230 Christentum, Christliche Theologie
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Das Konstanzer Konzil ist ein Glied in der Kette spätmittelalterlicher Reformkonzilien, die von der Idee beseelt waren, dass kirchenpolitische Probleme, die die
Christenheit im Allgemeinen betreffen, auch nur durch die Allgemeinheit gelöst werden können. [1] Die Praxis fand man in Spätantike und Frühmittelalter vorgemacht; [2]
die
entsprechende Theorie hatten Papstkritiker wie Marsilius von Padua (gest. 1342/43) und
Wilhelm von Ockham (gest. 1347) in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts entworfen. [3]
Zwar wurden die beiden Gelehrten wegen ihrer Streitschriften von Papst Johannes XXII.
(1316–1334) als Ketzer verurteilt, trotzdem stießen ihre Ideen auf eine breite Resonanz. [4]
In die Tat umgesetzt wurden die Konzilspläne aber erst Jahrzehnte später, zunächst im
norditalienischen Pisa, wenig später in Konstanz. [5]
»Ich bin zwischen die Zeiten gefallen«, so schildert der schwäbische Literat Hermann Kurz (1813-1873) seine Situation zwischen Revolution und Realismus.[1] Und
so könnte man auch die Umstände beschreiben, in denen die evangelischen Hofprediger zur Zeit Herzog Eberhard Ludwigs - zuerst in Stuttgart, dann später in
Ludwigsburg- ihren Dienst taten: zwischen dem Gebot Gottes und den Gesetzen
des Gebieters, zwischen Thron und Altar, Kirche und Staat, zwischen dem
Lebensgefühl des Barock und der Lebenseinstellung des Protestantismus, zwischen Leben und Tod in der Hof- und Gruftkirche, zwischen der alten Residenz
Stuttgart und der neuen Residenz Ludwigsburg.
Zu 300 Jahren Ludwigsburger Stadtgeschichte gehören auch die Geschichten ihrer Kirchen. Konfessionen und Religionen gestalten das Leben in einer Stadt wesentlich mit, da Kultus und Kultur zusammenwirken. Dass sie als Kirchen hier gleich zu
Beginn im Plural genannt werden, ist zwar aus heutiger Sicht selbstverständlich, keineswegs jedoch aus den Anfängen der Ludwigsburger Geschichte. Als Schloss und Stadt Ludwigsburg heranwuchsen, war das Herzogtum Württemberg ein evangelisches Gemeinwesen lutherischer Prägung. Dies hatte die Reformation seit 1534 so entwickelt und wurde in der Großen Württembergischen Kirchenordnung von 1559 und dem Landtagsabschied von 1565 festgeschrieben, gültig als das Grundgesetz des evangelischen Württemberg bis zum Königreich 1806 und prägend weit darüber hinaus. So hatten seit der Reformation alle Landesbeamten in sämtlichen Dienstbereichen die so genannte Konkordienformel, die in Tübingen entstandene Bekenntniseinigung der Lutheraner, bei Dienstantritt zu unterzeichnen. Eine Trennung von Staat und Kirche gab es nicht, Bürgergemeinde und Kirchengemeinde waren eines, die Kirchenleitung eine herzogliche Behörde und der Herzog das Oberhaupt seiner Landeskirche, die damit die Form einer Staatskirche besaß. Dazu kam, dass Württemberg seit dem Tübinger Vertrag von 1514 eine ständische Verfassung hatte, was den Vertretern der Landstände, zu denen die Ehrbarkeit, die Städte und die Vorsteher der großen Klöster gehörten, eine große Machtstellung in der Landespolitik einräumte. Auch nach der Reformation waren unter den insgesamt 83 Mitgliedern des württembergischen Landtags 14 evangelische Prälaten als Leiter der Klosterschulen. Somit hatte die Landeskirche auf diesem Weg starken Einfluss auf die Landespolitik, notfalls auch gegen den Herzog, obwohl dieser Kirchenoberhaupt war! Ob diese Machtposition dem Auftrag der Kirche Jesu Christi, die das Evangelium frei und unabhängig auszurichten hat, dienlich war, steht noch einmal auf einem anderen Blatt.
