230 Christentum, Christliche Theologie
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- Unsere Liebe Frau im Weingarten 〈Zell-Weierbach〉 (1)
- Unserer Lieben Frau (Lahr/Schwarzwald) (1)
- Veranstaltung (1)
- Vergleich (1)
- Vertrag (1)
- Volksmission (1)
- Vorarlberg (1)
- Vorsehung (1)
- Vortrag (1)
- Votivtafel (1)
- Waibstadt (1)
- Waldo, Abt 〈740-814〉 (1)
- Wallfahrtskirche Lautenbach 〈Ortenaukreis〉 (1)
- Walzbachtal-Jöhlingen (1)
- Weber, Max 〈1864-1920〉 (1)
- Wecker, Roswitha 〈1935-〉 (1)
- Weihnachtslied (1)
- Weingarten 〈Baden〉 (1)
- Welfen, Adelsgeschlecht, Deutschland 〈ab 8. Jht.〉 (1)
- Wessenberg, Ignaz Heinrich von 〈1774-1860〉 (1)
- Wichern, Johann Hinrich 〈1808-1881〉 (1)
- Willensfreiheit (1)
- Wimpfeling, Jakob 〈1450-1528〉 (1)
- Wittenberg (1)
- Worms (1)
- Wort Gottes (1)
- Wurth, Klaus 〈1861-1948〉 (1)
- Wust, Balthasar Christoph, der Ältere 〈1630-1708〉 (1)
- Württembergische Evangelische Landeskirche (1)
- Zeller, Christian Heinrich 〈1779-1860〉 (1)
- Zimmerer (1)
- Zisterzienser (1)
- Zisterzienserkloster Schönau (1)
- Zittau (1)
- Zürich (1)
- Ökumenische Theologie (1)
- Übersetzung (1)
Im Sommer letzten Jahres erschien der 1. Band der Geschichte des Erzbistums Freiburg. Damit ist die erste groß angelegte wissenschaftliche Erschließung einer Gesamtgeschichte eröffnet worden. Wie der Herausgeber Heribert Smolinsky erklärt, ging es darum, »im Sinn moderner Historiographie Ereignis- und Strukturgeschichte miteinander [zu] verbinden. Das bedeutet, den wichtigsten Ereignissen nachzugehen, sie in ihrer Wertigkeit zu gewichten, und zugleich die Strukturen nachzuzeichnen,
die sich in der ausgedehnten Erzdiözese entwickelten«.
Wer die äusseren Zeremonien nicht auf das Sorgfältigste verrichtet, und zwar „mit seel und leyb..., der kan oder wil nit, Gott seinem Herrn, wie er schuldig, recht Christlich im gaistlichen Stand, der zuer vollkommenhait geordnet ist, dienen“. Die Befolgung des Kirchenjahres in Liturgie, frommem Brauchtum und entsprechenden asketischen Übungen gilt nicht nur dem allgemeinen Gedächtnis der Heilstaten Jesu Christi, sondern mehr noch der indi- viduellen Sicherung der Gottesbeziehung. Mit diesen persönlichen Gedanken leitet der Freiburger Theologieprofessor Jodocus Lorichius seine deutsche Übersetzung „Ordnung Täglicher Caeremonien und gebräuchen Cistertzer Ordens“ ein, die er den Zisterzienserinnen in „Güntersthal bey Freiburg“ widmet. Deren einzige Handschrift mit über 320 Quartblättern (1582/83) befindet sich in der Stiftsbibliothek zu St. Gallen.
Der Besucher, der am Vorabend des Festes Christi Himmelfahrt in den
Mauern der alten Stadt Endingen am Kaiserstuhl weilt, kann dort heute noch
alljährlich Zeuge eines eigenartigen, singulären Brauches werden. An diesem
,,Auffahrtsabend" wird in der Martinskirche ein feierlicher Gottesdienst abgehalten.
Er findet zu Ehren der sog. ,,Weinenden Muttergottes von Endingen"
statt und zieht Jahr für Jahr eine große Zahl von Gläubigen an.
Die Ratsprotokolle im Offenburger Stadtarchiv beginnen 1595, oder sollte man sagen, sie enden hier? Möchte man etwas über
die Ereignisse in der Stadt aus früherer Zeit erfahren, muss man auf verstreut vorhandene Quellen zurückgreifen. Die meisten
befinden sich im Generallandesarchiv in Karlsruhe und in den Archives de la ville et de l’Eurométropole de Strasbourg. Bis heute sind längst nicht alle Archivalien erschlossen. Ein in Straßburg vorliegender Schriftwechsel, der von Wissenschaftlern der Universität Toronto in den Jahren 2005 bis 2015 transkribiert, ins Englische übersetzt und veröffentlicht wurde, erlaubt uns einen Einblick in Ereignisse während der Zeit der Reformation, die auch Offenburg betreffen. Es geht um einen Kirchenraub, durchgeführt von Chorherren des Stifts St. Thomas in Straßburg.
Mit der Veröffentlichung seiner 95 Thesen hatte Martin Luther 1517 einen bemerkenswerten Beitrag zur weiteren Entwicklung der Reformation geleistet. Dies war EKD-weit Anlass für die Proklamation einer von 2008 bis 2017 währenden Dekade mit Jahresthemen, die jeweils einem besonderen Aspekt der Reformation gewidmet waren. Sie gipfelte im Jubiläumsjahr 2017 mit seinen vielfältigen Angeboten auf Ebene der EKD und ihrer Gliedkirchen, vielfach im Zusammenwirken mit staatlichen und anderen öffentlichen Einrichtungen. Die Gestaltung des Reformationsgedenkens in Baden war mit über 8.000 eigenen Projekten und Veranstaltungen eingebunden in diesen Kontext. Dennoch hatte sie unverkennbar ein ganz eigenes Profil. So war sie zum Beispiel vergleichsweise sehr viel weniger „lutherlastig“ als es dem allgemeinen EKD-Trend entsprach. Das spiegelte sich unter anderem darin wider, dass in den offziellen landeskirchlichen Verlautbarungen vornehmlich von „Reformationsdekade“, „Reformationsjubiläum“ oder „Reformationsgedenken“ die Rede war und nicht von „Lutherdekade“ oder „Lutherjubiläum“. Weitere besondere Charakteristika waren die ausgeprägte Basisorientierung des badischen Reformationsgedenkens, sein Interesse an der Beschäftigung mit Kerninhalten des Evangeliums und seine vielfältigen ökumenischen Akzentuierungen.
Villingen. „Mögen Sie Pommes und sind Sie älter als 45…?”– Dann haben Sie als Villinger der späten 60er Jahre bis 1984 ganz sicher mal die längsten Pommes der Region gegessen…! Denn die gab es nur in der Rietstraße 24, wenn auch nicht aus Riesen-Kartoffeln, dann aber aus Kartoffelmehl, Milch und Wasser und eben aus der Pommes-Presse. Gewirtet wurde im „Antoniuskeller” von 1912 bis 1984, im Volksmund „AK” genannt, von Karl und Klaus Faller und zu Anfang mit einem Café und Wein-Restaurant von Hermann Schäfer. Historisch geht der Name der Wirtschaft zurück auf die einstige Bruderschaft „St. Antoni Eremitae”, gegründet 1457, die von 1503 an bis 1785 nahe dem Franziskaner und dem Riettor hier auch
ein Kapelle hatte. Es war eine Männer-Bruderschaft, wie sie in Villingen gleich mehrfach auftraten und die in religiöser Überzeugung ihrer jeweiligen Gruppe im Franziskaner auch ihre Nebenaltäre pflegten: so die Schmiedeknechte, die Armbrustschützen, die Brüder des Hl. Sebastian und des Hl. Franziskus und die Mannsbilder vom „Leiden Christi”, die sich als Passionsbruderschaft sahen.
