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Noch heute kann man wohl kaum das weitläufige Barockschloss Ludwigsburg und
seinen Park besuchen, ohne sich vorzustellen, wie es wohl ausgesehen haben mag,
als hier noch der württembergische Landesherr seine Residenz unterhielt. Überblickt
man die gesamte Geschichte des Schlosses bis zum Ende der Monarchie im Jahr 1918,
so geht man allgemein von drei wichtigen Phasen seiner Residenzfunktion aus. Gleich
nach der Erbauung des Schlosses unterhielt Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg einen glänzenden Hof, der wesentlich durch seine Mätresse Christiane Wilhelmine von Grävenitz mit geprägt wurde. Bislang ist über das Hofleben während
der Regierungszeit des Schlossgründers wenig bekannt. Falls es einschlägige Q!uellen
gibt, sind diese noch nicht ausgewertet worden.
Fast noch prachtvoller ging es zu, als der junge Herzog Carl Eugen nach 1744 einen
der glänzendsten Höfe in Europa unterhielt, was ihm zeitweise unter Einsatz großer
finanzieller Mittel gelang. Dazu gibt es eindrückliche Beschreibungen, beispielsweise die panegyrischen Berichte des Hofdichters Joseph Uriot. Die im Archiv des Hauses Württemberg erhaltenen Hofdiarien setzen in der Zeit nach 1750 ein, bleiben
aber freilich für das 18. Jahrhundert lückenhaft. Trotzdem könnte man bei Hinzuziehung aller Quellen wahrscheinlich ein relativ dichtes Bild des Hoflebens gewinnen.
Eberhard Ludwig (1676-1733) war neun Monate alt, als sein Vater Herzog Wilhelm
Ludwig (1647-1677) starb. Die Vormundschaft für ihn übernahm sein Onkel Friedrich
Carl (1652-1698) aus der Linie Württemberg-Winnental als Herzog-Administrator,
die Herzoginmutter Magdalena Sibylla geb. von Hessen-Darmstadt (1652-1712) fungierte als Mitvormund. Die Erziehung Herzog Eberhard Ludwigs lag von 1684 bis
1693 in den Händen des Hofmeisters Johann Friedrich von Staffhorst, und Informator von 1687 bis 1693 war der Durlacher Rat Johann Rudolf Seubert.
Zur Erziehung eines jungen Prinzen gehörten insbesondere Schreiben, Lesen,
Rechnen, Gottesfurcht, Ethik, Geographie, Geschichte, französische, lateinische und
italienische Sprache, Kriegskunst, Staats- und Lehensrecht, Reiten, Fechten, Ballspiele. Friedrich Carl und Magdalena Sibylla waren den schönen Künsten sehr zugetan und Eberhard Ludwig genoss auch Unterricht in Musik und Tanz.
Im Jahre 1681 wurde im Landtag Klage darüber geführt, dass die Prinzessinnen
und der junge Herzog von einer französischen Dame als Landhofmeisterin in der
französischen Sprache und von einem französischen Tanzmeister unterrichtet werden. Diese Leute, die der papistischen (katholischen) Religion zugetan seien, würden
die fürstlichen Kinder »gar ernstlich in ihrer zarten Jugend verführen und corumpieren« (verderben). Der Prälat von Blaubeuren wird beauftragt, bei Hofe vorstellig
zu werden, »dass ihr künftiger Regent, dieser ihr junger Landesfürst, wie auch die gesamte fürstliche Familie in wahrer Gottesfurcht und einer Lehre des heil. Evangeliums als recht christlich und fürstlich und nicht eben allamodisch [nach der Mode]
und französisch auferzogen werde«. Man möge doch diese papistischen Leute entfernen, an ihrer Stelle sollen andere, der evangelischen Religion mit Mund und Herzen zugetane Leute angenommen werden. Der Landtag konnte sich nicht durchsetzen. Der Tanzmeister Courtel blieb bei Hofe.
