320 Politikwissenschaft
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Die Besatzungszeit 1945-1949 brachte in ganz Deutschland große Veränderungen mit sich und bedeutete für die Menschen enorme Belastungen. Dabei ist allerdings die Entwicklung nicht überall gleich verlaufen, sondern war gekennzeichnet durch die Unterschiede zwischen den verschiedenen Besatzungsmächten. Auch Baden, das im Süden zur französischen Besatzungszone und im Norden zur amerikanischen Zone gehörte, erfuhr eine unterschiedliche Entwicklung. Anhand des Ortes Hemsbach an der Bergstraße soll in diesem Beitrag aufgezeigt werden, welche Probleme, Sorgen und Herausforderungen auf die Bevölkerung in Nordbaden zukamen. Hier ist Hemsbach sicher keine Besonderheit, sondern vielmehr exemplarisch für kleine Orte in Nordbaden zu sehen.
"Schöpflin Haagen - weitersagen", wer kennt diesen Slogan nicht . . . . kannte, muss man jetzt eigentlich sagen, denn das traditionsreiche Großversandhaus Schöpflin im südbadischen Lörrach gibt es nicht mehr. Der Mutterkonzern Quelle kündigte 1998 die Schließung Schöpflins an. Davon betroffen waren 900 Beschäftigte. Die Art und Weise der Schließung löste eine beispielgebende Unterstützungskampagne aus, die in einem bundesweiten Boykott gegen die Firma Quelle gipfelte.
Es wird ein turbulentes Jahr jüngerer Lörracher Geschichte aus der Sicht einer Beteiligten geschildert. Geschichte geschieht nicht einfach. Sie wird von Menschen gemacht, die etwas tun oder nicht tun.
Es dauerte dann doch noch ein paar Jahre, bis alles gebaut war und funktionierte. Aber im Sommer 1852, am 27. Juli bzw. 11. August, wurde der „Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Großherzogtum Baden betreffend die Weiterführung der badischen Eisenbahnen über schweizerisches Gebiet" abgeschlossen. Wodurch waren Badens Interessen begründet?
Die Entstehung des Landes Baden-Württemberg vor fünfzig Jahren war bekanntlich eine schwierige Geburt und in staatsrechtlicher Hinsicht nicht ohne Mängel. Daher ist es kein Wunder, daß auch die Frage der Namengebung nicht
einfach zu lösen war. Die Diskussion darüber betraf zwar weit weniger Wichtiges als der Abstimmungskampf um die
Staatsbildung selbst, sie geriet auch ungleich weniger heftig und wurde nicht zusätzlich vor Gericht ausgetragen. Dennoch scheint es von Interesse, diesen Namensstreit ins Gedächtnis zu rufen. Schließlich ist der Name für jedes soziale Gebilde ein wichtiges Element der Identität und des Selbstverständnisses. Im Falle des Landes Baden-Württemberg bildet die Auseinandersetzung um den Namen auch ein bemerkenswertes Nachspiel zur Volksabstimmung vom 9. Dezember 1951. Sie läßt etwas von den Intentionen der Abstimmenden in den einzelnen Landesteilen erkennen.
Unsere „Badische Heimat" ist als Landesverein gewiss nicht allein und vorrangig auf die Pflege der Geschichte ausgerichtet. Sie beruht jedoch auf einem sicheren historischen Fundament und bezieht entschieden Stellung, wenn es um die Deutung der Geschichte geht. ,,Badische" Geschichte beginnt deshalb für uns auch nicht erst 1803/06, auch der vor-badische Prolog ist in vielen Regionen des Landes noch sehr lebendig. Wie dann Machtpolitik, Säkularisation und Mediatisierung eigentlich fast Unvereinbares in diesem badischen Staatsgebilde zusammenfügten, wie damals Baden zum Objekt europäischer Politik wurde und doch auch selbst ungeniert und erfolgreich seine Chancen nutzte, hat dieses Land geprägt und im 19. Jahrhundert zu einer beispielhaften Entwicklung der Integration geführt - und zu einem selbstbewussten Staatsgefühl; Baden wurde zum deutschen „Musterländle" (an das manche sich noch heute nostalgisch zurückerinnern, die das „Großherzogthum" deswegen auch noch immer gerne mit th schreiben). Baden war politisch kein Leichtgewicht (immerhin ist Baden auch in der Weimarer Zeit mit 2,3 Millionen Einwohnern die Nr. 5 in Deutschland gewesen).
