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Im Frühjahr 1848 kam es, ausgelöst durch die Märzrevolution, in ganz Württemberg zu spontanen Protesten der Bevölkerung gegen diejenigen Gemeindeobrigkeiten, die zu diesem Zeitpunkt noch immer als auf Lebenszeit gewählte Gemeinderäte und Schultheißen im Amt waren. Hier gipfelte eine politische Entwicklung, die
die Liberalen mit ihrer Agitation gegen die Lebenslänglichkeit der Gemeinderäte
in den 1830er und 1840er Jahren angestoßen hatten. Um es vorweg zu nehmen:
ein Ergebnis der Revolution von 1848/49 war es, dass die Gemeinderäte sich von
nun an einer periodisch wiederkehrenden Wahl zu stellen hatten. Damit war eine
fast demokratische Kontrolle der Gemeindeverwaltung im Königreich Württemberg bereits in der Mitte des 19. Jahrhunderts erreicht worden. Ohne Frage: hier
hatte die Revolution einen ihrer langfristigen Erfolge errungen! Es gelang eine
Modernisierung des öffentlichen Lebens auf einer Ebene, auf der sich bislang der
einzelne Bürger in seinen politischen Entfaltungsmöglichkeiten nicht nur durch die
staatliche Vormundschaft, sondern vielmehr auch durch eine lokale politische Kultur behindert sah, die noch immer durch altständisch-korporative Strukturen geprägt war. Im Bereich der Gemeindeverwaltung waren diese Strukturen von der
staatlichen Bürokratie des frühen Konstitutionalismus toleriert und teilweise auch
befördert worden. Auch hier sollten die Bürger von einer Teilnahme an politischen Entscheidungsprozessen weitgehend ausgeschlossen bleiben, um das politische
Entscheidungsmonopol der Bürokratie zu behaupten.
2004 jährt sich zum 20. Mal die liechtensteinische Frauenstimmrechtsabstimmung
vom 29. Juni / 1. Juli 1984, die den Frauen den Weg zur politischen Gleichberechtigung ebnete. In der Schweiz, 1971, und im Fürstentum Liechtenstein, 1984, kam es zu einer sehr
späten Einführung des Frauenwahlrechtes. Scheinbar im Gegensatz dazu wurden Studentinnen in der Schweiz schon sehr früh, 1864, zugelassen. Im folgenden möchte ich die Zusammenhängende Entwicklung vom frühen Frauenstudium zum späten Frauenwahlrecht
in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein aufzeigen.
Rechts.Geschehen. – 6 (2022)
(2023)
Über den Namen der Lindauer Patriziergesellschaft Zum Sünfzen ist viel gemutmaßt und gerätselt worden. Die ersten Deutungsversuche des offenbar unverständlichen
Wortes begannen im Jahr 1870. Durch Friedrich Boulan wurde zunächst die Herleitung
von dem Wort Zunft in Vorschlag gebracht. Um 1880 vermeinte K. Primbs den Sünfzen
von Seufzen/Seufzer abzuleiten. Da die Lindauer Patriziergesellschaft einen fließenden
Brunnen im Wappen führte, bezog Primbs dieses Seufzen als Plätschern bzw. Rauschen
auf diese Darstellung eines Röhrenbrunnens. 1899 verfiel Lic. Dr. Karo auf die Idee, das
griechische Wort Symposion im Sinne von Gastmahl, Trinkgemeinschaft zugrunde zu
legen, was Pfarrer Wolfart 1903 nachhaltig befürwortete. 1907 schlug Sigmund Keller,
immer noch auf der Grundlage von Karos »Symposion«, die Auslegung Gilde und damit
wiederum Zunft vor. 1921 beschäftigte sich Wilhelm Beck aufs Neue mit dem Phänomen
und verfolgte die Ableitung des Worte Sünfzen von Consunta, womit er ein Vereins- bzw.