Kein Glück war ihm beschieden, dem Erbauer des neuromantischen Schlösschens
Remseck. Die nach ihm kamen, stammten aus einem friesischen Grafengeschlecht
und luden gern sich Gäste ein. Bleistiftskizzen und Aquarelle, Gedichte und eher zufällige Bemerkungen schildern das gastfreundliche Treiben hoch über der Remsmündung als ein Idyll, auf weite Strecken ungetrübt vom Lauf der Welt. Zu Anfang
indes war jener Bergsporn alles andere als ein beschaulicher Landsitz. Von einem
Raubnest namens Rems ist gar die Rede, das Philipp von Schwaben anno 1204 hier
ausgehoben habe. Eine Urkunde aus dem Jahre 1286 nennt dann erstmals auch eine
Burg mit Namen Rems.
Die Burg Rems dürfte bereits für den Grafen Ulrich I. eine strategisch wichtige
Rolle gespielt haben, als er nach dem Ende der Staufer die Gunst der Stunde nutzte
und sich Teile des Reichsgutes aneignete. Im Konflikt mit dem Habsburgerkönig Rudolf!. musste Graf Eberhard I. dann freilich klein beigeben und seine beiden stärksten Festen bis 1298 zum Faustpfand geben: die Burgen Rems und Wittlingen. Doch
Eberhard hielt nicht still, so dass sich insbesondere die Reichsstädte in Gefahr wähnten und gegen ihn zu Felde zogen. Über die Burg Rems fielen im Jahre 1311 vermutlich die Esslinger her, um sie dem Erdboden gleich zu machen.
Erst Eberhard II. gelang es, die Macht des Schwäbischen Städtebundes zu brechen.
Zu diesem Zweck ließ er 1360 auch die Burg Rems eilends wieder aufbauen. Als nun
aber die Württemberger nach der Schlacht bei Döffingen 1388 fest im Sattel saßen,
verlor die Burg Rems ihre Funktion als Stützpunkt der gräflichen Macht. Mitsamt
dem dazugehörigen Flecken Neckarrems wird sie nun mehrfach verpfändet. 1436
noch einmal notdürftig in Stand gesetzt, war sie in der Folgezeit offenbar so weit heruntergekommen, dass man ihre Steine 1576 auf den Abbruch verkaufte. Nur der 17
Meter hohe Bergfried mit seinen mehr als klafterdicken Mauern blieb stehen, bis er
1792 in sich zusammenfiel.
»Ich bin zwischen die Zeiten gefallen«, so schildert der schwäbische Literat Hermann Kurz (1813-1873) seine Situation zwischen Revolution und Realismus.[1] Und
so könnte man auch die Umstände beschreiben, in denen die evangelischen Hofprediger zur Zeit Herzog Eberhard Ludwigs - zuerst in Stuttgart, dann später in
Ludwigsburg- ihren Dienst taten: zwischen dem Gebot Gottes und den Gesetzen
des Gebieters, zwischen Thron und Altar, Kirche und Staat, zwischen dem
Lebensgefühl des Barock und der Lebenseinstellung des Protestantismus, zwischen Leben und Tod in der Hof- und Gruftkirche, zwischen der alten Residenz
Stuttgart und der neuen Residenz Ludwigsburg.
Der Titel dieses Aufsatzes fordert zum Widerspruch auf.1 Man denkt sogleich an Joseph Victor von Scheffel, den Donaueschinger Hofbibliothekar der Jahre 1857 bis 1859, der mit seinen Gedichten „Biedermanns Abendgemütlichkeit“
und „Bummelmeiers Klage“ zum Geburtshelfer des Begriffs Biedermeier wurde. Je länger er in Donaueschingen lebte, umso spöttischer wurden die Töne, die er für die Stadt und ihre Bürger übrig hatte. Er fühlte sich von den Beamten der
fürstlichen Verwaltung eingeengt, bei der ungewohnten Arbeit als Bibliothekar mit Regeln und Kontrollen malträtiert. Im Ort selbst, so urteilte er, nähme die Kleinstädterei „kolossale Dimensionen“ an. Damit meinte er die unsäglich vielen gesellschaftlichen Verpflichtungen, Höflichkeitsbesuche, ständiges Händeschütteln und Grüßen, aber auch Klatsch und Tratsch.