230 Christentum, Christliche Theologie
Filtern
Erscheinungsjahr
- 2015 (43)
- 2011 (32)
- 2013 (28)
- 2018 (27)
- 2017 (26)
- 2012 (22)
- 2016 (22)
- 2009 (21)
- 2019 (21)
- 2020 (21)
- 2003 (19)
- 2005 (15)
- 2007 (15)
- 2010 (14)
- 2000 (13)
- 2008 (12)
- 2021 (12)
- 2004 (10)
- 2006 (9)
- 2002 (8)
- 2014 (7)
- 2001 (5)
- 1999 (4)
- 1919 (2)
- 1931 (2)
- 1956 (2)
- 1960 (2)
- 1961 (2)
- 1965 (2)
- 1967 (2)
- 1970 (2)
- 1973 (2)
- 1975 (2)
- 1978 (2)
- 1980 (2)
- 1988 (2)
- 1991 (2)
- 1865 (1)
- 1866 (1)
- 1868 (1)
- 1869 (1)
- 1870 (1)
- 1871 (1)
- 1873 (1)
- 1874 (1)
- 1875 (1)
- 1876 (1)
- 1877 (1)
- 1878 (1)
- 1880 (1)
- 1881 (1)
- 1882 (1)
- 1883 (1)
- 1885 (1)
- 1886 (1)
- 1887 (1)
- 1889 (1)
- 1890 (1)
- 1892 (1)
- 1893 (1)
- 1895 (1)
- 1896 (1)
- 1898 (1)
- 1899 (1)
- 1900 (1)
- 1901 (1)
- 1902 (1)
- 1903 (1)
- 1904 (1)
- 1905 (1)
- 1906 (1)
- 1907 (1)
- 1908 (1)
- 1909 (1)
- 1910 (1)
- 1911 (1)
- 1912 (1)
- 1913 (1)
- 1914 (1)
- 1915 (1)
- 1916 (1)
- 1917 (1)
- 1920 (1)
- 1921 (1)
- 1922 (1)
- 1923 (1)
- 1924 (1)
- 1925 (1)
- 1926 (1)
- 1927 (1)
- 1928 (1)
- 1930 (1)
- 1932 (1)
- 1933 (1)
- 1934 (1)
- 1935 (1)
- 1936 (1)
- 1937 (1)
- 1938 (1)
- 1940 (1)
- 1941 (1)
- 1949 (1)
- 1951 (1)
- 1952 (1)
- 1953 (1)
- 1954 (1)
- 1955 (1)
- 1958 (1)
- 1964 (1)
- 1969 (1)
- 1971 (1)
- 1972 (1)
- 1974 (1)
- 1976 (1)
- 1977 (1)
- 1981 (1)
- 1982 (1)
- 1983 (1)
- 1984 (1)
- 1985 (1)
- 1986 (1)
- 1989 (1)
- 1990 (1)
- 1992 (1)
- 1993 (1)
- 1994 (1)
- 1995 (1)
- 1996 (1)
- 1997 (1)
- 1998 (1)
- 2023 (1)
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (528) (entfernen)
Gehört zur Bibliographie
- nein (528)
Schlagworte
- Kirchengeschichte (164)
- Katholische Kirche. Erzdiözese Freiburg (146)
- Geschichte (145)
- Zeitschrift (140)
- Evangelische Landeskirche in Baden (47)
- Baden (37)
- Karlsruhe (30)
- Biografie (29)
- Evangelische Kirche (28)
- Reformation (24)
Pfarrer gefeuert! Er taufte keine Babys, so die Schlagzeile der Bildzeitung am 11. Februar 1969 über die Vorgänge um den Kieselbronner Pfarrer Johannes Weygand, die ganz im Stil der Zeitung natürlich vereinfachte und verkürzte, jedoch zielgenau die Problemstellung formulierte: Pfarrer gefeuert! – Es geht zum einen um das kirchliche Dienstrecht. Er taufte keine Babys. – Zum anderen geht es um die kirchliche Lehre und Praxis der Taufe. Sündiger Seelenhirte oder Möbelschreiner? – Ein Pfarrer, der sein eigenes Kind nicht tauft, so überschrieb die Zeit bereits zwei Monate zuvor, am Nikolaustag 1968, ihren etwas differenzierteren Artikel über die Geschehnisse in Kieselbronn und bezog sich auf eine Aussage Weygands, lieber wieder in seinem erlernten Handwerk weiterzumachen als wider seinen Glauben zu handeln: lieber rechtschaffener Möbelschreiner als sündiger Pfarrer. Damit soll Weygands Gewissensbindung gezeigt werden, die mit den Worten „Hier stehe ich und kann nicht anders“ mit derjenigen Martin Luthers auf dem Reichstag zu Worms verglichen wird – und mit der Beschreibung der
Stimmungsänderung von Kirchenleitung und Gemeinde in der Beurteilung Weygands durch die Ausrufe „Hosianna“ zu „Kreuziget ihn“ gar mit dem Schicksal Christi.