Vergnügungslokal junger Leute der italienischen Oberschicht aus der Zeit Dantes im
Auge hatte3. 1956 brachte schließlich Alfred Otto Stolze die Diskussion zum vorläufigen
Abschluss, indem er dafür plädierte, das Wort Sünfzen von althochdeutsch sufan = Trinken abzuleiten
Als das Robert-Koch-Institut am 11. März die Région Grand Est zum Corona-Risikogebiet erklärt, trifft das den Nerv des gemeinsamen Lebensraums, zu dem sich Straßburg und Kehl über die Jahre entwickelt haben. Die drei Monate währende Grenzschließung führt aufgrund der vielfältigen rheinübergreifenden Verflechtungen zu menschlichen Härten und Verwerfungen im deutsch-französischen Zusammenleben. Der Beitrag schildert die Wahrnehmung auf der Kehler Rheinseite.
Nach fast 60 Jahren seit dem Abriss der Ständehausruine 1961 ist es für die Badische Heimat selbstverständlich, an die Grundsteinlegung vor 200 Jahren am 16. Oktober 1820 zu erinnern. Zu erinnern ist vor allem an die beispielhafte parlamentarische Tradition im Ständehaus, aber auch an die innere politische Zerstörung 1933 und den Abriss der Ruine 1961. In der Folge wird selbst auch der Ort als Erinnerung ausgelöscht. Das Schicksal des Ständehauses in der Phase 1933–1961 wird deshalb heute im Mittelpunkt der Überlegungen stehen: Was kann denn als Beitrag zur politischen Kultur überhaupt erinnert und angeeignet werden? Liest man die Geschichte des Ständehauses von ihrem Ende her, dann wird die Erinnerung vor allem an die unglaubliche »Verabschiedung« von einem zentralen Ort der Parlamentsgeschichte und der badischen Geschichte bestimmt sein.
Baden-Württemberg ist geprägt von einer 520 Kilometer langen Binnen- und EU-Außengrenze zu seinen Nachbarländern Frankreich und der Schweiz. 479 Kilometer davon liegen im Regierungsbezirk Freiburg. Bereits 1986 hat der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg die Einrichtung eines Grenzlandreferates beim Regierungspräsidium Freiburg beschlossen, um
die von der Landesregierung beabsichtigte Grenzlandarbeit zu intensivieren, zu koordinieren und die Nachbarschaftspolitik an Oberrhein und Bodensee mitzugestalten. Die Stabsstelle ist unmittelbar der Regierungspräsidentin zugeordnet und unterstützt oder vertritt sie in ihrer Funktion als Mitglied zahlreicher grenzüberschreitender Gremien.
Rechts.Geschehen. – 5 (2022)
(2023)
Ist nicht die Kirche als Institution, einschließlich ihrer hauptamtlichen >>Diener<< also der Pfarrer, zur politischen Zurückhaltung oder zumindest zur Überparteilichkeit verpflichtet? Diese Frage ist eine eingehende Erörterung wert. Gleichwohl erschien 1996 ein Aufsatz- und Katalogband mit dem Titel: >>Protestantismus und Politik<<, in dem neun badische Pfarrer (und drei weitere Persönlichkeiten der badischen Kirchengeschichte) vorgestellt wurden, von Gottlieb Bernhard Fecht (1771-1851), gewählter Abgeordneter und liberaler Oppositioneller in der Heinz Kappes (1893-1988), religiös-sozialistischer und sozialdemokratischer Kommunalpolitiker in Karlsruhe in der Weimarer Republik. Unter den neun 1996 dargestellten Pfarrern befinden sich ebenfalls zwei der vier hier behandelten Theologen, nämlich Wilhelm Karl und Friedrich Mayer.
