230 Christentum, Christliche Theologie
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Dietrich Bonhoeffer gilt als der wohl bedeutendste Märtyrer der evangelischen Kirche. In unzähligen Veranstaltungen wurde am 4. Februar 2006, dem 100. Geburtstag, weltweit seiner gedacht. Es wurde daran erinnert, wie er die nationalsozialistische
Herrschaft von Anfang an kompromisslos ablehnte; schon 1933 hatte er klar erkannt: Wer Hitler wählt, wählt den Krieg. Es wurde erinnert, wie er sich – gegen die lutherische Tradition, in der er stand – zu einer theologischen Ethik des politischen Widerstandes durchgekämpft hat und wie er mit seiner ganzen Lebensführung für diese Überzeugung eingetreten ist bis hin zur letzten Konsequenz der Hinrichtung. Damit steht er für das andere Deutschland, für den mutigen Protest gegen staatliche Willkür, ideologischen Rassenwahn und Kriegstreiberei.
Im Jahr 2020 ist das Evangelische Gesangbuch (EG) der Badischen Landeskirche seit 25 Jahren in Gebrauch – es wurde am Ersten Advent 1995 (3. Dezember 1995) in den evangelischen Gemeinden eingeführt. Der gesamte Prozess der Einführung des neuen EG innerhalb der Evangelischen Kirche Deutschlands dauerte insgesamt drei Jahre: er begann am Reformationstag 1993 mit Berlin-Brandenburg und war mit der Einführung in der württembergischen Landeskirche zum Ersten Advent 1996 beendet. 2018 kam in Baden der Ergänzungsband Wo wir dich loben, wachsen neue Lieder heraus, der – ähnlich wie die Anhänge ’71 und ’77 in den 1970er Jahren als Ergänzungen zum damaligen Evangelischen Kirchengesangbuch EKG – modernes und zeitgemäßes Liedgut den Gemeinden nahebringen möchte. Im Vorfeld des 200jährigen Jubiläums der Badischen Union 2021 sollen hier die vier badischen Gesangbücher aus den Jahren 1836, 1882, 1951 und 1995 mit einem Vergleich ihrer Vorworte in den Blick genommen werden. Innerhalb der neueren badischen Kirchengeschichtsforschung spielten Untersuchungen der Gesangbücher schon immer eine wichtige Rolle. Heinrich Riehm hat in seinem 2011 erschienenen Sammelband Auf dem Weg zum Evangelischen Gesangbuch 1993 zahlreiche Aspekte der neueren badischen Gesangbuchgeschichte zusammengestellt.
Am 12. Juli 1836 verfasste der Bürgermeister von Hilchenbach im Siegerland, Johann Heinrich Reifenrath, seinen bereits zweiten Aufruf zur Errichtung eines Denkmals für Johann Heinrich Jung-Stilling. Dieser begann mit folgenden Worten: Was
der am 2ten April 1817 zu Carlsruhe verewigte Herr Geheime Hofrath und Professor Jung=Stilling, geboren am 12ten September 1740 zu Grund in Nassau Siegen, für seine Mit- und Nachwelt war, ist nicht allein in Deutschland, sondern auf allen fünf Erdtheilen durch seine Schriften bekannt. Ihm, dessen Verdienste und Frömmigkeit, niemand bezweifelt, dürfte gewiß neben Schiller, und Stillings-Freunden Herder Göthe etc. etc. auch ein Monument in seinem Vaterlande werden. Acht Jahre später konnte man im vierten Band der Geschichte des achtzehnten Jahrhunderts und des neunzehnten bis zum Sturz des französischen Kaiserreichs des Heidelberger Historikers Friedrich Christoph Schlosser lesen, dass Jung-Stilling wunderliche[] literarische Produkte hervorgebracht habe, deren sich Herder und Goethe nur deshalb angenommen hätten, weil sie jede Originalität zu begünstigen suchten. Durch Goethe, Herder und Lavater sei Jung-Stilling zu einer Bedeutung unter unserer Nation gebracht worden, die allerdings mehr auf seinen sonderbaren Schicksalen und auf der in ihm personificirten und später im idyllischen und sentimentalen Styl seiner Zeit vorgetragenen Denkart und Lebensweise einer gewissen Classe unseres geringen Volkes, als auf irgend einer ausgezeichneten Geisteseigenschaft beruht[] habe.
