320 Politikwissenschaft
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Bundschuh gegen Daimler-Benz
(2001)
„Boxberg im Umpfertal-Städtchen mit 13 Stadtteilen, gelegen zwischen Odenwald und Taubertal. Hier findet der Gast noch Ruhe und Erholung. Gut markierte Rad- und Wanderwege führen durch reizvolle Landschaften, zu schönen Aussichtspunkten und zu einer Fülle baulicher Sehenswürdigkeiten (vor allem Kirchen, Schlösser, Fachwerkhäuser). Jüngste Attraktion sind neben dem Rosengarten die neu angelegten Seen vor der Boxberger Stadtmauer. Landwirtschaftliche Spezialitäten sind Dinkel-Anbau, holzfeuer-gedarrter Grünkern und Wein-Erzeugung mit Bocksbeutel-Recht ... "
Im letzten Jahrzehnt haben besonders weitreichende politische, wirtschaftliche und soziale Veränderungen stattgefunden, die zu einer neuen Bedeutung der Regionen in Europa geführt haben Die Nachbarschaftspolitik des Landes
Baden-Württemberg ist deshalb nicht von ungefähr Grundlage seiner Europapolitik. Die Aufnahme dieses Zieles in die Präambel der Landesverfassung bringt dies in besonderer Weise zum Ausdruck. Der Regierungsbezirk Südbaden grenzt am
Oberrhein an die französische Region Alsace mit ihren beiden Departements Haut-Rhin und Bas-Rhin, am Hochrhein an die Schweizer Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Zürich, Schaffhausen und Thurgau. Die Grenze zur Schweiz ist zugleich Außengrenze der EU. Die meisten Landkreise im Regierungsbezirk, der 2.1 Mio. Einwohner zählt, sind Grenzlandkreise. Deshalb hat die Landesregierung speziell den Regierungspräsidenten von Freiburg mit der regionalen Gesamtkoordination dieses vielfältigen Politikfeldes beauftragt.
2004 jährt sich zum 20. Mal die liechtensteinische Frauenstimmrechtsabstimmung
vom 29. Juni / 1. Juli 1984, die den Frauen den Weg zur politischen Gleichberechtigung ebnete. In der Schweiz, 1971, und im Fürstentum Liechtenstein, 1984, kam es zu einer sehr
späten Einführung des Frauenwahlrechtes. Scheinbar im Gegensatz dazu wurden Studentinnen in der Schweiz schon sehr früh, 1864, zugelassen. Im folgenden möchte ich die Zusammenhängende Entwicklung vom frühen Frauenstudium zum späten Frauenwahlrecht
in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein aufzeigen.
Johann Peter Hebel war als Gymnasiallehrer und Prediger nach Karlsruhe berufen worden. Er machte in der Lutherischen Landeskirche Badens als Pastor Karriere und wurde mit dem Titel Prälat der oberste Geistliche seiner Kirche. Nach dem fürstlichen Erlass einer Verfassung im Juli 1818, als es galt, die zwei Kammern der Ständeversammlung zu besetzen. Auf katholischer Seite wurde – als Bistumsverweser – der Freiherr von Wessenberg ernannt, auf evangelischer Seite Hebel, der als Prälat den Rang eines Landesbischofs besaß. Die Kirchen waren für ihn – anders als für den Freiburger Rechtsprofessor Rotteck – keine Repräsentanten des (damals noch als verfassungswidrig geltenden) Demokratie-Prinzips, sondern des Gemeinwohls.
Jedes Jahr am Wochenende nach Maria Himmelfahrt feiert Waldshut mit seiner Chilbi eines der größten Heimatfeste am Hochrhein. Man hat dieses Traditionsfest von berufener Seite als den Mittelpunkt Waldshuter Lebensgefühls beschrieben, als Brauchereignis also, das mehr zum Ausdruck bringt, als es der immer gleiche Festablauf erscheinen läßt. Zwar beginnen sich seit wenigen Jahren Teile des traditionellen Chilbiprogramms neuen Ideen und Bevölkerungsgruppen zu öffnen, doch oder
gerade diese „Reform-Chilbi“ zeigt, daß die Bürger der einstigen Waldstadt mit diesem Fest emotional sehr eng verbunden sind und Veränderungen zugunsten einer noch attraktiveren Festgestaltung zulassen bzw. mittragen.
