280 Christliche Konfessionen und Sekten
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Manchmal gibt es auf komplizierte Fragen Antworten, die so einfach sind, daß man sich nur wundern kann, warum man nicht selbst darauf gekommen ist. Es gibt aber auch Fragen, die scheinen so banal, daß niemand auf die Idee kommt, sie zu stellen. Für die Frage nach „Zwangsarbeitern in kirchlichen Einrichtungen“ gilt beides: Gestellt hatte sie fast ein halbes Jahrhundert lang niemand, sondern sie wurde erst im Sommer des Jahres 2000 aktuell — dann aber sogleich mit großer öffentlicher Resonanz, verbunden mit weitreichenden Vorwürfen — und die Antwort darauf war so einfach wie naheliegend. Ausgelöst hatte die Debatte eine Sendung des Fernseh-Magazins „Monitor“, in der an einigen Fallbeispielen aufgezeigt wurde, daß auch in kirchlichen Einrichtungen — so etwa im Kloster Ettal — Zwangsarbeiter eingesetzt worden sind. Die folgenden Wochen waren erfüllt von hektischer Betriebsamkeit in der Deutschen Bischofskonferenz, in Diözesan- und Ordensleitungen, in kirchlichen Archiven aller Art, aber auch in den Redaktionsstuben von Massenmedien, die, teils aus echtem Aufklärungsinteresse, teils aus purer Sensationslust, hier ein lohneswertes Betätigungsfeld für Recherche und Berichterstattung sahen. Bis heute vermag niemand so recht zu erklären, warum die ganzen Jahre zuvor keiner wissen wollte, ob es auch in kirchlichen Einrichtungen Zwangsarbeiter gegeben habe, obwohl doch das Thema „Zwangsarbeit“ schon längst Gegenstand der historischen Forschung geworden war.
Im Generallandesarchiv Karlsruhe und in der Universitätsbibliothek Heidelberg wird ein Briefwechsel zwischen Ignaz Heinrich Freiherr von Wessenberg und Johann Niklas Friedrich Brauer aus dem Jahr 1813 aufbewahrt. Diese Korrespondenz beschäftigt sich mit der Neuordnung der katholischen Kirche in Deutschland im Gefolge der politischen Umwälzung Europas, insbesondere mit der Errichtung eines badischen Landesbistums. Auch wenn das Ende des Bistums Konstanz und die Vorgeschichte der Erzdiözese Freiburg bereits recht gut erforscht sind, ist dieser Briefwechsel bisher nicht berücksichtigt worden, obwohl er einen wichtigen Mosaikstein hierbei darstellt.
Von Baden nach Amerika
(2003)
Das Leben, dessen Lauf hier nachgezeichnet wird, ist beispiellos, ja fast bizarr zu nennen; in ihm traf zusammen, was sonst nie zusammentrifft. Aber zugleich ist es auch beispielhaft für die vielen Biographien derer, die, mit wenig mehr als Gottvertrauen ausgerüstet, im 19. Jahrhundert ihre badische Heimat verließen, um in Amerika eine neue zu suchen; und die nur auf diese Weise den geistlichen Beruf ergreifen konnten, den sie erstrebten — oder denen nur dadurch, dass sie ihn ergriffen, die Ausreise gelang. Von vielen ist nur wenig oder nichts bekannt; aber die Geschichte des Joseph Albrecht handelt auch von ihnen, indem sie die Schwierigkeiten zeigt, die auch sie bewältigen mussten, und die sie oft besser bewältigten als er es tat.
Die katholische Kirche mit ihren Gläubigen war die Institution in Meßkirch, die den Nationalsozialisten während ihrer 12-jährigen Herrschaft wohl die meisten Unannehmlichkeiten bereitete. Zu Beginn war es vor allem der Redakteur Albert Zimmermann von der katholischen Zentrumszeitung „Heuberger Volksblatt“, welcher schon lange vor 1933 offen gegen die Nationalsozialisten Stellung bezog. Leider ist dieser mutige Mann bis heute in Meßkirch verkannt, wie die Straßennamendebatte um die Jahreswende 2013/14 beweist. Vorgeschlagen von der SPD-Fraktion und vom gesamten Meßkircher Gemeinderat bereits beschlossen, wurde eine Albert-Zimmermann-Straße wenige Wochen später vom gleichen Gremium revidiert. Nach zum Teil polemischen Leserbriefen, die nachweislich falsche Behauptungen enthielten, wurde die
Straßenbenennung von den beiden anderen Gemeinderatsparteien nun abgelehnt. Bemerkenswert daran sind zwei Dinge: Einmal, dass der Vorschlag zur Zimmermannstraße von der Meßkircher SPD kam, der Partei, die zu Zimmermanns Zeiten seine erklärte Gegnerin war. Zum anderen, dass die CDU, deren Wurzeln in der von Zimmermann vertretenen katholischen Zentrumspartei liegen und für deren Überzeugungen er sein Leben lang eintrat, den Vorschlag ablehnte.
