320 Politikwissenschaft
Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (72)
- Französisch (1)
Gehört zur Bibliographie
- nein (73)
Schlagworte
- Baden-Württemberg (13)
- Rechtsradikalismus (9)
- Zeitschrift (9)
- Baden. Landtag (7)
- Staat (6)
- Kirche (5)
- Oberrheinisches Tiefland (5)
- Baden (4)
- Geschichte (4)
- Grenzüberschreitende Kooperation (4)
Rechts.Geschehen. – 9 (2023)
(2024)
Rechts.Geschehen. – 8 (2023)
(2023)
Rechts.Geschehen. – 5 (2022)
(2023)
Rechts.Geschehen. – 6 (2022)
(2023)
Rechts.Geschehen. – 7 (2023)
(2023)
Rechts.Geschehen. - 4 (2022)
(2022)
Rechts.Geschehen. – 3 (2022)
(2022)
Rechts.Geschehen. – 2 (2021)
(2022)
»Ich werde es immer für unsinnig halten, technisch sichere Kernkraftwerke, die kein CO2 emittieren, abzuschalten.« (Angela Merkel, Physikerin und Bundeskanzlerin vor dem SuperGAU von Fukushima 2011) Sie lässt mich einfach nicht mehr los, die Kontroverse um die Atomkraft, um die böse militärische wie um die (vermeintlich?) gute zivile Nutzung. Beim Abwurf der Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki war ich fünf; da wird es nicht mehr lang gedauert haben, bis ich den Gesprächen der darüber entsetzten Eltern folgen konnte. Denn das japanische Grauen war sicher ein Thema zuhause: War Little Boy nun ein legitimes Mittel zur ultimativen Beendigung des Weltkriegs oder markierte er das schlimmste aller Kriegsverbrechen an der Zivilbevölkerung? Auch die Fotos der ausradierten Städte wird man mir schon bald nicht mehr vorenthalten haben, ebenso wie jene von den gewaltigen Blumenkohlpilzen über den zuvor zwangsevakuierten Südseeatollen. Was Kriege anrichten können und was Trümmerlandschaften sind, davon konnte ich mir anfangs der 1950er Jahre auf dem Schulweg zwischen dem Freiburger Lorettoberg (dem Schülerheim) und Freiburg-Herdern, (dem Keplergymnasium) noch selbst ein Bild machen.
Rechts.Geschehen. – 1 (2021)
(2021)
Am 20. und 27. Juni dieses Jahres (2021) wurden die Wähler in ganz Frankreich an die Urnen gerufen. In zwei Wahlgängen waren in einem gekoppelten Verfahren sowohl die Vertretungskörperschaften der Regionen, die Regionalräte (conseillers régionaux) als auch auf der Ebene der Departements, die Generalräte (conseillers départementaux) zu wählen. Eigentlich hätten diese Wahlen schon im März stattfinden sollen, sie waren wegen der Pandemie aber kurzfristig verschoben worden, zumal es in Frankreich keine Briefwahl gibt. Die Regionalwahlen waren für das Elsass bedeutsam, weil es auch um den Fortbestand der Megaregion Grand Est ging. Bei den Departementswahlen wurden erstmals die Departementsräte für die seit Jahresbeginn 2021 bestehende europäische Gebietskörperschaft Elsass gewählt.
Nach fast 60 Jahren seit dem Abriss der Ständehausruine 1961 ist es für die Badische Heimat selbstverständlich, an die Grundsteinlegung vor 200 Jahren am 16. Oktober 1820 zu erinnern. Zu erinnern ist vor allem an die beispielhafte parlamentarische Tradition im Ständehaus, aber auch an die innere politische Zerstörung 1933 und den Abriss der Ruine 1961. In der Folge wird selbst auch der Ort als Erinnerung ausgelöscht. Das Schicksal des Ständehauses in der Phase 1933–1961 wird deshalb heute im Mittelpunkt der Überlegungen stehen: Was kann denn als Beitrag zur politischen Kultur überhaupt erinnert und angeeignet werden? Liest man die Geschichte des Ständehauses von ihrem Ende her, dann wird die Erinnerung vor allem an die unglaubliche »Verabschiedung« von einem zentralen Ort der Parlamentsgeschichte und der badischen Geschichte bestimmt sein.