Die Evangelische Landekirche in Baden hat seit 1821 den Bekenntnistand einer sog. Bekenntnisunion. Vor allem von lutherischer Seite hat es seit jeher starke Vorbehalte gegen die Unionsbildungen gegeben. Bereits im 19. Jahrhundert hat das zur Separation der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden von der Landeskirche geführt. Aber auch innerhalb der Landeskirche gab es heftige Auseinandersetzungen über das Verhältnis von Lehr- und Kircheneinheit in der Union und die Frage, welche Bedeutung der Anerkennung bestimmter Bekenntnisschriften in der Kirchenverfassung theologisch und rechtlich zukommt. Dieser Streit wurde zuletzt mit Vehemenz im Zusammenhang mit der Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in öffentlicher Synodaldebatte ausgetragen. In der Diskussion
über den Vorspruch zur neuen Grundordnung der Landeskirche von 1958 war vor allem der Wortlaut von Abs. 4 hoch kontrovers, der damals in der heute noch gültigen Fassung wie folgt festgelegt worden ist: Sie anerkennt, gebunden an die Unionsurkunde von 1821 und ihre gesetzliche Erläuterung von 1855, namentlich und ausdrücklich das Augsburger Bekenntnis als das gemeinsame Grundbekenntnis der Kirchen der Reformation, sowie den kleinen Katechismus Luthers und den Heidelberger Katechismus nebeneinander, abgesehen von denjenigen Katechismusstücken, die zur Sakramentsauffassung der Unionsurkunde in Widerspruch stehen.
Das absolutistisch regierte Fürstentum Baden brauchte wegen des durch Napoleon beförderten Zusammenbruchs des alten deutschen Reichs und wegen des Zuwaches vieler Gebiete nach „Entschädigung“ für die Abtretung linksrheinischer Gebiete eine neue Verwaltungsstruktur und ein geändertes Staatsrecht. Dieses schuf der Geheimrat Friedrich Brauer (1754–1813) mit seinen 13 Organisations- und seinen Konstitutionsedikten. Die Konstitutionsedikte, eine Zusammenfassung von Grundgesetzen, sollten „unwandelbar sein, mithin auch nur solche allgemeinen Grundzüge enthalten, die nach höchstmöglicher Wahrscheinlichkeit unter allem äußeren Wechsel als unveränderliche Basis fortdauern können.“ Brauer stellte sich hier nicht als Vertreter eines Repräsentativsystems dar, sondern er verfolgte in vielerlei Hinsicht das alte Reichsrecht und übertrug „reichsrechtliche Befugnisse“ auf seinen Souverän, den späteren Großherzog Karl Friedrich.
