230 Christentum, Christliche Theologie
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„Omnia ad maiorem Dei Gloriam“ (Alles zur größeren Ehre
Gottes), so lautet der Leitspruch der Jesuiten, die bis zur Aufhebung ihres Ordens (1773) in der Markgrafschaft Baden wirkten.
Ihre Missionstätigkeit in der Niederlassung Ottersweier, von wo
aus sie auch die umliegenden Orte und darunter auch Bühl
betreuten, ist nun in dem zweibändigen von der Stadt Rastatt
in Auftrag gegebenen und von Hans Heid herausgegebenen
Werk „Die Jesuiten in der Markgrafschaft Baden (1570–1773)
Heidelberg 2015“ ausführlich dargestellt.
Der „Große Dingrodel" von St. Peter auf dem Schwarzwald ist aus heutiger Sicht eine der wichtigsten
Quellen zur Erforschung mittelalterlicher Rechtsgrundlagen am Oberrhein. Hans-Otto
Mühleisen gesteht dem Dingrodel überregionale Bedeutung zu, da er „eines der vollständigsten
Bauernrechte de späten Mittelalters" sei.*1 Die Einleitung sowie der Schlussabsatz des
"Großen Dingrodels" enthalten wichtige Auskünfte über die Verfahrensweise bei der Entstehung
des Weistums sowie über das Verhältnis zwischen Klosterherrschaft und bäuerlicher
Genossenschaft. Diesen Themen soll in diesem Aufsatz nachgegangen werden. Neue Forschungserkenntnisse,
insbesondere zum angeblichen Entstehungsdatum 1456, werden vorgestellt.
Die erste protestantische Generalsynode im Großherzogtum Baden fand 15 Jahre nach dessen Etablierung statt. Sie tagte vom 2. bis zum 26. Juli 1821 in Karlsruhe unter der Präsidentschaft des Staatsministers Carl Christian Freiherr von Berckheim, der in Lörrach ein Schüler des jungen Theologen Johann Peter Hebel gewesen war. Großherzog Ludwig (I.) hatte sie einberufen lassen mit dem erklärten Ziel, die beiden – im neuen Großherzogtum vorfindlichen – sogenannten protestantischen Religionsparteien – die „lutherische“ und die „reformierte“: jene mit ihren Schwerpunkten vor allem im markgräflichen Alt-Baden(-Durlach), in den Ritterschaften des Kraichgaus und in der Grafschaft Wertheim; diese mit ihrem Schwerpunkt in der Kurpfalz – zu vereinigen zu einer „Union“: zu einer „Vereinigten evangelisch-protestantischen Kirche im Großherzogtum Baden“. Deshalb sprechen wir von der „Unionssynode 1821“. Diese Generalsynode hatte sich viel vorgenommen – und sie hat viel erreicht; sehr viel – in gut drei Wochen. Was sie vor allem erreicht hat, war eben die „Union“ als solche: die wirkliche Vereinigung der beiden evangelischen Kirchen im Land, und das nicht zuletzt in einer Frage, über die alle Menschen zu allen Zeiten gerne streiten: übers Geld!
Das Thema – Bekenntnis und Bekenntnisrecht – wirkt spröde. Darum beginne ich anekdotisch: Immer wieder einmal kommt aus Stuttgart die Zumutung – und sie kommt immer nur aus Stuttgart: Die beiden Evangelischen Landeskirchen im Bundesland Baden-Württemberg sollten fusionieren. Schließlich „lebten wir im 21. Jahrhundert“ – und was die üblichen Parolen so sind. Dazu hat der frühere Landesbischof Ulrich Fischer einmal bemerkt: Die Fusion mit den Schwaben wird kommen, aber erst am Jüngsten Tag – und auch dann erst am Abend! Eine weniger launige Antwort auf die besagte Zumutung wurde schon im Sommer 1945 gegeben – nach dem Ende der Nazi-Herrschaft und des „Kirchenkampfes“:
Am 1. August 1945 kamen in Freiburg im Breisgau ca. 30 Pfarrer und Laien zur so genannten Oberländer Synodalen Tagung der Badischen Bekenntnisgemeinschaft zusammen, darunter aus Karlsruhe auch die beiden Oberkirchenräte der Rumpf-Kirchenleitung, Dr. iur. Otto Friedrich und Gustav Rost.
500 Jahre Pfarrei Daisbach
(2002)
In frühester Zeit war Daisbach eine Filiale der Pfarrei Neidenstein, die zum Landkapitel Waibstadt des Bistums Worms gehörte. 1375 stimmten die Neidensteiner Grundherren von Venningen dem Wunsch der Gemeinde Daisbach nach einem eigenen
Kaplan zu mit der Maßgabe, dass diese Kaplanei weiterhin eine Filiale von Neidenstein bleiben müsse. Der Kaplan las zwar an einigen Tagen in Daisbach die Messe, doch fanden die Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen, Taufen und Beerdigungen
weiterhin in Neidenstein statt. Die Toten wurden dort bestattet.
Die Welt im Kabinettschrank
(2015)
„Wenn je eine religiöse Korporation der Menschheit
wohltätig war, so gehört in deren erste Reihe
das Benediktinerstift zu Villingen”, urteilten
die Gründer der Städtischen Altertümersammlung
Jahrzehnte nach Aufhebung des ehemaligen
Klosters St. Georgen. Dort seien „ohne Interesse,
ohne Lohn, nur zum Wohle der Jugend Schätze
der Wissenschaft” gesammelt worden. Getreu
der Losung Initium sapientiae timor domini sei
bei aller Wissenschaftlichkeit jedoch Religiosität
„das Grundprinzip” geblieben, „darauf das ganze
Lehrsystem der Georgier gebaut war”. Schätze der
Wissenschaft gab es bei den Benediktinern nicht
nur im übertragenen, geistigen Sinn. Seit dem
18. Jahrhundert bestand im Kloster eine
wissenschaftliche Schausammlung mit zahlreichen
Exponaten, die vom zweihändigen Schwert bis zur
physikalischen Apparatur reichten. Die Einrichtung
eines Museums im geistlichen Umfeld eines
Klosters mag zunächst überraschen, doch reihen
sich die Villinger Benediktiner mit ihrer Sammelleidenschaft
in eine lange und ganz Europa umfassende
Entwicklung.