Die Schriften des Straßburger Reformators Martin Bucer zur Kindertaufe, insbesondere seine ausführliche Schrift Quid de baptismate infantium iuxta scripturas Dei sentiendum von 1533, haben ihm den Ruf eines „unparalleled master of a theology of infant baptism“ eingebracht. Dieser zu Recht verliehene Titel steht allerdings in einem krassen Missverhältnis zur Resonanz seiner Kindertaufschriften in der Sekundärliteratur zur Geschichte der Reformation. Die letzte ausführliche Besprechung seiner hier übersetzten Hauptschrift zur Kindertaufe stammt aus dem Jahr 1884. Dies mag unter anderem daran liegen, dass bisher keine kritische Edition, geschweige denn eine deutsche Übersetzung von Bucers Schrift Quid de baptismate vorliegt. Dem versucht die hier veröffentlichte Übersetzung abzuhelfen. Diese Schrift über die Kindertaufe ist als offener Brief an den Münsteraner Täuferführer Bernhard Rothmann gerichtet und erschien kurz vor der militärischen Zuspitzung der Lage in Münster Anfang 1534.
Im Jahr 1967 erschien das von dem früh verstorbenen Historiker und Archivar Dr.
Alfons Schäfer (1930-1975 ) bearbeitete und von der Stadt Bretten anlässlich ihrer
1200-Jahrfeier als erster Band ihrer Stadtgeschichtlichen Veröffentlichungen herausgegebene
Brettener Quellenbuch. Dieses bildete die Grundlage für die von ihm,
seit 1973 Direktor des Generallandesarchivs Karlsruhe, verfasste, zehn Jahre später
als zweiter Band derselben Reihe veröffentlichten und von seinem Nachfolger Dr.
Hansmartin Schwarzmaier im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft für geschichtliche
Landeskunde am Oberrhein parallel als vierter Band der Oberrheinischen Studien
herausgegebenen Brettener Stadtgeschichte. Deren Drucklegung erlebte ihr Verfasser
selbst leider nicht mehr. Nun sind die in seinem Quellenwerk zusammengetragenen
schriftlichen Zeugnisse zur Vergangenheit des einstigen Kraichgauvorortes
mit seinem Gaugrafensitz im so genannten „Burgwäldle" um eine 1152 vom
Wormser Bischof Konrad von Steinach (reg. 1150-1171) in Bretten - ,,zu Brettheim"
- ausgestellte Urkunde für das 1142 von dessen Amtsvorgänger Buggo von
Ahorn (reg. 1116-1149) gegründete Kloster Schönau im Odenwald zu ergänzen.
Anlässlich der Neuordnung des Stadtarchivs in Wolfach in den Jahren
1983/84 fand sich obige Schrift mit 90 Seiten Umfang zuunterst im letzten
Regal.
Diese Schrift ist in dem Archivalien-Verzeichnis von Franz Disch [2], der
im Jahre 1920 die Chronik der Stadt Wolfach fertig gestellt hatte, nicht
aufgenommen worden und war bisher nirgends erwähnt.
17 Jahre nach Auffindung wurde durch den Verfasser in Zusammenarbeit mit Martin Rupprecht, Wolfach, eine Abschrift gefertigt, die nahezu
einer Übersetzung gleichkam, waren doch einige Schwierigkeiten bei der
Entzifferung der nahezu 200 Jahre alten Schriftzüge zu meistern.
Zum Verständnis der Stuck-Rechnung von 1809 ist es hilfreich, die geschichtliche Entwicklung Jahre zuvor zu betrachten.
Der Regensburger Reichstag von 1803 verfügte die Säkularisation.
Schon zuvor nahm jedoch das Haus Fürstenberg am 23.9.1802 die in seinem Herrschaftsgebiet liegenden Klöster in „Zivilbesitz", so auch das
Frauenkloster Wittichen.
Es war der Widerspruch gegen den prachtliebenden Geist der Cluniazenser, der 1098 den burgundischen Edlen Robert von Molesme dazu trieb, auf dem Weg der Suche nach Gott das Kloster Citeaux in abgelegener Gegend zu gründen, um fern vom Getriebe und den Gefährdungen der Welt die Ordensregel des Heiligen Benedikt wieder ganz und gar ernst zu nehmen.
Nicht Gold und Silber, nicht kostbarer Prunk sollten Zeugnis ablegen von Gott, sondern Armut, Demut, Gehorsam und innere Einkehr.
Bistümer, Klöster und Stifte
(2014)
Mit dem missionarischen Erfolg der Urkirche, ihrer Ausbreitung im Mittelmeerraum während der Spätantike und ihrem Ausgreifen auf die germanischen, keltischen und slawischen Völker Europas im frühen und hohen Mittelalter musste das Christentum mehr und mehr Strukturen annehmen, die von Dauer waren. Man mag die institutionelle Ausformung der Kirche, die Herausbildung einer Hierarchie und Ämterordnung, die Schaffung normativer Vorschriften in Gestalt des Kirchenrechts und die Bindung an die Welt, auch zur Sicherung der materiellen Existenz, als einen langfristigen Irrweg betrachten, der die Botschaft Jesu überformt und verfremdet habe, und sich wie Kirchenreformer vergangener Zeiten die Rückkehr zur „ecclesia primitiva“ wünschen, als könne man langfristige historische Entwicklungen einfach rückgängig machen. Zwingend ist eine solche ,Problematisierung‘ der Kirchengeschichte freilich nicht, denn auch Verkündigung und Seelsorge leben nicht vom Geist allein, sondern bedürfen des institutionellen Rückhalts, um den Menschen dauerhaft zu dienen. Aber heutige Christen werden Antworten auf diese Fragen eher von der Theologie als von der Geschichtswissenschaft erwarten.
Das Dominikanerinnenkloster St. Nikolaus in Undis, einst in der südlichen Vorstadt Krutenau in Straßburg gelegen, ist ein heute fast unbekannter Ort, an den nur noch der Name eines schönen, baumbestandenen Platzes erinnert. Kennern von mittelalterlichen Handschriften allerdings ist zumindest der Name geläufig, da aus dem Kloster eine reiche Produktion von Predigthandschriften hervorgegangen ist, die sich zum großen Teil in der Berliner Staatsbibliothek befinden. Auf Grund einer eingehenden Lektüre dieser Handschriften konnte Francis Rapp über die Spiritualität und die religiösen Praktiken der Klosterfrauen im 15. und 16. Jahrhundert berichten und Thomas Lentes veröffentlichte das Geschenkbuch der Dominikanerinnen aus den Jahren 1578 bis 1592.
Einer der ältesten Verein Villingens feierte 2008 sein 150jähriges Bestehen: Die Kolpingsfamilie, die bei ihrer Gründung noch Katholischer Gesellenverein hieß. Das war Anlass ein zünftiges Jubiläumsfest zu feiern. Das ging am 13. und 14. September in sehr harmonischer Weise über die Bühne. Höhepunkte des Jubiläums war der Festgottesdienst im Münster mit Altdekan Kurt Müller als Hauptzelebrant und Festprediger und ein Festakt im Münsterzentrum bei dem der langjährige Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Erwin Teufel, eine beeindruckende Festrede hielt. Erwin Teufel ist selbst seit Jahrzehnten Kolpingmitglied, er hält seit seiner ersten Kandidatur für den Landtag Baden-Württemberg eine enge Verbindung zu den Villinger Kolpingsbrüdern und Kolpingschwestern. Das Jubiläum ist Anlass, einen Blick in die Geschichte des Vereins zu werfen und den
Gründer des großen internationalen Sozialwerkes, Adolph Kolping, in den Blickpunkt zu rücken.
