230 Christentum, Christliche Theologie
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Zu 300 Jahren Ludwigsburger Stadtgeschichte gehören auch die Geschichten ihrer Kirchen. Konfessionen und Religionen gestalten das Leben in einer Stadt wesentlich mit, da Kultus und Kultur zusammenwirken. Dass sie als Kirchen hier gleich zu
Beginn im Plural genannt werden, ist zwar aus heutiger Sicht selbstverständlich, keineswegs jedoch aus den Anfängen der Ludwigsburger Geschichte. Als Schloss und Stadt Ludwigsburg heranwuchsen, war das Herzogtum Württemberg ein evangelisches Gemeinwesen lutherischer Prägung. Dies hatte die Reformation seit 1534 so entwickelt und wurde in der Großen Württembergischen Kirchenordnung von 1559 und dem Landtagsabschied von 1565 festgeschrieben, gültig als das Grundgesetz des evangelischen Württemberg bis zum Königreich 1806 und prägend weit darüber hinaus. So hatten seit der Reformation alle Landesbeamten in sämtlichen Dienstbereichen die so genannte Konkordienformel, die in Tübingen entstandene Bekenntniseinigung der Lutheraner, bei Dienstantritt zu unterzeichnen. Eine Trennung von Staat und Kirche gab es nicht, Bürgergemeinde und Kirchengemeinde waren eines, die Kirchenleitung eine herzogliche Behörde und der Herzog das Oberhaupt seiner Landeskirche, die damit die Form einer Staatskirche besaß. Dazu kam, dass Württemberg seit dem Tübinger Vertrag von 1514 eine ständische Verfassung hatte, was den Vertretern der Landstände, zu denen die Ehrbarkeit, die Städte und die Vorsteher der großen Klöster gehörten, eine große Machtstellung in der Landespolitik einräumte. Auch nach der Reformation waren unter den insgesamt 83 Mitgliedern des württembergischen Landtags 14 evangelische Prälaten als Leiter der Klosterschulen. Somit hatte die Landeskirche auf diesem Weg starken Einfluss auf die Landespolitik, notfalls auch gegen den Herzog, obwohl dieser Kirchenoberhaupt war! Ob diese Machtposition dem Auftrag der Kirche Jesu Christi, die das Evangelium frei und unabhängig auszurichten hat, dienlich war, steht noch einmal auf einem anderen Blatt.
Es liegt in der Natur einer religiösen Gemeinschaft, daß sie nicht blos von Behörden regiert werden will, sondern daß sie durch das Zusammenwirken aller ihrer religiös belebten Glieder auch ihre äußern Ordnungen geregelt haben will, und daß sie darnach strebt, alle ihre Mitglieder auch zu religiös belebten zu machen, und sie als solche ansehen und behandeln zu dürfen. Daß die reine Konsistorialverfassung auf die Dauer für die Kirche nicht ausreicht, liegt eben so sehr in dem Wesen einer religiösen Gemeinschaft, als es durch die geschichtlichen Ereignisse herbeigeführt wurde. Diese für die damalige Zeit bemerkenswerten Sätze finden sich in der Begründung zum Entwurf des Evangelischen Oberkirchenrates für eine neue Kirchenverfassung, der vor seiner Vorlage an die Generalsynode am 15. April 1861 sämtlichen Pfarrämtern und Kirchengemeinderäten in Baden zur Kenntnisnahme und zur Stellungnahme zugeleitet worden ist. Die darin erwähnten geschichtlichen Ereignisse nehmen Bezug auf das zähe Ringen um eine Reform der Kirchenverfassung von 1821, das in den Revolutionsjahren von 1848/49 einen seiner Höhepunkte erreicht hatte. Das damals gegen den beträchtlichen Widerstand konservativer Kreise von den liberalen Kräften verfolgte Anliegen, die Kirche aus den Fesseln des Staatskirchentums zu befreien und eine Volkskirche zu etablieren, in der die Kirchenglieder maßgeblich an der Leitung der Kirche beteiligt sein sollten, konnte sich nicht durchsetzen.