Die Geschichte einer Kirchen- oder Pfarrgemeinde lässt sich zuverlässig nur mit Hilfe der schriftlichen Überlieferung schreiben, die im Wesentlichen auf den in einem Pfarrarchiv vorhandenen Akten, Amtsbüchern und Urkunden beruht. Pfarrchroniken, die in vielen Landeskirchen verpflichtend waren bzw. sind, oder persönliche Berichte der Pfarrer sind in Baden eher selten anzutreffen, können aber Teil der pfarramtlichen Überlieferung sein. Auch Printerzeugnisse der Gemeinde wie das Gemeindeblatt sind Teil der amtlichen Überlieferung. Zu den Pfarramtsakten können privatrechtliche Unterlagen von kirchlichen Vereinen, etwa dem Kirchenchor oder dem Diakonieverein, hinzutreten; auf sie hat das Pfarramt nur bedingt einen Zugriff, denn es bedarf der unmittelbaren Entscheidung der rechtlichen Vertreter der Vereine, ob diese Unterlagen zur Verwahrung an ein Pfarrarchiv übergeben werden. In den letzten Jahrzehnten wurden gern auch sog. Zeitzeugen zu Vorgängen in der Gemeinde befragt. So wertvoll Zeitzeugenberichte – wenn sie überhaupt schriftlich fixiert wurden – sein können, so bedürfen sie doch immer der Verifzierung anhand der „amtlichen“ Überlieferung. Für Nachlässe aus privater Hand ist ein Pfarrarchiv in der Regel nicht der geeignete Ort; diese oder auch Predigtsammlungen sollten an ein zentrales Archiv, für den Bereich der badischen Landeskirche ist dies das Landeskirchliche Archiv, gegeben werden.
Jubiläen geben Anlass sich zu erinnern. Der Erinnerung und Vergewisserung dienen
Veranstaltungen wie Feiern oder Tagungen und Seminare, mehr noch aber Veröffentlichungen. Das war ebenfalls bei den zurückliegenden Unionsjubiläen der Fall, insbesondere bei dem 100-Jahre-Jubiläum der Union 1921, doch auch bei den anderen
genannten.
Im Allgemeinen handelt es sich um historische Rückblicke, wobei die Vorgeschichte meist mit einbezogen wird, leider so gut wie nie die konkrete Nachgeschichte. Oft werden Bezüge zur Reformation 1517 und zum Reichstag zu Worms 1521
hergestellt. – Im Folgenden wird eine bibliographische Übersicht geboten, keine
tiefergehende inhaltliche Analyse.
Zeugnisse aus schwerer Zeit
(2021)
Vielerorts wurde im Jahre 2020 an die letzte
Phase des Zweiten Weltkrieges (1939 – 1945) und
an die erste Nachkriegszeit erinnert. Gern bin ich
der Einladung von Herrn Prof. Edgar Tritschler
nachgekommen, wenig bekannte Dokumente aus
dem Dekanat Villingen den Lesern dieses Jahrbuchs vorzustellen. Am 17. Mai 1945, bald nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht (8.5.1945),
forderte Conrad Gröber (1872 – 1948, Erzbischof
von Freiburg 1932 – 1947) die Pfarrer der Erzdiözese Freiburg auf, Ereignisse in der Pfarrei vor,
während und nach der Besetzung zu schildern;
weiter sei zu berichten über Schäden an kirchlichen Gebäuden, über die allgemeine Lage und das Verhalten ehemaliger Nationalsozialisten.
Die in die Pflicht Genommenen verfügten über
große Freiheit; sogar zum Tabuthema „Vergewaltigungen“ sollten sie sich äußern!
Platzverweis?
(2021)
Was liegt für Baarbewohner in diesen tristen Corona-Wochen näher, als bei den herrschenden sommerlichen Temperaturen nach den Störchen Ausschau zu halten. Wo doch die Zahl erfolgreich bebrüteter Storchennester von Jahr zu Jahr weiter zunimmt – was für ein erfreuliches, was für ein tröstliches Signal in den Zeiten des weltweiten Artenschwunds wie der verordneten Isolation! Per Rad also, soviel lassen die Pandemie-Beschränkungen ja eben noch zu, nichts wie ab durch die Dörfer, erst nach Pfohren, wo sich sogar in der Phase schlimmster Bestandeseinbrüche noch zwei Storchenpaare hatten behaupten können; dann die Donau abwärts nach Neudingen, wo dank ausgeprägter Storchenliebe der Dorfbewohner und eines engagierten Storchenbeauftragten seit Jahren ein besonders lebhafter Zuzug registriert werden kann: Sieben Storchennester, verteilt auf Giebel, Leitungsmasten und Baumkronen, dürften es inzwischen sein; selbst das Dach des Gasthauses Storchen ziert neuerdings wieder eines wie auch nebenan eines auf der Sonne.
