die evangelischen Kirchen muss man hierbei vielmehr vor allem auf die Säkularisationen der Reformationszeit zurückblicken und auch die „verdeckten“ Säkularisationen durch politische Entscheidungen in der Mitte des 19. Jahrhunderts mit berücksichtigen.
Im Oktober 1807 wurde in Karlsruhe der Evangelische Oberkirchenrat als neue Behörde installiert. In ihr wurden die bisher bestehenden Kollegien des evangelisch-lutherischen Kirchenrats in Karlsruhe und des reformierten Kirchenrats-Kollegiums in Heidelberg, die damit beide aufgelöst wurden, in einer einheitlichen Verwaltung zusammengefasst. Wir haben es hier mit einem ersten Schritt zu einer „Union“ der beiden Konfessionen zu tun, wenn sie auch verordnet und zunächst nur auf die Verwaltung bezogen war. Die Vorgeschichte dieser „Verwaltungs-Union“ reicht knapp fünf Jahre zurück. Im Vorgriff auf den Reichsdeputationshauptschluss hatte die Markgrafschaft Baden im November 1802 unter anderem von Teilen des rechtsrheinischen Gebiets der Kurpfalz Besitz ergriffen. Damit hatte sie – nach dem Anfall der katholischen Markgrafschaft Baden-Baden 1771 – ein zusätzliches konfessionspolitisches Problem „geerbt“, denn die Kurpfalz war stark reformiert geprägt, während die alte Markgrafschaft Baden-Durlach ein lutherisches Territorium (mit einigen wenigen Waldensergemeinden) gewesen war. Diese Situation verschärfte sich 1806 mit dem Anfall weiterer Gebiete, darunter Teile des Herzogtums Leiningen, in dem es ebenfalls einen starken reformierten (ehemals kurpfälzischen) Bevölkerungsanteil gab.
Archiv und Bibliothek dürfen sich über wertvolle Neuzugänge freuen, von denen einige hier kurz angezeigt sein sollen: Seltener Lutherdruck Ein brieff / D.Mart.Luth. / Von seinem / Buch der Winckel / messen, an einen / guten freund. / Wittenberg / M. D. XXXIIII, Die bei Hans Lufft zu Wittenberg im Jahre 1534 gedruckte Lutherschrift wurde der Landeskirchlichen Bibliothek von der Evang. Kapellengemeinde in Heidelberg überlassen. Wie der Druck in das Pfarramt der Gemeinde kam, ist unbekannt. Ein alter Bibliotheksstempel verweist auf die Herkunft aus einer aufgelösten Hochschulbibliothek (Bibl. Acad. Land.) hin. Das vorliegende Exemplar gehört zur zweiten von Lufft in Wittenberg 1534 publizierten und völlig neu gesetzten Ausgabe der gleichen Schrift. Das Impressum enthält den Druckfehler „Gedruck zu Wittenberg“; dieser Fehler wurde in einem Nachdruck aus dem gleichen Jahr korrigiert. Die bei Josef Benzing / Helmut Claus, Lutherbibliographie. Verzeichnis der gedruckten Schriften Martin Luthers bis zu dessen Tod, Bd. II, Baden-Baden
1994 unter der Nummer 3093, Variante B1 verzeichnete Druck ist identisch mit der Ausgabe VD16 L 4178. Der SWB
weist derzeit nur die Ausgaben VD16 L 4177 (Wittenberg 1534) und nach VD16 L 4176 (Nürnberg 1534) nach.
Der Bayerische Verbundkatalog differenziert bei der Ausgabe B (Benzing 3093) leider nicht zwischen den beiden
Varianten, so dass unklar ist, ob unsere Ausgabe dort erfasst ist.
Die Geschichte einer Kirchen- oder Pfarrgemeinde lässt sich zuverlässig nur mit Hilfe der schriftlichen Überlieferung schreiben, die im Wesentlichen auf den in einem Pfarrarchiv vorhandenen Akten, Amtsbüchern und Urkunden beruht. Pfarrchroniken, die in vielen Landeskirchen verpflichtend waren bzw. sind, oder persönliche Berichte der Pfarrer sind in Baden eher selten anzutreffen, können aber Teil der pfarramtlichen Überlieferung sein. Auch Printerzeugnisse der Gemeinde wie das Gemeindeblatt sind Teil der amtlichen Überlieferung. Zu den Pfarramtsakten können privatrechtliche Unterlagen von kirchlichen Vereinen, etwa dem Kirchenchor oder dem Diakonieverein, hinzutreten; auf sie hat das Pfarramt nur bedingt einen Zugriff, denn es bedarf der unmittelbaren Entscheidung der rechtlichen Vertreter der Vereine, ob diese Unterlagen zur Verwahrung an ein Pfarrarchiv übergeben werden. In den letzten Jahrzehnten wurden gern auch sog. Zeitzeugen zu Vorgängen in der Gemeinde befragt. So wertvoll Zeitzeugenberichte – wenn sie überhaupt schriftlich fixiert wurden – sein können, so bedürfen sie doch immer der Verifzierung anhand der „amtlichen“ Überlieferung. Für Nachlässe aus privater Hand ist ein Pfarrarchiv in der Regel nicht der geeignete Ort; diese oder auch Predigtsammlungen sollten an ein zentrales Archiv, für den Bereich der badischen Landeskirche ist dies das Landeskirchliche Archiv, gegeben werden.
