260 Soziallehre, Ekklesiologie
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Die Mainzer Erzdiözese war — ähnlich wie ihr Suffragan Konstanz — von enormen Ausmaßen. Sie reichte von der Nahe im Südwesten bis zur Saale im Nordosten, vom südlichen Niedersachsen bis zum Odenwald. Flächenmäßig war zwar die Diözese Konstanz größer, hinsichtlich der Zahl der Pfarreien stand aber das Erzbistum Mainz an erster Stelle. Die Verwaltung des Erzbistums Mainz zeigte im Spätmittelalter stark entwickelte regionale Strukturen, deren Ausprägung wohl auf die Größe der Diözese zurückzuführen ist. Für die geistliche Verwaltung und die Pfründenvergabe waren die Archidiakone und ihre Offiziale zuständig. Wie die Pfründenbesetzung vonstatten ging, welche Instanzen daran beteiligt waren und welche Quellengruppen Auskunft über diese Vorgänge geben können bzw. zur Verfügung stehen, soll exemplarisch für die Mainzer Archidiakonate Fritzlar und Erfurt aufgezeigt werden.
Dem am 9. Februar 1601 in Chur vom Domkapitel neu gewählten Churer Bischof Johann V. Flugi von Aspermont (1601-1627) stand nicht nur ein schwieriges, in persönlicher Hinsicht wiederholt leidgeprüftes Episkopat bevor, sondern der Beginn des 17. Jahrhunderts war auch eine der turbulentesten Epochen in der über 1550-jährigen Geschichte des Bistums Chur. Der Freistaat der Gemeinen Drei Bünde, welcher zum Kernterritorium des kirchlichen Sprengels zählte, lag damals im Spannungsfeld der europäischen Großmächte. Der verhängnisvolle Zankapfel „Freier Durchpass“ für französisch-venezianische oder spanisch-mailändische Truppen über die Alpen markiert den Ausgangspunkt zu einem bald offen ausbrechenden Parteienkampf in Bünden, der sich zu einem konfessionspolitischen Flächenbrand ausweiten sollte. Er stellt den Beginn der so genannten „Bündner Wirren“ dar und belastete beinahe die gesamte Regierungszeit Johanns V. Wegen der auf willkürlich zusammengerufenen Strafgerichten gefällten Schandurteile, die mitunter direkt gegen Leib und Leben des ersten tridentinischen Churer Reformbischofs gerichtet waren, musste Johann V. bis 1610 größtenteils von seinen österreichischen Bistumsteilen Vorarlberg (Stadt Feldkirch) oder Vinschgau (Schloss Fürstenburg) aus die kirchlichen Geschicke leiten. Am 4. Mai 1610 erhielt er von der Stadt Chur die Zusicherung des freien Geleits für seine Rückkehr in die Bischofsstadt, wo er — auf dem Ritt von Feldkirch her über die Luzisteig nur knapp einen Attentat entkommen — im November 1610 eintraf. In diese Zeit der Wirren fällt im Februar/März 1611 — also genau vor 400 Jahren — der Anfang der seither beinahe lückenlosen Führung der Churer „libri ordinandorum“, der Weihebücher, auch „protocolli ordinandorum“ genannt, in welchen man neben den herkömmlichen Einträgen der Kandidaten mit Zulassung zu den niederen und höheren Weihen ab dem Episkopat Johanns VI. Flugi von Aspermont (1636-1661), einem Neffen des oben Genannten, auch Einträge zu vollzogenen Kirchweihen und Investituren findet.
Das im 18. Jahrhundert in Bruchsal befindliche Schriftgut des Bistums und Hochstifts Speyer wurde nach der 1793 erforderlich gewordenen Flüchtung der Registraturen der in Speyer verbliebenen Verwaltungsstellen mit diesem vereinigt und nachfolgend auf das Generallandesarchiv Karlsruhe, das 1817 neu gegründete Landesarchiv Speyer, das Erzbischöfliche Archiv Freiburg und das Archiv des Bistums Speyer aufgeteilt.
Bedeutung und Auswertungsmöglichkeiten der Konstanzer Investiturprotokolle des 16. Jahrhunderts
(2011)
Ende Juni 2010 konnte nach Abschluss der Redaktions- und Registerarbeiten der Kommentarband zu der schon 2008 im Druck erschienenen, von Franz Hundsnurscher bearbeiteten Regestenedition der Investiturprotokolle der Diözese Konstanz aus dem 16. Jahrhundert ausgeliefert werden. Damit liegt eine fast das gesamte 16. Jahrhundert abdeckende historische Quelle vor, die das Zeitalter der Reformation und Konfessinalisierung aus der verwaltungstechnisch-fiskalischen Perspektive der Konstanzer Kurie beleuchtet. Die Investiturprotokolle des Bistums Konstanz, eines der größten Bistümer nördlich der Alpen, und damit eine bis ins 16. Jahrhundert und darüber hinaus zentrale Instanz für Teile des heutigen Baden Württemberg, der Schweiz und des österreichischen Bundeslandes Vorarlberg, sind eine wichtige Quelle für unterschiedlichste Fragestellungen. Das in den Protokollen dokumentierte bischöfliche Recht zur Investitur der von den Patronatsherrschaften präsentierten Kleriker lässt sich auf die Trennung geistlicher und weltlicher Anteile an der Pfründenbesetzung in der Folge des Investiturstreits zurückführen. Die Anlage von Investiturprotokollen seit dem Beginn des 15. Jahrhunderts steht in Zusammenhang mit Verwaltungsrationalisierungen. Wichtige quellenkritische Aspekte ergeben sich durch die Untersuchung der verschiedenen Schritte des Pfründenbesetzungsvorgangs und der dabei entstandenen Schriftdokumente. Wie die Quelle prosopografisch genutzt werden kann, soll exemplarisch anhand von Belegen für Kirchenmusiker des 16. Jahrhunderts gezeigt werden.