„Staub, nichts als Staub“
(2020)
Am 24. März 1946 stimmten die Bad Rappenauer Gemeinderäte für Fritz Hagner als Gemeindeoberhaupt und wählten den kommissarisch von der amerikanischen Besatzungsmacht eingesetzten Nachkriegsbürgermeister Walter Staubitz ab. Durch die Ernennung des Antifaschisten Walter Staubitz zum Bürgermeister in Bad Rappenau wollten die Amerikaner nach der Hitler-Diktatur die Menschenwürde, das Rechtsstaatsprinzip und gleichberechtigte Mitwirkungsmöglichkeiten für alle Bürger absichern. Unter Achtung dieser Grundsätze entscheidet in einer freiheitlichen Demokratie die Mehrheit der Wähler, welchen Weg die Politik nimmt. Staubitz, der Bad Rappenau demokratisieren wollte, war selbst nicht demokratisch legitimiert und die Mehrheit der Bad Rappenauer unterstützte ihn nicht. Nach seiner Abwahl verabschiedete er sich durch die aus der Nazizeit verbliebenen Ortslautsprecher von der Bevölkerung. In Anspielung auf seine Vorgänger, Philipp Freudenberger (Bürgermeister 1895–1922) und Hermann Hofmann (Bürgermeister 1922–1945) resümierte er: „Freudenberger: die Freude; Hofmann: die Hoffnung; Staubitz: Staub, nichts als Staub“. Als Staubitz ab 1951 als Mitglied der kommunistisch ausgerichteten „Sozialdemokratischen Aktion“ für den Frieden eintrat und gegen die Westbindung der Bundesrepublik protestierte, entfernte er sich noch weiter von der Bevölkerungsmehrheit und wurde aus der SPD ausgeschlossen. Damit nicht genug: Die Generalbundesanwaltschaft warf ihm inmitten der McCarthy-Ära vor, durch einen Umsturz das System der sowjetischen Besatzungszone auf Westdeutschland übertragen zu wollen. Er kam in Untersuchungshaft auf den Hohen Asperg.
Als das Robert-Koch-Institut am 11. März die Région Grand Est zum Corona-Risikogebiet erklärt, trifft das den Nerv des gemeinsamen Lebensraums, zu dem sich Straßburg und Kehl über die Jahre entwickelt haben. Die drei Monate währende Grenzschließung führt aufgrund der vielfältigen rheinübergreifenden Verflechtungen zu menschlichen Härten und Verwerfungen im deutsch-französischen Zusammenleben. Der Beitrag schildert die Wahrnehmung auf der Kehler Rheinseite.
Baden-Württemberg ist geprägt von einer 520 Kilometer langen Binnen- und EU-Außengrenze zu seinen Nachbarländern Frankreich und der Schweiz. 479 Kilometer davon liegen im Regierungsbezirk Freiburg. Bereits 1986 hat der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg die Einrichtung eines Grenzlandreferates beim Regierungspräsidium Freiburg beschlossen, um
die von der Landesregierung beabsichtigte Grenzlandarbeit zu intensivieren, zu koordinieren und die Nachbarschaftspolitik an Oberrhein und Bodensee mitzugestalten. Die Stabsstelle ist unmittelbar der Regierungspräsidentin zugeordnet und unterstützt oder vertritt sie in ihrer Funktion als Mitglied zahlreicher grenzüberschreitender Gremien.
Das gedruckte Zeugnis für das gesprochene Wort stand im Fokus der Reihe >>Bücherfunde<< an der Badischen Landesbibliothek. Die Veranstaltung mit dem Titel >>Zwei Frauen im Badischen Landtag: Marianne Weber und Marie Bernays<< fand im Rahmenprogramm zur Ausstellung >>Schlaglichter - 100 Bücher des Jahres 1918<< statt und verwies, als Ausblick zum Ende der Ausstellung zum Umsturz im Jahre 1918, auf die Schaffung einer neuen Verfassungsordnung im März 1919. Zusätzlich passten diese »Bücherfunde« auch zum Gedenken an das Jahr 1968 und den mit diesem Jahr verbundenen Emanzipationsbestrebungen. Ein kurzes Wort des französischen Philosophen Michel de Certeau bringt das Anliegen der Veranstaltung auf den Punkt: »En 1968 on a pris la parole comme en 1789 la Bastille.« Das gilt in noch viel größerem
Maße für die Jahre 1918/1919 in Deutschland, als die Frauen erstmals das aktive und das passive Wahlrecht erhielten. Dank dieser Mitspracherechte im Wortsinn war es möglich, dass sie in der Öffentlichkeit das Wort ergriffen und zur Politik Stellung nahmen.
