300 Sozialwissenschaften
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Eine Eröffnung im klassischen Stil: Die „Jakob-Ebner-Stube“ wurde am 5. Oktober 2001 im Gasthaus „Zur Linde“ ihrer Bestimmung übergeben. Ein feierlicher Akt, der in Anlehnung an Emil Baaders Verfahrensweise gestaltet wurde. Grußworte der Honoratioren und Berichte von Zeitzeugen (teilweise in Dialektvortrag) wechselten mit musikalischen Beiträgen. Kinder der Grund- und Hauptschule erfreuten mit der Präsentation Unteralpfener Persönlichkeiten und einem Hebelgedicht. Konstante Pflege des badischen Erbes und die partnerschaftlichen Kontakte zur Schweiz, ins Elsaß und zum württembergischen Landesteil waren Aspekte im Beitrag von Adolf Schmid, unseres Landesvorsitzenden.
Auf Vorschlag und in Zusammenarbeit mit dem Verein „Badische Heimat“ richtet die Gemeinde Albbruck im Ortsteil Unteralpfen, im Geburtshaus, dem Gasthaus Linde, eine Heimatstube zum Gedenken und zur Erinnerung an das Wirken von Pfarrer Jakob Ebner ein. Heimatstuben sollen verdiente Persönlichkeiten einer Region dem Vergessenwerden entreißen und Ereignisse aus der regionalen Historie in Erinnerung rufen. Diese neue Form der Heimatpflege und zugleich der Gastlichkeit hat sich im badischen Landesteil zwischen Bodensee und Main seit den 1950-er Jahren durchgesetzt. Überlieferungen von künstlerischem und landeskundlichem Wert, die zum Teil verschollen waren, werden durch die Heimatstube in Erinnerung gebracht und der Öffentlichkeit erschlossen.
Salpeterer nannte man jene Männer, die das Salz von Stallwänden und Mauern sammelten, aus welchem in Verbindung mit Schwefel und Holzkohle Schießpulver entstand. Der bekannteste Berufsvertreter war Johann Fridolin Albiez, der „Salpetererhans“. Er war ein vermögender und kluger Mann, guter Redner und des Lesens und Schreibens kundig. „Man achtete ihn auch als einen frommen Mann, weil er oft nach Todtmoos und Einsiedeln wallfahrtete, kräftig den Rosenkranz betete und fleißig zur Kirche ging", so ein Zeitgenosse. Albiez wurde von den Bauern mehrfach zum Einungsmeister der Einung Birndorf gewählt. Er kannte und schätze die alten Freiheitsrechte der Bauern, wie sie 1704 von Kaiser Leopold I. bestätigt wurden. Von besonderer Bedeutung war dabei, daß die Hauensteiner Bauern vom Kloster St. Blasien nicht mehr als leibeigen, sondern höchstenfalls als eigen bezeichnet werden durften - eine Verfügung die später auch Kaiser Josef I. bekräftigte. Unruhen entstanden, als der Waldprobst von St. Blasien 1719 eine Liste der Klostergüter verlas, worin die Hauensteiner
wieder mit der verhaßten Leibeigenschaft konfrontiert wurden.