Das gedruckte Zeugnis für das gesprochene Wort stand im Fokus der Reihe >>Bücherfunde<< an der Badischen Landesbibliothek. Die Veranstaltung mit dem Titel >>Zwei Frauen im Badischen Landtag: Marianne Weber und Marie Bernays<< fand im Rahmenprogramm zur Ausstellung >>Schlaglichter - 100 Bücher des Jahres 1918<< statt und verwies, als Ausblick zum Ende der Ausstellung zum Umsturz im Jahre 1918, auf die Schaffung einer neuen Verfassungsordnung im März 1919. Zusätzlich passten diese »Bücherfunde« auch zum Gedenken an das Jahr 1968 und den mit diesem Jahr verbundenen Emanzipationsbestrebungen. Ein kurzes Wort des französischen Philosophen Michel de Certeau bringt das Anliegen der Veranstaltung auf den Punkt: »En 1968 on a pris la parole comme en 1789 la Bastille.« Das gilt in noch viel größerem
Maße für die Jahre 1918/1919 in Deutschland, als die Frauen erstmals das aktive und das passive Wahlrecht erhielten. Dank dieser Mitspracherechte im Wortsinn war es möglich, dass sie in der Öffentlichkeit das Wort ergriffen und zur Politik Stellung nahmen.
Rechts.Geschehen. - 4 (2022)
(2022)
Rechts.Geschehen. – 3 (2022)
(2022)
Rechts.Geschehen. – 2 (2021)
(2022)
Rechts.Geschehen. – 1 (2021)
(2021)
„Staub, nichts als Staub“
(2020)
Am 24. März 1946 stimmten die Bad Rappenauer Gemeinderäte für Fritz Hagner als Gemeindeoberhaupt und wählten den kommissarisch von der amerikanischen Besatzungsmacht eingesetzten Nachkriegsbürgermeister Walter Staubitz ab. Durch die Ernennung des Antifaschisten Walter Staubitz zum Bürgermeister in Bad Rappenau wollten die Amerikaner nach der Hitler-Diktatur die Menschenwürde, das Rechtsstaatsprinzip und gleichberechtigte Mitwirkungsmöglichkeiten für alle Bürger absichern. Unter Achtung dieser Grundsätze entscheidet in einer freiheitlichen Demokratie die Mehrheit der Wähler, welchen Weg die Politik nimmt. Staubitz, der Bad Rappenau demokratisieren wollte, war selbst nicht demokratisch legitimiert und die Mehrheit der Bad Rappenauer unterstützte ihn nicht. Nach seiner Abwahl verabschiedete er sich durch die aus der Nazizeit verbliebenen Ortslautsprecher von der Bevölkerung. In Anspielung auf seine Vorgänger, Philipp Freudenberger (Bürgermeister 1895–1922) und Hermann Hofmann (Bürgermeister 1922–1945) resümierte er: „Freudenberger: die Freude; Hofmann: die Hoffnung; Staubitz: Staub, nichts als Staub“. Als Staubitz ab 1951 als Mitglied der kommunistisch ausgerichteten „Sozialdemokratischen Aktion“ für den Frieden eintrat und gegen die Westbindung der Bundesrepublik protestierte, entfernte er sich noch weiter von der Bevölkerungsmehrheit und wurde aus der SPD ausgeschlossen. Damit nicht genug: Die Generalbundesanwaltschaft warf ihm inmitten der McCarthy-Ära vor, durch einen Umsturz das System der sowjetischen Besatzungszone auf Westdeutschland übertragen zu wollen. Er kam in Untersuchungshaft auf den Hohen Asperg.
In den Jahren unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich in Südwestdeutschland
eine intensive Neugliederungsdiskussion abspielt. Sie ist nicht zu
verwechseln mit der Gründungsgeschichte des Bundeslandes Baden-Württemberg.
Der „Kampf um den Südweststaat" begann sich erst nach der Bekanntgabe
der Frankfurter Dokumente durch die Westallierten (hier besonders des
Dokuments Nr. II über die Länderneugliederung
) und dem anschließenden
Treffen der südwestdeutschen Regierungschefs auf dem Hohenneuffen im August
1948 zu intensivieren. Die Diskussion der Jahre 1945 bis 1947 war hingegen
von stammesföderalistischen Projekten geprägt, die allesamt die Restauration
der zu Beginn des neunzehnten Jahrhunderts durch Kaiser Napoleon I. geformten
Staaten im Südwesten verwarfen. Die Idee einer alpinen Konföderation (Alpenland) und der Plan einer schwäbisch-alemannischen Demokratie (Alemannien)
standen auf der Tagesordnung.