Kreuze sind seit jeher Zeichen und Zeugnisse christlicher Kultur, Symbol der Passion Jesu Christi und seines Erlösungswerkes. Das Kreuz gilt als das Zeichen des Christentums schlechthin. Die Geschichte der Stadt Villingen ist immer christlich geprägt gewesen und so ist es wohl eine Selbstverständlichkeit, dass die Bürger das auch öffentlich zum Ausdruck gebracht haben. Zum Beispiel durch Kreuze und andere religiöse Bilder und Symbole an Straßen und Wegen.
Was Pfarrer Kurt Müller und der Geschichts- und Heimatverein Villingen (GHV) 1994 anregten, ist zu einer echten und lebendigen Tradition
geworden: Die Fußwallfahrt auf den Dreifaltigkeitsberg bei Spaichingen, die jeweils am Montag
nach dem Dreifaltigkeitssonntag stattfindet.
Die Villinger pilgern bereits seit 1764, als eine
schwere Viehseuche im Land herrschte, zum
Heiligtum auf dem 983 Meter hohen Spaichinger Hausberg. In den letzen Jahrzehnten wohl hauptsächlich per Auto, Bus oder Fahrrad. Nur Einzelne
machten sich zu Fuß auf den über 30 Kilometer
langen Gewaltmarsch, den die Vorfahren vor 248 Jahren zum ersten Mal auf sich nahmen, um aus
Dankbarkeit für die Hilfe während der Viehseuche
ein Votivbild zu stiften. Sie legten das Gelübde ab,
jedes Jahr hierher zu kommen.
Das Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland verzeichnet unter dem Stichwort Überlingen die Leopold-Sophien-Bibliothek. Ihr Grundstock ist die 1832 erfolgte Stiftung des Stadtpfarrers und Dekans Franz Sales Wocheler (1778–1848). Durch sie wurde die im Jahr 1553 erstmals erwähnte reichsstädtische Ratsbibliothek mit ungefähr 10.000 Bänden aus seiner Privatbibliothek vermehrt. Wie vielerorts, war auch in der Stadt am Bodensee die Ratsbibliothek teils aus der alten Pfarrkirchenbibliothek hervorgegangen.
Es ist schon eine lange Tradition auf die man
zurückblicken kann, wenn am Montag nach dem
Dreifaltigkeitssonntag (erster Sonntag nach Pfingsten)
die Villinger ein Gelübde einhalten, das auf
das Jahr 1765 zurückgeht. Die Wallfahrt auf den
Dreifaltigkeitsberg oberhalb Spaichingens ist in all
diesen Jahren nie eingeschlafen. Im kommenden
Jahr kann das 250jährige Jubiläum gefeiert werden.
Es gab immer wieder Menschen, die sich auf
den Weg machten und nicht nur in den letzten
Jahren, als es „in” wurde zu pilgern, wie man es auf
dem Jakobusweg sehen kann.
Wachsende Mobilität, die Vernetzung uralter Wege und Straßen, gewannen im 12.
Jahrhundert rasch an Bedeutung. Über die Schweiz und die Bodensee-Region war
die Verehrung des Apostels Jacobus des Älteren nach Oberdeutschland gelangt.
Die Wallfahrten nach Compostela, wo Sant Jago bestattet sein soll, gewannen
zunehmend Gültigkeit für das Seelenheil, für Heilung, als Bußweg.
Betreuung auf dem Weg boten Klöster, Johanniter - die solche Sorge mit ihren
Hospizen schon bei den Kreuzzügen übernommen hatten - später auch der
Deutsche Orden, und die Herbergen am Weg.
Jakobswege
Zu den frühen Jakobskirchen in der Region gehören in Sinsheim1 die Vorläuferin
der Stadtkirche, die Bischof Siegfried von Speyer 1133 weihte; und bereits 11962
und vor dem Bau der östlichen Stadtmauer in Heidelberg stand am Ausgang des
Friesenteichs eine Jakobskapelle der Schönauer Mönche. Das Gebiet von St. Jakob
bis zum Karlstor war die Jakobsvorstadt.3 Vor einigen Monaten wurde die Teilstrecke
eines Jakobsweges (Aglasterhausen-Sinsheim-Mühlhausen-Speyer) ökumenisch
geweiht.
Seit der Teilung des eingezogenen Kirchengutes im Jahre 1705 wurden die katholischen wie die protestantischen Zuständigkeiten der Region gemeinsam in der Schaffnei Lobenfeld verwaltet. Doch gab es innerhalb der Klostermauern inzwischen auch selbständige Hofbauern. Namen der Schaffner kehren wieder, für diese Zeit vor allem Anz und Mieg.
1746/48 wurde bei der Administration eine Bewerbung Pirckel verhandelt, die aber nicht zustande kam. So zog in Lobenfeld 1748 als qualifiziert befundener neuer Schaffner der 57jährige Collector Johannes Heiliger aus Germersheim auf – mit seiner Frau Susanna Maria geb. Bernhardi und fünf Kindern, Franz Lorenz (*1739), Susanna Elisabeth (*1740), Juliane Philippine (*1742), Johann Heinrich (*1745) und Amelia Catharina (*1747). Für die früher gelegentlich geäußerte Vermutung, das sechste Kind, der dritte Sohn Christoph Daniel (*1749), wäre noch in Germersheim geboren, gibt es im Germersheimer
Kirchenbuch keinen Anhaltspunkt. Allerdings hat sich bisher auch kein anderer Eintrag gefunden. Die Taufeinträge für die übrigen Kinder erweisen immerhin den starken familiären und sozialen Zusammenhalt der kurpfälzischen Beamtenfamilien. Als Paten wurden vermerkt: Administrationsrat Franz Lorenz Jacobi, der Schaffner zu Nieder-Ingelheim Johann Heinrich Jakobi, wenige Jahre später Inspektor in Germersheim, Renovator Philipp Heinrich Hermanny in Heidelberg,
Inspektor Johann Georg Philippi in Weinheim, ihre Ehefrauen, manchmal auch ihre Töchter. Dem neuen Schaffnerehepaar wurde in Lobenfeld einzig die Tochter Friederike Amalie (1754) geboren.
Im Jahre 1834 meldete ein Anonymus in der liberalen „Allgemeinen Kirchenzeitung“ aus Baden I. Kirchenverfassung betreffend. Die evangelisch-protestantische Kirche im Großherzogthume Baden hat durch die Union vom Jahre 1821 unstreitig mehrere bedeutende Vorzüge in ihrer Organisation erhalten. Das Luthertum hat […] in der Kirchenverfassung mehr Monarchisches, Dogmatisches, Stabiles, die reformirte Kirche, besonders nach Zwingli, ist als mehr republikanisch,
dem Praktischen und Fortschreiten durch subjective Vervollkommnung geneigter zu charakterisiren. Die badische Unionsurkunde hat aus den beiderlei Eigenthümlichkeiten, mit Vermeidung der hierodespotischen Tendenz des Calvinismus, vieles Gute vereinigt, und besonders der Kirche, als einer vom Staate beschützten und daher inspicirten, aber sich doch selbst nach ihren inneren Zwecken regulirenden Gesellschaft, ihre statuarische Autonomie durch repräsentative liberale, aber auch gegen Uebertreibungen bewahrte Institutionen gesichert. Eine kurze Analyse dieses Textes aus der Feder eines zweifellos freisinnigen Korrespondenten mag in das Thema einführen. Das Luthertum – so der Anonymus – vertrat ein monarchisches, man kann wohl interpretieren: tendenziell hierarchisches Prinzip, das freilich Stabilität verbürgte. Das Reformiertentum war zweifach vertreten, zunächst durch die historisch-städtisch, d. h. kommunalistische Prägung der Zürcher Reformation Zwinglis (der Korrespondent sprach von Republik!), in der er das liberale Prinzip glücklich wieder fand: nämlich praktisches Fortschreiten in subjektiver Vervollkommnung; also ein Moment der Dynamik. Schlecht kam freilich der Calvinismus weg. Mit der Apostrophierung als „Priesterherrschaft“ (Hierodespotie) war er erledigt.