Das gedruckte Zeugnis für das gesprochene Wort stand im Fokus der Reihe >>Bücherfunde<< an der Badischen Landesbibliothek. Die Veranstaltung mit dem Titel >>Zwei Frauen im Badischen Landtag: Marianne Weber und Marie Bernays<< fand im Rahmenprogramm zur Ausstellung >>Schlaglichter - 100 Bücher des Jahres 1918<< statt und verwies, als Ausblick zum Ende der Ausstellung zum Umsturz im Jahre 1918, auf die Schaffung einer neuen Verfassungsordnung im März 1919. Zusätzlich passten diese »Bücherfunde« auch zum Gedenken an das Jahr 1968 und den mit diesem Jahr verbundenen Emanzipationsbestrebungen. Ein kurzes Wort des französischen Philosophen Michel de Certeau bringt das Anliegen der Veranstaltung auf den Punkt: »En 1968 on a pris la parole comme en 1789 la Bastille.« Das gilt in noch viel größerem
Maße für die Jahre 1918/1919 in Deutschland, als die Frauen erstmals das aktive und das passive Wahlrecht erhielten. Dank dieser Mitspracherechte im Wortsinn war es möglich, dass sie in der Öffentlichkeit das Wort ergriffen und zur Politik Stellung nahmen.
Der folgende Beitrag hat zum Ziele, die Geschichte der SPD im Kraichgau vor 1914 zu beleuchten. Dabei werden vor allem die Anteile des Kraichgaus am 13. badischen Reichstagswahlkreis, der die Amtsbezirke Sinsheim, Eppingen, Bretten und Wiesloch sowie den zum Amtsbezirk Bruchsal gehörenden Amtsgerichtsbezirk Philippsburg umfasste, Berücksichtigung finden.
Die SPD ist die einzige der heute existierenden Parteien, die es unter ihrem heutigen Namen schon vor 1933 gab. Im Jahre 1863 wurde unter Federführung von Ferdinand Lassalle der Allgemeine Deutsche Arbeiter-Verein gegründet. Sechs Jahre später riefen August Bebel (1840-1913) und Wilhelm Liebknecht (1826-1900) in Eisenach die Sozialdemokratische Arbeiter-Partei (SAP) ins Leben. Diese beiden Parteien vereinigten sich 1875 zur Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands (SAPD). Im Jahre 1891 nahm diese Partei den Namen Sozialdemokratische Partei Deutschlands an, den sie heute noch trägt.
Seit 100 Jahren in Geltung
(2019)
Am 14. August 1919 trat „Die Verfassung des Deutschen Reichs“ in Kraft, besser bekannt als „Weimarer Reichsverfassung“ (WRV). Sie war die erste republikanische Reichsverfassung und trat nach dem Ende des ersten Weltkrieges und dem damit verbundenen Zusammenbruch der Monarchie an die Stelle der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871. Trotz der staatsrechtlichen Umbrüche der Jahre 1933, 1945 und 1989/90 sind Teile dieser Verfassung bis heute in Kraft geblieben und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vollgültiges Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, die nicht etwa gegenüber den anderen Artikeln des Grundgesetzes auf einer Stufe minderen Ranges stehen. Es handelt sich um Bestimmungen, die das institutionelle Verhältnis des Staates zu den Religionsgemeinschaften betreffen, welche durch Art 140 zum Bestandteil des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 erklärt worden sind.
Im Großherzogtum Baden gab es vor dem Ersten Weltkrieg eine beträchtliche
Anzahl von auswärtigen Konsulaten, von denen aus naheliegenden Gründen das
Gros die Residenzstadt Karlsruhe bzw. das Industrie- und Handelszentrum
Mannheim als Amtssitz wählte. Konsulate gab es aber auch in einer Stadt wie
Freiburg im Breisgau. 1914 zählte man dort vier ausländische Konsulate, drei von
südamerikanischen Republiken, eines vom Kaiserreich Japan. Das japanische
Konsulat war das jüngste unter den genannten Konsulaten und dasjenige mit der
kürzesten Existenz. Im Jahr 1909 eingerichtet, fiel es im August 1914 dem Ersten
Weltkrieg zum Opfer, als Deutschland und Japan in einem kurzen Krieg auf
einem Nebenschauplatz in Ostasien gegeneinander kämpften. Vor dem Ersten
Weltkrieg gab es im Deutschen Reich insgesamt acht japanische Konsulate. Gemeinsam
war diesen Konsulaten, dass sie durchweg als Honorarkonsulate von
deutschen Geschäftsleuten geführt wurden. Die Ausnahme bildete lediglich das
spätere Generalkonsulat in Hamburg, das unter der Leitung eines professionellen
japanischen Diplomaten stand.