282 Römisch-Katholische Kirche
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Bedeutung und Auswertungsmöglichkeiten der Konstanzer Investiturprotokolle des 16. Jahrhunderts
(2011)
Ende Juni 2010 konnte nach Abschluss der Redaktions- und Registerarbeiten der Kommentarband zu der schon 2008 im Druck erschienenen, von Franz Hundsnurscher bearbeiteten Regestenedition der Investiturprotokolle der Diözese Konstanz aus dem 16. Jahrhundert ausgeliefert werden. Damit liegt eine fast das gesamte 16. Jahrhundert abdeckende historische Quelle vor, die das Zeitalter der Reformation und Konfessinalisierung aus der verwaltungstechnisch-fiskalischen Perspektive der Konstanzer Kurie beleuchtet. Die Investiturprotokolle des Bistums Konstanz, eines der größten Bistümer nördlich der Alpen, und damit eine bis ins 16. Jahrhundert und darüber hinaus zentrale Instanz für Teile des heutigen Baden Württemberg, der Schweiz und des österreichischen Bundeslandes Vorarlberg, sind eine wichtige Quelle für unterschiedlichste Fragestellungen. Das in den Protokollen dokumentierte bischöfliche Recht zur Investitur der von den Patronatsherrschaften präsentierten Kleriker lässt sich auf die Trennung geistlicher und weltlicher Anteile an der Pfründenbesetzung in der Folge des Investiturstreits zurückführen. Die Anlage von Investiturprotokollen seit dem Beginn des 15. Jahrhunderts steht in Zusammenhang mit Verwaltungsrationalisierungen. Wichtige quellenkritische Aspekte ergeben sich durch die Untersuchung der verschiedenen Schritte des Pfründenbesetzungsvorgangs und der dabei entstandenen Schriftdokumente. Wie die Quelle prosopografisch genutzt werden kann, soll exemplarisch anhand von Belegen für Kirchenmusiker des 16. Jahrhunderts gezeigt werden.
Im Frühjahr 1421 musste die Pfarrgemeinde im oberschwäbischen Neuburg, Dekanat Munderkingen, für geraume Zeit ohne Seelsorger auskommen, da ihr bisheriger Pfarrer nicht mehr zur Verfügung stand. Ob dieser an einen anderen Ort gezogen oder gestorben war, ist heute unbekannt. Nachdem die Pfarrei also vakant zu werden drohte, stand fest, dass umgehend ein neuer Geistlicher nach Neuburg kommten musste. Bis Mitte Mai waren offenbar bereits Verhandlungen geführt worden, denn am 16. des Monats erschien der Kleriker Wilhelm Gabler vor dem Konstanzer Bischof mit einem Schreiben, in welchem ihn Herzog Friedrich von Österreich auf die Neuburger Pfarrkirche präsentierte. Das bischöfliche Generalvikariat nahm die Präsentationsurkunde entgegen und ordnete an, dass der Kandidat der Neuburger Gemeinde ordnungsgemäß bekannt gegeben werden solle, damit eventuelle Einsprüche gegen seine Kandidatur vorgebracht werden könnten. Am 18. Juni, dem Ende der Einredefrist, erschienen sowohl Wilhelm Gabler als auch der Vertreter des Priesters Eberhard von Hörnlingen vor dem Konstanzer Generalvikar. Eberhard konnte nämlich ebenfalls eine Präsentation auf die Neuburger Pfarrkirche vorweisen, die von Anna von Braunschweig, der Gemahlin Herzog Friedrichs von Österreich, ausgestellt worden war. Nachdem nun zwei Kleriker Anwartschaften auf dieselbe Pfründe besaßen, musste an der Konstanzer Kurie geprüft werden, wer von beiden der rechtmäßige Kandidat war und welcher von ihnen die Pfründe erhalten sollte.