Reformation und Politik
(2015)
Kirchenhistorische Zugänge oder Einführungen werden oft als hilfreich empfunden, da sie die theologischen oder politischen Fragen, die erörtert werden sollen, in ihren geschichtlichen Zusammenhang einordnen. Und dann freut sich der Kirchenhistoriker. Es kann sich aber auch ganz anders verhalten: Dann, wenn historisch zunächst ein Rahmen zu beschreiten und zu beschreiben ist, der uns zeigt, wie weit wir heute von den Problemen anderer, früherer Zeiten entfernt sind. Wenn wir also auf Luthers Spuren ein Problem verfolgen wollen und als erstes erkennen, dass diese Spuren bald 500 Jahre alt sind.
Es gibt dann drei Möglichkeiten: Die erste: Wir verneigen uns tief vor Luther und seinen Anschauungen und übertragen diese direkt in unsere Zeit – und stellen dann mit Verwunderung fest, dass niemand heutzutage solches noch für aktuell ansieht. Die zweite Möglichkeit: Wir verneigen uns vielleicht noch tiefer vor Luther und seinen Anschauungen, um dann selbst festzustellen, dass diese zwar interessant seien, aber für die Gegenwart wohl doch keinerlei Bedeutung haben. Und die dritte Möglichkeit (die ich diese favorisiere) ist die: Luther aus seiner Geschichte und Wirkung verstehen; und dann prüfen, ob seine Kriterien politischen Handelns für uns einen inneren Anspruch auf Geltung erheben dürfen oder gar müssen.
Im Jahre 1913 – also noch zu Zeiten der formalen Geltung des landesherrlichen Kirchenregiments in Baden – definierte die RGG (in erster Aufl.) den Begriff „als ein(en) wenig glücklich(en) Ausdruck für die Sonderstellung, die in den deutschen ev. Landeskirchen der Landesherr als Kirchenglied einnimmt. Als Summepiscopus (= Erster oder Oberbischof) ist der Landesherr Träger des *Kirchenregiments […]; über die Ableitung dieses Rechtes vgl. *Episcopalismus […], *Territorialismus, *Kollegialismus. Ueber die Bedeutung und den Wert dieser Stellung des Landesherrn vgl. *Landesherrliches Kirchenregiment […]“ Damit sind bereits zwei Erkenntnisse gewonnen: erstens geht es um die kirchenverfassungsmäßige Sonderstellung des Fürsten in der evangelischen Kirche; und zweitens ist der diese bezeichnende Begriff als „wenig glücklich“. Zwar verrät der
Verfasser (Förster) nicht, warum die Begrifflichkeit ihn unglücklich stimmt, aber vielleicht nahmen wir eben schon beim Hören an seinem Unglück Anteil, wenn wir den ganzen Verweiskatalog auf die staatskirchenrechtlichen Begriffe zur Kenntnis
nahmen, die manchen unter uns im Laufe des zweiten theologischen Examens zum ersten und vielfach auch letzten Mal im Fach Kirchenrecht vor Augen getreten sind. Wie war das noch mit Episkopalismus, Territorialismus und Kollegialismus?
Nun möchte ich Ihnen sogleich diese Sorge nehmen, dass wir in diesem Kurzvortrag den Begriffskatalog abarbeiten könnten. Dazu fehlt uns die Zeit und es soll ja um die badischen Verhältnisse gehen. Zugleich muss uns klar sein, dass Begriff und
Wesen des Summepiskopates nicht isoliert zu entwickeln sind, sondern historische Voraussetzungen und Niederschläge kennen, die anhand ausgewählter Stationen der badischen Kirchengeschichte beschrieben werden sollen.
Am 5. Dezember 2012 ist hier in Spöck des 150. Todestages Aloys Henhöfers gedacht worden. Und heute, am Sonntag und zweiten Advent vor 150 Jahren, ist der Pfarrer und Theologe der Erweckung von seiner Gemeinde zu Grabe getragen worden. Wer war dieser Aloys Henhöfer? Evangelischer Pfarrer und vormals katholischer Priester, wissen die einen. Ein gläubiger Mensch, ein Erweckter oder „Pietist“, wie es damals hieß, wissen die andern. Und wieder andere wissen von dem volksnahen Mann zu erzählen, der Groß und Klein, Hoch und Einfach ins Gewissen reden konnte. In der Tat ist Henhöfer ein Mann gewesen, von dem man Beeindruckendes erzählen konnte, wahre Geschichten und auch Legenden, jedenfalls Geschichten, in denen man nicht nur erfuhr, wie sich seine Lebensgeschichte zugetragen hat, sondern auch, wie
ein Mensch seine persönliche Geschichte in die Führungen Gottes einzeichnen konnte. Wer war Aloys Henhöfer? Die Überschrift dieses Vortrages will es schon zum Ausdruck bringen: Mutiger Bekenner und Prediger des lauteren Evangeliums. Mutig also war er und hat gelernt, seinen Glauben auf das Bekenntnis des Augsburger Reichstags von 1530 zu beziehen und zur Geltung zu bringen. Ein begnadeter Prediger war er, der Scharen von Auswärtigen zu seinen Gottesdiensten zog. Und schließlich war er ein Lehrer des Evangeliums, sicherlich in dem ihn prägenden Verständnis aus der ihm widerfahrenen Erweckung. Zum väterlichen Lehrer wurde er an seinen Vikaren, die die Frömmigkeit der Erweckung zu einer Bewegung innerhalb der Landeskirche werden ließ, die bis heute spürbar ist in der Diakonie bzw. Inneren Mission, dem AB-Verein oder auch einfach in der Prägung der Gemeinden in der Hardt, im mittelbadischen Ried oder auch im Kraichgau.
Wer, meine sehr verehrten Damen und Herrn, durch ein Kaleidoskop blickt, erblickt viele Bilder, genauer: ein Bild in vielfach gebrochenen Formen, freilich so, dass sich daraus eben ein Anblick von vielen, schönen und bunten Formen erschließt. Und eben dies ist mein Anliegen: Ihnen im gesprochenen Wort ein paar wenige historische Bilder vor Augen zu malen. Ob sich daraus ein Bild ergibt? Ich weiß es nicht. Aber der Bezugspunkt ist klar. Es ist der evangelische Gottesdienst in der Schlosskapelle bzw. -kirche und dessen 150. Jubiläum.
Im „Grundkurs Theologie“, einer Bildungsinitiative der badischen Landeskirche, wurde ich von einer Kirchengemeinderätin aus Heinsheim a. N. auf einen Katechismus aufmerksam gemacht, von dessen Existenz man wisse, der aber seit Jahren (vielleicht sogar Jahrzehnten) verschollen sei. In einer im „Grundkurs“ vorgelegten kleinen Gemeindegeschichte wurde das zum Katechismus Einschlägige (teilweise) aus Kirchenbüchern und Ortschroniken zusammengetragen, darunter auch der Titel
des besagten Katechismus: Kinderlehr oder: Katechistische Unterweisung für die in dem Hochadligen Flecken Heinsheim sich befindende Jugend. Ein Ergebnis dieser Forschungen war freilich auch der zu vermutende Verlust eines Unikats – schmerzlich
aus gleich mehreren Gründen: So schien von Interesse, als wie originell im Gesamtspektrum der südwestdeutschen katechetischen Tradition ein für den topographischen Mikrokosmos eines reichsritterschaftlichen Dorfes geschaffener Katechismus einzuschätzen sei.
