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Salpeterer nannte man jene Männer, die das Salz von Stallwänden und Mauern sammelten, aus welchem in Verbindung mit Schwefel und Holzkohle Schießpulver entstand. Der bekannteste Berufsvertreter war Johann Fridolin Albiez, der „Salpetererhans“. Er war ein vermögender und kluger Mann, guter Redner und des Lesens und Schreibens kundig. „Man achtete ihn auch als einen frommen Mann, weil er oft nach Todtmoos und Einsiedeln wallfahrtete, kräftig den Rosenkranz betete und fleißig zur Kirche ging", so ein Zeitgenosse. Albiez wurde von den Bauern mehrfach zum Einungsmeister der Einung Birndorf gewählt. Er kannte und schätze die alten Freiheitsrechte der Bauern, wie sie 1704 von Kaiser Leopold I. bestätigt wurden. Von besonderer Bedeutung war dabei, daß die Hauensteiner Bauern vom Kloster St. Blasien nicht mehr als leibeigen, sondern höchstenfalls als eigen bezeichnet werden durften - eine Verfügung die später auch Kaiser Josef I. bekräftigte. Unruhen entstanden, als der Waldprobst von St. Blasien 1719 eine Liste der Klostergüter verlas, worin die Hauensteiner
wieder mit der verhaßten Leibeigenschaft konfrontiert wurden.
Aus aller Herren Länder
(2003)
Liselotte von der Pfalz, Schwägerin Ludwigs XIV., des Sonnenkönigs, erinnert sich in ihren berühmten Briefen vom französischen Hof in die Heimat gern an ihre pfälzische Kinderzeit. Immer wieder erwähnt sie dabei Menschen, denen sie damals begegnet ist. So erkundigt sie sich nach einem Stadtdirektor Clignet oder nach einem Jacob van Deyl, der aus den Niederlanden stammte. In Erinnerung geblieben ist ihr auch ein einfacher Messerschmied, dem sie häufig bei der Arbeit zugeschaut hat und von dem sie weiß, dass er ,,Anabaptist" (Täufer) ist. Vergessen hat sie weder den blinden französischen Pfarrer Jacques Couet du Vivier noch die „Polnisch, so die Socinianer hießen", oder die „Juden von Avignon". Alle diese Menschen lebten um 1665 innerhalb der Mauern derselben Stadt, und diese Stadt war Mannheim.
Dem Zeller Stadt-Archiv wurde vor einiger Zeit von privater Seite eine Akte mit dem Schriftverkehr über eine Vormundschaft in Zell-Oberentersbach übergeben. Vormundschaften gibt es bis heute und wird es auch künftig geben. Immer wieder sind Personen auf diese Unterstützung angewiesen. Der Begriff „Vormund“ wurde allerdings in jüngster Zeit durch den Begriff
„Gesetzlicher Betreuer“ ersetzt, und statt von einem „Mündel“ spricht man heute von einem „Betreuten“.
Die Adelhauser Urbare stammen aus dem Oberrheingebiet, aus dem bemerkenswert
viele Urbare erhalten sind. Anders als die Germanisten haben die Historiker
noch kaum mit der systematischen Aufarbeitung und Auswertung der umfangreichen
und vielseitigen Urbarbestände des südwestdeutschen Sprachraumes begonnen.
Die meisten mittelalterlichen Grundherrschaften hatten Grundbesitz an einer Vielzahl
von Orten. Sollte solcher Streubesitz vor Entfremdung geschützt werden, so
bot sich die Anlage von Güterverzeichnissen an. Da zahlreiche Orte in mehreren
Urbaren erwähnt werden, wäre es reizvoll, bei der Auswertung oberrheinischer
Urbare von den einzelnen Orten auszugehen: Mehrere Urbare werden danach
befragt, welche Besitztümer, welche darauf ruhenden Rechte und Pflichten an
einem Ort bestanden. Eine derartige, vom einzelnen Ort auf die Region sich aus weitende Untersuchung könnte vielleicht sogar quantitative Daten zur Bevölkerungsgeschichte
liefern. Derartige Analysen stoßen sonst für das Mittelalter infolge
der ungünstigen Quellenlage auf kaum zu überwindende Schwierigkeiten.
