320 Politikwissenschaft
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Als das Robert-Koch-Institut am 11. März die Région Grand Est zum Corona-Risikogebiet erklärt, trifft das den Nerv des gemeinsamen Lebensraums, zu dem sich Straßburg und Kehl über die Jahre entwickelt haben. Die drei Monate währende Grenzschließung führt aufgrund der vielfältigen rheinübergreifenden Verflechtungen zu menschlichen Härten und Verwerfungen im deutsch-französischen Zusammenleben. Der Beitrag schildert die Wahrnehmung auf der Kehler Rheinseite.
Nach fast 60 Jahren seit dem Abriss der Ständehausruine 1961 ist es für die Badische Heimat selbstverständlich, an die Grundsteinlegung vor 200 Jahren am 16. Oktober 1820 zu erinnern. Zu erinnern ist vor allem an die beispielhafte parlamentarische Tradition im Ständehaus, aber auch an die innere politische Zerstörung 1933 und den Abriss der Ruine 1961. In der Folge wird selbst auch der Ort als Erinnerung ausgelöscht. Das Schicksal des Ständehauses in der Phase 1933–1961 wird deshalb heute im Mittelpunkt der Überlegungen stehen: Was kann denn als Beitrag zur politischen Kultur überhaupt erinnert und angeeignet werden? Liest man die Geschichte des Ständehauses von ihrem Ende her, dann wird die Erinnerung vor allem an die unglaubliche »Verabschiedung« von einem zentralen Ort der Parlamentsgeschichte und der badischen Geschichte bestimmt sein.
Baden-Württemberg ist geprägt von einer 520 Kilometer langen Binnen- und EU-Außengrenze zu seinen Nachbarländern Frankreich und der Schweiz. 479 Kilometer davon liegen im Regierungsbezirk Freiburg. Bereits 1986 hat der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg die Einrichtung eines Grenzlandreferates beim Regierungspräsidium Freiburg beschlossen, um
die von der Landesregierung beabsichtigte Grenzlandarbeit zu intensivieren, zu koordinieren und die Nachbarschaftspolitik an Oberrhein und Bodensee mitzugestalten. Die Stabsstelle ist unmittelbar der Regierungspräsidentin zugeordnet und unterstützt oder vertritt sie in ihrer Funktion als Mitglied zahlreicher grenzüberschreitender Gremien.
„Staub, nichts als Staub“
(2020)
Am 24. März 1946 stimmten die Bad Rappenauer Gemeinderäte für Fritz Hagner als Gemeindeoberhaupt und wählten den kommissarisch von der amerikanischen Besatzungsmacht eingesetzten Nachkriegsbürgermeister Walter Staubitz ab. Durch die Ernennung des Antifaschisten Walter Staubitz zum Bürgermeister in Bad Rappenau wollten die Amerikaner nach der Hitler-Diktatur die Menschenwürde, das Rechtsstaatsprinzip und gleichberechtigte Mitwirkungsmöglichkeiten für alle Bürger absichern. Unter Achtung dieser Grundsätze entscheidet in einer freiheitlichen Demokratie die Mehrheit der Wähler, welchen Weg die Politik nimmt. Staubitz, der Bad Rappenau demokratisieren wollte, war selbst nicht demokratisch legitimiert und die Mehrheit der Bad Rappenauer unterstützte ihn nicht. Nach seiner Abwahl verabschiedete er sich durch die aus der Nazizeit verbliebenen Ortslautsprecher von der Bevölkerung. In Anspielung auf seine Vorgänger, Philipp Freudenberger (Bürgermeister 1895–1922) und Hermann Hofmann (Bürgermeister 1922–1945) resümierte er: „Freudenberger: die Freude; Hofmann: die Hoffnung; Staubitz: Staub, nichts als Staub“. Als Staubitz ab 1951 als Mitglied der kommunistisch ausgerichteten „Sozialdemokratischen Aktion“ für den Frieden eintrat und gegen die Westbindung der Bundesrepublik protestierte, entfernte er sich noch weiter von der Bevölkerungsmehrheit und wurde aus der SPD ausgeschlossen. Damit nicht genug: Die Generalbundesanwaltschaft warf ihm inmitten der McCarthy-Ära vor, durch einen Umsturz das System der sowjetischen Besatzungszone auf Westdeutschland übertragen zu wollen. Er kam in Untersuchungshaft auf den Hohen Asperg.