Ich möchte im Folgenden drei ausgewählte Ergebnisse meines Buches „Möge Gott unserer Kirche helfen!“ Theologiepolitik, ,Kirchenkampf’ und Auseinandersetzung mit dem NS-Regime: Die Evang. Landeskirche Badens, 1933–45 (Stuttgart 2015)
zur Diskussion stellen: Erstens, die Intaktheitsthese, zweitens die Neubewertung der Wiederausgliederung der Landeskirche aus der Reichskirche, drittens die Bedeutung der Stärke des aus der kirchlich-positiven Vereinigung hervorgegangenen Bekenntnismilieus im Kirchenkampf vor und nach Einrichtung der Finanzabteilung 1938. Lassen Sie mich wie schon in meinem Vortrag aus Anlass der Buchvorstellung in der Christuskirche am 18. Oktober letzten Jahres nochmals ausdrücklich zweierlei feststellen: Zum einen etwas zur Motivation. Ich habe mit der Studie keinerlei geschichts- oder erinnerungspolitische Agenda verfolgt, vielmehr ein rein zeitgeschichtliches Interesse. Es handelt sich um Ergebnisse eines DFG-Projekts, das der Kollege Jochen-Christoph Kaiser, Fachbereich Ev. Theologie/Kirchengeschichte der Philipps-
Universität Marburg, und ich als Neuzeit- und Allgemeinhistoriker der Universität Karlsruhe im sogenannten KIT eingeworben und durchgeführt haben. Um hier kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Unser Anliegen und Interesse ist es, die kritische Aneignung der NS-Geschichte zu befördern, und zwar durch eine Differenzierung der Bewertung an einem konkreten Beispiel. Dies wird für die Glaubwürdigkeit zeitgeschichtlicher Vermittlung immer wichtiger, weil wir Zeithistoriker mit einiger Sorge beobachten, dass mit wachsendem Abstand zur NS-Zeit eine oft kenntnisarme, rein moralische Ex-post-Betrachtung einem kontextualisierenden Verständnis des nationalsozialistischen Zivilisationsbruchs vor allem bei Jüngeren zunehmend im Weg steht, die darauf mit Indifferenz und Ablehnung reagieren. Der Historiker ist weder ein anklagender Staatsanwalt noch ein verteidigender Advokat oder gar spruchfällender Richter, sondern ein rückwärts gewandter Prophet vorletzter Dinge, der versucht, Menschen in ihrer Zeit zu verstehen.
Wer heute Veranstaltungen an einer evangelisch theologischen Fakultät besucht, wird mit großer Wahrscheinlichkeit viele Frauen antreffen. Immer wieder heißt es, das Pfarramt „verweibliche“. Was heute als Alltag an den theologischen Fakultäten und in unseren Kirchengemeinden betrachtet werden kann, war lange Zeit nicht nur außergewöhnlich, sondern gänzlich unmöglich. Bereits seit mehr als 100 Jahren können zwar Frauen in Deutschland Theologie studieren, aber es ist nicht einmal 50 Jahre her, dass Männer und Frauen in unserer badischen Landeskirche gleichberechtigt als Pfarrerinnen und Pfarrer arbeiten können. Und doch nahm vor 100 Jahren, im August 1917, die erste badische Theologin, Elsbeth Oberbeck, ihren Dienst in der Heidelberger Heiliggeistgemeinde auf.
Bald nach der durch die Französische Revolution und die napoleonischen Kriege ausgelösten politischen „Flurbereinigung" in Mitteleuropa, die in Deutschland mit Säkularisation und Mediatisierung das Ende der Kleinstaaterei und der Geistlichen Territorien brachte und im Wiener Kongress ihren Abschluss fand, kam es auch zu einer grundlegenden kirchlichen Neugliederung. Diese ging vom Gedanken des Staatskirchentums aus und hatte unter anderem das Ziel, die kirchlichen Verwaltungsstrukturen in Übereinstimmung mit den staatlichen zu bringen. Da die Errichtung, Neuumschreibung und Aufhebung von Bistümern in der römisch-katholischen Kirche gemäß Kirchenrecht Sache der höchsten kirchlichen Autorität ist, verständigten sich die Regierungen der neuen Staatsgebilde in der Folgezeit mit dem Heiligen Stuhl über die Anpassung oder Neugründung von Bistümern. Für das heutige Baden-Württemberg waren die „Frankfurter Verhandlungen" ab 1818 relevant, die zur Errichtung der Oberrheinischen oder Freiburger Kirchenprovinz durch die päpstliche Bulle „Provida solersque" vom 16. August 1821 und somit auch zur Gründung des Erzbistums Freiburg und des Bistums Rottenburg führten.