60 Jahre Baden-Württemberg
(2013)
Die Geschichte des Landes Baden-Württemberg begann offiziell am 25. April 1952
um 12.30 Uhr. Die Geschichte begann allerdings nicht in feierlicher, friedlicher
Sitzung der am 9. März 1952 gewählten Verfassunggebenden Versammlung. Sie begann vielmehr, man muss es so sagen, mit einem Eklat. Ausgelöst hat diesen Eklat
kein anderer als einer der wichtigsten Wegbereiter unseres Bundeslandes: Reinhold
Maier.
Am meisten ist damals ein Pressefoto in Erinnerung geblieben. Das Bild zeigt den
soeben gewählten Ministerpräsidenten Reinhold Maier, der, am Rednerpult stehend,
seine goldene Taschenuhr, ein Familienerbstück wie man vermuten darf, empor hält
und den Abgeordneten mitteilt, dass in diesem Augenblick »die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zu einem Bundesland vereinigt
sind«. Beim Blick auf die Taschenuhr sagte Reinhold Maier in feierlichem Ton:
»Meine Frauen und Männer, Gott schütze das neue Bundesland«.
Das Sitzungsprotokoll weist aus, dass an dieser Stelle laute Pfuirufe im Saal ertönten.
Sie kamen aus den Reihen der CDU. Die Stenografen waren wegen des Tumultes nicht
in der Lage, die Pfuirufe zu identifizieren. Aber jeder im Saal wusste: Die Volksvertretung des neuen Bundeslandes, die nun eine Verfassung ausarbeiten sollte, war tief
in zwei Lager gespalten, in ein Regierungslager und ein Oppositionslager, bestehend
aus der größten Fraktion, der CDU-Fraktion, und einigen wenigen KPD-Vertretern.
Die Regierungskoalition, die Reinhold Maier soeben mit 64 Stimmen zum Regierungschef gewählt hatte, bestand aus Sozialdemokraten, DVP/FDP-Abgeordneten und der
Fraktion des »Bundes der Heimatvertriebenen und Entrechteten – Deutsche Gemeinschaft«.
Die Polen, deren Staat nach den drei Teilungen zwischen Russland, Preußen und Österreich am Ende des 18. Jahrhunderts seine Unabhängigkeit verlor, haben diese Tatsache niemals akzeptiert und versuchten, sowohl mit diplomatischen als auch
militärischen Mitteln politische Souveränität wiederzugewinnen. Zu der nationalen Freiheit sollte sie zuerst Tadeusz Kosciuszko führen, dann Napoleon. Auf dem Wiener Kongress 1815, mit dem die Restaurationszeit in Europa einsetzte, wurde auch das Königreich Polen restauriert, diesmal unter der königlichen Obhut des Zaren und der Verfassung. Das erweckte manche Hoffnungen auf Erlangung des Selbstbestimmungsrechts. Diese erwiesen sich jedoch als illusorisch. Das eigenartige Gebilde, die konstitutionelle Monarchie mit dem alleinherrschenden Zaren-König an der Spitze, stürzte ein. Die absolutistische Regierungspraxis des Zarenreiches, zu deren Mitteln nicht selten das Spitzelsystem der Geheimpolizei und Missachtung der
Verfassung gehörten, ließ sich mit dem Streben der Polen nach ihren in der Verfassung garantierten Rechten und mit der wiederbelebten Idee der völligen Unabhängigkeit von Russland nicht vereinbaren.
Der Höllhof im Reichenbacher Ortsteil Mittelbach (Gengenbach), früher „Buttenhöll" genannt, oben im Talende am Moosbach gelegen, dürfte im 13. Jahrhundert als ein Dinghof des Benediktinerklosters Gengenbach entstanden sein.Ein erster nachweisbarer Besitzer war um 1600 ein Sebastian Sibert. 1632 heiratete dessen Witwe Anna Maria Falckin den aus Schönberg stammenden Michael Wußler. Familie Wußler besaß den Hof dann bis ins 19. Jahrhundert.