320 Politikwissenschaft
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Im Frühjahr 1848 kam es, ausgelöst durch die Märzrevolution, in ganz Württemberg zu spontanen Protesten der Bevölkerung gegen diejenigen Gemeindeobrigkeiten, die zu diesem Zeitpunkt noch immer als auf Lebenszeit gewählte Gemeinderäte und Schultheißen im Amt waren. Hier gipfelte eine politische Entwicklung, die
die Liberalen mit ihrer Agitation gegen die Lebenslänglichkeit der Gemeinderäte
in den 1830er und 1840er Jahren angestoßen hatten. Um es vorweg zu nehmen:
ein Ergebnis der Revolution von 1848/49 war es, dass die Gemeinderäte sich von
nun an einer periodisch wiederkehrenden Wahl zu stellen hatten. Damit war eine
fast demokratische Kontrolle der Gemeindeverwaltung im Königreich Württemberg bereits in der Mitte des 19. Jahrhunderts erreicht worden. Ohne Frage: hier
hatte die Revolution einen ihrer langfristigen Erfolge errungen! Es gelang eine
Modernisierung des öffentlichen Lebens auf einer Ebene, auf der sich bislang der
einzelne Bürger in seinen politischen Entfaltungsmöglichkeiten nicht nur durch die
staatliche Vormundschaft, sondern vielmehr auch durch eine lokale politische Kultur behindert sah, die noch immer durch altständisch-korporative Strukturen geprägt war. Im Bereich der Gemeindeverwaltung waren diese Strukturen von der
staatlichen Bürokratie des frühen Konstitutionalismus toleriert und teilweise auch
befördert worden. Auch hier sollten die Bürger von einer Teilnahme an politischen Entscheidungsprozessen weitgehend ausgeschlossen bleiben, um das politische
Entscheidungsmonopol der Bürokratie zu behaupten.
2004 jährt sich zum 20. Mal die liechtensteinische Frauenstimmrechtsabstimmung
vom 29. Juni / 1. Juli 1984, die den Frauen den Weg zur politischen Gleichberechtigung ebnete. In der Schweiz, 1971, und im Fürstentum Liechtenstein, 1984, kam es zu einer sehr
späten Einführung des Frauenwahlrechtes. Scheinbar im Gegensatz dazu wurden Studentinnen in der Schweiz schon sehr früh, 1864, zugelassen. Im folgenden möchte ich die Zusammenhängende Entwicklung vom frühen Frauenstudium zum späten Frauenwahlrecht
in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein aufzeigen.
Rechts.Geschehen. – 6 (2022)
(2023)
Über den Namen der Lindauer Patriziergesellschaft Zum Sünfzen ist viel gemutmaßt und gerätselt worden. Die ersten Deutungsversuche des offenbar unverständlichen
Wortes begannen im Jahr 1870. Durch Friedrich Boulan wurde zunächst die Herleitung
von dem Wort Zunft in Vorschlag gebracht. Um 1880 vermeinte K. Primbs den Sünfzen
von Seufzen/Seufzer abzuleiten. Da die Lindauer Patriziergesellschaft einen fließenden
Brunnen im Wappen führte, bezog Primbs dieses Seufzen als Plätschern bzw. Rauschen
auf diese Darstellung eines Röhrenbrunnens. 1899 verfiel Lic. Dr. Karo auf die Idee, das
griechische Wort Symposion im Sinne von Gastmahl, Trinkgemeinschaft zugrunde zu
legen, was Pfarrer Wolfart 1903 nachhaltig befürwortete. 1907 schlug Sigmund Keller,
immer noch auf der Grundlage von Karos »Symposion«, die Auslegung Gilde und damit
wiederum Zunft vor. 1921 beschäftigte sich Wilhelm Beck aufs Neue mit dem Phänomen
und verfolgte die Ableitung des Worte Sünfzen von Consunta, womit er ein Vereins- bzw.
Vergnügungslokal junger Leute der italienischen Oberschicht aus der Zeit Dantes im
Auge hatte3. 1956 brachte schließlich Alfred Otto Stolze die Diskussion zum vorläufigen
Abschluss, indem er dafür plädierte, das Wort Sünfzen von althochdeutsch sufan = Trinken abzuleiten
Als das Robert-Koch-Institut am 11. März die Région Grand Est zum Corona-Risikogebiet erklärt, trifft das den Nerv des gemeinsamen Lebensraums, zu dem sich Straßburg und Kehl über die Jahre entwickelt haben. Die drei Monate währende Grenzschließung führt aufgrund der vielfältigen rheinübergreifenden Verflechtungen zu menschlichen Härten und Verwerfungen im deutsch-französischen Zusammenleben. Der Beitrag schildert die Wahrnehmung auf der Kehler Rheinseite.
Nach fast 60 Jahren seit dem Abriss der Ständehausruine 1961 ist es für die Badische Heimat selbstverständlich, an die Grundsteinlegung vor 200 Jahren am 16. Oktober 1820 zu erinnern. Zu erinnern ist vor allem an die beispielhafte parlamentarische Tradition im Ständehaus, aber auch an die innere politische Zerstörung 1933 und den Abriss der Ruine 1961. In der Folge wird selbst auch der Ort als Erinnerung ausgelöscht. Das Schicksal des Ständehauses in der Phase 1933–1961 wird deshalb heute im Mittelpunkt der Überlegungen stehen: Was kann denn als Beitrag zur politischen Kultur überhaupt erinnert und angeeignet werden? Liest man die Geschichte des Ständehauses von ihrem Ende her, dann wird die Erinnerung vor allem an die unglaubliche »Verabschiedung« von einem zentralen Ort der Parlamentsgeschichte und der badischen Geschichte bestimmt sein.
Baden-Württemberg ist geprägt von einer 520 Kilometer langen Binnen- und EU-Außengrenze zu seinen Nachbarländern Frankreich und der Schweiz. 479 Kilometer davon liegen im Regierungsbezirk Freiburg. Bereits 1986 hat der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg die Einrichtung eines Grenzlandreferates beim Regierungspräsidium Freiburg beschlossen, um
die von der Landesregierung beabsichtigte Grenzlandarbeit zu intensivieren, zu koordinieren und die Nachbarschaftspolitik an Oberrhein und Bodensee mitzugestalten. Die Stabsstelle ist unmittelbar der Regierungspräsidentin zugeordnet und unterstützt oder vertritt sie in ihrer Funktion als Mitglied zahlreicher grenzüberschreitender Gremien.
Rechts.Geschehen. – 5 (2022)
(2023)
Ist nicht die Kirche als Institution, einschließlich ihrer hauptamtlichen >>Diener<< also der Pfarrer, zur politischen Zurückhaltung oder zumindest zur Überparteilichkeit verpflichtet? Diese Frage ist eine eingehende Erörterung wert. Gleichwohl erschien 1996 ein Aufsatz- und Katalogband mit dem Titel: >>Protestantismus und Politik<<, in dem neun badische Pfarrer (und drei weitere Persönlichkeiten der badischen Kirchengeschichte) vorgestellt wurden, von Gottlieb Bernhard Fecht (1771-1851), gewählter Abgeordneter und liberaler Oppositioneller in der Heinz Kappes (1893-1988), religiös-sozialistischer und sozialdemokratischer Kommunalpolitiker in Karlsruhe in der Weimarer Republik. Unter den neun 1996 dargestellten Pfarrern befinden sich ebenfalls zwei der vier hier behandelten Theologen, nämlich Wilhelm Karl und Friedrich Mayer.