Una Sancta
(2002)
„... für den Frieden der Welt und die Einheit der Kirche“ Das sind Ziele, für die zu leben und zu sterben Br. Paulus bereit war. Die testamentarischen Worte stehen auch auf seinem Grabdenkmal im Ortsfriedhof von Meitingen. Sein Lebensweg in der Erzdiözese Freiburg, in Graz, Meitingen (Diözese Augsburg), in Berlin mit seinen Auseinandersetzungen, Kämpfen, Leiden, bis zur letzten Gefangenschaft mit der Hinrichtung am 17. April 1944 in Brandenburg-Görden sind u.a. in den Bänden des FDA dokumentiert.
Eher randständig war der Gebrauch des Heidelberger Katechismus im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts in den meisten reformierten volkskirchlichen Gemeinden in Deutschland. Zur Konfirmation Palmarum 1981 mussten wir Konfirmanden einer kleinen ostfriesischen Gemeinde die Frage 1 gemeinsam vorlesen (!) – von den Inhalten vorangegangener katechetischer Erklärungen des Post-68er-Pfarrers ist mir nichts mehr erinnerlich geblieben. „Form und Maß“ hatte dieser kirchliche Unterricht jedenfalls nicht durch den „Heidelberger“ bekommen, wie es laut kurpfälzischer Kirchenordnung von 1563/64 ursprünglich Zweck gewesen war. Als ich im Wintersemester 1986 Theologie zu studieren begann, war die erste Dogmatik-Vorlesung eine zweisemestrige Auslegung des Heidelbergers durch Jürgen Fangmeier in Wuppertal – gewiss ein Privileg für einen angehenden reformierten Theologen. Kaum etwas anderes hat seit dem meinen reformierten Glaubensstil und meine Theologie geprägt wie der Heidelberger. Ob mein Wechsel ins Pfarramt der Heidelberger Universitätskirche drei Jahre vor dem Jubiläum des Heidelbergers hominum confusione oder providentiae Dei geschah, ist dagegen nicht so klar zu identifizieren. In mehrfacher Hinsicht schreibt hier also ein „Heidelberger“.
Die neuere Missionsgeschichte begann auch in Baden im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts, geprägt von der Basler Mission (1815). In Ortsvereinen, bei Missionsfesten, im Landesverein (1840) engagierte sich, wer die liberale Behördenkirche kritisch sah, auch Frauen. Junge Männer, Fromme und Abenteurer, ließen sich im Basler Missionshaus ausbilden. Hatte die
Kirchenbehörde die Mission zunächst als Privatsache deklariert, änderte sie bald ihre Meinung – spätestens am Jahrhundertende gehörte sie zum kirchlichen Selbstverständnis. Eine liberale Variante, 1884 zur Hoch-Zeit des deutschen Imperialismus entstanden, wollte keine einseitige Missionierung, sondern Dialog mit fremden Kulturen; damit betrat man den Weg von der »Mission« zur »Ökumene«.
Proteste gegen Protestanten
(2018)
Mit dem 31. Oktober 2017, der einmalig in ganz Deutschland ein Feiertag war, ist ein besonderes Jahr zu Ende gegangen. Zahlreiche Veranstaltungen erinnerten daran, dass vor 500 Jahren in Wittenberg eine Kirchenreformation angestoßen wurde, als Martin Luther 95 Thesen an die Tür der Schlosskirche schlug. Reformationsjahr oder Lutherjahr – es hat gewaltig „geluthert“, und kaum jemand konnte sich den vielfältigen, zuweilen auch originellen Gedenkformen entziehen. Schon in früheren Jahrhunderten wurde der Reformation mit großen Gottesdiensten und Umzügen gedacht. Luther als Person kollektiver Erinnerung war im 16., 17. und frühen 18. Jahrhundert der Reformator der Kirche, der das Evangelium wiederentdeckt und den Gottesdienst gereinigt hatte. Seit dem 18. Jahrhundert sah man in ihm den Aufklärer, dem man Gewissensfreiheit und Bildung verdankte. Daneben schob sich im Verlauf des 19. und frühen 20. Jahrhunderts der „deutsche“ Luther als Inbegriff der Deutschen, der alle ihre guten und auch schlechten Wesenszüge repräsentierte – bis ihn die „Deutschen Christen“ für den Nationalsozialismus reklamierten.