Wenn das praktisch-theologische Seminar der Universität am 25. Januar 1838 durch Erlass der Staatsregierung ins Leben gerufen wurde, dann ist zu bedenken, dass diese Gründung zunächst einzuzeichnen ist in die Geschichte der praxisorientierten Seminargründungen an der (nach 1803) neuorganisierten Universität Heidelberg im sich selbst (neu) organisierenden und konstituierenden badischen Staat nach 1803 bzw. 1806. Zu erwähnen ist insbesondere die Gründung des Philologisch-Pädagogischen Seminars 1807, das der Etablierung des Lehrerberufs dienen sollte. Wesentlich waren hier (neben denen Friedrich Creuzers) die Impulse des Theologen Friedrich Heinrich Christian Schwarz. Die berufliche und akademische Differenzierung führte zwar bereits 1811 zur Aufspaltung des philologischen und pädagogisch-katechetischen Bereichs (letzteres unter Schwarz), aber auch zum Entschluss des (damals zuständigen) Innenministeriums, dass auch ein „theologisch-homiletisches“ Seminar eingerichtet werden solle.
Eine der wesentlichen Erkenntnisse der Kirchenkampfforschung von vor bereits 30 Jahren ist gewesen, dass eine Darstellung des Kirchenkampfes nicht 1932 oder 1933 einsetzen kann, sondern schon und insbesondere die Vorgeschichte: die Geschichte der Weimarer Republik, zu betrachten ist. Hier, in einer vor allem theologiegeschichtlichen Betrachtung, bedeutet das die Frage der allgemeinen Umbrüche 1918/19 zu konzentrieren auf die spezielle Frage nach theologischen Einstellungen, Prägungen und Mentalitäten. Genauer betrachtet stellt sich hier umgehend ein Problem: nämlich ob die Prägung der Akteure als genus subjectivus oder objectivus zu verstehen sei. Will sagen: Geht es um die Frage, wer in der Weimarer Republik die Theologie geprägt hat, vor allem im Umkreis der Universität Heidelberg, oder geht es um die Frage, wer im kirchlichen Dienst der badischen Landeskirche mit welcher theologischen Prägung agierte? Oder geht es um die Frage, ob und wieweit bei den nun strukturell transformierten Akteuren, nämlich den Kirchenparteien, theologische Strömungen zu erkennen sind, die explizit oder implizit auf theologischen Prägungen beruhen? Mit den Fragen sind erste und vorläufige Antworten schon vorbereitet. In aller Vorläufigkeit – auch hier machen sich schmerzlich Forschungsdesiderate bemerkbar – sind heute alle drei Aspekte zu würdigen. Ich betone die Vorläufigkeit der hier vorgetragenen Beobachtungen.
Blickt man in die Literatur, so ist die Frage „War Hebel der Vater der badischen Kirchenunion“ [*] eindeutig und positiv beantwortet. Ein Beispiel (unter etlichen), wie verfahren wird, zeigt Joachim Storck, der in einem Beitrag über Hebels Stellung zur Judenemanzipation über Hebel in einem Nebensatz zu sagen weiß, dass „der später in seinem Kirchenamt auch noch die Union der beiden protestantischen Kirchen zustandebrachte.“ Blickt man nun auf den von Storck bemühten Nachweis, so muss dafür eine Äußerung W. Zentners herhalten, Hebel sei „Mitschöpfer der Kirchenunion“ gewesen.
Phänomen und Begriff der Vermittlungstheologie sind Teil der Kirchen- und Theologiegeschichte des 19. Jahrhunderts. Schon klassisch ist die Charakterisierung Emanuel Hirschs: „Die vornehmsten Verkörperungen des allgemeinen Typus dieser Theologie sind der Schleiermacher befreundet gewesene Carl Immanuel Nitzsch […], wohl der angesehenste Theologe und Kirchenmann der altpreußischen Union im zweiten Drittel des Jahrhunderts, und dann Karl Ullmann […], der angesehenste süddeutsche Theologe. Nitzsch‘ […] ‚System der christlichen Lehre‘ (1829, 1851) ist die beliebteste Dogmatik ihres Menschenalters. Ullmanns Schriften ‚Die Sündlosigkeit Jesu (1828, 1863) und ‚Das Wesen des Christenthums‘ (1845, 1865) gehören zu den meist gelesenen theologischen Büchern jener Jahre.“ Fasst man das Anliegen der genannten Werke zusammen, so konkretisiert sich, was mit den die Theologie prägenden Vermittlungen gemeint ist: Es geht um die Vermittlungen des konfessionellen Erbes innerhalb des Protestantismus, von Luthertum und Reformiertentum. Darin steckt die Nähe der Vermittlungstheologie zur systematischen Begründung und Ausgestaltung der Union. Es geht aber auch um die Vermittlung der Subjektivität des religiösen Bewusstseins im Gefühl mit der Objektivität der Lehre im Begriff, also um nichts Geringeres als die Vermittlung von Schleiermacher und Hegel. Es geht weiter um die Vermittlung von Wissenschaft und Glaube in der Theologie selbst und (sich daraus entwickelnd) um die Vermittlung von Glaube und Kultur, wie sie den Liberalismus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts prägte. Carl Ullmann steht selbst und persönlich für die schmerzhafte Ablösung der neuen liberalen „Vermittlungen“ von der alten Vermittlungstheologie.
Sehr herzlich möchte ich Sie am heutigen Abend zur dieser Veranstaltung begrüßen, die für manche unter Ihnen hinsichtlich ihrer Zielsetzung vielleicht noch etwas kryptisch geblieben ist. Doch immerhin so konkret waren ein Bild, ein Gemälde und vor allem ein Name auf unserer Einladung, dass Sie heute Abend da sind und vielleicht doch gespannt, was sich hier in der nächsten Stunde ereignen mag. Im Folgenden möchte ich Ihnen in der notwendigen Kürze, aber auch klar genug
vorstellen, was heute Abend und in Zukunft unter einer Oberrheinischen Sozietät verstanden werden soll und – gerne gebe ich es zu – für diese Ihr Interesse wecken. Nach einem weiteren Musikstück möchte ich – gleichsam als erste Aktion dieser
dann eröffneten Oberrheinischen Sozietät – eine Veröffentlichung, nämlich die neueste Veröffentlichung von Professor Eike Wolgast vorstellen, eine Aufsatzsammlung, die vom Verein für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden verantwortet wird. Ich freue mich, dass dazu auch ein Vertreter des Kohlhammer-Verlages, Herr Dr. Sebastian Weigert, unter uns ist und das Wort ergreifen wird. Ich begrüße Sie sehr herzlich.
Unser Gesamtthema ist so vielschichtig, dass es sinnvoll erschien, die einzelnen Aspekte der Bekenntnisfrage unter unterschiedlichen Perspektiven abzuhandeln. Zwei Aspekte sind mir wichtig: Ich möchte meinen Beitrag verstehen allein als historische und theologiegeschichtliche Erinnerungsarbeit zweier Jahrhunderte. Vieles davon ist bekannt, manches vielleicht nicht; ein Mehrwert wird also am ehesten darin bestehen, die Bekenntnisfrage im Zusammenhang dargestellt wahrzunehmen. Dass diese in ständiger Wechselwirkung zur Geschichte einerseits und zur Frage der Bekenntnisverpflichtung, also der Rechtsfrage, andererseits steht, muss auch hier vorausgeschickt werden. Ich beschränke mich aber auf die Übersicht und versuche dabei, alle Wertungen zu unterdrücken.