Im Geschichtswerk, das 1995 anlässlich des 1200-jährigen Stadtjubiläums von
Waibstadt erschien, erfahren wir über das politische Geschehen vor Ort während
der Zeit des Kulturkampfes gar nichts. In der Bürgermeisterliste ist Carl Ludwig
Völker erwähnt, der die Geschicke der Stadt von 1867-1892 leitete. Und der Pfarrerliste
ist zu entnehmen, dass Antonius Knörzer von September 1871 bis November
1875 Pfarrverwalter war. In der Ara Völker, der ein Anhänger des weitgehend
vom protestantischen Bürgertum getragenen Nationalliberalismus war und als solcher
das fast gänzlich katholische Waibstadt regierte, und vor allem während der
Zeit, in der der entschiedene Zentrumsmann Knörzer Pfarrverwalter war, war jedoch
einiges los in Waibstadt.
Wallfahrten im Ortenaukreis
(2008)
Das deutsche Wort „Pilger" stammt vom kirchenlateinischen Wort „Pelegrinus". Dieses bezeichnet eine Person, die aus religiösen Gründen in die Fremde geht, also eine Wallfahrt in einen Wallfahrtsort macht. Anlässe zu einer Wallfahrt können sein: - eine sich selbst auferlegte Buße, - das Bemühen, einen Sündenablass zu erhalten, - die Erfüllung eines Gelübdes, - die Hoffnung auf eine Gebetserhörung, - Heilung einer Krankheit, - eine religiöse Vertiefung und/oder eine Danksagung.
Ziel einer so verstandenen Wallfahrt ist: ein als heilig betrachteter Ort, beispielsweise eine biblische Stätte, ein Ort einer Erscheinung oder ein Gnadenbild in einer Wallfahrtskirche. An diesen Orten gilt es zu beten, zu bitten und zu danken, um Gnade und Ablass zu erhalten, zumindest tagsüber jederzeit. Diese Sätze zum Thema Wallfahrt sind einem Beitrag im „Konradsblatt" der Wochenzeitung des Erzbistums Freiburg entnommen, in dem im Frühjahr 2007 über die Offenburger Ausstellung „Auf Gottes Pfaden" berichtet wurde.
Wallfahrtswege
(2016)
Dem Wallfahrtswesen, und nicht nur dem christlichen, liegt
der Glaube zugrunde, dass Gnade an bestimmte Orte gebunden
und nur an ihnen zu gewinnen sei; an Orte, an denen Wunder
geschahen und die sich selber einem Wunder verdankten (oder
über besonders wirksame Reliquien verfügten). Und der Glaube,
dass man diese Gnade nur dadurch gewann, dass man einen
weiten oder wenigstens schweren, beschwerlichen Weg auf sich
nahm.
Wandel am Rande
(2009)
Patron der heutigen Pfarrkirche zu Pfohren ist der heilige Johannes der Täufer. Doch
war er kaum der ursprüngliche Schutzheilige dieser Kirche, da er als alleiniger
Hauptpatron im frühen Mittelalter auf der Baar außer in Donaueschingen sonst
überhaupt nicht anzutreffen ist. In der Forschungsliteratur bestand schon immer
die einhellige Ansicht, dass der heilige Erzengel Michael der ursprüngliche Kirchenpatron des Pfohrener Gotteshauses gewesen sein muss.
Blickt man in die Literatur, so ist die Frage „War Hebel der Vater der badischen Kirchenunion“ [*] eindeutig und positiv beantwortet. Ein Beispiel (unter etlichen), wie verfahren wird, zeigt Joachim Storck, der in einem Beitrag über Hebels Stellung zur Judenemanzipation über Hebel in einem Nebensatz zu sagen weiß, dass „der später in seinem Kirchenamt auch noch die Union der beiden protestantischen Kirchen zustandebrachte.“ Blickt man nun auf den von Storck bemühten Nachweis, so muss dafür eine Äußerung W. Zentners herhalten, Hebel sei „Mitschöpfer der Kirchenunion“ gewesen.