Trotz der angedeuteten Vorteile einer auf wenige Orte beschränkten Untersuchung
der Urbare verschiedener Grundherrschaften, sollen in diesem Beitrag zwei
Urbare als ganze in den Mittelpunkt gestellt werden.
»Bei Königs unterm Fußboden«
(2007)
In alten Gemäuern werden im Dachstuhl oder unter den Fußböden immer wieder kuriose Fundobjekte oder ganze Fundkomplexe entdeckt. Anlässlich des Bamberger Kongresses »Depotfunde« im Jahr 2005 beschäftigten sich Archäologen und Historiker erstmals umfassend mit dieser Quellengattung. Der Inhalt eines Hortes oder Depots besteht aus Gegenständen, die durch eine positive Auslese aus unbekannten Gründen verborgen wurden. In diesem Sinn können als Depotfunde alle Gegenstände bezeichnet werden, »die absichtlich in einen Gebäudehohlraum eingebracht und dort eingeschlossen wurden – und sei es als Akt der Abfallentsorgung, bei dem es sich ja keineswegs um einen zufälligen oder versehentlichen Prozess handelt«. Derartige Vorgänge können auch in mehren Phasen abgelaufen sein. Depotfunde können noch weiter systematisch unterteilt werden: Zunächst gibt es die »Verlustobjekte«, die als »Zufallsfunde« durch die Dielenritzen gerutscht sind, etwa Münzen, Nadeln oder Spielkarten. Echte »Fehlbodenfunde« lagern in Hohlräumen zwischen den Deckenbalken und Bodenbrettern oder in Gewölbezwickeln. Dort sorgt das Material für Schalldämmung und Wärmeisolierung. Selten sind diese Füllungen einheitlich, zumal sie meist durch Zufallsfunde und bei späteren Reparaturen nachträglich eingebrachtes Material ergänzt wurden.
Jeder Historiker, der sich mit seinen Forschungen in der Zeit zwischen 1550 und 1900
bewegt, stößt über kurz oder lang auf einen Quellenbestand, der einerseits weit
verbreitet, andererseits aber besonders spröde ist und deshalb häufig nur als Nachschlageregister für klar umgrenzte Fragestellungen, meist aus dem Bereich der
Personengeschichte, benutzt wird: die Kirchenbücher, die früher in allen Kirchengemeinden vorhanden waren, heute aber zumeist in den kirchlichen Archiven bewahrt
werden. Dass diese Quellen häufig mehr enthalten als Auskünfte zum Familienstammbaum, ja, dass sie teilweise eine vielseitig befragbare Quelle darstellen, möchte
ich Ihnen heute Abend an einigen Beispielen aufzeigen.
Wenn man schnell einige zuverlässige und aussagekräftige Informationen über
die örtlichen Verhältnisse eines württembergischen Dorfes im 19. Jahrhundert
haben möchte, sind bekanntlich die vom einstigen Königlichen statistisch-topographischen Büro herausgegebenen alten Oberamtsbeschreibungen eine
unverzichtbare Quelle und Hilfe. Dies gilt auch für Aldingen.
In der im Jahre 1859 veröffentlichten »Beschreibung des Oberamts Ludwigsburg« sind der Gemeinde Aldingen neun Seiten gewidmet. Sie begegnet uns
darin als ein Ort, dessen Verhältnisse wohl geordnet sind und im Wesentlichen
jenen in den anderen Dörfern des Oberamtsbezirks entsprechen. Von den Nachbarorten unterschied sich Aldingen freilich dadurch, dass es hier damals noch
eine blühende israelitische Gemeinde gab – ein Erbe der einstigen Ortsherrschaft der Herren von Kaltental, die in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts
einige jüdische Familien aufgenommen hatten. Von den 1250 Einwohnern,
die man 1856 zählte, waren 112 Juden. Die israelitische Gemeinde löste sich
allerdings in der Folgezeit, namentlich infolge von Abwanderungen nach
Ludwigsburg, rasch auf; bereits 1882 gab es in Aldingen keine jüdischen Einwohner mehr.