Die kirchenpolitische Neuorientierung unter Friedrich III. (1515; reg. 1559–1576), deren Gipfel die Einführung des Catechismus Oder Christliche(n) Vnderrricht(s) / wie der in Kirchen vnd Schulen der Churfürstlichen Pfaltz getrieben wird bildet, wurzelte bereits in den reformatorischen Maßnahmen Kurfürst Ottheinrichs von der Pfalz (1556–1559). Es war dem Kurfürsten nicht gelungen, mittels der lutherischen Kirchenordnung von 1556 die religiöse Lage zu befrieden, was auch durch eine unglückliche Berufungspolitik verursacht war. Bereits unter Ottheinrich wurden – in eher reformiertem Geiste – die Bilder in den Kirchen zurückgedrängt. Hauptstreitpunkt der Heidelberger Theologen war freilich die Lehre vom Abendmahl, die zum handgreiflich ausgetragenen Streit zwischen Wilhelm Klebitz und Tilman Heshus und schließlich zur Entlassung beider führte. Ottheinrichs Nachfolger Friedrich III. erhoffte weitere Klärung durch ein Gutachten Melanchthons, dass dieser wenige Wochen vor seinem Tode im November 1559 erstattet hat und das Friedrich noch 1560 drucken ließ. Melanchthon war sich über die kirchenpolitische Brisanz durchaus im Klaren, wenn er sagte: Es ist nicht schwer, aber gefährlich, darauf eine Antwort zu
geben.
Kirchlicherseits war die „Neue Ära“ (1860-1871) von zwei Dynamiken gekennzeichnet: 1) dem Willen des Staates, das Staatskirchentum abzubauen – dem entsprach das Kirchengesetz vom 9. Oktober 1860; 2) dem Willen der Kirche, den neu gewonnenen Spielraum mittels der badischen Kirchenverfassung (KV) vom 5. September 1861 zu nutzen und zu gestalten. Die Rechte der Gemeinde wurden gestärkt, eine engere Verbindung zum gesamtdeutschen Protestantismus gesucht; das landesherrliche Kirchenregiment blieb gleichwohl erhalten. Gemischte Angelegenheiten (res mixtae) blieben die Vermögensverhältnisse der Kirchen und die Schule. Gerade die Schulfrage hatte sich in den 50er-Jahren in Auseinandersetzungen mit der Erzdiözese Freiburg als außerordentlich konfliktträchtig erwiesen. Schon um diesen Konfliktherd (aus liberaler Sicht und Staatsraison) einzudämmen zielte die staatliche Kirchenpolitik der „Neuen Ära“ auf eine relative Entflechtung von Staat und Kirche, die in der Schulpolitik auf die Emanzipation der staatlichen Schule (als Simultanschule) von der Konfessionsschule hinauslief. Die Frage aber der politischen und pädagogischen Verantwortung des Schulwesens durch den Staat musste auch den Katechismusunterricht betreffen, der sich ja primär im RU und nicht im KU vollzog. Der Katechismus wurde zum Politikum.
Der evangelische Theologe Richard Rothe ist am 28. Januar 1799 in Posen geboren worden und am 20. August 1867 hier in Heidelberg verstorben. Rothe hat in Heidelberg und Berlin studiert und wirkte seit 1823 als Gesandtschaftsprediger an der
preußischen Botschaft in Rom, was ihn in bleibende Verbindung zum preußischen Botschafter Karl Josias Bunsen (1791-1860) brachte. Nach kurzer Lehrtätigkeit in Heidelberg 1827 folgte er einem Ruf an das von dem erweckten Theologen Heinrich Heubner (1780-1853) geleitete Wittenberger Predigerseminar, wo Rothe seine prägende – zu seinem späteren Liberalismus durchaus spannungsvolle – mystisch-wundergläubige Frömmigkeit entwickelte. Am 27. April 1837 wurde er nach Heidelberg berufen, zum ordentlichen Professor und zum Direktor des hiesigen Predigerseminars. 1849-1854 wirkte er in Bonn, um nach seiner Rückberufung (1853) nach Heidelberg von 1854 bis zu seinem Tode 1867 als Universitätsprofessor und Universitätsprediger zu fungieren. 1861 ist er zum außerordentlichen Mitglied des Oberkirchenrats ernannt worden, das auch in der Generalsynode der Landeskirche eine erhebliche Rolle spielte; seit 1863 war er Mitglied der Ersten Kammer, also des Oberhauses des badischen Parlaments. Somit stand Rothe seit 1861 auf dem Gipfel seines Einflusses, zugleich aber im Schatten der Trauer um seine Frau Luisa, geb. von Brück, einer chronisch kränkelnden und depressiven Frau, die er 1823 geheiratet hatte. Friedrich Nippold (1838-1918), ein beinahe schon postumer Verehrer und dann Biograph Rothes, berichtet, Rothe habe seine Frau „mit einer geradezu unvergleichlichen Hingabe gepflegt“. Die Ehe blieb kinderlos. Rothe wohnte in der heutigen Friedrich Ebert-Anlage, woran noch heute eine Tafel am Haus erinnert.
Ein paar Vorbemerkungen will ich vorausschicken, Vorbemerkungen, die ins rechte Licht rücken sollen, was ich anschließend als Bemerkungen vortragen möchte. Zum einen möchte ich denen danken, die in den vorangegangenen Präsentationen
verdrängtes und vergessenes Leben wieder ins Gedächtnis gerückt haben. Das war schon ein wesentliches Element unseres Seminars gewesen, und das ist wieder deutlich vor Augen getreten. Es sind Opferprofile entstanden, was uns auf den weiteren Problemkreis der Opfer- bzw. Täterorientierung in unserer Gesellschaft hinweist. Es ging im Seminar um Menschen, die man gewaltsam zu Tode gebracht hat; nicht um die Frage von Schuld der Täter, auch nicht um die Frage des Widerstandes oder um eine historische Einordnung der weltanschaulichen Hintergründe der Eugenik bis zur Tötung geistig beeinträchtigter Menschen, als deren Initial wir die sog. Aktion T 4 kennenlernen mussten. All das kann und will ich hier gar nicht nachliefern. Was ich aber versuchen will, ist eine vielleicht weiterführende Wahrnehmungen zu schildern, die ihrerseits auch nur als Randbemerkungen gelten können. Anlass bieten mir dazu die wirklich guten Seminarhausarbeiten, insbesondere von Frau Kreß, Herrn Kraul, Frau Möller und Frau Wittmann, die mir Gelegenheit geben, ein paar Sachverhalte in Erinnerung zu rufen, die auch territorialgeschichtlich von Bedeutung sind.
»… und ruht in Gottes Hand«
(2021)
Die Union der lutherischen und reformierten Kirche in Baden ist von der Geschichte des entstehenden Großherzogtums nicht zu trennen. Möglich wurde die Union durch die Auflösung des konfessionellen Kirchentums. Sinnvoll wurde sie als Bündelung der protestantischen Kräfte in einer mehrheitlich katholischen Bevölkerung und zur Konsolidierung der als Staatsanstalt begriffenen Kirche. In kirchlicher Sicht ging es um zwei Errungenschaften: die Bildung einer vereinigten Kirche aus dem Geist der freien Schriftforschung und einer für die Kirchengemeinschaft tragfähigen konsensualen Lehre im Abendmahl. Nicht vollendet war die Union für die, denen zur freien Kirche auch die Freiheit einer selbständigen Kirche gehörte, die in der verfassungsmäßigen Gestalt der Generalsynode als Repräsentativorgan zur Geltung kommen sollte. Darin liegt die geschichtliche Dynamik der der Unionskirche im 19. Jahrhundert.
