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Der Höllhof im Reichenbacher Ortsteil Mittelbach (Gengenbach), früher „Buttenhöll" genannt, oben im Talende am Moosbach gelegen, dürfte im 13. Jahrhundert als ein Dinghof des Benediktinerklosters Gengenbach entstanden sein.Ein erster nachweisbarer Besitzer war um 1600 ein Sebastian Sibert. 1632 heiratete dessen Witwe Anna Maria Falckin den aus Schönberg stammenden Michael Wußler. Familie Wußler besaß den Hof dann bis ins 19. Jahrhundert.
„Staub, nichts als Staub“
(2020)
Am 24. März 1946 stimmten die Bad Rappenauer Gemeinderäte für Fritz Hagner als Gemeindeoberhaupt und wählten den kommissarisch von der amerikanischen Besatzungsmacht eingesetzten Nachkriegsbürgermeister Walter Staubitz ab. Durch die Ernennung des Antifaschisten Walter Staubitz zum Bürgermeister in Bad Rappenau wollten die Amerikaner nach der Hitler-Diktatur die Menschenwürde, das Rechtsstaatsprinzip und gleichberechtigte Mitwirkungsmöglichkeiten für alle Bürger absichern. Unter Achtung dieser Grundsätze entscheidet in einer freiheitlichen Demokratie die Mehrheit der Wähler, welchen Weg die Politik nimmt. Staubitz, der Bad Rappenau demokratisieren wollte, war selbst nicht demokratisch legitimiert und die Mehrheit der Bad Rappenauer unterstützte ihn nicht. Nach seiner Abwahl verabschiedete er sich durch die aus der Nazizeit verbliebenen Ortslautsprecher von der Bevölkerung. In Anspielung auf seine Vorgänger, Philipp Freudenberger (Bürgermeister 1895–1922) und Hermann Hofmann (Bürgermeister 1922–1945) resümierte er: „Freudenberger: die Freude; Hofmann: die Hoffnung; Staubitz: Staub, nichts als Staub“. Als Staubitz ab 1951 als Mitglied der kommunistisch ausgerichteten „Sozialdemokratischen Aktion“ für den Frieden eintrat und gegen die Westbindung der Bundesrepublik protestierte, entfernte er sich noch weiter von der Bevölkerungsmehrheit und wurde aus der SPD ausgeschlossen. Damit nicht genug: Die Generalbundesanwaltschaft warf ihm inmitten der McCarthy-Ära vor, durch einen Umsturz das System der sowjetischen Besatzungszone auf Westdeutschland übertragen zu wollen. Er kam in Untersuchungshaft auf den Hohen Asperg.
Die Entstehungsgeschichte von Theorie und politischer Praxis des Liberalismus weckt unser volles Interesse; denn im Zentrum dieses Phänomens steht eine Persönlichkeit mit den ihr angeborenen und verbrieften Rechten. Die Bildung des Liberalismus ist mit dem Modernisierungsprozeß der Gesellschaft verbunden, der Entwicklung der Wirtschaft, dem
Anwachsen der Bevölkerung und ihrer Urbanisierung, dem Fortschritt der Wissenschaft, der Säkularisation der Kultur. Als Ergebnis dessen veränderten sich die Weltanschauungen. Einerseits stellt nun der Liberalismus den Versuch an, die sich neu formierende Welt zu verstehen und zu erklären, andererseits - sie zu verändern. Jede Definition des Begriffes bedeutet seine Verarmung. In der „Encyclopaedia Britannica“, 1946 erschienen, ist dem Liberalismus kein Aufsatz gewidmet. Nur in einem Artikel „Liberale Partei“ wird unterstrichen, daß die Hauptidee des Liberalismus der Glaube an den Wert der
menschlichen Persönlichkeit ist und die Überzeugung, daß als Quelle jeglichen Fortschritts die Freisetzung individueller Energie gilt. Ein Individuum kann so weit frei sein, wie seine Handlungen und Bestrebungen der Freiheit anderer nicht zuwiderlaufen. In derselben Enzyklopädie, 1978 neu aufgelegt, erscheint ein Artikel „Liberalismus“, der aber keine klare
Bestimmung dieses Phänomens enthält: Den „Liberalismus kann man nicht in einer erschöpfenden Definition ausdrücken ... und die Liberalen selbst meiden immer Dogmen ... “, wird im Aufsatz vermerkt. Die Autoren haben konsequent die Erscheinungsformen des Liberalismus in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens untersucht und ebenso die
Hauptetappen seiner Entwicklung verfolgt. In der deutschen Enzyklopädie „Der große Brockhaus“ wird unterstrichen, daß der Liberalismus vor allem eine Bewegung ist für Freiheit und „individuellen Staat“, d. h. für solche staatliche Strukturen, die zum Prinzip individueller Freiheit nicht im Widerspruch stehen.