In diesem Aufsatz wird die Zeit vor der Union seit 1803 geschildert; es werden dabei weniger die theologisch-kirchlichen Vorbereitungen der Union behandelt, die bereits verschiedentlich dargestellt wurden. Neu ist vielmehr, dass das zeitgleiche gesellschaftliche Leben in Karlsruhe neben die Vorbereitungen der Kirchenvereinigung in den Blick genommen wird, wobei vier Hauptpersonen im Mittelpunkt stehen. Dadurch ergeben sich Gegensätzlichkeiten bei Gleichzeitigkeit aber auch bisher kaum
beachtete Gleichbehandlungen der beiden Konfessionen schon in diesen Jahren. Neu herangezogene Quellen lassen immer wieder neue Entdeckungen machen, die im Blick auf Hebel und Ewald fast so etwas wie Entmythologisierungen darstellen.
Überhaupt stellt sich heraus, wie wenig die Kirchenvereinigung in diesen Jahren ein Thema war, selbst bei den mit der Vorbereitung Beauftragten, wohl nur mit einer Ausnahme, Sander. – Das internationale Geschehen als weiterer zeithistorischer Hintergrund bleibt unberücksichtigt.
Also hat der katholische Bruder den lutherischen bekehrt, und der lutherische hat den katholischen bekehrt – dieser Satz findet sich gegen Ende von Johann Peter Hebels Kalendergeschichte Die Bekehrung. Hebel schrieb den Text im Laufe des Jahres 1810 für den im Verlag des Großherzoglichen Lyceums in Karlsruhe herauskommenden Rheinländischen Hausfreund von 1811, und im gleichen Jahr erschien er außerdem im Verlag Cotta in Tübingen innerhalb der Sammlung Schatzkästlein des rheinischen Hausfreunds. Hebel war zu dieser Zeit seit zwei Jahren Direktor des bis 1803 Gymnasium illustre genannten Karlsruher Lyceums, der bedeutendsten Lateinschule des Großherzogtums; außerdem war er 1805 zum Kirchenrat ernannt und 1809 nebenamtlich als Mitglied der Evangelischen Kirchen- und Prüfungskommission berufen worden. Der in Schule und Kirche amtierende Staatsdiener Hebel zeigte also Mut, als er eine solche, allem Anschein nach relativierende Äußerung über zwei offizielle Kirchen des Großherzogtums in die Öffentlichkeit hinausgehen ließ. Welche erkennbare Einstellung hatte Hebel während seiner Karlsruher Berufsjahre als Lutheraner zur katholischen Kirche und außerdem innerprotestantisch zur reformierten Konfession?
90 Jahre Konradsblatt
(2006)
Am 13.3.1916 eröffnete Albert Hofmann, der damalige Direktor der Badenia AG in Karlsruhe, mit einer Anfrage an das Erzbischöfliche Ordinariat in Freiburg die Verhandlungen um die Gründung einer Bistumszeitschrift für das Erzbistum Freiburg. Anfang Januar 1917 erschien dann die erste reguläre Ausgabe dieser Zeitschrift mit dem Titel: „St. Konradsblatt. Familienblatt der Erzdiözese Freiburg“. Mit Ausnahme einer Unterbrechung während des Zweiten Weltkriegs erscheint diese Zeitschrift seither wöchentlich, heute aber mit leicht geändertem Titel als „Konradsblatt. Wochenzeitschrift für das Erzbistum Freiburg“.2007 feiert das Konradsblatt folglich sein 90-jähriges Bestehen. Anlässlich einer solch runden Jahreszahl lohnt sich der Rückblick auf die Anfänge des Freiburger Bistumsblattes, zumal der Zeitpunkt der Planung und Gründung doch
recht ungewöhnlich erscheint. Denn zum einen ist die Bistumszeitschrift damit spät ins Leben gerufen worden. Zum anderen erscheint es ein durchaus riskantes Unternehmen ausgerechnet mitten im Ersten Weltkrieg eine neue Zeitschrift zu gründen. Wie sieht also die Presselandschaft im Erzbistum Freiburg vor dem St. Konradsblatt aus? Welche Motive gab es 1916/17 eine Bistumszeitung ins Leben zu rufen? Welche Ziele wurden mit der Zeitschrift verfolgt und welches Programm vertrat sie?