Einleitung
Seit Jahrhunderten feiern die Staufener Bürgerinnen und Bürger am 26. Juli – bzw. an dem darauf folgenden Sonntag – das Annafest. Seit den 50er und 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts besuchen Staufener, die in anderen Orten wohnen, aus diesem Anlass oft mals ihr Heimatstädtchen. Heutzutage kommen zahlreiche Touristen und Menschen aus vielen Nachbarorten Ende Juli nach Staufen, um das bekannte Volksfest mitzufeiern.
Die Dörfer im Ried nehmen innerhalb der zersplitterten reichsritterschaftlichen Gebiete am Oberrhein eine Sonderstellung ein. Sie waren über zweihundert Jahre lang, vom späten Mittelalter bis nach dem Dreißigjährigen Krieg, unter der Herrschaft der Freien Reichsstadt Straßburg, gehörten zum Straßburger Landgebiet als „überrheinische Dörfer" wie die Amtsbezeichnung lautete. Doch die Beziehungen zu Straßburg, diesfalls zum Bistum Straßburg, sind weit älter. Um 1300 war Nonnenweier ein Kondominat, an dem das Bistum einen Anteil hatte, das Heilige Römische Reich Deutscher Nation einen anderen. Bei allem Wechsel der Besitzverhältnisse und Anrechte - die Herren von Windeck und die von Geroldseck erwarben Rechte - setzten doch die Bischöfe von Straßburg ihre Ansprüche durch, bis 1401 das Bistum seinen Anteil an Nonnenweier an die mächtiger gewordene Freie Reichsstadt Straßburg verpfändete. Von da an waren die Dörfer Teil der „Landpflegerei" unter der Herrschaft des Magistrats Straßburgs. Erst 1663 sah sich der Magistrat, durch die Verschuldung der Stadt im Dreißigjährigen Krieg, genötigt, die Dörfer rechts des Rheins zu verkaufen. Einer der militärischen Führer der protestantischen Partei im Dreißigjährigen Krieg, Johann Christoph von der Grün, Oberst und früher Adjudant Bernhards von Weimar, kaufte alle Rechte an Nomnenweier, Niederhausen, Allmannsweier und Wittenweier für 24.000 Reichsgulden.
Oder wisst ihr nicht, dass alle, die wir auf Christus Jesus getauft sind, die sind in seinen Tod getauft? So sind wir ja mit ihm begraben durch die Taufe in den Tod, damit, wie Christus auferweckt ist von den Toten durch die Herrlichkeit des Vaters,
auch wir in einem neuen Leben wandeln. Denn wenn wir mit ihm verbunden und ihm gleich geworden sind in seinem Tod, so werden wir ihm auch in der Auferstehung gleich sein. Wir wissen ja, dass unser alter Mensch mit ihm gekreuzigt ist, damit der
Leib der Sünde vernichtet werde, sodass wir hinfort der Sünde nicht dienen. Denn wer gestorben ist, der ist frei geworden von der Sünde. Sind wir aber mit Christus gestorben, so glauben wir, dass wir auch mit ihm leben werden (Röm 6, 3-8).
Liebe Festgemeinde! Das hätte sich die Gründergeneration nicht träumen lassen. Nach 150 Jahren gibt es die Wartburg immer noch. Anders als damals, als sie als Akademisch-Theologischer Verein Heidelberg gegründet wurde. Aber allemal noch so lebendig, dass Sie heute froh und unübersehbar feiern können. Und dabei nicht nur zurück, sondern sicher
auch nach vorne schauen. Natürlich geht bei einem runden Jubiläum – und 150 Jahre sind ein stolzes rundes
Jubiläum – der Blick zunächst einmal zurück. Der Vergangenheit verdanken wir die Gegenwart. Wie kompliziert und undurchschaubar sie sich uns oft auch darstellt. Der Vergangenheit, der Gründung vor 150 Jahren, verdankt sich auch Ihre Verbindung. Aber die Erinnerung, auch die beim Feiern, darf nie nureine einseitig rückwärtsgewandte sein. Sie dient allemal auch der Zukunftsfähigkeit. Sie muss ihr dienen. Schließlich wollen Sie in 25 oder gar in 50 Jahren wieder ein Jubiläum feiern. Doch dann, da bin ich mir ganz sicher, allemal wieder unter neuen Vorzeichen. Tempora mutantur, et nos in illis. Die Zeiten ändern sich. Und wir uns mit ihnen. Warum schaut der Festprediger gleich so sehr nach vorne und in die Zukunft, wo
es heute doch darum geht, den 15. Juni 1863 zu feiern. Ganz einfach. Das liegt an jenem Bibel-Vers, den ich der heutigen Festpredigt wunschgemäß zugrunde lege. Jener Vers zugleich, den sich Ihre Gründungsmitglieder als Wahlspruch ausgesucht
haben.