Ein anderes Erbe der Herren von Kaltental hat sich hingegen bis heute erhalten:
Das 1580 von Heinrich von Kaltental im Stil der Renaissance erbaute Schloss.
Es war nach dem Aussterben der Kaltentaler 1746 in bürgerliche Hände gekommen. In seiner östlichen Hälfte waren dann ab 1836 Rathaus, Schule und die
Wohnung des Schulmeisters untergebracht.
Stadt werden
(2018)
Ludwigsburg ist eine typisch europäische Stadt. Nach Walter Siebel (Die europäische Stadt, Frankfurt 2014) zeichnen sich europäische Städte durch fünf Merkmale aus, anhand derer ich meinen Vortrag gliedere. Erstens: Präsenz einer vormodernen Geschichte im Alltag der Stadtbewohner/innen. Hier ist die bürgerliche Gesellschaft entstanden und viele Bauten, die häufig unter Denkmalschutz stehen, belegen diese Geschichte. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Ludwigsburg können bezeugen, dass die Stadt mit ihrer ganz besonderen Gestalt, der Residenz, den Anlagen und der Garnisonsgeschichte ihnen ein Gefühl der Identität, der Orientierung, des Wohlbefindens und der Anerkennung gibt. Historische Gebäude vermitteln in ihrer Dauerhaftigkeit und Schönheit das Gefühl, an einem einzigartigen Ort zu leben.
Im Protokoll des Schwenninger Kirchenkonvents
findet sich unter dem Datum des 6. Januar 1670
die folgende Eintragung:
Klag.
Verena Jerg Müllers fraw solle ihr kindt
nach Villingen zue den nonnen getragen haben
weilen es ein Je(r)ma[lichs] kindtlin seie.
Verantwortung
Gestehts, allein Viel weiber habens ihr gerathen,
Undt habe sie sich ihres kindts erbarmet; Sie wolle
es nimmer thun, Sie habe nit gewust, daß es so Viel
auff sich habe.
Die Ratsprotokolle sind eine wichtige Informationsquelle
für viele Bereiche des täglichen Lebens.
Politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche
Fragen wurden in diesem Gremium beraten und
entschieden. Im Folgenden sollen einige Schlaglichter
einen Eindruck vom sozialen Miteinander
in Villingen vermitteln.
Es fällt auf, dass bei moralischen Fragen wie
ledige Mutterschaft oder Ehebruch im Rat nur
'Verfehlungen' von Frauen verhandelt werden.
Hier einige Beispiele:
10. Nov. 1734 „Cäzer Mädle, ein Tropf”, die
schon zum zweiten Mal ledig schwanger wurde,
wird, da sie für eine Geldstrafe zu arm ist und aufgrund
ihrer Verstandesschwäche und schwachen
Persönlichkeit weder für eine Kerker- noch eine
Schanzenstrafe in Frage kommt, mit 20 Rutenstreichen
auf den entblößten Rücken gezüchtigt.
Als Zeugen wohnen der Exekution Dr. Ummenhofer
und Herr Kreuzer bei.
"Fleisch oder Speck gibt es … beim Lehrer und andern armen Teufeln meist nur zweimal in der Woche"
(2012)
Anlässlich der Großen Landesausstellung "Baden! 900 Jahre. Geschichten eines Landes" im Badischen Landesmuseum Karlsruhe 2012 werden im Keramikmuseum Staufen, einem Zweigmuseum des BLM, interessante Aspekte zum "Badischen Volksleben. Ländliche Lebensweisen im 19. Jahrhundert" in einer Sonderausstellung gezeigt. Grundlage dieser erstmaligen Darstellung im Museum sind umfangreiche handschriftliche Fragebogenkonvolute aus annähernd 600 badischen Gemeinden, die sich 1894/95 an einer großen Feldstudie beteiligt haben.