Das Stift Oberstenfeld
(2000)
Das Oberstenfelder Ortsbild ist bis zum heutigen Tag geprägt durch zwei unmittelbar nebeneinander stehende Kirchen. Die kleinere ist die Dorf- oder Fleckenkirche zu St. Gallus, die im Wesentlichen aus dem 18. Jahrhundert stammt; die
größere ist die Stiftskirche, die Johannes dem Täufer geweiht ist, eine der bedeutenderen romanischen Kirchen unseres Landes. Ihr heutiges Erscheinungsbild
verdankt die Stiftskirche einer durchgreifenden Renovierung am Ende des
19. Jahrhunderts. Hinsichtlich ihrer Entstehung unterscheidet man zwei Bauphasen. Es wird angenommen, dass die Krypta als ältester Bauteil im 11. Jahrhundert
entstanden ist, während die Kirche insgesamt in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts erbaut wurde und vermutlich das Werk einer Maulbronner Bauhütte ist. Zur
Stiftskirche gehört das Stiftsgebäude, ein barocker zweiflügeliger Bau auf der Südseite der Kirche, der mit deren Westchor verbunden ist. Weitere baugeschichtliche
Erkenntnisse wurden 1990 bei den Ausschachtungsarbeiten beim Bau eines Pflegeheims im angrenzenden Stiftsgarten erwartet, doch hat die Fundamentierung
offenbar keine archäologisch verwertbaren Aufschlüsse ergeben. Schon früher
sind jedoch in diesem Bereich Reste eines Kreuzgangs gefunden worden.
Im Franziskanermuseum wird ein Teppich gezeigt,
der sich deutlich von den beiden ebenfalls dort
gezeigten Prachtteppichen mit der Krönung Mariens bzw. der Verklärung auf dem Berge Tabor
unterscheidet: der sog. Weihnachtsteppich (Abb.1).
Alle drei Teppiche dienten der gleichen Funktion – es sind Antependien[1] – und zeigen die für
diese Art Teppiche häufig anzutreffende Dreiteilung der Fläche mit zwei Heiligen, die das Hauptsujet rahmen, doch wirkt der „Weihnachtsteppich“
wesentlich bescheidener. Nicht nur hat er kleinere
Ausmaße, ist vorwiegend im schlichten Klosterstich gestickt statt wie jene gewirkt, gedämpft farbig statt leuchtend bunt, sondern auch in der Thematik stellt er einen Gegensatz dar. Eingerahmt
vom Hl. Franziskus und dem Hl. Ludwig von Toulouse, einem Bischof königlichen Geblüts, der die
Krone ausschlug, um Franziskaner zu werden, zeigt
der Teppich Christi Geburt im Stall mit der Anbetung der armen, schlichten Hirten, nicht der Könige in all ihrem Prunk.
Am 13. Januar 1749 schenkte der speyerische Landesherr, Kardinal Franz Christoph von Hutten, der Peterskirche zu Bruchsal Reliquien des heiligen Sebastian. In einem Protokoll heißt es: „damit durch die Fürbitt des Heil. Sebastian die Stadt Bruchsal und das ganze Land von allem Übel, absonderlich von giftigen Kranckheiten verschont werde, wozu wir auch ein eigenes Reliqarium von Silber haben verfertigen lassen“. Dieses prächtige Rokokowerk mit dem vorzüglich modellierten Heiligen
als Griff, am Fuß ein auf Porzellan gemaltes Medaillon mit dem Wappen Speyer-Weißenburg-Hutten, ist ein Werk des Augsburger Gold- und Silberschmiedes Franz Thaddäus Lang. Dieser stammte aus Schwaz in Tirol und ist in Augsburg 1773 gestorben. In Augsburg war das Zentrum der Gold- und Silberschmiede.
Das Antoniusfeuer
(2018)
Colmar, das unter den großen Kriegen der älteren und jüngeren Vergangenheit vergleichsweise wenig gelitten hat, ist Ziel vieler Besucher. Sie alle besichtigen die schöne Altstadt mit ihren Fachwerkbauten, das Gerberviertel und die Dominikanerkirche mit Martin Schongauers Madonna im Rosenhag. Die meisten aber kommen wegen des Isenheimer Altars, entstanden zwischen 1512 und 1516, jenem grandiosen Kunstwerk des 1528 in Halle verstorbenen Mainzer Hofmalers Mathis Neithart Gothart, den alle Welt unter dem Namen Matthias Grünewald kennt.
Schon zu Beginn der 1520er-Jahre stießen die Ideen der Reformation in einzelnen Gemeinden
des heutigen Neckar-Odenwald-Kreises auf offene Ohren. Begünstigt durch die Möglichkeiten
des Buchdrucks, fanden die Schrift en Martin Luthers unter belesenen Geistlichen, beim
ritterschaftlichen Adel und städtischen Bürgertum ein lebhaftes Interesse. Eine Signalwirkung
war zweifellos der Heidelberger Disputation (1518) zuzuschreiben. Das entschlossene Auftreten
des Wittenberger Reformators, der hier erstmals seine neu entdeckte Rechtfertigungslehre
entfaltete, wurde für eine Reihe junger Theologen, darunter Martin Bucer, Johannes Brenz
und Erhard Schnepf, zum Initialerlebnis.
Nur wenige Monate, nachdem Martin Luther am 31. Oktober 1517 seine 95 Thesen – geradezu legendär – an die Türen der Schlosskirche zu Wittenberg geheftet und damit seine Kritik an der Praxis des Ablasshandels zum Ausdruck gebracht hatte, begab sich der gelehrte Augustinermönch auf eine anstrengende Reise. Zu Fuß machte er sich am 9. April 1518 auf den über 500 Kilometer weiten Weg, der ihn von Wittenberg über Leipzig, Coburg und Würzburg nach Heidelberg führen sollte. In Würzburg bezog er für zwei Nächte im dortigen Augustinerkloster Quartier und wurde von dem ihm
wohlgesinnten Bischof Lorenz von Bibra empfangen, ehe er am 19. April 1518 im Wagen seiner Ordensbrüder die Reise fortsetzte. Die weitere Strecke folgte der alten Geleitstraße, die durch das Tauber- und Umpfertal nach Boxberg zog, um dann auf der Wasserscheide zwischen Kirnau und Kessach, südlich vorbei an Osterburken, Adelsheim zu erreichen. Von dort ging es durch den Waidachswald und über Oberschefflenz auf dem alten Höhenweg unmittelbar nach Mosbach.
Die Ausstellung »Reformation! Der Südwesten und Europa« im Zeughaus C5 der Reiss-Engelhorn-Museen in Mannheim folgt auf die Ausstellung »Die Päpste und die Einheit der lateinischen Welt«. Sie soll eine Erweiterung der Päpste-Ausstellung sein
und zeigen, wie sich die Reformation wegen der Verweltlichung des Papsttums und der Kirche im Südwesten
Deutschlands ausgebreitet hat.
Das absolutistisch regierte Fürstentum Baden brauchte wegen des durch Napoleon beförderten Zusammenbruchs des alten deutschen Reichs und wegen des Zuwaches vieler Gebiete nach „Entschädigung“ für die Abtretung linksrheinischer Gebiete eine neue Verwaltungsstruktur und ein geändertes Staatsrecht. Dieses schuf der Geheimrat Friedrich Brauer (1754–1813) mit seinen 13 Organisations- und seinen Konstitutionsedikten. Die Konstitutionsedikte, eine Zusammenfassung von Grundgesetzen, sollten „unwandelbar sein, mithin auch nur solche allgemeinen Grundzüge enthalten, die nach höchstmöglicher Wahrscheinlichkeit unter allem äußeren Wechsel als unveränderliche Basis fortdauern können.“ Brauer stellte sich hier nicht als Vertreter eines Repräsentativsystems dar, sondern er verfolgte in vielerlei Hinsicht das alte Reichsrecht und übertrug „reichsrechtliche Befugnisse“ auf seinen Souverän, den späteren Großherzog Karl Friedrich.