Alle drei auf dem Studientag in Bretten gehaltenen Referate haben, was ja schon für sich erfreulich und gar nicht selbstverständlich ist, zu lebhaften Diskussionen geführt. Im Einverständnis mit den Referenten ist gegen Ende der Veranstaltung verabredet worden, dass ich meine Anfragen an die beiden kirchengeschichtlichen Referate „zu Papier“ bringen solle, damit sie, zusammen mit diesen abgedruckt, auch den nicht an der Tagung beteiligten Leserinnen und Lesern des Jahrbuchs für badische Kirchen- und Religionsgeschichte zur Kenntnis gebracht werden können. Die Schwierigkeit ist nun, dass Dr. Stössel – aus Gründen, die ich nicht kenne – einen völlig anderen Text zur Veröffentlichung vorgelegt hat, als er ihn in Bretten vortrug. Ich werde deshalb kurz die Pointe seines Brettener Vortrages und meine darauf bezogenen Anfragen rekapitulieren müssen – sie waren ja überhaupt der Anlass für die genannte Verabredung –, um anschließend, ebenfalls kurz, auf den jetzt vorgelegten Text einzugehen. Auch der Vortragstext von Herrn Kollegen Ehmann hat sich, wenn mich meine Erinnerung an das in Bretten Vorgetragene nicht trügt, etliche Veränderungen, nicht nur in der Tonart, gefallen lassen müssen, ohne dass darüber meine in Bretten freilich nur angedeuteten Vorbehalte einfach gegenstandslos geworden wären.
Zum 40. Jahrestag des deutsch-französischen Grundlagenvertrags, des so genannten »Elysee-Vertrags« vom 22. Januar 1963, haben Bundeskanzler Gerhard Schröder und Staatspräsident Jacques Chirac am 22. Januar 2003 unter anderem die Gründung eines Eurodistrikts Straßburg-Kehl als Modell für die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich vorgeschlagen. Ziel: eine intensivere, bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Als am 20. September 2002 Bundespräsident Johannes Rau den Offenburger „Salmen" in seiner doppelten Funktion als
bedeutenden Erinnerungsort demokratischer Traditionen in Deutschland und als Erinnerungsort an die Vernichtung der jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger während der NS-Herrschaft eröffnete, lag das „Offenburger Freiheitsfest" bereits fünf Jahre zurück. Doch ist ohne dieses Fest, das damals in Baden-Württemberg den Auftakt zu zahlreichen Feierlichkeiten, Ausstellungen und Gedenkveranstaltungen im Rahmen „150 Jahre Demokratiebewegung und Revolution 1847-1849"
bildete, weder die Renovierung des „Salmen"-Gebäudes noch der Versuch zu verstehen, seit September 2003 einen „Offenburger Freiheitstag" zu etablieren. Ein Blick zurück auf die Vorbereitung und Durchführung des „Offenburger Freiheitsfests" sowie auf die Reaktion insbesondere überregionaler Medien soll die Bedeutung dieser Veranstaltung und ihre
öffentliche Wahrnehmung in Erinnerung rufen. Es soll gezeigt werden, dass in Offenburg die Vergangenheit nicht nur als Last empfunden wird, sondern dass hier der Versuch unternommen wurde, auf Vergangenes aktiv und durchaus mit spielerischem und freudigem Engagement zurückzugreifen. Dies hat sehr viel mit der Frage nach der Identität der Deutschen gerade nach dem Umbruch von 1989 und der vollzogenen deutsch-deutschen Einigung angesichts eines dynamischen
europäischen Einigungsprozesses zu tun.
