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Klösterliches Leben in Baden-Württemberg von 1803-2003 und dessen Positionierung in die Zukunft
(2003)
Das Ende der Reichskirche im Verlauf der napoleonischen Länderneuordnung vor 200 Jahren wurde für die Katholische Kirche zu einer tiefen Zäsur, aber auch zu einem Neuanfang mit zunächst noch nicht vorstellbaren Ergebnissen, die allerdings erst im harten Ringen zwischen Staat und Kirche zustande kamen. Die Auseinandersetzungen in Baden und Württemberg standen sich dabei an Schärfe und Unterstellungen nicht nach, wobei alle antirömischen Affekte herhalten mussten und die Angst geschürt wurde, die deutsche Kirche würde durch Rom der Freiheit beraubt. In kirchlichen Kreisen jedoch wurde genau das Gegenteil behauptet, die totale Abhängigkeit der Kirche vom Staat sei das Ziel der weltlichen Macht. Das institutionelle Ergebnis dieses Ringens zeigte sich in der Errichtung der Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg durch die Bulle Provida sollersque vom 16. August 1821 von Papst Pius VII. (1800-1823). Gemäß den Vereinbarungen mit dem Großherzogtum Baden und dem Königreich Württemberg mussten die neu errichteten Diözesen durch den Staat fundiert werden. Den Abschluss bildete für die Erzdiözese Freiburg die Inthronisation des ersten Erzbischofs Bernhard Boll am 21. Oktober 1827, für die Diözese Rottenburg die Inthronisation von Bischof Johann Baptist Keller am 20. Mai 1828.
Rechts.Geschehen. – 9 (2023)
(2024)
Die Entstehung des Landes Baden-Württemberg vor fünfzig Jahren war bekanntlich eine schwierige Geburt und in staatsrechtlicher Hinsicht nicht ohne Mängel. Daher ist es kein Wunder, daß auch die Frage der Namengebung nicht
einfach zu lösen war. Die Diskussion darüber betraf zwar weit weniger Wichtiges als der Abstimmungskampf um die
Staatsbildung selbst, sie geriet auch ungleich weniger heftig und wurde nicht zusätzlich vor Gericht ausgetragen. Dennoch scheint es von Interesse, diesen Namensstreit ins Gedächtnis zu rufen. Schließlich ist der Name für jedes soziale Gebilde ein wichtiges Element der Identität und des Selbstverständnisses. Im Falle des Landes Baden-Württemberg bildet die Auseinandersetzung um den Namen auch ein bemerkenswertes Nachspiel zur Volksabstimmung vom 9. Dezember 1951. Sie läßt etwas von den Intentionen der Abstimmenden in den einzelnen Landesteilen erkennen.
Unsere „Badische Heimat" ist als Landesverein gewiss nicht allein und vorrangig auf die Pflege der Geschichte ausgerichtet. Sie beruht jedoch auf einem sicheren historischen Fundament und bezieht entschieden Stellung, wenn es um die Deutung der Geschichte geht. ,,Badische" Geschichte beginnt deshalb für uns auch nicht erst 1803/06, auch der vor-badische Prolog ist in vielen Regionen des Landes noch sehr lebendig. Wie dann Machtpolitik, Säkularisation und Mediatisierung eigentlich fast Unvereinbares in diesem badischen Staatsgebilde zusammenfügten, wie damals Baden zum Objekt europäischer Politik wurde und doch auch selbst ungeniert und erfolgreich seine Chancen nutzte, hat dieses Land geprägt und im 19. Jahrhundert zu einer beispielhaften Entwicklung der Integration geführt - und zu einem selbstbewussten Staatsgefühl; Baden wurde zum deutschen „Musterländle" (an das manche sich noch heute nostalgisch zurückerinnern, die das „Großherzogthum" deswegen auch noch immer gerne mit th schreiben). Baden war politisch kein Leichtgewicht (immerhin ist Baden auch in der Weimarer Zeit mit 2,3 Millionen Einwohnern die Nr. 5 in Deutschland gewesen).
Rechts.Geschehen. – 8 (2023)
(2023)
Rechts.Geschehen. – 7 (2023)
(2023)
Rechts.Geschehen. – 6 (2022)
(2023)
Rechts.Geschehen. – 5 (2022)
(2023)
Rechts.Geschehen. - 4 (2022)
(2022)
Rechts.Geschehen. – 3 (2022)
(2022)
Rechts.Geschehen. – 2 (2021)
(2022)
Rechts.Geschehen. – 1 (2021)
(2021)
60 Jahre Baden-Württemberg
(2013)
Die Geschichte des Landes Baden-Württemberg begann offiziell am 25. April 1952
um 12.30 Uhr. Die Geschichte begann allerdings nicht in feierlicher, friedlicher
Sitzung der am 9. März 1952 gewählten Verfassunggebenden Versammlung. Sie begann vielmehr, man muss es so sagen, mit einem Eklat. Ausgelöst hat diesen Eklat
kein anderer als einer der wichtigsten Wegbereiter unseres Bundeslandes: Reinhold
Maier.
Am meisten ist damals ein Pressefoto in Erinnerung geblieben. Das Bild zeigt den
soeben gewählten Ministerpräsidenten Reinhold Maier, der, am Rednerpult stehend,
seine goldene Taschenuhr, ein Familienerbstück wie man vermuten darf, empor hält
und den Abgeordneten mitteilt, dass in diesem Augenblick »die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zu einem Bundesland vereinigt
sind«. Beim Blick auf die Taschenuhr sagte Reinhold Maier in feierlichem Ton:
»Meine Frauen und Männer, Gott schütze das neue Bundesland«.
Das Sitzungsprotokoll weist aus, dass an dieser Stelle laute Pfuirufe im Saal ertönten.
Sie kamen aus den Reihen der CDU. Die Stenografen waren wegen des Tumultes nicht
in der Lage, die Pfuirufe zu identifizieren. Aber jeder im Saal wusste: Die Volksvertretung des neuen Bundeslandes, die nun eine Verfassung ausarbeiten sollte, war tief
in zwei Lager gespalten, in ein Regierungslager und ein Oppositionslager, bestehend
aus der größten Fraktion, der CDU-Fraktion, und einigen wenigen KPD-Vertretern.
Die Regierungskoalition, die Reinhold Maier soeben mit 64 Stimmen zum Regierungschef gewählt hatte, bestand aus Sozialdemokraten, DVP/FDP-Abgeordneten und der
Fraktion des »Bundes der Heimatvertriebenen und Entrechteten – Deutsche Gemeinschaft«.