270 Geschichte des Christentums, Kirchengeschichte
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Über die Einführung der Reformation in der Stadt Eppingen und damit auch in dem von der Stadt abhängigen Dorf Mühlbach sind nur wenige Nachrichten auf uns gekommen. Den Forschungsstand haben 1985 Michael Ertz und 2003 Hermann Ehmer zusammengefasst. Mittlerweile kann der Prozess jedoch detaillierter wiedergegeben werden. Vom Autor werden erstmals ausgewertet das Lagerbuch der Kurpfälzer Kollektur Bretten von 1543/44 und das 2013 bei der Verzeichnung des Katholischen Pfarrarchives Eppingen entdeckte Gerichtsprotokollbuch der Stadt Eppingen von 1548–1557.
Ein Blick auf die Gemarkungsgrenzen zeigt, dass der Ort Rohrbach sehr wahrscheinlich wie auch Mühlbach und Sulzfeld als eine frühmittelalterliche Ausbausiedlung von Eppingen entstanden ist. Seinen Name hat der Ort durch seine Lage an einem mit Rohr, also mit Schilf, bewachsenen Bach erhalten. Zur Unterscheidung von anderen Orten gleichen Namens kamen sowohl die Zusatzbezeichnung „bei Eppingen“ als auch „am Gießhübel“ auf. In einer Grenzbeschreibung, die das Stift Odenheim 1727 anfertigen ließ, ist vor und nach der Gießhübelmühle nicht die Elsenz eingezeichnet, sondern ein „Gihsübelgraben“ bzw. „Gihsübelgrabenbach“, und die Äcker gegenüber der Straße nach Rohrbach in Richtung Eppingen werden als „Gihsübeläcker“ bezeichnet. Es scheint so, als wäre in diesem Bereich „Gieshübelgraben“ eine andere Bezeichnung für die Elsenz. Die Bezeichnung könnte sich entweder auf eine kanalisierte Elsenz als Mühlkanal oder auf einen frühmittelalterlichen Bestrafungsort durch Untertauchen beziehen.
Das Jahr 2017 war dem Gedenken an den Anstoß zur Reformation vor 500 Jahren gewidmet. Es erinnerte an Luthers Veröffentlichung der Ablass-Thesen am Tag vor Allerheiligen Anno Domini 1517. Sie wurde zum Auftakt der reformatorischen Bewegung, die schließlich in die konfessionelle Spaltung der westlichen Christenheit führte. Im Blick auf die Region am Oberrhein ist die Entwicklung in vier Schritten zu betrachten: Zunächst ist zu klären, welche Ursachen und Bedingungen eine Reformation am Oberrhein begünstigt haben. Im zweiten Schritt sind der unmittelbare Anlass und die Ausbreitung der reformatorischen Bewegung in der Region darzustellen. Sodann geht es um den Prozess der konfessionellen Spaltung im deutschen Südwesten. Schließlich richtet sich der Blick auf die direkten und indirekten Wirkungen und Folgen der Reformation hierzulande. Unter diesen Aspekten wird versucht, die reformatorische Bewegung in der hiesigen Region am Oberrhein, speziell in der Stadt Freiburg und dem Breisgau, genauer wahrzunehmen und zu erkennen, welchen Anteil die Menschen hier an dem geschichtlichen Prozess der Reformation genommen und wie sie an diesem Prozess mitgewirkt haben, aber auch zu sehen, was die Reformation für sie bewirkt hat.