Beim flüchtigen Hinsehen scheint ein Mesner kaum etwas anderes zu sein als ein Hausmeister, der in der Kirche nach dem Rechten sieht. Er hat dafür zu sorgen, daß sie sauber und im Winter geheizt ist, daß die Türen rechtzeitig auf- und zugeschlossen werden, daß die Glocken läuten, die Kerzen brennen und daß der Geistliche alle notwendigen Gerätschaften am richtigen Ort vorfindet. Darüber hinaus muß er aber auch die Ministranten vorbereiten und instruieren, muß dem Priester während des Gottesdienstes in vielerlei Hinsicht zur Hand gehen und nicht selten zugleich auch noch den Lektoren-, Kantoren- oder Kommunionhelferdienst übernehmen. Auch wenn der Mesnerdienst für den eigentlichen Auftrag der Kirche vielleicht nicht wirklich essentiell ist, dürfte doch außer Frage stehen, daß die Aufgaben und die Verantwortung eines Mesners weit über den Hausmeisterdienst und dessen technisch-organisatorischen Belange hinausgehen und er eine zumindest in erweitertem Sinne geistliche Funktion wahrzunehmen hat.
Im Jahr 2005 jährt sich das Erscheinen des ersten Bandes der Zeitschrift „Freiburger Diözesan-Archiv“ zum 140sten Mal. Der entsprechende Geburtstag des Kirchengeschichtlichen Vereins wäre bereits ein Jahr früher, im Oktober 2004, zu feiern gewesen, und der Beginn der Vereinsgeschichte ist mit den der Gründung vorausgehenden Planungen noch einmal ein paar Jahre früher anzusetzen. Im Sommer 1862 fanden sich in Freiburg im Breisgau „gegen zwanzig geistliche und weltliche Herren (..) zur Bildung eines Vereins zusammen (..), der historische Studien und antiquarische Forschungen fördern, Freunde der Geschichte für ihren Verein gewinnen und diesen selbst allmählig über die ganze Erzdiöcese Freiburg ausdehnen“ sollte. Geleitet wurde dieser geplante Verein von einem „provisorischen Comité“, dem mehrere Priester, Universitätsprofessoren und
Archivare angehörten. Wichtigstes Ziel des Vereins sollte die „Gründung einer ,Kirchlich-Historischen Zeitschrift für die Erzdiöcese Freiburg‘“ sein. Hauptsächlicher Gründer und Motor des ganzen war Pfarrer und Dekan Wendelin Haid aus Lautenbach im Renchtal.
Am 9. Februar 1959 wurde der Justitiar und vormalige Präsident des Katholischen Oberstiftungsrates Dr. Wilhelm Ehret von Generalvikar Dr. Ernst Föhre beauftragt, „eine Darstellung auszuarbeiten über die Rechte und Pflichten an der Bischöflichen Kathedrale und die diesbezüglichen Zuständigkeiten des Herrn Erzbischofs, des Domkapitels, des Dompfarrers, der Domfabrik, des Stiftungsrates, der Fonde, der Stadt Freiburg, des Münsterbauvereins und möglicherweise noch andere“ — in der Tat ein weit gefaßter Auftrag, dessen Ergebnis dazu dienen sollte, „hier eine klare Regelung und Neuordnung herbeizuführen.“ Dr. Föhr wurde nach geraumer Zeit ungeduldig und erinnerte am 24. August 1959 an die Fertigung des Gutachtens. Ehret verwies auf die Schwierigkeit: es sei ein so vielfältiges Sachgebiet, „daß es erschöpfend nur von einem Universitätsprofessor, dem ein wissenschaftlicher Mitarbeiterstab (kanonistisches oder rechtshistorisches Seminar) zur Verfügung steht, ausgearbeitet werden könnte.“ Die Hohe Behörde mache sich offensichtlich keine zutreffende Vorstellung vom Umfang des erforderlichen Aktenstudiums für eine so allgemein gestellte Aufgabe. Es handele sich nicht um eine routinemäßige Arbeit. Außerdem müßten für die einzelnen Sachgebiete die Akten erst mühsam zusammengesucht werden.
