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Der Stein des Anstoßes
(2010)
Am 14. November 2007 tagte in Konstanz der städtische Beirat für Friedhofsangelegenheiten in nicht öffentlicher Sitzung, um für den Gemeinderat in einer überfälligen Angelegenheit eine Empfehlung abzugeben. Nachdem das letzte Ruherecht auf der Grabstätte der Familie des Dichters Wilhelm von Scholz abgelaufen war, musste eine Entscheidung getroffen werden, was mit der Grabstätte geschehen sollte. Die entfernte Verwandtschaft des Dichters, die im Januar 2007 angefragt worden war, hatte eine Übernahme der Kosten abgelehnt. Bis dahin hatte die Stadt Konstanz, zuletzt auf der Grundlage eines Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses von 1997, die jährlichen Kosten in Höhe von 1950 Euro für Grabgebühren und etwa 700
Euro für Grabpflege übernommen.
»Der Zugang zu Kultur soll in Karlsruhe als ein Grundrecht gelten.« Diese Setzung findet sich in der »Kulturerklärung
für Karlsruhe«, auf die sich im Sommer 2013 die Karlsruher Kulturschaff enden geeinigt hatten. Im Mai 2014 verabschiedete dann der Karlsruher Gemeinderat einstimmig das Kulturkonzept 2025 der Stadt Karlsruhe, dem die »Kulturerklärung
für Karlsruhe« vorangestellt ist. Darin verpflichten sich die Kommunalpolitik wie die Karlsruher Kulturschaffenden, ihre »Arbeit als die Gewährleistungen eines Rechts auf Kultur« zu begreifen.