Die Pauluskirche
(2021)
Der erste offizielle evangelische Gottesdienst
mit den wenigen protestantischen Einwohnern
in Villingen wurde am Sonntag, dem 12. Februar 1854, vormittags um 10.30 Uhr im Saal des
Strafgerichtsgebäudes von Villingen in der Niederen Straße 94 gefeiert.
Allerdings war 1537 – 1539 während der Pestflucht der Freiburger Universität schon einmal
ganz kurz durch Magister Blasius Müller im
Münster „lutherisch gepredigt“ worden (Heinrich Neu, Bd. 2, S. 422). Wie Isabel Schaeffer
in ihrer Staatsexamensarbeit über die Pestflucht
der Universität Freiburg nach Villingen darlegt,
fielen damals die Reaktionen des Villinger Rates
und des Münsterpfarrers auf Müllers Predigten,
der als Freiburger Hochschullehrer in Villingen
Grammatik unterrichtete, nahezu vernichtend
aus. In den Senatsprotokollen der Universität
Freiburg von 1535 und 1536 kann man lesen,
dass die schriftlich kundgetane Empörung des
Münsterpfarrers Laurentius Hering im Senat
geteilt wurde.
»Aus der Trennung heraus!«
(2021)
1818 Badische Verfassung und 1821 Badische Kirchenunion sind zwei Daten des gleichen modernitätsgeschichtlichen Integrationsprozesses im Zusammenhang mit der Konstituierung und Konsolidierung des Großherzogtums. Damit ist die evangelische Landeskirche von vornherein in die gesellschaftliche Transformation eingebunden. Aus dieser »Gründungszene«, so wurde 2021 wieder bewusst gemacht, hat »die Evangelische Landeskirche in Baden ihre Gestalt und ihr Profil als öffentliche Kirche« entwickelt (J. C. Bundschuh). Weil Verfassung und Kirchenunion am gleichen »gesellschaftlichen Transformationsprozess« teilnehmen, ist 1821 ein Thema der ganzen badischen Geschichte. Über das Gründungsdatum hinaus gilt die Union heute als »Ausgangspunkt für ein fruchtbares interreligiöses Gespräch« und als eine Perspektive für ein ökumenisches Miteinander im 21. Jahrhundert. Das Jubiläum wird publizistisch in Erinnerung gebracht durch einen »Bildatlas zur Kirchengeschichte«, einer Vorlesungsreihe der Pädagogische Hochschule und einer Ausstellung im Generallandesarchiv Karlsruhe.
Abgesehen von kirchenmusikalischen Beiträgen im Umfeld des Hofes oder in bürgerlichen Kreisen der größeren Städte wies die kirchenmusikalische Praxis zur Zeit der Union 1821 mit Blick auf das Orgelspiel und den Gemeindegesang große Defizite auf, die auch das neue Unionsgesangbuch von 1836 nicht auffangen konnte. Das änderte sich erst, als 1880 im Zusammenhang mit der Herausgabe eines neuen Gesangbuchs (1883) ein Kirchenchorverband gegründet wurde, der nicht nur den Gemeindegesang befördern sollte, sondern eine Vielzahl von Kirchenchören überall im Lande hervorbrachte und mit geeigneter Chorliteratur versorgte. Zur gleichen Zeit entstanden auch die Posaunenchöre, die zu einem besonderen Markenzeichen der Kirchenmusik in Baden avancierten. Zur Verbesserung des Orgelspiels wurden Fortbildungsveranstaltungen organisiert, die zur Keimzelle einer Professionalisierung im Bereich der Kirchenmusik wurden. 1919 wurde mit Hermann Meinrad Poppen der erste Landeskirchenmusikdirektor in Baden bestellt, dessen Bemühungen es u. a. zu verdanken ist, dass 1931 in Heidelberg das Kirchenmusikalische Institut (heute Hochschule für Kirchenmusik) gegründet werden konnte. Seit den 1950er Jahren hatte Baden durch bekannte Vertreter des Neuen Geustlichen Liedes wie Martin Gotthard Schneider und Rolf Schweizer maßgeblichen Anteil an der Etablierung des neuen Liedguts in den Gottesdiensten der Gemeinde und im Evangelischen Gesangbuch von 1993.