Wer meint, dass diese Frage mit Frömmigkeitsformen der Vergangenheit zu tun habe, den wird ein Blick ins Internet mit vielen Bildern und Texten belehren, dass der Herrgottswinkel zwar seit Jahrhunderten in katholischen Häusern eine Rolle spielt, aber
durchaus auch heute noch in vielen Wohnstuben zu finden ist. Meist in der Zimmerecke an der Fensterseite am Ende des
langen Familientisches ist das Kreuz aufgestellt, umgeben von Mariendarstellungen, von Heiligenbildern oder auch von Bildern verstorbener Angehöriger.
Weibliche Wohngemeinschaften im spätmittelalterlichen Offenburg und ihr langer Weg in den Alltag
(2018)
Mit dem Begriff „Wohngemeinschaften“ verbindet sich üblicherweise die moderne Vorstellung einer Studenten-WG oder
einer Senioren-WG: Die Jüngeren teilen sich eine Wohnung, die Älteren ein Haus, mit Einzelzimmern und Gemeinschaftsräumen. Dieser Beitrag will die Aufmerksamkeit auf eine ganz andere Gruppe lenken – eine Gruppe, die nicht durch das Alter definiert ist, sondern durch das Geschlecht. Es sind alleinstehende Frauen in Offenburg, die diese neue Lebensform des gemeinschaftlichen Wohnens schon vor über 700 Jahren gesucht und gestaltet haben. Sie nannten sich „Beginen“. Mindestens zehn ihrer Hausgemeinschaften sind uns aus dem 14. und 15. Jahrhundert bekannt. Leider ist die Quellenlage zu ihrer Geschichte sehr spärlich. Von keinem einzigen Haus kennen wir den genauen Gründungsvorgang. Und nur wenige Urkunden gewähren uns einen konkreten Einblick in das Leben dieser neuartigen Wohngemeinschaften. Sie bilden die Grundlage der folgenden Untersuchung.
Archiv und Bibliothek dürfen sich über wertvolle Neuzugänge freuen, von denen einige hier kurz angezeigt sein sollen: Seltener Lutherdruck Ein brieff / D.Mart.Luth. / Von seinem / Buch der Winckel / messen, an einen / guten freund. / Wittenberg / M. D. XXXIIII, Die bei Hans Lufft zu Wittenberg im Jahre 1534 gedruckte Lutherschrift wurde der Landeskirchlichen Bibliothek von der Evang. Kapellengemeinde in Heidelberg überlassen. Wie der Druck in das Pfarramt der Gemeinde kam, ist unbekannt. Ein alter Bibliotheksstempel verweist auf die Herkunft aus einer aufgelösten Hochschulbibliothek (Bibl. Acad. Land.) hin. Das vorliegende Exemplar gehört zur zweiten von Lufft in Wittenberg 1534 publizierten und völlig neu gesetzten Ausgabe der gleichen Schrift. Das Impressum enthält den Druckfehler „Gedruck zu Wittenberg“; dieser Fehler wurde in einem Nachdruck aus dem gleichen Jahr korrigiert. Die bei Josef Benzing / Helmut Claus, Lutherbibliographie. Verzeichnis der gedruckten Schriften Martin Luthers bis zu dessen Tod, Bd. II, Baden-Baden
1994 unter der Nummer 3093, Variante B1 verzeichnete Druck ist identisch mit der Ausgabe VD16 L 4178. Der SWB
weist derzeit nur die Ausgaben VD16 L 4177 (Wittenberg 1534) und nach VD16 L 4176 (Nürnberg 1534) nach.
Der Bayerische Verbundkatalog differenziert bei der Ausgabe B (Benzing 3093) leider nicht zwischen den beiden
Varianten, so dass unklar ist, ob unsere Ausgabe dort erfasst ist.