Carl Theodor ist in Meckesheim kein Unbekannter. Nicht zu übersehen ist das
obeliskenbekrönte Ehrenmonument für den Kurfürsten der Kurpfalz auf der Elsenzbrücke
an der Bahnhofstraße aus dem Jahr 1782. Die lateinische, anläßlich der
Errichtung einer steinernen Brücke verfaßte Bau- und Ehreninschrift1 unterhalb eines
Porträttondos des Kurfürsten erinnert an den Bau der Straße „zur Unterstützung
des Handels und zur Erleichterung des Reiseverkehrs". Stifterin des Denkmals
war die Zent Meckesheim, die das Andenken an den Kurfürsten, unter dessen
Auspizien die Verbesserung der Infrastruktur erfolgte, auf diese Weise verewigte2 .
Vom Wirken dieses Kurfürsten in Meckesheim scheint allgemein kaum mehr bekannt
zu sein. Umso spektakulärer ist daher die kürzlich erfolgte Entdeckung einer
Originalurkunde des Kurfürsten Carl Theodor im katholischen Pfarrhaus zu
Mauer.
Symbol und Konfession
(2017)
Symbol und Konfession. Es legt sich nahe, den Wörtern auf den Grund zu gehen – ad fontes. Die Maxime der Humanisten ist kein Mythologem auf Vergangenheit. Sie zielt auf Gegenwart. Sie nimmt das Gegebene als Gewordenes wahr. Wer es unternimmt, das Gegebene auf seine Quellen zu befragen, hat ihm das Prädikat der Unhinterfragbarkeit schon entzogen. Die Reformation hat hinterfragt: den Zustand der Kirche, die herrschende Lehre, die kirchliche Hierarchie, die gegebenen Machtverhältnisse. Das nahm vor 500 Jahren seinen Anfang. Ad fontes.
Verbum Dei manet in aeternum
(2015)
Predigt und theologische Lehre ereignen sich nicht im luftleeren Raum. Sie sind Deutung und Orientierung konkreten Ergehens im Licht des Wortes Gottes. Wenn Sie heute freundlicherweise der Einladung zu einem Gespräch zum Thema Wort Gottes, Kirche und Konfession im Licht der Barmer Theologischen Erklärung gefolgt sind, wissend, dass dieses Gespräch durch mein mit dem 1. November 2008 wirksam gewordenes Ausscheiden aus dem aktiven Kirchendienst veranlasst ist, so möchte ich einstimmungsweise jetzt zunächst bedeuten, dass ich im Folgenden keinen abgerundeten theologischen Vortrag anbieten werde. Ich möchte vielmehr versuchen, das, was Predigt und Lehre, Gemeindeleben und kirchliches Handeln in dieser Zeit, die ich gelegentlich mitverantwortlich begleiten durfte, manchmal subkutan und eher
verborgen, manchmal aber auch ganz offenkundig geprägt hat, gewissermaßen atmosphärisch spürbar zu machen.
Gespräch heißt auf lateinisch sermo. „Sermo“, so hat der für meine Arbeit und mein Selbstverständnis als Pfarrer wichtigste Lehrer, der Heidelberger Dogmatiker Peter Brunner, an bestimmter Stelle ausgeführt, „bedeutet eigentlich ein ruhiges,
gelassenes Gespräch über einen bestimmten Gegenstand, auch eine einfache Rede im Gesprächston.“ Also möchte ich Ihnen heute einen Sermon halten, eine Ansprache und einfache Rede im Gesprächston, eine Nachdenklichkeit über die Farbe der Zeit.
Trotz des zeitlichen Abstandes von 100 Jahren ist die Geschichte der badischen Landeskirche während des Ersten Weltkrieges noch ein weithin unerforschtes Gebiet. Allein die Darstellungen von Udo Wennemuth zu Mannheim und jüngst zu Karlsruhe, Gerhard Schwinges in alten richtungspolitischen Mustern verhafteter Aufsatz zu badischen Pfarrern im Krieg und ein Ausstellungskatalog bilden die Ausnahme. Ich werde daher im Folgenden Vieles eher als Anregung für weitere Forschungen
denn als fertiges Ergebnis vorstellen und mich nach einigen Informationen zur Situation der Landeskirche im Jahr 1914 mit den Folgen des Krieges für die Institution Landeskirche befassen und dann einen Blick auf die Ebene der Gemeinden richten.
Einzig bedingt durch die Forschungslage werden hier die Städte und nicht die Dörfer in den Blick geraten.
Während mehr als tausend Jahren hatte das Benediktinerkloster an der Steinach
weite Gebiete in der heutigen Ostschweiz und nördlich von Rhein und Bodensee maßgeblich geprägt. Seine Aufhebung, die am 8. Mai 1805 im Großen Rat des zwei Jahre zuvor
neu gegründeten Kantons St. Gallen nur äußerst knappe Zustimmung fand, bedeutete
deshalb einen entscheidenden staatspolitischen, religiösen und kulturellen Bruch mit
einer wechselvollen und reichen Vergangenheit, die zurück reichte bis zur Grundlegung
der Abtei im Jahr 612 durch den irischen Wandermönch Gallus. Vor allem im frühen Mittelalter verfügte das Kloster über zahlreiche Besitzungen im süddeutschen Raum, die es
jedoch im Lauf der Jahrhunderte zugunsten eines geschlossenen, einfacher zu verwaltenden Territoriums in der engeren Region mehrheitlich wieder abstieß. In der Neuzeit
verblieben der Abtei vergleichsweise wenige Herrschaften nördlich des Rheins, darunter Ebringen und Norsingen im Breisgau und Neu-Ravensburg im Allgäu. Während der
revolutionären Wirbelstürme und Umstrukturierungen Ende des 18. Jahrhunderts und
bis zu ihrem Verlust 1803 dienten die exterritorialen Besitzungen dem Fürstabt als willkommener, dem helvetischen Zugriff entzogener Rückhalt im Reich. Die Verflochtenheit
des Gallusklosters mit der Bodenseeregion (und weit darüber hinaus) zeigt sich jedoch
nicht nur in seinen Rechts- und Vermögensausläufern, sondern auch in seiner geistig-geistlichen Ausstrahlung, wie sie sich etwa aus den Konventslisten ablesen lässt. Diese
verzeichnen die Herkunft zahlreicher St. Galler Mönche aus dem süddeutschen Raum
und aus Österreich. Von den 74 Patres und Fratres des letzten Konventes, um den es
im Folgenden gehen soll, stammten vier aus dem heutigen Baden-Württemberg, drei
aus Bayern, zwei aus dem Vorarlberg und einer aus Tirol. Wie das ihrer helvetischen
Mitbrüder nahm auch ihr Schicksal mit der knappen Annahme der Liquidationsvorlage
am 8. Mai 1805 eine heftige Wendung.
Das vom Heimleiter Hans-Jürgen Braun dem
Alten- und Pflegeheim St. Lioba gestiftete Wegkreuz hat auf dem Parkgelände zwischen Altenheim
und Kindergarten einen neuen Standort gefunden.
Die Christusfigur hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Der Vorbesitzer des Grundstücks Vöhrenbacher Straße 16, Rudolf Engesser,
hatte wohl einen Großonkel, einen aus Villingen
stammenden Klosterbruder Agadon Münch, im
Benediktiner Kloster Rheinau bei Schaffhausen.