Nachdem die deutsche Zeitgeschichtsschreibung sich lange vor allem an den beiden deutschen Diktaturen abgearbeitet hatte, stößt seit einigen Jahren auch die ‚alte Bundesrepublik‘ auf ein wachsendes historiographisches Interesse. Die bis in die jüngste
Vergangenheit angebotenen Deutungen der westdeutschen Geschichte als Erfolgs-, Ankunfts- oder Wundererzählungen beschränken sich jedoch meist auf die Phänomene des Wandels, indem sie beispielsweise die wirtschaftliche Entwicklung oder die Institutionengeschichte in den Blick nehmen. Der Aufbau einer Staats- und Gesellschaftsordnung ist aber nicht nur eine Frage verfassungsrechtlicher Grundlegung und institutioneller Erneuerung, sondern umfasst auch den Bereich des politischen Bewusstseins. Die kulturell-ideelle Prägung bleibt in der bisher eingenommenen Perspektive jedoch oft unhinterfragt. Hierbei geht es auch um die Frage, wer dem sich konstituierenden Gemeinwesen ‚Bundesrepublik‘ eine intellektuell begründete Richtung gab.
Baden-Württemberg ist geprägt von einer 520 Kilometer langen Binnen- und EU-Außengrenze zu seinen Nachbarländern Frankreich und der Schweiz. 479 Kilometer davon liegen im Regierungsbezirk Freiburg. Bereits 1986 hat der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg die Einrichtung eines Grenzlandreferates beim Regierungspräsidium Freiburg beschlossen, um
die von der Landesregierung beabsichtigte Grenzlandarbeit zu intensivieren, zu koordinieren und die Nachbarschaftspolitik an Oberrhein und Bodensee mitzugestalten. Die Stabsstelle ist unmittelbar der Regierungspräsidentin zugeordnet und unterstützt oder vertritt sie in ihrer Funktion als Mitglied zahlreicher grenzüberschreitender Gremien.
Die Entstehung des Landes Baden-Württemberg vor fünfzig Jahren war bekanntlich eine schwierige Geburt und in staatsrechtlicher Hinsicht nicht ohne Mängel. Daher ist es kein Wunder, daß auch die Frage der Namengebung nicht
einfach zu lösen war. Die Diskussion darüber betraf zwar weit weniger Wichtiges als der Abstimmungskampf um die
Staatsbildung selbst, sie geriet auch ungleich weniger heftig und wurde nicht zusätzlich vor Gericht ausgetragen. Dennoch scheint es von Interesse, diesen Namensstreit ins Gedächtnis zu rufen. Schließlich ist der Name für jedes soziale Gebilde ein wichtiges Element der Identität und des Selbstverständnisses. Im Falle des Landes Baden-Württemberg bildet die Auseinandersetzung um den Namen auch ein bemerkenswertes Nachspiel zur Volksabstimmung vom 9. Dezember 1951. Sie läßt etwas von den Intentionen der Abstimmenden in den einzelnen Landesteilen erkennen.
Es bedarf eines zweiten Blickes. Auf den ersten scheint das 1868 in Worms enthüllte Reformationsdenkmal Ernst Rietschels nämlich den Vorgaben nationaler, wenn nicht sogar nationalistischer Lutherinszenierungen punktgenau zu entsprechen. Die überragende Figur des Reformators legt durch ihre wuchtig-massive, auf Ernsthaftigkeit und Unerschütterlichkeit, auf Unbeugsamkeit und ‚siegesdeutsche‘ Zukunftsgewissheit abstellende Formgebung entsprechende Zuschreibungen nahe. Das gilt ebenfalls für ihre frontale Einrahmung durch die ‚in Erz gegossenen‘, mit blanken Schwertern gewappneten Abbilder der weltlichen Schirmherren des Reformationshelden, den Kurfürsten Friedrich der Weise und den Landgrafen Philipp von Hessen. Die ‚Einheit von Thron und Altar‘ findet in dieser personellen Reihung einen vom nationalliberalen Zeitgeist bereits kulturkämpferisch unterlegten, wehrhaften Ausdruck.