Freiburg vor 500 Jahren: Die Stadt hatte geschätzt 6.000 Einwohner, mehr als doppelt so viele wie Wittenberg. Die Verluste durch die vielen Pestseuchen seit 1349 waren wohl ausgeglichen; allerdings schlug die Seuche auch 1519 wieder zu, wie Ulrich Zasius in einem Brief vom 1. September des Jahres berichtete: Reiche fallen wie Arme, nicht etwa einer nach dem andern, sondern scharenweise. Unruhige Zeiten! Die Bundschuhverschwörung von Lehen im Herbst 1513 mit ihrem sozial- und kirchenpolitisch revolutionären Programm hatte die Stadt gerade überstanden. „Rädelsführer“, die man erwischt hatte, wurden in Freiburg gevierteilt, zwei weitere in Basel enthauptet. Die Ordnung schien wiederhergestellt. Am 5. Dezember 1513 konnte der neue Hochchor des Münsters feierlich eingeweiht werden. Ein Zeugnis für eine gewisse Prosperität der Entwicklung? Ja, am Chorumgang mit dem Kapellenkranz wurde auch in den Folgejahren weitergebaut. Aber Wohlstand für alle? Keineswegs! Die Oberschicht, das sogenannte „Patriziat“, in dem Adel und reiche Kaufleute zu einem Stand mehr oder minder eins wurden, setzte sich deutlich von der übrigen Bürgerschaft ab. Diese „Herren“ hatten das Vermögen, den Einfluss, die Macht. Die Oberschicht umfasste zwei bis drei Dutzend Familien. Die „Münsterpfleger“ gehörten dazu, Stifter von Chorkapellen (Stürtzel, Villinger, von Böcklin, von Blumeneck u.a.) oder Stifter von einzelnen Altären wie Peter Sprung oder Ulrich Wirthner. Sie lenkten die Geschicke der Stadt während der ganzen Reformationszeit. Die breite Mehrheit blieb ohne großen Einfluss. Es waren die Handwerker, organisiert in zwölf Zünften. Ohne eigene Zunft waren die „Bohrer und Balierer“, die die Rosenkränze fertigten und andere Devotionalien für den Fernhandel.
Als ich vor knapp 50 Jahren in Trient einen Einwohner der Stadt nach der „Chiesa del Concilio di Trento“ fragte und er mich zur Kirche „San Vigilio“ wies, meinte ich, er habe mich missverstanden, denn dass eine verhältnismäßig kleine Kirche Raum für ein Konzil geboten haben könnte, war mir nicht vorstellbar. Noch hatte ich das II. Vatikanische Konzil (1962–1965) in der Peterskirche in Rom in frischer Erinnerung. So musste ich lernen, dass eine kleine Zahl von Menschen im umgekehrt
proportionalen Verhältnis zu ihrem Erfolg stehen kann. Am Tag der Wiedereröffnung des Trienter Konzils, am 1. Mai 1551, hatten sich außer den drei vom Papst bestimmten Präsidenten nur 15 Mitraträger eingefunden. Mit allen anderen zusammen, den gelehrten Theologen, Mitgliedern des Domkapitels von Trient und Vertretern des Stiftsadels waren es kaum 50 Personen. Es fehlten die Vertreter des ganzen europäischen Nordens, Englands, Skandinaviens einschließlich Frankreichs, dessen Bischöfe erst knapp einen Monat vor der Schlusssitzung 1563 einzogen. Doch wenn „die Weltwirkung der Reformation“ (G. Ritter) unbestreitbar ist, so ist es die „Weltwirkung“ des Konzils von Trient nicht weniger. Mit ihm wird die Barockkunst, der liturgische Reichtum der Gottesdienste, des Brauchtums in den folgenden Jahrhunderten wie der Mut
für die Missionierung in den neu entdeckten Kontinenten in Verbindung gebracht. Kurz: die Kirche, wie wir sie bis zum II. Vatikanischen Konzil kannten, verdankt ihr Bild der Reformation! Neuer Wind begann wieder zu wehen. Siegeszuversicht breitete sich aus. Und wenn wir heute dem letzten katholischen Abt des ehemaligen Benediktinerklosters St. Georgen, Johannes V. Kern (1530–1566), und dem Konzil von Trient unsere Aufmerksamkeit zuwenden, so machen uns Akten – altbekannte und neu gefundene – die dramatische Geschichte unserer Heimat bewusst.