24 Päckchen mit Heiltum
(2010)
Die Geschichte der Verehrung der Heiligen ist ein Schlüsselproblem nicht nur der Kirchengeschichte, sondern auch der politischen und Verfassungsgeschichte des Mittelalters. Lange Zeit von Historikern aller Konfessionen mit einer gewissen Distanz betrachtet, zeigten z. B. Untersuchungen zum Verhältnis von Politik und Heiligenverehrung, dass es sich dabei um einen zentralen Zugang zur Mentalitäts-, Frömmigkeits-, Kirchen- und Kunstgeschichte des Mittelalters, durchaus aber auch noch der frühen Neuzeit handelt. Heilige konstituierten Gemeinschaften, begründeten die Identität von Klöstern und Städten, von Bistümern und Territorien. Aufwändige Kirchenbauten und kostbare Reliquienschreine, Bilderzyklen und Heiligenviten, Wallfahrten und Gebetserhörungen machten die Verehrung eines Heiligen durch eine Institution, aber auch dessen Fürsorge für seine Klientel sichtbar.
„‚Wir haben die Kirche gesehen.‘ Das war der beherrschende Eindruck, von dem Erzbischof Schäufele erfüllt war, als er nach dem Abschluss des Konzils nach Freiburg zurückkehrte.“ Die Kirche, die der Freiburger Erzbischof in Rom während des II. Vaticanums (1962-1965) sehen konnte, war in vielfacher Hinsicht in Bewegung geraten. Teilweise schon lange gärende Entwicklungen konnten mit dem Konzil eine lehramtliche Anerkennung erhalten, neue Entwicklungen wurden damit
ermöglicht. Als universalkirchliche Zusammenkunft der Bischöfe der katholischen Kirche machte das II. Vaticanum konkret sichtbar, dass diese in und aus Ortskirchen besteht. Wenn in diesem Sinn die Konzilsväter Stimme ihrer Diözese auf dem Konzil und Stimme des Konzils in ihrer Diözese sind, so gilt dies auch für Erzbischof Hermann Schäufele und Weihbischof Karl Gnädinger, die als Freiburger Konzilsväter am II. Vaticanum teilnahmen.
Das II. Vaticanum war ein Ereignis der Kirche in ihrer Gesamtheit. Lehre und Leben der Kirche konnten sich neu durchdringen, Universal- und Ortskirchen bereicherten sich gegenseitig. Insofern die in Rom versammelten Bischöfe und Theologen auch mit Blick auf das Leben ihrer Bistümer handelten, stellt sich umgekehrt die Frage, wie im konkreten kirchlichen Leben das Konzilsgeschehen aufgenommen wurde. Im Folgenden soll dieser Fragee anhand der Beiträge im Oberrheinischen Pastoralblatt (ORPB), die sich mit dem Konzil befassen, nachgegangen werden. Das ORPB ist in besonderer Weise — während des Konzils sicher stärker als das „St. Konradsblatt“ — Ausdruck für die Überlegungen, die im Erzbistum Freiburg an der Schnittstelle von Pastoral und Theologie erfolgten.
Nach seiner Rückkehr von der letzten Sitzungsperiode des II. Vaticanums rief Erzbischof Hermann Schäufele in der Silvesteransprache des Jahres 1965 den Gläubigen seines Erzbistums Freiburg zu: „Machen Sie sich das Konzil zu eigen!“ Sein Fastenhirtenbrief des Jahres 1966 trägt den Titel: „Der Pfarrei — ein neues Gesicht.“ Spätestens mit Aufrufen dieser Art wurde die Rezeption des Konzils eine Aufgabe, die über die Konzilsaula, bischöflichen Amtsstuben und theologischen Fakultäten hinaus das gesamte kirchliche Leben und damit auch die Kirche vor Ort prägte. Nicht wenige, v. a. von der Liturgischen und der Biblischen Bewegung beeinflusste Laien und Pfarrer, haben bereits vor dem II. Vaticanum versucht, von der Pfarrei ausgehend der Kirche ein neues Gesicht zu verleihen. Durch das Konzil konnten sie sich in ihrem Wirken von der Gesamtkirche bestätigt sehen. So hat Eugen Walter, Pfarrer der Freiburger Dreifaltigkeitsgemeinde, anlässlich des zehnjährigen Weihetags seiner Pfarrkirche im Jahre 1963 im Blick auf die Gesamtkirche ganz ähnlich formuliert wie zwei Jahre später sein Erzbischof im Blick auf die Pfarrei: „Es geht darum, dass die Kirche ihr Leben so lebt, dass sie auch vor der Welt kein verstaubtes, erstarrtes, sondern ein offenes, ausdrucksvolles Gesicht gewinnt.“