250 Christliche Orden und Ortskirchen
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Die Stadt Neuenburg am Rhein besaß im 15. Jahrhundert, wiewohl sie nur eine Kleinstadt im südlichen Breisgau war, an ihrer Pfarrkirche, dem Liebfrauenmünster, eine eigene Klerikergemeinschaft. Die einzelnen Inhaber der 1493 schließlich 17 Altarpfründen vorzustellen und hinsichtlich ihrer Pflichterfüllung zu untersuchen, war möglich, weil die moderne Kommune Neuenburg am Rhein seit 1991 das Vorhaben tatkräftig unterstützt und materiell fördert, alle Urkunden, in denen die Stadt oder einzelne ihrer Einwohner zwischen 1185 und 1500 handeln oder erwähnt sind, in Regestenform der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Die „Urkunden der Stadt Neuenburg am Rhein“, deren erster von 1185 bis 1350 reichender Band 2014 erschien, sind, weil sie sowohl Geistliche wie Weltliche, sowohl Kleriker wie Laien in Neuenburg oder mit Beziehung zu Neuenburg erfassen, auch für die Kirchengeschichte des Breisgaues aufschlussreich, worauf bereits hingewiesen werden konnte. Hinsichtlich der Neuenburger Kaplansgemeinschaft wird das Regestenwerk aber erst mit seinem dritten Band für die Jahre von 1414 bis 1462 und mit seinem vierten für die Jahre 1463 und 1500 aufschlussreich werden, denn diese werden die Masse der Zeugnisse enthalten, die der genannten Prosopografie der Kapläne zugrunde liegen.
Als vor etwa einhundertfünfzig Jahren in Baden eine ganze Reihe von evangelischen Kirchengemeinden mit den jeweiligen bürgerlichen Gemeinden Verträge über die Kostenträgerschaft des Organisten- und des Messnerdienstes schloss, entstand ein Vertragstypus, dessen Hintergründe und Zielrichtung heute weitgehend in Vergessenheit geraten sind. Dies ist nicht nur aus Gründen der Rechtsklarheit misslich, zumal die Verträge grundsätzlich noch heute in Geltung stehen, sondern auch aus kirchenhistorischen Gründen: An diesen Verträgen kann die Entwicklung in der organisatorischen Trennung von Staat und Kirche quasi im Mikrokosmos nachvollzogen werden, und zwar an der Schnittstelle von Schule, kirchlicher und bürgerlicher Gemeinde. Außerdem kann an diesen Verträgen der Übergang von der Naturalwirtschaft zur
Finanzwirtschaft im 19. Jahrhundert abgelesen werden.