Vom Benediktiner zum Täufer
(2000)
In den vergangenen Jahren kamen mehrmals amerikanische Täufergemeinden nach St. Peter im Schwarzwald, um an der ihnen überlieferten frühen Wirkungsstätte nach Spuren und Erinnerungen ihres Glaubensbruders Michael Sattler zu suchen. Dort freilich war der Name nicht bekannt. Die ältere Literatur zur vormaligen Benediktinerabtei vermittelte den Eindruck, dass Reformation und Bauernkrieg fast spurlos an St. Peter vorbeigegangen seien. Dies war kein Zufall. Gehört doch die „damnatio memoriae“, die Vernichtung, besser noch die Verhinderung der Erinnerung zu den Mitteln der Verdrängung, deren sich gesellschaftliche und politische Gruppierungen im Umgang mit unliebsam gewordenen Personen, Häretikern oder Dissidenten, immer bedient haben. Eben dies gilt wohl auch für jenen Michael Sattler, der es nach alten Überlieferungen im Benediktinerkloster St. Peter auf dem Schwarzwald bis zum Prior gebracht hatte, um 1524 die Abtei verließ und wenige Jahre danach als Mitbegründer der Täuferbewegung in Rottenburg a. N. hingerichtet wurde.
Der südliche Oberrhein zwischen Straßburg und Basel erscheint heute als eine schon immer und kontinuierlich katholische Region, abgesehen von Basel, Straßburg und einigen Teilen des Markgräflerlandes. Dieser Eindruck eines konfessionell einheitlichen, habsburgischen Machtbereichs täuscht aber, da in den einhundert Jahren zwischen Luthers Thesen und dem Dreißigjährigen Krieg am Oberrhein viele reformatorische Initiativen zu beobachten sind und gerade die vermeintlich geschlossen habsburgischen Gebiete weitaus differenzierter betrachtet werden müssen. Die Vielfalt reformatorischer Erneuerungsinitiativen vollzog sich im Wesentlichen in zwei vollkommen unterschiedlichen Phasen, die sich auch in ihren sozialen Trägerschichten erheblich unterschieden.
Heinrich Eberhard Gottlob Paulus, rationalistischer Bibelexeget und Theologe, der in Heidelberg den Vortrag zum Reformationsjubiläum am 31.10.1817 zu M. Luthers „Heidelberger Disputation“ (26.4.1518) hielt, zeichnete in sein Verständnis von „Denkgläubigkeit“ Luthers Disputationsthesen und sein Bild von Luther und der Reformation ein.
Nach (1.) einem Überblick über Paulus’ Leben und Werk, wird (2.) sein Säkularvortrag „Auch zu Heidelberg war Doktor Martin Luther“ dargestellt mit (2.1.) dem Blick auf Luthers „Heidelberger Disputation“ und (2.2.) Paulus’ Bild von Luther und
der Reformation. Es folgt (3.) eine Einordnung in den geistesgeschichtlichen Zusammenhang und eine kritische Wertung von Paulus’ denkgläubiger Interpretation von Luthers reformatorischem Rechtfertigungsglauben.
Die theologischen Thesen, die Martin Luther 1518 in Heidelberg vortrug und mit Theologieprofessoren der Universität diskutierte, fanden seit 1520 durch den Druck weite Verbreitung im gesamten Reich und werden bis heute vielfältig als ein Schlüsseltext für seine frühe Theologie rezipiert. Auch der genaue Ablauf der Heidelberger Disputation ist ereignisgeschichtlich in der Forschung bereits mehrfach detailliert untersucht worden. Weniger im Blickpunkt stand dagegen bisher die persönliche Interaktion Luthers mit seinem Heidelberger Publikum und die Wirkung, die er, vermittelt durch diese Zuhörer, im südwestdeutschen Raum entfalten sollte. Luthers Charisma ist vielfältig belegt. Es ist daher anzunehmen, dass er im persönlichen Kontakt stärkere Überzeugungskraft entfalten konnte, als dies durch eine rein schriftliche Vermittlung seiner Theologie möglich gewesen wäre. Diese Möglichkeit zur persönlichen Überzeugung eines südwestdeutschen Publikums sollte sich – abgesehen von dem Verhör Luthers in Worms 1521, bei dem auch zahlreiche Adlige aus dem Südwesten anwesend waren, das aber eine vollkommen andersartige Ausrichtung hatte – später nicht noch einmal bieten: Das Wormser Edikt beschränkte ab 1521 Luthers persönlichen Wirkungskreis auf Kursachsen. Die Heidelberger Disputation war insofern eine einmalige Gelegenheit, um Personen, die später zu Schlüsselfiguren der südwestdeutschen Reformation avancierten, persönlich zu beeindrucken und für seine Ideen zu gewinnen. Neben der Disputation bot der Aufenthalt in Heidelberg zudem Gelegenheit, bei persönlichen Treffen und Abendessen Bekanntschaften zu schließen und Sympathien zu gewinnen: ein Netzwerk, das vermutlich dazu beitrug, Luther eine verlässliche Basis für künftige Kooperationen zu schaffen, die dann über schriftlichen Austausch und durch die Vermittlung Dritter fortgeführt werden konnten.