Der offizielle Hurrapatriotismus des Kaiserreichs und die fast einhellige Kriegsbegeisterung im städtischen Bildungsbürgertum, anfängliche Siegesmeldungen von der Front, bald aber auch Nachrichten von vielen Verwundeten und Gefallenen versetzten die Pfarrer in den Heimatgemeinden bereits vom August 1914 an unter einen besonderen Erwartungsdruck ihrer Gemeindeglieder. Die Kriegsstimmung musste aufgenommen werden; bei den meisten Predigern geschah es bis zuletzt mit überzeugtem Nationalismus. Andererseits galt es, Verantwortungsträger zu ermutigen und Leidtragende zu trösten sowie eine Deutung des Geschehens und Weisung zu geben. Die Predigten waren somit meist weniger Bibeltextauslegungen als Thema- oder Mottopredigten, eben „Zeitpredigten“ (Ernst Lehmann). Die älteren Pfarrer an der „Heimatfront“ wurden, trotz immer wieder neuer Mobilmachungsaktionen, durchweg als unabkömmlich eingestuft, jedoch neben ihrem eigentlichen Gemeindedienst als Garnison- oder Lazarettpfarrer eingesetzt. Ihre Kriegspredigten und Kriegsandachten ließen sie oft drucken, damit sie auch ihren Gemeindegliedern im Felde zugesandt werden konnten oder um mit dem Verkaufserlös Hilfsmaßnahmen zu unterstützen.
Über Leben und Wirken Johann Laurentius Höltzlins ist bisher wenig bekannt, obwohl die Zahl der mit seinem Namen verbundenen und erhaltenen, gleichwohl noch
weitgehend unbeachteten Druckschriften nicht klein ist.
Geplant sind drei Teilaufsätze, aufgeteilt anhand dieses Schrifttums, in welchen Leben und Wirken Höltzlins in
geschichtlicher Folge näher dargestellt werden.
Dabei wird die bisher meist ganz in den Vordergrund gerückte Frage, wie sich
Höltzlin als Oberhofprediger und Beichtvater Karl Wilhelms zu den erotischen
Eskapaden des Landesherrn und Karlsruher Stadtgründers verhalten hat und ob er
wegen seiner angeblichen Stellungnahme zur Bigamie des Fürsten vom Hof entfernt
wurde, nur gestreift.
Neuanfang nach 1945?
(2019)
In der deutschen Nachkriegsgeschichte spielte immer wieder die Frage eine Rolle: Wie konnte es dazu kommen, dass ehemalige überzeugte Nationalsozialisten nach dem Kriegsende 1945 in Politik und Regierung bald ihre Tätigkeit in herausgehobener Position fortsetzen konnten? Zwei der bekanntesten Beispiele waren Hans Globke und Hans Filbinger. Globke, Jurist und hoher Regierungsbeamter im Dritten Reich, war unter Bundeskanzler Adenauer ein einflussreicher Politiker; bei der Entnazifizierung 1947 aufgrund unwahrer persönlicher Angaben als „unbelastet“ eingestuft, wurden seine – auch judenfeindlichen ‒ Verstrickungen in das NS-Regime erst spät, zu spät, öffentlich bekannt. Filbinger, als NSDAP-Mitglied vielfach aktiver Marinerichter im Dritten Reich, einschließlich der Verhängung von politischen Todesurteilen, war nach 1945 dann CDU-Politiker und baden-württembergischer Ministerpräsident, der erst 1978 zurücktreten musste, als seine Vergangenheit bekannt geworden war („Filbinger-Affäre“). Zwei andere Beispiele: Das „Rosenberg-Projekt“ des Bundesjustizministeriums untersuchte personelle und sachliche Kontinuitäten nach der NS-Zeit. Daran schließt sich jetzt eine institutseigene Studie „Die Bundesanwaltschaft und die NS-Zeit“ an.