Im Jahr 2021 feiert die Evangelische Landeskirche in Baden nicht nur das Jubiläum ihrer Union, sondern auch 50 Jahre rechtlicher Gleichstellung im Pfarramt. Denn am 27. April 1971 wurde mit einem simplen, heute fast banal erscheinendem Satz Geschichte geschrieben: Pfarrer im Sinne der Grundordnung ist auch die Pfarrerin. Damit beendete die Landessynode 55 Jahre rechtlich legitimierter Diskriminierung von Theologinnen in der Evangelischen Landeskirche in Baden. Ein langer und steiniger Weg von der erstmaligen Zulassung einer Frau zu den theologischen Examina im Jahr 1916 bis zur ersten offiziellen badischen Gemeindepfarrerin im Dezember 1971. Der vorliegende Beitrag erläutert zunächst die grundlegenden Voraussetzungen zur Entstehung eines Theologinnenamtes, bevor die ersten Entwicklungsschritte dieses Amtes in Baden in Anlehnung an die Biographien von drei frühen badischen Theologinnen in den Blick genommen werden. Die Diskussion zwischen Landesbischof Julius Bender und Doris Faulhaber als Vertreterin des badischen Theologinnenkonvents im Zuge der Neuordnung der Landeskirche nach dem Zweiten Weltkrieg wird in einem eigenen Abschnitt vertiefend betrachtet. Im weiteren Verlauf werden
die wichtigsten gesetzlichen Regelungen bis 1971 vorgestellt.
Der Investiturstreit fand gerade in Schwaben seinen Ausdruck in offenem
Kampf. Die süddeutschen Fürsten und mit ihnen der Großteil des übrigen
Adels standen an der Spitze oder auf der Seite der Opposition gegen Heinrich
IV. Neben dem antiköniglich gesinnten Adel fanden die gregorianischen Kräfte
ihre Hauptstütze in einer wachsenden Zahl neu entstehender Klöster.[...]In diesen Rahmen muß auch die Stiftung des Klosters Alpirsbach im Schwarzwald
gestellt werden, das zu den von Berthold von Zwiefalten genannten Klöstern
gehört.
Wer sehenden Auges durch die Religionsgeschichte geht, muss feststellen, dass keine andere Religion „das Sehen und das Bild so sehr ins Zentrum der Religion gerückt“ hat wie das Christentum. Das mag gelegentlich bildscheue protestantische Ohren
überraschen. Der biblische Glaube jedoch gründet im Bild: Schöpfung und Inkarnation sind jene göttlichen Bildgebungen, die den menschlichen Sehschwächen entgegenkommen, wenn sie in ihrer tödlichen Gier, alles im Auge behalten zu wollen,
wieder einmal nur das Nachsehen haben. Die protestantische Skepsis ist dennoch angebracht. Muss sich denn gleich, sozusagen als Contra-Calvinisticum, eine Theologie des Bildes etablieren, die dem iconic bzw. pictorial turn (kunst-)philosophischer Reflexion eigene Konturen gibt und eigene Farben beimischt? – Sagen wir so: Wenn Gott sich schon selbst ins Bild setzt, so kann der hier gewagte Versuch, dem Augenfälligen zu folgen, zumindest nicht schaden.
Äußerlich unscheinbar – und dennoch eine Rarität! Die Rede ist von dem handschriftlichen Text eines kleinen Singspiels, das unter dem Titel „Die erklärte Einigkeit“ wenige Wochen vor der Säkularisierung der Benediktinerabtei St. Peter auf dem Schwarzwald 1806 verfasst wurde und unmittelbar die Stimmung des Konventes in den letzten Tagen vor seiner drohenden
Auflösung ausdrückt. Mit seiner Pflege der Schulkomödie stand St. Peter in einer Tradition, die in den jesuitischen und den benediktinischen Ordensgemeinschaften geschaffen wurde und dort im 18. Jahrhundert allgemein verbreitet war. Jedoch dürfte es in der Geschichte des benediktinischen Schultheaters ohne Beispiel sein, dass noch zu einem so späten Zeitpunkt,
als die meisten süddeutschen Klöster bereits aufgehoben waren, ein Singspiel entstanden ist und dazu noch die Säkularisierung des eigenen Stifts zum Thema hat.