Es ist in erster Linie dem Jubiläum geschuldet, dass wir uns heute an Luthers Heidelberger Disputation erinnern lassen. Dass wir dies als badischer Verein tun, bedeutet zugleich einen Anachronismus der Betrachtung einer im Jahre 1518 gar nicht badischen Stadt – der Übergang an Baden vollzog sich erst 1802/03 –, sondern eben der kurpfälzischen Residenz Heidelberg. Aber auch hier droht eine irrige Annahme. Denn Luthers Weg nach Heidelberg ist ja gar nicht dem kurpfälzischen Hof geschuldet gewesen, sondern Angelegenheiten seines Ordens. Dennoch – die Ausstrahlung der Disputation auf den Südwesten ist ja kein Zufall – können wir als erstes zur Kenntnis nehmen: Soweit südwestlich ist Luther in seinem ganzen Leben nur noch einmal drei Jahre später zum Reichstag nach Worms nicht gekommen, wenn man so will: „badischer“ wurde er nie. Die sachliche Bedeutung der Heidelberger Disputation ist freilich eine, die uns weder badisch noch kleinräumig denken lassen kann. Blenden wir ins Jahr 1518, so blicken wir nicht nur innerhalb der Biographie Luthers auf eines der wichtigsten Jahre des frühen Reformation, und zwar auf ein Jahr mit zwei Eckpunkten, nämlich im Oktober das Augsburger Gespräch mit Thomas de Vio aus Gaeta (Cajetan, 1469–1534) – und im Frühjahr eben die Heidelberger Disputation. Und sich an sie zu erinnern liegt vor allem daran, dass Luthers Disputation eine im Vorfeld nicht zu ahnende oder gar zu erwartende Wirkungsgeschichte entfalten sollte.
Symbol und Konfession
(2017)
Symbol und Konfession. Es legt sich nahe, den Wörtern auf den Grund zu gehen – ad fontes. Die Maxime der Humanisten ist kein Mythologem auf Vergangenheit. Sie zielt auf Gegenwart. Sie nimmt das Gegebene als Gewordenes wahr. Wer es unternimmt, das Gegebene auf seine Quellen zu befragen, hat ihm das Prädikat der Unhinterfragbarkeit schon entzogen. Die Reformation hat hinterfragt: den Zustand der Kirche, die herrschende Lehre, die kirchliche Hierarchie, die gegebenen Machtverhältnisse. Das nahm vor 500 Jahren seinen Anfang. Ad fontes.
Die Reformation im Kraichgau
(2017)
Auf den ersten Blick stellt sich die Frage dieses Beitrages sehr einfach, nämlich nach der Geschichte der Reformation im Kraichgau. Wie in vielen anderen Bereichen auch ist in der Geschichte meist das Einfache besonders schwierig zu enträtseln. Ein Titel wie die „Reformation im Kraichgau“ beinhaltet bei genauerem Hinsehen zwei Anachronismen, d. h. Tatsachenaussagen über die Vergangenheit, die, von welcher Referenzfolie auch immer aus betrachtet, moderne Vorstellungen in die Vergangenheit projizieren, in diesem Falle zum einen die siegreiche Geschichte der lutherischen
Reformation, zum anderen die Heimatideologie des 19. Jahrhunderts. Zunächst zum Begriff der Reformation: Die eine Reformation hat es nie gegeben, sondern nur eine Vielzahl von reformatorischen Bewegungen, die sich teilweise erbittert und unversöhnlich gegenüberstanden. Um aber nicht gleichsam in einem Meer von historischen Entitäten zu ertrinken, bietet sich das Mittel der Idealtypenbildung an, um in der Singularität historischer Ereignisse einen strukturellen Kern zu finden.