Wenn man unter einem Katechismus ein Unterrichtsbuch zur Vermittlung und zur Erklärung des Glaubens versteht,
so hat das Katechismuslied die Aufgabe, die Auslegung des Katechismus zu vertiefen, „dem Ausbreiten von Gottes Wort [zu] dienen [...], das den Glauben schafft“ und „der Jugend die Grundlagen und Hauptzeugnisse des Glaubens ins Herz [zu] singen.“ Das Katechismuslied hat also im Prinzip eine außerliturgische Funktion im Bereich des Unterrichts und der Mission. Dem entsprechend war der Ort des Katechismusliedes in der lutherischen Kirche der Sonntag-Nachmittags-Gottesdienst, oft auch als „Sonntagsschule“ bezeichnet, in dem der Katechismus und seine Erklärung im Mittelpunkt standen. Damit wird ein wichtiger Unterschied zwischen Lutherischem und Heidelberger Katechismus deutlich, denn in letzterem geht es weniger um „Lehre“ als um „Bekenntnis“, oder anders ausgedrückt: Der Heidelberger ist ein Instrument, um den Glauben zu bilden und zu formen. Das Singen eines Katechismusliedes ist dann – wie bei allen Kirchenliedern – Ausdruck des Glaubens, hier freilich eines reflektierten und verinnerlichten Glaubens, der zum Bekenntnis befähigt.
Zeugnis und Zeichen
(2011)
Wie gut, dass sich gleich um die Ecke ein Steinbruch fand, in dem man die Steine brach, die man in dem stillen Waldtal unweit der Hochburg brauchte; denn dort hatte - im Jahre 1161, also vor nunmehr 850 Jahren - Abt Hesso von Frienisberg bei Bern mit zunächst zwölf Mönchen ein Kloster gegründet. Sie nannten es »Porta Coeli«, Himmelspforte, oder auch Tennenbach nach dem Bach, der zwischen den Tannen verlief.
Fürst Joseph Wilhelm Ernst von Fürstenberg, der aus der Stühlinger Linie seines zunächst nur gräflichen Hauses stammte, trat erst deutlicher hervor, nachdem die Heiligenberger und dann die Meßkircher Linie erloschen war; erst dann, 1744, wurde Donaueschingen, wo er schon seit 1723 residierte, auch zum Zentrum des gesamten, reichsunmittelbaren Landes. Zu den vielen Bauten, mit denen er der Stadt seinen Stempel aufprägte, sollte auch eine neue Schule gehören, da die bestehende Elementarschule seinen Ansprüchen nicht mehr genügte.
Hin und Her
(2014)
Noch am „Collegium Germanium et Hungaricum" in Rom, ja dort erst recht, dachte Conrad Gröber, der nachmalige Erzbischof von Freiburg, gern an die Heimat zurück; so etwa an die Ferien, die er bei seinem Onkel, dem Pfarrer von Wieden im Schwarzwald, verbracht hatte. Die Tage vergingen mit Lesen, Schreiben, Nichtstun wie im Flug; ja wie in einem Traum, aus
dem ihn der Schlag der Turmuhr weckte, der ihn an seine Pflichten erinnerte. ,,Also auf! Und schnurstracks im Galopp
über Stock und Stein in die Tiefe, wo der Pfarrhund, der ,Ami', mich schon erwartet und an meinen Knien hinaufspringt. Da
stehen auch schon die beiden Brüder Walleser, Söhne des wackeren Waldhüters, vor der Türe, denen ich ,Stunden' im Latein als Stellvertreter meines Onkels zu geben habe. Es sind zwei kräftige, tüchtige, klare Schwarzwälder, die diesen Herbst
bei den Kapuzinern im Elsass eintreten wollen. Baden hat ja bis zur Stunde nicht den Großmut, den Ordensleuten, Söhnen
deutscher Stämme und Erde, eine bescheidene Niederlassung zu gestatten." Also gingen die beiden Brüder schließlich nach
Königshofen und von dort nach Sigolsheim und wurden Kapuziner, der ältere sogar noch Bischof erst in der Südsee, dann in
China. Ihre vier Schwestern traten bei den „Schwestern vom Allerheiligsten Heiland" in Oberbronn, also ebenfalls im Elsass, ein.
Österreich war klösterreich, sagt ein altes Witzwort. Aber klösterreich, an Klöstern reich, war auch Deutschland, auch Baden, ja, auch die Ortenau - noch im Jahre 1800. Da gab es etwa die Benediktiner in Schwarzach, Schuttern, Gengenbach und Ettenheimmünster; die Benediktinerinnen in Frauenalb; die Zisterzienserinnen in Lichtenthal; die Prämonstratenser in
Allerheiligen; die Sepulcrinerinnen in Baden-Baden; die Franziskaner bei Baden-Baden, in Rastatt, Seelbach und Offenburg; die Kapuziner in Baden-Baden, Offenburg, Oppenau, Oberkirch und Mahlberg; die Augustinerinnen in Rastatt und Ottersweier; die Piaristen in Rastatt ... Und nur zehn Jahre später, 1810, waren alle diese Klöster untergegangen, aufgehoben, aufgelöst (oder doch, wenn auch nur in wenigen Fällen, in weltliche Institute umgewandelt worden). Es gab in diesem Lande keine Orden mehr, auf lange Zeit nicht mehr.