Gibt es ein liberales Erbe?
(2010)
Gibt es ein liberales Erbe? Um diese Frage zu beantworten, müssen wir uns zunächst darüber verständigen, was wir unter dem liberalen Erbe verstehen wollen. Drei Punkte will ich einleitend nennen: Zum liberalen Erbe gehört 1. eine evangelische Kirche, die ein weites Herz hat. Sie übt keinen Bekenntnis- und Glaubenszwang aus. Sie lässt den Glauben eine innerliche Angelegenheit des einzelnen Menschen sein. Sie wertet die formelle Kirchenmitgliedschaft, die nur anlässlich der Kasualien den Kontakt zur Gemeinde sucht, nicht ab. Sie unterstützt den Gemeindegedanken, will, dass sich die Kirche von unten her bildet, durch das lebendige Engagement ihrer Mitglieder.
In der zweiten Hälfte des vorletzten Jahrtausends hatte sich im östlichen Alpenraum als Überrest der ehemaligen römischen Provinz Raetia prima ein historischer Raum
herausgebildet, der nach seinem politischen und kirchlichen Zentrum schon im Frühmittelalter Rhetia Curiensis, also Churrätien, genannt wurde. Das Kloster Pfäfers war seit
seiner Gründung in der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts darin eingebunden. So belegt
das einzige frühmittelalterliche Besitzverzeichnis eines churrätischen Klosters, der ins
sogenannte Churrätische Reichsgutsurbar integrierte Pfäferserrodel aus der ersten Hälfte
des 9. Jahrhunderts, Klosterbesitz vor allem in Unterrätien, also im St. Galler, Liechtensteiner und Vorarlberger Rheintal, in der Bündner Herrschaft und im Seez- und Walenseetal. Aber auch rheinaufwärts bis in die Foppa und ins Lugnez finden sich Klostergüter, ebenso vereinzelt an der Julier- und an der Splügenroute, Weinberge und anderer
Besitz im ebenfalls churrätischen Vinschgau sowie im ausserrätischen Teil des oberen
Etschtals, aber auch Ferngüter im benachbarten Alemannien bis ins luzernische Weggis
und in den Raum nördlich des Bodensees.
Die Mutterpfarrei Stollhofen
(2005)
In der Zeit der Christianisierung, etwa um 600 n. Chr. entstanden die ersten Urpfarreien in unserer Gegend. Karl Reinfried beschrieb folgende Theorie der Aufteilung der Ur- oder Mutterpfarreien. Eine der Urpfarreien war Steinbach mit den heutigen Gemeinden Sinzheim, Steinbach, Bühl (nördlich von der Bühlot) und reichte bis an den Rhein, einschließlich auch Hügelsheim und Stollhofen bis an den Schwarzbach. Südlich davon schloss sich dann die Pfarrei Sasbach an, die sich ebenfalls, laut Reinfried, bis an den Rhein erstreckte. Nicht ganz einzusehen ist diese großflächige Aufteilung, da die sog.
Rheinstraße in der Hauptverkehrsachse zwischen Straßburg und Ladenburg bzw. am verkehrsgünstig gelegenen Rheinstrom lag und sicher zu einem bevorzugten Siedlungsgebiet gehörte. Warum sollten sich die Orte, die sich am Gebirgsrand damals etwas weiter vom Verkehr weg befanden, schneller entwickeln? Vermutlich hatten sich diese Urpfarreien gleichzeitig entwickelt und stellten sich um das Jahr 1000 etwa wie folgt dar. Steinbach mit Sinzheim bis nördlich Bühlot, Sasbach mit Ottersweier südlich der Bühlot bis Achern. Iffezheim mit Sandweier, Stollhofen mit Hügelheim, Söllingen, Schiftung und nördliches Schwarzach. Seherzheim mit Ulm und südliches Schwarzach. Zugleich scheinen sich die sog. Waldgenossenschaften gebildet zu haben. So umfasste die Pfarrei Stollhofen zugleich die Bannwaldgenossenschaft und die Pfarrei Seherzheim den sog. Fünfheimburgerwald.
Stollhofen gehörte zu den Mutterpfarreien wie Steinbach, Sasbach und Scherzheim. Steine aus dem Fundament der 1632 zerstörten Pfarrkirche von Stollhofen (St. Cyriak) zeigen in die Zeit um 800. Noch in der Zeit der Gründung der Benediktinerabtei Arnulfsau bzw. Schwarzach, dürfte die Mutterpfarrei entstanden sein. Die Kirche stand im heutigen Friedhof und war mit einer Wehrmauer umgeben. Nach den Urkunden der Baupflichten war sie eine sog. Chorturmkirche. Nur eine Grabplatte aus dem Jahre 1348 ist von der Kirche erhalten geblieben. 1154 erscheint der erste schriftliche Hinweis von dem Herrenhof mit Kirche in Stollhofen. Sehr früh 1218 wurde die Michaelskapelle in Schwarzach genannt, die zur Pfarrei Stollhofen gehörte. 1250 wurde sie dem Kloster Schwarzach zugeschlagen und diente dann lange Zeit als Pfarrkirche und später als Friedhofskirche für Schwarzach.