»Ich werde es immer für unsinnig halten, technisch sichere Kernkraftwerke, die kein CO2 emittieren, abzuschalten.« (Angela Merkel, Physikerin und Bundeskanzlerin vor dem SuperGAU von Fukushima 2011) Sie lässt mich einfach nicht mehr los, die Kontroverse um die Atomkraft, um die böse militärische wie um die (vermeintlich?) gute zivile Nutzung. Beim Abwurf der Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki war ich fünf; da wird es nicht mehr lang gedauert haben, bis ich den Gesprächen der darüber entsetzten Eltern folgen konnte. Denn das japanische Grauen war sicher ein Thema zuhause: War Little Boy nun ein legitimes Mittel zur ultimativen Beendigung des Weltkriegs oder markierte er das schlimmste aller Kriegsverbrechen an der Zivilbevölkerung? Auch die Fotos der ausradierten Städte wird man mir schon bald nicht mehr vorenthalten haben, ebenso wie jene von den gewaltigen Blumenkohlpilzen über den zuvor zwangsevakuierten Südseeatollen. Was Kriege anrichten können und was Trümmerlandschaften sind, davon konnte ich mir anfangs der 1950er Jahre auf dem Schulweg zwischen dem Freiburger Lorettoberg (dem Schülerheim) und Freiburg-Herdern, (dem Keplergymnasium) noch selbst ein Bild machen.
Am 20. und 27. Juni dieses Jahres (2021) wurden die Wähler in ganz Frankreich an die Urnen gerufen. In zwei Wahlgängen waren in einem gekoppelten Verfahren sowohl die Vertretungskörperschaften der Regionen, die Regionalräte (conseillers régionaux) als auch auf der Ebene der Departements, die Generalräte (conseillers départementaux) zu wählen. Eigentlich hätten diese Wahlen schon im März stattfinden sollen, sie waren wegen der Pandemie aber kurzfristig verschoben worden, zumal es in Frankreich keine Briefwahl gibt. Die Regionalwahlen waren für das Elsass bedeutsam, weil es auch um den Fortbestand der Megaregion Grand Est ging. Bei den Departementswahlen wurden erstmals die Departementsräte für die seit Jahresbeginn 2021 bestehende europäische Gebietskörperschaft Elsass gewählt.
Seit 100 Jahren in Geltung
(2019)
Am 14. August 1919 trat „Die Verfassung des Deutschen Reichs“ in Kraft, besser bekannt als „Weimarer Reichsverfassung“ (WRV). Sie war die erste republikanische Reichsverfassung und trat nach dem Ende des ersten Weltkrieges und dem damit verbundenen Zusammenbruch der Monarchie an die Stelle der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871. Trotz der staatsrechtlichen Umbrüche der Jahre 1933, 1945 und 1989/90 sind Teile dieser Verfassung bis heute in Kraft geblieben und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vollgültiges Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, die nicht etwa gegenüber den anderen Artikeln des Grundgesetzes auf einer Stufe minderen Ranges stehen. Es handelt sich um Bestimmungen, die das institutionelle Verhältnis des Staates zu den Religionsgemeinschaften betreffen, welche durch Art 140 zum Bestandteil des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 erklärt worden sind.
Es bedarf eines zweiten Blickes. Auf den ersten scheint das 1868 in Worms enthüllte Reformationsdenkmal Ernst Rietschels nämlich den Vorgaben nationaler, wenn nicht sogar nationalistischer Lutherinszenierungen punktgenau zu entsprechen. Die überragende Figur des Reformators legt durch ihre wuchtig-massive, auf Ernsthaftigkeit und Unerschütterlichkeit, auf Unbeugsamkeit und ‚siegesdeutsche‘ Zukunftsgewissheit abstellende Formgebung entsprechende Zuschreibungen nahe. Das gilt ebenfalls für ihre frontale Einrahmung durch die ‚in Erz gegossenen‘, mit blanken Schwertern gewappneten Abbilder der weltlichen Schirmherren des Reformationshelden, den Kurfürsten Friedrich der Weise und den Landgrafen Philipp von Hessen. Die ‚Einheit von Thron und Altar‘ findet in dieser personellen Reihung einen vom nationalliberalen Zeitgeist bereits kulturkämpferisch unterlegten, wehrhaften Ausdruck.
Alle drei auf dem Studientag in Bretten gehaltenen Referate haben, was ja schon für sich erfreulich und gar nicht selbstverständlich ist, zu lebhaften Diskussionen geführt. Im Einverständnis mit den Referenten ist gegen Ende der Veranstaltung verabredet worden, dass ich meine Anfragen an die beiden kirchengeschichtlichen Referate „zu Papier“ bringen solle, damit sie, zusammen mit diesen abgedruckt, auch den nicht an der Tagung beteiligten Leserinnen und Lesern des Jahrbuchs für badische Kirchen- und Religionsgeschichte zur Kenntnis gebracht werden können. Die Schwierigkeit ist nun, dass Dr. Stössel – aus Gründen, die ich nicht kenne – einen völlig anderen Text zur Veröffentlichung vorgelegt hat, als er ihn in Bretten vortrug. Ich werde deshalb kurz die Pointe seines Brettener Vortrages und meine darauf bezogenen Anfragen rekapitulieren müssen – sie waren ja überhaupt der Anlass für die genannte Verabredung –, um anschließend, ebenfalls kurz, auf den jetzt vorgelegten Text einzugehen. Auch der Vortragstext von Herrn Kollegen Ehmann hat sich, wenn mich meine Erinnerung an das in Bretten Vorgetragene nicht trügt, etliche Veränderungen, nicht nur in der Tonart, gefallen lassen müssen, ohne dass darüber meine in Bretten freilich nur angedeuteten Vorbehalte einfach gegenstandslos geworden wären.