Die Geschichte des badischen Landesverbands der Deutschnationalen Volkpartei (DNVP) ist ein Desiderat der südwestdeutschen Landesforschung, obwohl die Partei eine nicht unwesentliche Rolle bei der Erosion der badischen Demokratie spielte. In Baden repräsentierte die DNVP bis zu den Landtagswahlen 1929, bei denen die rechtsextremistische NSDAP insbesondere den Deutschnationalen Stimmen abschöpfen konnte und mit sechs Abgeordneten in das Karlsruher Ständehaus einzog, alleine die rechte, ja rechtsradikale sowie deutlich antisemitisch eingefärbte Opposition, zumal sie anders als im Reich niemals an der Regierungsverantwortung beteiligt war. Gemäßigte rechte Elemente, die nicht in fundamentaler Opposition zum Weimarer Staat standen, wurden in Baden bis Mitte der 1920er Jahre ausgeschieden; so verteidigte der erste Landesvorsitzende Adelbert Düringer nach der Ermordung Walther Rathenaus die Verabschiedung des
Republikschutzgesetzes, woraufhin er aus der DNVP gedrängt wurde. In der Folgezeit betrieb die badische DNVP eine radikale Obstruktionspolitik gegen das „System Weimar“ und verteidigte alle rechtsradikalen Aktivitäten und Kampagnen. 1924 forderte sie im Landtag die Aufhebung des infolge des gescheiterten Hitler-Putsches erlassenen Verbots der NSDAP. Nach den Landtagswahlen im Oktober 1929 betrieben die badischen Deutschnationalen im Landtag unter ihrem Wortführer Paul Schmitthenner einen deutlichen Annäherungskurs an die NSDAP und unterstützten deren Anträge sowie provozierende Einlassungen. Der vorliegende Aufsatz ist ein Destillat der an der Universität Heidelberg vorgelegten und von Frank Engehausen sowie Eike Wolgast betreuten Masterarbeit und kann lediglich, nicht zuletzt aufgrund der schwierigen Quellenlage, neben der Gründungsphase vor allem auf die Jahre nach 1929 detailliert eingehen.
Der Neckar-Odenwald-Kreis ist mit der Kreisreform 1973 aus den Kreisen Buchen und Mosbach
entstanden. Bis heute tendiert der nördliche Kreisteil in die Region Franken, der südliche
in die ehemalige Kurpfalz. Damit spiegelt sich die frühere territoriale Zugehörigkeit wider,
wo vor allem das Kurfürstentum Mainz und die Kurpfalz bestimmend waren. Die dadurch
bedingte konfessionelle Unterschiedlichkeit war beim Kampf um den Südweststaat bestimmend
und wirkt sich bis heute im Wahlverhalten aus.
Seit 100 Jahren in Geltung
(2019)
Am 14. August 1919 trat „Die Verfassung des Deutschen Reichs“ in Kraft, besser bekannt als „Weimarer Reichsverfassung“ (WRV). Sie war die erste republikanische Reichsverfassung und trat nach dem Ende des ersten Weltkrieges und dem damit verbundenen Zusammenbruch der Monarchie an die Stelle der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871. Trotz der staatsrechtlichen Umbrüche der Jahre 1933, 1945 und 1989/90 sind Teile dieser Verfassung bis heute in Kraft geblieben und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vollgültiges Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, die nicht etwa gegenüber den anderen Artikeln des Grundgesetzes auf einer Stufe minderen Ranges stehen. Es handelt sich um Bestimmungen, die das institutionelle Verhältnis des Staates zu den Religionsgemeinschaften betreffen, welche durch Art 140 zum Bestandteil des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 erklärt worden sind.