Phänomen und Begriff der Vermittlungstheologie sind Teil der Kirchen- und Theologiegeschichte des 19. Jahrhunderts. Schon klassisch ist die Charakterisierung Emanuel Hirschs: „Die vornehmsten Verkörperungen des allgemeinen Typus dieser Theologie sind der Schleiermacher befreundet gewesene Carl Immanuel Nitzsch […], wohl der angesehenste Theologe und Kirchenmann der altpreußischen Union im zweiten Drittel des Jahrhunderts, und dann Karl Ullmann […], der angesehenste süddeutsche Theologe. Nitzsch‘ […] ‚System der christlichen Lehre‘ (1829, 1851) ist die beliebteste Dogmatik ihres Menschenalters. Ullmanns Schriften ‚Die Sündlosigkeit Jesu (1828, 1863) und ‚Das Wesen des Christenthums‘ (1845, 1865) gehören zu den meist gelesenen theologischen Büchern jener Jahre.“ Fasst man das Anliegen der genannten Werke zusammen, so konkretisiert sich, was mit den die Theologie prägenden Vermittlungen gemeint ist: Es geht um die Vermittlungen des konfessionellen Erbes innerhalb des Protestantismus, von Luthertum und Reformiertentum. Darin steckt die Nähe der Vermittlungstheologie zur systematischen Begründung und Ausgestaltung der Union. Es geht aber auch um die Vermittlung der Subjektivität des religiösen Bewusstseins im Gefühl mit der Objektivität der Lehre im Begriff, also um nichts Geringeres als die Vermittlung von Schleiermacher und Hegel. Es geht weiter um die Vermittlung von Wissenschaft und Glaube in der Theologie selbst und (sich daraus entwickelnd) um die Vermittlung von Glaube und Kultur, wie sie den Liberalismus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts prägte. Carl Ullmann steht selbst und persönlich für die schmerzhafte Ablösung der neuen liberalen „Vermittlungen“ von der alten Vermittlungstheologie.
Mit der Entstehung des Großherzogtums Baden entstand auch die Evangelische Landeskirche, die mit der Markgrafschaft Baden-Durlach als Kern weitere lutherische Territorien und mit der Kurpfalz ein reformiertes Kirchenwesen einbezog. Sie alle konnten auf unterschiedliche Traditionen zurückblicken, so dass neben vielen anderen Aufgaben die Schaffung einer gesamten evangelischen Kirchengeschichte unumgänglich war, um der neugeschaffenen Landeskirche eine ihr zukommende Beschreibung und auch Legitimierung zu bieten. Bildete Burkhard Gotthelf Struves Kirchengeschichte der Kurpfalz eine zuverlässige Stütze, sah dies für die meisten anderen Territorien und vor allem für die Reichsritterschaft ungleich schlechter aus. Es währte denn auch mehr als vier Jahrzehnte, bis Karl Friedrich Vierordt (1790–1864), Direktor des Karlsruher Lyzeums,
diese Herausforderung annahm und mit seinem auch heute noch beeindruckenden zweibändigen Werk zum Abschluss brachte.