Wichtige Materialien seien bislang nicht beigebracht worden. Vor allem fehlten ihm als Gutachter die Akten über die Verhandlungen zwischen der Stadt Freiburg und dem erzbischöflichen Ordinariat. Am 15. Oktober lieferte Dr. Ehret
das erbetene Gutachten über den Dienstweg innerhalb des Hauses ab — unter Rückgabe von 25 Aktenbänden. Anlaß und Hintergrund für dieses Gutachten, über die Rechtsverhältnisse am Münster als Kathedralkirche, waren die Auseinandersetzung und der schwelende Streit über die im Gang befindliche Beschaffung eines neuen Münstergeläutes. Wir verschränken in der Darstellung das unten publizierte Ehret'sche Gutachten mit dem Vorgang der Glockenbeschaffung.
Mit ungefähr 770 Einwohnern zählt Schutterzell zu den beiden kleinen Ortsteilen der Gemeinde Neuried. Das Dorf weist auf den ersten Blick keine spektakulären Sehenswürdigkeiten auf. Und doch beherbergt es eine Kostbarkeit: eine außergewöhnliche Kirche. Die Michaelskirche im Ortskern von Schutterzell ist eine der letzten - möglicherweise sogar die letzte - seit langem bestehende Simultankirche in Baden. In einer Simultankirche wird der gleiche Gottesdienstraum von beiden christlichen Konfessionen genutzt. Es gibt in Baden noch eine weitere Simultankirche in Mosbach und in jüngerer Zeit entstanden beispielsweise in Freiburg-Rieselfeld ökumenisch genutzte Gemeindezentren, die jedoch getrennte Gottesdiensträume für die beiden Konfessionen enthalten.
Die geschichtliche Bedeutung des Augsburger Religionsfriedens „als die auf das Reich […] bezogene Lösung jenes universellen Problems, das eine gute Generation zuvor mit der Reformation aufgebrochen war“, ist unstrittig. Sein berühmter
Grundsatz ‚Cuius regio, eius religio‘ – wenn so auch erst 1612 von dem Greifswalder Juristen Joachim Stephani formuliert – prägte über ein Jahrhundert die konfessionelle Landkarte des Reiches. Der Religionsfrieden sprach den Reichsständen die
Entscheidung über das in ihrem Herrschaftsgebiet geltende Bekenntnis zu und dehnte damit den Landfrieden dauerhaft auf den religiös-kirchlichen Bereich aus. Der Blick der Forschung fokussierte sich denn auch auf geschlossene Territorien wie Sachsen, Württemberg u. a. m., was nicht zuletzt der günstigen Quellenlage geschuldet war. Hierzu hat Axel Gotthard zurecht angemerkt, dass der Religionsfrieden zwar den Religionsbann der Reichsstände komplettierte, für die „Schütterzonen“ des Reiches aber genug Fragen offenließ. Man darf hinzufügen, hätten seine Schöpfer auch nur den Versuch unternommen, all die offenen Fragen zu lösen, er wäre schwerlich auf den Weg gebracht worden. Zu diesen „Schütterzonen“ zählte nicht zuletzt Franken mit der Präsenz zahlreicher reichsritterschaftlicher Herrschaften. Für solche Räume findet sich im Zedlerschen Universallexikon den Begriff „Territorium non clausum“.
