280 Christliche Konfessionen und Sekten
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Prächtig sollte sie ausfallen, die für den September 1890 in Emmendingen geplante Säkularfeier zum Stadtjubiläum. Hatte doch 1590, drei Jahrhunderte zuvor, der badische Markgraf Jacob III. den damaligen Marktflecken zur Stadt erhoben. Von der Ankündigung des Festes im „Hochberger Boten“ am 26. Juli bis zum einstimmig gefassten Stadtratsbeschluss vom 21. August 1890, „das projektierte Jubiläumsfest nicht abzuhalten“, verging kein Monat. In dieser kurzen Zeitspanne war am 2. August 1890 im Emmendinger Gasthaus Engel eine allgemeine Volksversammlung einberufen worden, die von ca. 30 Personen besucht wurde. „Daraus schloß man, daß das Interesse für eine solche Feier in hiesiger Stadt kein großes sei und sowohl mit Rücksicht darauf als ,weil manche Herren doch nicht gewillt seien, den katholisch gewordenen Markgrafen zu verherrlichen‘ — wie der Herr Bürgermeister Roll in dieser Versammlung öffentlich sagte — ließ man den früheren Beschluß bezüglich des Festzuges und der Feier überhaupt fallen. Man sieht daraus, mit welchem Vorurtheil die Leute erfüllt sind — gegen alles, was katholisch ist. O Toleranz!“ Dieser bislang nicht veröffentlichte Eintrag in der Emmendinger Pfarrchronik wirft ein bezeichnendes Licht auf die interkonfessionellen Spannungen, die nach Abklingen des badischen Kirchen- und Kulturkampfes vielfach an altbadisch-evangelischen Orten weiterhin bestanden. Durch die von Napoleon geförderte Bildung „Großbadens“ war im deutschen Südwesten ein neues politisch-gesellschaftliches Konstrukt entstanden.
Die geschichtliche Bedeutung des Augsburger Religionsfriedens „als die auf das Reich […] bezogene Lösung jenes universellen Problems, das eine gute Generation zuvor mit der Reformation aufgebrochen war“, ist unstrittig. Sein berühmter
Grundsatz ‚Cuius regio, eius religio‘ – wenn so auch erst 1612 von dem Greifswalder Juristen Joachim Stephani formuliert – prägte über ein Jahrhundert die konfessionelle Landkarte des Reiches. Der Religionsfrieden sprach den Reichsständen die
Entscheidung über das in ihrem Herrschaftsgebiet geltende Bekenntnis zu und dehnte damit den Landfrieden dauerhaft auf den religiös-kirchlichen Bereich aus. Der Blick der Forschung fokussierte sich denn auch auf geschlossene Territorien wie Sachsen, Württemberg u. a. m., was nicht zuletzt der günstigen Quellenlage geschuldet war. Hierzu hat Axel Gotthard zurecht angemerkt, dass der Religionsfrieden zwar den Religionsbann der Reichsstände komplettierte, für die „Schütterzonen“ des Reiches aber genug Fragen offenließ. Man darf hinzufügen, hätten seine Schöpfer auch nur den Versuch unternommen, all die offenen Fragen zu lösen, er wäre schwerlich auf den Weg gebracht worden. Zu diesen „Schütterzonen“ zählte nicht zuletzt Franken mit der Präsenz zahlreicher reichsritterschaftlicher Herrschaften. Für solche Räume findet sich im Zedlerschen Universallexikon den Begriff „Territorium non clausum“.
Symbol und Konfession
(2017)
Symbol und Konfession. Es legt sich nahe, den Wörtern auf den Grund zu gehen – ad fontes. Die Maxime der Humanisten ist kein Mythologem auf Vergangenheit. Sie zielt auf Gegenwart. Sie nimmt das Gegebene als Gewordenes wahr. Wer es unternimmt, das Gegebene auf seine Quellen zu befragen, hat ihm das Prädikat der Unhinterfragbarkeit schon entzogen. Die Reformation hat hinterfragt: den Zustand der Kirche, die herrschende Lehre, die kirchliche Hierarchie, die gegebenen Machtverhältnisse. Das nahm vor 500 Jahren seinen Anfang. Ad fontes.
Also hat der katholische Bruder den lutherischen bekehrt, und der lutherische hat den katholischen bekehrt – dieser Satz findet sich gegen Ende von Johann Peter Hebels Kalendergeschichte Die Bekehrung. Hebel schrieb den Text im Laufe des Jahres 1810 für den im Verlag des Großherzoglichen Lyceums in Karlsruhe herauskommenden Rheinländischen Hausfreund von 1811, und im gleichen Jahr erschien er außerdem im Verlag Cotta in Tübingen innerhalb der Sammlung Schatzkästlein des rheinischen Hausfreunds. Hebel war zu dieser Zeit seit zwei Jahren Direktor des bis 1803 Gymnasium illustre genannten Karlsruher Lyceums, der bedeutendsten Lateinschule des Großherzogtums; außerdem war er 1805 zum Kirchenrat ernannt und 1809 nebenamtlich als Mitglied der Evangelischen Kirchen- und Prüfungskommission berufen worden. Der in Schule und Kirche amtierende Staatsdiener Hebel zeigte also Mut, als er eine solche, allem Anschein nach relativierende Äußerung über zwei offizielle Kirchen des Großherzogtums in die Öffentlichkeit hinausgehen ließ. Welche erkennbare Einstellung hatte Hebel während seiner Karlsruher Berufsjahre als Lutheraner zur katholischen Kirche und außerdem innerprotestantisch zur reformierten Konfession?