Im späten 16. Jahrhundert beobachteten kurpfälzische Visitatoren und Pfarrer mit höchstem Befremden die Durchsetzung der calvinistischen Landesreligion mit „Praktiken“, die sie nicht anders denn als paganen Ursprungs bewerteten und die sie längst ausgerottet geglaubt hatten. Dazu hat Bernard Vogler das Folgende bemerkt: „Diese Praktiken einer mündlichen Gesellschaft hinterlassen nur schriftliche Zeugnisse, wenn die Obrigkeit zufällige Vorkommen auch registriert [….]. Es ist wahrscheinlich aufgrund dieser Situation, daß die verurteilten Praktiken eine gewisse Wichtigkeit bewahren und daß die überlieferten Quellen nur einen kleinen Teil des Eisbergs erfassen. Deshalb steht die Arbeit des Historikers in diesem Bereich auf wackligen Füßen, denn das Problem bleibt offen, inwieweit unsere historischen Zeugnisse zentrale oder marginale Begebenheiten beschreiben“. Vogler spricht hier Erscheinungen an, die sowohl in der Erforschung des Untertanenwiderstands nach dem Bauernkrieg als auch in der Reformationsforschung nur wenig Beachtung gefunden haben. Zurecht hat er dies mit der Zufälligkeit und damit Seltenheit der Überlieferung solcher „Praktiken“ erklärt. Um es vorauszuschicken: Die vorliegende Studie thematisiert die Auflehnung von Untertanen des Dorfes Eberstadt (Stadt Buchen, Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg) im Jahre 1593 gegen den Ortsherrn Hans Rüdt von Bödigheim und
Collenberg. Anders jedoch als die ‚klassischen‘ Ursachen wie Konflikte um die Fronen – solche hatte die Herrschaft der Rüdt in den Siebzigerjahren erlebt – , die Erhebung der Schatzung u. ä. speiste sich hier die Widersetzlichkeit von Untertanen nicht zuletzt aus dem Verbot von Vorstellungen und Bräuchen, die sich in den Augen des Dorfherrn und seines Pfarrers als paganes und vermeintlich altkirchliches Erbe nicht mit dem Luthertum vereinbaren ließen und die eine frappierende Ähnlichkeit mit den von Vogler beschriebenen pfälzischen „Praktiken“ aufweisen.
Fides Heidelbergensis
(2015)
Ob Luther tatsächlich die 95 Ablassthesen an der Schlosskirche zu Wittenberg angeschlagen hat, wie Melanchthon 1546 in seiner Historia Lutheri beschreibt, oder ob man aus der Tatsache, dass Luther diese Thesen auch an Erzbischof Albrecht von
Mainz und Magdeburg als für Wittenberg zuständigen Ortsbischof gesandt hat, schließen kann, der „Thesenanschlag“ sei eine spätere Legendenbildung, kann hier auf sich beruhen bleiben. Ich würde aus der Aufforderung an diejenigen, die nicht
anwesend sein und mündlich mit uns debattieren können, dieses in Abwesenheit schriftlich zu tun, schließen, dass Luther von Anfang an zweigleisig fuhr, um eine möglichst breite Diskussionslage zu schaffen; denn die Angelegenheit war ihm offensichtlich so wichtig, dass er um der Kirche willen, amore et studio elucidande veritatis, die strittigen Fragen nicht auf sich beruhen lassen konnte, sie aber auch nicht im Alleingang beantworten wollte.
Im vorletzten James-Bond-Film „Ein Quantum Trost“, dem zweiten mit Daniel Craig als 007, sucht James Bond, Rache für den Tod seiner Freundin Vesper zu nehmen. Dabei muss er eine Geheimorganisation namens „Quantum“ ausschalten; aus der Rache erhofft sich Bond ein Quäntchen Trost – „A Quantum of Solice“. Am Ende, als Quantum vernichtet ist und Bond verletzlicher denn je aus seinem Auftrag hervorgeht, wirft er das Andenken an Vesper, ein Silberkettchen, das er stets bei sich trug, in den Schnee. Mit dieser Geste verabschiedet er auch die Rache: Er ist frei geworden. Der wahre Trost in dieser Geschichte liegt nicht im Ausschalten von Quantum (bloß ein weiterer Sieg des englischen Geheimdienstes über einen weiteren Feind), sondern im Wegwerfen der Ketten des persönlichen Rachefeldzuges. Dieser Sieg ist weitaus größer. Um es mit Johnny Cash zu sagen: „I´m free from the Chain Gang now“. Über eine solche innere Freiheit von Rache, Hass und dem Elend des Menschen spricht auch der Heidelberger Katechismus. Auch er ist ein Bekenntnis zur Freiheit. Üblicherweise unterscheidet man zwischen dem Bekenntnis eines Einzelnen (ein Krimineller „bekennt“ sich zu seiner Tat, berühmte Menschen nennen ihre Autobiografien zuweilen „Bekenntnisse“) und dem Bekenntnis einer Kirche, in dem der
Glaube ausformuliert ist, wie z.B. dem Apostolischen oder Nizänischen Glaubensbekenntnis. Der Heidelberger Katechismus fällt auf den ersten Blick in die zweite Kategorie. Der 450. Geburtstag ist Anlass, einen zweiten Blick zu riskieren: Könnten wir in diesem historischen kirchlichen Dokument nicht auch ein Quantum Trost durch das persönliche Bekenntnis zur Freiheit finden? Schafft der Heidelberger Katechismus vielleicht genau die Verbindung zwischen dem gemeinschaftlichen Bekennen einer kirchlichen Tradition und dem Bekenntnis eines Einzelnen? Dann wäre das Jubiläum dieses Dokumentes auch ein Anlass für unseren eigenen Jubel aus Dankbarkeit gegenüber Gott, der uns befreit.