Augustin Kardinal Bea
(2003)
„Nach Papst Johannes XXIII. wird er in der Erinnerung vieler als die eindrücklichste Gestalt des Zweiten Vatikanischen Konzils fortleben“, stellte Prof. E. Schlink, der lutherische Konzilsbeobachter fest. Ähnlich äußerte sich der Erzbischof von Westminster, Kardinal C. Heenan, der sagte: „Am Ende wurde Kardinal Bea allgemein, wenn nicht als der gewandteste, so gewiß als der erfahrenste und überzeugendste Redner des Konzils betrachtet“. — Über vierzig Jahre liegen seit dem Beginn des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962—1965) zurück. Die Zeitzeugen, die dieses kirchengeschichtliche Ereignis bewußt erlebt haben, sind spärlicher geworden. Der größte Teil der Konzilsväter ist verstorben und die Aufbruchstimmung, die die Konzilszeit kennzeichnete, scheint der Resignation gewichen zu sein. Die Nachkonzilsepoche ist von einem massiven Säkularisationsschub bestimmt, der zu einer Entleerung der Gotteshäuser führte und in dem viele Kräfte versuchen, kirchliche Bezüge aus unserer Gesellschaft zu verdrängen. Diese Tendenzen lösten fast unvermittelt die Phase ausgeprägter Kirchlichkeit ab, die als Reaktion auf das menschenverachtende Naziregime Staat und Gesellschaft in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts prägte. Die die politische Diskussion um das Verhältniss von Kirche und Staat im Aufklärungszeitalter bestimmenden Gedanken scheinen in ihrer antikirchlichen Variante erst jetzt in voller Wucht zum Durchbuch zu kommen.
Am 9. Juli 2003 hat der designierte Erzbischof von Freiburg, Dr. Robert Zolltisch in der Villa Reitzenstein, dem Sitz des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg in Stuttgart den in den Vereinbarungen zwischen Staat und Kirche festgelegten Eid abgelegt. Die Voraussetzungen dazu sind im Reichskonkordat vom 20. Juli 1933, Artikel 16 gegeben, und lauten: „Bevor die Bischöfe von ihrer Diözese Besitz ergreifen, leisten sie in die Hand des Reichsstatthalters in dem zuständigen Lande bzw. des Reichspräsidenten einen Treueeid“. Die Bischofswahl für die Erzdiözese Freiburg selber ist im Badischen Konkordat vom 12. Oktober 1932 damals mit knappster Mehrheit vom Badischen Landtag verabschiedet geregelt, und wurde am 10. März 1933, wenige Stunden vor der Absetzung der Badischen Staatsregierung durch die Nationalsozialisten nach jahrelangen Verhandlungen und gleichzeitig mit dem Vertrag mit der evangelisch/protestantischen Landeskirche Badens, ratifiziert. Das Ereignis fand wenige Tage nach dem „großen“ Sieg der Nationalsozialisten in der Reichstagswahl vom 5. März 1933 statt, war die letzte Amtshandlung der legalen Badischen Staatsregierung.
Kurt Georg Kiesinger - Kindheit und Jugend im gemischtkonfessionellen und gemischtdiözesanen Umfeld
(2004)
Der Kaufmann Christian Kiesinger, geboren am 11. September 1876 in Michelfeld, Gemeinde Oberdigisheim lernte Dominika Grimm, geboren am 16. Juli 1878 in Bubsheim in Ebingen kennen, wohin seine Eltern arbeitsbedingt gezogen waren. Dort arbeitete Dominika im Hause seines Arbeitgebers, um den städtischen Haushalt kennenzulernen. Michelfeld und die umliegenden Gemeinden waren seit Jahrhunderten württembergisch und damit evangelisch geprägt, Bubsheim ebensolange vorderösterreichisch und somit katholisch. Christian Kiesinger und Dominika Grimm waren beide von ihrem Glauben zutiefst geprägt und standen vor einer schmerzhaften Entscheidung sich für die Trauung und Erziehung der Kinder in einer Konfession entscheiden zu müssen. Dominika war klar, eine nichtkatholislche Trauung bedeutet den Verlust von Heimat und Familie, so gut wie den Ausschluß aus der Gemeinschaft der Kirche, in deren Geflecht Familie und Verwandtschaft lebte.
Die zahlreichen Zu- und Abwanderungen über Jahrhunderte, auf freiwilliger und
gezwungener Basis, sind ein bedeutender Teil der Ortsgeschichte. Ein neuerer Teil
ist der Zuzug bzw. die Rückkehr von mehreren russlanddeutschen Familien in ihre
neue Heimat Untergrombach. Eine große Hilfe war für diese Vereinsarbeit die
Mithilfe der Zeitzeugin H.M., selbst Betroffene dieser Odyssee. Diese Personen
legten einen Weg von ca. 15.000 km in einem Zeitraum von 150 Jahren, zum
großen Teil unter Zwang zurück.