Zwischen der Durchsetzung der Reformation unter Ottheinrich 1556 und der Veröffentlichung des Heidelberger Katechismus 1563 liegt für die Kurpfalz ein etwa siebenjähriges Ringen um die konfessionelle Identität des neuen evangelischen Kirchwesens. Das Land wandelt sich in dieser Zeit von einer Schaubühne der großen innerreformatorischen Lehrstreitigkeiten zu einem eigenständigen Akteur im konfessionspolitischen Kräftespiel der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Besonders
fassbar wird diese Wandlung anhand einer Momentaufnahme aus dem Sommer 1560. Zeitzeugenberichte verschaffen zuerst einen Eindruck von den Protagonisten und Frontstellungen dieser Zeit. Das entstandene Bild soll dann zweitens in den Kontext
der politischen und der kirchlichen Entwicklungen in der Kurpfalz seit 1556 eingebunden werden. Drittens wird nach der Bedeutung der Momentaufnahme für den Weg zum Heidelberger Katechismus zu Fragen sein.
Das Ius patronatus in Händen evangelischer Reichsritter, auf welches sie nach dem Augsburger Religionsfrieden ihre Kirchenherrschaft gründeten, ist eine altbekannte Erscheinung. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist aber die Tatsache, dass gelegentlich vom Ius episcopale oder den Iura episcopalia gesprochen wird. Damit stellt sich die Frage nach dem Inhalt dieses Begriffs. Wird er als Synonym für Patronat gebraucht? Drückt sich darin der Stolz auf die erlangte Kirchenhoheit aus? Oder ist er tatsächlich als Rechtsterminus zu verstehen? Am Beispiel eines Mikrokosmos, der Ganerbschaft Schüpf, wird eine Antwort auf diese Fragen versucht.
Eher randständig war der Gebrauch des Heidelberger Katechismus im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts in den meisten reformierten volkskirchlichen Gemeinden in Deutschland. Zur Konfirmation Palmarum 1981 mussten wir Konfirmanden einer kleinen ostfriesischen Gemeinde die Frage 1 gemeinsam vorlesen (!) – von den Inhalten vorangegangener katechetischer Erklärungen des Post-68er-Pfarrers ist mir nichts mehr erinnerlich geblieben. „Form und Maß“ hatte dieser kirchliche Unterricht jedenfalls nicht durch den „Heidelberger“ bekommen, wie es laut kurpfälzischer Kirchenordnung von 1563/64 ursprünglich Zweck gewesen war. Als ich im Wintersemester 1986 Theologie zu studieren begann, war die erste Dogmatik-Vorlesung eine zweisemestrige Auslegung des Heidelbergers durch Jürgen Fangmeier in Wuppertal – gewiss ein Privileg für einen angehenden reformierten Theologen. Kaum etwas anderes hat seit dem meinen reformierten Glaubensstil und meine Theologie geprägt wie der Heidelberger. Ob mein Wechsel ins Pfarramt der Heidelberger Universitätskirche drei Jahre vor dem Jubiläum des Heidelbergers hominum confusione oder providentiae Dei geschah, ist dagegen nicht so klar zu identifizieren. In mehrfacher Hinsicht schreibt hier also ein „Heidelberger“.